soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 15 (2016) / Rubrik "Geschichte" / Standort Wien
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/431/782.pdf


Jonathan Kufner & Veronika Reidinger:

Methodik der österreichischen Bewährungshilfe

Beziehungsarbeit, Risikoorientierte Bewährungshilfe & Methodenentwicklung seit Beginn der Institutionalisierung – eine Literaturstudie von 1990 bis 2015


1. Einleitung
Die vorliegende Publikation ist der zweite Teil unserer Arbeit, die sich mit der Methodenentwicklung innerhalb der österreichischen Bewährungshilfe auseinandersetzt. Wie im ersten Beitrag in soziales_kapital 13(2015) (vgl. Kufner/Reidinger 2015) aufgezeigt wurde, beginnt die institutionelle Spurensuche der Bewährungshilfe bereits im Jahr 1917 und ist eng geknüpft an das Wirken von August Aichhorn und Grete Löhr. Erfolgte der methodische Wissenstransfer bis in die späten 1970er-Jahre vor allem in narrativer Form, änderte sich dies mit der Herausgabe der österreichischen Zeitschrift für Sozialarbeit und Bewährungshilfe (SUB), was insgesamt eine Beschleunigung eines Methodendiskurses nach sich zog und schließlich in einer Revitalisierung und Nutzung therapeutischer Wissensbestände mündete. Beziehungsarbeit – seit jeher identitätsstiftendes Merkmal und zentraler methodischer Bezugspunkt der österreichischen Bewährungshilfe – wurde nun erstmals schriftlich festgehalten (vgl. Kufner/Reidinger 2015).

Zu Beginn der 1990er-Jahre wurde Soziale Arbeit im Rahmen der Straffälligenhilfe insgesamt als Profession und Beruf beschrieben, dessen Grundlagen, Methoden und Ziele fraglich und ungeklärt sind (vgl. bspw. Steinlechner 1993); ein Befund, der nicht nur von internen ProponentInnen diskutiert, sondern auch für die Soziale Arbeit als „spezifisch unspezifische Form des Helfens“ insgesamt festgehalten wurde (vgl. Bommes/Scherr 2012). Diese professionelle Unsicherheit begünstigte zunächst in methodischer Hinsicht auch eine Orientierung an psychotherapeutischen Zugängen (vgl. Kufner/Reidinger 2015) und – mit einem Blick in das Fortbildungsprogramm Neustarts – auch vermehrt an Supervisions- oder Coaching[zusatz]ausbildungen, der Rezeption von Empowerment- und Lebensweltorientierungskonzepten und allgemein an einer Lösungs- und Problemfokussierung (vgl. Pilgram/Schlechter 2009: 368). Insgesamt erhoffte man sich davon einen über die Erweiterung des Methodenrepertoires hinausgehenden Statusgewinn der Profession selbst (vgl. Posch 1990), um eben dem durch veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen erwachsenen Innovationszugzwang (vgl. Popp 1994) adäquat begegnen zu können. Diese geänderten Umweltbedingungen sollten letztlich auch den Ausschlag dafür geben, dass die in den 1980er-Jahren zwar vergleichsweise weitaus breiter geführte Methodendebatte nicht abebben, jedoch relativ rasch in eine andere Debatte integriert und in Folge von dieser dominiert werden sollte, die unter Prärogativen der Wirkungsorientierung, Standardisierung und einer allgemeinen Ökonomisierung abgehandelt wurde (vgl. bspw. AGJ 2007, Buestrich et al. 2010, Reidinger 2015).


2. Wirkungsorientierung in der Sozialen Arbeit und Risikoorientierte Bewährungshilfe
Adalbert Eisenriegler (1993) unternahm mit seinem Entwurf eines „Sechs-Varianten-Bewährungshilfemodells“ einen Versuch, diese methodische Leerstelle zu füllen bzw. aus facheigenem Terrain heraus zukunftsweisende Schritte zu setzen, wenngleich er dezidiert darauf verweist, dass dieser vor der Notwendigkeit eines Professionalisierungsappells und einer sich bereits anbahnenden Legitimationskrise der österreichischen NPOs entstanden ist (vgl. Bauriedl 2000a, Priechenfried 1997, Zembaty 1994). Mit dem Verweis auf eine verstärkte Ausrichtung an Effektivitäts- und Effizienzkriterien stellt er auch die für das Modell sprechenden Vorteile heraus: eine klare Strukturierung und Übersicht über die Art der Tätigkeit und deren Wirksamkeit (Eisenriegler 1993: 27f). Inhaltlich erscheint es rückblickend aber nur bedingt eine methodische Weiterentwicklung zu bedeuten, wenn er im Rahmen des Modells zwischen „Einzelfallhilfe tiefenpsychologischer Prägung“ und „eines fürsorgerischen Organisierens zur Verbesserung der Lebensbedingungen“ unterscheidet. Dafür spricht nicht nur, dass der damalige sozialarbeiterischen Methodenkanon insgesamt stark von der Casemanagementdebatte beeinflusst wurde und sich auch deutlich in diesem Modell niedergeschlagen hat, sondern auch, dass Eisenriegler (vgl. ebd.: 30) Beziehungsfähigkeit wie Interaktionsfähigkeit als die beiden Kernkompetenzen einer/s Bewährungshelferin/Bewährungshelfers bezeichnete und nicht zuletzt, dass er einige Jahre später (Eisenriegler 1997: 10f) den „Dialog mit dem Proband“ als zentrales Markenzeichen des VBSA respektive Neustarts herausstrich, die wiederum auf dem methodischen Grundkonzept von August Aichhorn beruhen.

In weiteren damaligen Publikationen wurden ebenfalls methodische Entwürfe skizziert oder zumindest Präzisierungsversuche unternommen und mitunter auch mit dem Verweis u. a. auf Capability Approach- oder Empowermentkonzepte neue gedankliche Handlungsräume eröffnet (vgl. bspw. Herringer 1994). Als konsensfähige Meinung galt Bewährungshilfe jedoch nach wie vor als Beziehungsarbeit bzw. wurde sie hauptsächlich als psychoanalytische respektive sozialtherapeutische Praxis konzipiert (vgl. Bauriedl 2000b: 30, Pflegerl 1998, Pilgram 2013). In Folge sollte für eine „relativ exakte und differenzierte Darstellungsmöglichkeit der Beziehungsarbeit“ (Bauriedl 2000b: 37) und somit der Darstellbarkeit der Wirksamkeit und der Qualität der Arbeit, die Dialogfähigkeit, die zunehmende Fähigkeit, Verantwortung für sein Tun zu übernehmen oder ein allgemein konstruktiver Umgang als Indikatoren herangezogen werden (vgl. ebd.). Dass solcherart Kriterien einer erstarkenden betriebswirtschaftlichen Logik widersprachen, vor allem aber für deren exakten Überprüfbarkeit ungeeignet schienen (vgl. bspw. Priechenfried 1997: 34), scheint nachvollziehbar. In einem Kommentar von Klaus Posch (2000) wird deutlich, dass Beziehungsarbeit per se damals (von externer Seite her) nicht mehr als zeitgemäßes Handwerkzeug und als finanzierungswürdig galt und somit nicht mehr als Legitimationsgrundlage herangezogen werden konnte:

„Ich (…) behaupte, dass es bei dem Begriff der Beziehungsarbeit nur um einen vorsichtigen Versuch gehen kann, komplexe Phänomene zu beschreiben und Konzepte für die Praxis zu entwickeln, die stets hinterfragbar sein müssen. Die Theorie der Beziehung kann wie allen anderen sozialwissenschaftlichen Theorien nur eine konnotative Theorie sein, weil sie eine autopoetische und nicht eine objektive Realität behandelt.“ (Posch 2000: 13ff)

Mit einem Verweis auf sich grundlegend geänderte gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen macht er das Menschenbild deutlich, auf dem seine Konzeption der Bewährungshilfe als Beziehungsarbeit ruht und das zum damaligen Zeitpunkt zunehmend infrage gestellt wurde:

„Eine Gesellschaft, die vermeint, dass sie sich Beziehungsarbeit nicht leisten kann, wird zu einem ‚totalitären Insektenstaat’ (Martin Buber). Die Antwort auf die Krise des Sozialen in der Postmoderne wäre die Erkenntnis, dass wir als Menschen (konkordante und komplementäre) Beziehungen leben können. Diese Anerkennung zeigt sich unter anderem auch darin, dass die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.“ (ebd.)

In Analogie zu der Erosion wohlfahrtsstaatlicher Konstanten, die wie Posch aufzeigte auch in schrumpfenden Budgetmitteln für die Bewährungshilfe zum Vorschein kam, führten Arno Pilgram und Hans-Jörg Schlechter (2009: 367f, vgl. auch Pilgram 2013: 199f) einige Jahre später ein ähnliches Argument aus einem anderen Blickwinkel ins Treffen, wenn sie schreiben, dass sich Soziale Arbeit im Prekariat auf „harm reduction“ reduziere und der integrative Ansatz der Straffälligenhilfe selbst in Auflösung begriffen ist. Parallel dazu war auch ein Wandel des klassischen Caseworkansatzes hin zu einer Casemanagementideologie beobachtbar. Mit einem Verweis auf Meinhold (2002) konstatieren sie eine damit Hand in Hand gehende

„Abwendung von einer (therapeutisch beeinflussten) starken Ausrichtung der Beratungsprozesse auf Beziehungsarbeit sowie die strikte Entpädagogisierung von Beratung“. (Pilgram/Schlechter 2009: 367f)

Die bis hierher reichende Methodenentwicklung, die seit den Gründungsjahren 1917 und 1957 vor allem in den 1980er- und bis in die Mitte der 1990er-Jahre intensiviert geführt worden war, erfährt im Jahr 2003 mit der Einstellung der SUB einen tief gehenden Einschnitt. Als Substitut für die SUB wurde damals zwar vereinsintern eine elektronische Plattform errichtet („Intern“), die eine Bühne für fachliche Diskussionen der MitarbeiterInnen bieten sollte. Darüber hinaus gibt es seitdem eine gesonderte Rubrik auf der Homepage des Vereins Neustart, die dezidiert Fachthemen fokussiert („zubtil e-zine“). Trotz dieser Bemühungen, damit dem Fachdiskurs geeignete Räume eröffnet zu haben, gilt für den österreichischen Straffälligenhilfediskurs mitunter ähnliches, was ProponentInnen einer kritisch konzipierten Sozialen Arbeit mit Blick auf den Sozialarbeitsdiskurs insgesamt festhalten: Dass das Theorie- und Praxisfeld Sozialer Arbeit in Österreich stark fragmentiert sei, die Entwicklung der Disziplin als rückständig gilt und auch sonst die „Theorienbildung als Professionsgrundlage bis zur Gegenwart [als] Importware vor allem aus Deutschland“ (Hammer/Bakic/Diebäcker 2012: 208, vgl. auch Diebäcker 2012, Mayrhofer 2014, Pilgram 1997, Scheipl 2010) bezeichnet werden muss. Dennoch sei darauf verwiesen, dass Neustart laufend Begleitforschungen unabhängiger Institute in Auftrag gab und gibt und so um eine fachliche Rückbindung an den aktuellen Forschungsstand bemüht ist sowie am internationalen Fachdiskurs partizipiert.

Dennoch, vor diesem Hintergrund verwundert es auch nicht sonderlich, dass sich parallel zu dem Transfer kriminalpolitischer Strategien und Konzepte (vorrangig aus dem anglosächsischen Raum, vgl. bspw. Garland 2001) auch die Vektoren im Bereich der Praxis der Straffälligenhilfe zunehmend verändern und sich an internationalen Trends orientieren (vgl. bspw. Cremer-Schäfer/Steinert 1998, Mutz 2007, Wichmann 2012). Pilgram und Schlechter (2009, vgl. auch Wichmann 2012: 51) halten diesbezüglich fest:

„Die neuesten Entwicklungen im Mainstream [der Kriminologie, Anm. d. Verf.] sind auch bis hinein in der Straffälligenhilfe geprägt von Risikoassessment für Problemgruppen und kognitiv-verhaltensorientierten Programmen, Anti-Gewalt-Training für spezielle Zielgruppen, vom erfolgskontrollierten Management von rationierten Ressourcen und von technisch gestützten Kontrollmaßnahmen der Exklusion im Fall des Scheitern mit den verfügbaren Mitteln.“ (Pilgram/Schlechter 2009: 370)

Seit diesem Befund haben weiterführende Entwicklungen in diese Richtung Platz gegriffen, die mittlerweile auch im deutschsprachigen Raum gemeinhin unter dem Schlagwort der Risikoorientierten Bewährungshilfe diskutiert werden.


3. Aktueller Debattenstand zu Konzepten Risikoorientierter Bewährungshilfe
Wirft man einen Blick auf den internationalen (europäischen) Bewährungshilfediskurs, wird rasch eine deutliche Ambivalenz augenfällig. Risikoorientierte Bewährungshilfekonzepte, kein Novum der vergangenen Jahre, sondern bereits in der 1990er-Jahren in den USA entstanden, erfahren einerseits nach wie vor einen Hype und werden als das Mittel der Wahl forciert, andererseits ist bereits wieder eine Abkehr von diesen Programmen und eine verstärkte Hinwendung zur Desistanceforschung (vgl. für einen Überblick Hofinger 2013) beobachtbar (vgl. bspw. European Journal for Probation, Zobrist 2009).1

Im Hinblick auf den aktuellen Forschungs- und Debattenstand ist für den gesamten deutschsprachigen Raum festzuhalten, dass dieser abgesehen von den beiden populärsten Fürsprechern, Wolfgang Klug (bspw. 2000, 2002, 2003, 2004, 2007a, 2007b, 2007c, 2007d, 2008, 2009, 2010, 2014a und 2014b) und Klaus Mayer (bspw. 2003, 2007, 2008, 2009a, 2009b, 2010, 2012, 2014, Mayer/Schlatter/Zobrist 2007, Mayer/Treuthardt 2014), sehr marginal geführt wird und somit von keiner interdisziplinären Resonanz gesprochen werden kann. In den vergangenen Jahren wurde zwar der Themenkomplex Risiko, managerielle wie risikoorientierte Praktiken und deren Implikationen für den Sozialen Bereich diskutiert (vgl. bspw. Lemke 2010, Lessenich 2008, Lindenau 2012, Rose 2010, Schallberger 2012, Ziegler 2005), so gilt das bis dato jedoch nicht in einem weiteren Sinn für die Bewährungshilfe.2 Eine Ausnahme ist in einer der letzten Ausgaben der deutschen Bewährungshilfezeitschrift (Jg. 61, Heft 2) zu sehen, die den Themenschwerpunkt „Risiko“ gewählt und genau jene im Zeichen der Zeit liegenden Schwerpunkte gewählt hat: Umgang mit HochrisikotäterInnen, Intensivbetreuung, risikoorientierte Ansätze im Maßnahme- und Strafvollzug und in der Bewährungshilfe, Risikomanagement. Dass risikoorientierte Programme im Rahmen der Straffälligenhilfe bislang vor allem in der Praxis eingesetzt, jedoch nicht auf fachlich-theoretischer Ebene verhandelt, reflektiert und analysiert werden, wird auch in der Tatsache deutlich, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt lediglich zwei einschlägige Publikationen vorliegen (Meier-Kressig 2012, Sommerfeld 2009).3

Vor diesem Hintergrund liegt die Vermutung nahe, dass die Entwicklung und Implementierung risikoorientierter Interventionsprogramme weniger aus einer vorangegangen theoretisch-fachlichen Auseinandersetzung, sondern mitunter (auch) aus professionstheoretischen bzw. -politischen Überlegungen heraus entstanden sind. Zentrale Impulsgeber für diese Neuausrichtung der Bewährungshilfepraxis sind bislang unbenannt geblieben, ebenso wie die mannigfachen Auswirkungen, die diese zweifellos nach sich ziehen wird, noch nicht abschätzbar sind.


4. Risikoorientierte Bewährungshilfe
Das risikoorientierte Interventionsprogramm, das in den vergangenen Jahren wahrscheinlich den größten Popularitätsgrad im deutschsprachigen Raum erreichte, ist jenes von Mayer, Schlatter und Zobrist (2007), das im Rahmen des Zürcher Gefängniswesens entwickelt wurde. Dieses Programm oder allenfalls Teilkonzepte dessen finden auch bereits seit mehreren Jahren im benachbarten Ausland, Österreich wie Deutschland, ihre Anwendungsbereiche. Konzipiert wurde es vor dem Hintergrund des konstatierten Fehlens an risikomindernden und spezifisch deliktorientierten Ansätzen in der Bewährungshilfe und der gleichzeitigen Notwendigkeit der Professionalisierung und deren Darstellbarkeit. Nicht zuletzt auch deshalb, um eine Alternative zu der in den vergangenen Jahren oftmals bemängelten allgemeinen Methodenfreiheit und Konzeptferne der Bewährungshilfe (vgl. Mayer/Schlatter/Zobrist 2007: 33, vgl. Klug 2009: 298, Zobrist 2009: 184f) anbieten zu können.4

Aufbauend auf dem über viele Jahre entwickelten Risk-Need-Responsivity-Ansatz von Donald Andrews und James Bonta (bspw. 2010) wird mit dem Mayer’schen Risikoorientierten Interventionsprogramm (RISK) eine Engführung von individuen- und umweltspezifischen Faktoren unter einem Risikobegriff angestrebt, die es erlauben soll, jegliche Aspekte im Hinblick auf das Rückfallrisiko bearbeitet zu können (vgl. Mayer/Treuthardt 2014: 134). Die anvisierte empirisch nachweisbare Wirksamkeit i.S. der Risikoorientierung wird von den Autoren jedoch nicht mit dem traditionellen Kontrollauftrag der Bewährungshilfe gleichgesetzt. Es soll eine Spezifizierung des zentralen Auftrags der Bewährungshilfe erfolgen, indem dezidiert die Lebensumstände, die Verhaltensweisen und Einstellungen der KlientInnen fokussiert werden – eben genau in Abhängigkeit zu ihrer jeweiligen Risikorelevanz.

„Risikoorientierung ist demnach keine Mischung aus Hilfe und Kontrolle, sondern eine Integration dieser Aspekte unter der Zielperspektive der Veränderung von Risikofaktoren“ (Mayer/Schlatter/Zobrist 2007: 39),

bzw. ist die

„Förderung der sozialen Integration kein Zweck an sich, sondern erfolgt, im Hinblick auf mögliche Straftaten, bei Problemlagen, von denen eine kriminogene Wirkung zu erwarten ist, sodass auch hierbei letztendlich eine spezialpräventive Wirkung verfolgt wird“ (Mayer 2012: 29).

Ein Argument und Veränderungswunsch, der später in dem Bedauern münden sollte, dass im Zuge einer (schweizerischen) StGB-Revision,

„die Bewährungshilfe juristisch (…) noch weitgehend in der resozialisierenden Tradition formuliert worden ist“ (Zobrist 2009: 185)

und damit auch nicht die größte inhaltlich und methodische Schwäche der Bewährungshilfe – eben ihre generalistische und auf Resozialisierung ausgerichtete, unspezifische Arbeitsweise (vgl. ebd.) nicht abschütteln konnte. In aktuellen Beiträgen integriert Mayer (2014: 184f) in das RISK Aspekte des Good-Life-Modells5 und spricht von einem „dialektisch-integrativen Verständnis rückfallpräventiver Beratung“ (Mayer 2014: 185), das Hilfe und Kontrolle, risikorelevante und risikoirrelevante Aspekte gemeinsam in den Fokus rückt, aber wiederum: unter dem Diktum des Risikos.

Methodisch-inhaltlich sind diesem Programm in erster Linie verhaltenstherapeutische Konzepte zugrunde gelegt und es orientiert sich an einer strukturgeleiteten Prozesslogik mit aufeinander aufbauenden Arbeitsschritten und Teilzielen, wobei Mayer/Treuthardt (2014: 141) gegen die oftmals vorgebrachte Kritik, dass das Programm eher ein therapeutisches als ein sozialarbeiterisches Tool sei, darauf hinweisen, dass das RISK für Personen „unterhalb“ eines Therapiebedarfs konzipiert wurde. Flankiert wird das RISK von einem gesondert dafür entwickelten Risk-and-Need-Assessmentverfahren und einem zusätzlichen Betreuungsstufenmodell (vgl. Mayer 2014: 176).


5. Exkurs: Risikoorientierte Bewährungshilfe - entpolitisierte Sozialarbeit?!
Zusätzlich zu den unter Pkt. 4 genannten Gründen, aus welchen risikoorientierte Bewährungshilfeprogramme initiiert wurden, wird in nahezu allen Publikationen von K. Mayer und W. Klug auf geänderte gesellschaftspolitische Bedingungen verwiesen, die Soziale Arbeit in Form der Bewährungshilfe in massiven Zugzwang und Veränderungsdruck brachte (bspw. Klug 2007a, 2007c, 2007d, 2014a, 2014b, Mayer 2008, Mayer/Treuthardt 2014, vgl. auch Schildknecht 2009, Zobrist 2009). Aus diesen geänderten Umweltanforderungen in Form sinkender Ressourcen und gleichzeitig steigenden Anforderungen, die von neuen Verhandlungsmodi Kriminalität und Sicherheit betreffend gerahmt werden (vgl. Meier-Kressig 2012), wird eine bereits angesprochene und aus einer Legitimationskrise entstandene Professionalisierungsnotwendigkeit i. S. einer Spezialisierung auf die Kernbereiche der Bewährungshilfe abgeleitet. Weitergedacht kann dies nur in einer engen Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und der Praxis funktionieren, um eine eigens dafür vorgesehene Ausbildung (auf Masterniveau) zu planen und eine Fachsozialarbeit wie bspw. Klinische Sozialarbeit weiter zu entwickeln (vgl. bspw. Klug 2014b, Mayer 2014).

Mit dem Verweis auf die Tatsache, dass Soziale Arbeit einer Verwertungs- und Dienstleistungslogik unterworfen ist und sowohl Wirksamkeitsnachweise (bspw. Klug 2007a) den Auftraggebern gegenüber erbracht als auch auf den öffentlich-politischen Ruf nach mehr Sicherheit (bspw. Klug 2002, 2003, 2007d, Mayer/Treuthardt 2014) reagiert werden müsse, plädiert Wolfgang Klug dafür, dass Soziale Arbeit sich ihren (immens prekär gewordenen) Rahmenbedingungen fügt und Faktoren, die nicht unmittelbar in den Bereich ihrer Kernkompetenzen fallen, auslagert (vgl. auch Mayer 2008: 25f). Aus einer solcherart verstandenen Programmatik zieht Klug (2007a) unter Berufung auf Niklas Luhmann das Fazit, dass

„[e]s ist nicht ihre Sache [der Sozialarbeit, Anm. d. V.], und überhaupt nicht Sache von Hilfe [sei], sich eine Änderung der Strukturen zu überlegen, die konkrete Formen der Hilfsbedürftigkeit erzeugen.“ (Klug 2007a: 9f)

Und weiters in seinen eigenen Worten:

„Resozialisierung als sozialarbeiterische Dienstleistung wird sich nur dann behaupten, wenn sie sich an dem Motto ‚Putting Evidence-Based Principles into Practice' (…) orientiert und nicht, wenn sie sich selbstmandatierend als gesellschaftsverändernde Kraft versteht.“ (ebd.)

Zu Ende gedacht geht es somit mehr um eine Legitimation der „sozialarbeiterischen Dienstleistung“6 aufgrund geänderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen mit dem gleichzeitigen Verweis, diese (nicht nur) für die Soziale Arbeit prekären Rahmenbedingungen selbst nicht zu thematisieren respektive zu problematisieren.

Soziale Arbeit wäre dieser Lesart zufolge schlichtweg als ein sicherheits- und kontrollpolitisches Steuerungsinstrument konzipiert, das die eigenen (fachlichen, politischen, ethischen etc.) Verwobenheiten nicht mehr kritisch reflektieren und sich einem ökonomischen wie einem sich zunehmend punitiver ausgestaltenden sicherheitspolitischen Verwertungszusammenhang unterordnen sollte. Auf dem anderen Ende des Spektrums wird bspw. dafür plädiert, dass im Hinblick auf die Stärkung der öffentlichen Sicherheit, aufsuchende Sozialarbeit mit ordnungsdienstlichen Aufgaben versehen werden sollen (vgl. Schildknecht 2009: 105).

Peter Sommerfeld (2009) interpretiert diese Reorientierung ähnlich als einen Versuch, Professionalität unter geänderten Verhältnissen aufrechtzuerhalten und weist auf einen wesentlichen Punkt hin, dass die

„VertreterInnen der risikoorientierten Bewährungshilfe (…) jedoch keineswegs diejenigen [sind], die die resozialisierenden Eckpfeiler dekonstruieren, auch keine falschen Projektionen schüren wollen, jedoch greifen sie eine Problemdefinition eines außerordentlich fragwürdigen Diskurses auf, um auf dieser aufbauend, eine angepasste Leitorientierung zu konstruieren, was jedenfalls in professionstheoretischer Hinsicht sehr problematisch ist“ (Sommerfeld 2009: 81f, vgl. dazu auch Meier-Kressig 2012).

Dass die Implementierung risikoorientierte Programme Auswirkungen auf das Selbstverständnis und somit auch auf das politische Agendasetting haben werden, ist gewiss. Welche konkrete Formen diese annehmen werden, bleibt abzuwarten – muss u. E. aber jedenfalls als zentraler Faktor bei dem bereits stattfindenden Theorie-Praxistransfer Berücksichtigung finden.

Prognose ist nicht das vorrangige Geschäft von HistorikerInnen; aus der jüngeren Geschichte des Vereins Neustart ist aber jedenfalls die Erkenntnis abzuleiten, dass sich eine Schwächung der „Demokratie- und Beteiligungspolitik im Hinblick auf die Klientel der Straffälligenhilfe“ (Pilgram 2013: 197) und „eine Vernachlässigung der zivilgesellschaftlichen Organisationselemente“ (ebd.: 207) als massiver Fehlschlag, auch und vor allem zuungunsten des Sozialen in der Organisation, herausgestellt hat. Vor diesem Hintergrund, auch mit einem weniger defensiven Bild einer Organisation vor Augen und wenngleich keine Prognose, so soll es doch ein Votum für eine kritische Aufmerksamkeit hinsichtlich der eigenen Produktions- und Verwertungskontexte und in einem weiteren Schritt, für die eigenen Interventionsweisen sein (vgl. Diebäcker 2013: 201f).


6. Alte Stärken – neue Wege: Kurswechsel und Methodenmix der österreichischen Bewährungshilfe
Mit dem paradigmatischen Titel „Alte Stärken – Neue Wege“ wurde 2014 eine österreichweite Veranstaltung von Neustart abgehalten7, dessen Programm exemplarisch für das Methoden-Programm der Organisation selbst stehen könnte und deutlich machen sollte, wie die Weichen für die nähere Zukunft gestellt werden. In Hinblick auf diese Tagung, v. a. aber mit einem Blick in die Praxis vor Ort, scheint die österreichische Bewährungshilfe aktuell einen methodischen Mittelweg einzuschlagen.

Neustart hat bereits vor einigen Jahren das Modul 2 des RISK-Programms erworben und dieses seit vergangenem Jahr verpflichtend für alle MitarbeiterInnen implementiert. Mit dem Modul 2, das die Deliktverarbeitung fokussiert, soll genau jene methodisch-konzeptionelle Leerstelle gefüllt werden, die im internationalen Diskurs eingemahnt (s. o.) und als professionell-legitimatorische Notwendigkeit eingestuft wird. Welchen Stellenwert einer risiko- bzw. deliktorientierten Ausrichtung eingeräumt wird, wird auch darin ersichtlich, welche Energiemengen investiert und wie viele Ressourcen für diese Entwicklungslinie zur Verfügung gestellt und gebündelt werden. Komplettiert soll diese Neuausrichtung mit der (bereits stattfindenden) Entwicklung eines eigenen Assessmentverfahrens werden, des Risiko- und Ressourceninventars (RRI), und der parallelen Anwendung eines Betreuungsstufenmodells (BstM) (vgl. bspw. Schmitt 2003, 2007).

Dass Risikoorientierung keine exklusive Ausrichtung in der Organisation Neustart darstellt, sondern gleichzeitig eine Delikt-, Lösungs-, Ressourcen- und Wirkungsorientierung angestrebt wird, zeigt sich nicht nur an der Entwicklung des RRI und der Anwendung des BstM, sondern auch daran, dass unter anderem Forschungsprojekte in Auftrag gegeben werden, die die zentralen Aspekte der Desistanceforschung für die PraktikerInnen zur Verfügung stellen sollen (vgl. Hofinger 2013) oder auch an aktuellen Begleitforschungen, die die Deliktverarbeitung aus Perspektive von KlientInnen fokussiert, um diese empirisch überprüfen zu können und auch zu dem vorherrschenden ExpertInnendiskurs eine alternative Lesart anbieten zu können (vgl. Hofinger i. E.).8 Nicht zuletzt wird eine breit gestreute fachliche Ausrichtung durch das Bemühen forciert, verpflichtende Fortbildungen zu einer Ressourcen- und Lösungsorientierten Haltung (ReLösHa) initiiert zu haben und in der Schaffung neuer, in der Tradition der Restorative Justice stehender Leistungsbereiche bspw. i. F. der Sozialnetzkonferenz.

Neustart hat sich mit diesem in den vergangenen Jahren sukzessiv stattfindenden methodischen Kurswechsel in Richtung Risikoorientierung in international als State of the Art geltende Trends eingereiht. Mit einem Blick auf aktuelle Studien aus Deutschland (für einen Überblick siehe Wichmann 2012) scheinen in Österreich dieselben damit einhergehenden Entwicklungen Platz zu greifen:

„Die Zahl derjenigen Angebote, die unmittelbar auf die Bearbeitung von Kriminalität abzielen, hat sich erhöht, während Angebote, die vornehmlich an der Lebenslage von Kriminalisierten ansetzen, zurückgingen“ (ebd.: 51).

Aufgrund dieser Verlagerung der Tätigkeitsschwerpunkte

„ist zu befürchten, dass damit eine Verringerung der Teilhabeoptionen ihrer KlientInnen mit der Folge einer Zunahme prekärer Lebenslagen einhergeht“ (ebd.: 62).

Ob diese Befürchtungen mittels der Schwerpunktsetzung auf eine Ressourcen- und Lösungsorientierte Haltung gebannt werden können, bleibt abzuwarten; dass die Gefahr eine deutlich geringere ist, wenn keine ausschließlich risikoorientierte Position eingenommen wird, kann jedenfalls als wahrscheinlich gelten.


7. Ausblick: professionstheoretische Perspektiven
Vorausgeschickt sei, dass die Organisation Neustart mit der Zusammenführung unterschiedlicher Elemente der Beziehungsarbeit, der Risikoorientierung, der Desistanceforschung und der Restaurative-Justice-Bewegung versucht, auf unterschiedliche Arten von Kriminalität konstruktiv zu reagieren (bzw. präventiv zu agieren) und in der Praxis umzusetzen. Auf die Bewährungshilfe und insbesondere ihren gesetzlichen Auftrag gemünzt – „soziale Integration und Kontrolle“ zu befördern – ist abschließend zu bemerken, dass es in den letzten Dekaden keine intern gesondert ausgewiesenen deliktverarbeitende Methoden gegeben hat. Die aktuelle Fokussierung auf Risikoorientierung und die Deliktverarbeitung vermag, diese Leerstelle zu füllen, was zugleich eine Schärfung der zentralen Aufgabe der Bewährungshilfe, Rückfallsvermeidung, bedeutet, die nur zu begrüßen ist. Natürlich agiert jedoch auch die Bewährungshilfe nicht im „luftleeren Raum“, sondern ist eingebettet in organisationale Kontexte als Teil des wohlfahrtsstaatlichen Arrangements auszumachen. Insofern bleibt für sie festzuhalten, was für die Soziale Arbeit insgesamt gilt: im Zuge des neoliberalen Umbaus des Wohlfahrtsstaates (vgl. Kessl 2013, Scherr 2014) sieht sie sich wachsenden Legitimationserfordernissen ausgesetzt, denen mit Effizienz- und Wirkungsnachweisen begegnet wird. Innerhalb der Sozialen Arbeit wird dabei problematisiert, dass eine Orientierung an der Prämisse „What Counts is What Works“ jedoch tendenziell nur um den Preis von Standardisierung zu haben sei und somit professionelles Deutungswissen sukzessive durch managerialistische Steuerung ersetzt wird (vgl. AGJ 2007, Polutta 2010, Ziegler 2012). Dass damit generell Deprofessionalisierungstendenzen innerhalb der Sozialen Arbeit befürchtet werden, scheint nachvollziehbar. Und wenn die Arbeit des Professionellen mit den KlientInnen spürbar normiert wird, wirkt sich dies auf die Interaktionslogik aus (vgl. Buestrich et al. 2010) und verändert damit auch das, was lange Zeit als das zentrale methodische Instrument in der Bewährungshilfe angesehen wurde, die Beziehungsarbeit selbst. Entscheidend scheint in dem Zusammenhang zu sein, ob evidenzbasiertes Wissen in Form einer Implementierung standardisierter Abläufe professionelles Handeln ersetzen soll oder dieses auf ein wissensbasiertes Fundament stellen möchte, an dem sie sich orientiert. Zugleich sei darauf verwiesen, dass die Implementierung evidenzbasierter Methoden und Konzepte immer eine Übersetzungsleistung in die eigene Organisationslogik und der sozialarbeiterischen Praxis beinhaltet. Insofern wird die Relationierung verschiedener Wissensbestände durch eine „reflexive Professionalität“ (Dewe 2009:102) betont. Dies wird umso bedeutender, wenn auch die „Eigensinnigkeit der Subjekte“ und damit einhergehend auch die „soziale Kontextualisierung von Abweichung sowie die Voraussetzungshaftigkeit individueller Lebensführung“ (Dollinger/Oelkers 2015: 46) im Blick behalten werden soll.

Dennoch können (und sollen) an die Forderung einer evidenzbasierten Praxis (und ein damit einhergehendes entwickeltes Methodenrepertoire) auch Professionalisierungsbestrebungen geknüpft werden, sofern die normative Frage, welche Wirkungen für die Bearbeitung welcher Probleme („Who Decides What Counts and What Works?“) auch als innerprofessionstheoretischer und -ethischer Diskurs geführt wird. Denn

„[o]hne eine gesellschaftstheoretische und ethische Fundierung hat Soziale Arbeit den Tendenzen zu ihrer neoliberalen Programmierung dagegen wenig mehr entgegenzusetzen als ein Unbehagen an der Verschärfung von Sanktionen, Zumutbarkeitskriterien und ökonomischen Regulierungen in ihren Arbeitsfeldern“ (Scherr 2014: 277).

Insofern kann die Entwicklung spezifischer Methoden der Bewährungshilfe auch als professionspolitisches Projekt verstanden werden, um der „Möglichkeit der Instrumentalisierung Sozialer Arbeit für neoliberale Politiken“ (ebd.: 273) fachlich begründet entgegenzusteuern. Damit angesprochen sei jedoch kein Professionalismus als „Selbstideologisierung“ (Wolff 1981) oder gar ein „professioneller Paternalismus“ (Grigori et al. 2015: 16), sondern zugleich die Bereitschaft zu einer selbstbezichtigenden Reflexion (vgl. Cremer-Schäfer 2007) der eigenen machtvollen Position im ExpertInnenstatus, hin zu einer „Expertenschaft in sozialer Beteiligung“ (Pilgram 2013: 207). Neustart kann aufgrund seiner zivilgesellschaftlich-politischen Organisationselemente dazu den passenden organisationalen Rahmen bieten, sofern der „hybride Organisationscharakter“ (ebd.: 204), der zivilgesellschaftliche und sozialunternehmerische Elemente in sich vereint, als Chance erkannt wird. Nicht zuletzt können die damit einhergehenden Widersprüche den Methodendiskurs in der österreichischen Bewährungshilfe insgesamt vorantreiben.9


Verweise
1 http://www.ejprob.ro/ (29.07.2015). So auch der allgemeine Tenor auf einer 2013 abgehaltenen Züricher Fachtagung für Bewährungshilfe (zit. aus einem mündlichen Gespräch mit dem Fachbereichsleiter für Bewährungshilfe des Vereins Neustart).
2 Ein weiteres Beispiel für die Aktualität und Relevanz unterschiedlicher Facetten des Risikobegriffs ist in der Fachtagung „Devianz als Risiko“ (vgl. Rudolph 2014) oder auch bspw. in dem Sammelband von Lindenau/Meier-Kressig (2012) zu sehen.
3 Eine Ausnahme stellen diverse Forschungsprojekte von Veronika Hofinger (IRKS) dar, die u. a. insbesondere die Deliktverarbeitung aus KlientInnenperspektive thematisiert. (Siehe auch Endnote 7).
4 Um auf den Punkt Professionalisierung durch Entgeneralisierung (Spezialisierung) nochmals genauer einzugehen:
Das Spezifische liegt im anlassbezogenen Auftrag der Bewährungshilfe, die aus einem spezifischen Anlass – Straffälligkeit – heraus tätig wird; insofern ist die Bewährungshilfe als Sozialarbeit spezifischer als vielleicht andere Sozialarbeitsformen insgesamt. Eine generalistische Arbeitsweise ist per se keine Schwäche. Dass es als Schwäche angesehen wird, liegt vorrangig an einer sich gewandelten Budgetlogik, die diese Entwicklung beschleunigt hat und weniger in einem professionsinternen Diskurs, in dem das entstanden wäre. (Ein Aspekt, auf den uns Arno Pilgram in einem persönlichen Gespräch nochmals dezidiert aufmerksam gemacht hat.)
5 Für einen Überblick und Literatur zu diesem Ansatz siehe http://www.goodlivesmodel.com/publications (2.1.2016).
6 Zur Diskussion einer Sozialen Arbeit als Dienstleistung vgl. bspw. Buestrich et al. (2010). Was W. Klug hier recht pauschal als Selbstmandatierung zur Diskussion stellt, nimmt sich bei näherer Betrachtung weit facettenreicher aus. Das Mandat gibt sich die Organisation Neustart (bzw. vorher der VBSA) nicht einfach selbst, sondern wurde dieser von staatlicher Seite zugesprochen. In der Organisation spiegeln sich einerseits ihre zivilgesellschaftliche Ausrichtung, aber auch ihre spezifische Vereinskonstruktion wider. Zwischen Gesellschaft und KlientInnen angesiedelt, handelt sie somit in einem gesellschaftspolitischen Auftrag, der in den allgemeinen Vereinszielen als auch dezidiert in ihrem Leitbild herausgestrichen wird.
7 Die auch von der Tochterfirma Neustart Baden-Württemberg abgehalten wurde.
8 http://www.irks.at/forschung/social-inclusion/die-strukturierte-deliktverarbeitung-aus-sicht-der-bew%C3%A4hrungshilfe-klienten.html (2.1.2016).
9 Wir möchten abschließend Arno Pilgram und Nicki Tsekas ganz herzlich für ihre Bereitschaft danken, gemeinsam mit uns über diesen Beitrag reflektiert und ihre Expertise zur Verfügung gestellt zu haben, kritische Anmerkungen einfließen zu lassen und uns auf unterschiedliche weiterführende Aspekte hinzuweisen. Danke!


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Zeitschriften

European Journal for Probation

SIÖ - Soziale Arbeit in Österreich (Österreich, 2000-2014)

Soziale Arbeit und Bewährungshilfe (Österreich, 1979-2003)

Bewährungshilfe – Soziales. Strafrecht. Kriminalpolitik. (Deutschland, 1959-2015)

DBH Materialien (Deutschland, 1990-2000)


Über die AutorInnen

Mag. Jonathan Kufner, BA, Jg. 1985

Studium der Geschichte, Universität Wien; Studium der Sozialen Arbeit, FH Campus Wien; Bewährungshelfer bei Neustart Wien

Veronika Reidinger, MA, Jg. 1983

Studium der Soziologie am Institut für Soziologie, Universität Wien; Studium der Sozialen Arbeit an der FH St. Pölten; Mitarbeiterin am Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie