soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 14 (2015) / Rubrik "Geschichte der Sozialarbeit" / Standort Wien
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile//397/697.pdf
Jonathan Kufner & Veronika Reidinger:
1. Einleitung
Historische Auseinandersetzungen finden üblicherweise ihren Ausgangspunkt in aktuellen Frage- oder Problemstellungen. Diesem Beitrag soll jedoch keine diskursanalytische Dekonstruktion der Methodengeschichte der Bewährungshilfe zugrunde gelegt werden, sondern viel mehr eine orientierende Rekonstruktion. Zum einen, weil eine systematische Beschäftigung mit diesem Forschungsgegenstand bislang aussteht und die wenigen historischen Arbeiten zum Verein NEUSTART vor allem demokratiepolitische (vgl. Pilgram 2004) oder organisationsbezogene (vgl. Leirer 1997, Pilgram 2013) Aspekte in der Vordergrund stellen. Zum anderen, weil neue methodische Ansätze, die in den vergangenen Jahren sowohl auf internationaler Diskursebene zunehmend an Relevanz gewannen als auch organisationsintern adaptiert und erprobt wurden, aktuell in der österreichischen Bewährungshilfepraxis implementiert und – so die Erwartungshaltung – große Bedeutung entfalten werden.
Die österreichische Bewährungshilfe befindet sich seit den 1990er-Jahren in einem markanten Wandlungsprozess, der bis heute anhält und von einer organisatorischen Umstrukturierung sowie einer fachlichen Neuausrichtung geprägt ist. Eine definitive Zäsur der Bewährungshilfegeschichte ist in der Implementierung des Generalvertrags des Vereins NEUSTART und einem damit ausgelösten organisatorischen Kulturwandel zu sehen (vgl. Pilgram 2013). Flankiert wird dieser organisatorische Wandel nicht nur durch die Etablierung neuer Leistungsbereiche und Dienstleistungen (elektronisch überwachter Hausarrest, Sozialnetzkonferenz etc.), sondern auch von neuen fachlichen Schwerpunktsetzungen in dem größten und originären Leistungsbereich der Organisation: der Bewährungshilfe selbst. Rückgebunden scheinen diese aktuell zu beobachtenden komplexen Änderungen an tiefgreifende gesamtgesellschaftliche Entwicklungszusammenhänge zu sein, die die Soziale Arbeit insgesamt und grundlegend transformiert und die u. a mit dem Schlagwort der „Transformation des Sozialen“ (Kessl 2013) beschrieben worden sind (vgl. bspw. auch Lessenich 2008, Mayrhofer/Pilgram 2014).
Ziel dieses Beitrags ist es, zunächst die Methodenentwicklung der Bewährungshilfe seit ihren frühesten institutionellen Anfängen zu beleuchten, um auf Grundlage der herangezogenen schriftlichen Materialien zu untersuchen, inwiefern sich dieser aktuelle organisatorische Umstrukturierungsprozess auch in der Methodenwahl der Bewährungshilfe verfolgen lässt (bzw. sich in dem verfügbaren schriftlichen Diskurs widerspiegelt). Darüber hinaus soll ein oder das zentrale Charakteristikum der Bewährungshilfe – die Beziehungsarbeit (zentraler Fokus bei A. Aichhorn) – in seinen jeweiligen historisch-spezifischen Ausprägungen respektive dessen Thematisierungsweisen in der einschlägigen Literatur herausgearbeitet werden (1917-1934, 1957-1990, [1990-2015]). Denn, soviel sei vorausgeschickt, (tiefenpsychologisch orientierte) Beziehungsarbeit ist bzw. war als das sui generis der österreichischen Bewährungshilfe zu bezeichnen.
Der Grund, warum in diesem Beitrag die Methodenentwicklung lediglich bis 1990 fokussiert wird, ist leicht benannt. Einerseits, weil der hier gegebene Rahmen der Fülle an vorliegendem Material und somit einer Betrachtung von 1917 bis zur Gegenwart nicht gerecht werden würde, andererseits, weil dieser Forschungsgegenstand bislang nur marginal beleuchtet wurde und somit einer detaillierten Auseinandersetzung bedarf.
Mit diesem Beitrag soll damit gleichzeitig eine Diskussionsgrundlage geschaffen werden, um damit im Anschluss, sprich in der kommenden Ausgabe 15 (2016) des Onlinejournals soziales_kapital, die Frage diskutieren zu können, in welchem Verhältnis aktuelle Akzentuierungen in der Bewährungshilfe(-methodik) zu dem originären Programmbaustein der österreichischen Bewährungshilfe beschrieben werden können bzw. wie diese aus einer entwicklungsgeschichtlichen Perspektive einzuordnen sind.
2. 1917-1934: Die Institutionalisierung der Schutzaufsicht und die fachlichen Ursprünge der Bewährungshilfe
Beginnt man eine historische Abhandlung über die institutionalisierten Anfänge der österreichischen Bewährungshilfe im Jahr 1917, dem Gründungsjahr der Wiener Jugendgerichtshilfe, wird man bestenfalls auf eine skeptisch-interessierte LeserInnenschaft stoßen, die sich darüber wundert, warum das üblicherweise kolportierte Ursprungsjahr 1957 (vgl. bspw. Schilder 1976, Schindler/Sluga 1997/1956, Neustart o.J.) an dieser Stelle um 40 Jahre vorverlegt wurde. In historischen Retrospektiven wurde zwar zumeist eine direkte Bezugnahme zu August Aichhorn , insbesondere zu dessen 1925 erschienenem Werk „Verwahrloste Jugend“, hergestellt, gleichzeitig wurde aber stets versucht, die „moderne“ Bewährungshilfe in strikter Abgrenzung zu der Schutzaufsicht der Wiener Jugendgerichtshilfe (JGH) zu definieren. Denn, in fachlicher Hinsicht sollte „[d]as angestrebte methodische Neuland […] nicht mit der gescheiterten Schutzaufsicht belastet werden“ (Leirer 1997: 21, vgl. Schilder 1976, 1978). Die JGH, die die meisten Schutzaufsichten zu diesem Zeitpunkt (sprich zwischen 1945 und 1957) durchführte, wurde im direkten Vergleich mit der Arbeitsgemeinschaft Bewährungshilfe vonseiten des BMJ als qualitativ weniger professionell eingestuft (vgl. JMZI. 42.514/61, 1961, V/24 zit. in ebd.: 28). Dafür führte man insgesamt stagnierende sozialarbeiterische Resozialisierungsmethoden im Bereich der Straffälligenhilfe nach 1945 ins Treffen (vgl. ebd.: 6), vor allem sprach aber die Einschätzung dafür, dass die Schutzaufsicht insgesamt totes Recht geblieben sei (vgl. Neumair 1996: 162) oder wenn, nur punktuell und dann lediglich als Kontrollinstrumentarium (vgl. Schilder 1976: 276) zur Anwendung gekommen zu sein. Eben jener oftmals kritisierter disziplinierender Kontrollaspekt der Schutzaufsicht wurde aufgrund der fehlenden Bezugnahme auf die wegweisenden Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen Siegfried Bernfelds und August Aichhorns zu dem zentralen Kriterium des Scheiterns der Schutzaufsicht stilisiert (ebd.: 279). Im Umkehrschluss und unter Berufung auf genau jene fachlichen Standards wurde die Bewährungshilfe 1957 begründet; präziser wäre es jedoch davon zu sprechen, dass ein praktische wie fachlich bereits etabliertes Handlungsfeld revitalisiert und modernisiert wurde.
Für die bisherige Lesart gibt es unseres Erachtens zwei zentrale plausible Gründe: einerseits, dass kein oder allenfalls ein sehr beschränkter schriftlicher Diskurs zur fachlichen Auseinandersetzung der Schutzaufsicht auszumachen ist und das methodisch-fachliche Repertoire vor allem in mündlichen Foren, Schulungen und Vorträgen verbreitet und an nachfolgende FürsorgerInnengenerationen vermittelt wurde. Andererseits, dass die vorhandenen schriftlichen Quellen, in denen genau jene Auseinandersetzung nachzuzeichnen ist und die in Form von drei Praxishandbüchern aufscheinen (vgl. Bundesministerium für Soziale Verwaltung 1921, Löhr 1919, Löhr/Suchanek 1930), bis dato unberücksichtigt geblieben sind. In den bisherige Darstellungen fanden somit folgende Entwicklungen auch keinen Eingang, die unseres Erachtens allerdings eine zentrale Rolle für die Entwicklung der Bewährungshilfe der Zweiten Republik spielen und die hinsichtlich der traditionell gegen die Schutzaufsicht erhobenen Kritikpunkte jedenfalls einen anderen Interpretationsspielraum eröffnen: erstens, dass zwischen 1919 und 1936 knapp 27.000 SchutzaufsichtsklientInnen betreut wurden (vgl. Michalski 1937) und zweitens und in diesem Zusammenhang hier noch wesentlicher, dass die in der Ersten Republik (und tw. bereits davor etablierten) fachlichen Standards internationalen Maßstäben entsprachen (vgl. Kufner 2013a, 2013b, Trought 1927).
Entwickelt und in die Praxis implementiert wurden letztere von Grete Löhr , die als die zentrale Figur und Impuls- wie Taktgeberin der Schutzaufsicht gilt und maßgeblich an der Institutionalisierung der JGH und somit der Schutzaufsicht beteiligt war. Warum Grete Löhr und ihr Wirken hier so große Bedeutung eingeräumt wird, wenngleich keine direkte Bezugnahme der Bewährungshilfe der Zweiten Republik stattfand und somit nach heutigem Forschungsstand keine Relevanz für die Methodenentwicklung besitzt, erklärt sich daraus, dass damit nicht nur der direkte Vorläufer der Bewährungshilfe und somit eine zentrale Entwicklungslinie benannt ist, sondern auch, dass sie die Standards der Schutzaufsicht in starker Anlehnung an die Ausführungen August Aichhorns formulierte – und damit eine Lücke in der Rezeptionsgeschichte der Methodenentwicklung geschlossen werden kann.
Deutlich wird der Wert, den Grete Löhr Aichhorns Werk und seinem Wirken beimaß, in einem Brief, den sie 1922 an ihn sandte und ihn dem es heißt:
„Sie können sich gar nicht denken, hochgeehrter Herr Direktor, wie oft wir hier und in anderen Zirkeln […] von St. Andrä und Ihrer schönen Arbeit sprechen! Es ist jetzt eine bitterböse Zeit für vielfache Werke der Erziehung und schwer abzusehen, wie durch sie hindurchzukommen. Jedenfalls wünsche ich Ihnen von ganzem Herzen, dass Ihre bahnbrechende Erziehungsmethode siegreich durchdringen wird, und bin ich auch ganz überzeugt davon, dass es so sein wird! In größter Wertschätzung Grete Löhr. Leiterin der Geschäftstelle der Wiener Jugendgerichtshilfe.“ (Löhr an Aichhorn, Brief vom 15.3.1922; Original im Wiener Stadt- und Landesarchiv)
Dass eine direkte Verbindung zwischen Grete Löhr und zentralen Größen der damaligen Wiener Fürsorgelandschaft bestand und sie als Fürsorgerin in dem damals einen größeren Wirkungskreis erzielenden psychoanalytischen Milieu beheimatet war, wird auch daran ersichtlich, dass sie vor ihrer Tätigkeit im Wiener Settlement (vgl. Malleier 2005) tätig war, dessen Leitung Else Federn (vgl. Malleier 2003) inne hatte. Diese war wiederum die Schwester von Paul Federn , der als August Aichhorns Lehranalytiker fungierte (vgl. Aichhorn 2011). Was in den persönlichen Verbindungen und in den zitierten Briefauszügen explizit wird, tritt implizit in den schriftlichen Ausführungen Grete Löhrs zutage, was weiter unten zu zeigen sein wird.
Die Psychoanalyse bzw. psychoanalytische Methoden galten Aichhorn selbst als Hilfsmittel im Rahmen der Erziehungsberatung, als notwendige Fokuserweiterung, die den Erzieher erst „die Wege finden [lässt], auf denen der Dissoziale dazu gebracht werden kann, sich selbst wieder in die Gesellschaft einzureihen“ (Aichhorn 1966/1925: 9) und fürsorgerische Interventionen in dem Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe anleiten zu können (vgl. ebd.). Insbesondere arbeitete Aichhorn mit dem psychoanalytischen Konzept der „Übertragung – Gegenübertragung“, im Original heißt es diesbezüglich:
„Welches ist nun des Fürsorgeerziehers wichtigstes Hilfsmittel bei der Ausheilung des Verwahrlosten? Die Übertragung! […] Die zärtlichen Beziehungen zum Erzieher sind es in erster Linie, die dem Zögling den Antrieb geben, zu tun, was dieser zu tun vorschreibt, zu unterlassen, was dieser verbietet. Der Fürsorgeerzieher liefert aber […] dem Zögling auch Züge der Identifizierung, bewirkt eine dauernde Veränderung seiner in der Struktur seines Ichideals und damit ein dauernd geändertes Verhalten des ehemals Verwahrlosten“ (ebd.: 199).
Auch Thomas Aichhorn (2011) stellt die Bedeutung der Übertragung und der Betreuungsbeziehung im Werk seines Großvaters heraus, wenn er schreibt:
„Die Psychoanalyse hatte Aichhorn gezeigt, dass, genauso wie der Neurotiker in der analytischen Kur die neurotischen Konflikte in der Übertragung wiederholt, unausweichlich auch der Verwahrloste in der Beziehung zum Erzieher sein dissoziales Benehmen wiederholen muss. Die Übertragung nutzte er aber, anders als in der psychoanalytischen Kur, nicht zur Deutung unbewusster Regungen, sondern zur Schaffung starker affektiver Erlebnisse.“ (Aichhorn 2011: 23)
Die Psychoanalyse diente August Aichhorn als zentraler Schlüssel, durch den quasi die Dechiffrierung sozialer Beziehungen per se möglich wurde und die somit als die grundlegende Technik in der Fürsorgeerziehung zum Einsatz kommen sollte (vgl. ebd.: 24)
Hier ist nicht der Platz, um das Werk Aichhorns mit jenen schriftlichen Dokumenten Grete Löhrs erschöpfend vergleichen zu können; folgende, von Grete Löhr herausgestrichenen Standards dürften aber jedenfalls genügen, um die Parallelen in ihren Konzepten augenfällig zu machen und um aufzuzeigen, dass sie ihren Schriften und ihrer Herangehensweise genau jene Erkenntnisse und praktischen Erfahrungsbeispiele zugrunde legte. Bereits 1921, vier Jahre nach der Etablierung der Schutzaufsicht, schrieb Löhr einleitend in einem ihrer Praxishandbücher:
„Die Schutzaufsicht und die Erziehungshilfe sind die allerwichtigsten Aufgaben der Jugendgerichtshilfe. Der Helfer hat in ein enges persönliches Verhältnis zu seinem Schützling zu treten, in steter Berührung mit ihm in einen erzieherischen Einfluß auf ihn auszuüben, um ihn vor Rückfall und überhaupt weiteren Störungen seiner Entwicklung zu bewahren.[...]Der Helfer schaffe sich ein Vertrauensverhältnis zu seinem Schützling und dessen Familie“ (BMfSV 1921: 30; Hervorhebung im Original).
Von dem grundlegenden Aspekt der Beziehungsarbeit spricht sie auch knapp zehn Jahre später in dem dritten Praxishandbuch der JGH, wenn sie als „Fundament der Erziehungsfürsorge und Schutzaufsicht [...] eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Fürsorger und Schützling“ (Löhr/Suchanek 1930: 64) bezeichnet.
Dass sich Löhr an Aichhorns Auffassung von Verwahrlosung und dessen Methoden, um diese zu beheben, orientierte, zeigt sich u. a. auch an dem Stellenwert des Begriffs der Erziehungshilfe respektive -beratung in ihren Ausführungen, in dem sich dasselbe Verständnis hinsichtlich der Ursachen von Verwahrlosung/Delinquenz in Sozialisationsdefiziten reflektiert und aus welchem spezifische Interventionsschritte abgeleitet werden können. Dieses Verständnis und das der Schutzaufsicht zugrunde liegende Ätiologiemodell sollte Grete Löhr in enger Zusammenarbeit mit Erwin Lazar weiterentwickeln, so dass sie 1930 festhielt, dass „in den meisten Fällen nicht vereinzelte […] Verwahrlosungserscheinungen, sondern ein […] Verwahrlosungskomplex“ (Löhr/Suchanek 1930: 66) die Ursache der Delinquenz darstelle. In methodisch-fachlicher Hinsicht leitete sie eine professionelle Haltung sowie spezifische Interventionskonzepte jedoch nach wie vor an dem Aichhorn’schen Denkgebäude ab und so zielten ihre Handlungsleitlinien grosso modo auf die Kompensation von Sozialisationsdefiziten und gleichzeitig auf eine Sensibilisierung für die (Aus-)Wirkungen der Schutzaufsichtspraxis selbst ab. Letzteres kann exemplarisch daran gezeigt werden, dass die Schutzaufsicht
„mit tunlichster Schonung der Ehre des Verurteilten zu erfüllen [sei und] […] sorgfältig alles [vermieden werden sollte], was Verdacht gegen den Schützling oder Unberufene zur Kenntnis bringen könnte, daß er verurteilt worden ist“ (BMfSV 1921: 29f).
Dass heißt, dass nicht nur der Stigmatisierungseffekt in Relevanz seiner Auswirkungen auf das alltägliche Leben der Schützlinge reflektiert wurde, sondern auch die Etikettierungsmacht Sozialer Arbeit nicht zum Tragen kommen sollte bzw. keinesfalls den betroffenen Personen zum Schaden gereichen durfte.
Dass die Praxis jedoch zum Teil nicht den fachlichen Kriterien entsprach, lässt sich u. a. daran ableiten, dass bereits dem Praxishandbuch aus dem Jahr 1921 sowohl Musterberichte als auch Negativberichte angeführt wurden, in denen dezidiert auf mangelhafte praktische Beispiele verwiesen wurde. Setzt man die soeben beschriebenen fachlichen Standards und Entwicklungslinien darüber hinaus mit dem vorhandenen Quellenmaterial (Erhebungs- und Verhandlungsberichte, Protokolle etc.) in Beziehung, „lässt sich festhalten, dass eine große Kluft zwischen theoretisch-normativen Standards bzw. offizieller Programmatik und einer tendenziell disziplinierenden Praxis bzw. impliziten Zielsetzungen bestand“ (Kufner 2013a: 13), die zwar aufgrund des hohen internationalen Entwicklungsniveaus zunächst irritiert, aus einer diskursanalytische Perspektive jedoch verständlich wird (vgl. ebd.: insb. Kap. 6). Fürsorge in Form der Schutzaufsichtsfachlichkeit unterlag einem permanenten Selbstdefinitionsprozess, der an internationale Diskurse rückgebunden war und im internationalen Vergleich als hochentwickeltes Konzept beschrieben wurde (vgl. Trought 1927). Die Schutzaufsichtspraxis selbst wurde, wenn nicht von angrenzenden, mächtigeren Disziplinen (Heilpädagogik, Psychiatrie, Justiz) dominiert, dann doch jedenfalls von diesen stark beeinflusst.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Beziehungsarbeit als konstitutives Merkmal den zentralen Stellenwert der Schutzaufsicht einnahm. Rückblickend ist insgesamt nur ein marginaler Diskurs zur Schutzaufsichtsfachlichkeit auszumachen und zu konstatieren, dass der Methoden- und Wissenstransfer kein schriftlich-diskursiver, sondern vorwiegend ein personeller war, der nur in enger Verbindung mit dem Wirken von Grete Löhr gedacht werden kann. Darin kann auch ein Grund dafür gesehen werden, dass in der Zweiten Republik keine direkte Bezugnahme stattfand. Weiters kann vermutet werden, dass in der Entstehungsphase der Schutzaufsicht sozial- wie gesellschaftspolitische Agenden der politischen Durchsetzung der Schutzaufsicht selbst galten bzw. dass diverse diskursive Arenen vorrangig für die politische wie institutionelle Etablierung der Schutzaufsicht genutzt wurden.
3. 1957-1990: Die Institutionalisierung der modernen Bewährungshilfe, mündlich tradierte Methoden – institutionelle Etablierung
1956, ein Jahr vor dem Gründungsjahr der „Arbeitsgemeinschaft Bewährungshilfe“, erscheint von zwei Gründungsmitgliedern ein Sonderdruck bzgl. der „Methodik und Indikation der Bewährungshilfe“ (Schindler/Sluga 1997/1956), um eine fachliche Diskussion zu initiieren, da zu diesem Zeitpunkt unklar schien, was Bewährungshilfe denn genau sein sollte bzw. wie diese ggf. denn umgesetzt werden sollte (ebd.: 28). Aus dieser Quelle wird zunächst nicht auf den ersten Blick ersichtlich, ob bzw. in welchem Ausmaß auf Aichhorns Werk Bezug genommen wird (wie in späteren Rückblicken hinsichtlich der Gründung der Bewährungshilfe dezidiert herausgestellt wird; vgl. Kapitel 1). Es findet hier zunächst ein Rekurs auf den anglosächsischen Probationsdiskurs statt mit dem gleichzeitigen Verweis auf diese Notwendigkeit, da die Schutzaufsicht zwar theoretisch vorhanden, de facto praktisch jedoch nicht umgesetzt wurde (ebd.: 31); dies kann aber in der historischen Verortung und vor dem Hintergrund einer Organisationsgründung mitunter auch als taktisches Kalkül gelesen werden, um unter Berufung auf internationale role models den Legitimationsgrad gegenüber den Auftraggebern und Financiers zu erhöhen. Für diese Lesart und für die Bedeutung, die dennoch Aichhorns Schaffen eingeräumt, wenngleich nicht dezidiert ausgeschildert wird, spricht jedenfalls, dass sich mit dem Verweis auf ausländische Vorbilder wiederum die Beziehungsarbeit als das zentrale Momente in den Mittelpunkt der Bewährungshilfepraxis gestellt wird:
„Nach der übereinstimmenden Praxis des Auslandes ist für die Bewährungshilfe kennzeichnend, daß ein vom Gericht bestellter Helfer zu dem Schutzbefohlenen eine persönliche Beziehung herstellt und ihn im Rahmen dieses Vertrauensverhältnisses in jeder Weise unterstützt“ (ebd.: 32).
Noch deutlicher gewinnt diese Interpretation in einem späteren Aufsatz Sepp Schindlers (1981) an Kontur, wenn er erinnernd festhält:
„Das für den weniger Informierten Erstaunlichste ist, daß wesentliche Aspekte des von Aichhorn Gemeinten lehrbar und lernbar ist; aber eben nicht durch Bücher, sondern über Personen. Und genau das entzieht sich häufig der Aufmerksamkeit der Fachwelt und damit auch der schriftlichen Fixierung.“ (Schindler 1981: 111f)
Und weiter heißt es dort, dass Aichhorns
„Einfluß [...ein] überwiegend [...] persönlicher und konkreter [war], der trotzdem weltweit wirksam geworden ist. Schriftliche Quellen sind im Vergleich dazu sekundär“ (ebd.: 133; vgl. dazu auch Adam 1981, Dworschak 1981).
Aus diesem Zusammenhang heraus lässt sich auch die von Sepp Schindler aufgeworfene und hier erneut gestellte Frage beantworten, warum nämlich Aichhorns Einfluss auf die Sozialarbeit so wenig Beachtung gefunden hat.
D. h. auch anhand dieser Materialen zeigt sich wie bereits in der Ersten Republik, dass die fachliche Auseinandersetzung und Genese zum Zeitpunkt der Etablierung der Bewährungshilfe eine vorrangig in mündlichen Foren stattfindende war, die von einigen wenigen AkteurInnen getragen wurde (ein Aspekt, der sich bis in die 1990er- und tw. bis zu den 2000er-Jahre über weite Strecken nicht grundlegend ändern sollte, wie zu zeigen sein wird). Und Schindler streicht die Kanäle des Wissenstransfers deutlich heraus, wenn er auf die Vortragstätigkeiten Aichhorns im Rahmen der Sozialen Akademie der Gemeinde Wien und der Sozialen Frauenschule der Caritas verweist (vgl. Aichhorn 2011) und diesen Faden weiterspinnt, wenn er den stark personenzentrierten Konstitutionsprozess der Bewährungshilfe im Zuge der Gründungsphase wie folgt beschreibt:
„[Hier ist] allen voran Frau Prof. Dworschak zu nennen, die den Stil der Sozialarbeit in Österreich […] wesentlich mitbestimmt hat. Ihrer Tätigkeit an den Ausbildungsstätten für Sozialarbeiter und im Institut für Erziehungshilfe verdanken viele ein vertieftes Verständnis dessen, was in der professionellen Beziehung zwischen Sozialarbeiter und Klienten geschieht. Unter diesen befindet sich auch der Referent: womit die Brücke zur Österreichischen Bewährungshilfe hergestellt ist, die in ihrer gegenwärtigen Gestalt ohne Aichhorn nicht denkbar wäre“ (Schindler 1981: 111, vgl. dazu auch Posch 1990: 9f).
Hinzu kommt, dass viele der Gründungsmitglieder selbst psychotherapeutisch ausgebildet waren und somit eine tiefenpsychologisch orientierte Grundhaltung, die oftmals unter der Chiffre Beziehungsarbeit subsumiert wurde, in die Bewährungshilfepraxis mit hinein transportierten. Dass Bewährungshilfe per se als psychoanalytisch orientierte Sozialarbeit gedacht und jedenfalls von Außenstehenden auch so betrachtet wurde, sollte eine Konstante darstellen, die sich in den nächsten Dekaden weiterverfolgen lässt und die in einer Interviewpassage mit Adalbert Eisenriegler deutlich wird:
„Was ich am liebsten hatte […] war die ‚die klinische Arbeit’, ich möchte das so nennen [...], weil ich ja in die Bewährungshilfe gekommen bin als junger Soziologiestudent mit der Vorstellung, dass ich eine psychoanalytische Sozialarbeit mache.“ (Interview mit A. Eisenriegler, geführt von Dorit Bruckdorfer am 29.11.2007)
Bis zur Gründung der österreichischen Zeitschrift für Sozialarbeit und Bewährungshilfe (SUB) 1979 ist hinsichtlich der methodischen Ausgestaltung der Bewährungshilfe natürlich eine weitere Auseinandersetzung verfolgbar, diese beschränkt sich jedoch lediglich auf punktuelle Publikationen (vgl. bspw. Dworschak 1969, Einem 1979, Schilder 1966, 1976, 1978, Schindler 1962, Schindler/Sluga 1997/1956), wobei wiederum darauf hinzuweisen ist, dass diese Debatte von einigen wenigen (und tw. denselben) AkteurInnen getragen wurde. Ein Befund, den auch Caspar Einem (1979: 587) auf den Punkt bringt, wenn er schreibt, dass die verfügbare Literatur zur Bewährungshilfe nicht „ohne unverhältnismäßigen Aufwand“ rezipiert, geschweige denn überhaupt gefunden werden kann. Auch Posch (1987: 177, vgl. Pilgram 1997) kommt rückblickend zehn Jahre später zu demselben Schluss, indem er attestiert, dass keine größere oder kontinuierliche Methodendiskussion innerhalb der österreichischen Bewährungshilfe beobachtbar war, allenfalls vereinzelte Arbeiten über ein tiefenpsychologisch orientiertes Konzept aufscheinen, die ihren Ursprung vor allem in den Auslegungen Schindlers finden.
Mit Beginn der 1980er-Jahre und in Zusammenhang mit der Herausgabe der Zeitschrift SUB ist erstmals eine Methodendebatte beobachtbar, die breiter geführt wird und die bald deutlich an Beschleunigung erfahren sollte. Als Katalysatoren wirken zusätzlich gesellschafts- wie kriminalpolitische Faktoren (Wirtschafts-/Ölkrise, das „Nothing-works“-Postulat, Strafrechtsreformen etc.), die sich auch in der Themenwahl und Schwerpunktsetzung der schriftlichen Auseinandersetzung widerspiegeln. Diese Entwicklungen machen nicht nur die Notwendigkeit deutlich, konkrete[re] und den sich geänderten Rahmenbedingungen entsprechende Interventionskonzepte zu entwickeln, gleichzeitig sind es auch Professionalisierungs- und Legitimierungsbestrebungen in der Sozialen Arbeit selbst, die die Methodendiskussion befeuerten.
Vor allem sind es therapeutische Ansätze, auf die in dieser Zeit zurückgegriffen wird und in methodischer Hinsicht den Fachdiskurs dominieren sollten. Als Schwerpunktthemen scheinen in den 1980er-Jahren folgende auf: psychotherapeutische Familienarbeit (SuB 1980, Nr.3), Arbeitskreis Methoden (1981/5), systemorientierte Familienarbeit (1984/5), Methodik und Beziehungsarbeit (1985/2), psychoanalytische Sozialarbeit, soziale Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit (1987/2), Familientherapie (1988/3), Symposium zur Methodik/methodische Leitbilder (1990/2, 1991/1).
Gleichzeitig findet auch eine grundsätzliche Debatte zu „der“ Bewährungshilfemethode statt, die die Beziehungsarbeit respektive die Einzelfallhilfe (die wiederum auf Beziehungsarbeit beruht) als Fundament der Bewährungshilfe setzte. Wiewohl diese als grundlegendes Prinzip angesehen wurde, sollte eine detaillierte Ausformulierung erst später stattfinden. (Bekannter und in das heute aktuelle Qualitätshandbuch von NEUSTART sind vor allem die Arbeiten von Klaus Posch, Udo Rauchfleisch und Sepp Schindler eingeflossen, die die Beziehungsarbeit stärker konturieren sollten. Weniger Beachtung fanden die Ausführungen von Gerhard Steinlechner). Und ist es zunächst so, dass der Methodenpluralismus als außerordentlich hilfreich, ja sogar als konstitutives Element der Bewährungshilfe beschrieben wird, sollten sich ab Mitte der 1980er-Jahre kritische Stimmen mehren und eine Kontroverse in Gang bringen, die genau diese Freiheit in der Methodenwahl als zu unkonkret und in sich indifferent bezeichnen und die die Anleihen, die überwiegend in psychotherapeutischen Zusatzausbildungen genommen wurden, als unzureichendes Substitut für diese methodische Leerstelle deuteten (vgl. bspw. Madersbacher 1992, Steinlechner 1987a, 1987b). Steinlechner (1987a) analysiert diese diffuse Situation damals wie folgt:
„In der Durchführung von Sozialarbeit in dem hier skizzierten Bereich herrscht keine einheitliche Auffassung davon, was diese Arbeit eigentlich sei. Zum einen gibt es die Praxis, zu tun, was einem gerade einfällt und dazu Sozialarbeit zu sagen. Ein anderer Teil der Kollegen sucht sein Heil in therapeutischen Ansätzen, die vor zehn Jahren in Richtung Gruppentherapie gingen, während derzeit familientherapeutische Methoden vorherrschen. […] in Anlehnung an die Erkenntnisse August Aichhorns [geht] eine pure therapeutische Intervention am Problem des Verwahrlosten vorbei“ (Steinlechner 1987a: 10)
In diesem Auszug ist nicht nur die Re-Orientierung an dem originären Fundament der Bewährungshilfe interessant, wie in einem Zerrspiegel macht es auch die damalige Aktualität und Brisanz des Aushandlungsprozesses deutlich, in dem ein Versuch einer Bestandsaufnahme gemacht wurde, dem näher zu kommen, was Sozialarbeit in Form der Bewährungshilfe denn eigentlich sein solle, welches Menschenbild diesem Verständnis zugrunde gelegt wurde und wie über Delinquenz und Reaktionen darauf nachgedacht werden solle. Diese Orientierungslosigkeit und Irritation hinsichtlich der eigenen Praxis sollte einer der zentralen Gründe darstellen, warum sich die Methodendiskussion in den kommenden Jahren ausdifferenzierter gestalten sollte. Die Reorganisation des VBSA-Vereins in eine soziale Dienstleistungsorganisation, ein Kurswechsel des internationalen Bewährungshilfediskurses und eine erstarkende Wirkungsorientierung stellen unseres Erachtens weitere Ursachen dafür dar, die die geänderten Umweltanforderungen an die Organisation grob umreißen und als katalysatorische Triebkräfte wirken sollten.
4. Zusammenfassung und Ausblick
Die österreichische Bewährungshilfe hat ihre Ursprünge bereits knapp vor der Ersten Republik; während dieser Zeit fand bereits die fachlich-methodische Grundlegung dieses Handlungsfeldes statt. Schon in den ersten Jahren der institutionalisierten Bewährungshilfe im Rahmen der Wiener Jugendgerichtshilfe, wurde ein dem internationalen Niveau entsprechendes methodisches Konzept umrissen und sollte dann v. a. durch das avantgardistische Engagement Grete Löhrs weiterentwickelt werden. Durch den Austausch mit August Aichhorn und anderen Größen der damaligen Fürsorge- und an Einfluss gewinnenden Psychotherapielandschaft, v. a. aber aufgrund der starken Bezugnahme auf das Aichhorn’sche Denkgebäude, konnte damit ein wegweisender fachlicher Ansatz im Umgang mit straffällig gewordenen Personen konzipiert werden, der auch noch zwanzig Jahre später, als man die „moderne Bewährungshilfe“ der Zweiten Republik ins Leben rief, nicht nur als anschlussfähig, sondern auch als zukunftsweisend galt. Als zentraler Begriff und methodischer Schlüssel galt die Beziehung zu dem/der ProbandIn selbst; infolge dessen auch Bewährungshilfe als Beziehungsarbeit beschrieben wurde.
Ein zentrales Moment, dass diese Entwicklungslinie bis hin in die späten 1970er-Jahre prägen sollte, war, dass die methodisch-fachliche Genese eine überwiegend mündliche war, dieser narrative Wissenstransfer auch die Lücke zwischen 1934 und 1957, der Revitalisierung der Bewährungshilfe, überbrücken konnte (insb. durch August Aichhorn und Rosa Dworschak) und es in der ersten Gründungsphase der österreichischen Bewährungshilfe lediglich punktuelle schriftliche Auseinandersetzungen gab.
Diese Konstante änderte sich erst mit der Herausgabe einer spezifischen Bewährungshilfezeitschrift und beschleunigte den Methodendiskurs und damit die Methodenentwicklung selbst. Angetrieben wurde dieser Innovationszugzwang in fachlicher Hinsicht nicht nur durch eine tiefgreifende Unklarheit, was denn Bewährungshilfe respektive Soziale Arbeit an und für sich sei und wie diese beschrieben werden könne, sondern auch durch sich zunehmend ändernde gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen. In dieser Atmosphäre orientierte man sich vorrangig an therapeutischen Wissensbeständen i.F. von therapeutischen Zusatzausbildungen und so erfuhr Bewährungshilfe als tiefenpsychologisch orientierte Sozialarbeit ein Revival. Aber eben nicht in erster Linie im Sinn einer tiefenpsychologisch-therapeutischen Prägung, sondern verstärkt im Rahmen anderer Therapierichtungen. Gleichzeitig wurde in dieser Phase mit dem Verweis auf die Aichhorn’sche Grundlegung erstmals Beziehungsarbeit als die Methode der österreichischen Bewährungshilfe auch im Detail schriftlich verankert, was rückblickend auch als wirkmächtiges, identitätsstiftendes Merkmal betrachtet werden kann.
Diese erstmalige schriftliche Fixierung und die stark therapeutische Orientierung stellen das Fundament dar, auf dem die österreichische Bewährungshilfe Ende der 1980er-Jahre zu stehen kam. In den darauffolgenden Jahren sollte diese junge kontroversielle Methodendebatte nicht abebben, sich angesichts geänderter Umweltanforderungen jedoch tendenziell ökonomischen Prägorativen unterordnen, die einen zunehmenden Legitimierungsdruck erzeugten, die eigene Praxis als eine messbare und an Effizienz- und Effektivitätskriterien ausgerichtete zu konzipieren.
Verweise
1 Eine der wenigen Ausnahmen stellen die Ausführungen von Paul Ney (2005) dar, für die Bewährungshilfe in Deutschland siehe für einen groben Überblick Braun (2014).
2 Hier wird ganz bewusst auf die einschlägige Literatur und Auseinandersetzung in Österreich abgestellt, wenngleich internationale Diskurse kontinuierlichen Einfluss auf die Entwicklung der österreichischen Bewährungshilfe hatten. Diese werden in diesem Kontext hier (zumindest ab 1990) als Referenzrahmen berücksichtigt, da sich unserer Meinung nach die Bewährungshilfemethodik in Österreich bis jedenfalls in die späten 1980er-Jahre als relativ eigenständige und spezifische Praxis herausgebildet hat. Seit diesem Zeitraum entfalten internationale Impulse und Best-practise-Beispiele größere Praxisrelevanz, so eine These, die sich hinsichtlich des zugrunde liegenden Quellenmaterials nachzeichnen lässt.
3 Die zeitlich getroffene Einteilung orientiert sich an folgenden Parametern: 1917 bis 1934: 1917 wurde die Schutzaufsicht in Wien institutionalisiert und kann ab diesem Zeitpunkt jedenfalls in organisatorischer wie später auch fachlicher Hinsicht von der bis dahin großflächig agierenden freiwilligen Fürsorge in wesentlichen Aspekten unterschieden werden (vgl. dazu Kufner 2013a: 101ff). Im Jahr 1934 hatten sich nicht nur die politischen Verhältnisse bereits drastisch verändert, sondern es starb auch Grete Löhr im Juli 1934 (vgl. Kufner i.E.).
Die Zeit bis 1957, dem Jahr in dem die „moderne“ Bewährungshilfe gegründet wurde, stellt ein bis dato unbearbeitetes Forschungsdesiderat dar und würde eine gesonderte Fokussierung verlangen. Einerseits kann eine Kontinuität (tw. auch in personeller Hinsicht) der Schutzaufsichtspraxis nachgezeichnet werden (vgl. ebd.), andererseits ist bis dato nichts über deren Ausgestaltung während des NS-Regimes bekannt. Und, zwischen 1945 und 1957 können bis auf wenige Ausnahmen (August Aichhorn, Rosa Dworschak) keine methodisch-fachlichen Weiterentwicklungen und Auseinandersetzungen verzeichnet werden.
1957 bis 1990: 1957 stellt wie erwähnt das Gründungsjahr der „Arbeitsgemeinschaft Bewährungshilfe“ dar und somit den logischen Beginn einer weiterführenden chronologischen Darstellung. Das Jahr 1990 wurde von uns gewählt, weil Ende der 1980er- bzw. Anfang der 1990er-Jahre neue Akzente im Methodendiskurs gesetzt wurden und sich die Debatte um das grundlegende Methodenrepertoire selbst zu beschleunigen begann. Der Zeitraum zwischen 1990 und 2014 wird im Rahmen eines nachfolgenden Beitrags diskutiert werden.
4 August Aichhorn (1878-1949) war ein österreichischer Pädagoge und Psychoanalytiker, der als Begründer der psychoanalytischen Sozialarbeit gilt und zugleich als wegweisender Impulsgegber für die österreichische Bewährungshilfe beschrieben wird (für Literatur von und über August Aichhorn vgl. Aichhorn 2011, 2014).
5 Später wurde auch in methodischer Hinsicht eine klare Grenzlinie gezogen und mit folgender Differenz begründet, dass sich die beiden Einrichtungen in der praktischen Arbeit grundlegend unterschieden: „Es gab ja von der Jugendgerichtshilfe her dieses Intermezzo einer Bewährungshilfe, und da war der Ansatz aber ein vollkommen anderer, meiner Ansicht nach. Da ist es viel, viel mehr um die Pädagogik gegangen. Das heißt, eine pädagogische Orientierung, die die tiefenpsychologischen Ansätze, die wir haben, exkludiert haben“ (Interview mit Olga Schaendlinger zit. in Leirer 1997: 51)
6 Grete Löhr (1878-1934) war eine Wiener Fürsorgerin, die ab der Gründung der Wiener JGH deren Leiterin wurde und diese Funktion bis 1933 bekleidete. Sie kann als zentrale Figur der Wiener Straffälligenhilfe der Ersten Republik gelten, die in internationalen Verbänden zur Förderung einer modernen Jugendfürsorge und eines modernen Jugendstrafrechts beteiligt war. Für biographische Details siehe Ariadne (o.J.) und v. a. Kufner (i.E.)
7 Dass G. Löhrs Tätigkeit vonseiten des Kreises um August Aichhorn sehr geschätzt wurde, wird auch in einem Brief von Anna Freud an August Aichhorn deutlich, in dem es heißt: „Frl. Löhrs Bericht ist mit einer direkt bewunderungswürdigen Klarheit abgefaßt; sie muß ein ganz besonderer Mensch sein, um in so wenig Seiten eine ganze Familiengeschichte in dieser Weise darstellen zu können. Auch wenn ich noch nichts von der Familie wüßte, könnte ich mir jede einzelne Person danach lebend denken und günstiger für den Ernst hätte sie es – bei aller Wahrheit – gar nicht machen können“ (Anna Freund zit. in Aichhorn 2012: 111). An dieser Stelle sei Thomas Aichhorn unser herzlichster Dank ausgesprochen, der uns seine privaten biographischen Notizen zu Grete Löhr und anderweitige Materialen zur Verfügung stellte (in dem sich auch obiger Briefausschnitt wiederfindet).
8 Paul Federn (1871-1959) war ein österreichischer Arzt und Psychoanalytiker und einer der ersten Schüler von S. Freud.
9 Zu der Bedeutung der Übertragung bei Aichhorn siehe insb. Aichhorn 1966/1925: Kap. 6, und Aichhorn 1931 zit. in Aichhorn 2011: 91-107.
10 Zur Bedeutung und einer möglichen Auslegung Aichhorns Schriften vgl. insb. Aichhorn 2011, Dworschak 1981, Posch 1987, Steinlechner 1987a, 1987b, 1990; für eine Interpretation von G. Löhrs Ausführungen vgl. Kufner i.E.
11 Für eine Interpretation der Auffassung der Verwahrlosung bei Aichhorn siehe insb. Aichhorn 2011: 41ff.
12 Erwin Lazar (1877-1932) war ein Wiener Arzt, der bereits ab 1911 (dem Gründungsjahr des Komitees der Wiener JGH) mit Schutzaufsichtsagenden beschäftigt und ein Befürworter eines modernen Jugendstrafrechts war. In den 1920er-Jahren kam es zu einer engen Zusammenarbeit zwischen mit Grete Löhr (vgl. bspw. Teller 2009).
13 Diese Vermutung wird auch bei der Analyse eines der zentralen fürsorgerischen Publikationsorgane deutlich. In der „Zeitschrift für Kinderschutz und Jugendfürsorge“ (von 1907 bis 1923) respektive „Zeitschrift für Kinderschutz, Familien- und Berufsfürsorge“ (von 1923 bis 1938) werden psychoanalytische Ansätze und/oder Methoden nur sehr punktuell thematisiert.
14 Zusätzlich zu den in Kap. 2 angeführten Argumenten erscheint es jedoch auch plausibel zu sein, dass die Abgrenzung der „modernen Bewährungshilfe“ zur vorangegangenen Schutzaufsicht und somit zur Wiener Jugendgerichtshilfe dem Bestreben geschuldet war, einen neuen organisatorischen Rahmen zu schaffen, um Sozialer Arbeit in Form der Bewährungshilfe eine geeignete, von tatsächlich oder vermeintlich diskreditierten Fürsorgeformen wie der Schutzaufsicht klar unterscheidbare Organisationsform zu bieten. Diesen Gedanken verdanken wir einem gemeinsamen Gespräch mit Arno Pilgram (5.8.2015). Für weiterführende Gedanken, die für diese Interpretation sprechen vgl. Steinert/Pilgram 1973.
15 Eine frühe Mitarbeiterin der Arbeitsgemeinschaft Bewährungshilfe, Dr. Olga Haring, erzählte, dass sie sich für eine Mitarbeit im Rahmen des Vereins bemühte und mit Sepp Schindler ein Gespräch führte: „Ja, so marschierte ich zu Schindler. Schindler hat also ein langes Interview mit mir gemacht, über Aichhorn gefragt, den ich nicht gelesen hatte. Ich war völlig gebrochen und habe Aichhorn sofort nachher gelesen. Und am Ende des Gesprächs hat er gesagt, na gut, wenn Sie unbedingt wollen, ob daraus etwas wird, wissen wir noch nicht. Wir wissen noch keine Methodik, das heißt das müssen wir uns auch noch erarbeiten, die Grundlagen dafür haben wir“ (Interview Olga Schaendlinger zit. in Leirer 1997: 22). Die Vermutung, dass mit den erwähnten Grundlagen das Konzept Aichhorns gemeint ist, liegt sehr nahe.
16 Mitgeschwungen ist die Aichhorn’sche Methodik kontinuierlich, quasi latent bei späteren BewährungshelferInnengenerationen. Zuzüglich unserer bisherigen Interpretationen – eben der fehlenden schriftlich-diskursiven Fixierung – und diese ergänzend, kann es auch als wahrscheinlich gelten, dass v. a. andere Narrative (Einzelfallhilfe/Case Management) verwendet wurden, die dasselbe Vorgehen und dasselbe sozialarbeiterische Selbstverständnis bezeichnen sollten und die auf Mary Richmonds Konzepten am Anfang des 20. Jahrhunderts beruhen (vgl. Dworschak 1981: 98, vgl. dbzgl. auch Interview mit A. Eisenriegler, geführt von Dorit Bruckdorfer am 29.11.2007).
17 Adalbert Eisenriegler (*1947) ist Soziologe und Psychoanalytiker, langjähriger Bewährungshelfer und Einrichtungsleiter in Linz und OÖ.
18 Psychoanalytische Pädagogik (Österreich): 1926-1937; Soziale Arbeit und Bewährungshilfe (Österreich): 1979-2003; Bewährungshilfe – Soziales. Strafrecht. Kriminalpolitik. (Deutschland): 1959-2015; Zeitschrift für Kinderschutz und Jugendfürsorge (Österreich): 1907-1923; Zeitschrift für Kinderschutz, Familien- und Berufsfürsorge (Österreich): 1923-1938.
Literatur
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Über die AutorInnen
Mag. Jonathan Kufner, BA, Jg. 1985
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Veronika Reidinger, MA, Jg. 1983
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