soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 15 (2016) / Rubrik "Thema" / Standort Linz
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/434/755.pdf
Stefan Kitzberger:
1. Einleitung
Wenige Themen und Bereiche werden öffentlich und politisch so konträr diskutiert wie Flucht und Asyl. Vor allem die Frage nach einem Arbeitsmarktzugang für Asylwerbende lässt die öffentlichen, politischen und professionellen Meinungen stark auseinanderdriften. Grundsätzlich ist nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) eine Beschäftigungsbewilligung zu erteilen, wenn „der Ausländer (…) seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen ist“ (AuslBG 1975, §4 Abs 1). Diese Regelung im AuslBG wird jedoch aufgrund eines Erlasses vom damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Martin Bartenstein auf Saisonarbeit, Erntearbeit und „Neue Selbstständigkeit“ beschränkt (vgl. Ammer 2013: 1f).
Das Hauptanliegen der vorliegenden Studie war eine Untersuchung der Situation von Männern, die als Asylwerbende in Oberösterreich leben, sich in der Grundversorgung befinden und in Wohnprojekten der Volkshilfe OÖ untergebracht sind. Dabei lag der Fokus auf der erzwungenen Erwerbslosigkeit sowie den männlichen Rollenbildern. Dazu werden zunächst die Erwerbslosigkeit während des Asylverfahrens, die relevanten gesetzlichen Grundlagen sowie die Grundversorgung in Oberösterreich skizziert. In Kapitel 2 folgt eine Darstellung zu den Themen Männlichkeit und männliches Rollenverhalten. Die empirische Studie selbst wird in Kapitel 3 vorgestellt. Abgeschlossen wird der Beitrag mit einer zusammenfassenden Diskussion sowie Implikationen für die Praxis.
2. Erwerbslosigkeit während des Asylverfahrens
Der Arbeitsmarktzugang für Menschen „ausländischer“ Herkunft wurde in Österreich erstmals 1925 durch das Inlandarbeiterschutzgesetz beschränkt. Diese Grundgedanken des Schutzes inländischer Arbeitskräfte vor ausländischen Arbeitskräften sowie der Bewilligungspflicht von ausländischen Arbeitskräften, wenn die Lage des Arbeitsmarktes es zulässt und wichtige volkswirtschaftliche Interessen dies erfordern, sind bis heute aktuell.
Dem Inlandarbeiterschutzgesetz folgte im Jahr 1941 die „reichsdeutsche Verordnung über ausländische Arbeitnehmer“, die 1945 in das österreichische Recht übernommen wurde. Erst in den 1960er-Jahren, aufgrund des Wirtschaftsaufschwungs und der starken Nachfrage nach Arbeitskräften, wurde diese durch den Nationalsozialismus geprägte Ausländerbeschäftigung geändert (Raab-Olah-Abkommen). Als Reaktion der ersten Rezession verfügte Österreich 1974 einen Anwerbestopp für ausländische Arbeitskräfte und als Instrument für den folgenden Arbeitskräfteabbau wurde 1975 das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) beschlossen, das bis heute besteht. Die Zuwanderung vor 1992 wurde größtenteils durch die Regelungen der Ausländerbeschäftigung bestimmt. Anfang der 1990er-Jahre kam es aufgrund der sicherheitspolitischen Diskussionen über Einwanderung zu einer Verlagerung der Gestaltung der Migrationspolitik von den Sozialpartnern (arbeitsmarktpolitische Sicht) hin zum Innenministerium. Der österreichische Arbeitsmarkt wurde durch den Beitritt zum EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) und zur EU (Europäische Union) für Personen aus dem EWR geöffnet, für Drittstaatsangehörige wurde der Zugang jedoch kaum erleichtert. Für Asylwerbende stellt das AuslBG eine gravierende Barriere für den Arbeitsmarktzugang in Österreich dar (vgl. Schumacher/Peyrl/Neugschwendtner 2012: 285ff).
2.1 Gesetzliche Grundlagen
Nach dem AuslBG (Ausländerbeschäftigungsgesetz) ist „einem Arbeitgeber (…) auf Antrag eine Beschäftigungsbewilligung für den im Antrag angegebenen Ausländer zu erteilen, wenn die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die Beschäftigung zulässt (Arbeitsmarktprüfung), wichtige öffentliche und gesamtwirtschaftliche Interessen nicht entgegenstehen und (…) der Ausländer (…) seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen ist“ (AuslBG 1975, §4 Abs 1). Ist also nach drei Monaten noch nicht rechtskräftig über den Asylantrag entschieden, dürfen Asylwerbende arbeiten, wenn für sie eine Beschäftigungsbewilligung hinsichtlich unselbstständiger Arbeit erteilt wird oder die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erfüllt werden. In der Praxis ist die Erlangung einer Beschäftigungsbewilligung für Asylwerbende sehr schwierig und wird am ehesten für Saisonarbeit erteilt (vgl. Schumacher/Peyrl/Neugschwendtner 2012: 279).
Eine Beschäftigungsbewilligung muss von der arbeitgebenden Person beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden und wird nicht der „ausländischen“ Arbeitskraft erteilt. An eine Bewilligung sind eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft (AuslBG §4), die zum Teil weder von der antragstellenden, arbeitgebenden Person, noch von der einzustellenden Person beeinflusst werden können. Eine Bewilligung ist zudem abhängig von einer Arbeitsmarktprüfung (Ersatzkraftverfahren). Betrachtet wird die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie die Verfügbarkeit sowohl von inländischen als auch ausländischen Arbeitskräften, die keine Beschäftigungsbewilligung benötigen (vgl. Schumacher/Peyrl/Neugschwendtner 2012: 303ff).
Neben den vorherrschenden Barrieren im AuslBG beschränkt ein Durchführungserlass zusätzlich die unselbstständigen Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerbende. Konkret definiert der Inhalt dieses Erlasses, dass für Asylwerbende „in Hinblick auf die derzeitige Arbeitsmarktsituation und deren nur vorläufiges Aufenthaltsrecht, das aufgrund der künftig wesentlich rascher abgeschlossenen Asylverfahren in der Regel nur von kurzer Dauer sein wird, Beschäftigungsbewilligungen auch nach der dreimonatigen Wartefrist nur im Rahmen von Kontingenten gemäß §5 (AuslBG) zu erteilen“ (EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz 2004) sind. Eine Aufhebung des oben genannten Erlasses würde zu keinem freien Arbeitsmarktzugang für Asylwerbende führen, denn eine Beschäftigungsbewilligung, die einhellige Befürwortung des AMS-Regionalbeirats und eine Arbeitsmarktprüfung wären weiterhin erforderlich (vgl. Asylkoordination 2013: 4).
2.2 Grundversorgung in Oberösterreich
Die Grundversorgung von „hilfs- und schutzbedürftigen Fremden1“ ist in der Grundversorgungsvereinbarung des Bundes durch eine Vereinbarung nach Art. 15a B-VG (Bundesverfassungsgesetz) mit den Ländern geregelt. Die Hilfen und Maßnahmen im oberösterreichischen Grundversorgungsgesetz (OÖ GVG) betreffen Asylwerbende, die ihren Hauptwohnsitz und Aufenthalt in Oberösterreich haben. Hilfsbedürftig gemäß §2 OÖ GVG Abs. 1 sind „Fremde, die (…) der Grundversorgung vergleichbare Leistungen für sich und die mit ihnen in Familiengemeinschaft lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können“. Schutzbedürftig sind neben anderen Personengruppen Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben (vgl. OÖ GVG 2006).
Wird ein Asylantrag zugelassen, werden Asylwerbende einer Betreuungseinrichtung der Länder zugeteilt (vgl. Schumacher/Peyrl/Neugschwendtner 2012: 273), wobei kein Anspruch auf „eine bestimmte Art oder Form der Grundversorgung besteht“ (OÖ GVG §1 Abs 2). Die Grundversorgung umfasst je nach Art Unterbringung, angemessene Verpflegung, Auszahlung von Geldleistungen, Krankenversicherung, Informationen, Beratung und soziale Betreuung, Übernahme von Fahrtkosten zu behördlichen Ladungen, Bereitstellung des Schulbedarfs für Schulkinder, Bekleidungshilfe und Gewährung von Rückkehrberatung (vgl. Volkshilfe 2013b, OÖ GVG 2006 §3).
Mangelnde Hilfsbedürftigkeit von Asylwerbenden kann zur Einschränkung bzw. zum Verlust der Grundversorgungsleistungen führen. Es besteht zwar ein Freibetrag von 110 Euro, doch wird jede diesen Betrag überschreitende Einnahme mit der Grundversorgung gegengerechnet (vgl. Schumacher/Peyrl/Neugschwendtner 2012: 237ff, 277). Bei Überschreiten des Freibetrags verliert die betroffene Person in der Regel die Grundversorgungsleistung sowie die Unterkunft. Die Wiederaufnahme in die Grundversorgung nach beispielsweise beendeter Saisonarbeit ist bürokratisch aufwendig, ein Anspruch auf einen bestimmen Wohnplatz bzw. Wohnort besteht nicht und der Zuverdienst wird der ansonsten bezogenen Grundversorgung gegenübergestellt. Überstieg der monatliche Zuverdienst das Eineinhalbfache der monatlichen Grundversorgung, muss mit dem Differenzbetrag entsprechend lange weiter gelebt werden (vgl. Asylkoordination 2013: 7).
In Oberösterreich sind die drei Organisationen Volkshilfe OÖ, Caritas und SOS Menschenrechte mit der Betreuung von Asylwerbenden in der Grundversorgung betraut. Die Zielgruppe ist folgendermaßen aufgeteilt (Stand 16.08.2013): Volkshilfe OÖ 1.578, Caritas 1.130 und SOS Menschenrechte 55 Personen (vgl. Thurnher 2013).
Von den 1.578 Asylwerbenden, die sich in der Betreuung der Volkshilfe Flüchtlings- und MigrantInnenbetreuung (FMB) OÖ befanden, waren zum Stichtag 16.08.2013 973 Personen in 30 Wohnprojekten untergebracht (vgl. Thurnher 2013). Weitere Asylwerbende werden in den Regionalstellen, Pensionen und Jugendprojekten der Volkshilfe FMB OÖ oder individuell betreut, versorgt und unterstützt. Die Volkshilfe FMB OÖ wird, wie auch die beiden anderen Organisationen, seitens des Landes OÖ nach dem OÖ Grundversorgungsgesetz mit der Betreuung von Asylwerbenden in der Grundversorgung beauftragt. Die Betreuung umfasst beispielsweise Informationsweitergabe, Auszahlung und Verwaltung der Leistungen für die Asylsuchenden, Beratung und Hilfe bei rechtlichen, gesellschaftspolitischen und psychosozialen Fragestellungen, kommunale Informationsarbeit, Hilfestellung bei den ersten Schritten nach einer Asylanerkennung sowie Weitervermittlung zu Behörden oder sozialen Einrichtungen. In Bezug auf die Wohnprojekte erfolgt diese Beratung und Betreuung direkt am jeweiligen Standort (vgl. Volkshilfe 2013a, 2013b).
3. Männlichkeit und männliches Rollenverhalten
Nach Baur und Luedtke (2008: 9) ist das biologische Geschlecht sozial überformt und Männlichkeit, wie auch Weiblichkeit, ist nicht biologisch bedingt, sondern wird sozial konstruiert. Geschlechtskonstruktionen beschreiben, „über welche Potentiale Frauen und Männer verfügen und welche Verhaltenserwartungen an die Geschlechter geknüpft sind“ (Becker-Schmidt 2007: 65). Das Geschlecht wird im sozialkonstruktivistischen Ansatz nicht in Bezug auf individuelle Eigenschaften betrachtet, sondern beschreibt ein durch soziale Situationen erzeugtes Unterscheidungsmerkmal zwischen Frauen und Männern, wobei auch alltägliche Interaktionsprozesse sowie das Handeln von AkteurInnen in Institutionen grundlegend für die Ausgestaltung von Männlichkeits- und Weiblichkeitsbildern sind. Geschlecht stellt eine wandelbare und flexible Größe dar, da sich eine Veränderung von gesellschaftlichen Normen und Strukturen auf die Konstruktion von Geschlecht auswirkt (vgl. West/Zimmerman, zit. in Bednarz-Braun 2004: 39ff).
Die Zuordnung zum physiologischen Geschlecht erfolgt in den meisten Fällen sofort nach der Geburt. Das psychische Geschlecht konstruiert sich jedoch im Laufe eines langwierigen, geschlechtsspezifischen Sozialisationsprozesses. Das psychische Geschlecht beinhaltet die Geschlechtsidentität, die das Selbst-Erleben und die Selbst-Zuordnung zu den Kategorien männlich oder weiblich beschreibt und bereits in früher Kindheit erworben wird. Weiter enthalten sind die Geschlechterrolle, die das scheinbar typisch männliche oder weibliche Verhalten sowie die dazugehörigen Formen des Gefühlsausdrucks umfasst und die Geschlechtspartner-Orientierung (vgl. Nitzschke 1996: 19f).
Statische Konzepte von Identität greifen zu kurz, da Identität unter Berücksichtigung von biografischen Brüchen auch immer wieder neu hergestellt wird und daher ein Ergebnis „biografischer Arbeit“ und eine Art „Selbstbildungsprozess“ ist (vgl. Ballnik/Martinetz/Ballnik 2005: 16). Demnach kann als männliche Identität „ein verinnerlichtes, nicht nur bewusstes Ergebnis der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Wertvorstellungen, mit sozialen Rollenerwartungen an den Mann (…) und nicht zuletzt mit subjektiven Ansprüchen“ (ebd.: 17) verstanden werden.
Zulehner (2003) fand in empirischen Studien vier Grundtypen von Männern. Einen traditionellen Typ, einen modernen Typ, einen pragmatischen Balancierer und einen unbestimmten Typ bzw. formbaren Sucher. Die traditionellen Aspekte zur Typenbildung beschreiben die Frau als Familienfrau bzw. Hausfrau, die zur Selbstverwirklichung Kinder braucht. Die Vorstellungen vom Mann als Berufsmann, der die Familie finanziell erhält, sind zentral. Die zeitgenössisch-modernen Anteile beschreiben eine partnerschaftliche Einstellung, die gemeinsame finanzielle Sicherung der familialen Lebenseinheit sowie die gemeinsame Sorge um Kinder stehen im Vordergrund. Die Berufstätigkeit der Frau sowie Frauenemanzipation werden von diesem Männertyp positiv bewertet. Die pragmatischen Balancierer stehen dem traditionellen Typ nahe, jedoch kombiniert dieser Typ alte wie neue Aspekte in pragmatischer Weise. Männer, die dem unbestimmten bzw. suchenden Typ zuzurechnen sind, haben eher niedrige traditionelle Werte, aber auch die zeitgenössisch geschätzten Werte finden wenig Zustimmung (vgl. Zulehner 2003: 17ff). In der von Zulehner 2012 wiederholt durchgeführten Studie unterteilen sich die befragten Männer (österreichische Bevölkerung) prozentual wie folgt: 22 Prozent traditionell, 35 Prozent pragmatisch, 33 Prozent suchend, 10 Prozent modern (vgl. Zulehner 2013: 15).
3.1 Theorie zur Männlichkeit
Holger Brandes sieht Männlichkeiten als mehrdimensionales Konstrukt, in dem sich verschiedene Differenzkategorien überschneiden (vgl. Brandes, zit. in Tunç 2012a: 4). Bei Michael Meuser entstehen „aus dem konfigurativen Zusammenwirken unterschiedlicher Habitusformen entlang verschiedener sozialstrukturell bedeutsamer Zugehörigkeiten wie Geschlecht, Ethnizität, Klasse oder Generation je unterschiedliche Habituskonfigurationen, so dass (hegemoniale) Männlichkeiten auch kontextspezifisch und historisch variieren“ (vgl. Meuser, zit. in Tunç 2012a: 5).
Die intersektionelle Männlichkeitsforschung untersucht das Zusammenwirken verschiedener Differenzlinien und ihren Einfluss auf die Positionierung von Männern (vgl. Huxel 2008a: 70). Differenzlinien können Geschlecht, Ethnizität, Klasse, Alter, sexuelle Identität, (Dis-)Ability/Beeinträchtigung usw. sein. Es ist von Bedeutung zu klären, wann bestimmte subjektive Zugehörigkeiten von Männern eher eine Ressource oder mehr eine Benachteiligung bzw. Diskriminierung darstellen. Eine intersektionelle Männlichkeitsforschung muss die Positionierungen der Subjekte in Bezug auf Kontext und Situation hinsichtlich verschiedener Differenzkonstellationen und die wechselnden Überlagerungen, die dabei auftreten, betrachten (vgl. Tunç 2012a: 3ff). Tunç bringt zudem „progressive Männlichkeiten“ als Deutungsmuster der Männlichkeitsforschung ein, da Männer sich auch anders als an hegemonialen Männlichkeiten orientieren können (vgl. Tunç 2012b: 105f).
3.2 Männlichkeit und Fluchterfahrung
Männlichkeit wird in Verbindung mit Migration in der öffentlichen Wahrnehmung vor allem als negative Ressource behandelt (z. B. in Form von Vorurteilen, diese Männer seinen Patriarchen, Unterdrücker usw.). Ethnizität und Männlichkeit werden oft auch als Ursachen differenter Probleme gesehen. Durch eine intersektionelle Perspektive können verschiedene Differenzlinien (z. B. generationelle, familiale Strukturen, Erfahrungen von Ein- bzw. Ausschlüssen, (strukturelle) Rassismen usw.) in ihrem Zusammenwirken und Auswirkungen ethnischer Differenzen betrachtet werden, da die Annahme, eine ethnische Zugehörigkeit bedingt bestimmte Männlichkeitsentwürfe, zu kurz greift (vgl. Huxel 2008b: 61f). Nach Tunç müssen auch Relevanz und Gewichtung einzelner Differenzlinien betrachtet werden, um beispielsweise ethnisierte Männlichkeitsdiskurse zu überwinden (vgl. Tunç 2012a: 17). „Auf Basis der kulturalisierenden Fremdkonstruktion kann über problematische Männlichkeit der Fremden gesprochen werden, ohne dass damit gleichzeitig normative Männlichkeit und die Privilegien, die damit verbunden sind, ebenfalls ins Rampenlicht rücken“ (Scheibelhofer 2011: 172). Zudem sind Veränderung und das Erleben von Migration für die Forschung bedeutsam, da der Migration nicht selten eine Verunsicherung des erworbenen Rollenverhaltens folgt (vgl. Jansen/Nagel 2010: 8). Tunç (2010) beschreibt die Forschungslage als unzureichend, wobei sich neuere Studien vergleichend mit Männern mit und ohne Migrationsbiografie beschäftigen. Er sieht zwar Bewegung in das Feld der Migrations- und Geschlechterforschung kommen (vgl. Tunç 2010: 25), jedoch sind in vielen Bereichen noch Forschungsberichte ausständig. Zu den Differenzlinien Fluchterfahrung und Männlichkeit fehlen bislang empirische Studien.
4. Empirische Studie
Ziel der vorliegenden Studie war es, männliche Asylwerbende mit dem Hintergrund der erzwungenen Erwerbslosigkeit während des Asylverfahrens zu befragen. Basierend darauf wurden folgende Forschungsfragen und Hypothesen formuliert:
Angelehnt an Zulehner (2003) wird davon ausgegangen, mindestens zwei Typen (modern – traditionell) zu identifizieren.
Es wird davon ausgegangen, dass die Männer die gesetzlichen Rahmenbedingungen als eine starke Einschränkung empfinden und dass viele Männer gerne arbeiten würden, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten.
Es wird angenommen, dass die im österreichischen Gesetz verankerte Erwerbslosigkeit während des Asylverfahrens die verschiedensten Lebensbereiche der Männer bedeutend beeinflusst.
4.1 Forschungsdesign
Im Rahmen der vorliegenden Studie wurde eine Befragung von männlichen Asylwerbenden in Oberösterreich durchgeführt. Der dafür entwickelte Fragebogen stand in den Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch, Persisch, Kurmancî und Arabisch zur Verfügung. Im Zuge der Erhebung von Ende Oktober bis Ende November 2013 wurde der Fragebogen an alle Männer im erwerbsfähigen Alter, die sich in Oberösterreich in der Grundversorgung befanden und in Wohnprojekten der Volkshilfe FMB OÖ untergebracht waren, ausgegeben. Der Männeranteil der insgesamt 973 Asylsuchenden (Männer, Frauen und Kinder), die zum Befragungszeitpunkt in den 30 Wohnprojekten der Volkshilfe OÖ betreut wurden, kann erfahrungsgemäß mit ca. 65 Prozent geschätzt werden2. Bei der Ausgabe sowie Rücknahme der Fragebögen wurde auf die Unterstützung der jeweiligen Betreuungspersonen vor Ort zurückgegriffen. Eine doppelte Befragung konnte dadurch vermieden werden. Die Teilnahme an der Studie war freiwillig. Insgesamt wurden 143 ausgefüllte Fragebögen retourniert (das entspricht einer Rücklaufquote von etwa 23%) und zur statistischen Auswertung mit dem Statistikprogramm SPSS herangezogen.
4.2 Stichprobenbeschreibung
An der vorliegenden Studie nahmen insgesamt 143 männliche Asylwerbende teil. Die Mehrzahl der befragten Männer kam aus Afghanistan, gefolgt vom Iran, von Syrien, der Russischen Föderation und vom Irak (siehe Abbildung 1).
Abbildung 1: Herkunftsländer der befragten Männer
Das Alter der im Sample enthaltenen Männer betrug im Mittel 30,5 Jahre (N=134) bei einer Standardabweichung von 10,7 Jahren. Der Modalwert der Altersverteilung dieser Stichprobe lag bei 24 Jahren. Im Durchschnitt befanden sich die Männer zum Zeitpunkt der Befragung 17 Monate im Asylverfahren (N=139). Die Standardabweichung betrug 13 Monate, die Höchstdauer wurde von einem Mann mit 95 Monaten angegeben und der Modalwert lag bei zwölf Monaten. Die Studienteilnehmer wiesen ein hohes Bildungsniveau auf: 16 Prozent der Befragten besuchten beispielsweise eine weiterführende Schule, 24 Prozent absolvierten ein Studium, nur 15 Prozent besuchten keine Schule, 16 Prozent lediglich die Volksschule und 29 Prozent die Pflichtschule (N=140). 70 Prozent der befragten Männer befanden sich zum Zeitpunkt der Befragung im laufenden Asylverfahren. 15 Prozent berichteten über eine rechtskräftige Abweisung des Asylantrages. Der Rest inkludiert subsidiär Schutzberechtigte, bereits anerkannte Flüchtlinge und Personen mit anderen Aufenthaltstiteln, die sich jedoch noch in der Grundversorgung befanden.
4.3 Forschungsfrage 1: Traditionelle vs. moderne Männlichkeitstypen
Zur Abgrenzung zwischen traditionellen und modernen Männlichkeitstypen wurde die Männertypologie von Zulehner (2003) herangezogen. Nach Zulehner (2003) können Personen nach ihren Antworten gruppiert werden, wobei sich „entlang der Ähnlichkeit von Mittelwerten“ Personengruppen (Cluster) bilden, „die sich in der Deutung als Typen verstehen lassen“ (Zulehner 2003: 17). Für die vorliegende Studie wurde eine Skala aus acht Items mit vorwiegend traditionellen Aussagen, die sich auf Beschäftigung, Erwerbsarbeit sowie Haushalt und Kindererziehung beziehen, gebildet. Beispielhaft eines der acht Items: „Die Aufgabe der Frau ist der Haushalt, die des Mannes das Geldverdienen (25 Prozent trifft zu; 20 Prozent trifft eher zu; 17 Prozent trifft eher nicht zu; 38 Prozent trifft nicht zu; N=138). Das arithmetische Mittel (2,81) aller Einzelaussagen stellt die Unterteilung der Männer zwischen den Kategorien traditionell und modern dar. Die von Zulehner (2003) unterschiedenen Typen pragmatisch und unbestimmt/suchend wurden nicht differenziert berechnet, sondern fließen jeweils in den traditionellen bzw. modernen Typ mit ein. 46,5 Prozent der befragten Männer lassen sich eher dem traditionellen Männlichkeitstyp sowie 53,5 Prozent eher dem modernen Männlichkeitstyp zuordnen (N=127, Cronbachs Alpha 0,854). Statistisch signifikante Zusammenhänge zwischen den beiden Männlichkeitstypen und dem Herkunftsland, dem Alter, dem Familienstand, der Berufsgruppe, der beruflichen Stellung und der Schulbildung konnten nicht festgestellt werden.
Auf einer Skala von eins bis fünf konnten die Befragten Eigenschaftszuschreibungen vornehmen. Die subjektiven Beschreibungen der männlichen Rollenbilder bzw. der männlichen Rollenvorstellungen sind in Abbildung 2 ersichtlich. Die Rollenbilder und -vorstellungen der befragten Männer bezeichneten neben typisch stereotypen männlichen Eigenschaften wie sicher, selbstbewusst, willensstark, aktiv, berufstätig oder stark auch Attribute wie gefühlvoll, sanft oder mitfühlend. Die Analysen erbrachten keine statistisch signifikanten Unterschiede hinsichtlich der eingeschätzten Eigenschaften in Abhängigkeit der beiden Männlichkeitstypen. Wie aus Abbildung 2 ersichtlich wird, ist es für beide Männertypen sehr wichtig, berufstätig zu sein.
Abbildung 2: Mittelwerte der genannten männlichen Eigenschaften und Männerbilder (N=113-124)
4.4 Forschungsfrage 2: Einstellungen zur (Erwerbs-)Arbeit
76 Prozent der befragten Männer gaben an, vor der Flucht nicht gewusst zu haben, dass sie in Österreich vorerst nicht arbeiten dürfen. Eine Aufklärung darüber, dass die Männer als Asylwerbende in Österreich nicht arbeiten dürfen, passierte in 46 Prozent der Fälle, wobei nur 20 Prozent die österreichischen Gesetze und 25 Prozent die Möglichkeiten in Bezug auf Arbeit während des Asylverfahrens kannten (siehe Abbildung 3).
Abbildung 3: Arbeit und gesetzliche Grundlagen
Die Zeit während des Asylverfahrens ist aufgrund von strukturellen Ausschlüssen, geringen Chancen zur Beteiligung am mehrheitsgesellschaftlichen Leben, lang andauernden Asylverfahren usw. eine Dimension, in der nur eingeschränkt Möglichkeiten bestehen, diese Zeit auch zu verwenden. Die Ergebnisse dazu sind Abbildung 4 zu entnehmen. Inhaltlich nimmt die Aktivität, Deutsch zu lernen, für viele einen hohen Stellenwert ein. Das gleiche gilt für Fernsehen im Zimmer. Generell lässt sich erkennen, dass eine Vielzahl der Männer Beschäftigung in den verschiedensten Formen und Kontakt zur Bevölkerung sucht sowie am Spracherwerb interessiert ist.
Abbildung 4: Aktivitäten
Interessante Zusammenhänge zwischen den Männlichkeitstypen sind hierbei erkennbar (siehe Tabelle 1). So nehmen moderne Männlichkeitstypen eher an Sprachkursen teil und lernen intensiver Deutsch. Traditionelle Typen hingegen suchen umfangreicher nach Beschäftigung in Form von Arbeit.
Tabelle 1: Zusammenhänge zwischen Männlichkeitstypen und Aktivitäten
Fast drei Viertel der Befragten gaben an, unter der Tatsache zu leiden, dass sie von Sozialleistungen bzw. den Leistungen aus der Grundversorgung leben, obwohl sie arbeiten könnten (siehe Abbildung 5).
Abbildung 5: Sozialleistungen
Arbeit wurde mit hoher Zustimmung als Menschenrecht, als persönliche Freiheit und als wichtig, um anständig zu leben, angesehen und bedeutet für zahlreiche Männer auch Selbstverwirklichung und gesellschaftliche Anerkennung. Über 80 Prozent definierten auch Kindererziehung und Haushalt mehr oder weniger als Arbeit. Die Aussage, Arbeit sei nur für Männer wichtig, lehnte knapp die Hälfte völlig ab (siehe Abbildung 6).
Abbildung 6: Stellenwert von Arbeit
Die Aussagen zum Stellenwert von Arbeit wurden zusätzlich auf statistische Zusammenhänge hinsichtlich der beiden Männlichkeitstypen untersucht. Dabei sind zwei signifikant positive Beziehungen erkennbar, die in Tabelle 2 abgebildet sind. Verglichen mit den Modernen stimmten mehr Traditionelle der Variable „Arbeit ist nur für Männer wichtig“ völlig zu. Der gleiche Prozentsatz an Modernen lehnte diese Aussage völlig ab (Kendall-Tau-b=0,399; p<0,001). Anders bei der Variable „Arbeit ist auch Kindererziehung und Haushalt“. Generell lehnten die Modernen diese Aussage eher ab (Kendall-Tau-b=0,204; p=0,014).
Tabelle 2: Thema Arbeit und Männlichkeitstypen
Die Abbildung 7 enthält Antworten zur Frage, was die Männer unternehmen würden, wenn sie während des Asylverfahrens einen freien Arbeitsmarktzugang hätten. Mit völliger Zustimmung würden 93 Prozent aller Befragten sehr gerne arbeiten. Die meisten Männer würden schnell eine Arbeit suchen und knapp zwei Drittel würden jede Arbeit annehmen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten. Arbeit wurde zudem mit einer besseren Zukunft verbunden und die Motivation, Deutsch zu lernen, steigt erheblich mit der Aussicht auf einen Arbeitsmarktzugang. Nach Überprüfung der statistischen Signifikanz konnten keine Zusammenhänge zwischen diesen Variablen und den zwei Männlichkeitstypen festgestellt werden.
Abbildung 7: Antworten zur Frage: Wenn Sie arbeiten dürften?
4.5 Forschungsfrage 3: Auswirkungen der Erwerbslosigkeit
Die Selbsteinschätzung der befragten Männer hinsichtlich der Auswirkungen der erzwungenen Erwerbslosigkeit zeigt, dass sich diese in allen genannten Bereichen mehrheitlich sehr negativ bis negativ auswirkt bzw. neutral verhält (siehe Abbildung 8).
Abbildung 8: Auswirkungen der Erwerbslosigkeit auf die Männer
In einem nächsten Schritt wurde untersucht, ob sich die beiden Männlichkeitstypen in ihrer Einschätzung der Auswirkungen der Erwerbslosigkeit unterscheiden (siehe Tabelle 3). Es zeigte sich, dass moderne Männlichkeitstypen die Auswirkungen der Erwerbslosigkeit auf das Verhältnis zur eigenen Frau negativer einschätzten, wobei positive Auswirkungen mehrheitlich von traditionellen Männlichkeitstypen beschrieben wurden (Kendall-Tau-b=-0,213; p=0,009). In Bezug auf die gesundheitlichen Auswirkungen lässt sich ein ähnliches Bild erkennen. Die modernen Männer berichteten mehr negative und die traditionellen Männer mehr positive Auswirkungen auf ihre Gesundheit (Kendal-Tau-b=-0,225; p=0,005). Auch bei den Fragen nach den Auswirkungen auf den Lebensalltag (Kendall-Tau-b=-0,172; p=0,035) und auf das Verhältnis zu den Kindern (Kendall-Tau-b=-0,176; p=0,034) erbrachten die Analysen das gleiche Muster von Unterschieden zwischen den Männlichkeitstypen.
Tabelle 3: Auswirkungen der Erwerbslosigkeit und Männlichkeitstypen
5. Zusammenfassende Diskussion und Implikationen
In der hier dargestellten Studie wurden 143 männliche Ayslwerbende zur Thematik der erzwungenen Erwerbslosigkeit während des Asylverfahrens befragt. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse können die befragten Männer annähernd zu gleichen Teilen dem eher traditionellen bzw. eher modernen Männlichkeitstyp nach Zulehner (2003) zugeordnet werden. Hinsichtlich Familie, Kinder, Rollenverständnis und Erwerbsarbeit lassen sich durchaus „moderne“ Anteile erkennen. Generell sind die meisten Männer an Spracherwerb, Beschäftigung sowie Kontakt zur Mehrheitsgesellschaft interessiert. In Hinblick auf Tätigkeiten beispielsweise bezüglich Spracherwerb und der Suche nach Beschäftigung in Form von Arbeit sind Differenzen zwischen den Männlichkeitstypen identifizierbar. Moderne Typen nehmen eher an Sprachkursen teil, traditionelle Typen suchen im Gegensatz vermehrt nach Arbeit. Erwerbsarbeit ist für die Mehrheit der Männer wichtig, fast alle würden sehr gerne arbeiten und knapp zwei Drittel würde jede Arbeit annehmen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten. Es ist nur eingeschränktes Wissen in Bezug auf Möglichkeiten, Gesetze, Einschränkungen usw. hinsichtlich „Arbeit“ unter den Männern auffindbar. Daraus resultiert ein klarer Auftrag an beratende und betreuende Personen in Bezug auf Informationsvermittlung.
Generell ist eine negative Tendenz bezüglich den Auswirkungen der Erwerbslosigkeit erkennbar, wobei Unterschiede zwischen den Männlichkeitstypen existieren. Mit der männlichen Rolle verbinden viele Berufstätigkeit. Mehrheitlich leiden die Männer unter der Tatsache, dass sie zur Erwerbslosigkeit gezwungen werden und von der Grundversorgung abhängig sind, obwohl sie arbeiten könnten. Daraus resultieren gerade auch Aufforderungen an die Personen in der Betreuung und Beratung. Bemühungen hinsichtlich Beschäftigung sind auch immer wieder im inhaltlichen Asylverfahren relevant. Unter dem Deckmantel der Integration werden Untätigkeit und mangelndes Engagement, trotz dem „verordneten Nichtstun“, oftmals negativ beurteilt. Mögliche Schritte in eine partizipierende Richtung trotz Beschäftigungsverbot könnten eine demokratische Miteinbeziehung der Betroffenen in den Unterkünften, die Förderung der Inklusion in gesellschaftliche Strukturen der Mehrheitsgesellschaft und eine ressourcenorientierte Betreuung und Beratung sein.
Noch offene Fragen, inwieweit beispielsweise die Erlangung einer Beschäftigungsbewilligung während des Asylverfahrens zu einer Prekarisierung in dem Sinne, dass nach einer Arbeitsaufnahme generell eine Entlassung aus der Grundversorgung bzw. eine Einschränkung folgt, nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses möglicherweise die Wiederaufnahme in die Grundversorgung schwierig ist, in den meisten Tätigkeitsfeldern ein „Minimallohn“ für harte Arbeitsbedingungen gezahlt wird oder welche Macht-, Ausbeutungs- und Abhängigkeitsverhältnisse sich dadurch ergeben, verdeutlichen den weiteren Forschungsbedarf. Die Forderung an die Politik ist jedoch deutlich: Zugänge zum Arbeitsmarkt sind besonders bei langen Asylverfahren notwendig und wichtig.
Verweise
1 An dieser Stelle wird der Begriff „Fremde“ aus der Grundversorgungsvereinbarung übernommen und ist aufgrund der sprachlichen Definitionsmacht kritisch zu bewerten.
2 Persönliche Auskunft von Ekber Gercek (Flüchtlings- und MigrantInnenbetreuung, Volkshilfe OÖ) am 02.12.2014.
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Über den Autor
Stefan Kitzberger, BA, Jg. 1989
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