soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 10 (2013) / Rubrik "Junge Wissenschaft" / Standort Wien
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/287/483.pdf


Romana Nagele, Marlene Naujoks, David Neusteurer, Martin Schneidewind & Eva Wutzlhofer:

Partizipation und Selbstbestimmung in der Wiener Wohnungslosenhilfe


Der nachfolgende Artikel basiert auf unserer Gruppen-Bachelorarbeit mit demselben Titel, betreut durch Mag.a Elisabeth Hammer und Christian Moritz, MA, eingereicht an der FH Campus Wien, Studiengang Soziale Arbeit, 2013.


1. Einleitung
„Obdachlosigkeit kann jeden treffen“ – eine vielzitierte Aussage, welche oft in Zeitungsberichten über Obdachlosigkeit oder Wohnungslosigkeit zu lesen ist. Dies lässt darauf schließen, dass es sich hierbei um keine zu vernachlässigende Problematik handelt. Denn das Verlieren des eigenen Wohnplatzes zieht massive negative Auswirkungen für alle Beteiligten mit sich. Ebenfalls kann der Verlust des Arbeitsplatzes durch eine prekäre Wohnsituation begünstigt werden, da sich die meist schwierige private Lebenssituation auch negativ auf den Arbeitsalltag auswirken kann. Demzufolge kann der Verlust des eigenen Wohnraums auch sehr schnell negative finanziellen Folgen nach sich ziehen und weiterführend in Armut münden. Spätestens dann, wenn die Unterstützung durch das unmittelbare soziale Netzwerk ausbleibt und sich die sogenannte „verdeckte Obdachlosigkeit“ zu einer öffentlich sichtbaren Obdachlosigkeit wandelt, wird diese auch gesamtgesellschaftlich thematisiert und vor allem problematisiert. Um dem entgegenzuwirken und den Betroffenen professionelle Hilfe anbieten zu können, entstand ein breites Netz der Unterstützung für diejenigen, die in prekären Wohnverhältnissen oder auf der Straße leben. In Wien bildet dieses Netz die Wiener Wohnungslosenhilfe (WWH), die als leitende Ziele die Wiederherstellung der „Wohnfähigkeit“ und die Integration in den regulären Wohnungsmarkt verfolgen.

Von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen können ambulante Angebote einerseits und betreute Übernachtungs- und Wohnplätze andererseits in Anspruch nehmen. Letztere können eingeteilt werden in Notquartiere, allgemeine und Zielgruppen-spezifische Übergangswohnhäuser, Betreutes Wohnen in Wohnungen und Betreute Dauerwohnhäuser. Das aktuelle Angebot der WWH umfasst insgesamt rund 4500 Plätze für wohnungslose Menschen. (vgl. FSW 2011: 3) Als operativer Hauptakteur der WWH kann der Fond Soziales Wien (FSW) definiert werden, der den Fokus seit den 1980er Jahren nicht mehr rein auf die Unterbringung obdachloser Menschen legt, sondern darauf, ein ganzheitliches Betreuungskonzept anzubieten. (vgl. FSW o. J.: 9) Diese Schwerpunktsetzung mündete in dem „Stufenplan der Stadt Wien zur Reintegration von Obdachlosen“, der nunmehr als „Wiener Integrationsprogramm für wohnungslose Menschen“ bezeichnet wird. (vgl. FSW o. J.: 8) Das heißt, Klient_innen, die Einrichtungen für obdach- und/oder wohnungslose Menschen in Anspruch nehmen, müssen gewisse „Stationen“ durchlaufen um letztendlich in einer „Finalwohnung“ einziehen zu können.

In diesem Artikel wird der Fokus auf die beiden Begriffe „Partizipation“ und „Selbstbestimmung“ von jenen Menschen gelegt, die von Obdachlosigkeit betroffen sind und in der Wiener Wohnungslosenhilfe betreut werden. Diesen Schwerpunkt haben wir einerseits aufgrund des Überthemas unserer Forschungswerkstatt „Was es braucht, damit Deinstitutionalisierung gelingen kann“ und andererseits aus einem persönlichen Interesse der Gruppe an der Wiener Wohnungslosenhilfe gewählt. Partizipation und Selbstbestimmung sind beispielsweise laut FEANTSA (European Federation of National Organisations working with the Homeless, vgl. FEANTSA 2007: 4ff) explizite Ziele, die es zu erreichen gilt. Aktuell sind diese beiden Begriffe viel diskutiert und haben so schlussendlich auch unser Interesse geweckt.

Uns stellte sich unter anderem die Frage, wie die Sozialarbeiter_innen in diesem Feld die Wichtigkeit von Partizipation und Selbstbestimmung einschätzen. Es kam auch zu Überlegungen, welche Rolle Partizipation und Selbstbestimmung von Klient_innen bei der Erreichung der Ziele der Wiener Wohnungslosenhilfe spielen und in welchem Ausmaß diese bereits vorhanden sind. Eine Hypothese zu diesem Thema lautet, dass ein Mehr an Partizipation und Selbstbestimmung von Klient_innen jene Strukturen, die derzeit in der Wiener Wohnungslosenhilfe bestehen, verändern und zu einem Wandel der Institutionen führen können. Konkret formuliert sich daraus die folgende Frage: Welche Erfahrungen bezüglich Partizipation und Selbstbestimmung aus Einrichtungen des Betreuten Wohnens können für einen weitergehenden Wandel von Institutionen in der Wiener Wohnungslosenhilfe genutzt werden?


2. Partizipation und Selbstbestimmung – eine theoretische Annäherung
Partizipation und Selbstbestimmung von Klient_innen sozialarbeiterischer Angebote in der WWH haben sich in jüngster Vergangenheit als immer wiederkehrende Themen erwiesen. Es geht dabei um die Forderung von mehr Mitbestimmung der Klient_innen bei der Planung sowie auch bei der Durchführung von sozialen Diensten und einer stärkeren Betonung des selbständigen Handelns. Als Grundlage dient die Überlegung, dass Menschen oder auch Gruppen, die von bestimmten Entscheidungsprozessen betroffen sind, diese auch beeinflussen können. Als Gründe für diese Bestrebungen können etwa demokratische, juristisch oder auch wirtschaftliche genannt werden. (vgl. FEANTSA 2007: 5f) Die Bestrebungen, mehr Partizipation von Klient_innen in den Arbeitsalltag der Sozialen Arbeit in der WWH zu ermöglichen, kamen nicht zuletzt vonseiten der Förder- und Geldgeber_innen. Kritik wird vor allem dort laut, wo wirtschaftliche Logiken als Motor vermutet werden und zu wenige Ressourcen zur Umsetzung zur Verfügung stehen.

Die FEANTSA (2007: 3) beschreibt Partizipation als einen „Teil einer Entwicklung betreffend die Art der zu erbringenden Dienstleistung: von Leistungen, die Menschen ‚angetan‘ werden, hin zu Leistungen, die mit und für Menschen erbracht werden.“

Holger Thiel (2006: 46) gibt hierzu weitere theoretische Ausführungen, indem er Partizipation einerseits als Mittel und andererseits als Ziel versteht. Partizipation kann dort als Mittel eingesetzt werden, wo eine größere Effektivität und auch Nachhaltigkeit von bestimmten Maßnahmen angestrebt wird, auch unter der Berücksichtigung des wirtschaftlichen Faktors. Dabei spricht er von einer funktionalen Partizipation, die durch den Einbezug des Wissens der jeweiligen Zielgruppe entstehen kann. Im Vordergrund steht die Nutzung des vorhandenen exklusiven Wissens aller Beteiligten, insbesondere derer, auf die das bestehende Angebot abzielt. Diskussionen mit Klient_innen über Problemlagen und Zielvorstellungen sollen nachhaltig die Gestaltung des Angebotes beeinflussen. (vgl. Thiel 2006: 46) Dieser Ansatz setzt einerseits das Interesse der Klient_innen an einer aktiven Beteiligung voraus und andererseits die Fähigkeit an dieser Diskussion teilzunehmen, die durchaus viel Zeit und ein hohes Maß an Reflexivität beanspruchen kann.

Eine andere Möglichkeit ist, Partizipation als Ziel anzusehen, indem versucht wird, der Zielgruppe mehr „Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit“ zu ermöglichen. Hierbei kann das Ziel eine stärkere Teilhabe wohnungsloser Menschen auf gesamtgesellschaftlicher Ebene sein und eine Umgestaltung vorhandener Strukturen ermöglicht werden, weshalb dies auch als „transformationale Partizipation“ verstanden werden kann. Ein Weg dorthin stellen die Bündelung von finanziellen Ressourcen sowie von Informationen dar und die stetige Übergabe von Verantwortung an die Zielgruppe.

Ziel beider Formen der Partizipation ist es, stärkeres Vertrauen der Betroffenen für das sozialarbeiterische Projekt oder das Angebot zu bewirken und so eine stärkere Akzeptanz gegenüber den Angeboten zu erhalten. (vgl. Thiel 2006: 47)

Des Weiteren kann Partizipation in unterschiedliche Stufen bzw. Schritte gegliedert werden. Thiel (2006: 48ff) beschreibt sechs Mechanismen von Partizipation, die nach dem Grad der Beteiligung unterschieden werden können. Je nachdem welche Art der Partizipation durchgeführt wird, kommt es zu unterschiedlich starker Beteiligung der Betroffenen. Zur Partizipation mit funktionalem Charakter gehören die Mechanismen Information, Konsultation und gemeinsame Bewertung. Diese zielen auf eine Verbesserung der Angebote ab. Die Mechanismen gemeinsame Entscheidungsfindung, Kollaboration und Selbstbestimmung sind der transformationalen Partizipation zuzuordnen und zielen auf selbstbestimmtes Handeln der Klient_innen ab. Ähnlich unterscheidet auch die FEANTSA (2007: 8f) die Stufen von Partizipation. Dabei wird festgehalten, dass es für die Umsetzung keine Grenzen gibt, da eine Implementierung als Prozess durchgeführt werden muss. Dieser kann zu unterschiedlichen Formen von Beteiligung führen und jegliche Arten neuer Aktivitäten hervorrufen. Denn,

„wohnungslose Menschen, die Dienstleistungen der Wohnungslosenhilfe in Anspruch nehmen, haben eine wirkungsvolle, wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung, die sich auf die Leistungen, die sie in Anspruch nehmen, auswirken.“ (FENTSA 2007: 6)

Mit dem Thema Partizipation eng im Zusammenhang sehen wir den Begriff Selbstbestimmung von Klient_innen der WWH, da unserer Ansicht nach ein Mehr an Partizipation zu mehr Möglichkeiten der Selbstbestimmung führen kann. Felix Biestek (1972: 100ff) definiert Selbstbestimmung als ein Grundprinzip der Einzelfallhilfe in der Sozialen Arbeit und sieht dies als einen „wesentlichen Bestandteil der helfenden Beziehung“ (ebd.: 102) zwischen Sozialarbeiter_innen und Klient_innen. Da diese Beziehung zu einem wesentlichen Teil von Sozialarbeiter_innen mitgestaltet wird, liegt es unter anderem in ihrer Verantwortung, die Grundsteine für ein selbstbestimmtes Handeln ihrer Klient_innen zu legen. Michael Kennedy und Lori Lewin (2004) fordern erweiternd auch Veränderungen und Anpassungen der Rahmenbedingungen, um selbstbestimmtes Handeln gewährleisten zu können. Klient_innen der WWH müssen demnach als wertvolle Menschen angesehen werden, weshalb ihre Stärken und Ressourcen im Blickpunkt stehen sollten. Des Weiteren halten Kennedy und Lewin fest, dass Klient_innen der WWH nicht als ausschließliche Empfänger_innen und Benutzer_innen von Dienstleistungen angesehen werden dürfen, sondern ihr Menschsein mit allen Rechten im Vordergrund stehen soll. Es wäre ihrer Ansicht nach sinnvoll, wenn Dienstleistungen von den Nutzer_innen selbst bestimmt werden und nicht von höheren Ebenen, wie beispielsweise von den Fördergeber_innen. Das derzeitige System, das von dem wesentlichen Element der Kontrolle determiniert ist, sollte dahingehend verändert werden, dass Klient_innen Empowerment erlangen. (vgl. Kennedy/Lewin 2004)

Selbstbestimmung wird aus dem Grund so viel Bedeutung zugemessen, da sie Klient_innen die Freiheit ermöglicht, die sie benötigen, um in ihrem Handeln Verantwortung zu übernehmen. Diese Erfahrungen, die sie durch eigenständiges Denken und Entscheiden machen, wirken sich positiv auf ihre Persönlichkeit aus. Dadurch entsteht die Möglichkeit der persönlichen Reifung in Bereichen der Vernunft, Psyche und in sozialen Gefügen. Biestek geht in seiner Argumentation noch weiter, indem er meint, dass soziale Verantwortung und eine Persönlichkeitsentwicklung nur erlangt werden können, wenn die Möglichkeit zur Selbstbestimmung gegeben ist. (vgl. Biestek 1972: 105)

Als Voraussetzung für Selbstbestimmung sehen wir Partizipation von Menschen, indem diese Möglichkeiten und Bedingungen vorfinden, ihre Umwelt zu beeinflussen. Dieser Aspekt zielt verstärkt auf eine Interaktion und auf soziale Beziehungen innerhalb eines sozialen Systems ab, wohingegen Selbstbestimmung als ein subjektives Gefühl des Menschen selbst betrachtet werden kann und durch ausreichende Partizipationsmöglichkeiten gestärkt wird.


3. Ergebnisse der empirischen Forschung
In unserer Gruppen-Bachelorarbeit haben wir uns für die Erforschung des Themas, ausgehend von der in der Einleitung genannten Forschungsfrage, für einen qualitativen Forschungsansatz entschieden. Die Interviews wurden in Einrichtungen des Betreuten Wohnens der Wiener Wohnungslosenhilfe durchgeführt, da hier zumeist eine dezentrale Struktur mit einzelnen Wohneinheiten besteht, weshalb die äußeren Umstände für Partizipation und Selbstbestimmung verbessert erscheinen. Zusätzlich zu einer Dezentralisierung der Wohnformen braucht es ein Umdenken innerhalb dieser Strukturen, damit der Prozess der Deinstitutionalisierung gelingen kann.

Es haben sich acht Sozialarbeiter_innen in insgesamt fünf verschiedenen Einrichtungen für eine Befragung in Form eines problemzentrierten Interviews mit offenen Fragen zur Verfügung gestellt. Durch eine qualitative Inhaltsanalyse konnten wir unterschiedliche Thesen bilden, die im Folgenden als Grundlage dienen.


3.1 Definitionen von Partizipation und Selbstbestimmung – Ein heterogenes Feld
Um einen Eindruck davon zu erhalten, welche Vorstellungen bezüglich der Leitbegriffe „Partizipation und Selbstbestimmung“ innerhalb der praktischen Sozialen Arbeit im Rahmen der WWH vorherrschen, leitete uns der erste Teil unserer empirischen Forschung zu der Frage hin, wie diese zentralen Termini im allgemeinen fachlichen Jargon definiert werden und inwiefern diese Definitionen Gemeinsamkeiten und Unterschiedlichkeiten aufweisen.

Es ergab sich letztlich ein bunt durchmischtes Feld an spezifischen Definitionsansätzen und Vorstellungen der Umsetzung von Partizipation in der praktischen Sozialarbeit, welches zu folgender These führte: Sozialarbeiter_innen haben unterschiedliche Vorstellungen von Begriffsdefinitionen von Partizipation und Selbstbestimmung, wodurch sich das Fortschreiten des gegenwärtigen Prozesses zur Implementierung von Partizipation und Selbstbestimmung verzögert.

Deutlich wurden also die stark auseinanderklaffenden Vorstellungen einer konkreten Definition von Partizipation und Selbstbestimmung innerhalb der befragten Professionist_innen der WWH. So war es in einem Interview nicht die aktive Partizipation beteiligter Akteur_innen, sondern das möglichst flexible Reagieren auf vorgegebene Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten der Um-Interpretierung dieser: „Ich würde sagen, Partizipation heißt, dass man auf alle anderen Regeln möglichst flexibel reagiert, ja.“ (I3: Z55-59)

Gleichzeitig wurde die Bedeutsamkeit des Miteinbeziehens aller Akteur_innen auf Mikro-, Meso- und Makroebene verdeutlicht, da dies als Grundlage angesehen wird, um Prozesse mit einem Mehr an Partizipation in der Praxis zu initiieren und zu verankern. Als wesentlicher Hindernisfaktor für eine vermehrte Implementierung der Leitthemen Partizipation und Selbstbestimmung wurden die institutionellen Vorgaben und Grenzen festgemacht, die eine Neuorientierung in diese Richtung hemmen.

Der Wunsch nach Veränderung, in Richtung einem Mehr an Partizipation und Selbstbestimmung, konnte anhand der Interviews vor allem bei jenen Sozialarbeiter_innen festgestellt werden, die sich zunehmend im Spannungsverhältnis zwischen professioneller Sozialarbeit und den Anforderungen bzw. Vorstellungen der Institutionen und Geldgeber_innen befinden. Die Bestrebungen zur Veränderung sind evident, jedoch in ihrer Ausgestaltung derart unterschiedlich, dass konkrete Prozesse dadurch erschwert werden oder wie erläutert an den Grenzen der institutionellen Vorgaben scheitern.


3.2 Partizipation zwischen den Fronten – Grundbedürfnis versus Luxusthema
Eine weitere Fragestellung unserer Forschung fokussierte darauf, Gründe für Partizipation seitens der Klient_innen aus der Sicht der Sozialarbeiter_innen zu definieren. Ähnlich wie im Fall der Definitionsschwierigkeit (3.1.) gab es auch in diesem Bereich stark divergente Vorstellungen der verschiedenen befragten Expert_innen der WWH. Zwei grundlegende Annäherungen konnten im Rahmen der Interviews festgemacht werden. Einerseits wurde Partizipation als Grundbedürfnis eines jeden Menschen angesehen und somit als gegeben – mit der Notwendigkeit der konkreten Mobilisierung dieser Potentiale – betrachtet, andererseits wurde Partizipation als „Luxusthema“ dargestellt, welches erst nach dem Bearbeiten anderer, grundlegender und als wichtig angesehener Problemlagen an Bedeutung gewinnt.

Verfechter_innen der Ansicht, dass Partizipation ein Grundbedürfnis sei, haben des Weiteren die Überzeugung, dass diese grundsätzlich vorhandene Eigenschaft gefördert werden muss, um zu einer Selbstbewusstseinssteigerung der Klient_innen beizutragen.

„Das [Anm.: mehr Mitbestimmung] ist schon stärkend, das stärkt ihr Selbstbewusstsein. Das merkt man schon, und sie [Anm.: die Klientin] fühlt sich ernst genommen natürlich, wenn man ihre Anliegen mit der Wohnungstür und den Formulierungen in der Wohnplatzvereinbarung entgegen nimmt.“ (vgl. I2: Z260-263)

Als langfristiger Effekt wird in diesem Zusammenhang eine größere Motivation gesehen, an partizipativen Prozessen teilzunehmen, wobei die Steigerung des Selbstbewusstseins als Motor zu einem Mehr an Partizipation seitens der Klient_innen beiträgt.

Demgegenüber stehen jene Expert_innen, die der Bearbeitung und Befriedigung anderer Grundbedürfnisse der Klient_innen den Vorzug geben und daher Partizipation nicht als Leitthema ihrer Arbeit definieren, respektive dieses Thema als „Luxusthema“ temporär ausklammern. Die Tatsache, dass jene, sich in den Vordergrund drängende Problemlagen gemeinsam mit den Klien_innen nicht nur priorisiert, sondern dementsprechend auch partizipativ gelöst werden können, werden hierbei nicht berücksichtigt. Vielmehr wird der Fokus auf die vorherrschende Definitionsmacht der Sozialen Arbeit gelegt und das Wissen der Klient_innen über ihre eigene Lebenssituation geschwächt. Neben den individuellen Problemlagen, die es verhindern sich dem Thema Partizipation anzunähern, sind es außerdem noch begrenzte Ressourcen seitens der Sozialarbeit, die der Ansicht einiger Expert_innen nach, eine Annäherung an dieses Thema erschweren. Abgesehen von den zwei beschriebenen, inhaltlich klar unterschiedlichen Vorstellungen zu diesem Aspekt, wird der Wille zur Veränderung seitens der Klient_innen als weiterer Motor für Partizipation anerkannt.

Die verschiedenen theoretischen Grundannahmen zum Thema „Motivation von Klient_innen für Partizipation“ führen zu einzelnen praktischen Ausgestaltungen der Themen „Partizipation und Selbstbestimmung“ innerhalb der WWH. Auch in diesem Bereich ist zu beobachten, dass es keine gemeinsame Leitlinie innerhalb der WWH gibt, sondern die jeweiligen Akteur_innen in ihren Möglichkeiten und Grenzen agieren, ohne dabei die Thematik auf einer breiteren Makro- und Mesoebene zu bearbeiten.


3.3 Auswirkungen von Partizipation und Selbstbestimmung auf die helfende Beziehung
Unsere Forschungstätigkeiten in Bezug auf Partizipation und Selbstbestimmung und deren Auswirkungen auf die Beziehungsgestaltung zwischen Sozialarbeiter_innen und Klient_innen haben gezeigt, dass die Implementierung in der Praxis deutliche Auswirkungen auf die Beziehung mit sich bringt und diese eine Veränderung des Machtverhältnisses zur Folge hat (vgl. I6: Z184-187; I4: Z192-195; I3: Z240-241). Beziehungsarbeit nimmt einen hohen Stellenwert in der Sozialen Arbeit ein, da sie von Sozialarbeiter_innen als Grundlage für die Bereitschaft der Kontaktaufnahme vonseiten der Klient_innen gesehen wird (vgl. I8: Z228-230). Außerdem sind Sozialarbeiter_innen der Ansicht, dass der beste Erfolg für die Bewohner_innen nur dann erzielt werden kann, wenn ein gemeinsames Arbeiten mit den Klient_innen stattfindet (vgl. I2: Z93-94).

In der derzeitigen Betreuungs- und Beziehungsarbeit bestimmen Werte wie Respekt und Offenheit die Arbeitsweise und den Umgang mit den Klient_innen (vgl. I1: Z3-6; I7: Z3-6). Dennoch kommt es zu einem Machtgefälle, denn die Beziehungsarbeit zwischen Klient_innen und Sozialarbeiter_innen ist aufgrund der ungleichen Machtverhältnisse, die sich unter anderem über das „zur Verfügung stellen“ einer Wohnung definieren, grundlegend eingeschränkt. Es entsteht eine einseitige Abhängigkeit der Klient_innen, die für sie einen Nachteil in der Betreuungsarbeit bedeutet (vgl. I3: Z139-141).

Als Beispiel dafür kann die Bestimmungsmacht über den Wohnraum angeführt werden. Das Handeln der Bewohner_innen wird demnach so vollzogen, dass keine negativen Auswirkungen auf den Bereich des Wohnens entstehen und kein Wohnungsverlust droht. Dadurch kommt es zu einer Stärkung der Zwangsmacht (vgl. Houtman 1978: 40), die vonseiten der Sozialarbeit ausgeübt werden kann. Der/die Klient_in handelt folglich so, wie er/sie glaubt, dass es von ihm/ihr verlangt wird bzw. aus Angst vor negativen Sanktionen. Ein stark normierendes Verhalten wird dadurch erzielt, ohne intrinsische Motivation für erwünschtes Verhalten bei dem/der Klient_in zu erzeugen.

Das derzeitige Machtgefälle lässt sich jedoch nicht nur auf die vorgegebenen Rahmenbedingungen zurückführen, sondern muss vielmehr auch im Zusammenhang und mit dem derzeitigen Stellenwert von Partizipation und Selbstbestimmung gesehen werden. Denn Sozialarbeiter_innen sind der Auffassung, dass sich durch eine Implementierung von Partizipation und Selbstbestimmung in ihrer Arbeit Klient_innen ihren Sozialarbeiter_innen annähern. Eine Begegnung auf Augenhöhe resultiert daraus und eine Machtverschiebung zugunsten der Bewohner_innen kann vernommen werden (vgl. I3: Z240-241; I6: Z184-187). Aus den geführten Interviews sind keine Einschätzungen darüber getroffen worden, ob dies auch gelingen kann, wenn die Bedingungen über die Wohnungen bestehen bleiben.

Diese Ergebnisse aus der Empirie stimmen mit den Erläuterungen in der Literatur überein. Denn auch die FEANTSA (2007: 4) geht davon aus, dass ein Beziehungsverhältnis, das von Mit- und Selbstbestimmungsmöglichkeiten geprägt ist, eine „demokratische Art der Zusammenarbeit“ darstellt, welche die Klient_innen zu Entscheidungsfindungen ermächtigt. Es wird dadurch weniger Abhängigkeit und mehr Freiheit bei den Bewohner_innen erzeugt. Freie und unabhängige Menschen stehen bei dieser gewählten Arbeitsform im Mittelpunkt der Betreuung, sodass diese als gelungen angesehen werden kann. Daraus kann der Schluss gezogen werden, dass Partizipation und Selbstbestimmung als unumgängliche Elemente in der Beziehungsarbeit Einzug finden müssen, um ein Gelingen zu ermöglichen.


3.4 Partizipation von Sozialarbeiter_innen und deren Auswirkung
Ein weiteres Ergebnis unserer Forschungstätigkeit stellt die Ohnmacht der Sozialen Arbeit, zwischen Klient_innen- und Geldgeber_inneninteressen vermitteln zu müssen, dar. Es zeigt sich, dass Sozialarbeiter_innen einerseits offen für Veränderungsvorschläge vonseiten der Klient_innen, im Sinne einer Qualitätssicherung, sind. Andererseits stoßen sie auf klare Grenzen in Bezug auf mögliche Konzepte für Partizipation und Selbstbestimmung. Diese ergeben sich auch dadurch, dass Sozialarbeiter_innen selbst kaum Partizipationsmöglichkeiten haben, etwa wenn es um die Mitbestimmung von Rahmenbedingungen in der WWH geht.

Es wurde ersichtlich, dass es zu einem Doppelmandat der Sozialen Arbeit kommt, im Zuge dessen Sozialarbeiter_innen als Puffer zwischen den Vorgaben von Geldgeber_innen, die die Rahmenbedingungen bestimmen, und den Bedürfnissen der Klient_innen fungieren. Die Interessen der Sozialarbeiter_innen rücken dabei unter Umständen in den Hintergrund, das „dritte Mandat“ scheint verloren zu gehen (vgl. I1: Z68-71). Die Tatsache, dass Sozialarbeiter_innen aufgrund der Vorgaben nicht auf bestimmte Bedürfnisse der Klient_innen eingehen können – vor allem dann, wenn es sich um Veränderungen von Rahmenbedingungen handelt – lässt einen Interessenskonflikt entstehen. Auf Ebene des Fördergebers gibt es durchaus Vorstellungen bezüglich der Ausgestaltung von Partizipation und Selbstbestimmung von Klient_innen, beispielsweise in Form von Audits, welche in den Konzepten der Einrichtungen Eingang finden. Kritik wird vor allem daran geübt, dass Interessen und Vorstellungen der Einrichtungen in diesen Schriften nicht ausreichend berücksichtigt werden (vgl. I6: Z206-209) und Sozialarbeiter_innen in diesen Planungsprozessen nur wenig eingebunden sind. Darüber hinaus wirkt es, als sei durch die Vorgaben des FSW ohnehin klar instruiert, in welchem Rahmen Partizipation und Selbstbestimmung möglich sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Machtlosigkeit bezüglich der Bestimmung von Rahmenbedingungen ein Hemmnis für Sozialarbeiter_innen ist. Da sie selbst weitestgehend nicht die Möglichkeit haben, bei der Festlegung der Rahmenbedingungen zu partizipieren, sind daraus folgend auch die Partizipationskonzepte von Klient_innen eingeschränkt. Sozialarbeiter_innen sehen sich auf intensive Weise mit ihrem Doppelmandat konfrontiert, die eigenen, professionellen Aspekte scheinen demgegenüber immer weniger Platz einzunehmen.


3.5 Der Wandel von Institutionen als Ausgangslage für Partizipation
Wenn von einem Wandel von Institutionen als Voraussetzung für ein Mehr an Partizipation gesprochen wird, dann werden hier vor allem Veränderungen im strukturellen Bereich angesprochen, wie dezentrale Wohnformen oder differenziertere Angebote. Diese wirken einerseits einer Stigmatisierung entgegen und eine individuelle Betreuung, welche auf die Bedürfnisse der Klient_innen abgestimmt wird, findet Eingang in die Praxis (vgl. I6: Z223-225). Dies lässt sich auch unter der näheren Betrachtung des Konzepts von Housing First erkennen. Der Bereich des Wohnens wird bei diesem neuen methodischen Konzept von der Betreuung abgekoppelt, sodass ein höheres Maß an Selbstbestimmung auf den Bereich des Wohnens entfällt. Das Betreuungssetting wird individuell an die Ressourcen und Problemlagen der Klient_innen angepasst und bringt dadurch ein Mehr an Partizipations- und Selbstbestimmungsmöglichkeiten.

In Bezug auf die Bereitschaft seitens der Sozialarbeiter_innen, sich auf Veränderungen im System der WWH neu einzustellen, ist allgemein zu sagen, dass zu Beginn Neuerungen eher mit Skepsis betrachtet werden, denn ein Weiterarbeiten wie bisher scheint anfänglich einfacher. Jedoch ist auch anzumerken, dass sich bei einer Integration von Veränderungen in den Arbeitsalltag nach einiger Zeit auch positive Aspekte erkennen lassen (vgl. I2: Z302-306). Abgesehen von einem Wandel der Institutionen und dessen Umsetzung in die derzeitigen Arbeitsweisen, besteht momentan eine viel höhere Hürde für eine erfolgreiche Implementierung von Partizipation und Selbstbestimmung. Denn die Möglichkeiten der Teilhabe der Menschen sind unterschiedlich und aus diesem Grund müssen auch die Hilfestellungen, die sie in Anspruch nehmen können, differenziert gestaltet werden. Doch diese Differenzierung der Angebotslandschaft wird durch Umstrukturierungen und Vorhaben des FSW als gefährdet betrachtet (vgl. I5: Z292-297).

Unserer Ansicht nach ist eine Umsetzung von mehr Partizipation und Selbstbestimmung von Klient_innen erst dann möglich, wenn vorher ein Wandel in den Institutionen, vor allem im strukturellen Bereich, stattgefunden hat. Dies kann als Überbegriff, neben den bereits erläuterten Voraussetzungen, gesehen werden, wenn man Institution im soziologischen Sinn als sozial verbindlich geltende gesellschaftliche Normen und Regeln begreift, deren Nichtbeachtung auch Sanktionen zur Folge haben können. Hierbei ist darauf zu achten, dass durch diverse Umstrukturierungen die Vielfalt der Angebotslandschaft nicht verloren gehen darf, um den Klient_innen individuelle Betreuung anbieten zu können.


3.6 Strukturelle Bedingungen von Partizipation und Selbstbestimmung – Vorgaben des FSW in der Diskussion
Indem wir den Aspekt der strukturellen Bedingungen innerhalb der WWH beleuchteten, war es möglich eine grobe Vorstellung davon zu bekommen, in welchem Machtgefüge sich die WWH verortet und welche Faktoren als Voraussetzung für ein vermehrtes Implementieren von partizipativen Projekten in der WWH erfüllt werden müssen.

Wenn man in Hinblick auf dieses Handlungsfeld die Mikro-, Meso- und Makroebene aufschlüsselt, verdeutlicht sich, dass die WWH in einer weitreichenden sozialpolitischen Struktur eingegliedert ist. Auf der Makroebene befinden sich gesellschaftlich verankerte Wertehaltungen, die durch eine gesamtgesellschaftliche Politik maßgeblich beeinflusst werden. Das auf dieser Ebene agierende Sozialministerium ist wiederum die finanzielle Quelle, u. a. für den Bereich der WWH. Die Mesoebene verortet die Wiener Stadtregierung als wesentlichen Entscheidungsträger, aber auch den FSW als zentralen Geldgeber für die jeweiligen Vereine, die in der WWH tätig sind. Seitens des FSW werden wiederum bestimmte Richtlinien definiert, die als Zugangsvoraussetzung für Vereine und Organisationen einzuhalten sind. Die Mikroebene bezieht sich im fokussierten Bereich auf die individuellen Beziehungen zwischen Klient_innen und Sozialarbeiter_innen, wobei dieser Bereich stark von Meso- und Makroebene beeinflusst wird.

Daraus abgeleitet ergaben sich im Rahmen der Interviews verschiedene Ansprüche seitens der Sozialarbeit, um die Möglichkeiten von Partizipation und Selbstbestimmung innerhalb der WWH zu steigern. Sehr zentral war der Aspekt der zeitlichen Ressourcen, die an sich als viel zu knapp bemessen definiert wurden, aber auch das Fehlen finanzieller Mittel wurde als wesentlicher Hindernisfaktor für eine Weiterentwicklung genannt. Dabei wurden vor allem die Vorgaben von Seiten des FSW dafür verantwortlich gemacht. Betrachtet man jedoch die bereits erläuterte Stellung des FSW in der sozialpolitischen Machtstruktur, so wird deutlich, dass nicht dieser alleine über ausreichende zeitliche als auch finanzielle Ressourcen entscheidet, sondern auch dieser von anderen Entscheidungsträgern maßgebend beeinflusst wird.

Des Weiteren bestehen Spannungsverhältnisse zwischen professionellen Interessen der Sozialarbeit einerseits und den Anforderungen, Wünschen und Vorgaben der Geldgeber_innen andererseits, welche konkrete Veränderungsprozesse verhindern bzw. deutlich verlangsamen. Die angesprochenen Spannungen manifestieren sich in dem Gefühl der Expert_innen, einer Doppelbotschaft ausgesetzt zu sein. So ist es schwierig innovative Projekte umzusetzen, wenn diese nach strikt vorgegebenen ökonomischen Gesichtspunkten ausgerichtet sein müssen, da vor allem in Fragen der Partizipation eine Steigerung der finanziellen, personellen und zeitlichen Ressourcen als zentraler Anspruch an die fachlichen Grundvoraussetzungen genannt wurde. Unsere Interviews ergaben, dass im gleichen Atemzug seitens der Fördergeber_innen dezidiert nach einem Mehr an Partizipation verlangt wird, was sich, in Verbindung mit den zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln, im Moment der Forderung selbst begrenzt.

Neben diesen Voraussetzungen sind es auch fachliche Ansprüche, die zur Umsetzung der benannten Veränderungen festgemacht werden müssen. Hier war vor allem von konkreten Methoden für diesen Themenbereich die Rede, um Strategien zu entwickeln, welche ein einheitliches professionelles Arbeiten ermöglichen sollen. An diesem Punkt spielt die Problematik der unscharfen Definition der Begrifflichkeiten „Partizipation und Selbstbestimmung“ eine wesentliche Rolle, da diese als zentraler Faktor zur Implikation neuer Arbeitsmethoden in die WWH gesehen werden kann. Gleichzeitig verlangt die Einbindung von Partizipation in ein Klient_innen-Sozialarbeiter_innen-Gefüge eine individuelle Grenzziehung dieser Begrifflichkeiten, da diese ebenso divergent sind, wie die jeweiligen Bedürfnisse der Klient_innen.

Es bedarf also der Berücksichtigung der Mikro-, Meso- und Makroebene, um einen weitgehenden Wandel in der WWH zu initiieren. Auf der professionellen Ebene müssen vor allem einheitliche Leitlinien und Begriffsdefinitionen vorhanden sein, damit in diesem Bereich gemeinsam gearbeitet werden kann. Neben dieser fachlichen Erweiterung wäre eine Veränderung der Förderbedingungen sowie der finanziellen und zeitlichen Rahmenbedingungen notwendig, um den Spielraum für innovative Projekte zu erhöhen und Raum für Alternativen zum derzeitigen System zu schaffen.


4. Ausblick
Eine einheitliche Definition von Partizipation und Selbstbestimmung existiert ebenso wenig wie Einigkeit darüber, worauf sich Partizipation bezieht bzw. wie weit sie gehen soll. Grundsätzlich muss dies nicht als Problem angesehen werden, wenn man bedenkt, dass Partizipation und Selbstbestimmung relativ neue „Modewörter“ sind und erst am Anfang ihrer Implementierung in der WWH stehen.

Des Weiteren ist zu erkennen, dass Sozialarbeiter_innen einerseits die Verantwortung für die Schaffung von Möglichkeiten der Partizipation und Selbstbestimmung von Klient_innen dem FSW zuweisen, andererseits dessen strukturellen Rahmen als mit- bzw. hauptverantwortlich für zu geringe finanzielle und zeitliche Ressourcen für partizipative Prozesse ansehen. Zu berücksichtigen ist, dass auch der FSW in einen institutionellen Rahmen eingebettet ist, und nicht alleine über die zur Verfügung stehenden Mittel entscheidet. Hier sind durch gesamtgesellschaftliche und insbesondere sozialpolitische Rahmenbedingungen Grenzen gesetzt. Die Frage stellt sich, inwiefern der FSW Druck auf sozialpolitische Entscheidungsträger_innen ausüben kann und welche Rolle seine Position als „Quasi-Monopol“ innerhalb der Fördergeberlandschaft in der Wiener Wohnungslosenhilfe spielt. Sofern aus Sicht des FSW die Notwendigkeit für mehr Partizipation und Selbstbestimmung besteht, könnte er durch seine Machtposition die Makroebene, also Politik und Gesellschaft, davon überzeugen, diese auch anzuerkennen und zu finanzieren. Dies würde zu einem Wandel innerhalb der WWH führen, der vom FSW ausgeht und gefördert wird.

Ob eine Monopolstellung des FSW als Fördergeber innerhalb der WWH für ein flexibles und auf Partizipation und Selbstbestimmung ausgerichtetes Angebotsnetz sinnvoll ist, kann hier nicht beurteilt, jedoch zumindest in Frage gestellt werden. Indem diese Struktur durch unterschiedliche Fördergeber_innen erweitert wird, kann die dadurch entstehende Vielfalt und die neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit aller Player idealerweise zu einem lebendigen Austausch führen, in dem Innovation einen neuen Stellenwert bekommt, was wiederum einen Wandel ankurbeln kann. So käme es zu mehr Veränderungen und es wäre auch mehr Raum für neue Konzepte. Im Zuge dessen hätte die Implementierung von Partizipation und Selbstbestimmung größere Chancen, eventuell sogar in Hinblick auf Wahlmöglichkeiten der Klient_innen bezüglich der sie betreuenden Einrichtungen.

Stellt man die Literaturlage in Kontext mit den Ergebnissen aus der Empirie, so lässt sich erkennen, dass Partizipation und Selbstbestimmung in der Theorie bereits ausführlicher behandelt wurden, als in der Praxis. Man findet differenzierte Betrachtungen und Denkansätze, die in der Sozialen Arbeit noch nicht in dieser Form angewendet werden. Allerdings muss man hinzufügen, dass „Rahmenbedingungen für Partizipation und Selbstbestimmung“ in den geführten Interviews intensiver und ausführlicher thematisiert wurden, als es in der Literatur auffindbar ist.

Unabhängig davon, ob Partizipation und Selbstbestimmung nun als Grundbedürfnis von Klient_innen verstanden werden – was durchaus wünschenswert wäre – könnte ein fachlicher Diskurs darüber in Gang gesetzt werden, der Partizipation und Selbstbestimmung von einer direktiven Verpflichtung durch den FSW, etwa im Zuge der Qualitätssicherung, loslöst. Das heißt konkret, eine Auseinandersetzung auf sozialarbeiterischer Ebene mit diesen Termini führt idealerweise dazu, dass Partizipation und Selbstbestimmung nicht mehr nur vom FSW nach unten „übergestülpt“ werden, sondern dass diese ebenfalls von den unteren Ebenen – nämlich ausgehend von Klient_innen und Sozialarbeiter_innen – nach oben passieren können.

Die derzeit bestehende Form von BeWos mit ihrer dezentralen Wohnform zeigt andere institutionelle Grenzen auf als beispielsweise Wohnheime, wodurch vor allem die Selbstverantwortung der Klient_innen gestärkt wird. Es stellt sich also die Frage, ob dieser Zwischenschritt der Betreuung in einer Wohnung durch eine Organisation nicht ersetzt werden kann durch eine sofortige Betreuung in einer Finalwohnung, um ein besseres Vorankommen der Klient_innen zu fördern. Da einige solcher Konzepte auch in BeWos der WWH bereits bestehen, welche eine Betreuung von Klient_innen in einer Finalwohnung von Beginn an vorsehen, wäre es sinnvoll, diese zu forcieren.

Als angehende Sozialarbeiter_innen sehen wir es nicht als ausreichend, wenn die Sozialarbeiter_innen in den Einrichtungen des Betreuten Wohnens Grenzen von Partizipation und Selbstbestimmung in erster Linie in den Rahmenbedingungen des FSW verorten und sich ein Stück weit auf ihre Machtlosigkeit berufen. Durch das Mandat, das Soziale Arbeit gegenüber ihren Klient_innen hat, sollte sie im Interesse dieser zum Ziel haben, die Rahmenbedingungen dahingehend zu verändern, dass die Grenzen aufgeweicht werden, die der Partizipation und Selbstbestimmung im Weg stehen. Professionist_innen müssen die Verantwortung auch bei sich erkennen, Druck bzw. Kommunikation aufzubauen und klar auf Klient_innenbedürfnisse im Feld von Partizipation und Selbstbestimmung aufmerksam zu machen. Eine Vielfalt an professionellen Definitionen der Begrifflichkeiten kann idealerweise auch zu einer Diversität an Konzepten führen. So sie von Sozialarbeiter_innen an die Leitungsebene und/oder den Fördergeber_innen herangetragen werden, können diese bestenfalls für den nötigen Druck sorgen, um Veränderungen in Gang zu setzen. Wichtig ist also mehr Kommunikation zwischen den Ebenen, beziehungsweise hauptsächlich mehr Kommunikation und Partizipation von den unteren Ebenen nach oben. Klar ist, Sozialarbeiter_innen müssen aktiv werden, um einen Wandel von Institutionen voran zu treiben und so zu einer Implementierung von Partizipation und Selbstbestimmung beizutragen.


Literatur
Biestek, Felix (1972): Wesen und Grundsätze der helfenden Beziehung in der sozialen Einzelhilfe. Freiburg im Breisgau.
Esser, Hartmut (2000): Soziologie. Spezielle Grundlagen. Band 5: Institutionen. Frankfurt am Main.
FEANTSA (2007): Toolkit Partizipation. Verteilung der Macht. Deutsche Übersetzung (der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe). Wien.
Fond Soziales Wien (o. J.), Schritt für Schritt 20 Jahre integrative Wiener Wohnungslosenhilfe. http://www.fsw.at/downloads/broschueren/wohnungslos/WWHFestschrift.pdf (25.04.2013).
Houtman, A. M. A. (1978): Machtaspekte in der helfenden Beziehung. Freiburg im Breisgau.
Kennedy, Michael / Lewin, Lori (2004): Was ist Selbstbestimmung und was nicht. http://bidok.uibk.ac.at/library/kennedy-selbstbestimmung.html (07.07.2013).
Thiel, Holger (2006): Partizipation und Selbstbestimmung. Chancen zivilgesellschaftlicher Organisation indischer Straßenkinder. Frankfurt am Main/London.


Interviews
I1 geführt am 14.02.2012, in Wien.
I2 geführt am 14.02.2012, in Wien.
I3 geführt am 19.03.2012, in Wien.
I4 geführt am 22.03.2012, in Wien.
I5 geführt am 22.03.2012, in Wien.
I6 geführt am 26.03.2012, in Wien.
I7 geführt am 09.04.2012, in Wien.
I8 geführt am 10.04.2012, in Wien.


Über die AutorInnen

Romana Nagele, BA
romananagele@hotmail.com

Studium Soziale Arbeit an der FH Campus Wien. Tätigkeiten im Bereich der Wiener Wohnungslosenhilfe mit jungen Erwachsenen.

Marlene Naujoks
marlene_n@hotmail.com

Studium Soziale Arbeit an der FH Campus Wien. Tätigkeiten im Bereich der Wiener Wohnungslosenhilfe, Migration und im Frauenbereich.

David Neusteurer, BA
david.neusteurer@gmx.at

Studium Soziale Arbeit an der FH Campus Wien. Tätigkeiten im Bereich der Wohnungslosenhilfe in St. Pölten.

Martin Scheidewind
m.schneidewind@gmx.at

Studium Soziale Arbeit an der FH Campus Wien. Tätigkeiten im Bereich der niederschwelligen Drogenarbeit und der Wohnungslosenhilfe.

Eva Wutzlhofer, BA
eva.wutzlhofer@hotmail.com

Studium Soziale Arbeit an der FH Campus Wien. Tätigkeiten im Bereich der Wohnungslosenhilfe in St. Pölten.