soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 2 (2009) / Rubrik "Nachbarschaft" / Standortredaktion St. Pölten
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/108/145.pdf


Hemma Mayrhofer:

Soziale Inklusion und Exklusion: Eine (system-) theoretische Unterscheidung als Beobachtungsangebot für die Soziale Arbeit.


1. Weshalb (System-)Theorie?
Angeblich gibt es nichts Praktischeres als eine gute Theorie1. Dass allerdings am Wahrheitsgehalt dieses Satzes der eine oder die andere PraktikerIn der Sozialen Arbeit zweifeln mag, hat gute Gründe. Denn Theorien vermögen nicht direkte Handlungsanleitungen zu geben. Sie sind mal mehr, mal weniger abstrakte (Fremd-)Reflexionen und müssen - so sie eine Bedeutung für die Praxis gewinnen sollen - erst in Bezug auf das konkrete, situationsbezogene Handeln "übersetzt" und reinterpretiert werden.2 Die Praxisrelevanz der theoretischen Unterscheidung soziale Inklusion/Exklusion kann somit im vorliegenden Beitrag - soviel sei gleich vorweggenommen - auch nicht pauschal für die Berufspraxis der Sozialen Arbeit demonstriert werden. Der Artikel will vielmehr neugierig machen und dazu einladen, sich mit einem systemtheoretischen Beobachtungsangebot, einer bestimmten "Theoriebrille" gewissermaßen, an einer spezifischen sozialen Realität zu versuchen, nämlich der der Sozialen Arbeit. Inwieweit die Beobachtungsangebote überzeugen, wo sie eventuell neue, veränderte oder differenziertere Einblicke in soziale Ausgrenzungsmechanismen und die Praxis Sozialer Arbeit eröffnen und wo nicht bzw. wo möglicherweise andere Theorieangebote angemessenere Beobachtungsperspektiven bereitstellen, das zu beurteilen muss den LeserInnen überlassen bleiben.

Wer sich mit dem Begriffspaar soziale Inklusion/Exklusion auf einer theoretischen Ebene beschäftigen will, kommt um die neuere soziologische Systemtheorie kaum herum, auch wenn (oder gerade weil) aktuell intensive wissenschaftliche Diskurse darüber geführt werden, inwieweit "sich dieser aus der Theoriearchitektur der Systemtheorie entspringende binäre Schematismus denn tatsächlich zur [...] theoretischen Bearbeitung der Thematik 'Soziale Ungleichheiten' eignet" (Merten/Scherr 2004: 10). Der Exklusionsbegriff hat sich insbesondere im Laufe der letzten zehn Jahre auf breiter Ebene zur Bezeichnung und Analyse von kritischen Soziallagen, Marginalisierungsphänomenen und Ausgrenzungsprozessen in der Gegenwartsgesellschaft etabliert. Neu scheint die Beobachtung zunehmender Irrelevanz bestimmter Bevölkerungsgruppen für das sogenannte "normale" Funktionieren der Gesellschaft zu sein, wie etwa der von Heinz Bude geprägte Begriff der "Überflüssigen" zum Ausdruck bringt (vgl. Bude 1998, Bude/Willisch 2008). Es geht also bei der Unterscheidung Inklusion/Exklusion genau genommen nicht um Ausbeutung im engeren Sinn, die auch eine besonders starke Form des Einschlusses bedeuten kann, sondern um Teilhabemöglichkeiten an bzw. Ausgrenzung aus verschiedenen Gesellschaftsbereichen.

Eine differenzierte Perspektive auf soziale Inklusion und Exklusion zeigt zugleich, dass soziale Exklusion nicht unter jedem Umstand zu nachteiligen Lebenslagen führen muss und Inklusion "keineswegs immer und notwendig mit der Abwesenheit von Hilfsbedürftigkeit einher[geht]" (Scherr 2004: 67). Es bedarf also eines genaueren Blickes darauf, wann Exklusionen individuelle und kollektive Problemlagen verursachen können, derer sich anschließend unter Umständen die Soziale Arbeit annimmt (z.B. dann, wenn sie ausreichend Ressourcen dafür zur Verfügung gestellt bekommt). Die systemtheoretische Ausarbeitung der Unterscheidung Inklusion/Exklusion kann hierfür ein komplexes analytisches Instrumentarium anbieten, das im Folgenden in groben Zügen skizziert werden soll.

2. Zur Unterscheidung soziale Inklusion/Exklusion
Über die Unterscheidung Inklusion/Exklusion besteht keineswegs ein gefestigtes, einheitliches Theoriekonzept in der neueren soziologischen Systemtheorie, die Theoriedebatte ist vielmehr gegenwärtig in lebhafter Bewegung. Als gemeinsamer Ausgangspunkt der unterschiedlichen Ansätze und Verwendungen der Differenz Inklusion/Exklusion lässt sich aber die Schnittstelle zwischen psychischen und sozialen Systemen bzw. das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft identifizieren (vgl. u.a. Farzin 2006). Damit berührt diese Unterscheidung interessanterweise ein höchst umstrittenes und heftig kritisiertes Axiom der Systemtheorie, nämlich die scharfe analytische Trennung zwischen psychischen und sozialen Systemen und die Verortung ersterer, also der Menschen, außerhalb der Gesellschaft.3 Dieser "Wiederein(be)zug" der Menschen in die systemtheoretische Auseinandersetzung gewann insbesondere in den späten Arbeiten Luhmanns Bedeutung und stand im engen Zusammenhang mit Aufenthalten in brasilianischen Favelas. Die Beobachtung der Faktizität umfassender sozialer Ausgrenzung führte zur Ausarbeitung eines Exklusionskonzepts, welches ein systemtheoretisches Instrument zur Analyse sozialer Ungleichheit bereitstellen soll.

Mit dem Gegensatzpaar Inklusion/Exklusion lassen sich gesellschaftliche Teilnahmebedingungen und -chancen und damit zugleich Teilnahmebegrenzungen und sozialer Ausschluss von Individuen als Personen (system-)theoretisch beobachten. Während Inklusion die Innenseite der Form (im Sinne Spencer Browns) bezeichnet und die "Chance der Berücksichtigung von Personen" (Luhmann 1997: 620) ausdrückt, stellt Exklusion die äußere, unmarkierte Seite der Unterscheidung dar, die logische Konsequenz der Inklusion, da jede Bezeichnung zugleich etwas ausschließt. Aus individueller Perspektive lässt sich fragen, inwieweit Personen oder Gruppen in die gesellschaftliche Kommunikation einbezogen werden und sich einbringen können, inwieweit sie also adressierbar sind und adressiert werden.

Mehrere AutorInnen weisen nachdrücklich darauf hin, dass Exklusion aber nicht als außergesellschaftlicher Bereich gedacht werden kann und vollständige Exklusion aus der Gesellschaft bzw. aus sozialer Kommunikation insgesamt einen sozial nicht beobachtbaren Sonderfall darstellen würde. So schreibt etwa Robert Castel (2008: 73): "Im strengen Sinne lässt sich in einer Gesellschaft nie von Situationen außerhalb des Sozialen sprechen." Und Sina Farzin (2006: 63) merkt kritisch an: "Die Differenz Inklusion/Exklusion scheint ebenso wie die Rede von Überflüssigen oder Entbehrlichen auf eine unbestimmt extrasoziale Sphäre zu weisen." An dieser Stelle ist es hilfreich, zwischen der Exklusion aus der Gesellschaft insgesamt und der Exklusion aus der Kommunikation von Funktionssystemen zu unterscheiden (vgl. ebd.: 77ff). Insbesondere Letztere ist von besonderer Bedeutung für die Entstehung von problematischen Soziallagen, wie weiter unten noch näher ausgeführt wird.

Beachtenswert ist m.E. auch der Unterschied zwischen Teilhabe an der Kommunikation und Berücksichtigung in der Kommunikation inklusive der verschiedenen Abstufungen dazwischen. Kommunikativ berücksichtigt werden etwa auch wohnungslose Personen, wenn sie als öffentliches Ärgernis thematisiert werden. Oder Arbeitslose, für die arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entwickelt werden. Sie sind deshalb aber zumeist weder in die Entwicklung dieser Maßnahmen einbezogen, noch nehmen sie als ArbeitnehmerInnen oder auch UnternehmerInnen an der - um es systemtheoretisch zu formulieren - Kommunikation des Arbeitsmarktes als Teil des Wirtschaftssystems teil. Weiters - und eng damit verbunden - lassen sich empirisch unterschiedlichste Abstufungen zwischen den beiden Polen "völlige Inklusion" und "totale Exklusion" beobachten, auf die insbesondere der (nicht der Systemtheorie zuzurechnende) französische Soziologe Robert Castel hinweist:

"Man kann [...] verschiedene 'Zonen' des sozialen Lebens unterscheiden, je nachdem wie gesichert das Verhältnis zur Arbeit oder wie fest die Einbindung in Netze der Soziabilität ist. Die "Ausgeschlossenen" würden dann die Zone an der äußersten Peripherie bevölkern, die durch den Verlust jeglichen Arbeitsverhältnisses und durch soziale Isolierung gekennzeichnet wäre." (Castel 2008: 72)

Die Unterscheidung verschiedener Grade und Formen von Exklusion ist auch hilfreich, um die Bearbeitung sozialer Inklusionsprobleme und Exklusionsgefährdungen zu beobachten. Denn das Angebotsfeld im Bereich Sozialer Hilfe weist stufenförmig aufgebaute Strukturen und Prozesse der Exklusionsbearbeitung (die im 'besten' Fall den KlientInnen die soziale Reinklusion ermöglichen soll) auf. An niederschwellige Angebote schließen meist höher- bis hochschwellige an, wobei dazwischen unterschiedlichste Abstufungen möglich sind. - Und zugleich existieren parallel zur Differenzierung zwischen Inklusion und Exklusion die vielfältigen Formen von Ungleichheit innerhalb des Inklusionsbereichs weiter.

3. Gesellschaftsstruktur und soziale Inklusionsregeln
Luhmann sieht die Inklusionsregeln in engem Zusammenhang mit der vorherrschenden Form der gesellschaftlichen Differenzierung. Während in segmentär strukturierten Gesellschaften Inklusion als Zugehörigkeit zu einem der Segmente (Familien, Stämme etc.) wirksam wird und Überlebenschancen außerhalb dieser sozialen Zuordnungen kaum vorhanden sind, stellt die stratifizierte Gesellschaft in der Regelung der Inklusion auf soziale Schichtung um. Jedoch spielen in beiden Gesellschaftsformen Familien (bzw. Familienhaushalte für Abhängige) eine wichtige Rolle für die Regelung von Inklusion/Exklusion. Ebenso können Personen in beiden Formen nur einem und nicht mehreren Teilsystemen angehören. Der damit verbundene soziale Status konstituiert die gesamte Person.

Mit dem Übergang zur funktional differenzierten Gesellschaft hingegen sieht Luhmann grundlegende Änderungen in der Regelung der Inklusions-/Exklusions-Differenz einher gehen (vgl. 1997: 624ff, 2005[1995]b: 231ff). Personen werden nicht mehr nur in ein Teilsystem inkludiert, sondern müssen an verschiedenen Funktionssystemen (also etwa dem Wirtschaftssystem, Erziehungssystem, politischen System, Gesundheitssystem, Rechtssystem etc.) teilnehmen. Die Funktionssysteme gehen dabei grundsätzlich von der Inklusion aller Personen aus und inkludieren diese jeweils rollenspezifisch in unterschiedlicher Form: als Regierte bzw. StaatsbürgerInnen in das politische System, als KonsumentInnen in das Wirtschaftssystem, als SchülerInnen bzw. Lernende in das Erziehungs- bzw. Bildungssystem, als PatientInnen in das Gesundheitssystem etc.4

"Individuen müssen sich an all diesen Kommunikationen beteiligen können und wechseln entsprechend ihre Kopplungen mit Funktionssystemen von Moment zu Moment. Die Gesellschaft bietet ihnen folglich keinen sozialen Status mehr, der zugleich das definiert, was der Einzelne nach Herkunft und Qualität 'ist'." (Luhmann 1997: 625)

Damit einher gehend treten soziale und individuelle Reproduktionsprozesse auseinander und die Institution Familie verliert weitgehend ihre zentrale Rolle bei der Regelung von Inklusion/Exklusion, da Individuen nicht mehr über Familienhaushalte bzw. Standes- oder Zunftzugehörigkeit umfassend sozial inkludiert sind. Die spezifisch moderne Form der Individualität lässt sich als "Exklusionsindividualität" bestimmen (vgl. Nassehi 2006: 51, Scherr 2001: 220), denn erst dadurch, dass Individuen nicht mehr umfassend in ein Sozialsystem inkludiert sind, das in der Folge (nahezu) alle Lebensbereiche determiniert, können sie als Personen selektiv und rollenspezifisch in Funktionssysteme und Organisationen inkludiert werden.

"Für das Individuum als unteilbare körperlich-seelische Einheit ist insofern in der funktional differenzierten Gesellschaft kein sozialer Ort mehr vorgesehen, und gerade diese Abwesenheit des sozialen Ortes motiviert die spezifisch moderne Sehnsucht nach integralen Gemeinschaften bzw. einer Heimat [...]. Sie veranlasst damit auch die Entwicklung eines sozialpädagogischen Diskurses, für den Gemeinschaftsbegriffe konstitutiv sind, die reaktiv bezogen sind auf die moderne Zerstörung undifferenzierter Lebenszusammenhänge." (Scherr 2004: 61)

Zu betonen ist, dass Exklusionsindividualität ein gesellschaftliches Strukturmerkmal bildet, das das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft in der Moderne charakterisiert. Sie stellt an sich noch "keine spezifische Krisendiagnose" (Scherr 2004: 62) dar. Denn damit sind nicht nur spezifische Risiken verbunden, die es unten näher zu erläutern gilt, damit entstehen auch bedeutende Freiheiten gegenüber den jeweiligen Sozialsystemen:

"Sie [die Individuen, Anm. HM] können sich den Kommunikationszumutungen einer Familie, den Arbeitsbedingungen eines Betriebes oder den Loyalitätserwartungen einer Partei verweigern, ohne damit aus der Gesellschaft und ihren Funktionssystemen insgesamt ausgeschlossen zu werden und ohne schon damit zwangsläufig in problematische Lebenssituationen zu geraten." (Scherr 2001: 220)

Die Regelung der Inklusion bleibt den einzelnen Teilsystemen überlassen, wobei Schichtzugehörigkeit grundsätzlich keine Zugangsvoraussetzung mehr darstellt und nicht als Zugangs- oder Ausschlusslegitimation zur Verfügung steht. Empirisch lässt sich aber nach wie vor ein hartnäckiger Zusammenhang zwischen Schichtzugehörigkeit und Zugangschancen zu Funktionssystemen bzw. deren Leistungs- und Komplementärrollen beobachten (vgl. u.a. Luhmann 1997: 739, Schneider 2002: 339).

4. Exklusionsrisiken in der funktional differenzierten Gesellschaft
Die Inklusionsregeln der funktional differenzierten Gesellschaft bedeuten, dass Individuen in ihrer Lebensführung faktisch zu einem großen Teil davon abhängig geworden sind, an den Leistungen jeweiliger Funktionssysteme und Organisationen teilnehmen zu können. Eine unzureichende Inklusion oder der Ausschluss aus Funktionssystemen und Organisationen kann somit weitreichende Konsequenzen für die individuelle Lebensführung haben (vgl. Scherr 2001: 220). Und de fakto bleibt die Inklusion aller Individuen unvollständig: Einzelne Individuen und ganze Bevölkerungsgruppen sind von der Teilnahme an den Leistungen der Funktionssysteme ausgeschlossen. Nassehi (2006: 69) geht sogar davon aus, "... dass die gegenwärtige Moderne tatsächlich eine Generalisierung von Exklusionserfahrungen nahe legt, wo zuvor Inklusion als Normalfall gelten konnte."

Dabei lassen sich Exklusionsverdichtungen durch Interdependenzen beobachten, sodass die Exklusion aus einem Funktionssystem weitere Exklusionen nach sich ziehen kann und eine Verstärkung der Ausschlusstendenzen von einem Funktionssystem zum anderen besteht:

"Es gibt eine Art von negativer Integration, insofern als man sich, wenn man kein Geld hat, auch andere Dinge, etwa Gesundheit, nicht ohne weiteres oder nicht in dem üblichen Maße beschaffen kann; und wenn man nicht gesund ist, hat man Mühe, Arbeit zu finden, also wieder Geld zu bekommen." (Luhmann 2005: 276)

Allerdings scheint die Exklusion aus den einzelnen Funktionssystemen unterschiedlich folgenschwer zu sein. So dürfte die Exklusion aus dem Kunstsystem bei weitem weniger folgenreich sein (falls überhaupt), als etwa der Ausschluss aus dem Wirtschaftssystem. Weiters hat die Selbstexklusion, also der häufig freiwillige Ausschluss aus dem Funktionssystem der Religion in vielen Ländern (aber nicht in allen!) bzw. in Bezug auf die meisten Lebenszusammenhänge keine nennenswerten Auswirkungen auf die Inklusionschancen in die anderen Funktionssysteme.5

Zu beachten sind weiters erhebliche Unterschiede zwischen verschiedenen Ländern. Das Phänomen einer umfassenden Exklusionsverdichtung gewinnt etwa insbesondere unter dem Eindruck sozialer Lagen in den Favelas Brasiliens - ein wesentlicher Anstoß für Luhmanns späte Arbeiten zu sozialer Exklusion - Plausibilität. In europäischen Wohlfahrtsstaaten mit sozialen Maßnahmen, die Exklusionsverkettungen zu unterbrechen und ihnen entgegenzuarbeiten versuchen, stellen solch umfassende Verkettungen (zumindest gegenwärtig noch) die Ausnahme dar (vgl. Scherr 2004: 64f).

Eine der Ursachen, die das Auseinanderdriften eines Inklusions- und eines Exklusionsbereichs begünstigen, könnte eine "immanente Diskriminierungslogik innerhalb des Funktionierens der Funktionssysteme" (Luhmann 2005: 82) sein. Insbesondere das Wirtschafts- und das Erziehungssystem erzeugen als Nebenprodukt ihres Operierens Abweichungsverstärkungen und somit Differenzen:

"Diese Systeme nutzen kleinste Unterschiede (der Arbeitsfähigkeit, der Kreditwürdigkeit, des Standortvorteils, der Begabung, Diszipliniertheit etc.), um sie im Sinne einer Abweichungsverstärkung auszubauen, so dass selbst eine fast erreichte Nivellierung wieder in soziale Differenzierungen umgeformt wird, auch wenn dieser Effekt keinerlei soziale Funktion hätte." (Luhmann 1997: 774)

Sehr anschaulich lässt sich dies am Erziehungssystem beobachten, das systemrational handelt, wenn es diejenigen SchülerInnen fördert, die besonders begabt sind. Und dafür bedarf es nicht unbedingt eines Förderprogramms für Hochbegabte, allein dadurch, dass diejenigen, die schneller lernen und als begabte SchülerInnen identifiziert werden, positive Bestätigung, also vor allem gute Noten, erhalten, werden Unterschiede geschaffen und laufend verstärkt.

Zu ergänzen ist, dass Exklusionen nicht immer und zwangsläufig zu Problemen der individuellen Lebensbewältigung und Hilfsbedürftigkeit führen, sondern nur dann, wenn durch sie allgemein der Zugang zu den Leistungen des jeweiligen Funktionssystems und in der Folge der anderen Funktionssysteme begrenzt bzw. verunmöglicht wird. Zugleich ist zwischen Selbst- und Fremdexklusion zu unterscheiden, also zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Exklusion (vgl. Bohn 2006: 34). Selbstexklusion bedarf allerdings der gesellschaftlichen Anerkennung - außer sie bleibt unbeobachtet, doch dann ist sie gesellschaftlich irrelevant. Eine solche anerkannte Form der (teilweisen) Selbstexklusion wäre der Eintritt in ein Kloster, nach wie vor äußerst umstritten dürfte die gesellschaftliche Anerkennung m.E. hingegen hinsichtlich der Totalexklusion durch Selbstmord sein, auch wenn die Sanktionierung bei geglückter Selbstexklusion eine schwierige Angelegenheit ist und sich nur indirekt an den sogenannten Hinterbliebenen entfalten und als "Schande" wirksam werden kann. Hier scheint eher Prävention angesagt zu sein, wobei die zeit- und fallweise praktizierte Einweisung von Personen mit missglückten Selbstmordversuchen in psychiatrische Anstalten eine Fremdexklusion aus dem 'normalen' gesellschaftlichen Leben durch Totalinklusion in eine Organisation zur Verhinderung künftiger Selbstexklusionsversuche darstellt(e). Daran lassen sich die Grenzen der gesellschaftlichen Verhinderung von Selbstexklusionsabsichten in zugespitzter Form ablesen. Im Kontext Sozialer Arbeit taucht die gesellschaftliche Nicht-Akzeptanz von Selbstmord in Gestalt von (Zwangs-)Maßnahmen bei Selbstgefährdung auf und lässt das strukturimmanente Spannungsfeld von Kontrolle und Hilfe sichtbar werden.

Das letzte Beispiel weist bereits indirekt darauf hin, dass unfreiwillige bzw. erzwungene Inklusion zu Hilfsbedürftigkeit führen kann, etwa durch Einweisung in Psychiatrien oder Gefängnisse, aber auch durch das Gefangensein in familiären Strukturen, die von Gewalt gekennzeichnet sind. So ist also weder Hilfsbedürftigkeit eine zwangsläufige Folge von Exklusion, noch kann Inklusion Hilfsbedürftigkeit in jedem Fall vermeiden, sie kann diese in speziellen Fällen vielmehr sogar verursachen. Für die Soziale Arbeit ist folglich die Unterscheidung Inklusion/Exklusion allein noch nicht ausreichend, um sozialarbeiterischen Interventionsbedarf anzumelden. Vielmehr ist es notwendig zu klären, "... in welchen Fällen bzw. unter welchen Bedingungen teilsystemische Inklusionen und Exklusionen zu einer solchen Hilfsbedürftigkeit führen, die Interventionen der Sozialen Arbeit erforderlich werden lässt." (Scherr 2004: 64)

5. Exklusion durch Organisationen
Faktisch wird Exklusion häufig durch die Diskriminierungspotenz von Organisationen vollzogen, denn Funktionssysteme selbst weisen keinen Mechanismus der Exklusion auf, sie gehen vom Prinzip der rollenspezifischen Inklusion aller Personen aus und können Exklusion allenfalls nicht verhindern. Erst durch den Systemtypus Organisation werden Funktionssysteme entscheidungs- und exklusionsfähig (vgl. Luhmann 2000: 392f). So kann das politische System als Gesamtheit nicht entscheiden, wer unter welchen Bedingungen die Staatsbürgerschaft erlangen kann. Dies leisten die Regierung, das Parlament und andere staatliche Organisationen. Ebenso wenig lehnt die Wirtschaft als Gesamtsystem einzelne Personen als ArbeitnehmerInnen oder KonsumentInnen ab, vielmehr entscheiden Unternehmen über die konkrete Mitgliedschaft von Personen bzw. prüfen die Zahlungsfähigkeit potentieller KundInnen. Die Bedeutung von Organisationen für die praktische Lebensführung ist dabei nahezu umfassend: Wir verdienen überwiegend unser Geld in Organisationen, lernen in Organisationen, werden von Unternehmen, also Organisationen des Wirtschaftssystems, mit Konsumgütern versorgt, erhalten über Organisationen (Sozialversicherungsträger, Krankenhäuser) medizinische Versorgung usw. Exklusionen durch und aus Organisationen können dadurch weitreichende Konsequenzen für die Möglichkeiten individueller Lebensführung haben und zu einem umfassenden Ausschluss von den Leistungen eines Funktionssystems führen:

"Bezogen auf die gesellschaftsstrukturelle Erzeugung und Bearbeitung von Hilfsbedürftigkeit zeigt sich damit, dass Exklusionsverdichtungen und -karrieren, die die Soziale Arbeit als Hilfsbedürftigkeit beobachtet, kein direktes Folgeproblem funktionaler Differenzierung sind, sondern durch Organisationen als 'System(e) mit Exklusionsbefugnis' [...] bewerkstelligt werden." (Scherr 2001: 222)

Organisationen erlangen, so führt Scherr (ebd.: 227f) weiter aus, durch die Limitierung der Teilnahme (Mitgliedschaft) und die Festlegung von Teilnahmebedingungen erst ihre spezifische Leistungsfähigkeit. Und sie setzen disziplinierte Individuen voraus und nehmen von manchen Individuen generalisierend an, dass sie zur Erfüllung der Organisationsanforderungen bzw. zur Übernahme sogenannter Leistungsrollen (vgl. Fußnote 4) nicht in der Lage sind. Zu letzteren zählen etwa psychisch Kranke, Drogenabhängige, häufig auch straffällig gewordene Personen, aber auch Personen bestimmter Altersgruppen in Bezug auf Leistungsrollen im Wirtschaftssystem (ProduzentInnen) usw. Daran lässt sich erkennen, "... dass Funktionssysteme mittels der Teilnahmebedingungen von Organisationen prekäre Erwartungen an Individuen etablieren" (ebd.: 228).

Scherr weist aber auch darauf hin, dass Hilfsbedürftigkeit nicht nur aus dem diskriminierenden Inklusionsmodus von Organisationen resultiert, sondern z.B. auch durch das Misslingen bzw. unzureichende Gelingen familiärer Intimkommunikation bzw. das Scheitern familiärer Versorgungsleistungen hervorgerufen werden kann, sodass etwa das Jugendamt tätig wird (vgl. ebd. bzw. 2004: 67, aber auch Bommes/Scherr 2000: 176ff).

6. Soziale Arbeit als organisierte Hilfe
Die moderne Gesellschaft antwortet zur Bearbeitung ihrer Inklusionsprobleme und Exklusionsgefährdungen wiederum mit der Bildung von Organisationen. Hilfe findet vorrangig in organisierter Form statt, ohne dass damit gesagt ist, dass andere Formen des Helfens verschwunden sind. Die auf Reziprozität und Dankespflicht beruhende persönliche Hilfe sogenannter archaischer Gesellschaften lässt sich etwa weiterhin z.B. in Gestalt von Nachbarschaftshilfen beobachten und die moralisch motivierte Mildtätigkeit der Wohlhabenden (Stichwort: Almosen), die Luhmann als institutionalisierte Form des Helfens in den sogenannten stratifizierten bzw. hochkultivierten Gesellschaften identifiziert (vgl. 2005[1975]: 173f), lebt insbesondere in Spendenpraktiken fort. Diese Formen treten mitunter auch in neuer Gestalt auf, arrangieren sich gewissermaßen mit organisierten Formen des Helfens, wie sich etwa an den gelegentlichen öffentlichen Durchsagen in den Wiener U-Bahnen erkennen lässt, in denen die Fahrgäste gebeten werden, bettelnden Personen im U-Bahn-Bereich keine Almosen zu geben, sondern Hilfsbedürftige gegebenenfalls durch Spenden an anerkannte Hilfsorganisationen zu unterstützen.

Durch die Verlagerung des Helfens auf darauf spezialisierte organisierte Sozialsysteme "wird Hilfe in nie zuvor erreichter Weise eine zuverlässig erwartbare Leistung" (ebd.: 177). Zugleich lässt sich ein wiederkehrendes Problem beobachten: Organisationen der Sozialen Arbeit reagieren auf den Ausschluss von Individuen aus anderen Organisationen, weisen aber zugleich selbst jene Systemform auf, die durch Exklusionsbefugnis und Teilnahmebeschränkungen ihre spezifische Leistungsfähigkeit erlangt. Das bedeutet, dass auch Organisationen der Sozialen Arbeit Teilnahmebedingungen für Hilfe festlegen müssen, die den Zugang zu Hilfe einschränken. Durch Organisationen wird der Wechsel zwischen Hilfe und Nichthilfe möglich, denn Organisationen machen diesen Wechsel entscheidungsfähig, etwa durch klare Definition der Zielgruppen bzw. spezifische Teilnahmeanforderungen an die KlientInnen etc. (vgl. Baecker 1994: 99).

Sozialarbeitsorganisationen doppeln also durch ihre eigene Strukturiertheit die Exklusion von Personen und Gruppen und sie können Individuen, die häufig an den Teilnahmebedingungen von Organisationen gescheitert sind (etwa in der Schule oder am Arbeitsplatz), wieder nur die Form Organisation anbieten. Allgemeine Möglichkeiten des Umgangs mit diesen Problematiken stellen eine flexible Handhabung von Teilnahmebedingungen und Organisationsformen mit stark reduzierten Anforderungen an die KlientInnen-Rolle dar (vgl. Scherr 2001: 229). So wird etwa insbesondere in der sogenannten niederschwelligen Sozialen Arbeit versucht, schwer erreichbaren Zielgruppen bzw. KlientInnengruppen, an die nur äußerst geringe Anforderungen herangetragen werden können, Zugänge zu sozialer Hilfe anzubieten. Wie allerdings Organisationen in der niederschwelligen Sozialen Arbeit diese Aufgabe leisten und welche besonderen Herausforderungen und Paradoxien aus der spezifischen Aufgabenstellung für die Organisation erwachsen, dazu fehlen empirische Forschungen (vgl. Scherr 2001).

7. Kurze Skizze des Dissertations-Forschungsprojekts "Die Organisation niederschwelliger Sozialer Arbeit"
Das empirische Forschungsprojekt im Rahmen meiner Dissertation setzt an diesem Forschungsdesiderat an und geht der Frage nach, wie Organisationen, die in der niederschwelligen Sozialen Arbeit tätig sind, die Bearbeitung von sozial relevanten Exklusionsproblemen leisten, in welchen unterschiedlichen Formen sie diese Leistung erbringen und mit welchen charakteristischen Paradoxien und Grenzen sie umgehen müssen.

Die Zielsetzungen des Projekts: Die Dissertation strebt zunächst eine wissenschaftlich-empirische Bestimmung des Begriffs der Niederschwelligkeit und das Erfassen seiner möglichen und beobachtbaren Ausformungen im Sozialbereich an. Eine intensive Beschäftigung mit Niederschwelligkeit in der Sozialen Arbeit allgemein zeigte sich im explorativen Forschungsteil als unumgänglich, da entsprechende theoretische Grundlagen bzw. wissenschaftlich-empirische Forschungsarbeiten zum Themenbereich Niederschwelligkeit bislang weitgehend fehlen und in der Sozialarbeitspraxis zugleich keine einheitliche Begriffsverwendung zu beobachten ist. Darauf aufbauend bildet die Generierung von Wissen über Organisationen in der Sozialen Arbeit, im Speziellen über niederschwellig arbeitende Organisationen und Projekte, die zentrale Zielsetzung. Die Dissertation versteht sich als Beitrag zum Verständnis organisierter Sozialer Arbeit. Zugleich soll mit der Arbeit ein Beitrag zum aktuellen sozialwissenschaftlichen Diskurs über soziale Inklusion und Exklusion geleistet werden.

Methodischer Zugang: Im Zentrum des Forschungsinteresses stehen die internen Beobachtungs- und Handlungslogiken des Bereichs der niederschwelligen Sozialen Arbeit allgemein und der diesem Bereich zurechenbaren Organisationen bzw. Projekte im Besonderen. Eine Orientierung an der Methodologie der qualitativ-interpretativen Sozialforschung soll gewährleisten, dass im Forschungsprozess die Komplexität der untersuchten Systeme mit ihren eigendynamischen inneren Strukturen und Prozessen ausreichend Berücksichtigung findet (vgl. Froschauer/Lueger 1992 und 2003, Lueger 2000).

8. Schlussbetrachtungen
Soziale Arbeit ist mittendrin in einem folgenreichen gesellschaftlichen Transformationsprozess, den Nassehi als "Generalisierung von Exklusionserfahrungen" bezeichnet. Auf einer gesellschaftstheoretischen Ebene können die Analyse der spezifischen Inklusionsregeln der funktional differenzierten Gesellschaft und ihrer Kehrseite, also der Exklusionsmechanismen, wichtige Impulse für ein komplexes Verständnis der gesellschaftlichen Entwicklungen geben. Sie führen insbesondere die faktische Exklusionspotenz von Organisationen vor Augen, denen damit eine bedeutende Rolle bei der Entstehung von Exklusion zukommt. Zugleich lässt sich mit einer systemtheoretischen Perspektive beobachten, dass die Gesellschaft wiederum keine andere Form als Organisation zur Verfügung hat, um Exklusionsgefahren und -karrieren konkret zu bearbeiten. Damit werden spezifische Paradoxien und Folgeprobleme sichtbar, die daraus entstehen, dass auch die Organisationen der Sozialen Arbeit Teilnahmebedingungen für die Hilfeleistung festlegen müssen und damit den Zugang zur Hilfe begrenzen.

Auf der Ebene der Theoriebildung wird insbesondere die Verknüpfung eines systemtheoretischen Exklusionsbegriffs mit anderen Theorieansätzen zu sozialen Ungleichheiten als fruchtbar und notwendig eingefordert (vgl. Farzin 2006). Zugleich bedarf es empirischer Forschungen, die Wissen darüber generieren, was denn tatsächlich vor sich geht, wenn Soziale Arbeit die Bearbeitung gesellschaftlich relevanter Inklusionsprobleme und Exklusionsgefährdungen leistet. Das oben kurz skizzierte Forschungsprojekt im Rahmen meiner Dissertation ist als ein Beitrag dazu zu verstehen.


Verweise
1 Das Zitat "Es gibt nichts Praktischeres als eine gute Theorie" wird ursprünglich Immanuel Kant zugeschrieben, dürfte aber in der Wissenschaft breiter Anklang gefunden haben und wird in Zitatesammlungen etwa auch dem Physiker Gustav Robert Kirchhoff (zumindest als sinngleiches Zitat) und dem Psychologen Kurt Levin zugesprochen (vgl. u.a. URL: http://www.all4quotes.com/ bzw. http://de.wikiquote.org/wiki/Theorie [Stand: 30.09.2008]).
2 Theorien mögen sich mitunter sogar einschränkend auf die Handlungsfähigkeit und -bereitschaft auswirken, wenn sie etwa den Deutungs- und Handlungsroutinen des Berufsalltags (zu) sehr zuwiderlaufen, indem z.B. paradoxe bzw. nicht intendierte Wirkungen sichtbar gemacht werden, die sich erst in einer gesellschaftlichen Makroperspektive zeigen. Soziale Theorien können auch ein Übermaß an sozialer Komplexität eröffnen, durch welches sich die laufend notwendigen Entscheidungen im Berufsalltag als unabwägbare Risiken mit nicht vorherbestimmbaren Auswirkungen darstellen.
3 Zugleich ist allerdings nicht von voneinander unabhängigen Systemen, sondern im Gegenteil von "im Wege der Co-evolution" (Luhmann 1984: S. 141) entstandenen und strukturell gekoppelten, also wechselseitig höchst abhängigen Systemen auszugehen (vgl. ders. 2005[1995]a: S. 145f). Psychische Systeme können ohne soziale Systeme nicht existieren und umgekehrt (und beide sind ebenfalls strukturell an Körper im biologischen Sinn, also an sogenannte "lebende Systeme" bzw. Organismen gebunden). Es geht um eine Trennung in der sozialwissenschaftlichen Beobachtung, d.h. auf wissenschaftlich-analytischer Ebene, die z.B. die Schwierigkeiten des einander Verstehens zweier oder mehrerer Personen theoretisch zu fassen vermag.
4 Im Gegensatz zu diesen sogenannten Publikums- oder Komplementärrollen, die auf die Inklusion aller Individuen als Personen abzielen, bleiben die damit jeweils asymmetrisch verknüpften beruflichen Leistungsrollen (Regierende, ProduzentInnen, LehrerInnen, ÄrztInnen etc.) einer begrenzten Anzahl an Personen vorbehalten, wobei Organisationen über Inklusion/Exklusion entscheiden (vgl. Schneider 2002:338f).
5 Bezüglich der Religion beobachtet Luhmann jedoch noch in anderer Hinsicht eine Sonderrolle: "Das Religionssystem könnte ein System sein, das Inklusion auch dann noch offen hält, wenn es überall sonst zur Exklusion kommt." (2005: 279).


Literatur / Quellen
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LUHMANN, Niklas, 1984: Soziale Systeme. Grundriss einer allgemeinen Theorie. Frankfurt am Main: Suhrkamp
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NASSEHI, Armin, 2006: Die paradoxe Einheit von Inklusion und Exklusion. Ein systemtheoretischer Blick auf die "Phänomene". In: Bude, Heinz/Willisch, Andreas (Hg.): Das Problem der Exklusion. Ausgegrenzte, Entbehrliche, Überflüssige. Hamburg: Hamburger Edition; S. 46-69
SCHERR, Albert, 2001: Soziale Arbeit als organisierte Hilfe in der funktional differenzierten Gesellschaft. In: Tacke, Veronika (Hg.): Organisation und gesellschaftliche Differenzierung. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag; S. 215-235
SCHERR, Albert, 2004: Exklusionsindividualität, Lebensführung und Soziale Arbeit. In: Merten, Roland/Scherr, Albert (Hg.): Inklusion und Exklusion in der Sozialen Arbeit. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften; S. 55-74
SCHNEIDER, Wolfgang Ludwig, 2002: Grundlagen der soziologischen Theorie. Band 2: Garfinkel - RC - Habermas - Luhmann. Wiesbaden: Westdt. Verlag


Über die Autorin

Mag. a Hemma Mayrhofer, Jg. 1971
hemma.mayrhofer@fh-campuswien.ac.at

Soziologin; Forschungsschwerpunkte: Berufsfeld- und Organisationsforschung in der Sozialen Arbeit, Netzwerkforschung, soziale Inklusions- und Exklusionsforschung, Evaluationen im Sozialbereich
seit 2005 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kompetenzzentrum für Soziale Arbeit, FH Campus Wien
Lehrbeauftragte am Studiengang für Sozialarbeit, FH Campus Wien
Lektorin am Institut für Soziologie, Universität Wien
aktuell Doktoratsstudium an der Universität Wien zum Thema "Die Organisation niederschwelliger Sozialer Arbeit". Nähere Informationen zum Projekt auch unter: http://www.qualitative-forschung.de/methodentreffen/archiv/poster/poster_2008/mayrhofer.pdf