soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 10 (2013) / Rubrik "Junge Wissenschaft" / Standort Wien
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Peter Chwistek:

Obdachlose EU-Bürger_innen und die Wiener Wohnungslosenhilfe


Eine Bestandsaufnahme


1. Einleitung
Für das Jahr 2012 zählte die Bundeshauptstadt Wien laut statistischem Jahrbuch insgesamt 1.731.236 Personen, davon sind bemessen an der Staatsangehörigkeit insgesamt 137.090 Menschen aus den EU-Mitgliedsstaaten (vgl. MA 23 2012: 67). Viele von ihnen leben und arbeiten im Wien und können im Falle sozialer Notlagen auf ein bestehendes Netz sozialer Sicherungssysteme wie Arbeitslosengeld, Notstandhilfe, bedarfsorientierte Mindestsicherung und Zugang zur Wiener Wohnungslosenhilfe zurückgreifen. Daneben gibt es eine wachsende Zahl an EU-Bürger_innen (vornehmlich aus den EU-8-Staaten), denen der Zugang zu diesen Leistungen aufgrund fehlender sozialrechtlicher Ansprüche verwehrt wird (vgl. Caritas 2012: 4). Dieser Personenkreis ist von einer großen Heterogenität geprägt, wobei sich vereinfacht zwei Gruppen ausmachen lassen: Zum einen handelt es sich um Menschen, die schon seit mehreren Jahren in Österreich leben, aber aufgrund von fehlenden oder lückenhaften Versicherungs- oder Meldezeiten keinen Zugang zu Hilfssystemen und oftmals auch keine Bindung zu ihren Herkunftsländern mehr haben, sodass eine Rückkehr keine realistische Möglichkeit darstellt. Zum anderen handelt es sich um Personen, die wegen der schlechten Situation und Armut im Herkunftsland, oft verbunden mit falschen Versprechungen, nach Österreich gekommen sind und sich nach ein paar Wochen vergeblicher Arbeitssuche dazu entschließen in ihr Herkunftsland zurückzukehren. (vgl. ebd.: 24)

Seit der EU-Erweiterung 2004 wird im Bereich der niederschwelligen ambulanten Einrichtungen der Wiener Wohnungslosenhilfe (WWH) ein verstärktes Auftreten von obdachlosen, nach dem Wiener Sozialhilfegesetz nicht-anspruchsberechtigten EU-Bürger_innen beobachtet. Hierzu zählen neben Notquartieren und Tageszentren, Kleider- und Essensausgabestellen, der Bereich der medizinischen Versorgung sowie – aufgrund der verstärkten Angewiesenheit der Personengruppe auf den öffentlichen Raum – der Bereich der Straßensozialarbeit.

Die Situation bezüglich Nächtigungsoptionen für obdachlose EU-Bürger_innen in Wien lässt sich als durchaus problematisch bezeichnen. Zahlreiche Menschen schlafen im Freien, weil es an entsprechenden Angeboten seitens der Stadt Wien mangelt bzw. diese nur zeitlich befristet in den Wintermonaten zur Verfügung gestellt werden. Die privaten bzw. durch Spenden finanzierten Einrichtungen GRUFT II der Caritas und die Notschlafstellen der Vinzenzgemeinschaft stellen für die Zielgruppe ebenso zeitlich begrenzte Nächtigungsmöglichkeiten dar. (vgl. Sucht und Drogenkoordination Wien 2012: 6)

Es waren vor allem die Besetzung des Audimax durch die UNI-Brennt-Bewegung im Winter 2009 sowie der zunehmende öffentliche Druck durch diverse Kampagnen, Pressekonferenzen und Initiativen, der auf die prekäre Lebenssituation akut obdachloser EU-Bürger_innen in Wien und den Mangel an diesbezüglichen Angeboten von Seiten der WWH einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machte und zur erstmaligen, befristeten Bereitstellung von Notquartiersplätzen und in weiterer Folge ab 01.01.2011 zur Öffnung des Tageszentrums JOSI für die basale Grundversorgung des Personenkreises durch den Fonds Soziales Wien (FSW) führte. Dies war der Beginn von sogenannten FSW geförderten „Winterpaketen“, die seitdem zeitlich befristet Unterbringungsmöglichkeiten in der kalten Jahreszeit zur Verfügung stellen1. Um auch wohnungslosen EU-Bürger_innen ein Beratungsangebot bieten zu können, wurde im Jänner 2011, also im Winter nach der ersten organisierten Notunterbringung, von der Caritas Wien in Kooperation mit dem FSW die Sozial- und Rückkehrberatung für obdachlose EU-Bürger_innen eröffnet, die seitdem die zentrale Anlaufstelle für diese Zielgruppe bildet. Anzumerken bleibt, dass es sich hierbei um ein gesamteuropäisches Phänomen handelt, von dem andere europäische Städte wie London, Berlin, Hamburg, Kopenhagen oder Paris ebenso betroffen sind. So ist auch eine zunehmende Beschäftigung auf verschiedenen Ebenen der EU mit dem Thema Wohnungslosigkeit und Migration festzustellen. Speziell im Professionist_innen-Bereich wird der Zusammenhang Freizügigkeit, innereuropäische Migration und Wohnungslosigkeit in den letzten Jahren verstärkt thematisiert2.

Das Auftreten dieses Phänomens ergibt sich auf einer Makroebene aus einer zunehmenden innereuropäischen Migration, wobei die Gründe für diese – wahrscheinlich auch in den kommenden Jahren starken Migrationsbewegungen – in Armut und Arbeitslosigkeit in den Herkunftsländern liegen, die sich infolge der Finanz- und Bankenkrise 2008 noch verstärkt haben3. So stellte die EU-Kommission in der Untersuchung über Beschäftigung und die soziale Lage in Europa im Jahr 2012 einen besorgniserregenden Trend der Auseinanderentwicklung zwischen Ländern aus dem Norden und dem Süden fest. Die „Randstaaten scheinen in der Abwärtsspirale von Leistungsabfall, schnell steigender Arbeitslosigkeit und erodierenden Einkommen gefangen.“ (EK 2013) Ende Juni 2013 rief die EU-Kommission angesichts fast sechs Millionen arbeitsloser EU-Bürger_innen unter 25 Jahren die Staats- und Regierungschefs zu konkreten Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit auf4. Laut Schätzungen sind gegenwärtig etwa 5 Millionen Arbeitsmigrant_innen aus Osteuropa in den Grenzen der Europäischen Union unterwegs: je 2 Millionen aus Polen und Rumänien, 1 Million aus Bulgarien. Am stärksten betroffen ist England (polnische Migrant_innen) und Italien (rumänische Migrant_innen)5. Der Deutsche Städtetag hat Anfang des Jahres 2013 ein Positionspapier vorgelegt, das auf wachsende Probleme mit sogenannten „Armutszuwanderern“ aus Rumänien und Bulgarien hinweist6. Deutschlands Innenminister Friedrich forderte im März 2013 gemeinsam mit seinen Amtskolleg_innen aus den Niederlanden, Großbritannien und Österreich in einem offenen Brief an die irische Ratspräsidentschaft und die EU-Kommission schärfere Maßnahmen, um effektiver gegen Armutszuwanderung aus anderen Mitgliedsstaaten vorgehen zu können. Gemeint waren besonders Menschen aus Rumänien und Bulgarien, die in anderen EU-Ländern Sozialleistungen beantragen7.

Das Auftreten von wohnungslosen Migrant_innen in unterschiedlichen niederschwelligen Einrichtungen ergibt sich auf struktureller Ebene durch die innereuropäischen Freizügigkeitsregelungen (Reise- u. Niederlassungsfreiheit) und – aufgrund von arbeitsmarktpolitischen Übergangsfristen – durch keinen bzw. bisher nur eingeschränkten Zugang zu zentralen Funktionsbereichen der österreichischen Gesellschaft wie Arbeitsmarkt, Wohlfahrt oder medizinischer Versorgung. Einer Konstellation, welche die Desintegration der Personengruppe begünstigt. (vgl. Caritas 2010: 3)


2. EU-Arbeitnehmer_innenfreizügigkeit, Aufenthalt- u. Niederlassung in Österreich
Die sogenannte Arbeitnehmer_innenfreizügigkeit (ANF) wie auch die Dienstleistungsfreiheit und der freie Waren- und Kapitalverkehr gehören zu den vier Grundfreiheiten des gemeinsamen Binnenmarktes der EU, in dem sich die Menschen frei bewegen und in anderen Mitgliedstaaten eine Beschäftigung aufnehmen können. Bei der EU-Erweiterung 2004 wurde den „alten“ 15 EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eingeräumt, für eine Übergangsfrist von maximal sieben Jahren („2+3+2-Modell“) ihre Arbeitsmärkte (AM) vorübergehend abzuschotten. Nur Deutschland und Österreich schöpften vor dem Hintergrund der Befürchtung einer verstärkten Migration von Arbeitskräften und einen höheren Wettbewerbsdruck durch osteuropäische Arbeitnehmer_innen die maximale siebenjährige Übergangsfrist aus und öffneten erst am 01. Mai 2011 – als letzte der alten EU-15-Staaten – den AM8. Werden Bürger_innen9 aus diesen Staaten in Österreich tätig, unterliegen sie nicht mehr dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und es ist keine Zulassung zum österreichischen AM mehr erforderlich.

Zur Dokumentation ihres Niederlassungsrechts sind EU-Bürger_innen in Österreich binnen 4 Monaten nach Einreise dazu verpflichtet, bei der zuständigen Niederlassungsbehörde (in Wien die MA 35) eine sog. Anmeldebescheinigung10 zu beantragen, die Kosten dafür belaufen sich gegenwärtig auf 55 EUR. Wird diese nicht rechtzeitig beantragt, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung und es droht eine Geldstrafe von 50 bis 250 Euro11.

Anspruch auf eine weitergehende Aufenthaltsberechtigung in Österreich und den Erhalt einer Anmeldebescheinigung haben Personen, die entweder als Arbeitnehmer_innen bzw. Selbstständige in Österreich eine Beschäftigung gefunden haben oder Personen, die für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, sodass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen oder Personen, die als Hauptzweck ihres Aufenthalts eine Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung an einer öffentlichen Schule oder rechtlich anerkannten Privatschule/Bildungseinrichtung absolvieren und über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt im Bundesgebiet haben Personen mit EWR oder Schweizer Staatsbürgerschaft die Möglichkeit das Recht auf Daueraufenthalt zu erwerben12.


3. Anspruchsvoraussetzungen in der Wiener Wohnungslosenhilfe13
Da die Wohnungslosenhilfe in Österreich in den Kompetenzbereich der Länder fällt, liegt die Umsetzung von Unterstützungsangeboten bei den Gemeinden. Die Unterbringung in vom FSW betriebenen Einrichtungen der WWH ist gekoppelt an erworbene sozialrechtliche Ansprüche in Österreich bzw. im Bundesland Wien, die in unterschiedlicher Form im Wiener Sozialhilfegesetz (WSHG) bzw. im Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) und im Fremdenrecht bzw. Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) geregelt sind. Gemäß den Wiener Landesgesetzen sind Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. gleichgestellte Personen, die ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren tatsächlichen Aufenthalt in Wien haben und wohnungslos sind, anspruchsberechtigt. (vgl. MA 24a 2012: 185)

Als Rechtsgrundlage der Wiener Wohnungslosenhilfe14 gilt §7a des Wiener Sozialhilfegesetzes (WSHG), in dem der Geltungsbereich der Angebote der WWH für einen bestimmten Personenkreis eingegrenzt wird. (vgl. WSHG 1973, §7a (1-4)) Dabei regelt §7a Abs. 2 die Gleichstellung von Fremden mit österreichischen Staatsangehörigen. Voraussetzung ist, dass ausländische Bürger_innen einen erlaubten Aufenthalt vorweisen können und nicht zum Zweck des Sozialhilfebezuges eingereist sind. Laut WSHG §7a Abs. 315 kann unter bestimmten Fällen auch von der Gleichstellungsregelung abgesehen werden. Nach dem WSHG §7a Abs. 2d bildet die Anmeldebescheinigung, die auch den rechtmäßigen Aufenthalt dokumentiert, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Leistung aus der Sozialhilfe, wie z. B. eine Unterbringung durch die WWH. (vgl. ebd.)

Die finanzielle Unterstützung betreffend Lebensunterhalt und Wohnbedarf ist hingegen im WMG geregelt. In Bezug auf die Gruppe der EU-Bürger_innen gelten hierbei die Voraussetzungen des NAG, 2005 §§51-53a. Ist eine Person also nicht mehr in der Lage sich selbst zu erhalten, muss zumindest die Erwerbstätigeneigenschaft vorliegen, welche nach NAG 2005 §53a dann gegeben ist, wenn betreffende EU-Bürger_innen nach 12 Monaten Erwerbstätigkeit unverschuldet arbeitslos geworden sind und dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehen. Hat der/die betreffende EU-Bürger_in seine/ihre Arbeit innerhalb eines kürzeren Zeitraums verloren, so bleibt die Erwerbstätigeneigenschaft für mindestens 6 Monate erhalten. Für diesen Zeitraum hat die betreffende Person auch Anspruch auf Leistungen nach dem WMG (vgl. ebd. §5(2)). Für Bürger_innen, denen ein „Daueraufenthalt-EG“ nach NAG §§45 u. 48 zugesprochen wurde, die sich also 5 Jahre rechtmäßig und ununterbrochen im Bundesgebiet aufgehalten haben, entfällt die oben genannte Regelung. Für Personen dieser Gruppe besteht, auch ohne Erwerbstätigeneigenschaft, voller Anspruch auf alle Sozialleistungen nach dem WSHG (vgl. WSGH 1973, § 7a (2e)) und WMG (vgl. WMG 2010, §5 (2-3)).

Zusammenfassend kann somit gesagt werden, dass im WSHG, anders als im WMG, keine taxativen Bestimmungen in Bezug auf die Anspruchsvoraussetzungen für EU-Bürger_innen, die nicht die Voraussetzungen für einen Daueraufenthalt EG erfüllen, festgelegt sind. Es wird in diesem Kontext nur auf die „Richtlinie über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten“ (RL 2004/38/EG) im Amtsblatt L 2004/229 verwiesen (vgl. WSHG 1973 §7a (2d)), welches für EU-Bürger_innen nach einem rechtmäßigem Aufenthalt von drei Monaten eine Aufenthaltskarte (Anmeldebescheinigung) vorsieht (vgl. ABl L 2004/229, 35). Das WSHG wird von institutioneller Seite, also der Stadt Wien, in den so genannten internen Richtlinien konkretisiert. Diese Regeln besagen genauer, wie das WSHG zu interpretieren ist und sollen einen einheitlichen Sozialhilfevollzug gewährleisten. Eine weitere Regelung erfährt auch der Geltungsbereich der Angebote der WWH durch die internen Richtlinien des FSW in den Durchführungsbestimmungen zur Gewährung von Unterkunft. (vgl. Graber/Haller/Penz 2008: 21)

Abschließend kann zusammengefasst werden, dass eine Anmeldebescheinigung der MA 35 – zur Dokumentation eines aufrechten Aufenthalts – für EU-Bürger_innen die Voraussetzung zur Unterbringung in Einrichtungen der WWH bildet. Geknüpft an den Erhalt einer Anmeldebescheinigung sind wie oben beschrieben neben einer Hauptwohnsitzbestätigung, eine Beschäftigung als Arbeitnehmer_in bzw. als Selbstständige/r sowie ein ausreichender Krankenversicherungsschutz. Eine Unterbringung von EU-Bürger_innen ist weiter nur dann möglich, wenn die Person entweder eine Anmeldebescheinigung und ein Arbeitseinkommen oder aber bereits einen Anspruch auf Sozialleistungen hat.


4. UNI-Brennt-Proteste und die Veränderung der institutionellen Angebotsstruktur der WWH
Am 22.10.2009 besetzten Student_innen das Audimax der Uni Wien, um gegen die Umstrukturierungen des Bolognaprozesses und eine Ökonomisierung von Bildung zu protestieren. Diese über zwei Monate dauernden Protestaktionen standen unter dem Motto „UNI-Brennt“ und schwappten auf andere Länder und Städte Europas über. Im Rahmen der Besetzung des Audimax begannen immer mehr Obdachlose – v. a. aus den neuen EU-Staaten – die dortige Infrastruktur zu nutzen. In weiterer Folge kam es zu einer Solidarisierung von Seiten der Studierenden für die Anliegen der betroffenen Obdachlosen und zur Gründung der Arbeitsgruppe „Prekäre Lebenswelten“. Es folgten mehrere kreative Protestaktionen, so etwa das Zelt-Dorf für „Obdachlose EuropäerInnen in Wien“ mit Unterstützung der Vinzi-Bett-Gemeinschaft und Pfarrer Pucher aus Graz, einer Aktion vor dem vorweihnachtlichen Rathausplatz sowie des(r) „Obdachlosen-Block(s)“ im Zuge einer Demonstration am 15.12.200916. Am gleichen Tag fand unter dem Motto „Schleichts eich ins Audimax! Sagt das Wiener Sozialhilfegesetz?“ eine Pressekonferenz statt, bei der Vertreter_innen vom NeunerHaus, dem VinziBett, des OBDS und der Besetzer_innen erneut auf die prekäre Gesetzeslage aufmerksam machten und nachhaltige Lösungen seitens der Stadt Wien einforderten. Die Grünen Wien (Heidi Cammerlander) schlossen sich mit der Beantragung eines Maßnahmenpakets für die betroffenen Obdachlosen den Forderungen nach einer menschenwürdigen Lösung an17 und kritisierten gemeinsam mit der Armutskonferenz die Lücken im System der WWH18.

Trotz der Herausbildung eines politischen Willens und des Abzeichnens einer baldigen Lösung der Problematik durch den Fachbereich BW des FSW kam es kurz vor Weihnachten ohne jegliche Absprache mit den Organisationen der WWH zu einer durch das Rektorat der Universität Wien verordneten polizeilichen Räumung. In der Caritas-Einrichtung Haus St. Josef wurde daraufhin eine provisorische Übergangslösung eingerichtet. Neben der bis 30.04.2010 befristeten Übergangslösung diskutierte die Caritas ein Konzept für eine Einrichtung, welche gemeinsam mit dem FSW umgesetzt werden sollte. Zusätzlich zu einer Übernachtungsmöglichkeit sollte der Schwerpunkt dabei auch in der Abklärung der Situation der hilfesuchenden Menschen liegen. Dieses Projekt wurde unter dem Namen „Sozial- u. Rückkehrberatung für obdachlose EU-BürgerInnen“ als Beratungsstelle der Caritas der Erzdiözese Wien im darauffolgenden Winter 2010/11 realisiert und bildet seitdem die zentrale Anlaufstelle für diesen speziellen Personenkreis. (vgl. Caritas 2012: 4)

Mehrere Faktoren führten im Winter 2009 also zur erstmaligen, befristeten Bereitstellung von Notquartiersplätzen durch den FSW für nicht-anspruchsberechtigte obdachlose Menschen. Das P7, als zentrale Anlaufstelle für wohnungslose Menschen und mit der Vermittlung von Notquartiersplätzen betraut, wurde durch den FSW mit der Abklärung und Vermittlung dieser Personengruppe beauftragt. Im Zeitraum vom 21.12.2009 bis 18.03.2010 suchten insgesamt 256 obdachlose Personen aus den neuen EU-Ländern das P7 auf, wobei laut Caritas davon auszugehen war, dass bei diesen ersten Erhebungen keineswegs alle sich in Wien aufhaltenden obdachlosen Personen aus diesen Ländern erfasst wurden, da der Zeitraum relativ kurz und folglich die Angebote in der Zielgruppe noch nicht hinreichend bekannt waren. Bei den Zielgruppenangehörigen handelte es sich vorwiegend um Männer (90%) aus den Ländern Rumänien, Polen, Slowakei, Ungarn und Bulgarien. Diese erste Notunterbringung endete mit 30.04.2010. (vgl. Caritas 2010: 4)

Im darauffolgenden Winter eröffnete am 10. November 2010 das VinziPort – eine Einrichtung der VinziWerke – die erste ganzjährig geöffnete Notschlafstelle für obdachlose EU-Bürger_innen in Wien. Dieses durch Sponsoren und Spenden finanzierte Projekt bot seitdem insgesamt 85 obdachlosen EU-Bürger_innen für einen symbolischen Beitrag von zwei Euro pro Nacht Unterbringung, Mitte 2013 musste die Einrichtung aufgrund baulicher Mängel schließen, die Betreiber_innen sind nun auf der Suche nach einem neuen Objekt19.

Die Caritas eröffnete im Dezember 2010 mit der „Zweiten Gruft“ ebenso eine ganzjährig geöffnete Notschlafstelle für EU-Bürger_innen, zunächst nur für Männer und ab Mai 2011 auch für Frauen. Im Jänner 2011 wurde von der Caritas Wien in Kooperation mit dem FSW die „Sozial- und Rückkehrberatung für obdachlose EU-BürgerInnen“ ins Leben gerufen. Als Projektziele wurden das Abklären der individuellen Ausgangslagen und Zukunftsperspektiven bei wohnungslosen EU-Bürger_innen sowie das Eruieren von Unterstützungsmöglichkeiten in den Herkunftsländern festgelegt. Es handelte sich dabei um die erste Beratungsstelle dieser Art in Wien. (vgl. Caritas 2010: 4) Das TZ JOSI ließ in diesem Winter die Zugangsbeschränkungen für Nichtanspruchsberechtige fallen. (vgl. Avdijevski/Piringer/Pollinger 2011: 8)

Die Unterbringung von nicht-anspruchsberechtigten EU-Bürger_innen gestaltete sich im letzten Winter (2012/13) im Vergleich zu den bisherigen Winterpaketen erstmals in einer neuen Qualität. Bereits im Sommer 2012 stellte eine Steuerungsgruppe des FBs ein Team aus Vertreter_innen verschiedener Organisationen der WWH zusammen, um das kommende Winterpaket im Vorfeld zu planen. Dabei wurde eine bedarfsorientierte schrittweise Aufstockung der Nachtquartiersplätze vereinbart20. Diese Maßnahmen wurden erstmals auch verhältnismäßig früh, nämlich mit dem 30. November 2012 gestartet, was ein langsameres Anlaufen der Notunterbringung ermöglichte. Aufgrund des frühen Wintereinbruchs wurde von Seiten der Caritas Anfang Dezember ein Kältetelefon (01/480 45 53) eingerichtet21. Erstmalig kam es auch auf Initiative der PfarrCaritas zur Einrichtung von Wärmestuben in insgesamt 13 Pfarren22. Laut FSW wurden im Winter 2012/13 zusätzlich zum Regelangebot von 373 geförderten Nachtquartierplätzen im Rahmen der Wintermaßnahmen 251 Schlafplätze und 18 Wohnplätze für Frauen mit Kindern zur Verfügung gestellt. Zwischen 01. Dezember 2012 und 30. April 2013 – dem Ende der Wintermaßnahmen – nutzten 2.344 Personen die vom FSW geförderten Schlafplätze, davon 455 Frauen und 1.889 Männer23.


5. Zielgruppen und individuelle Lebenslage
Die Personengruppe definiert sich hinsichtlich der strukturellen Ausgangslage wie einleitend beschrieben dadurch, dass sie einerseits die Begünstigungen des freien Personenverkehrs in Anspruch nehmen kann, andererseits jedoch durch die arbeitsmarktpolitischen Übergangsfristen keinen bzw. bisher nur eingeschränkt Zugang zu zentralen Funktionsbereichen der österreichischen Gesellschaft (Arbeitsmarkt, Wohlfahrt, Medizinsystem etc.) hat (vgl. Caritas 2010: 4).

In ihrer Eigenschaft als Migrant_innen gehören EU-Bürger_innen zu einer stark von Armut und Diskriminierung betroffenen Gruppe. Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt, Mangel an adäquaten Wohnraum, unzureichender Zugang zu Gesundheitsleistungen, Diskriminierung durch eingeschränkten Zugang zu Bildung und zu sozialen Dienstleistungen sind erschwerende Faktoren zur Eingliederung von Migrant_innen. Wie sich exemplarisch an der Personengruppe der obdachlosen EU-Bürger_innen zeigt, sind nicht vorhandene Möglichkeiten zur Teilhabe an den materiellen und kulturellen Gütern einer Gesellschaft – wie Zugang zu Arbeits-, Wohnungs- und Konsummarkt, Einnehmen einer zufriedenstellenden beruflichen und sozialen Position – bei gleichzeitig legalem Aufenthalt jedoch mit der Gefahr der Desintegration auf verschiedensten Ebenen – wie Obdachlosigkeit, Sprach- u. Gesundheitsprobleme, fehlende Bestätigungsmöglichkeiten und oftmals fehlende Anreize zur Integration in das gesellschaftliche Ordnungssystem – verbunden. Wesentliches Spezifikum der Zielgruppe ist die Kumulation von Problemlagen in den Bereichen materielle Unterversorgung (Wohnungs- u. Arbeitslosigkeit, fehlende finanzielle Ressourcen) und Gesundheit (mangelnde Ernährung, körperlicher Verwahrlosung, Herz-Kreislauf u. Alkoholprobleme). Ein weiteres Kennzeichen sind die sozialen Folgen, der teils jahrelangen akuten Obdachlosigkeit, wie fehlende Alltagsstruktur, abweichendes Verhalten, mangelndes Arbeitsvermögen und mangelnde stabile soziale Netzwerke, welche zu einer weiteren Destabilisierung der Lebenslage und zu sozialer Isolation führen (vgl. ebd.: 4f).

Trotz allem stellen obdachlose EU-Bürger_innen keine heterogene Zielgruppe dar, die individuellen Bedarfs- u. Problemlagen der Migrant_innen erweisen sich oft als sehr unterschiedlich. Unter der Zielgruppe befinden sich sowohl „Armutspendler“, die sich nur kurzfristig in Österreich aufhalten, aber auch Armutsflüchtlinge, die ihre ökonomischen Grundlagen in ihren Herkunftsländern verloren haben und schon mehrere Jahre in Österreich leben. Ein Teil geht Schwarzarbeit nach, andere sind wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes oder ihrer Abhängigkeit dazu nicht (mehr) in der Lage. Unter ihnen befinden sich einige, die ihre Verbindungen zu ihren Herkunftsländern abgebrochen haben und eine Rückkehr für unmöglich erachten. (vgl. Avdijevski/Piringer/Pollinger 2011: 7f) Vor dem Hintergrund der heterogenen Ausgangslagen bezüglich Aufenthaltsdauer, Zugang zum Arbeitsmarkt sowie individueller fördernder und hinderlicher Faktoren (gesundheitlicher Zustand) müssen über die Notversorgung hinausgehende Angebote individualisiert ausfallen. (vgl. VWW 2012: 17) So stellen etwa rumänische und bulgarische Staatsbürger_innen mit 77% den größten Anteil an Klient_innen, die von Seiten der Caritas Sozial- u. Rückkehrberatung bei der Rückkehr in die Herkunftsländer unterstützt wurden. Mehr als die Hälfte dieser Personen befand sich weniger als ein Monat in Österreich (nur 5% hielten sich bereits länger als ein Jahr in Österreich auf).

Die Öffnung des Arbeitsmarkts für Staatsangehörige der EU-Osterweiterung 2004 seit 1. Mai 2011 sowie für Staatsangehörige Rumäniens und Bulgariens mit Anfang 2014 und die damit verbundene Möglichkeit des Erwerbs eines Mindestsicherungsanspruchs verändert die rechtliche Situation für einen Teil dieser Gruppe (vgl. Avdijevski/Piringer/Pollinger 2011: 8). Trotz allem erschwert der Mangel an günstigem Wohnraum und die mit der Anmietung einer Wohnung verbundenen Kosten, wie Kaution und Provision, deren Einstieg in ein neues Leben und damit deren erfolgreiche Integration (vgl. Caritas 2012: 23).


6. Schlussfolgerungen auf drei Ebenen (EU, Land, Soziale Arbeit bzw. Zielgruppe)
Wie in diesem kurzen Artikel gezeigt wurde, stellt die Situation von nicht-anspruchsberechtigten EU-Bürger_innen eine Herausforderung für das Wiener Hilfssystem dar. Die gemeinsamen Problem- und Bedarfslagen der Zielgruppe sollen an dieser Stelle nur mehr mit Schlagworten zusammengefasst werden: die Bereiche Wohnen, Arbeit und Gesundheit bzw. (Kranken-)Versicherung stellen für die Zielgruppe die größten Tücken dar. Der Erhalt einer Anmeldebescheinigung der MA 35, der für die Unterbringung in Einrichtungen der WWH von zentraler Bedeutung ist, bildet für die Zielgruppe oftmals eine unüberwindbare Hürde.

Auffallend ist auch, dass der Thematik von obdachlosen, nicht-anspruchsberechtigten EU-Bürger_innen nach der Berichterstattung im Zuge der Audimax-Besetzung im Jahre 2009 in den letzten Jahren kaum mediale Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Neben einzelnen, privaten Reportagen24 findet das Thema von fachlicher Seite weder in der Evaluierung der Wiener Wohnungslosenhilfe noch im Wiener Sozialbericht 2012 Erwähnung. Einzig im Jahresbericht des Verbandes Wiener Wohnungslosenhilfe aus dem Jahre 2011 werden in einem eigenen Artikel die multiplen Problemlagen obdachloser, nicht-anspruchsberechtigter EU-Bürger_innen thematisiert.

Schlussfolgerungen, die aus sozialarbeiterischer Perspektive einen wünschenswerten Umgang mit der Problematik wohnungsloser EU-Bürger_innen darstellen würden, können abschließend auf drei Ebenen dargestellt werden.

Auf EU-Ebene gilt es, die verschiedenen Programme und Initiativen der FEANTSA sowie des Europäischen Parlaments weiter zu verfolgen und die ehrgeizige Strategie zur Bekämpfung der Straßenobdachlosigkeit in der EU als Teil der EU-Strategie Europa 2020 zu realisieren. Wesentliche Ursache der innereuropäischen Migration sind Flucht vor Armut und sozialer Ausgrenzung, welche sich im Zuge der Wirtschaftskrise nochmals verschärft haben und wahrscheinlich weiter verschärfen werden. Angesichts von 80 Millionen von Armut betroffenen Menschen in der EU, davon sind etwa 20 Millionen Kinder, ist es an der Zeit nachhaltige Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Sozialschutz, Dienstleistungen, Gesundheitsvorsorge, Bereitstellung von Wohnraum sowie Bildung zu tätigen25. Es gilt im Kontext dieser Problematik die EU in ihrer Rolle als Sozialunion auf verschiedenen Ebenen stärker in die Verantwortung zu nehmen und verbindliche Lösungen vor allem auch auf politischer Ebene zu fordern. So könnte sich der Bund für einen Hilfsfonds aus EU-Mitteln einsetzen, der wiederum Mittel für die Unterbringung und Gesundheitsversorgung von obdachlosen EU-Bürger_innen bereitstellt. Eine entsprechende Forderung kam bereits im November 2012 von Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele (SPD)26. Auch die Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder können verstärkt in die Pflicht genommen werden um entweder Hilfe in den Bereichen Wohnen und Gesundheit oder aber spezialisierte Angebote wie Ombudsstellen, Beratungsdienste oder fremdsprachigen Streetwork zu organisieren und zu finanzieren.

Der zweite Bereich betrifft strukturelle Maßnahmen, die auf kommunaler Ebene für eine Verbesserung der Situation von Migrant_innen getroffen werden müssten. Zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit, speziell bei Migrant_innen als besonders von Armut und Diskriminierung betroffene Gruppe, gilt es auf struktureller Ebene integrierende und präventive Strategien im Zusammenspiel verschiedener Ressorts zu erstellen. Maßnahmen in den Bereichen Sozial-, Wohnungs-, und Gesundheitspolitik, der Beschäftigungs-, und Migrationspolitik, sowie im Bereich Erziehung und Ausbildung würden eine integrative Struktur schaffen, welche einen Zugang zu sozialen Sicherungssystemen schafft und Exklusion verhindert (vgl. Wolf-Wicha 2011: 33).

Speziell die Bereiche Arbeit und Wohnen sind von essenzieller Natur, da Formen illegaler Beschäftigung und der Schwarzmarkt Wohnungslosigkeit „mitproduzieren“ und in bedeutendem Ausmaß zur Beanspruchung des Sozialsystems führen. Viele Migrant_innen, die z. B. auf Baustellen nicht angemeldet arbeiten, werden Opfer von Ausbeutung und Betrug. Eine legale Beschäftigung im Billiglohnsektor hingegen reicht oft für eine Unterkunft nicht aus. Hier ist mit der Lohn- und Sozialdumping-Gesetzgebung, das z. B. mit einer verstärkten Kontrolle des Grundlohns und der Pflicht zur Bereithaltung von Lohnunterlagen unter Androhung von Verwaltungsstrafen, eine wichtige Grundlage geschaffen worden (vgl. AVRAG 1993, §§7d bis 7m).

Der Schwarzmarkt im Bereich Wohnen, also Pensionen und Hotels, „Arbeiterunterkünfte“ und die sogenannte Bettenvermietung, ist oft nicht nur stark überteuert, sondern bietet auch keinerlei Mietrechtssicherheit. Eine entscheidende Rolle bei der Kontrolle und Beseitigung des Schwarzmarkts Wohnen und auch als generelle Präventivmaßnahme zur Wohnungssicherung spielt die Leistbarkeit in Form einer ausreichenden Versorgung bzw. Zurverfügungstellung von adäquatem und erschwinglichem Wohnraum (vgl. Kargl 2008: 2).

Die dritte Ebene betrifft den Bereich der Sozialen Arbeit bzgl. der Zielgruppe. Für die Soziale Arbeit bräuchte es in diesem Bereich als rechtliche Grundlagen eine für alle Einrichtungen der WWH gültige Durchführungsbestimmung, welche die Anspruchsvoraussetzungen zur Unterbringung in Einrichtungen der WWH für verschiedene Zielgruppen (Wiener_innen, Österreicher_innen aus den Bundesländern, EU-Bürger_innen, Drittstaatenangehörige, ...) transparent macht und nach der Sozialarbeiter_innen von zuweisenden Stellen (P7, JOSI, Gruft, …) in der Beratung und in anderen betroffenen Einrichtungen vorgehen können. Das derzeitige Nebeneinander von gültigen Rechtsgrundlagen wie WSHG §7a und WMG §5, welche in Bezug auf Anspruchsvoraussetzungen und Zielgruppen unterschiedliche Angaben machen, und unterschiedlichen Bestimmungen aus dem Fremden- u. Niederlassungsrecht und der jeweils gültigen DFB, bietet Verbesserungsbedarf27. Auch die Existenz von zwei zentralen, in unterschiedliche Segmente der WWH zuweisenden Anlaufstellen (P7 im NQ-Bereich u. BzWO im Übergangs- u. Sozial Betreuten Wohnen), zwänge im Sinne einer strukturellen Verbesserung zu mehr Kooperation und Transparenz auf dem Gebiet der Zugangskriterien für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Die BAG Wohnungslosenhilfe e. V. in Deutschland etwa veröffentlichte mit dem Leitfaden „Merkblatt zu den rechtlichen Anspruchsgrundlagen nach den §§67ff. SGB XII bei nichtdeutschen Personen“28 und mit der Handreichung „Den Kältetod von Wohnungslosen verhindern!“29 zwei, auch der Öffentlichkeit zugängliche, schriftliche Hilfestellungen auf dem Gebiet der Unterbringung wohnungsloser Menschen.

Verbesserungsbedarf besteht auch im Bereich der interkulturellen und mehrsprachigen Dienste der WWH. Aufgrund von Sprachproblemen und der oft besonders schwierigen Lebenslage von wohnungslosen Migrant_innen, ist die Arbeit sehr zeitintensiv und bedarf spezifischer Qualifikationen. Daher sollten vermehrt mehrsprachige Personen auf allen Ebenen des WWH beschäftigt werden. Es muss auch Standard werden, dass flächendeckend Dolmetscher_innen sowie mehrsprachiges Informationsmaterial zur Verfügung stehen. Möglich wäre auch eine Art Callcenter-System, bei dem Übersetzungen per Telefon von speziell geschulten Dolmetscher_innen angeboten werden. Mitarbeiter_innen der WWH müssen durch entsprechende Fortbildungen eine größere Rechtssicherheit und mehr Informationen über die Hintergründe der Migration und die Ausgangsbedingungen in den Herkunftsländern bekommen. Notfalls müssen Kooperationen mit Spezialdiensten (Migrant_innenberatung, SOPHIE, Louisebus, ...) ermöglicht werden. (vgl. Rosenke 2002: 9)

Zur umfassenden Klärung der Lebenssituation und Bedarfslage von obdachlosen EU-Bürger_innen in Wien ist – ähnlich dem Beispiel Dänemark30 – eine grundlegende wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas im Rahmen einer Studie erforderlich. Zur Sicherstellung einer professionellen und kontinuierlichen Soziale Arbeit mit der Zielgruppe bedarf es von Seiten des FSW einer klaren Stellungnahme zur Fortführung der bestehenden Winterpakete und zur bedarfsgerechten, ganzjährigen Ausweitung des Angebotssegments in unterschiedlichen Bereichen. Die vordergründige Bedarfslage von Seiten der Zielgruppe tangiert vor allem die Bereiche Wohnen, Arbeit und Gesundheit, geht aber oft darüber hinaus. Aufgrund der Heterogenität der Zielgruppe und den individuellen rechtlichen, psychischen und arbeitsmarktbezogenen Ausgangslagen ist ein möglichst breites Angebot sinnvoll und zielführend. Neben der Versorgung im basalen Bereich (Unterbringung, Versorgung mit Nahrung, Zugang zu medizinischen Leistungen, Liaisionpsychiater_innen für die Winternotquartiere usw.) wäre eine möglichst niederschwellige Sozial- u. Rechtsberatung wünschenswert, die durch Information zu Meldepflichten, Niederlassung, MA 35, Arbeitsmarkt, Arbeitnehmer_innenrechte, Krankenversicherung u. v. m. eine realistische Einschätzung der Ausgangssituation ermöglicht und gleichzeitig Hilfe und Aufklärung von Rechten und Pflichten bezüglich Einreise und Aufenthalt bietet, und damit ein erfolgreiches erstes Fußfassen und Ankommen ermöglicht. Für die Zielgruppe der Langzeit-Obdachlosen ohne Option auf Rückkehr ins Herkunftsland gilt es nach dem Vorbild der sozialökonomischen Betriebe (SÖBs), sozialökonomische Arbeitsprojekte für nicht-anspruchsberechtigte EU-Bürger_innen zu etablieren, um diesen Personen eine gesellschaftliche Wiedereingliederung zu ermöglichen.

Angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der gegenwärtigen europäischen Krise ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft Bürger_innen der Europäischen Union auf der Suche nach Arbeit in die westlichen Ballungszentren und damit nach Österreich bzw. Wien kommen werden. Daher gilt es, das Wissen und die Erfahrung jener Professionist_innen ernst zu nehmen, die täglich im Rahmen ihrer Arbeit in diversen sozialen Einrichtungen der WWH mit den Problem- und Bedarfslagen von nicht-anspruchsberechtigten Menschen zu tun haben, um einen möglichst adäquaten und bedarfsgerechten Ausbau des institutionellen Angebots für obdachlose EU-Bürger_innen sicherzustellen.


Verweise
1 vgl. http://wohnen.fsw.at/wohnungslos/aktuelle_themen/20130606_wintermassnahmen_rueckblick.html (08.08.2013).
2 BAG Wohnungslosenhilfe: Migration und Wohnungslosigkeit. http://www.bagw.de/index2.html (7.02.2013).
FEANTSA: Existing in Limbo – The conditions of Homeless Migrants in Europe. http://www.feantsa.org/spip.php?article370&lang=en (07.02.2013).
GEBEWO: Arbeitsmigration in der Europäischen Union – Herausforderung für das niedrigschwellige Hilfesystem? http://www.gebewo.de/veranstaltungen/320-symposium-arbeitsmigration-in-der-europaeischen-union.html (30.06.2013).
3 So hat sich die Anzahl der EU-Bürger_innen, die in ein anderes EU-Mitgliedsland aus- bzw. einwanderten im Zeitraum 2002 bis 2008 – also vor der europäischen Wirtschaftskrise – um durchschnittlich 12 Prozent pro Jahr gesteigert und erreichte 2007 bis dato den Höhepunkt; 2008 zogen fast 2 Millionen EU-Bürger_innen in ein anderes EU-Land. (vgl. Eurostat 2011: 18)
4 vgl. http://diepresse.com/home/wirtschaft/eurokrise/1334234/Juncker-warnt-vor-Tragoedie-der-Massenarbeitslosigkeit (29.06.2013).
5 vgl. http://www.welt.de/regionales/hamburg/article111738621/Naechster-Halt-Armut-ein-allumfassendes-Problem.html (08.02.2013).
6 vgl. http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/positionspapier_dst_zuwanderung.pdf (30.06.2013).
7 vgl. http://www.welt.de/politik/deutschland/article115607185/Innenminister-will-Armutsfluechtlinge-stoppen.html (30.06.2013).
8 vgl. http://www.eurotopics.net/de/home/presseschau/archiv/magazin/wirtschaft-verteilerseite-neu/migration_2007_11/hintergrundtext_arbeitnehmerfreizuegigkeit_2007_01/ (9.2.2013).
9 Die Arbeitnehmer_innenfreizügigkeit gegenüber den EU-Mitgliedern Rumänien und Bulgarien wird aller Voraussicht nach bis 31.12.2013 eingeschränkt bleiben. Für diese Personen findet das Ausländerbeschäftigungsgesetz weiterhin Anwendung.
10 Personen, die sich bereits vor dem 1. Jänner 2006 nach dem Meldegesetz angemeldet haben und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, benötigen keine Anmeldebescheinigung.
11 vgl. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120810.html (9.2.2013).
12 vgl. ebd.
13 An dieser Stelle sei auf den Ende 2012 erschienenen Evaluierungsbericht der WWH der MA 24 verwiesen. Die in der Reihe der Wiener Sozialpolitischen Schriften herausgegebene Studie gibt einen sehr umfassenden Überblick über die Einrichtungen der WWH sowie deren Nutzung und stellt die Vorzüge und auch den bestehenden Handlungsbedarf dar. Laut BAWO insgesamt eine kritische Betrachtung sowohl seitens der Verwaltung als auch der Mitarbeiter_innen und Klient_innen und somit eine richtungweisende Zusammenstellung von Fakten und Diskursen zu den Hauptproblemen und Zielgruppen der WWH.
14 Die verschiedenen Einrichtungen der Wiener Wohnungslosenhilfe, Stand Juli 2011, http://wohnen.fsw.at/downloads/dokumente/201108_WWH_Angebotskatalog.pdf (09.02.2013).
15 In der „spezifischen Förderrichtlinie für die Unterbringung und Betreuung Wohnungsloser“ des FSW findet im Zusammenhang mit den Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung – also zur Unterbringung in der WWH – unter Punkt 4.1. auch eine Bezugnahme auf den §7a Abs. 3 WSHG statt. (vgl. Fonds Soziales Wien 2006: 2)
16 vgl. http://lisasyndikat.wordpress.com/2009/12/19/wohnen-ist-ein-menschenrecht/#more-1195 (12.11.2012).
17 vgl. http://wien.gruene.at/ots/2009/12/18/menschenwuerdige-loesungen-fuer-obdachlose (12.11.2012).
18 vgl. http://unibrennt.at/?p=12060&lang=de (12.11.2012).
19 vgl. http://onlineblatt.at/VinziPort-Notschlafstelle-fuer-obdachlose-EU-Buerger.html (12.11.2012).
20 vgl. http://wohnen.fsw.at/winter_2012-2013/ (7.2.2013)
21 vgl. http://www.caritas-wien.at/aktuell/presseaussendungen/detail/artikel/6429/173/ (8.2.2013)
22 vgl. http://www.caritas-wien.at/aktuell/waermestuben (8.2.2013)
23 vgl. http://wohnen.fsw.at/wohnungslos/aktuelle_themen/20130606_wintermassnahmen_rueckblick.html (8.8.2013)
24 vgl. Rabe 2011; Al-Hashimi/Delcheva 2012
25 vgl. http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=961&langId=de (8.2.2013)
26 vgl. http://www.welt.de/regionales/hamburg/article111738621/Naechster-Halt-Armut-ein-allumfassendes-Problem.html (8.2.2013)
27 Dieser Punkt wurde auch in der Evaluationsstudie der MA 24 kritisch besprochen. (vgl. MA 24 2012b: 67-69)
28 vgl. http://www.bag-wohnungslosenhilfe.de/sozialrecht/BAGW_Merkblatt_Nichtdeutsche_Wohnungslose.pdf (9.2.2013)
29 Mit der Handreichung werden die rechtlichen Grundlagen der staatlichen Schutzpflichten zusammenfassend dargestellt und Eckpunkte für Maßnahmen zum Erfrierungsschutz benannt. Die Ausführungen zu „I. Die Pflicht zum Handeln – Rechtliche Grundlagen“ basieren fast vollständig auf der Ausarbeitung von Karl-Heinz Ruder. Die gesamte Ausarbeitung findet sich in der Zeitschrift wohnungslos, Heft 3 2011. http://www.kaeltehilfe-berlin.de/PDFs/BAGW_Handreichung_Kaeltetod_verhindern.pdf (9.2.2013)
30 Die dänische Organisation UDENFOR publizierte im Juli 2012 eine Studie mit dem Titel: Report on homeless migrants in Copenhagen. The problems and needs of migrants. Vgl. http://udenfor.dk/uk/menu/project-foreign-rough-sleepers/report-on-homeless-migrants-in-copenhagen (8.7.2013)


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Abkürzungsverzeichnis
AM Arbeitsmarkt
ANF Arbeitnehmerfreizügigkeit
BAWO Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe
bzWO Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe
FEANTSA Fédération Européenne d’Associations Nationales Travaillant avec les Sans-Abri (European Federation of National Organisations Working with the Homeless)
FBW Fachbereich Betreut Wohnen des Fonds Soziale Wien
FSW Fonds Soziales Wien
NAG Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
NAP Nicht-Anspruchsberechtigte-Personenkreise
NQ Notquartier
P7 Wiener Service für Wohnungslose
TZ Tageszentrum
WSHG Wiener Sozialhilfe Gesetz
WMG Wiener Mindestsicherungsgesetz
WWH Wiener Wohnungslosenhilfe


Über den Autor

Mag. Peter Chwistek, BA
peter.chwistek@gmx.net

Studium der Philosophie (Universität Wien) und Studium der Sozialen Arbeit (FH Campus Wien)
Tätigkeit im Bereich der Wiener Wohnungslosenhilfe