soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 12 (2014) / Rubrik "Einwürfe/Positionen" / Redaktion soziales_kapital
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/338/575.pdf


Klaus Posch:

Antwort aus der Redaktion auf

Bestmann, Stefan (2014): Was wird eigentlich von wem wo und wie entschieden? Eine Replik auf Hubert Höllmüller 2014. In: SiÖ, 02/14, S. 34ff.
und
Richardt, Vincent (2014): Der Teufel an der Wand und die Faust in der Tasche. Replik auf einen Beitrag von H. Höllmüller über Sozialraumorientierung in Graz. In: soziales_kapital, 12 (2014), S. _-_.


In der Ausgabe 11(2014) von „soziales_kapital“ erschien ein Aufsatz von Hubert Höllmüller mit dem Titel „Modell Graz. Organisationstheoretische und entscheidungstheoretische Aspekte einer top-down Reform des Jugendamtes Graz“. Der Autor geht dabei der Frage nach, wie sich im Jugendamt Graz im Rahmen des Projektes Sozialraumorientierung „die Entscheidungsstrukturen geändert haben und welche Effekte diese Änderungen zeigen“. Empirische Basis seiner Untersuchungen sind ExpertInneninterviews mit MitarbeiterInnen des Jugendamtes, die alle anonym bleiben wollten. Er kommt zum Ergebnis, „dass sich im Modell Graz eine deutliche Groupthink-Dynamik und damit verbundene Entscheidungskorridore herausgebildet haben. Damit ist die Wahrscheinlichkeit für Fehlentscheidungen sowohl auf fachlicher als auch auf organisatorischer Ebene hoch… Generell ist das Modell Graz eindeutig ein Einsparungsmodell, wo durch Deckelung der Budgets, Änderung der Entscheidungsstrukturen, Änderung der Entscheidungsgrundlagen und Änderung der Zusammenarbeit mit dem hilfedurchführenden Firmen Einsparungen top-down gesteuert werden.“

Der Beitrag wurde in „soziales_kapital“ aufgenommen, da die Fragestellung von allgemeiner Bedeutung ist und das methodische Vorgehen als wissenschaftlich gelten kann. Zugleich war klar, dass der Beitrag Diskussionen auslösen wird, die es zu führen gilt. Nicht überraschend führte das für die Betreiber des Grazer Modells nicht bestätigende Ergebnis von Höllmüllers Studie dazu, dass zwei Vertreter des Modells, Stefan Bestmann und Vincent Richardt Repliken verfasst haben, auf die ich aus redaktioneller Sicht – aber selbstverständlich ausschließlich in meiner persönlichen Verantwortung stehend – näher eingehen möchte. Meine Expertise beruht unter anderem auf der Kenntnis der Vorgänge im Grazer Jugendamt seit dem Jahr 1983, als ich die Leitung der Bewährungshilfe Steiermark übernommen hatte, auf meinen Tätigkeiten als Vorsitzender des Steirischen Jugendwohlfahrtsbeirats in den Jahren 2000 bis 2010 und als Leiter des August-Aichhorn-Instituts für Soziale Arbeit der FH JOANNEUM.

Es geht um mehrere Fragen, unter anderem um die Frage der Rolle von Wissenschaft und Forschung und damit verbunden auch um hochschulische Ausbildung von SozialarbeiterInnen, die im Bereich von Kinder- und Jugendhilfe tätig sind.


Zu den Repliken:

Stefan Bestmann äußert seine Kritik in drei Punkten: Methodisches Vorgehen der Untersuchung (a), Evaluationsverständnis (b) und Fachverständnis Sozialer Arbeit (c).

In seiner Kritik an Höllmüllers Vorgehen der Untersuchung kommt Bestmann zu folgendem Schluss:

Zu a):

„Das (Höllmüllers methodisches Vorgehen, KP) wäre in einer Abschlussarbeit an einer FH in der Regel ein Grund für die Nichtannahme dieser Ausarbeitung.“ Dies ist eine weit über das Ziel hinausschießende Schlussfolgerung aus der Position eines nicht näher erläuterten Konzepts von Forschungslogik: Höllmüller hat aus der Wissenschaftsliteratur eine Fragestellung abgeleitet, diese mithilfe von Interviews untersucht und kommt zu einem Ergebnis, das er zur Diskussion stellt. Das Modell der Hypothesenprüfung in den Sozialwissenschaften lässt aufgrund des in der Regel nicht-trivialen Forschungsgegenstands auch die von Höllmüller gewählte methodische Vorgangsweise zu. Höllmüllers Interpretationen sind aus meiner Sicht allerdings deshalb problematisch, weil es eben, wie er selbst schreibt, um eine bestimmte Auswahl von interviewten Personen geht und die Interpretation nicht weiter auf die Tatsache eingeht, dass es möglicherweise unterschiedliche Sichtweisen weiterer PraxisexpertInnen gibt. Der Vorwurf, dass es bei der Auswahl der InterviewpartnerInnen um Personen geht, die anonym bleiben wollen, geht ins Leere, solange es keine offene Diskussion über das „Modell Graz“ gibt. So mag manchen das Ergebnis nicht gefallen, was aber auch so gedeutet werden kann, dass es auf ein nicht gelöstes Problem hinweist. Die Kritik Bestmanns ist in dieser Form inhaltlich nicht nachvollziehbar.

Zu b):

Der Begriff der Evaluation ist mittlerweile ein sehr weiter Begriff geworden, was auch mit der Komplexität und Nicht-Trivialität der Forschungsobjekte zu tun hat: Wir unterscheiden gegenwärtig drei verschiedene Richtungen in der Evaluationsforschung: methodenorientierte, nutzenorientierte und bewertungsorientierte Evaluationen. Diese Differenzierung ist eine Reaktion darauf, dass Evaluationsforschung in der Sozialarbeit häufig unter rein legitimatorischen Aspekten durchgeführt wird und es keinerlei Standards, wie z. B. in der medizinischen Erforschung der Wirkungen von Substanzen, gibt. Schon der Anschluss der Sozialarbeitsforschung an die Psychotherapiewissenschaft in diesen Zusammenhängen wäre aus meiner Sicht hilfreich und wünschenswert. Wir sind heute in der Sozialarbeitsforschung allerdings viel vorsichtiger geworden, wenn es um die Beurteilung der Bedeutung von Evaluationsforschung geht: nicht alles verdient die Bezeichnung „Evaluationsstudie“, wie sie gegenwärtig von der Politik medial inszeniert wird. Allzu oft hat sich gezeigt und zeigt sich, dass Evaluationsforschungsprojekte aufgrund der verdeckten Aufträge der Auftraggeber und der beschränkten Mittel, die für Forschung zur Verfügung stehen, bei weitem nicht so aussagekräftig sind, wie es die AutorInnen angeben. Bis heute fehlen Regeln für redliches wissenschaftliches Vorgehen bei Evaluationsstudien, die auch sanktionierbar sein würden. Höllmüller hat sich selbst als Forscher den Auftrag für diese Studie gegeben, er hatte keine externen Finanziers als Auftraggeber, sodass bei ihm kein persönliches wirtschaftliches Risiko auf dem Spiel stand. Seine wissenschaftliche Leistung wurde von ihm persönlich ohne Auftrag eines Dritten erbracht, er hat nichts zu verlieren und nichts zu gewinnen. Beauftragte Forschungseinrichtungen wie die Firma „Via socialis“ arbeiten hingegen in einer prekären wirtschaftlichen und daraus folgend prekären wissenschaftlichen Situation: es gibt keine allgemeinen Regeln für Auftragsforschung in der Sozialarbeitsforschung.

Daher kommt wohl auch die schrille Tonlage, die Stefan Bestmanns Argumentation auch in anderen Passagen durchzieht: „dass ein Zuweisungssystem wie die Kinder- und Jugendpsychiatrie zumindest durch einige VertreterInnen wenig Interesse an einem lebensweltorientierten, emanzipatorisch aufgestellten und die AdressatInnen in ihrer Selbstinterpretation stärkenden Sicht hat, erscheint vollkommen nachvollziehbar.“ Pardon, Herr Bestmann: sie ist nicht nachvollziehbar: Theorie und Praxis der Psychiatrie, insbesondere in ihrer Ausgestaltung als Sozialpsychiatrie für Kinder und Jugendliche in Graz haben ihre Konzepte weiterentwickelt und zeigen für eine lebenswelt- und beziehungsorientierte Sozialarbeit größtes Interesse und Verständnis. Psychiatrische Einrichtungen haben sich auch personell weiterentwickelt und SozialarbeiterInnen haben mittlerweile auch in diesem Handlungsfeld Organisationsverantwortung.

Zu c):

Bestmann kritisiert an Höllmüller weiters einen Mangel an „Fachverständnis für soziale Arbeit“ mit dem Hinweis auf die Überlegungen Wolfgang Hintes zur Sozialraumorientierung. Das ist aber nicht der Gegenstand der Untersuchung Höllmüllers, dem es um die Frage nach der praktischen Ausgestaltung einer anderen Frage geht, nämlich um die Frage, wie in der Organisation Jugendamt Graz Entscheidungen betreffend der Vorgangsweise gegenüber Kindern und Jugendlichen, die aus unterschiedlichsten Gründen in ihrer Entwicklung gefährdet sind, getroffen werden. Nachdem bei Höllmüllers Beitrag keine Analyse von Hintes Überlegungen zur Sozialraumorientierung vorkommt, wäre auch eine Verteidigung des Konzepts nicht erforderlich. Die Replik Bestmanns ist aber insofern interessant, als in ihm keinerlei Bezug auf die Theorienbildung von Sozialarbeit in Österreich und Diskussionen zu Hintes Beiträgen genommen wird. Insgesamt erweist sich die Kritik Bestmanns an Höllmüllers Beitrag als wenig konzis, bisweilen unkundig, oftmals polemisch und primär darauf bedacht, die eigenen Vorstellungen zu präsentieren.

Im Tonfall noch etwas schriller als Bestmanns Kritik ist die Replik von Vincent Richardt auf Höllmüllers Untersuchung, was auch vor dem Hintergrund verständlich ist, dass es sich bei Richardt um den Autor der „Evaluation“ des Grazer Modells im Auftrag der Leitung des Jugendamts handelt. Der Kern seiner Kritik besteht darin, dass es unwissenschaftlich sei, Minderheiten, die anonym bleiben wollen, eine Stimme zu verleihen, so wie es durch Höllmüllers Untersuchung geschehen ist. Die Frage wäre aus meiner Sicht umgekehrt zu stellen: wie kommt es dazu, dass in einem demokratischen Verfassungsstaat Personen, die in gesellschaftlichen Konflikt- und Krisenbereichen arbeiten, nicht die Möglichkeit haben, ihre Wahrnehmungen nicht-anonym zu äußern? Angst um den Job ist ein wichtiges Merkmal von prekären Situationen, in denen SozialarbeiterInnen tätig sind und Angst um den Forschungsauftrag gehört zum Alltag kritischer SozialforscherInnen. Aus der Argumentation Richardts könnte auch der Schluss abgeleitet werden, wonach er die Auffassung vertritt, dass ohne Beauftragung durch offizielle Stellen nicht geforscht werden darf. Weiters: allgemein gesprochen müssen wir bei wissenschaftlichen Interviews stets die Frage stellen, ob die interviewten Personen den ForscherInnen das gesagt haben, was sie sich wirklich denken. Beachten wir diesen methodischen Grundsatz und vergleichen wir die beiden Studien unter diesem Aspekt: während Höllmüller als unabhängiger Forscher interviewte, forschte Richardt als Auftragnehmer einer Amtsleitung. Die große Zahl an interviewten Personen in Richardts Untersuchung kann auch als Hinweis interpretiert werden, dass die Entscheidung ein Interview zu geben, nicht nur in Einzelfällen aus dem Motiv erzwungener Freiwilligkeit erfolgte. Natürlich wäre es wissenschaftlich „besser“, wenn Höllmüller mehr Personen befragt hätte und diese ohne Angst ihren Namen unter das Interview gesetzt haben würden. „Unwissenschaftlich“ werden Untersuchungen durch die Anonymisierung aber keinesfalls. Meint Richardt etwa, wir dürften z. B. über den Missbrauch von Kindern, über soziale Benachteiligungen nur mehr forschen, wenn unsere InterviewpartnerInnen bereit sind, dass ihr Name veröffentlicht wird? Es gibt viele Gründe (gute und weniger gute), weshalb InformantInnen anonym bleiben wollen. Ohne das Instrument der Anonymisierung wäre aber ein Großteil der Sozialarbeitsforschung unmöglich oder würde nur abbilden, was jenen gefällt, vor denen Angst zu haben berechtigt ist. Vom Standpunkt wissenschaftlicher Sorgfalt mit Sicherheit problematischer ist das unreflektierte Reproduzieren von Machtverhältnissen in Untersuchungen: wer Angst hat, kommt nicht mehr vor.

Aus der Kritik Richardts an Höllmüller ergeben sich aber noch eine Reihe weiterer methodischer Fragen: Ist „Voreingenommenheit“ der ForscherInnen immer nur negativ oder gibt es nicht auch eine positive Voreingenommenheit? Ich erinnere an die klassischen methodischen Untersuchungen von Rosenthal und Fode (1963), die zeigten, dass ForscherInnen häufig nur die Eier finden, die sie vorher versteckt haben. Auch bei Richardt finden wir das Missverständnis vor, wonach Höllmüller die Überlegungen Hintes zur Sozialraumorientierung untersucht habe; hat er aber nicht und muss er auch nicht, da es um die Fragestellung geht, wie die Entscheidungspraxis aussieht, nicht das Konzept für Entscheidungsfindung. „Schein“ und „Sein“ zu unterscheiden gehört in der Wissenschaft zu den obersten Geboten – wie ich meine auch in der Praxis der Sozialarbeit. Die Auffassung, wonach die Zahl von untersuchten Fällen quasi automatisch etwas über die Qualität von sozialwissenschaftlichen Untersuchungen aussagt, im Sinne von „kleine Zahl = schlechte Qualität“ versus „große Zahl = gute Qualität“, entspricht auch nicht dem Erkenntnisstand der gegenwärtigen quantitativen Forschung: wenn 500 Personen die falschen Fragen gestellt werden, ergibt diese Untersuchung keine Antwort auf eine wissenschaftliche Fragestellung. Die Anpreisung seiner eigenen Untersuchung hat wenig argumentatives Fundament.


Es ist das Verdienst Höllmüllers gezeigt zu haben, dass das so genannte Grazer Modell in einer veritablen konzeptuellen und organisatorischen Krise steckt. Es ist natürlich das gute Recht von Proponenten des Grazer Modells darauf zu replizieren. Die weitere Diskussion sollte m. E. an der Frage ansetzen, welche Aufgaben der Gesetzgeber an die Kinder- und Jugendhilfe stellt und in welcher Weise dieser Aufgabenstellung Rechnung getragen wird. Gemäß ยง 138 ABGB geht es um die Sicherung des Kindeswohls, wobei aus meiner Sicht dem in Abs. 2 formulierten Schutz der körperlichen und seelischen Integrität des Kindes in der Kinder- und Jugendhilfe eine zentrale Bedeutung zukommt. Die Frage, um die in Praxis, Organisation und Forschung zu ringen in erster Linie lohnt, ist die, ob und wie dies gelingt. In der Lehre wird es neben der Vermittlung von Forschungsmethoden auch darum gehen, bei der Rezeption wissenschaftlicher Studien auf die Notwendigkeit der Klärung von Interessenslagen der Auftraggeber und Auftragnehmer zu verweisen.


Literatur

Rosenthal, R. / Fode, K. L. (1963): The Effect of Experimenter Bias on the Performance of the Albino Rat. In: Behavioral Science, 8 (1963), S. 183-189.


Über den Autor

FH-Prof. HR. Mag. Dr. Klaus Posch
klaus.posch@fh-joanneum.at

Leiter des August-Aichhorn-Instituts für Soziale Arbeit