soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 9 (2013) / Rubrik "Werkstatt" / Standortredaktion Wien
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/264/424.pdf


AG Junge Wohnungslose:

Neue Ansätze am Übergang in die Wohnungslosenhilfe


Konzept ambulante Wohnbetreuung, Schnittstelle MA11/WWH, Niederschwelliges Jugendhaus, 2009/2010


Teil 1: Zielgruppendefinition
Gruppe 1:
Jugendliche, die bis zum Erreichen ihrer Volljährigkeit in voller Erziehung der MA11 untergebracht waren und die im Sinne einer geplanten Verselbständigung von der MA11 für Gemeindewohnungen befürwortet werden:

Gruppe 2:
Jugendliche aus relativ bürgerlichen Familien, deren Eltern sich entweder nicht mehr kümmern wollen oder können:

Gruppe 3:
Jugendliche bei denen die MA11 keine realistische Verselbständigung sieht und aufgrund von Multiproblemlagen ein adäquates Angebot fehlt:

Gruppe 4:
Jugendliche und junge Erwachsene, die sowohl von der MA11 (Angebote können von Betroffenen nicht angenommen werden) als auch von der Wiener Wohnungslosenhilfe (keine adäquate Unterbringungsmöglichkeit) schwer zu fassen sind:


Teil 2: Konzept ambulante Wohnbetreuung
1. Ausgangslage, Zahlen und Fakten
In den letzten Jahren ist den MitarbeiterInnen der Wohnungslosenhilfe eine steigende Anzahl von jungen wohnungslosen Menschen aufgefallen, die in den bestehenden Einrichtungen nicht adäquat betreut werden können. Seit Herbst 2007 beschäftigt sich nun eine ExpertInnengruppe aus MitarbeiterInnen der Wiener Wohnungslosenhilfe mit diesem Thema. Seit 2009 sind auch MitarbeiterInnen der Drogenhilfe und der Kinder- und Jugendanwaltschaft in der Arbeitsgruppe vertreten.

In der ersten Arbeitsperiode hat die Arbeitsgruppe ein Grundsatzpapier zur Situation von jungen Wohnungslosen (18- bis 30-Jährige) in Wien (Ursachen und Hintergründe mit Schlussfolgerungen und konkreten Verbesserungsvorschlägen in den bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit und ambulanten Einrichtungen für Tagesstruktur, Prävention und Nachbetreuung) ausgearbeitet. (AG Junge Wohnungslose 2008)

Die Aufgabenstellung für das Arbeitsjahr 2009/2010 bestand nun darin, konkrete Zielvorgaben und Betreuungsangebote für die Gruppe der 17- bis 19-Jährigen an der Schnittstelle Jugendwohlfahrt und Wohnungslosenhilfe auszuarbeiten, da es auffällig ist, dass vermehrt junge Menschen ab dem 18. Geburtstag mit MA11 Erfahrung in den Institutionen der Wohnungslosenhilfe um Unterstützung anfragen.

Statistiken vom P7 belegen eine dramatische Zunahme der Anfragen von 18-Jährigen in der Wohnungslosenhilfe. Während im Jahr 2008 54 Erstkontakte von 18-Jährigen bei P7 registriert wurden, stieg diese Zahl im Jahr 2009 auf 76 (42 männliche und 34 weibliche) Personen an. Dies entspricht einem Plus von 40%. 2008 haben im Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe („Bzwo“) 54 18-Jährige einen Antrag auf Unterbringung gestellt. Auffällig war diesbezüglich, dass davon 56% Frauen waren. Leider ist es uns nicht gelungen aktuelle Zahlen aus dem Jahr 2009 von „Bzwo“ zu erhalten.

Laut österreichischem Jungendwohlfahrtsbericht 2007 hat es im Bundesland Wien von 545 untergebrachten 14- bis 18-Jährigen 83 Betreuungsverlängerungen über den 18. Geburtstag hinaus gegeben. Im Jahre 2008 gab es bei 621 untergebrachten Jugendlichen, im Alter von 14-18, nur mehr 76 Verlängerungen.

Auffallend ist auch, dass die genannten 545 Jugendlichen 2007 44,2% aller untergebrachten Minderjährigen in voller Erziehung entsprachen und diese Zahl sich 2008 mit 621 Jugendlichen auf einen Prozentsatz von 45,16 erhöht hat. Das heißt, ca. 45% aller untergebrachten Minderjährigen stehen vor der Verselbständigung und können potentiell in der Wohnungslosenhilfe landen. (Alle Zahlen bezüglich MA 11: vgl. Proprenter 2009)

Innerhalb der MA 11 gibt es zwar eine Schnittstelle MA11/MA50 (Wohnungsvergabe), aber es fehlt bis heute eine Schnittstelle bzw. Vernetzung zwischen der MA11 und der Wohnungslosenhilfe, die frühzeitig Initiativen ergreifen könnte, um Obdachlosigkeit infolge der Entlassung aus der Jugendwohlfahrt zu verhindern.

Insgesamt hat die MA11 im Jahr 2008 340 Anträge bei der MA50 für eine Gemeindewohnung gestellt. Davon waren 120 aus dem Dezernat 6 (Volle Erziehung) im Zuge der Verselbständigung von Jugendlichen. Im eigenen Fachbereich Verselbständigung, der dem Dezernat 6 untergeordnet ist, wurden 2008 147 Jungendliche (davon 105 weiblich und 42 männlich) entlassen. Davon erhielten 75 (49 weibliche und 26 männliche) eine eigene Gemeindewohnung. Auffällig ist, dass 46 (40 weiblich und 6 männlich) aus der vollen Erziehung im Zuge der Verselbständigung zu ihren Eltern entlassen wurden! 12 Jugendliche (8 weibliche und 4 männlich) wurden an Einrichtungen des FSW vermittelt und die restlichen 14 beziehen sich auf Wehrdienstantritte, Entweichungen und Entlassungen in die Obdachlosigkeit. (vgl. Proprenter 2009)

Wie viele von ihnen die Gemeindewohnung langfristig halten können, wird seitens der MA11 nicht erhoben, die Erfahrungen der MitarbeiterInnen der Wohnungslosenhilfe zeigen aber, dass viele nach einiger Zeit die Wohnung wieder verlieren und in der Wohnungslosenhilfe landen. Da dann, zusätzlich zu persönlichen Faktoren (z. B. Sucht, psychische Probleme ...), meist noch beträchtliche Schulden bei Wiener Wohnen und Wien Energie dazukommen, hat sich ihre Ausgangslage massiv verschlechtert und eine neuerliche Integration in das gesellschaftliche Leben, über den Umweg Wohnungslosenhilfe, wird erheblich erschwert und verursacht zusätzliche Kosten für das Sozialsystem.

Viele dieser Jugendlichen fühlen sich in ihrer plötzlichen Selbstverantwortung überfordert, vor allem wenn sie davor in einer voll betreuten Einrichtung gewohnt haben. Aber auch die Jugendlichen, die aus teilbetreuten Einrichtungen wie z. B. BEWO kommen, haben große Schwierigkeiten, wenn plötzlich neue Aufgaben oder Hindernisse auf sie zukommen (z. B. Behördenwegen, Geldeinteilung, Jobverlust ...).

Es fehlen ihnen vor allem (erwachsene) Bezugspersonen, die nicht nur als AnsprechpartnerInnen dienen, sondern auch Reibungsmöglichkeiten und Möglichkeit zur Auseinandersetzung bieten. Dies ist ein fundamentaler Teil des Erwachsenwerdens und der Persönlichkeitsbildung und entspricht eher einer „normalen Sozialisation“ im Familiensystem.

Weiters fehlen nicht nur Kontakte zu Erwachsenen, sondern soziale Kontakte an sich sowie stabile und tragfähige Beziehungen und Netzwerke. Es droht die Vereinsamung in der eigenen Wohnung, die durch eine fehlende Tagesstruktur noch zusätzlich verstärkt wird (z. B. bei Arbeitslosigkeit).

Man kann beobachten, dass diese Jugendlichen aus persönlichen Gründen und der aktuellen Arbeitsmarktsituation kaum langfristige Arbeitsverhältnisse vorweisen können. Wenn sie beim Einzug in die Wohnung ein noch aufrechtes Dienstverhältnis haben, ist dies keine Garantie für eine dauerhafte Finanzierbarkeit der Wohnung. Sobald Jobverlust oder ein anderes gravierendes Problem eintreten, wird die Überforderung mit der Alleinverantwortung sehr schnell sichtbar. Viele Jugendliche wissen nicht, welche Schritte sie bei Arbeitslosigkeit oder Zahlungsschwierigkeiten unternehmen müssen bzw. welche Ansprüche sie haben und fürchten sich vor Behördenwegen.

Zusammengefasst ist also eine Überforderung mit der Alleinverantwortung, der Selbständigkeit, der Langweile und der Finanzierung erkennbar. Aus diesen Gründen ist es daher aus unserer ExpertInnensicht unerlässlich, eine Nachbetreuung in der eigenen Wohnung bzw. Gemeindewohnung anzubieten. Geht es doch darum ein nachhaltiges Angebot zu schaffen, das gleichzeitig kostenminimierend und effizienter ist.

Im Zuge der Recherchen zu diesem Konzept mussten wir auch feststellen, dass es überaus schwierig ist, an Zahlenmaterial und Fakten zu diesem Themengebiet zu gelangen. Dies zeigt erneut die fehlende Schnittstelle der beiden Bereiche auf und daher sollte auf höherer Ebene eine Kommunikationsbasis geschaffen werden, die Zusammenarbeit ermöglichen kann.


2. Zielgruppen
Unter dem Begriff Verselbständigung werden zwei unterschiedliche Gruppen von Jugendlichen zusammengefasst, die zwar aus unterschiedlichen Problemlagen kommen, bei denen sich aber die Lösungsansätze gleichen könnten:

Gruppe 1:
Diese Gruppe besteht aus Jugendlichen, die bis zum Erreichen ihrer Volljährigkeit – manchmal kürzer, manchmal länger – in voller Erziehung der MA 11 untergebracht waren und im Sinne einer geplanten Verselbständigung von der MA 11 in eigenen Gemeindewohnungen untergebracht werden.

Wie bereits erwähnt, stellt sich diese Maßnahme oft als übereilt heraus, die Jugendlichen/jungen Erwachsenen sind mit der Situation überfordert und noch nicht reif für ein eigenständiges Leben, oft gibt es noch Probleme mit der Ausbildung oder Erwerbstätigkeit, dazu kommen psychische Probleme oder auch das Gefühl der Einsamkeit. Viele dieser jungen Erwachsenen landen einige Jahre später wieder bei unterschiedlichen Angeboten sozialer Hilfssysteme, oft dann nach Wohnungsverlust, mit hohen Schulden und ohne geklärte Lebensperspektiven.

Laut MA11 sind, wie erwähnt, im Jahr 2008 in Wien 120 Anträge bei der MA 50 für Jugendliche aus der vollen Erziehung eingebracht worden, auffallend ist hier der hohe Mädchenanteil. Aus dem Fachbereich Verselbständigung betrafen 49 von 75 Anträgen Mädchen (65%). (vgl. Proprenter 2009)

Gruppe 2:
Ebenso betrifft die Problematik der Wohnungslosigkeit oder der Verbleib in prekären Wohnsituationen oft Jugendliche aus relativ bürgerlichen Familien, deren Eltern sich entweder einfach nicht mehr kümmern wollen oder können. Häufig gibt es in diesen Familien bereits jahrelang Probleme unterschiedlichster Art – auch mit ganz klaren Gewaltvorkommnissen – die nun durch Eskalation an die Oberfläche kommen und so die Jugendlichen keinen anderen Ausweg mehr sehen, als die Herkunftsfamilie zu verlassen oder sie zum Verlassen gezwungen werden.

Für diese Jugendlichen, die sich oft zwischen ihrem 17. und 18. Geburtstag an die beratenden Institutionen wenden, fühlt sich weder die MA11 noch die WWH zuständig. Die MA 11 kann abgesehen von den Krisenzentren keine Alternativen anbieten, diese wiederum werden häufig von den Betroffenen nicht angenommen, da die Ängste zu groß sind.

Viele der Jugendlichen sind mitten in der Ausbildung, tlw. auch als SchülerInnen am Gymnasium – es besteht daher kein Rechtsanspruch auf Sozialhilfe und die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen dauert einfach zu lange. Diese Gruppe wird vom Hilfssystem kaum wahrgenommen und flüchtet infolgedessen in Lösungen im privaten Bereich; beispielsweise kommen die Betroffenen bei Familien von PartnerInnen unter und verharren dort in einer prekären Wohnsituation. Die Gruppe dieser Jugendlichen/jungen Erwachsenen zeigt sich oft als sehr betreuungswillig und benötigt sogar voraussichtlich relativ geringen Betreuungsaufwand.

In Einzelfällen kann es auch bei der Gruppe der sogenannten „bürgerlichen Jugendlichen“ einen sehr wohl zu berücksichtigenden Suchthintergrund geben, oft wird der Substanzenkonsum und die Inanspruchnahme der Angebote des Sozialsystems als Abenteuer gesehen und produziert damit sehr risikoreiches Verhalten – in solchen Fällen kann sich die Betreuung als weitaus aufwändiger als erwartet herausstellen und Lösungsansätze mit fließenden Übergängen zu Gruppe 4 benötigen.

Bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft haben im Jahr 2009 ca. 30 Jugendliche aus dieser Gruppe um Hilfe angefragt. Es gilt aber zu bedenken, dass es, aus bereits genannten Gründen, gerade bei dieser Gruppe eine erhebliche Dunkelziffer gibt. Auffallend ist auch der hohe Frauen- und Mädchenanteil. Dies muss bei den Betreuungsangeboten berücksichtigt werden.


3. Zuweisung und Zugang
Gruppe 1: kein Clearing in der WWH notwendig
Betroffene Jugendliche, die von der MA 11 für eine Direktbefürwortung bei Wiener Wohnen vorgesehen sind, werden bei Bedarf (Abklärung erfolgt z. B. durch die fallführenden SozialarbeiterInnen) ca. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag bei der Nachbetreuungseinrichtung angekündigt. Die Nachbetreuungseinrichtung ist verantwortlich für die Anamnese und die Erstellung eines individuellen Betreuungsplans. Es gibt also eine klare Trennung von der MA11 Betreuung und somit einen Neuanfang als Erwachsene/r.

Gruppe 2: Clearing notwendig
Aus Sicht der Arbeitsgruppe ist bei dieser Zielgruppe eine Vernetzung zwischen MA11 und der WWH (Bzwo) notwendig. Die Vorgangsweise diesbezüglich könnte folgendermaßen aussehen:

Die Einzelperson meldet sich z. B. mit 17,5 Jahren bei einer Hilfseinrichtung. Diese macht eine Meldung bei der MA11, die sich um die sofortige Unterbringung des/der Minderjährigen kümmert. In dieser Notsituation sollte der Wohnplatz ein 24‐h‐Angebot sein, die Unterbringung in einem Nachtquartier ist für Minderjährige aus Sicht der Arbeitsgruppe abzulehnen. Die MA11 sollte diesen Wohnplatz zur Verfügung zu stellen, bis eine dauerhafte Wohnversorgung, inklusive Betreuungsplan, gewährleistet ist.

Das Clearing findet dann in Kooperation von Bzwo und MA11 statt. Diesbezüglich sollte eine neue Schnittstelle eingerichtet werden. Im Clearing wird entschieden, welche Form der Unterstützung notwendig ist. Ist der/die KlientIn selbständig genug für eine Gemeindewohnung bzw. die WWH? Wenn beides nicht der Fall ist, ist eine MA11 Betreuung, auch über den 18. Geburtstag hinaus, notwendig. Es sollte also keine Trennung mit dem Stichtag 18. Geburtstag erfolgen, eine Übergangsphase von mind. einem Jahr ist optimalerweise notwendig, rein rechtlich wäre sogar eine Verlängerung der MA11 Betreuung bis zum 21. Geburtstag möglich.

Um möglichst viel Selbständigkeit zu erhalten, sollte aber die Gruppe 2 vorzugsweise direkt eine eigene (Gemeinde‐)Wohnung mit ambulanter Nachbetreuung bekommen. Der gängige Stufenplan der Wohnungslosenhilfe sollte also umgedreht werden.


4. Ablauf und Betreuungsdauer
Für jede/n junge/n Erwachsene/n, der/die eine Gemeindewohnung von der MA11 bekommt, wird mit der Nachbetreuungseinrichtung ein individueller Betreuungsplan erstellt. Als Rahmenzeit sind ca. 2 Jahre angedacht. Die Nachbetreuung sollte nicht von MA11 durchgeführt werden, um den Übertritt ins Erwachsenenleben und das Ende der Erziehungsmaßnahme zu symbolisieren. Die MA11 sollte diese aber mit gewährleisten laut Möglichkeit der Verlängerung der Erziehungsmaßnahme (§ 31 Abs. 4 JWG) mindestens bis zum 19. Geburtstag, theoretisch möglich sogar bis zum 21. Lebensjahr. So könnte die MA11 z.B. die Betreuungskosten übernehmen und der Lebensunterhalt sowie die Miete bei Bedarf durch die MA40 abgedeckt werden.

Ähnlich wie bei der Familienunterbringung sollte zuerst die Nachbetreuungsorganisation als Hauptmieter der Gemeindewohnung gemeldet sein (Prekariumswohnung). In dieser Zeit wäre die Nachbetreuung allerdings verpflichtend, Intensität und Dauer sind individuell planbar. In Krisensituationen kann die Betreuungsintensität erhöht werden und bei zunehmender Stabilisierung und Verselbständigung läuft die Bertreuung langsam aus. Ziel ist die Verselbständigung und, dass der Hauptmietvertrag an die Einzelperson übergeht und diese nach Betreuungsende in der Wohnung bleibt. Für den Fall, dass die eigene Wohnung nicht gehalten werden kann, wäre, nach einem Clearing im Bzwo, eine Übersiedlung in ein Wohnheim der WWH (z. B. JUCA) angedacht.


5. Angebote/Zusatzangebote


5.1 Ad Beschäftigungsangebote:
Viele betroffene Jugendliche aus der vollen Erziehung befinden sich zum Zeitpunkt der Verselbständigung nicht in einer stabilen Schul- od. Ausbildungsmaßnahme oder gehen keiner regelmäßigen Erwerbstätigkeit nach. Sie haben dadurch oft keine Tagesstruktur. Da ab dem Erreichen der Volljährigkeit, bei aufrechter AMS-Meldung, der Anspruch aus Leistungen der Sozialhilfe gegeben ist, sinkt die Motivation, selbst eine Tagesstruktur zu schaffen und steigt die Gefahr der Vereinsamung.

Primäres Ziel sollte eine Verankerung in Ausbildungsmaßnahmen (Lehre, AMS-Kurs etc.) sein, allerdings sollten auch niederschwellige Angebote als Übergangslösung in Tagesstrukturen, ähnlich der Überlegungen für Gruppe 4, existieren.


6. Ziele der Betreuung


7. Personalplan, Kapazitä̈ten und Finanzierung
Angesichts der 120 Gemeindewohnungsanträge die 2008 im Zuge der Verselbständigung aus dem Dezernat 6 der MA11 gestellt wurden und den ca. 30 Jugendlichen, die sich 2009 bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft meldeten, gehen wir von einem Bedarf von zumindest 150-200 Wohnplätzen aus. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass zwar nicht alle ehemaligen MA11 KlientInnen eine Nachbetreuung brauchen (z. B. wenn sind aufgrund einer Pflegefamilie gut in ein soziales Netz eingebunden sind, insgesamt wurden ja auch 340 Anträge von der MA 11 gestellt), auf der anderen Seite schätzen wir aber die Dunkelziffer bei der Gruppe 2 um ein vielfaches höher. Außerdem muss man auch die Rahmenzeit der Betreuung von 2 Jahren berücksichtigen.

An einem Standort mit 10 SozialarbeiterInnen im Team könnten max. 150 junge Menschen in den Wohnungen betreut werden. Optimal wären natürlich 2 regionale Standorte für die bessere Erreichbarkeit z. B. von Gruppen- und Tagesstrukturangeboten am Stützpunkt.

Der Betreuungsschlüssel wäre also 1 SozialarbeiterIn für 15 KlientInnen, was auch dem Betreuungsschlüssel der BEWOs der WWH entspricht. Dort werden allerdings im Gegensatz zu unserem Konzept hauptsächlich Erwachsene betreut. Im BEWO der MA11 werden hingegen 5 Jugendliche pro SozialpädagogIn in ihrer Wohnung ambulant betreut. (vgl. Proprenter 2009)

Angedacht wurde eine Doppelfinanzierung mit MA11 und MA40, es könnten aber auch Unterhaltsansprüche von Eltern durchgesetzt werden (vor allem bei Gruppe 2).


8. Erweiterungsmöglichkeiten
Idealerweise sollte diese Stelle nicht nur für KlientInnen der MA11, sondern bei Bedarf für alle Gemeindewohnungsbefürwortungen aus der WWH zuständig sein bzw. generell eine ambulante Betreuung in einer eigenen Wohnung (auch Mietwohnung) auf freiwilliger Basis, auch im Sinne von Delogierungsprävention, anbieten. Dieses Angebot könnte ebenso vom „Bzwo“ genützt werden, um stabile, selbständige Personen schneller in eine eigene Wohnung zu vermitteln.

Vor allem für Mädchen, die aufgrund einer angedrohten Zwangsehe eine Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie benötigen, bleibt wohl weiterhin die Forderung nach einer problemorientierten Krisenunterkunft (wie sie vom Arbeitskreis gegen Zwangsehe immer wieder erhoben wird) aufrecht, da diese vorerst ein noch größeres Schutzbedürfnis haben und ein engeres Beziehungsangebot brauchen. Nach Stabilisierung in allen Lebenslagen ist eine weitere Vorgehensweise, wie bei allen anderen erwähnten jungen Erwachsenen, mit Verselbständigung und Betreuung in einer eigenen Gemeindewohnung allerdings vorstellbar.


9. Weitere Vorteile


10. Literaturverweise
Auch in der Literatur (Permien/Zink: 1998) wird das Problem erwähnt, dass junge Erwachsene, die zwar erst als Volljährige, aber dennoch oft aus denselben Gründen wie Jugendliche das Elternhaus verlassen, an die Wohnungslosenhilfe verwiesen werden und dort keine adäquaten Angebote erhalten. In vielen Fällen würde, ihrer Ansicht nach, eine kostengünstigere stundenweise Betreuung zur Stabilisierung ausreichen, anstatt einer Unterbringung, die zur Verfestigung der Wohnungslosigkeit führen kann. (vgl. Permien/Zink 1998: 317)

Weiters sind sie der Meinung, dass Nachbetreuungseinrichtungen Selbständigkeit fördern und dazu beitragen, dass Wohnungslosigkeit in Anschluss an Jugendwohlfahrtsmaßnahmen vermieden wird. In einem Modellprojekt wird z. B. für 2 Jahre eine Beratung im Haushalt der jungen Menschen durchgeführt, in der praktische Hilfen im Alltag, beim Umgang mit Ämtern oder Unterstützung bei der Arbeitssuche geboten werden. (vgl. Permien/Zink 1998: 318)

Die Autorinnen sehen auch das Problem, dass sowohl Heimlösungen sowie betreute WGs von jungen Erwachsenen, die endlich auf eigenen Beinen stehen wollen, häufig nicht angenommen werden. Es sollte eine Begleitung in der eigenen Wohnung angeboten werden, die auch lebensweltnahe individuelle Lösungen wie Partnerschaften oder Haustierhaltung berücksichtigt. Diese Begleitung hat zum Ziel, Selbstverantwortung und Eigenständigkeit zu stärken, sodass auf Dauer ein selbständiges Wohnen ermöglicht wird.

Ein wesentlicher Bestandteil zum Erhalt der Wohnung ist diesbezüglich die Einbindung in das Wohnumfeld. Durch Identifikation mit der Umgebung und Akzeptanz durch die Nachbarschaft können Konflikte vermieden und Integration gefördert werden. (vgl. Permien/Zink 1998: 320f).


Literatur
AG Junge Wohnungslose (2008): Junge Wohnungslose in Wien, Grundsatzpapier. Wien.
Proprenter, Silke (2009): Verselbständigung im Rahmen der Jugendwohlfahrt – Mögliche Wege für Jugendliche und junge Erwachsene am Beispiel Wien. Diplomarbeit FH Campus Wien.
Permien, Hannah / Zink, Gabriela (1998): Endstation Straße? Straßenkarrieren aus der Sicht von Jugendlichen. München.


Über die TeilnehmerInnen der Arbeitsgruppe
Thomas Adrian (Caritas Wien, A_way)
Magdalena Aichholzer (wieder wohnen, Haus Johnstraße, aXXept)
Marion Akbasli (wieder wohnen, Haus Johnstraße, aXXept)
Werner Brader (Caritas Wien, Gruft)
Andrea Müllner (Caritas Wien, JUCA)
Rebecca Nachbagauer (SDW, Konnex/Contact)
Doris Paier (Caritas Wien, P7)
Marion Pöhnl (ASB Wien, Haus R3)
Silke Proprenter (Diplomandin Studiengang Sozialarbeit, FH Campus Wien)
Maria Magdalena Ramnek (Caritas Wien, Frauenwohnzentrum)
Martina Saygili (Stadt Wien, Kinder- und Jugendanwaltschaft)
Reinhard Sutrich (ASB Wien, Haus Sama)
Hannah Swoboda (Caritas Wien, JUCA)
Stephan Waldner (Caritas Wien, P7)
Daniela Wieshofer (wieder wohnen, Haus Gänsbachergasse)
Michael Zikeli (Caritas Wien)