soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 14 (2015) / Rubrik "Thema" / Standort Graz
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/416/674.pdf
Günter Rausch:
„Im Leben lernt der Mensch
zuerst gehen und sprechen.
Später lernt er dann,
still zu sitzen und den Mund zu halten.“ (Marcel Pagnol)
Partizipation wird begrifflich zumeist unter Rückgriff auf die lateinischen Sprachwurzeln „pars“ und „capere“, was mit „Teil“ sowie „nehmen“/„fassen“ übersetzt wird, hergeleitet. Es bedeutet also so viel wie „Teilhabe“. In der gesellschaftlichen Praxis hat sich längst eine erhebliche Vielfalt mit bedeutsamen Divergenzen im grundlegenden Verständnis von Partizipation herausgebildet. Gemeinhin versteht man dennoch unter Partizipation
„die aktive Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen bei der Erledigung der gemeinsamen (politischen) Angelegenheiten bzw. der Mitglieder einer Organisation, einer Gruppe, eines Vereins etc. an den gemeinsamen Angelegenheiten“ (Schubert/Klein 2011)
Ideengeschichtlich wird dabei gerne auf Aristoteles und die antiken Frühformen der Demokratie zurückgegriffen. Tatsächlich gab es im fünften bis dritten Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung in Athen direkte Demokratie mit einer unmittelbaren Bürgerbeteiligung, die heute vielerorts noch utopisch wirken mag: Jeder Bürger durfte an den Volksversammlungen ebenso wie an den Gerichtsversammlungen sowie an öffentlichen Ämtern mitwirken. Berufspolitiker waren noch nicht erfunden worden. Die Bürger nahmen, so der naive Eindruck, ihre eigenen Angelegenheiten in die eigenen Hände! Doch was heute oftmals als „Wiege der Demokratie“ tituliert wird, war ausschließlich den freien Männern vorbehalten. Frauen, Sklaven und weitere Bewohner ohne Bürgerstatus waren von diesen Rechten ausgeschlossen. „Von den 60000 Männern unter den 200 000 Einwohnerinnen und Einwohnern waren nur etwa 30 000 Vollbürger.“ (Vorländer 2014) Das heißt, dass etwa nur jeder siebte Einwohner Athens über Bürgerrechte verfügte.
Von demokratischen Menschenrechten, wie zum Beispiel das Recht auf Meinungsfreiheit und Mitwirkung an politischen Entscheidungsprozessen für alle, war seinerzeit noch nicht die Rede. Und selbst bei der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte durch die französische Nationalversammlung vom 26. August 1789 hatte man nur an die besitzende Klasse von weißen Männern gedacht. Das gemeine besitzlose Volk, insbesondere auch die Frauen, waren von diesen verbrieften Rechten weitgehend ausgeschlossen. Bezeichnend ist das Schicksal der Olympe de Gouges, die 1791 diese Diskrepanzen aufzeigte und eine „Deklaration der Rechte der Frau und Bürgerin“ verfasste. Sie nahm die Gleichheitsparole beim Wort:
„Ihr habt erklärt, dass alle Personen gleich sind. Ihr habt bewirkt, dass einfache Hüttenbewohner gleichberechtigt neben Prinzen gehen. Und doch duldet ihr alle Tage, dass 13 Millionen Sklavinnen die Ketten von 13 Millionen Tyrannen tragen.“ (FrauenMediaTurm o.J.)
Wegen ihrer konsequent demokratischen Forderungen machte man ihr 1793 den Prozess („Anschlag auf die Volkssouveränität“), der mit der Hinrichtung mittels Guillotine endete.
Erst im Verlauf des 20. Jahrhunderts änderte sich die Rechtslage grundlegend, so dass, glaubt man den Verfassungen der europäischen Staaten, die Menschenrechte für alle Personen gelten. Die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges, insbesondere aber das schreckliche Trauma des Faschismus, führten dazu, dass seit 1948 mit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ein ausdrückliches Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den grundlegenden Prinzipien der Gleichberechtigung und Menschenwürde aller Personen verkündet wurde. Zwischen den verbrieften demokratischen Rechten sowie den realen Möglichkeiten und Fähigkeiten, diese auch tatsächlich wahrnehmen zu können und zu wollen, klaffen jedoch große Diskrepanzen.
Exemplarisch sollen die Befunde eines Berliner Politikwissenschaftlers Wolfgang Merkel zitiert werden: Am 5.5.2013 war unter der Überschrift „Zukunft der Demokratie – Krise? Krise!“ in der bürgerlichen „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ u. a. zu lesen:
„In Westeuropa gaben 1975 durchschnittlich 82 Prozent, im Jahr 2012 nur noch 72 Prozent der Wahlberechtigten in nationalen Wahlen ihre Stimme ab. In Osteuropa ist der Rückgang dramatischer: Von 72 Prozent im Jahre 1991 sank die Wahlbeteiligung 2012 auf 55 Prozent. In den Vereinigten Staaten und der Schweiz wären selbst diese Zahlen alles andere als alarmierend. […] Inzwischen deutet einiges darauf hin, dass die amerikanische Krankheit der Unterschichtsexklusion auch die europäischen und deutschen Wähler ergreift. […] Es engagieren sich vor allem junge, gut ausgebildete Menschen für die Demokratie. […] In den sogenannten Volksabstimmungen stimmt vor allem das besser gebildete Volk ab, die unteren Schichten fehlen meist […]. Der Trend geht zur Zwei-Drittel- oder gar halbierten Demokratie.“ (Merkel 2013)
„Unterschichtsexklusion“
Augenscheinlich wirkt auch in den postindustriellen Gesellschaften das so genannte „Matthäusprinzip“: „Denn wer da hat, dem wird gegeben, dass er die Fülle habe; wer aber nicht hat, dem wird auch das genommen, was er hat.“ (Matthäusevangelium 25: 29). Alleine in Österreich leben nach Angaben der Arbeiterkammern rund 1,6 Millionen Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdete oder rund 19 Prozent der Bevölkerung. In der EU waren demnach im Jahr 2013 rund 123 Millionen Menschen oder fast ein Viertel der Bevölkerung armuts- oder Ausgrenzungsgefährdet. (vgl. Arbeiterkammer Oberösterreich o.J.) Zugleich belegen neuere Untersuchungen auch für Österreich, dass die Kluft zwischen Arm und Reich evident ist:
„Von den 1000 Milliarden an privatem Vermögen besitzt die untere Hälfte der Bevölkerung kümmerliche drei Prozent erst ab den oberen zehn Prozent steigt der Wohlstand sprunghaft an, die wohlhabendsten fünf Prozent vereinen fast die Hälfte allen Vermögens auf sich.“ (Linsinger 2014)
Diese materielle Schieflage spiegelt sich nicht zuletzt im öffentlichen bzw. politischen Geschehen wider. Zumindest für Deutschland wird diese verhängnisvolle Entwicklung durch die renommierte Bertelsmann-Stiftung im September 2015 bestätigt:
„Die Wahlbeteiligung erreicht historische Tiefstände […] Der typische Nichtwähler kommt aus den sozial schwächeren Milieus. […] Demnach war die Wahlbeteiligung im September 2013 in sozial privilegierten Schichten um bis zu 40 Prozentpunkte höher als die Wahlbeteiligung in sozial schwachen Milieus. […] Deutschland ist zu einer sozial gespaltenen Demokratie geworden. Zwischen Ober- und Unterschicht klafft eine deutliche Lücke in der Wahlbeteiligung“ (Bertelsmann Stiftung 2015a)
Ausgerechnet die Menschen, die unter den gegebenen gesellschaftlichen Verhältnisse am meisten leiden, bleiben zunehmend den plebeszitären Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen fern. Dies ist sowohl für die gesamtgesellschaftliche als auch für die individuelle Perspektive der Betroffenen verhängnisvoll. Der soziale Zusammenhalt der Gesellschaft scheint ebenso bedroht, wie die persönlichen Zukunftsperspektiven immer größerer Bevölkerungsgruppen. Vor allem aber vergeben sich die von Armut und Ausschluss bedrohten bzw. betroffenen Menschen die Chance, durch direkte politische Einflussnahme ihre Interessen vorzutragen und zur Geltung zu bringen.
„Nehmen die Bürgerinnen und Bürger ihre politischen Chancen wahr und beteiligen sich aktiv, so erhalten Gesellschaft und Staat zudem wesentliche Informationen über unterschiedliche Werte, Bedürfnisse, Interessen sowie Ursachen und Ausmaß von Problemen. Diese Informationen können dann als Grundlage einer informierten Problemlösung dienen.“ (Arndt et al. 2006: 65)
Inwiefern könnte die Sozialarbeit hier kompetent einwirken? Ist sie dafür überhaupt zuständig? Ein Blick auf die berufsständigen Grundlagendokumente der internationalen Vereinigung mag da weiter helfen: Die Generalversammlung des Weltverbandes der SozialarbeiterInnen (IFSW) hat im Juli 2014 in Melbourne erklärt, Soziale Arbeit sei
„eine praxisorientierte Profession und eine wissenschaftliche Disziplin, dessen bzw. deren Ziel die Förderung des sozialen Wandels, der sozialen Entwicklung und des sozialen Zusammenhalts sowie die Stärkung und Befreiung der Menschen ist. Die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, die Menschenrechte, gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt bilden die Grundlagen der Sozialen Arbeit. Gestützt auf Theorien zur Sozialen Arbeit, auf Sozialwissenschaften, Geisteswissenschaften und indigenem Wissen, werden bei der Sozialen Arbeit Menschen und Strukturen eingebunden, um existenzielle Herausforderungen zu bewältigen und das Wohlergehen zu verbessern.“ (DBSH 2014)
Hieraus lässt sich unschwer ableiten, dass der Berufsstand der Sozialen Arbeit durchaus auch Verantwortung für die Entwicklung des gesamten Gemeinwesens, den sozialen Zusammenhalt und die Gewährleistung der Menschenrechte hat. Ausführlich kann man dies zum Beispiel bei Staub-Bernasconi (2008) nachlesen, die im Bereich der deutschsprachigen Sozialarbeit als Protagonisten von „Sozialarbeit als Menschenrechtsprofession“ gelten muss. Als ganz konkrete Aufgaben der Praxis der Sozialen Arbeit nennt sie explizit:
„In der Alltagspraxis der Sozialen Arbeit kommen Arbeitsweisen wie Bewusstseinsbildung über Menschenrechte, interkulturelle Verständigung, Ressourcenerschliessung bei Diskriminierung, Befähigung für Mitwirkung und Mitbestimmung, aber vor allem auch Umgang mit Machtquellen und Machtstrukturen hinzu.“ (Staub-Bernasconi 2008: 22)
Explizit bezieht sie sich also auf den Umgang mit Machtquellen und Machtstrukturen sowie ganz konkret auch auf die Befähigung für Mitwirkung und Mitbestimmung.
Dieser Hinweis erinnert an den Capability Approach (Verwirklichungschancen-Ansatz) von Amartya Sen, dem indischen Ökonomen und Nobelpreisträger, der sich weltweit Gehör verschaffen konnte, weil er nicht nur gefragt hat, welche Freiheiten und Rechte die Menschen an sich haben, sondern auch über welche Chancen sie verfügen, diese zu realisieren:
„Eine Fähigkeit (functioning) ist etwas Erreichtes, während eine Verwirklichungschance (capability) das Vermögen ist, etwas zu erreichen. Fähigkeiten sind, in einem gewissen Sinn, enger mit den Lebensbedingungen verknüpft. Verwirklichungschancen sind hingegen Begriffe von Freiheit in dem positiven Sinn: welche Möglichkeiten man zu dem Leben hat, das man führen möchte.“ (Sen 1987: 36)
Mit diesen Rückgriffen auf Sen wird verständlich, weshalb es notwendig ist, Menschen darin zu unterstützen, ihre Rechte auch wahrnehmen zu können. Denn um die fehlenden Ressourcen zu erschliessen, ungeachtet dessen ob sie nun verschüttet, verborgen, verlernt oder gar unterdrückt worden sind, bedarf es der professionellen Unterstützung und Förderung. Soziale Arbeit bietet sich hierfür schon deshalb an, weil sie als Bindeglied an den Schnittstellen zwischen Individuum und System über ein hinreichendes theoretisches und methodisches Repertoire auf den jeweiligen Handlungsebenen verfügt.
Auf der theoretischen Ebene erhielt die Soziale Arbeit hierzu wichtige Impulse von Kurt Lewin, der auf die Wirksamkeit von gruppendynamischen Prozessen sowie auf die grundsätzliche Bedeutung der Umgebung auf das konkrete Verhalten der Menschen hinwies. (vgl. Herber/Vásárhelyi 2002) Die von ihm wesentlich geprägte „Feldtheorie“ steht heute u. a. durch die viel diskutierte „Sozialraumorientierung“ wieder im Blickpunkt. Letztere ist, auch wenn populäre Protagonisten das gerne verschweigen, wesentlich auf die differenzierte theoretische Grundlegung des französischen Sozialphilosophen Pierre Bourdieu zurückzuführen. Dieser sieht die soziale Welt als einen mehrdimensionalen konstruierten Raum, mit diversen Unterscheidungs- und Verteilungsprinzipien, die sich in Eigenschaften oder Merkmalen niederschlagen und ihren TrägerInnen mehr oder weniger Stärke und Macht verleihen. (vgl. Bourdieu 1985: 9) Der soziale Raum ist ein Kräftefeld, das heißt
„ein Ensemble objektiver Kräfteverhältnisse, die allen in das Feld eintretenden gegenüber sich als Zwang auferlegen und weder auf die individuellen Intentionen der Einzelakteure noch auf deren direkte Interaktionen zurückführbar sind“ (ebd.: 10).
Die konkret eingenommene Stellung eines Akteurs verweist auch auf dessen persönliche Motivation, die emotionale Lage sowie dessen soziale Beziehungen und Positionen. Den allgemeinen Raumstrukturen entsprechend wird auch „die Existenz eines objektiven, Nähe und Ferne, Vereinbares und Unvereinbares festlegenden Raums geltend“ (ebd.: 12) gemacht. Nach Bourdieu „ist der soziale Raum durch die gegenseitige Exklusion oder Distinktion der ihn konstruierenden Positionen definiert“ (ebd.: 17) Exklusionen und Distinktionen bzw. die wechselseitigen Positionsbestimmungen machen demnach den sozialen Raum aus. Für die Praxis der Sozialarbeit ist es vor allem wichtig zu klären, inwieweit diese Vorstellung eines „sozialen Raumes“ eher einer theoretischen Denk- und Analysefigur oder einem konkreten geographisch-physikalischen Ort entspricht. Gerade in den an Behörden- und Verwaltungslogiken ausgerichteten Sozialraumkonzepten wird diese Unterscheidung nur selten vorgenommen. Da wird Sozialraum oftmals mit lokalen Stadtteil- und Quartiersgrenzen umrissen. Auch bei Bourdieu liegen die Dinge tatsächlich recht nahe beieinander, wenngleich sie nicht deckungsgleich sind. Analytisch ist es jedoch von großer Bedeutung, inwiefern die ganz konkrete Anordnung der AkteurInnen, Verhaltensweisen und Eigenschaften sich in konkreten physischen Räumen bzw. lokalen Bezirken widerspiegeln. Von daher ist es interessant, inwiefern sich die Zugänge zur Partizipation, bzw. die Teilhabe an demokratischen Teilhabeprozessen auch geographisch und letztlich sozialräumlich verorten lassen. Das Wahlverhalten mag als Indikator gelten.
Benachteiligende soziale Ballungsräume
In einer Studie zu den Bürgerschaftswahlen 2015 in Bremen findet sich bei der Bertelsmann-Stiftung ein sehr wichtiger Hinweis:
„Je prekärer die soziale Lage eines Stadtviertels, desto weniger Menschen gehen wählen. Verglichen mit den Ortsteilen, die die höchste Wahlbeteiligung verzeichneten, gehören in den Bremer Nichtwähler-Hochburgen fast zwölf Mal so viele Haushalte zu sozial schwächeren Milieus. Und dort leben nahezu vier Mal so viele Arbeitslose und doppelt so viele Menschen ohne Schulabschluss.“ (Bertelsmann Stiftung 2015b)
Tatsächlich lassen sich sozial benachteiligte Schichten, also die so genannten Bildungsfernen, die GeringverdienerInnen, die Erwerbslosen aber eben auch der Großteil der NichtwählerInnen in allen mitteleuropäischen Städten mühelos räumlich verorten. Sie wohnen nicht gleichermaßen über das gesamte Stadtgebiet verteilt, sondern konzentriert auf einige, wenig attraktive Stadtteile, zumeist in den Randbezirken. Schnur bezeichnet diese Orte als Quartiere und meint damit
„ein kontextuell eingebetteter, durch externe und interne Handlungen sozial konstruierter, jedoch unscharf konturierter Mittelpunkt-Ort alltäglicher Lebenswelten und individueller sozialer Sphären, deren Schnittmengen sich im räumlich-identifikatorischen Zusammenhang eines überschaubaren Wohnumfeldes abbilden“ (Schnur 2008: 40).
Der Stadtsoziologe Hartmut Häußermann konstatierte schon 2002 neuartige Ausgrenzungsprozesse, die ihren Höhepunkt erreicht hätten, wenn Individuen
„weit von der Mitte der Gesellschaft entfernt sind, und wenn dies mit einer ‚inneren Kündigung’ gegenüber der Gesellschaft zusammentrifft, die sich in Resignation, Apathie und Rückzug äußert. Von der Gesellschaft im Stich gelassen, erwarten die Betroffenen auch nichts mehr und verhalten sich entsprechend.“ (Häußermann 2002)
Seither ist immer häufiger auch von „benachteiligenden Quartieren“ die Rede. Es handelt sich um
„Orte der sozialen Ausgrenzung. Aus dem Strudel multipler und kumulativer Benachteiligung, der mit dem unfreiwilligen Wohnen in solchen Quartieren verbunden ist, gibt es nach einer gewissen Zeit kein Entkommen mehr.“ (ebd.)
Notwendig sind, nach Häußermann (2002), eine solidarische Stadtgesellschaft einerseits und andererseits Prozesse der sozialen Stabilisierung mit dem Ziel der Reintegration der Quartiere sowie eine dauerhafte Unterstützung ihrer Bewohner.
Aktivierung durch Quartiers- bzw. Gemeinwesenarbeit
Seit Jane Addams, und viele andere engagierte BürgerInnen, sich bereits im 19. Jahrhundert im Rahmen der „Settlementbewegung“ in den ghettoartigen Randsiedlungen der angloamerikanischen Städte für grundlegende soziale und politische Veränderungsmaßnahmen einsetzten, gibt es vielfältige Erfahrungen und Handlungsmodelle mit emanzipativen und partizipativen Interventionen zur „Aktivierung“ von benachteiligten Menschen, die nicht mehr bereit oder imstande sind, den öffentlichen Erwartungen an bürgerschaftlicher Partizipation zu entsprechen. Stellvertretend wird auch auf die Aktionen des Community Organizing von Saul Alinsky verwiesen. (vgl. Müller 2009)
In dieser Traditionslinie hat sich im Bereich der deutschsprachigen Sozialarbeit nach dem zweiten Weltkrieg die Gemeinwesenarbeit als grundlegendes Arbeitsprinzip der Sozialen Arbeit herausgeschält. Mancherorts z. B. in Freiburg im Breisgau wird sie auch „Quartiersarbeit“ genannt. Dort unterstützt die Stadt seit den 1970er-Jahren quartiersorientierte Ansätze sozialer Arbeit. Auf der städtischen Homepage heißt es, dass mit diesem Ansatz sehr erfolgreich gearbeitet würde:
„Auf eine nachhaltige Entwicklung von Stadtteilen und Quartieren unter Beteiligung der Bürgerinnnen und Bürger wird in Freiburg ein besonderes Interesse gelegt. Quartiersorientierte Ansätze sozialer Arbeit spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie unterstützen kontinuierlich Stadtteile/ Quartiere, stabilisieren soziale Beziehungen und Strukturen in den Stadtteilen/ Quartieren und gewährleisten Kooperationsstrukturen zwischen Stadtteil/ Quartier und Verwaltung.“ (Stadt Freiburg im Breisgau o.J.)
Ein bedeutsames Element der Freiburger Gemeinwesenarbeit ist die Aktivierung
„Quartiersarbeit will die Menschen in einem Stadtteil ermutigen, ihre Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen und greift Themen auf, die den Bewohnerinnen und Bewohner wichtig sind. Dazu vernetzen Quartiersarbeiterinnen und Quartiersarbeiter vor Ort Menschen und Institutionen, koordinieren Aktivitäten und Projekte, unterstützen bürgerschaftliches Engagement und fördern die Selbstorganisation.“ (ebd.)
Signifikant und überregional renommiert ist hier beispielhaft das „Forum Weingarten“ zu nennen, das 1988 aus einer Bürgerinitiative entstanden ist und bis zum heutigen Tage in Form eines regsamen und politisch nicht immer bequemen BewohnerInnenvereins durch bemerkenswerte Partizipationsprojekte von sich reden macht. Im Fokus steht der Stadtteil Weingarten, vor allem aber die folgende Frage:
Kann die Teilhabe der Benachteiligten gelingen?
Weingarten ist eine typische Hochhaussiedlung der 1960er-Jahre, die vor allem durch den sozialen Wohnungsbau jener Zeit geprägt war. Heute leben im Kerngebiet rund 10.000 Menschen, von denen ein auffallend hoher Teil einen Migrationshintergrund aufweist, über ein unterdurchschnittliches Einkommen verfügt, eher selten eine Hochschule besuchen konnte und verhältnismäßig selten zur Wahl geht. Schon wenige Jahre nach dem Erstbezug machte dieser Stadtteil in der Öffentlichkeit zunehmend negative Schlagzeilen. „Sozialer Brennpunkt“ war die landläufige Bezeichnung jener Zeit. Als die Probleme immer drängender wurden, fanden sich BewohnerInnen, Kirchengemeinden und Stadtteilgruppen zu einer neuen Bürgerinitiative zusammen. Ziel war es, über ein neu zu entwickelndes BewohnerInnenengagement diese Entwicklungen zu stoppen und wieder einen „liebens- und lebenswerten Stadtteil“ zu schaffen. Engagiert waren zu diesem Zeitpunkt vor allem VertreterInnen der bürgerlichen Mittelschicht, die in diesem Stadtteil deutlich in der Minderheit waren. Die schweigenden oder als passiv empfundenen Mehrheitsangehörigen sollten „aktiviert“ werden. Deshalb heißt es in der Gründungssatzung der Trägervereins:
„Der Verein und seine Einrichtungen sollen eine konsequent bewohnerorientierte Arbeitsweise gewährleisten […]. [Es wird] erwartet, dass dadurch eine möglichst große Anzahl engagierter Bürger des Stadtteils ihre spezifischen Erfahrungen, Wünsche und Möglichkeiten im Rahmen einer Mitarbeit zum Allgemeinwohl Weingartens und seiner Bewohner einbringen kann.“ (Satzung des Forums Weingarten vom 14.6.1989)
Zu diesem Zweck der Aktivierung erfolgte zunächst die Anmietung eines leerstehenden Ladengeschäftes (Stadtteilbüro) als Anlaufstelle inmitten eines Einkaufszentrums sowie die Anstellung eines ersten Gemeinwesenarbeiters, der nach und nach bis zu drei hauptamtliche KollegInnen bekam. Als Arbeitsprinzipien wurden in der Konzeption eine „konsequente Alltags- und Lebensweltorientierung“ gefordert. Der Gemeinwesenarbeiter sollte von Beginn an das Engagement der BewohnerInnen herausfordern und fördern. Es galt, “aus Betroffenen Beteiligte werden“ zu lassen. Methodisch und didaktisch fand eine Anlehnung an das Community Organizing im Sinne von Saul Alinsky sowie die „Pädagogik der Unterdrückten“ nach Paulo Freire statt. Von Alinsky wurde insbesondere die konsequente Gehstruktur (immer wieder Haustüraktionen im Sinne von Türklinken putzen), das Anknüpfen an den „Issues“, also den brennenden Probleme der Menschen sowie der gezielte Aufbau von eigenständigen demokratischen BewohnerInnenstrukturen (Arbeitskreise, Sprecherräte, Bewohnerversammlungen etc.) übernommen.
Die Betroffenen sollten als die ExpertInnen ihrer Lebensverhältnisse anerkannt und wertgeschätzt werden. Im Sinne des Empowerments galt es an den jeweiligen Interessen und Stärken anzuknüpfen und stets die partnerschaftliche Zusammenarbeit auf der Ebene des Dialoges zu suchen. Letzteres meinte vor allem die Ebene der Begegnung auf Augenhöhe, durchaus auch im Sinne Martin Bubers. Es meinte vor allem aber auch den Verzicht auf Vordenkertum, auf alle Facetten der Pseudobeteiligung oder stellvertretendem Handeln. Es mussten „Freiräume“ oder gar „Leerräume“ angeboten und freigehalten werden. So wurde beispielsweise der angemietete Laden eine ganze Weile nicht möbliert. Er blieb leer. Mit Bierbänken und -tischen wurde improvisiert und auch auf diese Weise allen deutlich gemacht, dass sie selber aufgefordert sind, mit zu gestalten und zu entscheiden. Wer Menschen beteiligen will, die ihr Leben lang gelernt haben, dass alle wichtigen Entscheidungen, die sie betreffen, über ihre Köpfe hinweg getroffen werden, sollte ihnen die Möglichkeit bieten, eigene, neue Erfahrungen der Selbstwirksamkeit zu machen. Geduldig müssen diese Menschen erfahren können, dass die Einladung zum Mitdenken und Mitentscheiden ernst gemeint ist. Und sie müssen erleben, dass ihr persönliches Engagement wichtig und wirksam ist. Paulo Freire, der sich in den 1950er- und 1960er-Jahren mit der Apathie und Resignation von armen lateinamerikanischen Menschen befasste, hat Bedingungen für die Überwindung des Rückzuges benachteiligter Bevölkerungsgruppen genannt:
„Weil Dialog Begegnung zwischen Menschen ist, darf er keine Situation bilden, in der einige Menschen auf Kosten anderer die Welt benennen. Vielmehr ist er ein Akt der Schöpfung. Er darf nicht als handliches Instrument zur Beherrschung von Menschen durch andere dienen.“ (Freire 1973: 72)
Dies erfordert ein neues „Expertenprofil“ für Professionelle. Die besonderen Fähigkeiten der wissenschaftlich qualifizierten Fachkräfte dürfen in diesen Kontexten nicht in einer eloquenten Performance bzw. Selbstprofilierung der Sozial Arbeitenden münden, sondern in einer hohen Sensibilität für die Wahrnehmung der Fähigkeiten, Neigungen und Interessen, aber auch der Sorgen, Nöte und Ängste der BewohnerInnen. Diese Grundregeln sind aus der humanistischen Psychologie und den abgeleiteten Gesprächsführungsmodellen längst bekannt: Vertrauen schaffen, geduldig Zuhören, einfühlsames Nachfragen aber auch positives Verstärken, freundliches Ermutigen, reflektiertes Verstehen etc.
„Partizipation ist auch eine ‚Zumutung‘“ (Brox 2012: 24)
In der Praxis warten freilich viele Fallstricke: Das Hauptproblem ist weniger der Druck von außen, die Notwendigkeit vorzeigbarer Erfolge etc. als vielmehr die Erwartungshaltung und Einstellungen der Betroffenen. In ihren bisherigen Erfahrungen waren es stets die intellektuell versierten Leute oder die Offiziellen, die an ihrer Stelle gedacht und gehandelt haben. Im Laufe ihres Lebens haben sie für sich gelernt, dass die da oben ja doch machen, was sie wollen und ihre Meinung nicht wirklich gefragt ist. Sie ziehen es deshalb meist vor, zu schweigen, bestenfalls zu schimpfen und sich heraus zu halten. Bonhoeffer schrieb noch kurz vor seiner Ermordung über das Schweigen der Massen während des Faschismus:
„Die Macht der einen braucht die Dummheit der anderen. Der Vorgang ist dabei nicht der, dass bestimmte – also etwa intellektuell – Anlagen des Menschen plötzlich verkümmern oder ausfallen, sondern dass unter dem überwältigenden Eindruck der Machtentfaltung dem Menschen seine innere Selbständigkeit geraubt wird und dass dieser nun – mehr oder weniger unbewusst – darauf verzichtet, zu den sich ergebenden Lebenslagen ein eigenes Verhalten zu finden“ (Bonhoeffer 1998: 18)
Der evangelische Theologe Dietrich Bonhoeffer, der seine Beteiligung am Widerstand gegen die Nazidiktatur mit dem Leben bezahlen musste, mahnte noch kurz vor seinem Tod, „dass nicht ein Akt der Belehrung, sondern allein ein Akt der Befreiung die Dummheit überwinden könnte.“ (ebd.)
Befreiung kann hier durchaus im Sinne Kants verstanden werden, also als der „Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit.“ (QUELLE) Dieser Gedanke, dass sozial benachteiligte Menschen nicht einfach willenlose ohnmächtige Objekte eines übermächtigen Schicksals sind, passt nicht unbedingt in sozialromantische Mitleidsmodelle. Die Betroffenen müssen lernen, was sie selber leisten können und dass sie mit ihrer Eigeninitiative die maßgeblichen Leistungen ihrer Emanzipation selber erbringen müssen. Gemeinsam mit anderen müssen sie die Erzählfäden ihres Lebens aufgreifen und an ihrer Lebensgeschichte stricken, die freilich immer auch eine gesellschaftliche Konstruktion ist. Vor allem braucht es Räume und Gelegenheiten der Begegnung und des Einübens gemeinsamen Tuns. Das Quartier bietet vielfältige Möglichkeiten der Betätigung und Entfaltung. Es ist nicht nur Behinderungsraum, sondern auch Lernfeld. Von alleine geht dies allerdings nicht:
„Wer dauerhaft Objekt von Entscheidungen gewesen ist, kann nicht ohne Unterstützung Subjekt eigener Entscheidung werden. Kurz: man braucht Lern- und Handlungsinitiatoren.“ (Gronemeyer/Bahr 1977: 202)
Um den Teufelskreis von Benachteiligung, Rückzug und Resignation zu durchbrechen, wurde in Weingarten, mit Hilfe der Gemeinwesenarbeit, an die Stelle vordefinierter Ziele, ausgetüftelter Strategien und von Fachleuten entworfener Entwicklungskonzepte ein schlichtes Modell der Alltags- und Lebensweltorientierung mit stringentem Empowermentansatz angewandt. Die Betroffenen sollten selber sagen, wo der Schuh drückt und wie es anders und besser werden sollte. Über Haustürgespräche wurden die Kontakte hergestellt, erste Beziehungen geknüpft und die Einladungen zu überschaubaren Hausversammlungen, Themenabenden etc. ausgesprochen. Auf diese Weise ist es über mehrere Monate hinweg gelungen, viele Menschen (aus der Erinnerung insgesamt ca. 200 Personen) zu solchen Meetings zusammen zu bringen und erste Problemsammlungen vorzunehmen. Es wurden Hausinitiativen und Arbeitsgruppen gebildet, die stets zum Ziel hatten, einerseits die Beschwerden und Nöte anzuhören und zu sammeln, gleichzeitig aber auch Lösungsvorschläge und Maßnahmenkataloge zu entwickeln. Dem Modell der „erlernten Hilflosigkeit“ (Martin Seligmann) sollte durch zeitnahe Erfolge ein Modell der „gelungenen Selbstwirksamkeit“ entgegengestellt werden. Vielen Skeptikern zum Trotz ging diese Saat, die seit September 1989 gesät worden war, tatsächlich auf. Am 30. März 1990 veranstaltete das Forum Weingarten einen ersten Höhepunkt seines Wirkens: Zu einem „Weingartener Frühling“ wurde eingeladen und gekommen waren nicht nur der Oberbürgermeister und viele VertreterInnen der Gemeinderatsfraktionen, sondern auch mehr als 300 Frauen und Männer aus Weingarten, die bislang solchen Treffen ferngeblieben waren. Und gesprochen haben vor allem SprecherInnen der Leute, die sich in den Monaten zuvor in Hausversammlungen und Arbeitsgruppen ihre eigenen Gedanken gemacht hatten, die nunmehr in Form eines Sofortprogrammes vorgestellt wurden. (vgl. Rausch 1998: 360ff)
Soweit zur Vorgeschichte eines Partizipationsmodelles, das vor 25 Jahren eher mit Experimentcharakter begonnen hatte. Das Forum Weingarten gibt es u. a. mit seinem Stadtteilbüro heute noch. Eine wissenschaftlich fundierte Evaluation der langjährigen Arbeit des Forum Weingartens liegt bis heute nicht vor. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Publikationen, kleineren Forschungsprojekten und etliche wissenschaftliche Arbeiten, darunter zwei Dissertationen, die sich u. a. mit diesem Partizipationsansatz in Weingarten auseinandersetzen. (vgl. Forum Weingarten o.J., Badische Zeitung o.J., Radio Dreyeckland o.J.)
Annette Brox, die seit 1994 gemeinwesenarbeitende Geschäftsführerin des Forums Weingarten ist, schrieb 2012 in einem Fachaufsatz mit dem Titel „Bewohnerbeteiligung ernst gemacht“:
„Punktuelle, formalisierte Beteiligungsverfahren im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben reichen hierfür längst nicht aus. Beteiligung muss ernst gemeint, niedrigschwellig, transparent und kontinuierlich sein. Aufgabe der Gemeinwesenarbeit ist es, geeignete Beteiligungsstrukturen aufzubauen, gemeinsam mit den BewohnerInnen politisch einzufordern und die Selbstorganisation der BewohnerInnen zu unterstützen.“ (Brox 2012: 25)
Sie nennt einige Beispiele, die hier nur kurz angerissen werden können.
Zum einen den Aufbau einer gewählten BewohnerInnenvertretung, die in Sanierungs- und Stadtteilgremien die Betroffenen vertritt. Alle zwei Jahre werden ordentliche Wahlen durchgeführt, bei der 16 BewohnerInnenvertreterInnen gewählt werden. Alle MieterInnen sind aufgefordert zu kandidieren und so auch Verantwortung für das Quartier zu übernehmen. Um eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, werden die versiegelten Urnen von Tür zu Tür getragen. Anja Bochtler berichtete in der Badischen Zeitung am 25.10.2011:
„Wer hier mitmischt, will sich engagieren – auch für andere. Darum sind 20 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer zwei Wochen lang bei 2146 Wohnungen vorbei gegangen, deren Mieter wahlberechtigt waren. Oft haben sie mehrmals geklingelt. Viele Wahlhelfer haben selbst kandidiert, einige sind seit Jahren bekannt. Das zahlt sich aus, wie sich zeigt, als die Quartiersarbeiter die Ergebnisse präsentieren: Die Beteiligung ist da am höchsten, wo viele Kandidaten wohnen und aktiv sind – etwa in der Bugginger Straße 46 in Weingarten-West, wo 80 Prozent der Mieter gewählt haben, oder in der Krozinger Straße 4 in Weingarten-Ost, wo die Beteiligung bei 78 Prozent lag.“ (Bochtler 2011)
Die Wahlbeteiligung bei den letzten Gemeinderatswahlen 2014 lag dagegen bei 30,9% und bei den stets besser besuchten Bundestagswahlen 2013 bei 58,6%.
Der eigentliche Erfolg liegt dabei weniger bei der hohen Wahlbeteiligung, als dass es über 20 Jahre hinweg gelungen ist, eine eigenständige demokratische Interessensvertretung in einem sozial benachteiligten Quartier zu etablieren, in dem Betroffene Verantwortung für sich und die Gemeinschaft übernehmen. Einige wenige Personen sind von Anfang dabei, manche sind inzwischen verstorben, andere aus unterschiedlichen Gründen ausgeschieden. Immer wieder gelingt es aber, den ehren- und den hauptamtlichen AkteurInnen neue MitstreiterInnen zu finden.
Im gegebenen Partizipationskontext erscheint dieses Beteiligungsmodell umso bedeutsamer, als dieses selbstorganisierte Gremium seit vielen Jahren auch gegenüber Politik und Verwaltung die BewohnerInnen vertritt und als kompetenter Kooperationspartner agiert. (vgl. Freiburger Stadtbau GmbH 2013)
Als weiteres Beispiel nennt Brox (2012) ein möglicherweise einmaliges Mitbestimmungsmodell bei der Wohnungsbelegung: Seit 1991 haben die MieterInnen in einigen Teilquartieren Weingartens die Möglichkeit, bei der Neubelegung von Wohnungen mitzubestimmen.
„Wird im Wohngebiet eine Wohnung neu vermietet, schlägt die städtische Wohnungsgesellschaft den NachbarInnen mehrere BewerberInnen vor. Bei einem gemeinsamen, vom Gemeinwesenarbeiter moderierten Treffen [zumeist in einer der Gemeinschaftswohnungen, die der Bewohnerschaft zur Verfügung stehen; Anmerkung des Verf.] stellen sich BewerberInnen und zukünftige NachbarInnen gegenseitig vor. Danach entscheiden die NachbarInnen, welcher Bewerber am besten in ihr Haus bzw. auf ihr Stockwerk passt.“ (Brox 2012: 24)
In diesem Modell verzichtet die städtische Vermietungsgesellschaft Stadtbau GmbH auf die alleinige Wahrnehmung ihrer Eigentümerrechte und teilt vorbildlich ihre Macht. Hintergrund ist einerseits, dass viele BewohnerInnen mit der früheren Belegungspolitik und der sozialen Zusammensetzung des Wohnquartiers unzufrieden waren, andererseits werden sie dabei auch in die Verantwortung für ein soziales Miteinander eingebunden. Wer die neuen NachbarInnen mit ausgesucht hat, wird sich nachher mit ihnen auch besser arrangieren, so eine der Überlegungen bei der Konzipierung dieses Modells. Zugleich bietet es gerade in den anonymen Hochhäusern, mit vielen komplexen Alltagsproblemen, die Chance, dass Neuankömmlinge frühzeitig in die „Kunst des Hochhauswohnens“ (so ein langjähriger Hochhausmieter) eingeführt werden.
Ein solches Beteiligungsverfahren birgt naturgemäß Reibungsflächen zwischen Vermietungsgesellschaft und den mitbestimmenden Mietern. Als die Freiburger Stadtbau GmbH im Jahre 2010 die Zusammenarbeit aufkündigte, entschied sich eine Gruppe von Studierenden unter wissenschaftlicher Leitung des Autors dieses Mitbestimmungsverfahren einmal kritisch unter die Lupe zu nehmen. Es wurden im Studienjahr 2010/11 Interviews mit ExpertInnen geführt, relevante Sitzungen teilnehmend beobachtet und die Akten sowie das Archivmaterial ausgewertet. Schließlich und nicht zuletzt wurde in einem Bezirk eine Haustürbefragung von 114 BewohnerInnen mittels eines leitfadengestützten Interviews durchgeführt. Eine der wichtigsten Erkenntnisse dieser Untersuchung war sicherlich, dass ca. 70% der 114 Befragten das Verfahren als „(eher) sinnvoll“ erachteten, wobei jene MieterInnen, die die Einführung des Verfahrens vor 15 Jahren selbst miterlebt hatten, dieses tendenziell besser bewerteten. Nahezu alle Befragten (96%) gaben an, dieses Verfahren zu kennen und immer noch sehr viele (84%), wollen mindestens einmal daran teilgenommen haben. Danach befragt, wieso sie daran teilgenommen hätten, antworteten einige z. B.: „aus Interesse an den Bewerbern“, „um sich ein Bild der Personen machen“ oder „zur Entschärfung der sozialen Lage“. Es gab aber auch kritische Einwürfe z. B.: „will nicht über andere bestimmen“, „möchte nicht die Macht über Wohnungsvergabe haben“ oder „das Verfahren hat keinen Sinn“. Die Sinnfrage war explizit gestellt worden, worauf 70% der Befragten das Verfahren als eher sinnvoll empfanden. Rund 60% stimmten der Frage zu, dass das Verfahren dazu beigetragen habe, „dass die Stimmung im Haus eher gut ist.“ Die insgesamt positiven Ergebnisse dieser Untersuchung, die leider nie schriftlich veröffentlicht worden sind, wurden auf einer Versammlung unter Anwesenheit der Stadtbau GmbH, der GemeinwesenarbeiterInnen, einiger Gemeinderäte und der Presse auch den BewohnerInnen vorgestellt. Vielleicht war das Timing passend, denn wenige Tage nach dieser Präsentation kam es zu einem versöhnlichen Agreement zwischen den AkteurInnen. Man verständigte sich über einige Korrekturen im Verfahren und arbeitet seither mit modifizierten Regeln weiter. Für diesen Diskurs bleibt zunächst festzuhalten, dass es mit einem alltagsnahen, niedrigschwelligen sozialräumlichen Partizipationsangebot in Weingarten über viele Jahre gelingen konnte, sowohl viele Menschen einzubeziehen, als auch das Zusammenleben im Wohnquartier nach Einschätzung der BewohnerInnen zu verbessern.
Im Gespräch mit den GemeinwesenarbeiterInnen und auch mit den BewohnerInnen wurde aber auch deutlich, wie schwierig es ist, die vielen unterschiedlichen Einstellungen, Sichtweisen, Lebensstile, Weltanschauungen, Lebenswelten usw., die es nun einmal in einer Großsiedlung mit Menschen aus über 100 Nationen gibt, unter einen Hut zu kriegen. Das beginnt bei der persönlichen Einladung zu einem Auswahlverfahren und endet noch lange nicht bei der Moderation der Vorstellungsgespräche und BewohnerInnenentscheide. Und ganz sicherlich warten die Menschen auch nicht schon darauf, wieder einmal an einem solchen Mitbestimmungstreffen teilnehmen zu können.
Überhaupt scheint die erforderliche Anregung und Begleitung im Sinne professioneller Unterstützung dabei eine heikle Herausforderung zu sein, die einer Fachkraft nicht immer leicht fällt. Erfordert sie doch mitunter auch das Aushalten kritischer Konfliktsituationen, wenn es darum geht, gegenüber BewohnerInnen manchmal auch solche Erwartungen zu formulieren, die dazu führen könnten, dass bislang lieb gewonnene Einstellungen und Verhaltensweisen aufgegeben werden sollten. Teilweise ist dies auch mit Ärger und Widerstand verbunden, vielleicht sogar mit einem drohenden Verlust der Zusammenarbeit. Wer vorgibt, die Menschen ernst nehmen zu wollen, muss jedoch lernen, dies auszuhalten, und einen ehrlichen Dialog auch über solche Dinge führen, bei denen erst einmal kein Konsens besteht. Um zu vermeiden, dass aus den professionellen BegleiterInnen eines Tages „hilflose HelferInnen“ werden, brauchen auch sie fachlich und supervisorische Begleitung und Unterstützung. All das kostet naturgemäß viel Geld. In Zeiten, in denen die öffentlichen Haushalte immer mehr nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden, liegt es auf der Hand, das auch in Freiburg inzwischen die monetäre Förderung des Forums Weingarten sehr kritisch hinterfragt wird. Auch wenn man den rechnerischen Nutzen gelingender Partizipationsverfahren nur sehr schwierig nachweisen kann, sollte es doch möglich sein, im Dialog aller AkteurInnen letztlich vernünftige Perspektiven zum Wohle des gesamten Gemeinwesens zu finden.
Die Erfahrungen, Kenntnisse, Methoden und Fertigkeiten der Gemeinwesenarbeit sind auch für die kommunalpolitische Ebene sehr bedeutsam. Schließlich zählt Weingarten seit einigen Jahrzehnten zu den Stimmbezirken, die stets die niedrigste Wahlbeteiligung haben. Gingen bereits 1988 bei den Kommunalwahlen nur 35,5% der BürgerInnen von Weingarten-Ost zu den Wahlurnen, so waren es 26 Jahre später in Weingarten noch weniger, nämlich nur 30,9%. In bürgerlichen Stadtteilen, wie zum Beispiel im Vauban oder der Oberwiehre nahmen mehr als doppelt so viele BürgerInnen von ihrem Wahlrecht Gebrauch (67,8% bzw. 64,3%). (vgl. Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung Freiburg o.J.) Dies bestätigt einmal mehr die eingangs eingeführten sozialwissenschaftlichen Befunde, wonach politisch gesehen die Spaltung des Gemeinwesens schier unaufhaltsam weiter voran schreitet. Zugleich wirft es die Frage auf, ob es denn überhaupt möglich ist, diese Bevölkerungsgruppen zu motivieren, ihr Wahlrecht zu nutzen und mithilfe ihrer Bürgerrechte wichtige Entscheidungen zu beeinflussen.
Hier könnten Freiburg im Breisgau und nicht zuletzt auch der Stadtteil Weingarten vielleicht doch noch ein paar Hinweise und Anregungen geben. Als im Jahre 2006 die Stadt Dresden sämtliche städtische Wohnungen an einen privaten Investor verkaufte, schickte sich auch die Stadt Freiburg an, diesem Beispiel zu folgen. Der Gemeinderat beschloss mit großer Mehrheit den Verkauf der städtischen Wohnbaugesellschaft. Postwendend gründete sich die Bürgerinitiative „Wohnen ist Menschenrecht“ (o.J.) um auf plebeszitären Wegen diese Entscheidung rückgängig zu machen. Von Anfang an waren etliche MieterInnen und einige GemeinwesenarbeiterInnen aus Weingarten beteiligt. Man sammelte annähernd 30.000 Unterschriften für einen Bürgerentscheid, der am 12.11.2006 stattfand. Bislang waren in Freiburg alle vorausgegangenen Bürgerentscheide an dem gesetzlichen Quorum, also an der vorgeschriebenen Mindestbeteiligung gescheitert. Sollte der Königsweg der Partizipation, nämlich die direkte Entscheidung des Souveräns (das Volk) erneut als Sackgasse enden, weil womöglich mal wieder gerade die MieterInnen am Wahltag zu Hause blieben? Waren alle aufwändigen Bemühungen der Bürgerinitiative, gerade diese Schichten durch gezielte, kreative Aktionen zum Wahlgang zu motivieren, vergebens? Der Wahltag wurde zu einem Triumph der Bürgerinitiative, die sich über sieben Monate hinweg insbesondere auf jene Stimmbezirke konzentrierte, in denen Menschen mit geringem Einkommen und niedrigem Sozialstatus wohnen. Fachleute aus der Gemeinwesenarbeit brachten ihre Erfahrungen im Community Organizing und den traditionellen Aktivierungsmethoden ein. So wurde an hunderten Haustüren persönlich vorgesprochen, ein bis zweimal die Woche gab es in jenen Quartieren der GeringverdienerInnen Infostände, um die Menschen über die möglichen Folgen einer Privatisierung aufzuklären und aufzufordern, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. (im Detail nachzulesen u. a. in Klus/Rausch/Reyers 2006) Das Ergebnis fand bundesweit so großes Erstaunen, dass selbst die deutsche Tagesschau an jenem Sonntagabend ausführlich über den Freiburger Bürgerentscheid berichtete: Erstmals war ein Bürgerbegehren in Freiburg erfolgreich und bundesweit war erstmals ein Privatisierungscoup gescheitert: 70,5% der WählerInnen stimmten für den Erhalt der städtischen Wohnungen. Und sogar das Statistische Landesamt von Baden-Württemberg kam ins Grübeln:
„Exemplarisch sei der Stadtteil Weingarten genannt, der bei der Bundestagswahl 2005 mit 64,9% Wahlbeteiligung um 14,5 Prozentpunkte unter dem Stadtdurchschnitt lag und damit das Schlusslicht bildete. Beim Bürgerentscheid erreichte Weingarten mit 49,2% Wahlbeteiligung nun ein Spitzenergebnis von fast 10 Prozentpunkten über der Wahlbeteiligung in der Gesamtstadt. Dies ist ein für die Wahlforschung interessantes Ergebnis, denn es zeigt, dass sich die in den benachteiligten Wohngebieten lebende Bevölkerung durchaus an Wahlen beteiligt, wenn sie erwarten kann, dass mit der Ausübung des Wahlrechtes ein direkter Nutzen vorhanden ist. Wahlsoziologisch gesprochen ist die ansonsten geringe politische Repräsentation dieser Bevölkerungsgruppen demnach eher auf ein fehlendes politisches Angebot und weniger auf eine generelle soziale Exklusion zurückzuführen.“ (Höfflin 2007, Hervorhebung durch den Verfasser)
Diese Rückschlüsse der amtlichen Sozialforschung stellen zweifellos einige traditionelle Thesen des Partizipationsdiskurses in Frage. Es ist also durchaus möglich, auch und gerade Menschen in prekären Lebensverhältnissen zu motivieren, für ihre Interessen einzutreten und sogar zu den Wahlurnen zu gehen. Vorausgesetzt man findet den Zugang zu den Lebenswelten, kennt die Sozialräume und hilft den Menschen, ihre reale Lage, ihre Chancen und Risiken zu erkennen. Dann kann man sie auch davon überzeugen, dass sie mit ihrem Handeln etwas bewirken können. Des Weiteren darf angenommen werden, dass es der Bürgerinitiative „Wohnen ist Menschenrecht“ gelungen ist, an die vielfältigen Partizipationserfahrungen in den Quartieren der Benachteiligten anzuknüpfen. Das darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass ein zunehmender Teil unserer Gesellschaft von der Politik und den Entscheidungsprozessen abgehängt ist und sich immer mehr davon abwendet. Eine nachhaltig hohe Partizipation breiter Gesellschaftsschichten erfordert wohl grundlegend neue Wege im gesellschaftlichen Prozess des Teilens. Soziale Arbeit könnte ihre Expertisefähigkeit unter Beweis stellen.
Literatur
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Über den Autor
Prof. Dr. Günter Rausch, Jg. 1952
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