soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 9 (2013) / Rubrik "Junge Wissenschaft" / Standortredaktion Wien
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/272/438.pdf


Leonore Stiglechner:

Antiziganismus


(K)ein Thema der Sozialen Arbeit?


1. Einleitung1
Tagtäglich finden in Europa Ressentiments gegen Roma und Sinti statt – eine rechtsextreme Gruppe in Rumänien, die zur Sterilisation von Roma-Frauen aufruft2; Zsolt Bayer, Gründungsmitglied der Fidesz-Partei, der „Zigeuner“ mit Tieren, die nicht existieren sollten, vergleicht3 oder François Hollande, der ganz im Sinne seines Vorgängers Nicolas Sarkozy Wohnsiedlungen, in denen Roma leben, räumen lässt4. Ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten des Menschenrechtsausschuss im deutschen Bundestag zeigt, dass Roma und Sinti in Deutschland auf vielen Ebenen das Leben erschwert wird – am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, bei Behörden. Gleichzeitig wird medial stark gegen Roma aus Südosteuropa Stimmung gemacht5 – in Österreich ist die Situation ähnlich. Diese Beispiele aus den letzten Wochen zeigen, auf wie vielen Ebenen die Übergriffe gegen Roma und Sinti stattfinden. Obwohl es sich um unterschiedliche Ereignisse handelt, können sie in einem größeren Zusammenhang gesehen und unter dem Begriff Antiziganismus zusammengefasst werden.

Dieser Artikel geht auf das Phänomen Antiziganismus ein. Es handelt sich dabei um ein Thema der Mehrheitsgesellschaft, da von dieser Antiziganismen gebildet und Ressentiments ausübt werden. Zunächst wird der Begriff erläutert und die Dimensionen des Antiziganismus dargelegt. In einem geschichtlichen Abriss wird gezeigt, wie sich Antiziganismen über die Jahrhunderte veränderten und an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst wurden. Außerdem wird auf soziale Ausschließung, unter dem die Auswirkungen von Antiziganismus zusammengefasst werden können, näher eingegangen.

Obwohl Übergriffe gegen Roma und Sinti tagtäglich passieren, ist Antiziganismus in der Sozialen Arbeit nicht, bzw. kaum Thema. In diesem Artikel werden die Zusammenhänge von Antiziganismus und Sozialer Arbeit erörtert, sowie Möglichkeiten der Sozialen Arbeit dagegen aktiv zu werden, herausgearbeitet.


2. Dimensionen des Antiziganismus
Der Begriff Antiziganismus ist den meisten Menschen unbekannt und wird nur von einer kleinen Gruppe verwendet, die an der Thematik aus wissenschaftlichen oder politischen Gründen interessiert ist. (vgl. End 2011: 15) Dies ist durch ein weitgehendes gesellschaftliches Desinteresse an der Thematik sowie der fehlenden kritischen Auseinandersetzung mit antiziganistischen Argumentationen in öffentlichen Diskursen erklärbar. Entstanden ist der Begriff in den 1980er Jahren als Analogie zum Antisemitismus, wird jedoch von den verschiedenen Autor_innen mit unterschiedlichem Bedeutungsinhalt besetzt. Hier wird an die Definition von Markus End angeknüpft, der unter Antiziganismus die „Stigmatisierung, Diskriminierung und Verfolgung von Menschen als ‚Zigeuner’“6 (End 2011: 15) versteht. Dies impliziert sowohl die Bilder und Vorurteile als auch die Auswirkungen, die zu Diskriminierung, Verfolgung und Ausgrenzung führen. (vgl. ebd.: 16) In Anlehnung an diese Definition wird Antiziganismus hier als Haltung verstanden, die durch Vorurteile und Stereotype geprägt ist. Diese, gleichgültig ob negativ oder positiv, zeichnen sich dadurch aus, dass sie ausgesprochen langlebig sind und von den Adressat_innen nicht verändert werden können. So wird ein Bild von Roma und Sinti als „Zigeuner“ geschaffen, das suggeriert, dass diese anders als die Mehrheitsbevölkerung sind. In dieser Konstruktion des Anderen spielen auch Ethnisierung und Kulturalisierung eine wichtige Rolle. Sowohl Ethnie als auch Kultur sind dynamische Konzepte, die einer ständigen Veränderung unterliegen, Doch dies wird in Bezug auf Roma und Sinti nicht mehr wahrgenommen, sie werden vielmehr als eine kulturell und ethnisch einheitliche und unveränderliche Gruppe konstruiert.

Eine weitere Dimension des Antiziganismus ist Rassismus. In diesem Artikel wird von einer engen Definition von Rassismus ausgegangen, welche darunter die Haltung versteht, dass Menschen nach biologistischen Merkmalen ungleich sind. Äußere körperliche Eigenschaften bestimmen demnach psychische Eigenschaften, einschließlich Charakter und Intelligenz. (vgl. Benz 2010: 1)

Rassismus entstand im späten 18. Jahrhundert, wurde zunächst zur Legitimation des Kolonialismus verwendet und erreichte im Nationalsozialismus seinen Höhepunkt. Millionen von Menschen wurden als „lebensunwert“ erklärt und deshalb sterilisiert, verfolgt und ermordet. Um dies nicht zu verharmlosen, wird es als wichtig erachtet, zwischen Rassismus, der organisiert, „wissenschaftlich“ und ideologisch untermauert ist, und anderen fremdenfeindlichen, eurozentristischen Handlungen und Einstellungen, sowie Ethnisierungen und Kulturalisierungen zu unterscheiden. (vgl. Stiglechner 2012: 15)

Antiziganismus richtet sich gegen ein „Zigeuner“-Bild, eine Konstruktion eines, von der Norm abweichenden „Anderen“. Für die Adressat_innen, meist Roma und Sinti, hat dies massive Auswirkungen, die auf soziale Ausschließung in Form von Kriminalisierung, Diskriminierung Verdrängung bis hin zur Vernichtung hinauslaufen.


3. Historischer Abriss
Die Geschichte der Roma und Sinti in Europa ist untrennbar mit Antiziganismus verknüpft. In Folgendem wird gezeigt, dass diese Haltung der Mehrheitsgesellschaft immer vorhanden war, die jeweiligen Stereotype und Ressentiments jedoch an die bestehenden gesellschaftlichen Entwicklungen und ihre Zeit angepasst sind.

Zu Beginn des 15. Jahrhunderts wurden Roma und Sinti erstmals in Europa erwähnt. Einige Jahrzehnte waren sie als Pilger_innen weitgehend akzeptiert, bevor sie, nachdem ihnen Spionage vorgeworfen wurde, 1498 erstmals für vogelfrei erklärt wurden und straflos umgebracht werden konnten. (vgl. Hund 1999: 82) Dieser Vorwurf fand sich damals vor der Expansion des Osmanischen Reiches, tauchte jedoch in Kriegs- und Krisenzeiten immer wieder auf und weist auf die Sündenbockfunktion von Roma und Sinti hin. (vgl. Engbring-Romang 2005: 20)

In dieser Zeit befand sich Europa in starkem Wandel und während Menschen auf der Suche nach Arbeit vermehrt in die Städte zogen, wurde fehlende Sesshaftigkeit nicht mehr als legitim angesehen. Es entstand das Bild des „Zigeuners“, Vaganten“ und „unflätigen fahrenden Volkes“ (vgl. Scholz, 2009: 25), das jene Menschen benannte, die bestehende Normen nicht anerkennen wollten oder konnten und daher bei der Mehrheitsbevölkerung auf Ablehnung stießen. (vgl. Engbring-Romang 2005: 21)

Während der Aufklärung verbesserte sich die Situation der Roma und Sinti. Einige Wissenschaftler_innen äußerten sich positiv über ihre Lebensweise, kritisierten die bisherige „Zigeunerpolitik“ und forderten ihre Gleichstellung. Unter Maria Theresia und Joseph II gab es in Österreich Projekte, die im Sinne der Emanzipation vor allem auf die „Erziehung“ von Roma und Sinti setzten. (vgl. Wippermann 1997: 95ff) Obwohl diese Projekte nicht selten auf Zwangsassimilierungen und Umsiedlung hinausliefen, hätten sie das Gesamtklima gegenüber Roma und Sinti verbessern können – hätte sich nicht zeitgleich der Rassismus als neue Denkrichtung in Europa verbreitet.

Heinrich Moritz Gottlieb Grellmann war im späten 18. Jahrhundert der Begründer der „Zigeunerforschung“, der sein Werk erstmals einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machte. (vgl. Severin 2009: 73) Neu war in seinen Schriften die Ethnisierung gängiger Stereotype durch die Zuschreibung auf die „orientalische Herkunft“. (vgl. ebd.: 74f) Während Grellmann noch davon ausging, dass Roma und Sinti, zumindest in geringem Maße, fähig zur Umerziehung seien, wurde dies von späteren Wissenschaftlern zunehmend kritisch gesehen. (vgl. Wippermann 1997: 100) Die Haltung, „Zigeuner“ wären so grundlegend anders, dass sie aufgrund ihrer geringen Auffassungsgabe nicht die Möglichkeit besäßen, sich zu verändern (vgl. Severin 2009: 77) sowie die genetische Veranlagung zur Kriminalität (vgl. Engbring-Romang 2005: 34f) etablierte sich, blieb bis weit in die Nachkriegszeit bestehen und legitimierte repressives Vorgehen gegenüber Roma und Sinti. Trotz der rassistischen Komponente galten somit alle Menschen ohne festen Wohnsitz als „Zigeuner“ und wurden, nicht zuletzt von der Polizei, bewusst gleich behandelt. (vgl. Scholz 2009: 26)

Auch die Soziale Arbeit hat in dieser Zeit ihren Ursprung. Die Kirche, die bis dahin das karitative Monopol hatte, wurde zunehmend durch die kommunale Armenfürsorge abgelöst. (vgl. Hering/Münchmeier 2007: 19f) Armut galt nicht mehr als gottgegeben, sondern als selbstverschuldet, was zum repressiven Charakter der Armenfürsorge führte. (vgl. ebd.: 27ff) Durch das Heimatgesetz von 1862 hatte erstmals jeder Mensch in Österreich Anspruch auf den Aufenthalt in einer Gemeinde, den Ausweisungsschutz und damit verbundene Armenfürsorge. Dadurch wurde versucht, Sesshaftigkeit gewaltsam durchzusetzen und Fremde systematisch auszugrenzen bzw. es wurde angestrebt, diese gar nicht in das eigene Gebiet zu lassen, was wiederum zu erzwungener Mobilität führte. (vgl. Uerlings 2007: 103) Weiters wurde begonnen, Roma und Sinti systematisch in Akten aufzunehmen und deren Überwachung zu verschärfen, Erwachsene zunehmend in Arbeitshäusern (später in Arbeitslagern) unterzubringen und die Kinder von den Eltern zu trennen. (vgl. Scholz 2009: 26)

Ab 1933 wurde die Situation für Roma und Sinti weiter verschärft, indem sie immer stärker von der Beteiligung am öffentlichen und kulturellen Leben ausgeschlossen wurden und, egal ob sie als „angepasst“ oder „asozial und kriminell“ galten, unfruchtbar gemacht werden sollten. Professionen, darunter auch die Wohlfahrtspflege, die mit Roma und Sinti arbeiteten, waren angehalten, Meldung zu erstatten, um zur Erfassung beizutragen. 1936 wurde die „Rassenhygienische Forschungsstelle“ unter Robert Ritter eingerichtet, deren Ziel zunächst die Erfassung aller Roma und Sinti im gesamten Reichsgebiet war. Dies sowie ein von Himmler 1939 formulierter Erlass, der das Verlassen der Wohnorte verbat, waren bereits unmittelbare Vorbereitungen für die Deportationen. (vgl. Winckel 2002: 27ff) Diese begannen im Mai 1940 aus den Sammellagern und „kommunalen Zigeunerlagern“ in die vorwiegend in Osteuropa gelegenen Ghettos, Arbeitslager und Vernichtungslager. (vgl. ebd.: 31f) Der Völkermord an den Roma und Sinti wird „Porrajmos“ genannt, auf Deutsch bedeutet dies „Verschlingen“. Genaue Zahlen darüber, wie viele Roma und Sinti ermordet wurden, gibt es keine, Schätzungen belaufen sich auf bis zu 500.000 Personen. (vgl. Jocham 2010: 43)

Nach dem zweiten Weltkrieg änderte sich nicht viel an den unterschiedlichen Dimensionen des Antiziganismus. Auf wissenschaftlicher Ebene wurde in ähnlichem Stil weiter publiziert. Bis heute ist die Forschung über Roma und Sinti heikel und allzu leicht verfallen auch renommierte Wissenschaftler_innen in die alten Muster von Zuschreibung, Homogenisierung und Abgrenzung von der Mehrheitsgesellschaft. Der „Rasse“-Begriff wurde zwar nach 1945 zunehmend durch den Kulturbegriff abgelöst, dieser wird aber in vielen Diskussionen ebenso starr und unabänderlich verstanden wie „Rasse“. (vgl. Severin 2009: 89f)

Im deutsprachigen Raum blieb die Lage für viele Roma und Sinti nach 1945 prekär. Die meisten waren bis in die 1970er Jahre staatenlos, nachdem die Behörden sich weigerten, ihnen die Pässe zurück zu geben, welche die Nationalsozialist_innen entzogen hatten. Bis heute wurde der Völkermord an den Roma und Sinti weder wissenschaftlich noch gesellschaftlich zureichend aufgearbeitet. Auch die Tatsache, dass Roma und Sinti durch jahrelange Untersagung des Schulbesuchs im Bildungs- und Wirtschaftsbereich stark benachteiligt waren, wurde ignoriert (vgl. Jocham 2010: 44) bzw. durch die automatische Zuweisung von Kindern in Sonderschulen verstärkt. Dies sowie die Entziehung der alten Gewerbeberechtigungen nach 1945 führten dazu, dass Roma und Sinti überwiegend in unselbstständiger und schlecht bezahlter Arbeit unterkamen. (vgl. Baumgartner/Freund 2007: 29f)

Enteignetes Vermögen wurde in den allerseltensten Fällen zurückerstattet, meist wurde dies mit dem Argument des fehlenden Nachweises über das Eigentum verhindert. Entschädigungszahlungen, auf die Opfer des Nationalsozialismus nach 1961 Anspruch hatten, wurden an Roma und Sinti selten ausgezahlt. Die Haft in „Zigeuner“-Zwangsarbeitslagern wird bis heute nicht als KZ-Haft anerkannt. (vgl. Baumgartner/Freund 2007: 23ff) Außerdem wurde argumentiert, dass Roma und Sinti nicht aus rassistischen Gründen, sondern aufgrund ihrer „asozialen und kriminellen Haltung“ inhaftiert waren. (vgl. Sparing 2011: 14) Die rassistische Komponente des Völkermords an Roma und Sinti wurde dadurch dementiert. Weiters mussten Häftlinge, um Wiedergutmachungszahlungen erhalten zu können, vor dem Krieg unbestraft sein. Da jedoch viele Roma und Sinti bereits kriminalisiert und aufgrund der diskriminierenden Gesetze der 1920er Jahre bestraft worden waren, hatten sie keinen Anspruch darauf. (vgl. Baumgartner/Freund 2007: 25)

Nach 1945 wurde außerdem, sowohl in Österreich als auch in Deutschland, an die althergebrachten Strategien zur „Bekämpfung des Zigeunerwesens“ angeknüpft und Erlässe aus dem späten 19. Jahrhundert fanden wieder Anwendung. (vgl. Rieger 2003: 51) Roma und Sinti bekamen oft keine dauerhaften Aufenthalts- oder Stellplatzbewilligungen in den Gemeinden und wenn rechtlich nichts anderes möglich war, wurde die Strategie angewandt, die Lebensbedingungen soweit zu verschlechtern, eine freiwillige Abreise herbeizuführen. (vgl. Widmann 2007: 513ff)

Nachdem jedoch diese Strategie nicht funktionierte, wurde in den 1950er Jahren zu einer Containmentpolitik übergegangen und Barackensiedlungen errichtet, die jedoch keine Lebensqualität boten. In dieser Zeit veränderten sich auch die Zuständigkeiten für Roma und Sinti – das Sozialamt, das ein autoritäres Konzept traditioneller Fürsorge vertrat, löste die Polizei- und Ordnungsbehörden ab. Es wurden Stufenpläne, die zur Einbürgerung in die Gesellschaft beitragen sollten, erarbeitet. Wirtschaftliche und soziale Kontakte zur Mehrheitsbevölkerung zu schaffen gelang vor allem durch das Stigma des „Asozialenquartiers“ nicht und statt zu Assimilierung kam es zu Verelendung. (vgl. ebd.: 521f)

Im Zuge eines Professionalisierungsschubs der Sozialen Arbeit in den 1960er Jahren erhöhte sich schließlich das sozialpädagogische Denken in der Wohlfahrtpflege. Der steigende Wohlstand erlaubte über die bloße Existenzsicherung hinaus zu arbeiten und der Blick auf soziale Randgruppen begann sich zu verändern. (vgl. ebd.: 523f)

„Mit der sich professionalisierenden Wohlfahrtspflege trat die desolate Lage der Sinti (...) in den späten sechziger Jahren immer schärfer zu Tage, und damit begannen die Zigeunerstereotypen als handlungsleitende Wahrnehmungsmuster zu verblassen, wenn sie auch in der Bevölkerung weiter wirkten.“ (ebd.: 525)

Es wurde begonnen, Stadtteile zu schaffen, die genauso attraktiv wie andere sein sollten. In vielen Siedlungen war die Gemeinwesenarbeit ein entscheidender Faktor, die oft im Zentrum angesiedelt war und zur Verbesserung der Lebensqualität und der Schulbildung beitrug. (vgl. ebd.: 525ff)

Auf Behördenebene wirken antiziganistische Vorurteile jedoch weiter. So wurden noch in den 1980er Jahren vom bundesdeutschen polizeilichen Informationssystem INPOL an die Namen mancher Straftäter_innen der Zusatz „ZN“ angefügt, das für den Vermerk „Zigeunername“ steht. Erst 1984 wurde nach Protesten des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma auf den Zusatz verzichtet. Allerdings fanden sich kurze Zeit später neue Kürzel wie „HWAO“ („häufig wechselnder Aufenthaltsort“) oder „TWE“ („Tageswohnungseinbrüche“), oftmals hinter den gleichen Namen, die zuvor mit „ZN“ gekennzeichnet waren. Auch heute verwenden deutsche Polizei und Behörden nach wie vor diskriminierende Bezeichnungen – zuletzt handelt es sich meist um „MEM“ („Mobile ethnische Minderheit“). Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Art der Erfassung nicht nur in Deutschland erfolgt. (vgl. End/Herold/Robel 2009: 9f)

Es wird deutlich, dass auch wenn Roma und Sinti heute selbstbewusster auftreten, sich in Bürger_innenbewegungen organisieren und in Österreich seit 1993 als österreichische Volksgruppe anerkannt sind, Antiziganismus in ganz Europa weiterhin präsent ist. Unzählige Beispiele können hierfür angeführt werden7, die zeigen, dass Roma und Sinti nach wie vor zu „Anderen“ konstruiert und damit Ressentiments, die meist ungeniert vor den Augen der Öffentlichkeit stattfinden, legitimiert werden.

Durch die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit 1990 in Kopenhagen wurde die Verbesserung der Situation von Roma und Sinti zum EU-Beitrittskriterium. Bis heute haben jedoch Frankreich, Belgien und Griechenland einschlägige Konventionen noch nicht unterschrieben oder gar ratifiziert. Daraus ergibt sich die paradoxe Situation, dass in vielen neuen EU-Staaten Minderheitenrechte zwar pro forma in die Rechtssysteme aufgenommen und der Schutz für Roma und Sinti dadurch in diesen formal besser ist, die Volksgruppen jedoch in der Realität dort noch verstärkt antiziganistischen Handlungen ausgesetzt sind. (vgl. Heuss 2011: 21f)

Zusammenfassend zeigt sich, dass Roma und Sinti über Jahrhunderte durch antiziganistische Handlungen, die auf Stereotypen, Vorurteilen und Rassismen beruhen, konfrontiert wurden und auch noch heute sind antiziganistische Vorstellungen salonfähig und werden gesellschaftlich, medial, politisch und wissenschaftlich kaum hinterfragt.

Auf das Phänomen der sozialen Ausschließung wird in Folgendem genauer eingegangen und ein Aspekt, die Kriminalisierung von Roma und Sinti, exemplarisch genauer betrachtet.


4. Soziale Ausschließung als Auswirkung von Antiziganismus
Die Ressentiments gegenüber als „Zigeuner“ bezeichneten Menschen sind vielfältig. Gemeinsam ist ihnen, wie bereits eingangs erwähnt, dass ein Bild von „Anderen“ konstruiert wird, das scheinbar unvereinbar mit der Mehrheitsgesellschaft und daher auch nicht mit der herrschenden Gesellschaftsordnung in Einklang zu bringen ist. Die Angst vor dem eigenen sozialen Abstieg führt dazu, dass Roma und Sinti stigmatisiert und von wesentlichen gesellschaftlichen Beteiligungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.

Soziale Ausschließung ist seit den 1960er Jahren ein wissenschaftliches Thema und wurde zunächst in einem räumlichen Bild von Gesellschaft gesehen, deren Mitgliedschaft „drinnen“ bedeutet, welche den Positionen „am Rand“, an der Peripherie, Ressourcen entzieht bzw. vorenthält. Dieses Bild ging mit einer Defizithypothese jener Menschen in der Peripherie einher, deren Position zwar nicht mehr als selbstverschuldet gesehen, jedoch als „sozial schwach“ und bedingt gesellschaftsfähig konstruiert wurden. Dieser „sozialpathologische“ Blick fokussierte besonders auf Marginalisierung, Segregation, Randständigkeit und Armut und legte damit das Augenmerk auf die Menschen selbst und nicht auf politische, ökonomische und soziale Prozesse. (vgl. Cremer-Schäfer 2008: 162f) Diese personalisierte Denkweise wird erst überflüssig, wenn der Blick in der Analyse weniger auf die Personen, sondern auf Ressourcen, an deren Partizipation sich die Gesellschaft organisiert, gelenkt wird (vgl. ebd.: 164). Soziale Ausschließung sollte als ein Konflikt über gesellschaftlich erzeugte Güter verstanden werden, also darüber, wer unter welchen Bedingungen an gesellschaftlichen Ressourcen partizipieren darf, wer nicht und wem sie unter welchen Gründen entzogen oder verweigert werden. Dies ist ein sozialer Prozess, der nicht in einem binären Code gedacht werden kann. „Soziale Ausschließung kann als Benachteiligung und Diskriminierung beginnen und mit vielen Übergängen – als Extrem – mit entmenschlichender Separierung von sozialen Kategorien und der Vernichtung von Menschen enden.“ (ebd.: 165) Es handelt sich daher um ein dynamisches Verständnis von sozialen Ausschließungsprozessen. (vgl. Anhorn 2008: 38)

Soziale Ausschließung ist ein relationales Konzept, das durch den Partizipationsbegriff deutlich macht, dass Menschen oder Gruppen von Menschen immer im Verhältnis zu anderen Gruppen, Institutionen und der Gesellschaft zu sehen sind. Daher verschiebt sich der Blick von der Ausgeschlossenheit selbst zu Interaktionsprozessen zwischen Betroffenen und Verwalter_innen von Ressourcen oder Institutionen, Organisationsstrukturen und Verfahren, die soziale Ausschließung erzeugen sowie zu jenen gesellschaftlichen Strukturen, die ungleiche Ressourcenverteilung und Partizipationschancen systematisch reproduzieren. Macht- und Herrschaftsverhältnisse treten dadurch deutlich in den Vordergrund und die graduellen Verschiebungen, die verschiedene Dimensionen von Ausschließungen zeigen, sich deutlicher. (vgl. ebd.: 37)

In einer kritischen Perspektive über soziale Ausschließung ist jedoch auch die Subjektperspektive unerlässlich. Diese sieht Betroffene als handlungsfähige, kreativ handelnde und selbstreflektierte Akteur_innen in der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen und distanziert sich von der Vorstellung willenloser Opfer. (vgl. ebd.: 38) Wichtig ist außerdem die Erkenntnis, dass es sich bei sozialer Ausschließung nicht um einen eindimensionalen Prozess handelt, sondern zeitliche und räumliche Dimensionen ebenso eine Rolle spielen wie Klasse, Geschlecht, Lebensphase, sexuelle Orientierung, Ethnie etc. (vgl. ebd.: 39ff)

Mit dieser Sicht wird klar, dass es sich bei sozialer Ausschließung um ein komplexes Phänomen handelt, bei dem der Blick auf Prozesse und Machtstrukturen gelegt werden muss. Roma und Sinti sind in unterschiedlichster Art und Weise durch soziale Ausschließung betroffen. Eine spezifische Form davon ist Kriminalisierung. Sie ist durch besondere Kontinuität gekennzeichnet und zieht sich unvermindert durch die Jahrhunderte.

Unter Kriminalisierung kann verstanden werden, „dass entweder ein zuvor erlaubtes Verhalten verboten wird oder eine Gruppe auf Grund ihres spezifischen oder des ihr unterstellten Verhaltens von der Gesellschaft marginalisiert und ausgegrenzt wird.“ (Engbring-Romang 2005: 20) Es ist keine Strategie, die erst im Strafverfahren zum Tragen kommt, sondern lässt sich als

„komplexer Prozess bezeichnen, mittels dessen die Kategorie Kriminalität als Deutungsschablone auf soziale Konflikte und problematische Situationen angelegt wird. Kriminalität kann als ein Konzept verstanden werden, das von den Instanzen der Strafjustiz verwaltet und zur Verfügung gestellt wird, um soziale Ereignisse auf eine ganz bestimmte Art und Weise zu bearbeiten.“ (Stehr 2008: 320)

Daher soll in der Analyse nicht an der Kategorie Kriminalität angesetzt, sondern gefragt werden, unter welchen Bedingungen sie gegenüber welchen Personen, Situationen und Handlungen gegenüber angewendet wird. (vgl. ebd.) Dies geschieht jedoch kaum zufällig, sondern folgt immer einer bestimmten Logik sozialer Ungleichheit und Selektivität. Menschen, die bestimmte, definierte Kriterien erfüllen, befinden sich daher eher in Gefahr, kriminalisiert zu werden als andere. Das führt wiederum dazu, dass ganze Bevölkerungsgruppen unter Pauschalverdacht geraten. (vgl. ebd.: 321) Das Kriterium, Angehörige_r einer Roma oder Sintigruppe zu sein oder beispielsweise durch die Zuschreibung von stereotypen Verhaltensweisen mit ihnen in Verbindung gebracht zu werden, bedingt von vorneherein eine ungünstigere soziale Stellung und birgt die Gefahr, eher kriminalisiert zu werden. Dabei geht es nicht um die sogenannte Kriminalität, sondern – mit dem Blick auf die Mehrheitsgesellschaft – darum, welche Vorwürfe gegen Roma und Sinti erhoben wurden und wie diese historisch einzuordnen sind sowie die Funktion der Kriminalisierung in der jeweiligen gesellschaftlichen Situation. (vgl. Engbring-Romang 2005: 20)

Es zeigt sich, dass Kriminalisierung von Roma und Sinti eine über Jahrhunderte konstante Dimension von Antiziganismus ist. Gewisse Anschuldigungen (z. B. Spionage, Bettelei, Gaunerei, etc.) tauchen immer wieder auf und legitimieren so soziale Ausschließungsprozesse von Roma und Sinti. Das Bild von kriminellen Roma und Sinti wird nach wie vor reproduziert. Immer noch werden diskriminierende Gesetze erlassen. Diese richten sich zwar nicht mehr offen gegen Roma und Sinti, betreffen diese aber in überdurchschnittlichem Maße.

Ein Beispiel dafür sind Bettelverbote: Heute gibt es in Wien und vielen anderen österreichischen Städten ein – de facto – Bettelverbot. Laut Wiener Landessicherheitsgesetz sind neben „aggressivem Betteln“ auch das „Betteln mit Kindern“ und „erwerbsmäßiges Betteln“ verboten8. Die Vermutung liegt aus mehreren Gründen nahe, dass dieses Gesetz antiziganistische Merkmale aufweist. So wird das Thema Betteln erst seit der EU-Osterweiterung medial thematisiert und jene Menschen, über die im öffentlichen Diskurs diskutiert wird, kommen aus osteuropäischen Ländern; viele von ihnen sind Roma und Sinti – „Es ist augenscheinlich, dass sich das vielbemühte Bild von organisierten Bettlerbanden, welches zahlreiche Maßnahmen rechtfertigt, immer auf diese Gruppe von bettelnden Menschen beschränkt.“ (Koller 2009: 49) Es wird kaum über einheimische Bettler_innen geschrieben oder über Bettler_innen aus nord- oder westeuropäischen Ländern. Auch die Formulierungen „aggressives Betteln“ oder „Betteln mit Kindern“ legen stereotype Bilder nahe.

Es wird deutlich, dass sich die Ressentiments gegenüber Roma und Sinti als Formen sozialer Ausschließung zusammenfassen lassen. Umso erstaunlicher erscheint es, dass in der Sozialen Arbeit Antiziganismus bisher kein Thema ist. In Folgendem wird daher auf den Zusammenhang von Sozialer Arbeit und Antiziganismus näher eingegangen.


5. Warum Antiziganismus ein Thema der Sozialen Arbeit werden muss
Die bisherigen Ausführungen zeigen, dass es auf verschiedenen Ebenen Berührungspunkte zwischen Antiziganismus und Sozialer Arbeit gibt. Trotzdem ist es in der Sozialen Arbeit bisher kaum zu einer reflexiven und wissenschaftlichen Erschließung des Themas gekommen.

Antiziganismus ist tief in der europäischen Geschichte verankert und stereotype Vorstellungen noch immer gesellschaftlich weit verbreitet. Dies betrifft natürlich auch Professionalist_innen Sozialer Arbeit. Selbst wenn sie mit Roma und Sinti arbeiten, was ist fast allen Handlungsfeldern der Fall ist, und möglicherweise auch merken, dass diese teilweise mit erschwerten Bedingungen zu kämpfen haben, wird dies oft nicht in größeren Zusammenhang gestellt, sondern vielmehr individualisiert oder ethnisiert. Dies reproduziert wiederum Antiziganismen.

Wilfried Node (2000) stellt in einer quantitativen Studie fest, dass andere ethnische Gruppen von Sozialarbeiter_innen tendenziell als besonders hilfebedürftig wahrgenommen und ihnen Handlungsfähigkeiten und -kompetenzen eher abgesprochen werden. Strukturelle Benachteiligungen werden zwar erkannt, aber oftmals auf die KlientInnen übertragen und nicht in größerem Zusammenhang gesehen. (vgl. Node 2000: 143f) Es kann angenommen werden, dass dies auch bei Roma und Sinti der Fall ist und sich bei vielen Sozialarbeiter_innen stereotype Vorstellungen finden. Angesichts mangelnden Bewusstseins bewirkt die Konfrontation mit Roma und Sinti nicht die Auflösung der Stereotypen, sondern oftmals die vermeintliche Bestätigung und Verfestigung derselben. Im Kontakt mit Roma und Sinti sind Sozialarbeiter_innen dann befangen oder vorurteilsbelastet. Möglicherweise führt diese Unsicherheit dazu, dass schneller ein spezieller Lösungsansatz angestrebt und weniger bei Bedürfnissen und Lösungskompetenzen der Klient_innen angesetzt wird. Dies wiederum hat zur Auswirkung, dass sich die Betroffenen in unadäquaten oder altbekannten Handlungsmustern wiederfinden und von Partizipationsmöglichkeiten ferngehalten werden. Es braucht daher eine situative Öffnung der Sozialen Arbeit, um nicht den Alltag der Klient_innen zu reproduzieren, sondern um Blockierungszusammenhänge in der Lebensführung als solche zu erkennen und Handlungsalternativen aufzuzeichnen. (Dewe/Otto 2011: 205)

Um eine Sensibilisierung von Sozialarbeiter_innen zu erwirken, muss Antiziganismus zunächst in der Lehre der Sozialen Arbeit verstärkt zum Thema werden. Bisher ist dies kaum der Fall, wodurch für angehende Sozialarbeiter_innen keine Anregung, das Phänomen zu erfassen, geschweige denn sich näher damit auseinander zu setzen, geschieht. Es werden daher sowohl theoretische Informationen als auch die Möglichkeit der Erörterung praktischer Fragen in Reflexionsrunden sowie der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Antiziganismus im Rahmen von beispielsweise Forschungswerkstätten benötigt.

Aber auch in der Praxis der Sozialen Arbeit kann durch die Beschäftigung mit dem Thema eine Sensibilisierung und in weiterer Folge ein aktives Gegenwirken und öffentliches Thematisieren von Antiziganismus stattfinden. Supervisionen, Fortbildungen und andere Lernformen bieten einen Rahmen in dem neue Perspektiven eröffnet werden, welche die Reflexionskompetenz steigern und qualitativ verbessern. (vgl. Dewe/Otto 2011: 200f)

Teil eines professionellen Selbstverständnisses von Sozialarbeiter_innen muss auch eine reflexive Haltung gegenüber der Geschichte der eigenen Profession sein. Wie sich zeigte, war die Soziale Arbeit in ihrer Professionsgeschichte von Anfang an immer wieder Teil des Ausschließungsmechanismus von Roma und Sinti. Dass auch dies bisher wenig reflektiert und thematisiert wird, trägt ebenfalls zur Aufrechterhaltung und Reproduktion von Antiziganismus bei.

Soziale Arbeit ist eine Profession, die mit Menschen arbeitet, die von sozialer Ausschließung betroffen oder bedroht sind. Da dieser Prozess eine Konsequenz von Antiziganismus ist, ist es wichtig, hier anzusetzen. Dabei sollte nicht der Gefahr nachgegeben werden, mit hierarchischem Blick auf die Zielgruppe zu schauen, die dadurch zu „Fremden“ oder „Anderen“ werden. (vgl. Anhorn 2008: 45) Dafür bedarf es ein Verstehen der Lebenslage der Klient_innen einerseits sowie gesellschaftlicher Mechanismen andererseits. Ebenso müssen auch eigene bisherige Problemdeutungen und Strategien hinterfragt sowie eigene Anteile an sozialer Ausschließung reflektiert werden. (vgl. Stehr 2008: 329) Um dies zu erreichen muss die Soziale Arbeit die Vorraussetzungen für ihr Handeln rekonstruieren und systematisch hinterfragen (vgl. Dewe/Otto 2011:199) sowie erörtern, wie (sozial-)politische geschaffene institutionelle Strukturen auf die kognitiven Strukturen der Disziplin wirken. (vgl. ebd.: 202) Erst dann wird es möglich sein Bedingungen zu schaffen, in denen Klient_innen ihre Handlungsmöglichkeiten erweitern, ihre Chance vervielfältigen und ihre gesellschaftlichen Partizipations- und Zugangsmöglichkeiten steigern können. (vgl. ebd.: 204)


6. Conclusio
Die Auseinandersetzung mit Antiziganismus zeigt, dass es sich um ein komplexes Phänomen handelt, das aus unterschiedlichen Komponenten besteht. Stereotype und Vorurteile spielen dabei ebenso eine Rolle wie Ethnisierung, Kulturalisierung und Rassismus. All diese Komponenten bilden ein konstruiertes Bild von „Zigeunern“ als „Anderen“, das sich grundlegend und scheinbar unabänderlich von der Mehrheitsgesellschaft unterscheidet. Antiziganismus hat massive Auswirkungen auf die Adressat_innen, bei denen es sich meist um Roma und Sinti handelt. Diese zeigen sich in Form von Diskriminierung, Kriminalisierung, Verdrängung bis hin zu Vernichtung und lassen sich unter dem Topos der sozialen Ausschließung zusammenfassen. Wenn soziale Ausschließung als dynamischer Prozess verstanden wird, bei dem Menschen von wichtigen Partizipationsmöglichkeiten ferngehalten werden, dann muss der Blick weg von den Akteur_innen selbst hin auf die Machtstrukturen und Mechanismen, die zu Ausschließung führen, gelegt werden.

Der geschichtliche Abriss zeigt, dass Antiziganismus schon lange von der Mehrheitsgesellschaft praktiziert wird, welche Auswirkungen dies zu verschiedenen Zeiten hatte und dass die Soziale Arbeit in ihrer Geschichte auch Teil des Ausschließungsmechanismus von Roma und Sinti war. Unzureichende Reflexion darüber sowie die Tatsache, dass Antiziganismus gesellschaftlich und medial kein Thema ist, führt dazu, dass Professionalist_innen der Sozialen Arbeit Antiziganismen nicht wahrnehmen, sondern vielmehr bestätigen und reproduzieren. Daher ist es wichtig, dass das Thema in der Ausbildung, Praxis und Fortbildung Sozialer Arbeit mehr Beachtung findet und eine Reflexion über die historischen und gegenwärtigen Beiträge zu sozialen Ausschließung von Roma und Sinti stattfindet. Erst dann können größere Zusammenhänge erkannt und Handlungs- und Partizipationsmöglichkeiten der Betroffenen erweitert werden.


Verweise
1 Dieser Artikel basiert auf der Bachelorarbeit mit dem Titel „’Lustig ist das Zigeunerleben…’!? Dimensionen des Antiziganismus und die Bedeutung für die Soziale Arbeit“, eingereicht 2012 an der FH Campus Wien.
2 http://diestandard.at/1356427343236/Kritik-an-Aufruf-zur-Sterilisierung-von-Roma-Frauen (download am 11.1.2013).
3 http://derstandard.at/1356426986603/Ungarischer-Rechtsextremist-Zigeuner-sind-Tiere (download am 11.1.2013).
4 http://news.orf.at/stories/2138078/2138077/ (download am 11.1.2013).
5 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sinti-und-roma-studie-prangert-rassismus-an-a-872375.html (download am 11.1.2013).
6 Der Begriff „Zigeuner“ ist im deutschsprachigen Raum immer noch weit verbreitet, wird jedoch von vielen Angehörigen der Roma- und Sintigruppen als negativ wahrgenommen. Außerdem werden damit auch Gruppen bezeichnet, die ethnisch nichts mit Roma und Sinti zu tun haben, was den Verwender_innen des Begriffs „Zigeuners“ nicht bewusst ist, denn er steht nicht in erster Linie für eine ethnische Gruppe, sondern transportiert vielmehr verschiedene positive und negative Klischees mit sich. (vgl. Winckel 2006: 11) Auch wenn „Zigeuner“ teilweise als Selbstbezeichnung verwendet wird, sollte von Mitgliedern der Mehrheitsgesellschaft die Sammelbezeichnung „Roma und Sinti“ (in Deutschland: „Sinti und Roma“) verwendet werden. Sie bezeichnen die beiden größten Gruppen der etwa 7 bis 8,5 Millionen Angehörigen verschiedenster Gruppen in Europa. Dabei ist jedoch zu beachten, dass jede Gruppe ihre eigene Identität, Lebensstile und Traditionen hat. (vgl. Mihok/Widmann 2006: 9) Auch wenn diese Bezeichnung wesentliche Untergruppen übersieht, ist sie nicht so negativ aufgeladen und transportiert weniger Klischees mit sich.
Da es sich bei dem Begriff „Zigeuner“ um ein Konstrukt aus Vorurteilen und Stereotypen handelt, das auch nicht zwischen „Zigeunern“ und „Zigeunerinnen“ unterscheidet, wird dieser im vorliegenden Artikel nicht geschlechtsneutral verwendet, jedoch immer unter Anführungsstriche gesetzt.
7 Beispiele finden sich u.a. auf dieser Seite: http://www.aktionbleiberecht.de/zeug/deportation/Chronologie_Antiziganismus.pdf (download am 25.12.2012).
8 http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/pdf/i1100000.pdf (download am 10.1.2012).


Literatur
Anhorn, Roland (2008): Zur Einleitung: Warum sozialer Ausschluss für Theorie und Praxis Sozialer Arbeit zum Thema werden muss. In: Anhorn, Roland / Bettinger, Frank / Stehr, Johannes (2008): Sozialer Ausschluss und Soziale Arbeit. Positionsbestimmungen einer kritischen Theorie und Praxis Sozialer Arbeit. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. S. 13-48.
Baumgartner, Gerhard / Freund, Florian (2007): Der Holocaust an den österreichischen Roma und Sinti. Online unter: http://www.romasintigenocide.eu/media/holocaustbgff (download am 14.02.2013)
Benz, Wolfgang (2010): Rassismus. Historische und aktuelle Dimension eines aktuellen und alltäglichen Phänomens. In: Sir Peter Ustinov Institut (Hrsg.) (2010): „Rasse“ – eine soziale und politische Konstruktion. Strukturen und Phänomene des Vorurteils Rassismus. Wien: Braumüller. S. 1-15.
Cremer-Schäfer, Helga (2008): Situationen soziale Ausschließung und ihre Bewältigung durch die Subjekte. In: Anhorn, Roland / Bettinger, Frank / Stehr, Johannes (2008): Sozialer Ausschluss und Soziale Arbeit. Positionsbestimmungen einer kritischen Theorie und Praxis Sozialer Arbeit. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. S. 161-178.
Dewe, Bernd / Otto, Hans-Uwe (2011): Reflexive Sozialpädagogik. Grundstrukturen eines neuen Typs dienstleistungsorientierten Professionshandeln. In: Thole, Werner (2011): Grundriss Soziale Arbeit. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. S. 197-217.
End, Markus / Herold, Kathrin / Robel, Yvonne (2009): Antiziganistische Zustände – eine Einleitung. Virulenzen des Antiziganismus und Defizite in der Kritik. In: End, Markus / Herold, Kathrin / Robel, Yvonne (Hrsg.) (2009): Antiziganistische Zustände. Zur Kritik eines allgegenwärtigen Ressentiments. Münster: Unrast Verlag. S. 9-22.
End, Markus (2011): Bilder und Sinnesstruktur des Antiziganismus. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“ 22-23/2011. S. 15-21.
Engbring-Romang, Udo (2005): Zur Kriminalisierung der „Zigeuner“. In: Engbring-Romang, Udo / Solms, Wilhelm (Hrsg.) (2005): „Diebstahl im Blick“? Zur Kriminalisierung der „Zigeuner“. Seeheim: I-Verb.de. S. 19-37.
Hering, Sabine / Richard Münchmeier (2007): Geschichte der Sozialen Arbeit. Eine Einführung. Weinheim; München: Juventa.
Heuss, Herbert (2011): Roma und Minderheitenrechte in der EU. Anspruch und Wirklichkeit. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“ 22-23/2011. S. 21-27.
Hund, Wulf (1999): Rassismus. Die soziale Konstruktion natürlicher Ungleichheit. Münster: Westfälisches Dampfboot.
Jocham, Anna Lucia (2010): Antiziganismus. Exklusionsrisiken von Sinti und Roma durch Stigmatisierung. Konstanz: Hartung-Gorre.
Mihok, Brigitte / Widmann, Peter (2006): Sinti und Roma als Feindbilder. In: Dokumentation des Interkulturellen Dialogforums (2006): Roma im Neuen Europa. Zwischen Diskriminierung und Selbstvertretung. Berlin. S. 8-15.
Node, Wilfried (2000): Das „Andere“ und die „Fremden“ in der Sozialen Arbeit. Berlin: VWB.
Koller, Ferdinand (2009): Betteln in Österreich. Eine Untersuchung aus theologisch-ethischer Perspektive. Diplomarbeit Universität Wien.
Rieger, Barbara (2003): Roma und Sinti in Österreich nach 1945. Ausgrenzung einer Minderheit als gesellschaftlicher Prozess. Frankfurt am Main (u.a.): Peter Lang.
Scholz, Roswitha (2009): Antiziganismus und Ausnahmezustand. Der Zigeuner in der „Arbeitergesellschaft“. In: End, Markus / Herold, Kathrin / Robel, Yvonne (Hrsg.) (2009): Antiziganistische Zustände. Zur Kritik eines allgegenwärtigen Ressentiments. Münster: Unrast Verlag. S. 24-40.
Severin, Jan (2009): „Zwischen ihnen und uns steht eine kaum zu überwindende Fremdheit“. Elemente des Rassismus in den „Zigeuner“-Bildern der deutschsprachigen Ethnologie. In: End, Markus / Herold, Kathrin / Robel, Yvonne (Hrsg.) (2009): Antiziganistische Zustände. Zur Kritik eines allgegenwärtigen Ressentiments. Münster: Unrast Verlag. S. 67-94.
Sparing, Frank (2011): NS-Verfolgung von „Zigeunern“ und „Wiedergutmachung“ nach 1945. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“ 22-23/2011. S. 8-15.
Stehr, Johannes (2008): Soziale Ausschließung durch Kriminalisierung: Anforderungen an eine kritische Soziale Arbeit. In: Anhorn, Roland / Bettinger, Frank / Stehr, Johannes (2008): Sozialer Ausschluss und Soziale Arbeit. Positionsbestimmungen einer kritischen Theorie und Praxis Sozialer Arbeit. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. S. 319–332.
Stiglechner, Leonore (2012): „Lustig ist das Zigeunerleben…“!? Dimensionen des Antiziganismus und die Bedeutung für die Soziale Arbeit. Bachelorarbeit FH Campus Wien.
Uerlings, Herbert (2007): Stigma Zigeuner. Formen der Stigmatisierung der „Zigeuner“ im deutschsprachigen Raum. In: Uerlings, Herbert / Patrut, Iulia-Karin / Sass, Maria (Hrsg.) (2007): Europa und seine „Zigeuner“. Literatur- und kulturgeschichtliche Studien. Sibiu. Zugl. Germanistische Beiträge, Sonderheft 22/1. S. 84-117.
Winckel, Änneke (2002): Antiziganismus. Rassismus gegen Roma und Sinti im Vereinigten Deutschland. Münster: Unrast Verlag.
Widmann, Peter (2007): Auszug aus den Baracken. Der Aufstieg der Sozialpädagogik und die deutsche Kommunalpolitik gegenüber „Zigeunern“ seit 1945. In: Zimmermann, Michael (Hrsg.) (2007): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts. Stuttgart: Steiner. S. 510-531.
Wippermann, Wolfgang (1997): Wie die Zigeuner. Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich. Berlin: Elefanten Press.


Über die Autorin

Mag.a Leonore Stiglechner, BA, Jg. 1983
l.stiglechner@gmail.com

Studium der Kultur- und Sozialanthropologie (Universität Wien) und Sozialen Arbeit (FH Campus Wien und Alice Salomon Hochschule Berlin); derzeit tätig im Verein Wiener Frauenhäuser