soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 4 (2009) / Rubrik "Werkstatt" / Redaktion soziales_kapital
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/170/254.pdf


Johannes Herwig-Lempp:

Luise Kiesselbach (1863-1929)


Eine der ersten Frauen in der bayerischen Armenpflege: Sozialarbeiterin, Frauenrechtlerin und Sozialpolitikerin

Es ist noch nicht so lange her, dass Frauen in Deutschland das Wahlrecht erhielten. Vor 90 Jahren, am 19. Januar 1919, nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, der Abdankung des Kaisers und der Ausrufung der Republik, durften Frauen erstmals kommunale und nationale Parlamente mitwählen als auch in sie gewählt werden. Auf Anhieb beteiligten sich 82 Prozent der Frauen und zeigten, dass sie ihr Stimmrecht auch wahrnehmen wollten. Die bis dahin erreichte Emanzipation der Frauen wurde u.a. auch auf dem Feld der Armenpflege erstritten und erkämpft, woran Luise Kiesselbach in eben diesem Jahr mit dem (nachfolgend abgedruckten) Text "Die Frauen in der Armenpflege" erinnerte. Zehn Jahre zuvor, 1909, war sie selbst in Erlangen als eine der ersten Hilfsarmenpflegerinnen Bayerns ernannt worden. Ihre Lebensgeschichte ist ein Beispiel für den zunehmenden Einfluss, den sich engagierte Frauen in der Sozialen Arbeit, aber auch darüber hinaus in der Politik erkämpft haben. Heute, hundert Jahre später, stellen Frauen den größten Teil der Beschäftigten in der Sozialen Arbeit dar, und ihr hartnäckiger und langjähriger Einsatz für eine Beteiligung ist für uns kaum mehr vorstellbar.

Luise Kiesselbach, 1875Luise Kiesselbach wird 1863 in Hanau in einer Lehrerfamilie geboren. Als viertes von acht Kindern muss sie mit 15 Jahren die Schule verlassen und der kranken Mutter im Haushalt und bei der Versorgung einer älteren behinderten Schwester sowie der jüngeren Geschwister helfen, obwohl sie gerne weiter gelernt hätte (sie beneidet ihre ein Jahr ältere Schwester Lina, die in der Schule bleiben darf). Mit 20 heiratet sie den um 24 Jahren älteren Erlanger Privatdozenten und späteren Professor für Hals-, Nasen-, Ohrenkunde, Wilhelm Kiesselbach. Er ist die Liebe ihres Lebens, mit ihm hat sie eine Tochter und einen Sohn, mit Hingabe ist sie Hausfrau und Mutter. Als die Kinder fast erwachsen sind, stirbt ihr Mann plötzlich an einer Infektion.

Sie verzweifelt und ist zunächst orientierungslos, fängt sich dann wieder. Nach einer längeren Romreise gründet sie im Januar 1906 gemeinsam mit anderen den Erlanger Verein "Frauenwohl". Wie viele ähnliche Frauenvereine der damaligen Zeit war sein Zweck "die Förderung des weiblichen Geschlechts in geistiger, sittlicher und wirtschaftlicher Beziehung." Dies wollte man durch allgemeine Bildungs- und Unterhaltungsabende, durch Vorträge und Kurse "auf wissenschaftlichem, praktischem und kunstgewerblichem Gebiet" sowie durch die Gründung gemeinnütziger Einrichtungen wie zum Beispiel eines Mädchenhorts, einer Rechtsschutzstelle für Mädchen und Frauen und der Einrichtung von Ausbildungsmöglichkeiten erreichen.

Es waren gut situierte Bürgersfrauen, die sich mit hohem Aufwand für soziale Belange einsetzten. Um ihre Ziele zu erreichen, benötigten und forderten sie für Frauen das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und Mitbestimmung am gesamten gesellschaftlichen Leben. Schon kurz nach seiner Gründung nahm der Verein an der 1. Generalversammlung bayerischer Frauenvereine in Nürnberg teil. Diese beschlossen, "die Zulassung der Frau zur kommunalen Armen- und Waisenpflege trotz aller Abweisung immer wieder aufs neue von der Gesetzgebung und den Gemeinden zu fordern und verabredeten ein gemeinsames Vorgehen" (Schmittner 1995: 248). Bislang war in Bayern die öffentliche Armenpflege ausschließlich Männern vorbehalten.

Luise Kiesselbach (re), ca. 1880Damit lag Bayern im Vergleich zu anderen Bundesstaaten, in denen Frauen schon länger als Armenpflegerinnen akzeptiert waren, in der Entwicklung zurück. Nach mehreren Eingaben der Frauenvereine und Verhandlungen mit deren Vertreterinnen traf die Kammer der Landtagsabgeordneten im Frühjahr 1908 folgenden "Gesamt-Beschluß", schon dessen Ton uns heute merkwürdig anmutet: "Allerdurchlauchigster, Großmächtiger König! Allergnädigster König und Herr! Die alleruntertänigst treugehorsamsten Kammern der Reichsräte und der Abgeordneten haben über den anruhend mitfolgenden Antrag der Abgeordneten Dr. Casselmann und Genossen Abänderungen des Art. 23 Abs. III des Gesetzes über öffentliche Armen- und Krankenpflege, Wählbarkeit von Frauen zum Armenpflegschaftsrat und Gemeindewaisenrat betreffend [...] Beratung gepflogen und beschlossen: Die K[önigliche] Staatsregierung sei zu ersuchen, dem Landtage eine Vorlage zu unterbreiten, inhaltlich derer eventuell unter Abänderung des Gesetzes über öffentliche Armen- und Krankenpflege vom 29. April 1869 Frauen zu geordneter Mitwirkung in der öffentlichen Armenpflege herangezogen werden können. In allertiefster Ehrfurcht Eurer Königlichen Majestät, München, den 4. Februar 1908 alleruntertänigst treugehorsamste Kammer der Reichsräte: Der I. Präsident: (gez.) Ernst Fürst zu Löwenstein [...], Kammer der Abgeordneten: Der Präsident: (gez.) Dr. Georg von Orterer [...]" (Bayer. Staatsarchiv).

Luise Kiesselbach, 1904Nicht alle Abgeordneten waren mit dem Beschluss einverstanden, die Diskussion wurde fortgesetzt und im Landtag weiter "Beratung gepflogen". Der Abgeordnete Scharrer formulierte seine Befürchtungen vor einer allmählichen Beteiligung von Frauen: "... denn wir sind der Ansicht, dass, wenn man den Frauen die Wählbarkeit in den Armenpflegschaftsrat und in den Gemeindewaisenrat gibt, die natürliche Folge sein muss, dass sie auch gewählt werden können in Gemeindeämter, Kreisämter, Bezirksämter und zuletzt in das Parlament. [...] Meine Herren! Wir sind der Ansicht, dass die Frauen doch ganz andere Aufgaben haben, als schließlich in den Parlamenten sich herumzustreiten. [...] Wenn die Frauen schließlich in die Parlamente kommen würden, dann würde das Parlament überhaupt nicht mehr zu Ende kommen. [...] Es könnte dann auch kommen, dass die Frauen schließlich in den Parlamenten und in den Gemeindevertretungen sitzen würden, und wir Männer könnten die Kinder erziehen und warten" (Stenograph. Bericht). Die Herren Abgeordneten amüsierten sich prächtig bei dieser Vorstellung.

Mit Ministerialerlass vom 7. August 1909 wurde schließlich die Einstellung von Frauen in der öffentlichen Armenpflege "anempfohlen": "eine Mitarbeit der Frauen wird insbesondere da veranlasst und erfolgreich sein, wo es sich um Unterstützung oder Verpflegung dürftiger weiblicher Personen oder von Kindern handelt, oder wo ein Eingreifen durch Notstände veranlasst wird, die auf mangelhafte Haushaltsführung zurückzuführen sind, überhaupt in allen Fällen, in denen nach der Natur der Sache eine Frau ein größeres Verständnis mitbringt und daher auch mehr Vertrauen und Erfolge zu erwarten hat als der Mann" (zit. nach Schmittner 1995: 249).

Schon kurz darauf, am 8. September 1909, ernennt der Armenpflegschaftsrat Erlangen zunächst versuchsweise 8 Frauen zu Hilfsarmenpflegerinnen. Eine von ihnen ist Luise Kiesselbach. "Sie werden in allen den Fällen, in welchen bei der pflegerischen Tätigkeit die Mithilfe der Frauen erwünscht oder zweckmäßig erscheint, namentlich da, wo es sich um Unterstützung oder Verpflegung bedürftiger weiblicher Personen oder von Kindern handelt, oder wo ein Eingreifen durch Notstände veranlasst wird, die auf mangelhafte Haushaltsführung zurückzuführen ist, beigezogen" (Stadtmagistrat Erlangen 1911). Auch andere bayerische Städte erlauben nun Frauen, sich an der Armenpflege zu beteiligen.

Aus Nürnberg berichtet die Fränkische Tagespost im März 1909 von der dortigen Neuregelung der Armenpflege. Diese "verlangt von den Armenpflegern, das Hauptgewicht ihrer Tätigkeit auf den persönlichen Verkehr mit den Armen zu legen. Ihre Tätigkeit soll nicht darin bestehen, der Stadt Geld zu sparen und die Armen zu beaufsichtigen, sondern darin, die Armen richtig zu pflegen. Der Armenpfleger muß bestrebt sein, sich das volle Vertrauen seiner Pflegebefohlenen zu versichern und zu diesem Zweck einen fleißigen persönlichen Verkehr mit diesen zu unterhalten und so zu gestalten, daß sein Besuch die Armen erfreut. Mit solchem Besuch kann er dann sehr wohl eine genaue Beobachtung der häuslichen Verhältnisse verbinden. Er soll alles Wohlwollen seinen Armen gleichmäßig entgegenbringen und unterscheiden und je nach Lage des Falles mild und nachsichtig aber auch streng auftreten. Hochfahrendes und abweisendes Benehmen soll er nicht an den Tag legen, weil dies der Armenpflege nur schadet und zur Verstocktheit und Unwahrhaftigkeit führt. Der Besuch bei den Armen soll jederzeit zufällig sein, besondere Besuchszeiten sind zu vermeiden." (Neuregelungen 1909).

Als das Königliche Staatministerium im Frühjahr 1910 eine Umfrage in den größeren Kommunen durchführt und die Erfahrungen mit Frauen als Hilfsarmenpflegerinnen erfragt, lautet die Antwort aus Erlangen "Die Erfahrungen, welche dabei gemacht wurden, sind durchaus gut" (Bayer. Hauptstaatsarchiv). Doch der Kampf um Gleichberechtigung ist weiterhin mühsam, die Stellung der Hilfs-Armenpflegerin scheint eingeführt worden zu sein, um Frauen nicht als gleichberechtigte Armenpflegerin zulassen zu müssen.

1909 wird Luise Kiesselbach erste Vorsitzende des Vereins Frauenwohl Erlangen und zu gleicher Zeit auch Vorstandmitglied im Hauptverband Bayerischer Frauenvereine. Dort entdeckt die Münchner Frauenrechtlerin Ika Freudenberg sie als engagierte Mitkämpferin. Als Freudenberg schwer erkrankt (sie stirbt 1912 erst 53-jährig), bittet sie Luise Kiesselbach, ihre Nachfolgerin als Vorsitzende des Vereins für Fraueninteressen in München zu werden. Kiesselbach verlässt Erlangen und widmet sich ehrenamtlich (sie lebt von der Pension ihres Mannes) und von nun an mit ganzer Kraft (ihre Kinder studieren Medizin, ihre Tochter wiederum als eine der ersten Medizinstudentinnen in Bayern) der Arbeit des Vereins für Fraueninteressen. Dieser ist größer als der Erlanger Verein - und er wächst in den kommenden Jahren enorm, nicht zuletzt durch das Engagement von Luise Kiesselbach, die es versteht, auch andere zu begeistern und mitzureißen.

Todesanzeigen, 1919Sie entwickelt in den folgenden Jahren eine fast unglaubliche Aktivität auf den verschiedensten Gebieten, von Frauenrechten, Emanzipation und Gleichberechtigung über Armenpflege und Sozialarbeit bis hin zur Sozialpolitik und zur Organisation von Wohlfahrt. Der Verein richtet Heime für junge, unverheiratet Mütter und später für Kriegswaisen ein, setzt sich für die Professionalisierung des Hausfrauenberufs ebenso ein wie für eine Ausbildung von Armenpflegerinnen. Das Soziale Referat des Vereins übernimmt die Aus- und Weiterbildung junger Frauen für die Soziale Arbeit. Kiesselbach hält Vorträge und organisiert Vortragsreihen, schreibt Aufrufe und Petitionen, verfasst und veröffentlicht eine ganze Reihe von Fachtexten zu all den Themenbereichen, die ihr am Herz liegen. Sie unterstützt die Neugründung von Vereinen und Interessengruppen und bündelt sie zu Verbänden, um ihnen größere Wirksamkeit zu ermöglichen. Sie selbst arbeitet in den Vorständen des Hauptverbands Bayerischer Frauenvereine und des Stadtbundes Münchner Frauenvereine mit.

Während des Weltkriegs 1914-1918 bekommen Frauen Aufwind und Unterstützung, sie haben entscheidenden Anteil an der Sozialen Arbeit. Männer sind an der "Heimatfront" knapp, und so werden an allen Ecken und Enden Frauen zur Mitarbeit benötigt. Die Frauen sind dazu bereit - dürfen schließlich ab 1916 auch "richtige" Armenräte werden.

Als im November 1918 die Münchner Räterepublik ausgerufen wird, ist Kiesselbach für den "Rat der geistigen Arbeiter" als eine von fünf Frauen für kurze Zeit im Bayerischen Landtag. Nachdem 1919 Frauen erstmals das aktive und passive Wahlrecht erhalten, ist sie eine der ersten Frauen im Stadtrat von München. Sie arbeitet sofort in zahlreichen Ausschüssen und Unterausschüssen mit: In einem Nachruf wird aufgezählt: "Frau Kiesselbach erhielt als besondere Aufgabe die Verwaltung verschiedener Mädchenschulen und des städt. Mathildenpensionats zugeteilt. Bis 1924 hatte sie das Koreferat über die Stiftungen und Pfründe, sie war Mitglied der Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenenfürsorge, des Krankenhausausschusses, des Jugendamts und Armenrats; nach Errichtung des Wohlfahrtsamtes wurde sie Vorsitzende des Wohlfahrtsbezirksamtes, Mitglied des Wohlfahrts-Hauptausschusses, des Spital- und Spruchausschusses [...] Mitglied des Frauenausschusses beim Arbeitsamt" (Bamberger 1929: 57).

Als sie Mitglied des Stadtrats geworden ist, schreibt Luise Kiesselbach ihren Text über "die Frauen in der Armenpflege" und spricht dort fast euphorisch von der "inzwischen erreichten absoluten Gleichstellung der Frau im öffentlichen Leben". So notwendig es ist, erreichte Erfolge zu würdigen und zu feiern, so sehr weiß sie gleichzeitig, dass dieses Ziel natürlich längst nicht erreicht ist.

Sie erkennt und hat in den vergangenen Jahren erfahren, dass soziales Engagement auch Rückhalt in der Politik benötigt. Sie tritt in die Deutsche Demokratische Partei (DDP) ein, der auch Theodor Heuss, später erster Bundespräsident, angehört, und wirkt dort auf kommunaler, auf Landes- und auf Reichsebene in den jeweiligen Vorstandsgremien mit. Sie wird für die DDP nicht nur in den Münchner Stadtrat gewählt, sondern kandidiert für sie mehrmals (ohne allerdings gewählt zu werden) für Landtag und Reichstag.

Vorstand Bund deutscher Frauenvereine, Köln 1921Im Winter 1922 betreibt sie die Gründung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in München, in dem sich viele "paritätischen Männer- und Frauenorganisationen" zusammen schlossen: "Es war nicht leicht, diese ganz in ihrer eigenen Wohlfahrtsarbeit verstrickten Verbände mit einem Schlag unter einen Hut zu bringen. Dem Einfluss der persönlichen Sicherheit und dem Charme Luise Kiesselbachs gelang es; denn jeder sah sie gerne als Führerin, mochten äußerlich genommen die speziellen Aufgaben, die sich die verschiedenen freien paritätischen Verbände gestellt hatten, sich [...] auch nicht decken" (Baumgärtner 1929: 55). Später ist sie an der Gründung des Paritätischen Wohlfahrtsverband Bayerns und an dessen Beitritt zum Reichsverband beteiligt. Das "Paritätische" scheint ihr sehr wichtig zu sein: die Unabhängigkeit sowohl von Konfessionen als auch von Parteien.

Weiterhin ist Sie lokal und deutschlandweit in der Frauenbewegung aktiv, u.a. im Vorstand des Bundes Deutscher Frauenvereine. Ein Gruppenbild zeigt sie, aufgenommen am Rande einer Generalversammlung 1921 in Köln, gemeinsam mit den meisten anderen Vorstandskolleginnen: die Führung der damaligen Frauenbewegung:

Luise Kiesselbach verbindet auf gekonnte Weise den Kampf um die Gleichberechtigung der Frau mit sowohl Sozialer Arbeit als auch Sozialpolitik, und sie versteht es, die Fäden zu spinnen und zu vernetzen. Sie denkt politisch und strategisch, als Vorsitzende vieler Vereine und Verbände und als Mitglied des Münchner Stadtrats hat sie viele Verbindungen und genießt zugleich hohes Ansehen. Sie weiß ihren Einfluss zu nutzen, wobei sie sich offenbar auch nach Jahren noch für jedes öffentliche Auftreten, jede Rede und Ansprache neu überwinden muss. Und sie schreibt: seit 1909 vertritt sie ihre Positionen auch öffentlich in Zeitungen und Fachzeitschriften in zahlreichen Artikeln und Berichten. So versteht es außerordentlich gut, auf den verschiedensten Ebenen für die von ihr vertretenen Interessen zu werben und sie zu vertreten.

Die unmittelbare fürsorgerische Arbeit ist ihr immer wichtig. Nicht zuletzt offenbar auf ihr Bestreben hatte der "Verein für Fraueninteressen" sein praktisches soziales Engagement immer wieder erweitert und konsequenterweise seinen Namen 1920 um den Zusatz "... und Frauenarbeit" ergänzt (vgl. Verein für Fraueninteressen 1994, S. 6). Bei aller Kommunal-, Partei-, Verbands- und Frauenpolitik bleibt ihr die Arbeit an der Basis wichtig. Sie erliegt nicht der Gefahr "abzuheben", sondern behält diejenigen, deren Interessen sie auf den unterschiedlichsten Ebenen vertritt, die Hilfebedürftigen ebenso wie die Helferinnen, fest im Blick. Dabei kümmert sie sich auch um Details: "Das eigentlich Große war und blieb, dass sie [...] dem Einzelfall [...] ihr ungeteiltes persönliches Interesse zuwandte: [...] dass sie oft in einem Fall, wo sie um Fürsorge angegangen wurde, persönlich drei, vier Gänge machte, ausgedehnte Rücksprache mit dem Schützling nahm und an alle nur in Frage kommenden Stellen herantrat. Immer war sie die großdenkende, warme Freundin des Volkes, bei aller Respektierung der Verwaltungsmethoden immer wieder der spontanempfindende, praktisch und großzügig helfende Mensch. [...] Vielleicht bestand ihre besondere Genialität darin, dass nichts ihr klein war, dass sie jede kleine Begebenheit, jede Erfahrung intensiv aufnahm und verfolgte, mit feinem Instinkt das Symptomatische spürte, aber auch, wo es sich um einen wirklichen 'Einzelfall' handelte, keine Mühe und keinen Krafteinsatz scheute" (Wolff 1929: 57).

Fast 50 Jahre später berichtet ihre damalige Sekretärin: "In ihrer Arbeit mit so vielen Menschen ist ihr der einzelne wichtig geblieben. Es sind oft Briefe mit der Bitte um ihre Hilfe gekommen, sie hat sie sorgfältig gelesen, hat überlegt, an wen sie am besten weitergegeben werden, sich vergewissert, dass sie dort bearbeitet worden sind ... Die Selbstverständlichkeit, mit der sie sich ihnen zugewendet hat, die Sicherheit mit der sie ohne zu verletzen gefragt hat, haben sehr schnell zu einem unbefangenen Gespräch geführt... Ich kann mich noch erinnern, mit welcher Eindringlichkeit sie mir einmal gesagt hat: und wenn Sie für den andern nur ein paar Minuten Zeit haben, diese paar Minuten müssen Sie ganz für ihn da sein, sich nur auf ihn konzentrieren. Und noch etwas, was auch in diesen Zusammenhang gehört: wenn Sie Rat oder Hilfe brauchen, wenden Sie sich an jemanden, der viel zu tun hat, der hat auch für Sie noch Zeit" (Steiner 1979: 12).

Ihren Blick für das Detail und ihr Wissen um die Leistungen der Mitarbeiterinnen an der Basis kann man auch in einem Protokoll des Münchner Stadtrats erkennen, als der Münchner Finanzreferent 1920 im Haushaltsausschuss bei der Diskussion um einen längeren Urlaub für Hortnerinnen anmerkt: "Sind 6 Wochen Urlaub nicht zu viel? Die Hortfräulein sind Beamte wie andere auch. Der Urlaub in den Horten muss sich nach dem Betrieb richten, nicht nach den Ferien der Volksschulen." Darauf entgegnet Frau Stadtrat Kiesselbach: "Der Dienst einer Hortnerin ist viel aufreibender als der einer Lehrerin. Es ist zermürbend, alle Tage 50 oder 100 Kinder um sich zu haben. Ich könnte eine Urlaubsreduzierung nicht verstehen" (Stadtrat München 1920).

Luise Kiesselbach, 1925Als ihr zu Ohren kommt, dass Anträge von Kleinrentner1 "sehr wenig entgegenkommend behandelt, stellenweise sabotiert werden. Die meist alten und hilflosen Leute fänden natürlich nicht den Mut gegen die Behandlung Beschwerde einzulegen, da sie ... immer wieder auf das Entgegenkommen der Wohlfahrtsämter angewiesen sein", stellt sie 1923 im Münchner Stadtrat den Antrag auf eine Beschwerdestelle für Hilfebedürftige - für die damalige Zeit doch sehr ungewöhnlich: "Wir beantragen, dass eine Stelle geschaffen oder benannt wird, bei welcher Kleinrentner, deren Gesuche um Unterstützung ohne zwingenden Grund abgelehnt wurden, Beschwerde und Antrag auf Unterstützung einreichen können" (Stadtrat München 1923). Leider blieb dieser Antrag damals ohne Erfolg, aber die Idee kann doch als Vorläufer für heutige Beschwerde- oder Ombudsstellen gesehen werden.

Neben all dem organisiert sie als Vorsitzende des Hauptverbandes Bayerischer Frauenvereine jährlich große Tagungen. Ab 1926 kommt noch ein weiteres großes Projekt hinzu, die Entwicklung eines für damalige Zeit außerordentlich modernen Altersheims - mit Einzelzimmern, fließend Wasser, Privatkühlschränken, einem Fahrstuhl. "Aus regelrecht ganz Deutschland kommen Leute angereist, um unsere revolutionäre Alteneinrichtung zu besichtigen. Man möchte ähnliche revolutionäre Einrichtungen auch in anderen Städten unseres Landes errichten" (vgl. Berger 1998, S. 301). Ihr Grundgedanke, war mit diesem Altersheim zwei Ziele auf einmal miteinander zu verbinden: "Es soll alte Leute, die durch die Geldentwertung eigenen Besitz oder die Verarmung ihrer Angehörigen schutzlos geworden sind, in liebevolle, würdige Pflege und Obhut nehmen, gleichzeitig die ihnen selbst zur Last gewordene Wohnung dem Wohnungsmarkt zuführen, der trotz wieder erwachter Baumöglichkeit und Baulust viele Tausende von Wohnungen zu wenig hat" (Kiesselbach 1927: 2).

Luise Kiesselbach war sicher keine Revolutionärin - sowohl in der Frauenbewegung als auch in der Politik ist sie eher dem bürgerlichen Lager zuzurechnen. Aber sie hatte Ideen und Visionen - und nicht nur einen starken Willen und viel Kraft, sondern auch die Fähigkeit zum Überblick und zur Koordination. Sie konnte andere motivieren und mitreißen - und sie wusste dies für die Sache zu nutzen.

In ihrem Gefühl für Verantwortung anderen Menschen gegenüber und der Fähigkeit, konzentriert und gut organisiert ihre Kräfte einzusetzen, war sie schon von klein auf geprägt. Sie hatte früh gelernt, andere Menschen im Blick zu haben: Sie half der schwerkranken Mutter im Haushalt und versorgte nach deren Tod den Vater und die vielen Geschwister. Ihre älteste Schwester lebte trotz schwerer Behinderung (heute würde man von einer Zerebralparese sprechen) in der Familie. In ihrer Jugend hatte sie einen Überschwemmung und einen Brand des eigenen Hauses erlebt. Die Verschiedenheit der Konfession der Eltern führte immer wieder zu Konflikten in der Familie, so dass auch ihr Einsatz für einen konfessionell nicht gebundenen Wohlfahrtsverband nachvollziehbar erscheint.

Als Person, stelle ich mir vor, war sie vielleicht nicht immer ganz einfach, so hohe Ansprüche sie an sich selbst wie an andere stellte. Ihre Sekretärin schildert sie Jahrzehnte später: "Ich kann mich noch gut an Frau Kiesselbach erinnern, die kräftige, etwas gedrungene Gestalt, das großflächige Gesicht, das blonde, in der Mitte gescheitelte Haar, die hellen Brauen und die blauen Augen; ihr Blick war ruhig und fest. An fast allen ihren Kleidern hat sie ein weißes Krägelchen, einen weißen Einsatz gehabt; ... ich kann mich eigentlich nur an Kleider erinnern, die lose und bequem waren, in denen sie sich leicht bewegen hat können, nicht an Blusen und Röcke oder auf Taille Gearbeitetes. Ein Problem waren die Hüte: klar, dass man einen haben musste, aber sie wollte den Kopf frei haben; dann wurde der Hut eben in die Hand genommen; so ist mancher irgendwo liegen geblieben. ... Ihr Gesichtsausdruck war meistens ernst und lachen habe ich sie nicht oft gehört, aber ihr Gesicht hat von innen heraus hell werden können in der Zuwendung und so warm und herzlich, dass man ihr gut sein hat müssen und dankbar das menschliche Nahsein gefühlt hat; dann sind die Pflicht, die Arbeit, das Weiterschaffen wieder an der Reihe gewesen und der Ernst des Lebens. Einmal hat sie mir erzählt, dass sie schüchtern war, dass ihr am Anfang das Sprechen vor einem größeren Kreis sehr schwer gefallen ist und dass sie bei großen Veranstaltungen immer wieder Lampenfieber hat, unsicher ist, bis die ersten Sätze gesprochen sind und sie merkt, dass die Menschen mitgehen." (Steiner 1979: 12f)

1928Wir Heutigen haben die Soziale Arbeit nicht erfunden, sondern stehen auf den "Schultern von Riesen", die vor uns diese Profession entwickelt haben. In der Auseinandersetzung mit der Geschichte und der Erinnerung an sie können wir vielleicht etwas von ihnen lernen: indem wir über ihre Ideen und Ziele, ihre Werte und Vorstellungen, die damaligen Methoden und Organisationsformen, ihr Engagement und ihre Zweifel erfahren, werden wir angeregt, über uns und unsere Arbeit nachdenken. Von Luise Kiesselbach war eine dieser Riesinen, von ihr können nicht zuletzt lernen, dass man zugleich sozial und politisch denken und handeln kann, dass man auch in aussichtslos scheinenden Situationen die Hoffnung aufrecht erhalten und anderen Hoffnung geben kann.

Luise Kiesselbach starb vor 80 Jahren am 27. Januar 1929 im Alter von 65 Jahren. Ihr Tod wurde mit Trauer und Bestürzung zur Kenntnis genommen und als großer Verlust betrachtet. Zahlreiche Nachrufe erschienen, die Bayerische Frauenzeitung gab eine "Sondernummer zum Gedächtnis von Frau Luise Kiesselbach" mit vielen Würdigungen heraus, mehrere Gedenkveranstaltungen wurden gehalten. Luise Kiesselbach wurde als "Stadtmutter" (vgl. Freund 1929; Rickmers 1929; Wolper 1993) bezeichnet - und gab damit in ihrer Person eine Antwort auf die von ihr in ihrem Text von 1919 zitierte Frage "Wo bleiben die Stadtmütter?" Schon damals hatte es Luise Kiesselbach "wie ein Märchen angemutet", dass man um die Mitarbeit von Frauen im Gemeindedienst hatte kämpfen müssen - wie merkwürdig sie und ihre Mitstreiterinnen von damals es wohl fänden, wenn sie wüssten, dass die Soziale Arbeit heute ein Beruf ist, der überwiegend von Frauen geleistet wird?

 

Die Frauen in der Armenpflege.
Von Luise Kiesselbach, Mitglied des Stadtrats München
Juli 1919

Die Mitarbeit der Frau in der Armenpflege geht auf den Beginn des Christlichen Zeitalters zurück. Wenn auch in vorchristlichen Zeiten, in einem allerdings oft nur zur Erhöhung politischen Ansehens großer Machthaber aus äußeren Gründen geübten Unterstützungswesen, noch von keinerlei Beteiligung weiblicher Kräfte die Rede sein kann, so finden wir schon vom Moment an, als die ersten altchristlichen Gemeinschaften aus Gerechtigkeitssinn und religiösen Momenten heraus eine Art Armenpflege schufen, die Frauen zu besonderer Mitarbeit herangezogen, gleichsam zu Trägern des Unterstützungswesens gemacht.

Die Frauen in der Armenpflege von Luise Kiesselbach, Juli 1919Die geordnete Hilfeleistung unter Führung von Geistlichen bedient sich zur Ausübung des "Wohltuns" besonderer Frauen, die mit dem Namen Diakonissinnen bezeichnet wurden, unverheiratet sein mußten und nicht weniger als 60 Jahre zählen durften. Ihre Funktionen sehen wir später in den Händen von in Klöstern vereinigten Männern und Frauen, die von da ab Träger eines auf religiös-caritativer Grundlage ruhenden Unterstützungswesens wurden. Anders die öffentliche Armenpflege, die im frühen Mittelalter von städtischen Gemeinwesen geübt wurde. Sie trat zwar anfänglich nur als Armenpolizei auf und betonte die negative Seite, indem sie Staat und Gesellschaft vor dem Bettler zu schützen trachtete, bleib aber auch nach ihrer Wandlung zu Beginn des 15. Jahrhunderts in eine gerechtere Einrichtung die in dem Armen auch den zu schützenden Menschen sah, eine nur von männlichen Beamten ausgeführte Einrichtung, die im übrigen den verschiedensten Ausbau erfuhr. Die Stadtverwaltungen schufen Armenordnungen (zuerst Frankfurt 1437), man gründete paritätische gemeinnützige Gesellschaften (so die heute noch bestehende Gesellschaft der Armenfreunde in Kiel) und arbeitete in abgeschlossener Gesetzmäßigkeit mit männlicher Beamtenschaft. Hilfsbereite Frauen organisierten sich abseits von behördlichen Einrichtungen und arbeiteten in völlig freier Liebestätigkeit je nach Können und Neigung. Der patriarchalisch geführte Hausstand hatte seine Hausarmen und die echte deutsche Hausmutter ist in Überlieferungen durch Schrift und Bild die selbstverständliche Wohltäterin Armer und Unterdrückter.

Geordnete Armen- und Krankenpflege wurde durch barmherzige Schwestern und entsprechende auf den alten Namen Diakonissen zurückgreifen protestantische Vereinigungen und in Verbindung mit sonstigen religiösen und weltlichen Zusammenschlüssen von Frauen ausgeübt, von denen besonders die weitverzweigten Elisabethenvereine Beachtung verdienen, deren erster im Jahre 1872 in München entstand.

Der Beginn neuzeitlicher gemeindlicher Armenpflege, die das Wohl der Armen in den Vordergrund stellt, jeden caritativen Einschlag aufhebt, den Grundsatz des Rechtsanspruchs jedes Bedürftigen auf den Notbedarf anerkennt, geht auf die Mitte des vorigen Jahrhunderts zurück. Auch die Form war zunächst eine die Frauenarbeit ganz ausschließende bürokratische, bis zur Einführung des noch heute überall als vorbildlich anerkannten "Elberfelder Systems", das die eingehendste Behandlung durch Dezentralisation der ausübenden Teile der Behörde sicher stellt, weil es Heranziehung zahlreicher ehrenamtlicher Pfleger vorsieht. Die Pfleger sind der Gemeinde verpflichtet und haben nicht mehr als je fünf bis zehn Fälle zu betreuen. Die Erkenntnis, daß neben einer solchen Form die freie Liebestätigkeit und Einzelhilfe nur Ergänzung bleiben konnte, läßt den Wunsch der Frau als Mitarbeitend hier eingegliedert zu werden, die Dauerhilfe verheißende, bessere gesetzmäßige Hilfeleistung unterstützen zu können, begreiflich erscheinen.

Neben dem sozialen Gefühl war inzwischen auch das staatsbürgerliche Bewußtsein in den Frauenkreisen erwacht, weil das Interesse an der Hebung des Gemeinwohls auch ihr Interesse wurde. Freie Frauenkräfte drängten nach nützlicher Verwendung ihres Könnens und Hingabe ihrer Freiheit, andere erklärten aus reinem Gerechtigkeitsgefühl neben ihrer Berufsarbeit sich so gut wie hilfsbereite Männer zum Dienst im öffentlichen Fürsorgewesen bereit zu finden. Nicht Männer verdrängend, wollten die Frauen hier mitarbeiten, ergänzende, ihre eigenen Lebenserfahrungen nützende Kräfte wollten sie neben die Männerarbeit setzen. Und daß damit keine überflüssige, sondern eine äußerst notwendige Arbeit geschehen würde, lehrte jeder Einblick in den Gang des Unterstützungsverfahrens; mit der stets zunehmenden Spezialisierung und Vertiefung bedurfte es in steigendem Maße der pflegenden, sorgenden, heilenden, führenden Frauenhände. Nicht nur Geld spendend und wohltuend im Einzelnen, sondern allgemeine soziale Schäden heilend, wollten die Frauen beteiligt werden. Der gute Wille der Frau wurde aber vielfach anders gedeutet, man sah Emanzipationsbestrebungen und Herrschergelüste erstehen, und nahezu jeder Mann glaubte zunächst einmal es seinem deutschen Staatsbürgerbewußtsein schuldig zu sein, in Abwehrstellung gegen den eindringenden Arbeitswillen der Frauen verharren zu müssen. Handhabe zur Abwehr boten die Gesetzesparagraphen; die Bewilligung der Aufnahme von Frauen konnte an der Notwendigkeit der Verpflichtung der Frau der Gemeinde gegenüber scheitern, weil man diese nur den "Bürgern" zugestand, auch an den Grenzen durch Ortsstatute und Gemeindeordnungen, die nur die Mitarbeit von Männern vorsahen. Die strebenden Frauen beruhigten sich aber nicht wieder und nach dem ersten Frauentage in Augsburg im Jahre 1868 auf dem Henriette Goldschmidt2 die Frage behandelte: "Die Armen haben Stadtväter, wo bleiben die Stadtmütter?" verschwand die Forderung der Verwendung freier Frauenkräfte im Dienste des Gemeinwohls durch die Gemeinde nicht wieder aus den Verhandlungen der Frauenorganisationen aller Richtungen. Trotzdem ging die Erfüllung sehr langsam voran. Wenn im Laufe der 70er und 80er Jahre schon mit einigem Erfolg in einzelnen Städten kleine Versuche mit der Verwendung von Frauen in der öffentlichen Armenpflege gemacht wurden, so starrten ihr im wesentlichen überall die erwähnten Vorurteile entgegen, die erst durch die energischen Bestrebungen des deutschen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit und des großen Armenfreundes Münsterberg3 gegen Ende des Jahrhunderts erfolgreich Entkräftigung fanden.

Münsterberg war es auch der dem alten Abwehrspruch "Die Frau gehört ins Haus" energisch zu Leibe ging, in dem der die Frage aufwarf: "Ist denn das Haus des Armen kein Haus? Ist nicht die Frau schon allein, weil so viel Not und Armut aufs engste mit dem Haus und dem innern häuslichen Leben zusammenhängst, Frauen und Kinder die größte Zahl der Unterstützten bilden, hier die berufene Sachverständige? usw. Und Münsterberg war es auch, der schließlich "die Heranziehung der Frauen zur öffentlichen Armenpflege als dringendste Notwendigkeit" bezeichnete. Eine Reihe von Bundesstaaten ging dann auch allmählig zu geordneter Eingliederung von Frauen in der Armenpflege mit gleichen Rechten und Pflichten wie sie die Männer haben über, das fortschrittliche Baden nahm sogar einen Paragraphen auf, der die Aufnahme der Frauen in die Armenkommissionen zum Zwang erhob. Heute, wo wir 16000 Frauen im Gemeindedienst zählen* von denen nur etwa ein Zehntel in besoldeter, alles andere in ehrenamtlicher Arbeit steht, heute wo die großen Erfolge der Frauenmitarbeit überall anerkannt, sie für ganz unentbehrlich erklärt wird, mutet uns der Rückblick auf die geführten Kämpfe um ihre Mitarbeit überhaupt wie ein Märchen an! Und doch sind wir ihnen in Bayern noch nah. Hier waren Änderungen besonders schwer zu erreichen, obwohl es auch hier an Petitionen aller Art und Kundgebungen nicht fehlte.

Bayern blieb bis 1916 der einzige Bundesstaat, in dem das Gesetz des alten Heimatrechts geblieben war und der Einführung grundlegender Neuerungen entgegenstand. 1902 machte der Verein für Fraueninteressen München unter Ika Freudenberg eine bittende Rundfrage bei allen Magistraten Bayerns im Interesse der nach Zulassung strebenden Frauen, die keinerlei Zustimmung fand; 1906 sprach sich auf Veranlassung des gleichen Vereins, unterstützt von allen bayerischen Frauenvereinen, auch dem damals neu entstandenen katholischen Frauenbund der bayerische Landtag einstimmig für die Mitarbeit der Frauen im öffentlichen Armenwesen aus; trotzdem standen die bayerischen Frauen weiterhin wartend noch bis zum Jahr 1909 "vor den Toren der Rathäuser ihre dienende Hilfe und Mitarbeit anbietend", wie ein besonderer Freund der Frauenmitarbeit in einem befürwortenden Zeitungsartikel schrieb. Auch da war es erst ein kleiner Türspalt der sich auftat, indem 1909 durch Ministeriumserlaß die sogenannten "Hilfsarmenpflegerinnen" eingelassen wurden, "veranlaßt durch die günstigen Berichte über die Frauenmitarbeit aus anderen Bundesstaaten. Die erste Einstellung dieser Hilfsarmenpflegerinnen4 erfolgte in Erlangen, ihr folgten in verhältnismäßig kurzer Zeit andere, in anderen bayerischen Städten, wenn auch ihre Zahl sich nur langsam vergrößerte und die Art ihrer Verwendung wenigstens offiziell eine sehr untergeordnete bleib. Erst die endgiltige Einführung der die Frauenmitarbeit begünstigenden Bestimmungen des neuen Armengesetzes 1916 brachte dann auch den bayerischen Frauen die ordnungsgemäße Heranziehung zur Mitarbeit auf der Grundlage der auch vom Gesetz gewünschten Gleichberechtigung. Leider bestimmte das bayerische Gesetz nicht wie das badische und die Eingliederung geschah nicht in der Form, daß dem Armenrat Frauen angehören müssen, sondern man beschränkte sich auf die sehr allgemein gehaltene Bestimmung, daß "in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern auch dem Armenrat Frauen angehören sollen". Folge davon ist, daß auch jetzt noch nicht die Frauenmitarbeit überall selbstverständlich ist und man sich vielfach auf nur formell gleichberechtigte Mitarbeit beschränkt hat. Der Münchner Armenrat nahm unter 107 männlichen nur 3 weibliche Mitglieder auf, die naturgemäß auch zu entsprechend minimalem Einfluß verurteilt waren, auch zur eigentlichen Erledigung der Geschäfte des Armenrats wenig beitragen konnten. Bezirkspflegekommissionen und Kreisausschüsse hatten bisher nur einen kleinen Bruchteil in untergeordneter Stellung arbeitender weiblicher Mitglieder, in den Kommissionen und Ausschüssen des Armenrats selbst konnte die Frauenmitarbeit noch nicht zur Auswirkung kommen; die Asyle und Spitäler haben auch da, wo es sich um Kinder und Frauen aufnehmende Anstalten handelt, noch keine weiblichen Vorgesetzten und Beraterinnen, über Suppenanstalten und Volksküchen führen nur Verwaltungsräte die Aufsicht. Noch vor einer nach Monaten zählenden Zeitspanne brachten Münchner Blätter eine diesbezügliche Notiz aus einer Verhandlung im Rathaus, die von den Anweisungen und Pflichten der Verwaltungsräte spricht "das Kochen und die Ausgaben der Speisen fleißig zu überwachen, für angemessene Verwendung und Aufbewahrung der Vorräte Sorge zu tragen usw.", die manche Münchner Hausfrau kopfschüttelnd gelesen haben mag.

Dagegen wissen wir von vielen unserer männlichen Kollegen aus allen Teilen Bayerns, daß sie voll Anerkennung der Frauenleistungen als Armenpflegerinnen gedenken, daß die Zusammenarbeit, soweit sie jetzt gediehen, überall günstige Resultate gezeitigt hat, die Gemütlichkeit der Sitzungen keine Einbuße, die Führung der Geschäfte keinen Rückgang zu verzeichnen hatte, daß das gute Herz der Frau die Kassen nicht unnötig belastet, ja daß gar mancher selbst aus fester Überzeugung die Frau in völliger Gleichberechtigung neben sich sehen will. Dementsprechend haben auch schon vor den großen Umwälzungen auf Leistungen fußende Petitionen des Armenpflegerinnenverbandes, unterstützt vom Stadtbund Münchner Frauenvereine und anderen Frauenorganisationen in München die sichere Zusage ausgelöst, daß die Frauen bei Neuwahl des Armenrats in erheblich verstärkter Zahl Eingang finden sollten. In Verlegenheit schien man nur, weil man nicht recht wußte, welche Ämter den Frauen zufallen sollten, daß die Frauen Vorsitzende von Bezirkskommissionen und Kreisausschüssen oder Verwaltungsräte der Anstalten werden sollten, erschien noch immer unmöglich.

Unter dem Einfluß der inzwischen erreichten absoluten Gleichstellung der Frau im öffentlichen Leben hat sich aber auch das letzte Vorurteil verloren; wie überall haben sich alle Fraktionen schon Anfang des Jahres auf den Standpunkt gestellt, daß nunmehr auch gegen die Besetzung leitender Posten durch Frauen nichts mehr eingewendet werden kann.

In welcher Gestalt der neue Armenrat und seine Organe auch arbeiten werden, ob sich der Plan der völligen Umgestaltung der Wohlfahrtsämter im Zusammenschluß aller vorhandenen behördlichen und sozialen Einrichtungen durchsetzt, in denen die vorbeugende Arbeit in den Vordergrund gestellt ist, ob es nur bei der geplanten Dezentralisation des Armenrats bleibt, ob die ehrenamtliche Arbeit bei der ausübenden pflegerischen Tätigkeit zu Gunsten besoldeter eingeschränkt wird - immer wird das frauliche Element, dem die Hilfeleistung Selbstzweck ist, das in richtiger Auffassung in wahrhaft sozialen Gedanken in dem Unterstützten Bruder und Schwester sieht, Mitleid durch Menschenliebe ersetzt, mit Mutterhand über den anvertrauten Kindern wacht, von größter Bedeutung, von größtem Nutzen auch im erzieherischen Geiste sein.

Der fortschrittliche Sinn der Frauen hat mit besonderer Genugtuung das Wegfallen der Entrechtung der Unterstützten begrüßt, weil der Schutz der Behörde vor Mißbrauch, der dadurch eingetreten ist, in keinem Verhältnis zu dem Schaden steht, der die Unterlassung der Inanspruchnahme von Hilfe aus Furcht vor dieser Entrechtung besonders für Frauen und Kinder manch liebes Mal im Gefolge hatte.

Die Bestimmung der Frau, Schützerin und Bewahrerin alles Lebens zu sein, die jede echte, auch die nicht zur Mutterschaft gelangte Frau in mütterlichem Sinne zu handeln befähigt, ist der Freibrief, der gerade heute, wo wir von so viel gefährdetem Leben umgeben sind, den Frauen alle Wege zur Mitarbeit im öffentlichen Fürsorgewesen öffnen muß. Nach Fallen jeder Schranke wird es Sache der Frauen sein, zu beweisen, daß ihre Forderungen gerecht gewesen und daß ihr langjähriges Werben sowie die geduldige, stille, dienende Arbeit von Tausenden von Frauen die Anerkennung und das Voranschreiten verdient, das ihr endlich beschieden ist.

Zu einer besonders schweren Zeit treten die Frauen in alle ihre Pflichten und Rechte ein; die Aufgaben der öffentlichen Armenpflege sind größer, die Mittel geringer als bisher; sie gehen aber mit Mut, dem besten Wollen und dem nötigen Optimismus ans Werk, hoffend, daß auch hier ihre die Männerarbeit ergänzende Tätigkeit sich als ein Segen für die Gemeinschaft unseres schwer geprüften Vaterlandes erweist.

Erstmals veröffentlicht in: Blätter der Armenpflege und soziale Versicherung, Halbmonatsschrift für Land- und Ortsarmenverbände, Versicherungsbehörden und Versicherungsträger, 15. Juli 1919, S. 137-140


Verweise
1 "Kleinrentner" hatten früher von den Zinsen kleiner Vermögen gelebt, waren aber in Folge von Krieg und Inflation verarmt und stellten - wie sich nicht zuletzt an der Zahl der Artikel in Fachzeitschriften diese Zeit erkennen lässt - ein großes soziales Problem dar.
2 [Henriette Goldschmidt, 1825-1920, Frauenrechtlerin und Sozialpädagogin]
3 [Emil Münsterberg, 1855-1911, Fürsorgereformer]
* Nach der Aufstellung der Zentralstelle für Gemeindeämter der Frau, die seit zehn Jahren für die deutsche Frauenorganisation den allgemeinen deutschen Frauenverein, Verband zur Förderung der Frauenarbeit in der Gemeinde tätig ist.
4 [darunter auch Luise Kiesselbach]


Quellen
Bamberger, Elisabeth (1929), Frau Kiesselbach in der Kommunalverwaltung, in: Bayer. Frauenzeitung (1929), S. 57f
Baumgärtner, August (1929), Luise Kiesselbach und der paritätische Wohlfahrtsgedanke, in: Bayer. Frauenzeitung (1929), S. 55f
Bayerische Frauenzeitung, Sondernummer zum Gedächtnis von Frau Luise Kiesselbach, Würzburg, 15. Februar 1929
Bayerisches Hauptstaatsarchiv, MInn 52793b
Berger, Manfred (1998): Kiesselbach, Luise, in: Hugo Maier (Hrsg.), Who is who der sozialen Arbeit, Freiburg (Lambertus), S. 300-301
Freund, A. (1929): Der Verein für Fraueninteressen und Frauenarbeit in München, in: Bayer. Frauenzeitung (1929), S. 51f
Kiesselbach, Luise (1919): Die Frauen in der Armenpflege, in: Blätter für Armenpflege und soziale Versicherung, Nr. 14, vom 15. Juli 1919, S. 137-140
Kiesselbach, Luise (1927): Zum Geleit [Schrift für die Feier/Richtfest zum Beginn des 2. Bauabschnitts des Altersheims], 12. Februar 1927
Neuregelung der Armenpflege in Nürnberg, in: Fränkische Tagespost Nr. 54 vom 5. März 1909
Rickmers, Florentine: Gedächtnisrede für Frau Stadtrat Luise Kiesselbach. Gehalten anläßlich der Gedächtnisfeier am 17. Februar 1929 im alten Rathaussaal zu München von Frau Regierungsrat Dr. F. Rickmers (Broschüre)
Schmittner, Monika (1995): Aschaffenburg - ein Schauplatz der Bayerischen Frauenbewegung. Frauenemanzipation in der "Provinz" vor dem Ersten Weltkrieg, Aschaffenburg
Sichtermann, Barbara (2009), Kurze Geschichte der Frauenemanzipation, Berlin 2009 (Jacoby & Stuart)
Stadtmagistrat Erlangen, Verwaltungsbericht 1911
Stadtrat München (1920), Protokoll des Haushaltsauschusssitzung des Stadtrats am 20.12.1920 (Mikrofilm im Münchner Stadtarchiv)
Stadtrat München (1923), Protokolle der Stadtratssitzung am 23.2.1923 (Mikrofilme des Stadtarchivs München)
Steiner, Auguste: Begegnungen mit Luise Kiesselbach. Vortrag, gehalten am 30.5.1978 zur 50-Jahr-Feier des Luise-Kiesselbach-Heimes in München, München 1979 (DPWV Landesverband Bayern)
Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der bayerischen Kammer der Abgeordneten - BayHStA MInn 52793 a
Verein für Fraueninteressen (1994), 100 Jahre Verein für Fraueninteressen. Festschrift München
Wolff, Lina (1929), Altershilfearbeit, in: Bayer. Frauenzeitung (1929), S. 56f
Wolper, Willy (1993), Luise Kiesselbach, "die Stadtmutter" von München und die Rechte der Frau, Manuskript [Beitrag zu einem Geschichtswettbewerb der Stadt München im Jahr 1993]


Über den Autor

Prof. Dr. Johannes Herwig-Lempp, Jg. 1957
johannes@herwig-lempp.de, www.herwig-lempp.de
Diplom-Sozialpädagoge, Berufliche Erfahrung in der Akzeptierenden Drogenarbeit, im Sozialpsychiatrischen Dienst und der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Weiterbildungen als Systemischer Berater und Therapeut sowie als Supervisor. Seit 1998 Professor an der Hochschule Merseburg (D, nahe Leipzig), Schwerpunkte u.a. Systemische Sozialarbeit, Jugendhilfe, Teamarbeit, Supervision. Entwicklung des ersten Masterstudiengangs für Systemische Sozialarbeit. Nebentätigkeit als Fortbilder und Supervisor. Autor zweier Fachbücher (zu Teamarbeit und zur Drogentheorie) sowie zahlreicher Artikel.

Weitere Informationen und Dokumente zu Luise Kiesselbach finden Sie unter www.luise-kiesselbach.de!