soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 8 (2012) / Rubrik "Junge Wissenschaft" / Standortredaktion Wien
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/246/388.pdf


Hannah Ringhofer, Daniel Karausz, Valentin Scholz & Jan Opitz:

Grenzenlos Denken und Handeln


Sozialarbeiterische Unterstützung zwischen strukturellen Grenzen und transnationalen Ressourcen, am Beispiel rumänischer BettlerInnen

Im März 2011 führten fünf Studierende der Fachhochschule Campus Wien eine Forschungsarbeit mit dem Titel „Bettelnde Menschen in Wien: Eine sozialarbeiterische Grundlagenforschung“ durch (Karausz et al. 2011). Ziel dieser Forschung war es, die Lebensumstände, Problemlagen und Bedürfnisse bettelnder Menschen in Wien zu beleuchten und daraus mögliche Anforderungen an die Soziale Arbeit abzuleiten. Zu diesem Zweck wurden insgesamt 10 BettlerInnen in Form von qualitativen, offenen Interviews befragt. Auffallend war, dass von diesen zehn (per Zufall ausgewählten) InterviewpartnerInnen sechs rumänischer Herkunft waren.

Die starke Präsenz rumänischer Betterlnnen in Wien unterstreicht auch Marion Thuswald in ihrer Diplomarbeit „Betteln als Beruf? Wissensaneignung und Kompetenzerwerb von Bettlerinnen in Wien“ (Thuswald 2008). Ebenso finden sich medial zahlreiche Hinweise darauf, dass einkommensschwache Roma aus den ehemals realsozialistischen Ländern nach Österreich zum Betteln kommen. Renata Erich vom Romano Centro teilt die Vermutung, „dass ein großer Teil der BettlerInnen in Österreich Roma aus den östlichen Nachbarländern sind“ (Thuswald 2008: 87). Auch Ferdinand Koller verweist in seiner Arbeit „Betteln in Österreich“ darauf, „dass es vor allem Angehörige der Volksgruppe der Roma sind, die in Wien betteln“ (Koller 2009: 22).1

Die Auswertung der Interviews in der eingangs beschriebenen Forschungsarbeit zeigte, dass sich die Lebensumstände, Motive und Problemlagen der rumänischen BettlerInnen signifikant von den übrigen Interviewten unterscheiden. Dieses Forschungsergebnis und die erhöhte Präsenz rumänischer Betterlnnen in Wien sind Beweggrund genug, sich mit der Gruppe bettelnder Menschen rumänischer Herkunft genauer zu befassen. Daher müssen sowohl die Lebensverhältnisse im Herkunftsland als auch die Situation im Zielland genauer beleuchtet werden, um anschließend adäquate Handlungsoptionen Sozialer Arbeit ableiten zu können.


1. Situation der Roma im Herkunftsland
Die Volksgruppe der Roma ist mit rund 10% Anteil an der Gesamtbevölkerung in Rumänien die zahlenmäßig größte Minderheitengruppe. Nach Schätzungen von Amnesty International leben drei Viertel dieser Gruppe in Armut.2 Die große Anzahl der von Armut betroffenen Roma geht mit einer weit verbreiteten Arbeitslosigkeit einher. In unmittelbarem Zusammenhang mit dieser hohen Arbeitslosigkeit steht eine geringe bis nicht vorhandene Schul- bzw. Berufsausbildung.3 Hinzu kommt eine zu geringe, oder nicht vorhandene Unterstützung durch Sozialleistungen. Aus einer soziologischen Studie von Elena und Catalin Zamfir aus dem Jahr 1993 geht hervor, dass zur Zeit der Erhebung mehr als die Hälfte der Roma in Rumänien arbeitslos waren, von diesen aber nur 2% eine Arbeitslosenunterstützung erhielten (vgl. Haupt 2006: 205).

Da der Bezug von Sozialhilfe an das Arbeitslosengeld gekoppelt ist, fällt somit auch diese Leistung weg. Gründe für den fehlenden Bezug von Sozialleistungen sind erstens nicht vorhandeneDokumente, wie etwa ein Identitätsausweis oder eine Geburtsurkunde, und zweitens ein Informationsmangel bezüglich bürokratischer Strukturen in Ämtern und Behörden. Der Bezug von Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld wäre grundsätzlich möglich, allerdings sind dazu verschiedenste Dokumente von ArbeitgeberInnen, lokalen Räten, der Finanzbehörde etc. notwendig. Da sich viele Roma als Aushilfskräfte oder TagelöhnerInnen in Arbeitsverhältnissen befinden oder in ihrem Personalausweis nicht der aktuelle Wohnort eingetragen ist, wird keine Arbeitsbestätigung ausgestellt und somit auch keine Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengeld erteilt (vgl. ebd.: 185f). Allerdings bietet auch der rechtmäßige Anspruch auf Sozialhilfe keine Gewährleistung auf Auszahlung. Die Finanzkrise nach dem Fall des Eisernen Vorhangs hat bewirkt, dass die Verantwortung für die Auszahlung von Sozialleistungen auf lokale Behörden verlagert wurde. Da dies eine finanzielle Überlastung der Behörden mit sich brachte, wurde der Zugang zu finanziellen Hilfen drastisch eingeschränkt. So obliegt es den lokalen Behörden selbst zu entscheiden, ob der Besitz von Gütern, wie zum Beispiel Fahrrädern oder Radios, ein Grund für die Verweigerung der Sozialhilfe ist. Aus einigen Gemeinden wird berichtet, dass obwohl alle Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen erfüllt sind, diese dennoch schlichtweg nicht ausbezahlt werden (vgl. ebd.: 185f).

Das Fehlen von ausreichendem Einkommen wird besonders anhand der Wohnsituation von Roma in Rumänien deutlich. Ein großer Teil lebt in desolaten Gebäuden und Wohnhäusern auf Grundstücken, welche von Gemeinden oder Unternehmen aufgelassen wurden. Oft muss eine Vielzahl von Personen auf engstem Raum zusammenleben. Hinzu kommt häufig das Fehlen von Strom, fließendem Wasser und Sanitäranlagen. Die Feuchtigkeit in Wohnanlagen aufgrund von undichten Dächern und ungeeignetem Baumaterial sowie unzureichende hygienische Bedingungen begünstigen das Entstehen verschiedenster Krankheiten. Dies macht sich an dem teilweise katastrophalen durchschnittlichen Gesundheitszustand der Roma bemerkbar (vgl. ebd.: 221 f). Ein weiteres Manko ist die mangelnde gesundheitliche Versorgungsmöglichkeit. Eine Krankenversicherung ist an den Nachweis des Empfanges von Sozialhilfe geknüpft, welche aus den bereits angeführten Gründen oft nicht in Anspruch genommen wird oder werden kann (vgl. Haupt 2006: 226f).

Die hier beschriebenen Problemlagen der Volksgruppe der Roma zeigen nur einen Bruchteil der schlechten Lebenssituation, mit welcher diese in ihrem Herkunftsland konfrontiert sind. Es zeigt sich demnach, dass es im Herkunftsland in mehrfacher Hinsicht schwierig bis kaum möglich ist, die eigene Existenz und die der Familien zu sichern. Vor dem Hintergrund dieser schlechten Lebensumstände im Herkunftsland ist es gut nachvollziehbar, dass viele Roma Rumänien verlassen, um in Österreich zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften.


2. Situation in der Zielregion Wien
Anhand der 2011 durchgeführten Forschung mit BettlerInnen in Wien wird deutlich, dass der Großteil der rumänischen BettlerInnen als Grund für die Einreise nach Österreich die Hoffnung auf einen Arbeitsplatz angibt. Da dies aufgrund struktureller Bedingungen wie der fehlenden Bewilligung einer Arbeitserlaubnis nicht möglich ist, wird das Betteln als Alternative in Kauf genommen (vgl. Karausz et al. 2011: 55). Charakteristisch für BettlerInnen aus Rumänien ist die Tatsache, dass anders als bei den restlichen befragten BettlerInnen nicht ausschließlich für den Eigenbedarf gebettelt wird, sondern die Versorgung der ganzen Familie (meist im Herkunftsland geblieben) im Vordergrund steht (vgl. ebd.: 36). Daraus ergibt sich für diese Zielgruppe eine neue Problematik in Bezug auf das Leben in Österreich. Da eine Familie mitversorgt werden muss, wird die Erhaltung der eigenen Existenz erheblich eingeschränkt, d. h. es ist somit schwierig, die Kosten für Unterkunft, Nahrungsmittel und den sonstigen Lebensbedarf abzudecken. Hinzu kommen die Reisekosten für das Pendeln zwischen Österreich und Rumänien (vgl. ebd.: 43). Dieser Umstand spiegelt sich in der Wohnsituation der Zielgruppe in Österreich wieder. Einige rumänische BettlerInnen berichten von Wohnhäusern, in welchen sie sich ein Zimmer mit einer Vielzahl anderer BewohnerInnen teilen und zusätzlich eine vergleichsweise hohe Miete für diese Wohngelegenheit aufbringen müssen. Sämtliche befragte rumänische BettlerInnen befinden sich in prekären Wohnverhältnissen, welche von ungenügenden oder ungesicherten Wohnformen bis hin zur Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit reichen (vgl. ebd.: 59f).

Ein zusätzliches Problem stellt die medizinische Versorgung bei gesundheitlichen Beschwerden dar. Da die Zielgruppe nicht krankenversichert ist, fällt sie aus dem medizinischen Versorgungssystem in Österreich. Die Möglichkeit, sich auch ohne Krankenversicherung versorgen zu lassen, wie es beispielsweise der Louisebus anbietet, wird nicht in Anspruch genommen, weil bei vielen kein Wissen über diese Möglichkeit besteht. In Bezug auf Informationen über Hilfseinrichtungen zeigte sich allgemein, dass rumänische BettlerInnen wenige bis keine Kenntnisse aufweisen. Es kann vermutet werden, dass auch mangelnde Sprachkenntnisse hier eine Rolle spielen (vgl. ebd.: 57f). Zusammenfassend zeigt sich, dass die Betroffenen in Österreich mit Problemstellungen und Hindernissen konfrontiert sind, welche denen in Rumänien durchaus ähneln (vgl. ebd.: 57f).

Abgesehen von den hier angeführten Einschränkungen ist eine allgemeine Tendenz von Diskriminierung und Kriminalisierung von BettlerInnen wahrnehmbar. Diese lässt sich an der Art der Berichterstattung einiger Medien zum Thema Betteln erkennen, die sich meist speziell auf die Gruppe der bettelnden RumänInnen bezieht, und so eine verzerrte Wahrnehmung fördern. Artikel, welche beispielsweise mit „Bettel-Banden aus dem Osten werden immer aggressiver“4 betitelt werden, suggerieren ein sehr einseitiges, polarisierendes und wenig differenziertes Bild der Situation. Dabei wird häufig eine Form der Kriminalität unterstellt, welche damit argumentiert wird, dass die betroffenen BettlerInnen in eine der Mafia ähnliche Struktur eingebettet sind und ihr erbetteltes Einkommen an Hintermänner abgeben müssen. Somit erklärt man die BettlerInnen auf den Straßen zwar zu Opfern, rechtfertigt aber gleichzeitig unter anderem die in den letzten Jahren auch gesetzmäßig umgesetzte Verdrängungspolitik. Die im März 2010 erfolgte Novellierung des Wiener Landessicherheitsgesetztes WLSG5 illegalisierte das gewerbsmäßige Betteln (vgl. Karausz et al. 2011: 3). Der Begriff „gewerbsmäßig“ beschreibt in diesem Zusammenhang eine Handlung, welche in der Absicht gesetzt wird, sich durch das Betteln fortlaufende Einnahmen zu verschaffen (vgl. ebd.: 11). Dadurch wird nun de facto jede Form des Bettelns als Gesetzesübertretung betrachtet und mit Verwaltungsstrafen bis zu 700 Euro oder einer Woche Haft geahndet. Bemerkenswert an der Rechtfertigung dieses Gesetzes ist auch, dass es sich zwar gegen „Hintermänner'' richten soll, jedoch wiederum die Opfer der angeblichen Bettelbanden in Form der angeführten Strafen zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Problematisierung der Situation der BettlerInnen durch Boulevardmedien und einige politische AkteurInnen kann in dieser Form als eine Anknüpfung an bestehende Rassismen sowie durch die meinungsbildende Wirkung als eine Verstärkung dieser wahrgenommen werden. Diese Entwicklung kann besonders für die Gruppe der rumänischen BettlerInnen beträchtliche Folgen haben. Aus veröffentlichten Statistiken der Organisation ZARA geht hervor, dass der überwiegende Teil rassistischer Übergriffe im öffentlichen Raum stattfindet.6 Da sich die Gruppe der bettelnden Menschen aufgrund ihrer Tätigkeit ausschließlich im öffentlichen Raum aufhält, kann man aus dieser Tatsache eine Gefährdung ableiten. Anhand des allgemeinen Informationsmangels der hier beschriebenen Zielgruppe bezüglich Hilfseinrichtungen kann außerdem angenommen werden, dass die Möglichkeit, einen Übergriff zu melden, entfällt – somit muss wiederum von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Diese fehlende Möglichkeit, Hilfen zu beanspruchen, impliziert ein hohes Maß an Schutzlosigkeit im öffentlichen Raum. Zusammenfassend zeigt sich, dass sich rumänische BettlerInnen in einem Spannungsfeld wiederfinden. Einerseits sind sie aufgrund einer wirtschaftlichen Zwangslage von ihrer Familie getrennt. Andererseits bieten sich im Herkunftsland keine Perspektiven auf Sicherung der eigenen beziehungsweise der familiären Existenz. Aufgrund der speziellen Multiproblemlage dieser Gruppe ist es also notwendig, diese als eigene Zielgruppe für die Soziale Arbeit im Bereich Migration zu fassen und dementsprechend Konzepte auszuarbeiten.


3. Rumänische BettlerInnen als neue Zielgruppe Sozialer Arbeit
Die eingangs beschriebene Forschungsarbeit „Bettelnde Menschen in Wien: Eine sozialarbeiterische Grundlagenforschung“ hatte unter anderem zum Ziel, die Gruppe der BettlerInnen als eine Zielgruppe Sozialer Arbeit zu identifizieren. Dies lässt sich mit Hans Thierschs Definition Sozialer Arbeit argumentieren. Er fasst den Aufgabenbereich Sozialer Arbeit weit genug, als dass auch Bettelei in ihren Handlungsspielraum fällt: „Sozialarbeit hat zum Gegenstand Probleme der Unterprivilegierung, der fehlenden materiellen Ressourcen, also der Armut und der Unterstützung in belasteten, unterprivilegierten, ausgegrenzten Lebensverhältnissen (...)“ (Thiersch 1996: 619f, zit. nach Engelke 2004: 290). Des Weiteren erscheint der Ansatz von Staub-Bernasconi relevant, welcher Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession begreift.

Ausgehend von einer Defintion Sozialer Arbeit, anlässlich einer Konferenz des internationalen Berufsverbandes der Sozialarbeitenden im Jahr 20007, leitet sie ein fachpolitisches Mandat Sozialer Arbeit ab, sich für Menschenrechte einzusetzen. Weiters spricht sie von einer Internationalisierung von Problemlagen (vgl. Staub-Bernasconi 2003: 20f).

Die neu gewonnenen Erkenntnisse der zugrunde liegenden Forschungsarbeit zeigen, dass insbesondere nicht-österreichische BettlerInnen (in vorliegender Abhandlung speziell RumänInnen) multiple und komplexe Problemlagen aufweisen. Daher kann diese Gruppe letztlich als eigene Zielgruppe Sozialer Arbeit gefasst werden. Da sich vorliegender Artikel vor allem mit rumänischen BettlerInnen beschäftigt, ist auch der spezielle migrationspolitische Aspekt zu betrachten. Wenn Staub-Bernasconi von einer Internationalisierung von Problemlagen und der Wahrung der Menschenrechte spricht, muss Soziale Arbeit demnach auch für jene Hilfe bereitstellen, die aus nationalstaatlicher Sicht nicht Angehörige des Staates sind, in dem sie sich aufhalten.

In der Forschungsarbeit „Bettelnde Mensch in Wien“ wurde verortet, dass nicht-österreichische BettlerInnen verstärkt von Armut und Unterprivilegierung betroffen sind. Hierbei wurde hauptsächlich auf der Bedürfnisebene der Betroffenen argumentiert. Um ein geeignetes Angebot beziehungsweise eine geeignete Hilfestellung für die Zielgruppe der rumänischen BettlerInnen zu skizzieren, soll dies nun nachgeholt werden. Hierzu ist es notwendig das Handlungsfeld „Soziale Arbeit mit MigrantInnen“ näher zu betrachten. Der österreichische Berufsverband für SozialarbeiterInnen definiert die Zielgruppe und den Aufgabenbereich des Handlungsfeldes folgendermaßen:

„In Österreich lebende Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, das können Flüchtlinge, AsylwerberInnen, GastarbeiterInnen, arbeitslose AusländerInnen, offiziell geduldete beziehungsweise non-refoulement-geschützte Personen, sowie deren Familienangehörige sein. (…) Wesentliches Ziel ist die Beratung und Hilfe, sowie die Unterstützung bei der Integration, die aber als gegenseitige Aufgabe für InländerInnen und AusländerInnen betrachtet wird. In vielen Punkten gibt es Gemeinsamkeiten mit dem Handlungsfeld materielle Absicherung.“ (OBDS 2004: 10)

Als spezifische Aufgaben der materiellen Sicherung werden unter anderem „Staatsbürgerschaftsangelegenheiten“, „Rückkehrberatung“, „Hilfe bei der materiellen Absicherung“, „Hilfe bei Arbeits- und Wohnungssuche“, „Hilfe bei der Überwindung sprachlicher und kultureller Barrieren“ und „Beratung in rechtlichen und behördlichen Angelegenheiten“ genannt (ebd.: 10f). Die Soziale Arbeit hat im Handlungsfeld Migration also eine klare Zielsetzung und umfangreiche Angebote, die der Gruppe der MigrantInnen bei der Bewältigung von migrationsbedingten Problemen und Herausforderungen helfen sollen.

Diese Handlungsfeldbeschreibung ist deshalb wichtig, da sich viele Problemlagen, die im Zuge Sozialer Arbeit im Bereich Migration bearbeitet werden können, auch in der Forschungsarbeit (Karausz et al. 2010) widerspiegeln. Beispielhaft können hier ein Informationsmangel über juristische Bestimmungen bezüglich des Bettelverbots und das Wissen über soziale Einrichtungen, existenzielle und materielle Notlagen im Bereich Arbeit und Einkommen und Defizite im Bereich Gesundheit und Wohnen genannt werden (vgl. Karausz et al. 2012: 36). Einigen Problemlagen liegen auch Sprachbarrieren zu Grunde, die für sich alleine schon eine erhebliche Problemlage darstellen (vgl. Karausz et al. 2011: 57f).

Zusätzlich weist die Zielgruppe der rumänischen BettlerInnen, gegenüber anderen Zielgruppen im Handlungsfeld Migration wie etwa AsylwerberInnen, ein Spezifikum auf: Den kontinuierlichen Wechsel zwischen zwei Staaten, das Pendeln zwischen Österreich und Rumänien. Integrationshilfe in Österreich ist also nur ein Teil der Aufgabenstellung, da auch darauf zu reagieren ist, dass die Zielgruppe ihren Lebensmittelpunkt zum Teil in einem anderen Land hat. Wirft man einen Blick auf die hierzu überschaubare Literatur zum Thema bettelnde Menschen in Österreich, liest man oft den Begriff der „PendlerbettlerInnen“ (vgl. Karausz et al. 2011: 46f, Thuswald 2008: 99f, Zingerle 2009: 17f). PendlerbettlerInnen vollziehen eine Form der Pendelmigration, die durch das „kontinuierliche Hin- und Herwandern zwischen Ziel- und Herkunftsregion charakterisiert ist“ (Thuswald 2008: 100). Grund für das Pendeln ist u. a. die Versorgung der im Herkunftsland gebliebenen Familie (vgl. Karausz et al. 2011: 47).

An dieser Stelle soll Abstand von der Annahme genommen werden, BettlerInnen hätten kein Interesse daran, in Österreich Fuß zu fassen. Vielmehr ergab die Forschung, dass einige der befragten rumänischen BettlerInnen zunächst mit dem Ziel nach Österreich kamen, zu arbeiten und so längerfristig Fuß zu fassen, ihnen dies jedoch aufgrund von Zugangsbarrieren verwehrt blieb (vgl. Karausz et al. 2011: 55). Um nun also adäquate Hilfsangebote für die Gruppe der PendlerbettlerInnen zu skizzieren, muss zweierlei betrachtet werden:

  1. Was kann soziale Arbeit im Zielland (Österreich) leisten?
  2. Welche Möglichkeiten hat Soziale Arbeit, um im Herkunftsland Unterstützung zu bieten?


4. Handlungsansätze Sozialer Arbeit in Österreich
Die Forschungsarbeit „Bettelnde Menschen in Wien: Eine sozialarbeiterische Grundlagenforschung“ (Karausz et al. 2010) überprüfte unter anderem, ob die sozialarbeiterische Methode „Streetwork“ geeignet ist, um der Zielgruppe der BettlerInnen adäquate Hilfestellungen zu bieten. Aufgrund der Ergebnisse konnte dies bejaht werden: BettlerInnen stellen eine marginalisierte Gruppe im öffentlichen Raum dar. Sie sind beim Ausüben ihrer Tätigkeit als BettlerInnen nur im öffentlichen Raum erkennbar, deshalb bedarf es einer aufsuchenden Sozialarbeit in Form der sozialarbeiterischen Methode Streetwork. Da Betteln mit Scham besetzt ist und die Betroffenen oft unter Repression leiden, braucht es methodenimmanente Prinzipien wie Freiwilligkeit, Anonymität und Niederschwelligkeit, um die Zielgruppe zu erreichen. Hier kommt Streetwork vor allem eine informelle und vernetzende Funktion zu (vgl. Karausz et al. 2011: 68f).

Diesbezüglich muss auf die Notwendigkeit der Mehrsprachigkeit von MitarbeiterInnen hingewiesen werden. Wenn SozialarbeiterInnen dieselbe Sprache wie die Zielgruppe sprechen können, werden zum einen mögliche Hemmschwellen im Kontakt überwunden und zum anderen kann besser zwischen Hilfseinrichtungen und der Zielgruppe vermittelt werden. So kann Streetwork zwar durch Beziehungsaufbau und Vertraulichkeit Kontakt zur Zielgruppe herstellen, Aufgaben wie Wohnversorgung, medizinische und finanzielle Hilfe kann sie allerdings nicht selbst übernehmen. Jedoch gibt es die Möglichkeit, die Vernetzung von Ressourcen für den jeweiligen Bereich durch gezielte Informationsweitergabe für die KlientInnen nutzbar zu machen. Auch Beratung und Aufklärung bezüglich gesetzlicher Grundlagen, und die Unterstützung bei Problemen mit der Exekutive sind wichtige Aufgaben.

Gegenwärtig gibt es keine soziale Einrichtung (weder karitativ noch staatlich finanziert) in Wien, die speziell BettlerInnen als Zielgruppe nennt. Es existiert aber die Arbeitsgruppe „Bettellobby Wien“8. Diese bietet Betroffenen Informationen zu medizinischen, rechtlichen sowie sozialen Fragen, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Forschung und kämpft gegen Behörden und Polizeiwillkür. Dies zeigt, dass es sehr wohl Engagement zu Unterstützung von BettlerInnen gibt. Diese ist aber ehrenamtlich und nicht sozialarbeiterisch organisiert. Die Arbeitsgruppe betreibt also kein Streetwork im methodischen Sinn. Im Folgenden werden nun Ressourcen vorgestellt, die der Sozialen Arbeit mit PendlerbettlerInnen potenziell zur Verfügung stehen.

In der Wohnungslosenhilfe gibt es zum einen VinziPort und zum anderen die Zweite Gruft, die für (EU-)MigrantInnen zugänglich sind. Im Bereich der medizinischen Versorgung wären hier der Louisebus, Amber-Med. und das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder zu nennen, die ohne Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können (vgl. Karausz et al. 2011: 66). Bezüglich Arbeitsplätzen bzw. Arbeitsplatzvermittlung und finanziellen Hilfen bestehen jedoch kaum Ressourcen. Für RumänInnen gibt es bis zum 31.12.2013 Übergangsbestimmungen, die eine Beschäftigungsbewilligung voraussetzen, um überhaupt eine Arbeit zu bekommen. Somit haben diese keinen, den ÖsterreicherInnen gleichgestellten Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Beschäftigungsbewilligung kann von dem/der ArbeitgeberIn nur dann erteilt werden, wenn kein/e InländerIn oder ein/e dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehende/r AusländerIn, die ausgeschriebene Arbeit ausüben kann (vgl. ebd.: 63). Auch Anspruch auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung besteht nur, wenn EU-BürgerInnen erwerbstätig sind beziehungsweise die Erwerbstätigeneigenschaft erfüllen (vgl. WMG: §5, Abs. 2, Z 29).

Das MigrantInnenzentrum der Caritas Wien bietet Beratung bei Aufenthaltsfragen, bezüglich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und sozialrechtlichen Ansprüchen. Sie hilft bei der Erlangung einer Beschäftigungsbewilligung und kann in Notsituationen kurzfristige monetäre Ressourcen zur Verfügung stellen.10 Jedoch ist hierfür ein Hauptwohnsitz in Wien Voraussetzung und, dass das jüngste im Haushalt lebende Kind älter als zwei Jahre ist.11 Da viele der besagten rumänischen BettlerInnen pendeln, ist es unwahrscheinlich, dass diese Voraussetzung erfüllt wird. Es gibt zwar Ressourcen auf die die Soziale Arbeit zurückgreifen kann, um in den genannten Bereichen unmittelbar Hilfe anzubieten und die Notlagen zu lindern. Jedoch gibt es etliche strukturelle Hürden, die eine dauerhafte Verbesserung der Lebenssituation bettelnder RumännInnen in Wien erschweren, wenn nicht sogar verhindern. Hier muss die Soziale Arbeit ihr politisches Mandat ergreifen, sprich Lobbying betreiben und zudem für eine Erweiterung des Zielgruppenspektrums im Hinblick auf die betroffenen BettlerInnen eintreten. Da dies ein langer Prozess ist, der bezogen auf die Zielgruppe noch in den Kinderschuhen steckt, muss sich die Soziale Arbeit die Frage stellen, was getan werden kann, wenn dem sozialarbeiterischen Handeln strukturelle Grenzen gesetzt sind. Leipricht und Vogel (2008) formulieren diese Problemstellung, mit der die Soziale Arbeit zu kämpfen hat, wie folgt: „Staatliche Politiken sind offensichtlich zurzeit nicht darauf ausgerichtet, ihre Rahmenbedingungen an neue Migrationsphänomene anzupassen, sondern betreiben den Versuch, Migrationsphänomene in den staatlich vorgegebenen und tradierten Rahmen zu pressen“ (Leiprecht/Vogel 2008: 28). Aus diesem Grund müssen Überlegungen angestellt werden, welche Möglichkeiten Soziale Arbeit hat, PendelmigrantInnen bzw. PendlerbettlerInnen über den nationalstaatlichen Rahmen hinaus Hilfe zu bieten.


5. Handlungsansätze transnationaler Soziale Arbeit
Vorerst gilt es zu definieren, was unter transnationaler Sozialer Arbeit zu verstehen ist. Per Definition ist Transmigration „eine Migrationsform, die sich nicht nur als eine Bewegung in eine Richtung – also von einem Herkunfts- in ein Aufnahmeland – beschreiben lässt, sondern mehrfach

Hin- und Herbewegungen zwischen zwei Ländern, aber auch den Wechsel zwischen mehreren Ländern zu fassen versucht“ (Leiprecht/Vogel 2008: 26). Der Unterschied zwischen Inter- und Transnationalität ist nicht einfach zu definieren. Jedoch lässt sich sagen, dass sich Internationale Soziale Arbeit auf die bi- beziehungsweise multinationale Zusammenarbeit von Nichtregierungsorganisationen bezieht. Der Übergang zur einer Transnationalen Sozialen Arbeit ist dann gegeben, wenn die AkteurInnen in der Praxis nationalstaatliche Grenzen überwinden, woraus eine dauerhafte (Organisations-)Struktur entsteht, die sich auf Transmigration und transnationale Unterstützungssysteme bezieht (vgl. Thimmel/Friesenhahn 2012: 387f).

Der Widerspruch bei der Arbeit mit TransmigrantInnen liegt darin, dass ihr einerseits der Ethos Sozialer Arbeit zugrunde liegt, klientInnenzentriert und lebensweltorientiert zu arbeiten. Andererseits ist sie mit nationalen Gesetzen im Bereich Integration konfrontiert und je nach AuftraggeberIn mehr oder weniger stark daran beteiligt, nationale Politiken umzusetzen. Die Herausforderung besteht darin, mit diesem Widerspruch umzugehen (vgl. Leiprecht/Vogel 2008: 35f). Als Beispiel für eine Transnationale Arbeit können hier die Organisationsformen der „NGO und TNGO (transnational agierende Nichtregierungsorganisationen)“ (Homfeldt/Schneider, 2008: 133) genannt werden. In dem Buchbeitrag „Soziale Arbeit und transnational agierende NGOs“ (Homfeldt/Schneider 2008: 133) wird ein Überblick über das Aufgabenfeld von TNGOs gegeben. Des Weiteren konstatieren die AutorInnen, dass TNGOs jenseits des Staates und Marktes durch Kommunikation auf lok aler und globaler Ebene „Vorschläge zur Abschwächung von sozialer Benachteiligung und Marginalisierung bereitstellen“ (Homfeldt/Schneider 2008: 138). Sie verorten hier eine starke Gemeinsamkeit von TNGOs und einer international ausgerichteten Sozialen Arbeit, welche vor allem im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit agiert (vgl. ebd.: 138f). Gegenwärtig arbeiten SozialarbeiterInnen in TNGOs eher direkt mit relevanten AkteurInnen, sprich in Handlungsfeldern wie Gemeinwesenarbeit und Armutsbekämpfung. Auf der Führungsebene sind sie allerdings kaum vertreten (vgl. ebd.: 140ff). Gerade hier wäre es aber wichtig, dass Soziale Arbeit vertreten ist, um neue transnationale Projekte zu konzeptionieren und zu implementieren. Durch die praktische Expertise Sozialer Arbeit könnten neue Angebote für Zielgruppen wie zum Beispiel PendlerbettlerInnen geschaffen werden. Transnationale Soziale Arbeit stellt eine wichtige Ressource dar, wenn man an sozialstaatliche Grenzen stößt.

Im Folgenden wird ein möglicher Lösungsansatz skizziert, der den Betroffenen im Herkunftsland nachhaltig hilft, wenn die Lage in Österreich aufgrund struktureller Barrieren nicht weiter verbessert werden kann. Beim Projekt Vinzipasta (der Vinzenzgemeinschaft Eggenberg) arbeiten ehemalige Bettlerinnen aus Hostice in ihrem Heimatort und stellen Nudeln her. Hier wird auf Ressourcen vor Ort zurückgegriffen, da die Pastaproduktion in der Slowakei eine lange Tradition hat. Diese werden in Österreich in ausgesuchten Märkten (VinziMarkt Wien, Vinzishop Graz, SPAR, INTERSPAR) verkauft. Somit können die Frauen ihre äußerst niedrige Sozialhilfe im Herkunftsland (Slowakei) vervielfachen.12 Dieses grenzübergreifende soziale Unterstützungsprojekt ist als große Ressource zu betrachten und ein Beispiel einer (konfessionellen) TNGO, die durch ihr Engagement nachhaltige Hilfe leistet. Vor allem werden Ressourcen aus dem Herkunftsland genutzt und es wird mit dem Zielland kooperiert. Das bedeutet allerdings nicht, dass die alleinige Lösung der Problemlagen der BettlerInnen die Rückführung ins Heimatland mit Implementierung eines lokalen Hilfeprojekts ist. Aber dies scheint doch eine Möglichkeit zu sein, nationalstaatliche Strukturen zu überwinden, wenn diese keine weitere Verbesserung der Lebenslage von BettlerInnen zulassen. Im Einzelfall sollte die Entscheidung bei den Betroffenen liegen, ob der Verbleib im Zielland oder die transnationale Unterstützung (durch Schaffung oder Nutzung von Ressourcen vor Ort) angemessener ist.


6. Schlusswort
Durch die Auseinandersetzung mit der Gruppe rumänischer BettlerInnen in Wien werden deren spezielle Problemlagen deutlich, welche besonders mit struktureller Benachteiligung, Diskriminierung und Marginalisierung in Rumänien sowie in Österreich im Zusammenhang stehen. Das Spezifikum der Pendelmigration macht eine spezielle Bearbeitung durch die Soziale Arbeit notwendig. Vor allem geht es darum, Möglichkeiten in der Praxis aufzuzeigen und umzusetzen. Es ist für die ProfessionistInnen der Sozialen Arbeit von großer Wichtigkeit, sich Wissen über konkrete Bewältigungszusammenhänge aus der Perspektive der Zielgruppe anzueignen. Das differenzierte Betrachten und Einschätzen von Lebenslagen und sozialen Kämpfen um Ressourcen vor dem Hintergrund transkultureller Phänomene ist für die Praxis von großer Bedeutung (vgl. Leiprecht/Vogel 2008: 35). Diese nicht nur theoretische Auseinandersetzung ist notwendig, um im Sinne der Bedürfnis- und Lebensweltorientierung adäquate Angebote und Hilfestellungen zu entwickeln und zu verwirklichen. Auf Österreich bezogen bedeutet das vor allem ein niederschwelliges Angebot in Form von Streetwork, mit besonderem Augenmerk auf die Wissensvermittlung und Vernetzung bezüglich bestehender Ressourcen in den genannten Problemfeldern.

Eine weitere Lösungsstrategie kann parallel dazu die transnationale Soziale Arbeit sein. Vor allem wenn die Ressourcen in Österreich ausgeschöpft sind und die Soziale Arbeit an strukturelle nationalstaatliche Grenzen stößt. Am Beispiel des Projekts Vinzpasta wurde gezeigt, dass es möglich ist, über die Grenzen hinaus Unterstützungsangebote zu implementieren, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebensverhältnisse beitragen. Es besteht mit Sicherheit Handlungsbedarf.


Verweise
1 In der anfangs erwähnten Forschungsarbeit wurde die Zugehörigkeit der rumänischen BettlerInnen zu der Gruppe der Roma nicht abgefragt. Beachtet man jedoch die Lebensumstände dieser Volksgruppe in Rumänien und bezieht die aktuell vorhandene Literatur über rumänische BettlerInnen in Österreich mit ein, lässt sich vermuten, dass es sich bei dieser Gruppe zu einem großen Teil um Angehörige der Volksgruppe der Roma handelt. (Anmerkung der AutorInnen).
2 http://www.amnesty.de/mit-menschenrechten-gegen-armut/wohnen-wuerde/diskriminierung-der-roma-rumaenien (download am 18.06.2012).
3 http://www.berlin-institut.org/online-handbuchdemografie/bevoelkerungsdynamik/regionale-dynamik/roma-in-europa.html (download am 09.08.2012).
4 http://www.krone.at/Salzburg/Bettel-Banden_aus_dem_Osten_werden_immer_aggressiver- Pfarrer_zeigt_auf-Story-194530 (download am 18.06.2012).
5 http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrW&Dokumentnummer=LRWI_I110_000 (download am 12.09.2012).
6 http://www.zara.or.at/_wp/wp-content/uploads/2012/03/Zara_RR11_RZ_Web_fin.pdf (download am 18.06.2012).
7 „Soziale Arbeit ist eine Profession, die sozialen Wandel, Problemlösungen in menschlichen Beziehungen sowie die Ermächtigung und Befreiung von Menschen fördert, um ihr Wohlbefinden zu verbessern. Indem sie sich auf Theorien menschlichen Verhaltens sowie sozialer Systeme als Erklärungsbasis stützt, interveniert Soziale Arbeit im Schnittpunkt zwischen Individuum und Umwelt/Gesellschaft. Dabei sind die Prinzipien der Menschrechte und sozialer Gerechtigkeit für die Soziale Arbeit von fundamentaler Bedeutung.“ (Staub-Bernasconi 2003: 20)
8 http://bettellobbywien.wordpress.com/wer-wir-sind/ (download am 20.06.2012).
9 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrW/LRWI_S040_000/LRWI_S040_000.html (download am 21.06.2012).
10 http://www.caritas-wien.at/hilfe-einrichtungen/asylmigrationintegration/beratung-fuer-migrantinnen/migrantinnenzentrum-in-wien/ (download am 21.06.2012).
11 http://www.wien.gv.at/sozialinfo/content/de/10/InstitutionDetail.do?it_1=2097343&senseid=96 (download am 21.06.2012).
12 http://www.vinzi.at/vinzenz/vinzipasta.pdf (download am 08.07.2012)


Literatur
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Thimmel, Andreas; Friesenhahn, Günther J. (2012): Internationalität in der Sozialen Arbeit. In: Thole, Werner (2012): Grundriss Soziale Arbeit – Ein einführendes Handbuch. Wiesbaden. S. 387-402.
Thuswald, Marion (2008): Betteln als Beruf? Wissensaneignung und Kompetenzerwerb von Bettlerinnen in Wien. Diplomarbeit, FH Campus Wien.
Zingerle, Mathias (2009): Bestandsaufnahme des sozialen Phänomens der PendlerbettlerInnen in Wien aus der Perspektive verschiedener ExpertInnen. Diplomarbeit, FH Campus Wien.


Gesetzestexte
Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (Wiener Mindestsicherungsgesetz – WMG): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrW/LRWI_S040_000/LRWI_S040_000.html (download am 21.06.2012)
Wiener Landes-Sicherheitsgesetz (WLSG): http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrW&Dokumentnummer=LRWI_I110_000 (download am 12.09.2012)


Internetquellen
http://bettellobbywien.wordpress.com/wer-wir-sind/ (download am 20.06.2012)
http://www.caritas-wien.at/hilfe-einrichtungen/asylmigrationintegration/beratung-fuer-migrantinnen/migrantinnenzentrum-in-wien/ (download am 21.06.2012)
http://www.wien.gv.at/sozialinfo/content/de/10/InstitutionDetail.do?it_1=2097343&senseid=96 (download am 21.06.2012)
http://www.vinzi.at/vinzenz/vinzipasta.pdf (download am 08.07.2012)
http://www.zara.or.at/_wp/wp-content/uploads/2012/03/Zara_RR11_RZ_Web_fin.pdf (download am 18.06.2012)
http://www.amnesty.de/mit-menschenrechten-gegen-armut/wohnen-wuerde/diskriminierung-der-roma-rumaenien (download am 18.06.2012)
http://diepresse.com/home/panorama/wien/543854/Wien-stellt-gewerbsmaessiges-Betteln-unter-Strafe (download am 18.06.2012)
http://www.krone.at/Salzburg/Bettel-Banden_aus_dem_Osten_werden_immer_aggressiver- Pfarrer_zeigt_auf-Story-194530 (download am 18.06.2012)
http://www.berlin-institut.org/online-handbuchdemografie/bevoelkerungsdynamik/regionale-dynamik/roma-in-europa.html (download am 09.08.2012)


Über die AutorInnen

Hannah Ringhofer, BA
Absolventin des BA-Studiengangs an der FH Campus Wien; Mitarbeiterin des Vereins Wiener Frauenhäuser

Daniel Karausz, BA
Absolvent des BA-Studiengangs an der FH Campus Wien; Mitarbeiter des Vereins Wiener Jugendzentren

Valentin Scholz, BA
Absolvent des BA-Studiengangs an der FH Campus Wien; Mitarbeiter des Vereins Rettet das Kind – Streetwork Wien

Jan Opitz, BA
Absolvent des BA-Studiengangs an der FH Campus Wien; Mitarbeiter des Vereins Bassena Stuwerviertel