soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 14 (2015) / Rubrik "Sozialarbeitswissenschaft" / Standort Wien
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/423/747.pdf
Roswitha Harner, Yann Arhant & Marc Diebäcker:1
1. Einleitung
Forschung zu Wohnungslosigkeit und Wohnungslosenhilfe fokussiert selten auf die Betreuungsverhältnisse zwischen Sozialarbeiter_innen und ihren Adressat_innen. Zugleich werden die professionellen Beziehungen nicht unter dem Blickwinkel von Geschlecht als strukturierende Ungleichheitskategorie reflektiert. Beispielswiese erscheinen die Ergebnisse der meisten Studien dann als geschlechtsblinde Männerforschung, wenn sie sich explizit oder implizit auf Männer beziehen, ohne dies unter einer Genderperspektive mit zu analysieren. (vgl. Harner et al. 2013) Auch der Zusammenhang von männlicher Wohnungslosigkeit und Elternsein stellt im internationalen Fachdiskurs eine Forschungslücke dar; nur wenige empirische Studien versuchen, die Kontakte und Beziehungen zwischen wohnungslosen Männern und ihren Kindern oder ihre diesbezügliche Lebensführung nachzuzeichnen. Wissenschaftliche Untersuchungen zu Beziehungs- und Interaktionsverhältnissen zwischen diesen Männern und Sozialarbeiter_innen sind uns nicht bekannt (zum Überblick siehe Arhant/Diebäcker/Harner 2013).
Das einjährige explorative Forschungsprojekt, das aus Eigenmitteln der FH Campus Wien gefördert und in den Jahren 2013/14 durchgeführt wurde, zielte darauf ab, Elternsein von Männern, die nicht mit ihren Kindern untergebracht sind, in der Situation der Wohnungslosigkeit zu rekonstruieren sowie die Bedeutung Sozialer Arbeit in Institutionen der Wohnungslosenhilfe für elterliche Praktiken zu erfassen. In soziales_kapital 13 (2015) wurden bereits Resultate zu Eltern-Kind-Beziehungen und elterlichen Funktionen von Bewohnern in Übergangswohnhäusern der Wiener Wohnungslosenhilfe veröffentlicht. In diesem Beitrag präsentieren wir Ergebnisse zu den Fragen, wie Elternsein in Beratungskontexten zwischen Bewohnern und Sozialarbeiter_innen thematisiert wird, und wie Übergangswohnhäuser als institutionelle Räume Elternsein mitstrukturieren.
An unserer qualitativen Studie beteiligten sich acht wohnungslose Männer, die nicht gemeinsam mit ihren Kindern untergebracht sind und mindestens ein Kind im Alter von 0 bis 12 Jahre haben, um Elternsein in ihrer aktuellen Bedeutung zu erschließen.2 Das entwickelte qualitative Forschungsdesign kombinierte acht problemzentrierte Interviews mit Männern3, acht problemzentrierte Interviews mit den betreuenden Sozialarbeiter_innen, sieben themenzentrierte Beratungsgespräche zwischen den wohnungslosen Männern und Sozialarbeiter_innen4 sowie zwei Gruppendiskussionen5. Der Forschungsgegenstand ließ sich unseres Erachtens auch insofern tiefgehend erschließen, da unterschiedliche Perspektiven (wohnungslose Männer und Sozialarbeiter_innen), unterschiedliche Erhebungsmethoden (Einzelinterviews, Beratungsgespräche und Gruppendiskussionen) und unterschiedliche Erhebungssettings (Interaktion von Forscher_in und Beforschten, Interaktion zwischen den Beforschten) miteinander kombiniert wurden. Diese systematische Perspektiventriangulation (vgl. z. B. Flick 2004: 316-317) wurde an acht verschiedenen Fallkontexten verfolgt, in denen jeweils drei unterschiedliche Datensorten miteinander in Beziehung gesetzt werden konnten. Aufgrund der anspruchsvollen Erhebungssituation liegt die Vermutung nahe, dass sich Männer zur Teilnahme bereit erklärt haben, die sich um Kontakt zu ihren Kindern bemühen bzw. diesen pflegen.6
In unserem Beitrag argumentieren wir zunächst, dass Geschlecht eine bedeutende Analysekategorie der Praxis Sozialer Arbeit darstellt (vgl. Kapitel 2). Dann stellen wir den Kontext Sozialer Arbeit in den beforschten Übergangswohnhäusern der Wiener Wohnungslosenhilfe vor (vgl. Kapitel 3). Dem folgen Ergebnisse zu Thematisierungen bzw. Nichthematisierungen in der Beratungspraxis Sozialer Arbeit (vgl. Kapitel 4). Anschließend erörtern wir Einflüsse des räumlich-institutionellen Kontextes auf das Elternsein in Übergangswohnhäusern der Wohnungslosenhilfe (vgl. Kapitel 5). Abschließend diskutieren wir die Ergebnisse aus einer geschlechterkritischen Perspektive (vgl. Kapitel 6).
2. Geschlecht als Analysekategorie von Beratungspraxis Sozialer Arbeit
In Praktiken Sozialer Arbeit sind zentrale Ungleichheitskategorien eingeschrieben – neben Klasse, Ethnizität, Alter eben auch Geschlecht oder sexuelle Orientierung. Wird bei der Analyse sozialer Praxis auf die Kategorie Geschlecht geachtet, gilt es im menschlichen Denken und Tun auch die strukturierenden Effekte und Rahmungen aufzuspüren, ohne den Blick für die Vielfältigkeiten zu verlieren. (vgl. Connell 2000) Dennoch: auch wenn sich in westlich-kapitalistisch geprägten Gesellschaften Geschlechterbilder pluralisieren, ist eine männlich hegemoniale Geschlechterordnung nach wie vor strukturgebend und durchdringt ökonomische, politische und soziale Realitäten. Auf Ebene des Subjekts wiederum, ist Geschlecht eine wesentliche identitätsstiftende Komponente, die sich in sozialen Beziehungen herausbildet und an der sich Anerkennungsmuster, Lebensvorstellungen und Verhaltensweisen entwickeln bzw. ausrichten (ähnlich Brückner 2013: 179-180).
Auf struktureller Ebene hat die feministische Staatstheorie u. a. herausgearbeitet, dass der Rechtsstaat sowie staatliche Policies als geschlechtsselektive Filter fungieren, der Staat durch männerbündische Netze und hegemoniale Männlichkeit organisiert ist oder der Wohlfahrtsstaat Geschlechterungleichheiten produziert. (vgl. Sauer 2004: 113-120). Aus Geschlechterperspektive lässt sich konstatieren, dass sich das sozialstaatliche Sicherungssystem in Österreich an Leitbildern eines konservativen Wohlfahrtstaates ausrichtet und immer noch als „starkes“ Ernährermodell klassifiziert werden kann (siehe z. B. Langan/Ostner 1991; bzgl. Veränderungen siehe auch Bergmann/Scambor/Scambor 2014). Die dem Sozialstaat eingeschriebenen Normalitätsvorstellungen sind z. B. an männlichen Erwerbsbiografien orientiert und beziehen sich auf Familienbilder, in denen Männern die „Ernährerrolle“ und Frauen die unbezahlte Carearbeit zugeschrieben wird; womit eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung (re-)produziert wird. Historisch rückblickend sind auch die sozialpolitischen Implikationen der Wohnungslosenhilfe auf männliche Lebensrealitäten ausgerichtet, während weibliche Formen von Wohnungslosigkeit lange nicht beachtet wurden und sozialpolitisch „unsichtbar“ waren.
Feministische und männerorientierte Beratung legt ihren Blick als erstes auf die Auswirkungen von Geschlechterordnungen auf die Beratenen. Die Adressat_innen müssen demnach als „Frauen“ und „Männer“ verstanden werden, die sich jeweils spezifische Deutungs- und Handlungsmuster angeeignet haben; ihre jeweiligen Lebenswelten und Geschlechterzuschreibungen sind daher anzuerkennen und in die Beratungskontexte miteinzubeziehen. Poststrukturalistische und (de-)konstruktivistische Ansätze problematisieren diese Geschlechterdualität und machen darauf aufmerksam, dass der einfache Bezug auf die Kategorien „Frau“ und „Mann“ dazu führt, dass diese reifiziert und deren soziale Konstruiertheit ausgeblendet werden. (vgl. Plößer 2012: 197-202) Erst durch die Ansprache/Anrufung von Subjekten als „Mädchen“/„Frauen“/„Mütter“ oder „Jungen“/„Männer“/„Väter“ werden diese Identitäten konstruiert und vergeschlechtlicht. Insofern argumentiert Melanie Plößer (2012: 202-203), dass Beratung in der Sozialen Arbeit häufig durch geschlechtsbezogene Anerkennungsmechanismen charakterisiert ist, die Vorstellungen über eine natürliche und klar bestimmte Differenz zwischen den Geschlechtern bestätigt bzw. (re-)produziert und die Subjekte auffordert, sich in diese binäre Geschlechterlogik einzupassen.
Um einem normierenden und homogenisierenden Blick zu entgehen schlägt Melanie Plößer drei Prinzipien für die Beratung vor, die sie als „3D-Brille“ benennt: Ein Glas dieser Brille bietet eine differenzsensible Perspektive, die ermöglicht, die spezifischen lebensweltlichen Zusammenhänge und Handlungsstrategien der Beratenen zu verstehen und anzuerkennen. Die erste Perspektive stellt eine Voraussetzung für die ebenso wichtige differenzkritische Perspektive dar. Durch diese werden Kategorien in Frage gestellt werden, um einer (Re-)Produktion und Festschreibung der Subjekte zu entgehen sowie andere soziale Differenzen in den Blick zu nehmen. Als Rahmen der beiden Gläser dient eine dominanzsensible Haltung, welche zum einen Kritik an Ungleichheitsverhältnissen übt und diese versucht, im Rahmen sozialarbeiterischer Praxis zu verändern. Zum anderen stellt sie die jeweiligen Differenzordnungen in Frage und versucht so, diese z. B. in Bezug auf Anerkennungsmechanismen der Subjekte sowie die Eingebundenheit Sozialer Arbeit kritisch zu betrachten. (vgl. Plößer 2012: 208-209)
3. Männliches Elternsein und die Beratung Sozialer Arbeit
Bei den vier beforschten Einrichtungen handelt es sich um sogenannte Übergangswohnhäuser, die für bestimmte Personengruppen speziell konzipierte Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten bereitstellen, wie z. B. die Stabilisierung von jungen Erwachsenen oder Menschen nach abgeschlossener Alkohol-Entwöhnungstherapie, oder sich aufgrund unterschiedlicher Bedarfe und Ressourcen der Adressat_innen in kurz- oder längerfristigeren Unterstützungsleistungen unterscheiden.7 Insofern differieren die institutionellen Rahmenbedingungen, Normen oder fachlichen Konzepte je nach Einrichtung.8
Die Unterbringung in den untersuchten Einrichtungen ist zeitlich begrenzt und mit der Zielperspektive verbunden, anschließend in einer eigenen Wohnung bzw. als Zwischenschritt zu dieser in einer betreuten Wohnung zu wohnen, was mithilfe sozialarbeiterischer Unterstützung bearbeitet und erreicht werden soll. Die beforschten Beratungssettings und -prozesse werden wesentlich durch den förderrechtlichen Auftrag an die Soziale Arbeit bzw. die Wohnungslosenhilfe strukturiert, mit dem Bewohner innerhalb der vorgesehenen Zeit eine anschließende Wohnperspektive zu erarbeiten und daher einen Fokus auf existenzsichernde Beratung und Interventionen zu legen. Darüber hinaus sind Sozialarbeiter_innen für die Einhaltung institutioneller Regeln und Abläufe, etwa die Einhaltung der Hausordnung etc., (mit-)verantwortlich und können bzw. sollen diese mit entsprechenden Sanktionen durchsetzen.9
Die beforschten Interaktionen zwischen Sozialarbeiter_innen und Bewohnern fassen wir als Beratungskontexte auf, die sich grundsätzlich auf die individuelle Lebensführung der Adressaten beziehen, durch eine Problemlösungsorientierung gekennzeichnet sind und häufig mit der Vermittlung von praktischen Hilfeangeboten einhergehen. Aufgrund der Unterbringung in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe ist das professionelle Beziehungsverhältnis als andauernd und kontinuierlich zu bezeichnen, das durch eine Vielzahl wiederkehrender und verdichteter Beratungssituationen mit unfreiwilligen Anteilen gekennzeichnet ist. Vor diesem Hintergrund fokussierte unser Forschungsinteresse u. a. auf die Inhalte, die in Beratungssituationen thematisiert werden bzw. ob und wie Elternsein thematisiert wird.
3.1 Existenzsicherung als dominierende Handlungsorientierung
In allen beforschten Betreuungssettings ist die Bearbeitung von Themen der Existenzsicherung, wie insbesondere die Sicherung von Einkommen, Schuldenregulierung oder die Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen, die zentrale Begründung und Zielorientierung sozialarbeiterischer Beratung. Ein Bedarf wird aufgrund der Unterbringung in der Einrichtung von den Sozialarbeiter_innen als gegeben angesehen und von den Bewohnern in der Regel bestätigt. Bewohner und Sozialarbeiter_innen sehen Soziale Arbeit als zuständige und kompetente Profession in der Bearbeitung dieses Themenkomplexes, wobei die Beratungssituationen als eher formal oder administrativ charakterisiert werden können.10
Die Thematisierung und Bearbeitung psychosozialer Aspekte, wie beispielsweise bezogen auf familiäre Beziehungen oder persönliche Krisen der Bewohner, werden sowohl von Sozialarbeiter_innen als auch von den Klienten in einem Kontrast zu Gesprächskontexten der Existenzsicherung beschrieben, wobei ein Wechsel herausfordernd erlebt wird oder nicht innerhalb eines Gesprächstermins möglich erscheint. Die Bearbeitung psychosozialer Aspekte setze eine gute Betreuungsbeziehung voraus und finde tendenziell erst später im Betreuungsverlauf statt. Um eine Betreuungsbeziehung zu erarbeiten, würden sich Themen der Existenzsicherung anbieten, deren prioritäre Bearbeitung daher sowohl durch den methodischen als auch durch den förderrechtlichen Auftrag begründet wird.11
Während existenzsichernde Beratung jedenfalls im Zuständigkeitsbereich Sozialer Arbeit verortet wird, kommen für eine Bearbeitung psychosozialer Aspekte auch Unterstützungsangebote abseits Sozialer Arbeit in Betracht, die von Sozialarbeiter_innen insbesondere dann favorisiert werden, wenn eine Bearbeitung aufgrund begrenzter zeitlicher Ressourcen nicht sinnvoll erscheint.12
3.2 Die weitgehende Nichtthematisierung von Elternsein in der sozialarbeiterischen Beratung
Elternsein wird zwar in allen Einrichtungen im ersten Kontakt zwischen Sozialarbeiter_in und Bewohner im Rahmen eines Anamnesegespräches angesprochen, in der Regel werden jedoch ausschließlich finanzielle Verpflichtungen bzw. Schulden aufgrund von Unterhaltszahlungen abgefragt, weswegen das Interesse auf unterhaltspflichtige Kinder eingegrenzt ist.13 Im weiteren Betreuungsverlauf wird Elternsein nicht oder nur sehr eingeschränkt thematisiert. Erwähnt wurde dies vor allem bezogen auf die Bezahlung der Alimente oder ggf. die Realisierung des Besuchskontaktes in der Einrichtung. Psychosoziale Aspekte von Elternsein, wie beispielsweise die Beziehung zum Kind oder zur Mutter des Kindes, Rollenerwartungen oder eine Reflexion der eigenen Elternpraxis etc., werden dagegen von Sozialarbeiter_innen meist nicht aktiv angeregt oder angesprochen; was von Sozialarbeiter_innen durch eine professionelle Grundhaltung der Bedürfnisorientierung oder Freiwilligkeit sowie der Wichtigkeit bzw. Voraussetzung einer guten Betreuungsbeziehung begründet wird. Psychosoziale Aspekte von Elternsein werden also dann gemeinsam bearbeitet, wenn Sozialarbeiter_innen Bedarf und Bereitschaft beim Gegenüber erkennen oder diese es selbst aktiv zum Thema machen.14
Sozialarbeiter_innen schildern sehr wenige Fallverläufe in denen Elternsein abseits von existenzsichernden oder institutionellen Aspekten bearbeitet wurde. Sie schätzen ihr professionelles Wissen bezüglich Elternsein als eher gering ein und beziehen sich häufig auf Erfahrungswissen, weswegen z. B. für eine Beratung hinsichtlich Eltern-Kind-Beziehungen jene Teammitglieder als kompetenter bewertet werden, die Elternerfahrungen aufweisen.15
Die interviewten Männer schildern ebenfalls, dass Elternsein abseits von Alimentationszahlungen in den Beratungsgesprächen kaum thematisiert wird. Unterstützung in diesem Lebensbereich sehen sie überwiegend nicht bei der Sozialen Arbeit. Zum Teil wird eine Bearbeitung sogar explizit ausgeschlossen, da Elternsein „privat“ sei, was auch mit einer Vermeidung der damit einhergehenden Bewertung dieses Lebensbereiches durch den/die Sozialarbeiter_in verbunden scheint. Von anderen Bewohnern wird die dahingehende Gesprächsbereitschaft mit ihrem/ihrer Sozialarbeiter_in betont, aber ein entsprechender Bedarf negiert. Bezogen auf den expliziten Wunsch nach Unterstützung wird Soziale Arbeit eher als unpassend eingeschätzt, z. B. weil psychologische oder psychotherapeutische Unterstützungskontexte als hilfreicher, oder private Beziehungen als persönlicher bzw. „unverfänglicher“ wahrgenommen werden. Als hilfreich wurde von den interviewten Bewohnern vor allem das Informieren über Übernachtungsmöglichkeiten in der Einrichtung sowie günstige oder kostenfreie Freizeitangebote erwähnt.16
In den erhobenen Interviews formulieren die Männer dagegen relativ offen aktuelle oder vergangene Krisensituationen, Belastungen und Unterstützungsbedarfe, die sich auf ihr Elternsein, unsichere Beziehungen zu den Kindern bzw. zur Mutter der Kinder oder auch das Erlernen konkreter Kompetenzen beziehen. Bewohner beschreiben eine Veränderung der elterlichen Praxis in der Phase der Wohnungslosigkeit sowie die Herausforderung nicht (mehr) jene elterlichen Funktionen erfüllen zu können, die sie primär mit Vatersein verbinden bzw. ihnen gesellschaftlich zugeschrieben werden. (vgl. Diebäcker/Harner/Arhant 2015)
Der diesbezügliche Unterstützungsbedarf der Männer wird im Rahmen der sozialarbeiterischen Beratung nicht ausreichend bearbeitet, sondern weitgehend ins Private verschoben und bleibt damit häufig unerfüllt. Im strategischen Kontext der Betreuung scheint die von Sozialarbeiter_innen betonte fachliche Orientierung an einem ganzheitlichen bzw. multiperspektivischen Zugang an ihre Grenzen zu stoßen. In diesem Spannungsfeld werden die eigenen fachlich-normativen Ansprüche in psychosozialen Fragestellungen zwar teilweise formuliert, aber häufig in die Zuständigkeit anderer Akteur_innen, wie z. B. Psychotherapeut_innen, Psycholog_innen oder hausinternen Wohnbetreuer_innen, verlagert.
3.3 Themenzentrierte Beratungsgespräche zu Elternsein: Wissen generieren in einem unbeschriebenen Feld
Im Rahmen des Forschungsprojektes haben themenzentrierte Beratungsgespräche zu „Perspektiven von Elternsein und Gestaltungsmöglichkeiten familiärer Beziehungen“ stattgefunden. Ziel war es, durch die Gesprächssequenzen tiefere Einblicke in die Betreuungsbeziehung sowie die Bearbeitung dieses spezifischen Themenbereiches zu gewinnen.17
Die themenzentrierten Beratungsgespräche zeigen, dass Sozialarbeiter_innen tendenziell wenig Wissen über das Elternsein bzw. die Kinder ihrer Adressaten haben. Werden Besuchskontakte in der Einrichtung realisiert, verfügen Sozialarbeiter_innen über mehr Informationen, teilweise wurde der Blick auf die Thematik erst mit Teilnahme am Forschungsprojekt gelegt.18
In den Beratungsgesprächen erzählen Bewohner über weite Sequenzen narrativ über ihr Elternsein, ihre Kinder und/oder die Beziehung zu diesen bzw. deren Mutter. Sozialarbeiter_innen nehmen weitgehend eine nachfragende Position ein, wobei häufig kein konkretes Beratungsziel erkennbar ist, sondern für Sozialarbeiter_innen das Generieren von Informationen im Vordergrund zu stehen scheint. Hier sind insbesondere die Situation in der Einrichtung und/oder perspektivisch in der zukünftigen Wohnung sowie die Beziehung zum Kind bzw. der Mutter von besonderem Interesse. Zum Teil wurde das themenzentrierte Beratungsgespräch von Sozialarbeiter_innen auch als Möglichkeit für eine Rückmeldung zur eigenen Sozialarbeitspraxis genutzt.19
Die informationsgenerierende Haltung hängt unseres Erachtens damit zusammen, dass Elternsein in der sozialarbeiterischen Beratung ein eher ungewohntes bzw. neues Thema darstellt und bei Sozialarbeiter_innen kaum spezifisches Fachwissen vorhanden ist. Die weitgehende Nichtthematisierung von Elternsein steht dem Auf- und Ausbau von spezifischem Fachwissen, welches für eine professionelle Beratung neben einem allgemeinen Beratungs- und Interaktionswissen notwendig ist, (vgl. Engel/Nestmann/Sickendiek 2004: 35) entgegen.
Die informationsgenerierende Haltung kann auch als eine bewusste „Haltung des Nicht-Wissens“ gedeutet und insofern als produktiv erachtet werden, als dadurch die (Re-)Produktion stigmatisierender oder homogenisierender Bilder eher vermieden und eine kritische Infragestellung von Wissen über Geschlecht und Elternsein ermöglicht werden kann. (vgl. Plößer 2012: 204) Eine solche Haltung war vereinzelt erkennbar und mit einer wertschätzenden und ressourcenorientierten Gesprächsführung der Sozialarbeiter_innen verbunden. Diese bewusste Gesprächsführung wurde dahingehend reflektiert, dass der Klient in diesen Gesprächskontexten anders und weniger defizitorientiert wahrgenommen werden konnte und eine Reflexion bzw. ein „Anders-„ oder „Neu-Denken“ von Elternsein und Elternpraxis möglich war.20
Insgesamt bleiben die elterlichen Bemühungen und Praktiken der Bewohner von Sozialarbeiter_innen jedoch meist unkommentiert; bestätigende oder wertschätzende Kommentare wurden eher selten geäußert. Das bedeutet unseres Erachtens auch, dass Anstrengungen der Bewohner, ihre Vaterrollen in der Wohnungslosigkeit anders zu gestalten und neu zu etablieren, tendenziell keine professionelle Anerkennung erfahren. Hegemoniale und vor der Wohnungslosigkeit manifestierte Bilder von Männlichkeit und Vatersein bleiben grundsätzlich wirksam und werden so von Sozialer Arbeit reproduziert (siehe hierzu Diebäcker/Harner/Arhant 2015: 25-28).
4. Der räumlich-institutionelle Einfluss auf das Elternsein
In den untersuchten Einrichtungen leben zwischen 28 und 73 Personen; entweder ausschließlich Männer oder Männer und Frauen. Das Wohnen in den Einrichtungen ist, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß, mit einer weitgehenden Regulierung des Lebensalltags verbunden. Beispielsweise wird in Einrichtungen, in welchen Bewohner_innen nicht über einen Haustorschlüssel verfügen, der Einlass über eine Portierloge vom Personal beaufsichtigt; die Zugänglichkeit ist dann auf die Öffnungszeiten, etwa abends bis 24 Uhr, beschränkt. Die räumlichen Ressourcen sind im Allgemeinen als beengt zu charakterisieren, wobei die fast ausschließlich zur Verfügung stehenden Einzelzimmer einen wichtigen privaten Rückzugsraum darstellen. Küche und Sanitäranlagen sind zum Teil in den Zimmern, zum Teil sind sie innerhalb von WG-Strukturen oder Stockwerken gemeinsam zu benutzen. Kontakte bzw. Beziehungen zwischen den Mitbewohner_innen sind je nach Institution von unterschiedlicher Intensität. Das Leben in der Einrichtung stellt eine „Zwischenphase“ nach einer Phase (drohender) Obdachlosigkeit und der Perspektive auf eigenständiges Wohnen dar und wird von den Bewohnern häufig in einer Ambivalenz erlebt.21
4.1 Die Möglichkeit von Besuchskontakten in der Einrichtung
Die Regelungen bzgl. Besuchskontakte von Kindern innerhalb der Einrichtung sind je Übergangswohnhaus unterschiedlich gestaltet, wobei die Rücksprache mit Sozialarbeiter_innen bzw. der Leitung in allen Einrichtungen eine Voraussetzung darstellt. Besuche sind in der Regel während des Tages gestattet, in einigen Einrichtungen zusätzlich ein- bis zweimal pro Woche über Nacht möglich. Besteht von Seiten der Sozialarbeiter_innen Bedenken, dass die Aufsichtspflicht vernachlässigt wird, können Besuche auch vorübergehend oder gänzlich untersagt werden. Räumlich sind Besuche überwiegend in den privaten Zimmern sowie in allgemein zugänglichen Räumen gestattet, zum Teil sind sie aber auch auf gewisse Bereiche der Einrichtung, wie beispielsweise auf Aufenthaltsbereiche, beschränkt.22
Die Möglichkeit, Besuchskontakte innerhalb der Einrichtung realisieren zu können, wird von den Bewohnern auf unterschiedliche Weise bewertet: Einigen ist dies besonders wichtig; sie waren zum Teil schon vor dem Einzug gut informiert, bemühten sich im Vorhinein um die Zuweisung in eine entsprechende Einrichtung und nutzten diese Möglichkeit infolge auch regelmäßig. Anderen ist diese Information vor dem Einzug zwar nicht bekannt, sie sehen aber in den Besuchsmöglichkeiten eine wichtige Option, wenn Treffen außerhalb der Einrichtung nicht möglich sind. Eine dritte Gruppe von Männern schließt Besuche ihrer Kinder in der Einrichtung explizit aus, da die Kinder mit dem Leben in der Einrichtung und der eigenen Wohnungslosigkeit möglichst nicht bzw. wenig konfrontiert werden sollen.23
Hier wird eine Ambivalenz der Bewohner, unabhängig davon, ob Besuchskontakte tatsächlich realisiert werden, sichtbar: Einerseits stellen die Räumlichkeiten eine wichtige Ressource dar, um nicht auf öffentliche Räume oder private Räume anderer Personen angewiesen zu sein. Sich in der Einrichtung bzw. im Zimmer aufzuhalten, ermöglicht einem Konsumzwang zu entgehen, bietet Unabhängigkeit vom Wetter und die Chance auf einen gemeinsamen Rückzugsraum. Darüber hinaus kann eine Abhängigkeit von Personen vermieden werden, die Räume für Treffen mit dem Kind bzw. den Kindern zur Verfügung stellen, z. B. die Mutter der Kinder, Verwandte oder Bekannte der Männer. Andererseits erscheint eine Realisierung von Besuchskontakten in der Einrichtung jedoch herausfordernd. Dies wird neben den institutionellen Gegebenheiten auch damit begründet, dass die Lebenssituation der Wohnungslosigkeit sichtbar werde, was einem Kind nicht zumutbar sei oder der Kontakt zwischen Kindern und Mitbewohner_innen vermieden werden müsse.24
Die unterschiedliche Haltung bzw. Handhabung der Männer, die Möglichkeit Besuche innerhalb der Einrichtung zu realisieren, scheinen in einer Wechselwirkung mit den jeweiligen Hausnormen zu stehen: In den Einrichtungen mit strikteren Besuchsregelungen werden Besuche der Kinder eher als unangebracht wahrgenommen. In Häusern mit weniger strengen Bestimmungen werden die Besuche der Kinder von den Männern weniger problematisiert und eher realisiert.
4.2 Das Erleben von Besuchen der Kinder in der Einrichtung
Besuche der Kinder in der Einrichtung werden insofern als herausfordern erlebt, als die Zimmer wenig Möglichkeit bieten, sie den Bedürfnissen der Kinder entsprechend zu gestalten. Die Kinder können sich meist nicht frei bewegen, teilweise stellt ihre permanente Beaufsichtigung eine Voraussetzung für Besuche dar. Die Bewohner versuchen in der Regel, die Rahmenbedingungen bestmöglich zu gestalten, fordern Rücksichtnahme von ihren Mitbewohner_innen ein oder stellen Anforderungen an Sozialarbeiter_innen. Ausschlaggebend dafür ist häufig die Befürchtung, dass Besuche der Kinder in der Einrichtung von anderen Personen und Akteur_innen (Mutter der Kinder, Sozialarbeiter_innen, Jugendamt) negativ beurteilt werden könnten und dadurch der Kontakt gefährdet wird.25
Mit Blick auf die Perspektive von Kindern werden Besuche in den Einrichtungen unterschiedlich erlebt. Zum einen wird von den Bewohnern und Sozialarbeiter_innen beschrieben, dass die Situationen auch insofern herausfordernd seien, da sich Kinder um ihren Vater sorgen würden und aufgrund dessen nicht mehr in die Einrichtung zu Besuch kommen wollen; die Kinder sich also durch den Einrichtungsbesuch belastet oder überfordert fühlten. Zum anderen werden Besuche von Kindern über Nacht als unproblematisch erwähnt, die von diesen als „Abenteuer“ erlebt würden. Bei regelmäßigem Aufenthalt von Kindern in der Einrichtung entwickle sich wiederum eine gewisse Routine und „Normalität“, dann werden beispielsweise Aufenthaltsräume intensiver genutzt oder auch Beziehungen zu Mitbewohner_innen und Sozialarbeiter_innen aufgebaut.26
Von Seiten der Mütter besteht in den meisten Fällen eine gewisse Skepsis, wenn Besuchskontakte in der Einrichtung stattfinden oder stattfinden sollen, da sie zum Teil eine von den Gegebenheiten abweichende Vorstellung von der Unterbringungssituation haben. Die Männer versuchen dieses Bild zu verändern, z. B. indem sie die konkrete Situation erläutern oder zu Besichtigungen einladen, bei denen sie auch gemeinsam mit Sozialarbeiter_innen das Haus präsentieren. Teilweise kennen Mütter Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe aber auch aus eigener Erfahrung.27
4.3 Die nicht-kindgerechte Wohnungsloseneinrichtung und das Stigma des Ortes
Der institutionelle Raum der Wohnungsloseneinrichtung wird in Bezug auf Elternsein sowohl von Seiten der interviewten Männer als auch der Sozialarbeiter_innen als „nicht-kindgerechter Ort“ beschrieben, was mit den begrenzten räumlichen Ressourcen sowie mangelnder Aufenthaltsbereiche, welche auf die Bedürfnisse von Kindern angepasst sind bzw. angepasst werden könnten, begründet wird. Teilweise beziehen sich die Argumentationen auch auf die (Mit-)Bewohner_innen und deren (befürchtetes) Verhalten in der Einrichtung, auch wenn auf Nachfrage keine Anlässe oder Gefahrensituationen benannt werden konnten. Die Einrichtung wird so einem als adäquat bewerteten Erziehungsraum gegenübergestellt, der als Maßstab für einen „kindgerechten Ort“ herangezogen wird und spezifische Ansprüche von Privatheit, Sauberkeit, ruhige bzw. emphatische Kommunikation, Drogenfreiheit etc. beinhaltet.28
Während die Argumentation der befragten Männer auf ihre Mitbewohner_innen sowie die Einrichtung und darüber hinaus teilweise auf Differenzbildungen oder Statusverlustängste zurückgeführt werden kann, werden die Problematisierungen des Ortes durch Sozialarbeiter_innen vor allem mit dem Risiko unerwartbarer Vorkommnisse begründet oder durch das hohe Ziel des Kinderschutzes legitimiert. Sozialarbeiter_innen nehmen dabei eine ambivalente Haltung ein, die einerseits Elternsein der Männer in der Einrichtung zu ermöglichen sucht, sich aber andererseits für das Kindeswohl im beruflichen Kontext verantwortlich fühlt. Daraus scheint sich ein vorauseilender Modus der Kontrolle zu manifestieren, der möglicherweise den Besuchsrechtskontakten zwischen den Männern und Kindern oder einer autonomeren elterlichen Praxis entgegensteht.29
Die von den interviewten Bewohnern und Sozialarbeiter_innen beschriebene fehlende „Kindgerechtigkeit“ sehen wir darin begründet, dass gesellschaftliche Ideale von „gelingender Elternschaft“ und „funktionierender Kernfamilie“ für obdach- und wohnungslose Menschen nicht erreichbar scheint. Das räumliche Setting und die symbolische Ordnung der Einrichtung wirken auf die sozialen Beziehungen und Interaktionen, zugleich konstituieren Bewohner_innen und Sozialarbeiter_innen diese spezifische Ordnung mit, indem sie Vorstellungen und Zuschreibungen über geeignete Räume für Kinder, elterliche Praxis und Problematiken von Wohnungslosigkeit teilen bzw. gemeinsam herstellen. In der Folge erscheinen die Räumlichkeiten sowie der dort erlebte Alltag als inadäquat, und für Kinder als potenziell gefährlich.
5. Institutionelle Ordnung, Geschlecht und reflexive Praxis
Werden die Forschungsergebnisse unter einer räumlich-relationalen Perspektive reflektiert, zeigt sich, dass sich das Stigma der Wohnungslosigkeit, das diskursiv eng an den öffentlichen Raum gekoppelt ist, auch im institutionellen Raum eines Übergangswohnhauses manifestiert und dort wirksam ist. Beispielsweise verschränken sich in der skizzierten Problematisierung „fehlender Kindgerechtigkeit“ (siehe Kapitel 3) vielfältige stigmatisierende Zuschreibungen (wie Armut, Arbeitslosigkeit, Sucht, psychische Erkrankungen etc.) mit hegemonialen Geschlechtervorstellungen, die auf patriarchalen Familienbildern, männlicher Erwerbszentriertheit und einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung beruhen. Indem das Übergangswohnhaus als Abweichungsraum (Foucault 2006/1967) als inadäquat für Elternsein konstruiert wird, rückt die zukünftige eigene Wohnung ins Zentrum für eine gelingende Elternpraxis. Eine eigene Wohnung wurde von den interviewten Männern insofern als wünschenswert für die elterliche Praxis erwähnt, als die Kinder dort nicht mit der Wohnungslosigkeit ihres Vaters konfrontiert werden müssen sowie durch mehr Platz, Privatheit und Autonomie der Lebensalltag mit Kindern besser gestalten werden könne. Die Ansprüche an das zukünftige Wohnen und Leben orientieren sich dabei an teilweise bürgerlichen Idealen des „Normalwohnens“, die nur schwer realisierbar scheinen. Auch wenn Sozialarbeiter_innen geringere Ansprüche für eigenständiges Wohnen ihrer Adressaten formulieren, verbinden sich die Argumentationen in der Hinsicht, dass eine gelingende elterliche Praxis der Männer erst in der Zukunft realisierbar scheint.30
Diese Problematisierung der Wohnungsloseneinrichtung in der Gegenwart sowie die Idealisierung des privaten Raums in der Zukunft, ist in ihrer Dichtomisierung problematisch, wenn dadurch Veränderungsmöglichkeiten aus dem Blick geraten, Elternsein auch innerhalb der jeweiligen Einrichtung (besser) zu ermöglichen. Diese können sich unter anderem auf das Entgegenwirken einer Stigmatisierung der Einrichtungen oder auf das Abbauen einer „institutionellen Kultur“31 beziehen, etwa durch die Verbesserungen der räumlichen Ausstattung, Adaptierungen der Hausordnungen sowie die Weiterentwicklung einer professionellen Praxis.
Mit einer differenzsensiblen Perspektive auf Geschlecht als Analysekategorie Sozialer Arbeit zeigt sich, dass wohnungslose Männer als Eltern in ihren spezifischen Bedarfen und veränderten elterlichen Praxen nur unzureichend wahrgenommen werden. Als Adressaten Sozialer Arbeit sind sie stärker als Elternteile mit ihren spezifischen Bedürfnissen und Unsicherheiten anzuerkennen. In der Beratung sind entsprechende Bewältigungsstrategien professionell zu reflektieren und unterstützend zu begleiten, indem materielle Ressourcen gestärkt, psychosoziale Hilfen aktiv angeboten und institutionelle Bedingungen verbessert werden. Zugleich gilt es, mit einer dekonstruktivistischen Haltung, essenzialisierende Zuschreibungen von Vatersein und Muttersein zu vermeiden, indem z. B. das konkrete Tun analytisch in unterschiedliche elterliche Funktionen differenziert wird (siehe Diebäcker/Harner/Arhant 2015). Mit dieser differenzkritischen Perspektive in der Beratung können dualistische Geschlechternormen vermieden, verändertes Verhalten der Adressaten erkannt und neue Varianten von Elternsein reflektiert und unterstützt werden. Mit einer dominanzsensiblen Haltung wird das Zusammenspiel von sozialarbeiterischen Praktiken, institutionellen Bedingungen und Förderaufträgen der Wohnungslosenhilfe sichtbar und zeigt auch, dass das Paradigma der Existenzsicherung in der Wohnungslosenhilfe vergeschlechtlicht ist und einem männlichen Bias folgt.
Verweise
1 In unseren Veröffentlichungen rotieren wir aus Repräsentationsgründen die Reihenfolge der Autor_innen.
2 Das Alter der interviewten Adressaten lag zwischen 20 und 54 Jahren, anhand von Alterskohorten ergibt sich folgende Verteilung: 20-30 Jahre: 3 Pers.; 31-40 Jahre: 2 Pers.; 41-50 Jahre: 1 Pers.; 51 Jahre und älter: 2 Pers.
Die Männer bezogen ihre Vaterrolle auf 15 leibliche und 2 soziale Kinder, die eine Hälfte war Elternteil eines Kindes, die andere Hälfte Elternteil von zwei oder mehr Kindern. Das Alter der Kinder verteilte sich folgendermaßen: 2-6 Jahre: 4 Kinder; 7-12 Jahre: 6 Kinder; 13-17 Jahre: 4 Kinder; 18 Jahre und älter: 3 Kinder. Alle Väter lebten in Trennung zu den Müttern der Kinder und standen – in unterschiedlichem Ausmaß – in Kontakt zumindest zu einem ihrer Kinder.
3 Die Interviewpartner wurden von Sozialarbeiter_innen vermittelt und nahmen freiwillig an der Studie teil.
4 Die sieben themenzentrierten Beratungsgespräche zwischen den Adressaten und den jeweils fallführenden Sozialarbeiter_innen zu „Perspektiven von Elternsein und Gestaltungsmöglichkeiten familiärer Beziehungen“ wurden ohne weitere Vorgaben durchgeführt und in Abwesenheit des Forschungsteams aufgezeichnet. Ziel war es, über die besprochenen Themen, Interaktionen und Gesprächsverläufe auch tiefere Einblicke in das Betreuungsverhältnis zu gewinnen. Die Länge dieser Gespräche variierte zwischen 20 und 75 Minuten. Lediglich in einem Fall fand das abschließende themenzentrierte Beratungsgespräch nicht statt.
5 Die jeweils knapp zweistündigen Gruppendiskussionen mit insgesamt 12 Mitarbeiter_innen fanden gegen Ende des Erhebungszeitraumes statt. Die Teilnahme an den Gruppendiskussionen war freiwillig, über die Besetzung entschieden die Teams eigenständig, sodass zehn Sozialarbeiter_innen und zwei Wohnbetreuer_innen vertreten waren.
6 Im Zeitraum von Januar bis Juni 2014 wurden insgesamt 25 Audiofiles erhoben. Zwei Gespräche wurden in englischer, die anderen Erhebungen in deutscher Sprache geführt und bei der Transkription in die entsprechende Schriftsprache übertragen sowie darauffolgend interpretativ ausgewertet. Die Interviews wurden von Maria Austaller, Iris Grammelhofer und Roswitha Harner transkribiert.
7 Im Rahmen der Studie kooperierten wir mit zwei Trägern der Wiener Wohnungslosenhilfe – der Caritas ED Wien und dem Verein neunerhaus, die sich von dem aufwendigen Forschungsdesign überzeugt zeigten, ihre Kontakte und Ressourcen zur Verfügung stellten sowie mit viel Engagement den Forschungsprozess unterstützten. Unserer Dank gilt insbesondere den Mitarbeiter_innen und befragten Bewohnern der vier beforschten Einrichtungen: JUCA – Haus für junge Erwachsene (Caritas ED Wien), Vinzenzhaus (Caritas ED Wien), Haus Billrothstraße (neunerhaus) und Haus Hagenmüllergasse (neunerhaus).
8 Diese bewusst gewählte Breite der institutionellen Kontexte diente dazu, die Vielfalt der Situationen und Praxen zu erfassen und über kontrastierende Vergleiche tiefgehende Einsichten zu gewinnen, um damit den explorativen Zugang der Studie zu stützen. Zugleich ist darauf hinzuweisen, dass sowohl diese Auswahlkriterien als auch die zielgruppenspezifischen Schwerpunktsetzungen der beteiligten Einrichtungen Einfluss auf die Ergebnisse dieser Studie haben, und damit bestimmte Lebenssituationen und -führungen der Väter oder spezifische Praktiken Sozialer Arbeit in den Blick geraten.
9 vgl. IS7: Z. 17-21, IS1: Z. 16-19, GD1: Z. 711-713, IS4: Z. 63-79
10 vgl. IS2: Z. 215-217, IS4: Z. 34-39, IS7: Z. 17-21, IS8: Z. 58-74, GD2: Z. 1162-1174, GD1: Z. 818-834, IU1: Z. 215-217
11 vgl. IU3: Z. 95-99, IS6: Z. 308-310, GD2: Z. 1098-1125, IS8: Z. 58-66
12 vgl. IU1: Z. 8-11, IS2: Z. 97-104, IS5: Z. 144-148
13 vgl. IS1: Z. 39-40, GD1: Z. 403-425, IS4: Z. 160-167, GD2: Z. 770
14 vgl. IS2: Z. 51-5, 571-79, IU2: Z, 120-129, IS3: Z. 68, IS8: Z. 367-373, GD2: Z. 743-744, 762-778, GD1: Z. 1287-1288, 656, 485-473
15 vgl. GD2: Z. 1172-1211, IS6: Z. 238-242, 290-292, IS3: Z. 274
16 vgl. IU8: Z. 749, IU1: Z. 215-217, IU2: Z. 319-338, IU3: Z. 480-497, IU4: Z. 252-262, IU6: Z. 460-461, IU8: Z. 350-352, CI2: Z. 113-117
17 Die Beratungsgespräche wurden in Abwesenheit des Forschungsteams aufgezeichnet und ohne weitere inhaltliche oder methodische Vorgaben durchgeführt, wobei Sozialarbeiter_in und Klient durch die zeitlich davor liegenden Einzelinterviews bereits inhaltlich mit dem Thema konfrontiert wurden.
18 vgl. CI1, CI2, CI6, CI7, CI4, CI5, CI8, IS4: Z. 169-185
19 vgl. CI1 insb: Z. 164-253, CI2, CI6, CI7, CI4, CI5, CI8
20 vgl. CI5: Z. 913, GD2: Z. 801-808
21 vgl. IS1: Z. 66, IU1: Z. 193, CI1: Z. 104-113, IU8: Z. 749, IU3: Z. 344-359, IU2: Z. 306-308, IS4: Z. 70-80, IU7: Z. 454-460
22 vgl. IS1: Z. 225-227, IU6: Z. 116-120, IU8: Z. 335-341, IU3: Z. 344-353, IS4: Z. 313-324, GD1: Z. 94-95, GD2: Z. 500-521, IU7: Z. 97-101
23 vgl. IU1: Z. 193-221, IU6: Z. 15-24, IU3: Z. 369-371, IU4: Z. 140-148, IU8: Z. 335-341, IU5: Z. 54-101
24 vgl. IS1: Z. 80, IU8: Z. 418-431, 567-572, IS6: Z. 195-196, CI6: Z. 16-23, IU3: Z. 358-359, IS7: Z. 112-114
25 vgl. IU6: Z. 248-257, 350-351, GD1: Z. 803-816, IU8: Z. 567-572, CI2: Z. 38-47
26 vgl. IS1: Z. 75-78, IU8: Z. 526-527, 608, IU1: Z. 186-196
27 vgl. IS1: Z. 66, CI1: Z. 166-180, IU8: Z. 512-527, IU2: Z. 226-239, IU3: Z. 121
28 vgl. IU3: Z. 369-371, IS4: Z. 347-356, CI4: Z. 177-184, GD2: Z. 539-607, CI1: Z. 203-206, IS1: Z. 66, CI2: Z. 21-36
29 vgl. IU3: Z. 44-49, 338-356, IU6: Z. 363, IS1: Z. 158, GD1: Z. 860-880
30 vgl. CI1: Z. 245-252, IU6: Z. 78-80, 340-351, IS6: Z. 220-222, CI6: Z. 25-44, IU3: Z. 376-378, IU4: Z. 822-827, IU8: Z. 675-679, IS8: Z. 232-238
31 „Institution“ bzw. „institutionelle Kultur“ bedeuten, dass Bewohner_innen von der breiten Gemeinschaft isoliert sind und/oder unfreiwillig zusammenleben müssen, sie keine ausreichende Kontrolle über ihr Leben und über Entscheidungen haben, die sie betreffen und tendenziell die Erfordernisse der Organisation selbst Vorrang vor den individuellen Bedürfnissen haben. (vgl. Europäische Expert_innengruppe zum Übergang von institutioneller Betreuung zu Betreuung in der lokalen Gemeinschaft 2012: 27 sowie Feantsa 2013: 5)
Literatur
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Bergmann, Nadja / Scambor, Christian / Scambor, Elli (2014): Bewegung im Geschlechterverhältnis. Zur Rolle der Männer in Österreich im europäischen Vergleich. Wien.
Brückner, Birgit (2013): Profession und Geschlecht. In: Bakic, Josef / Diebäcker, Marc / Hammer, Elisabeth (Hg.): Aktuelle Leitbegriffe der Sozialen Arbeit. Ein kritisches Handbuch. Band 1. Wien: Löcker, S. 179-192.
Connell, Raewyn (2000): Der gemachte Mann. Konstruktion und Krise von Männlichkeiten. Opladen.
Diebäcker, Marc / Harner, Roswitha / Arhant, Yann (2015): Elternsein und Wohnungslosigkeit. Ein qualitatives Forschungsprojekt zu Männern, die nicht mit ihren Kindern untergebracht sind. In: soziales_kapital, 13(2015), S. 18-33, http://soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/view/368/619 (17.09.2015).
Engel, Frank / Nestmann, Frank / Sickendiek, Ursel (2004): „Beratung“ – Ein Selbstverständnis in Bewegung. In: Nestmann, Frank / Engel, Frank / Sickendiek, Ursel (Hg.): Das Handbuch der Beratung. Band 1 und Band 2. Tübingen.
Europäische ExpertInnengruppe zum Übergang von institutioneller Betreuung zu Betreuung in der lokalen Gemeinschaft (2012): Gemeinsame europäische Leitlinie für den Übergang von institutioneller Betreuung zu Betreuung in der lokalen Gemeinschaft. Brüssel.
Feantsa (2013): Time for Transition: From Institutionals to Community-Based Services in the Fight against Homelessness. Brüssel.
Flick, Uwe (2004): Triangulation in der qualitativen Forschung. In: Flick, Uwe / Kardoff, Ernst von / Steinke, Ines (Hg.): Qualitative Forschung. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, S. 309-331.
Foucault, Michel (2006/1967): Von anderen Räumen. In: Dünne, Jörg / Günzel, Stephan (Hg.), Raumtheorie. Grundlagentexte aus Philosophie und Kulturwissenschaften. Frankfurt am Main, S. 317-329.
Harner, Roswitha / Arhant, Yann / Diebäcker, Marc / Habringer, Magdalena (2013): Hegemoniale Männlichkeit und Soziale Arbeit. Ein Forschungsansatz zu Väterlichkeiten in der Wohnungslosenhilfe. In: soziales_kapital, 9(2013), http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/view/276/449 (29.07.2014).
Langan, Mary / Ostner, Ilona (1991): Geschlechterpolitik im Wohlfahrtsstaat: Aspekte im internationalen Vergleich. In: Kritische Justiz, 3, S. 301-317.
Plößer, Melanie (2012): Beratung durch die (Gender-)Differenzbrille betrachtet. In: Bütow, Birgit / Munsch, Chantal (Hg.): Soziale Arbeit und Geschlecht. Herausforderungen jenseits von Universalisierung und Essentialisierung. Münster: Westfälisches Dampfboot, S. 196-211.
Sauer, Birgit (2004): Staat – Institutionen – Governance. In: Rosenberger, Sieglinde K. / Sauer, Birgit (Hg.): Politikwissenschaft und Geschlecht. Wien: Facultas WUV, S. 107-125.
Quellen
IU1: Interview User 1 | IS1: Interview Social Worker 1 | CI1: Counseling Interview 1 |
IU2: Interview User 2 | IS2: Interview Social Worker 2 | CI2: Counseling Interview 2 |
IU3: Interview User 3 | IS3: Interview Social Worker 3 | |
IU4: Interview User 4 | IS4: Interview Social Worker 4 | CI4: Counseling Interview 4 |
IU5: Interview User 5 | IS5: Interview Social Worker 5 | CI5: Counseling Interview 5 |
IU6: Interview User 6 | IS6: Interview Social Worker 6 | CI6: Counseling Interview 6 |
IU7: Interview User 7 | IS7: Interview Social Worker 7 | CI7: Counseling Interview 7 |
IU8: Interview User 8 | IS8: Interview Social Worker 8 | CI8: Counseling Interview 8 |
GD1: Group Discussion 1 | ||
GD2: Group Discussion 2 |
Über die AutorInnen
Roswitha Harner, BA
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Mag. Yann Arhant, BA
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FH-Prof. Dr. Marc Diebäcker
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