soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 16 (2016) / Rubrik "Sozialarbeitswissenschaft" / Standort Wien
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/491/868.pdf


Marc Diebäcker, Anna Fischlmayr & Aurelia Sagmeister1:

Sozialräumlich forschen in institutionellen Räumen Sozialer Arbeit

Ein Frauenhaus und ein Tageszentrum für wohnungslose Menschen als Fallskizzen


1. Einleitung

Bezugnehmend auf unsere Analyse der Diskursfelder Sozialer Arbeit zu Sozialraumforschung und institutionellen Räumen (vgl. Fischlmayr/Sagmeister/Diebäcker 2016, ebenfalls in dieser Ausgabe von soziales_kapital) kann der deutsch- und englischsprachige Fachdiskurs grundsätzlich als begrenzt bezeichnet werden. Eine spezifische sozialräumliche Perspektive ist abseits einzelner Werke nicht ausformuliert und von einer institutionenbezogenen Raumwende in den Sozialwissenschaften kann unserer Meinung nach keine Rede sein. Hinsichtlich dieser Forschungslücke gilt es somit, Forschungsperspektiven zu entwickeln, die den Blick auf das Zusammenspiel der vielfältigen Praxen in unterschiedlichen Einrichtungen Sozialer Arbeit richten – insbesondere für jene Organisationsformen, in denen sich professionelle Settings mit der Alltagsstruktur von Adressat*innen stark verschränken. Hinsichtlich forschungsmethodischer Zugänge sind gerade solche Studien äußerst selten, die die Interaktionen und das soziale Gefüge in kleinteiligen räumlichen Wechselbeziehungen „vor Ort“ untersuchen. (vgl. Fischlmayr/Sagmeister/Diebäcker 2016)

Unser Forschungsziel war es, auf die situativ-institutionalisierende Dimension zu fokussieren und den „Gang in die Institutionen“ zu wagen (vgl. Aeby/Berthod 2011: 11-13) – also die personenbezogenen Interventionsweisen, institutionalisierten Praxen und sozialen Dynamiken innerhalb der Einrichtungen und in ihren räumlichen Relationen nach außen in den Mittelpunkt zu rücken. Im Rahmen dieser zweiten Phase unseres einjährigen explorativen Forschungsprojekts, das aus Eigenmitteln der FH Campus Wien finanziert wurde, entwickelten wir in Auseinandersetzung mit Fachartikeln, Studien und theoretischen Referenzwerken einen sozialräumlichen, institutionenbezogenen Analyserahmen. Anschließend erhoben wir mit dem Frauenhaus des Vereins „wendepunkt“ und dem Tageszentrum „Zweite Gruft“ der Caritas Wien zwei ethnografische Fallbeispiele.

Wir werden in diesem Beitrag skizzenhafte Ausschnitte unserer institutionenbezogenen Fallanalysen vorstellen, um erste Einblicke in unseren Forschungsansatz und unsere Ergebnisse zu geben. Weitere Resultate werden in Folgepublikationen im Jahr 2017 veröffentlicht. Unser besonderer Dank gilt den Mitarbeiter*innen der beforschten Einrichtungen, die ihre Ressourcen zur Verfügung stellten sowie mit viel Engagement unser Vorhaben unterstützten, und auch den Nutzer*innen, die uns Einblicke in ihren Lebensalltag eröffneten.

Zunächst werden wir unseren forschungsmethodischen Zugang (2) sowie unser institutionenbezogenes, sozialräumliches Verständnis offenlegen (3). Danach werden Ergebnisse zu den beiden Fallbeispielen – dem Tageszentrum für wohnungslose Menschen (3) und dem Frauenhaus (4) – skizziert, wobei wir auf einige, für uns besonders relevante Aspekte fokussieren, um abschließend einige Anmerkungen in vergleichender Perspektive zu formulieren (5).


2. Forschungsmethodischer Zugang

Unser Forschungsinteresse richtete sich auf die Frage, wie sich soziale Beziehungen und Ordnungen im institutionellen Kontext Sozialer Arbeit sowie in ihren sozialräumlichen Bezügen konstituieren. Wir verfolgten einen qualitativen, ethnografisch inspirierten Zugang und wählten daher die teilnehmende Beobachtung als Erhebungsinstrument, um das soziale Geschehen „vor Ort“ zu erfahren und vielfältige Eindrücke wahrnehmen zu können.

Wir besuchten die beiden Einrichtungen einzeln oder zu zweit und führten in einem möglichst zeitnahen Abstand im Tageszentrum sechs und im Frauenhaus fünf Beobachtungen durch, wobei das Frauenhaus ausschließlich von weiblichen Forscherinnen besucht wurde. Mittels teilnehmender Beobachtung und offenen, nichtstrukturierten Gesprächen bemühten wir uns, soziale Interaktionen und Dynamiken wahrnehmen und verstehen zu lernen. Wir bewegten uns durch die Räumlichkeiten und positionierten uns möglichst situationsadäquat an unterschiedlichen Orten innerhalb, gelegentlich auch außerhalb, der Einrichtungen. Teilweise hatten wir die Möglichkeit, während der Erhebung Notizen zu machen – gleich im Anschluss fertigten wir ausführliche Protokolle an.2

Die Erhebungssituation gestaltete sich in den beiden Fallbeispielen unterschiedlich, das Verhältnis zwischen Beobachten und Teilnehmen unterschied sich deutlich. Im Tageszentrum fielen wir aufgrund der hohen Anzahl und Fluktuation der Besucher*innen sowie der Mitarbeit von Freiwilligen nicht sofort auf und konnten selbst unser Ausmaß des Beteiligt- bzw. Zurückgezogen-Seins steuern. In dem mit sechs Plätzen relativ kleinen Frauenhaus waren wir dagegen sehr präsent und meist in Interaktion mit den Nutzerinnen oder Mitarbeiterinnen, sodass das Einnehmen einer stärker außenstehenden, zurückgezogenen Rolle für uns kaum möglich war.

Ausgewertet wurde gegenstandsbezogen, in dem wir die Protokolle zunächst diskutierten und „offen codierten“. Erst in den darauffolgenden Schritten zogen wir unsere theoriegeleiteten Kategorien hinzu, sodass die Phasen des axialen und selektiven Codierens nicht dem Leitbild der Grounded Theory entsprechen (vgl. Strauss 1998: 92-114), wir aber das nachgereihte Ineinandergreifen von Induktion und Deduktion als produktiv erlebten.


3. Sozialräumlicher Analyserahmen zu institutionellen Räumen Sozialer Arbeit

Im Allgemeinen schließen wir an ein theoretisches Verständnis an, welches „Raum als sozial konstituiert betrachtet, indem das Gegenständliche von Raum als sozial produziert und das Denken über Raum als sozial konstruiert bzw. diskursiv hergestellt verstanden wird“ (Diebäcker 2016a: o.S.).

Einrichtungen Sozialer Arbeit, wie Senior*innenwohnhäuser, psychiatrische Kliniken, Gefängnisse, stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe oder Massenquartiere, in denen geflüchtete Menschen untergebracht sind, kommen insofern in den Fokus einer kritischen Institutionenforschung, weil sich im Inneren unterstützende Leistungen der Fachkräfte mit einem weitgehend verwalteten Alltag der Nutzer*innen verschränken. Mit Foucault (2006 [1967]): 320-322) können diese Orte aufgrund ihres trennenden und tendenziell einschließenden Charakters als Abweichungsräume gefasst werden, da diese in ihrer gesellschaftlichen Funktionalität geschaffen wurden, um die als abweichend zugeschriebenen Anderen im Inneren der Institution zu betreuen und zu begleiten, wodurch sie zugleich weitestgehend unsichtbar werden.

Im Folgenden stellen wir unsere leitenden Kategorien zur Analyse einer situativ-institutionalisierenden Forschungsperspektive anhand von drei Dimensionen vor: Zunächst stehen die sozialräumlichen Ordnungen im Mittelpunkt, dann die sozialen Beziehungen und Aneignungsstrategien sowie darauffolgend die sozialen Normen, abweichendes Verhalten und Anpassungsleistungen, die sich als analytische Begriffe selbstverständlich miteinander verschränken und die soziale Ordnung in der Institutionen konstituieren.


3.1 Sozialräumliche Ordnungen

Eine sozialräumliche Ordnung im Inneren einer Einrichtung kann unseres Erachtens nur mittels einer mehrfachen raumrelationalen Perspektive gedacht werden. Erstens: Was sich im sozialen Geschehen der Institution in einem physisch-gegenständlichen Aufeinandertreffen verdichtet zeigt, ist Spiegel von gesellschaftlichen Verhältnissen, sozialen Ungleichheiten, Hierarchien und Positionen (bei Bourdieu (1985) der gesellschaftliche Raum) – dies bezeichnen wir als gesellschaftliche Raumrelation. Zweitens, steht das Soziale im Inneren in Wechselwirkung zum nahen oder fernen äußeren Umfeld der Einrichtung – wir nennen das die territoriale Raumrelation. Drittens konstituieren sich soziale Beziehungen der Subjekte in Wechselwirkung zum gebauten und gegenständlichen Raum, denn z. B. beeinflusst die Innenarchitektur oder die Ausstattung von Zimmern und Gängen die sozialen Interaktionen. Diese Dimension nennen wir innere Raumrelation.

Bezugnehmend auf Erving Goffman (1973 [1961]) ist die Trennung zwischen Innen- und Außenwelt für uns ein bedeutendes Begriffspaar, mit dem vielfältige Aspekte des Übergangs und der Verhältnisse von Ein- und Ausschließung analytisch in den Blick kommen. Analytische Figuren wie die Grenze, Riten oder Rituale oder Ein- und Austritte helfen, Grenzziehungen und Selektivitäten von Institutionen abzubilden. (vgl. van Gennep 2005 [1909], Foucault 2006 [1967]), Aeby/Berthod 2011; siehe auch Beiträge in TSANTSA 16/2011). Im Kontext Sozialer Arbeit ist es z. B. die Figur der Schwelle, mit der leichter oder schwieriger Zugang von Adressat*innen zu sozialstaatlichen Leistungen thematisiert wird.

Eine weitere für uns bedeutende analytische Perspektive ist das Zusammenspiel von Identität und persönlichem Raum, was gemeinhin häufig auch als privater Raum bezeichnet wird und Goffman (1973 [1961]: 234-239) als „persönliches Territorium“ bezeichnet. Dabei geht es nicht nur um eine Rückzugsmöglichkeit, die Privatsphäre und Intimität erlaubt, sondern dies können auch Gegenstände sein, die in Besitz genommen werden und identitäre Bedeutung haben. Beispielsweise ein „Depot“, wie ein verschließbarer Koffer/Schließfach, in dem persönliche, bedeutsame Gegenstände aufbewahrt werden können, sind entscheidend für das Halten von Selbstidentifizierung. Es ist dieser Zusammenhang von „personal space“ und Identitätsausrüstung (vgl. Fitzpatrick/LaGory 2000: 37-41, Goffman 1973 [1961]: 31, 238-239), der gerade für Menschen in Notlagen oft auf ein Minimum reduziert und mit enormen Verlusterfahrungen verbunden ist.


3.2 Soziale Beziehungen und Aneignungen

Mit Aneignung meinen wir das Verhalten oder das bewusste Handeln eines Subjekts, in dem es selbst in seiner eigenen „Leiblichkeit“ und in Relation zu anderen Raum nimmt oder „Platz besetzt“, z. B. indem es ein Café betritt, seinen Mantel aufhängt, durch das Zimmer schreitet, sich an einem Tisch platziert und nach dem/der Kellner*in Ausschau hält. Bezugnehmend auf Martina Löws (2001: 158-161) Konzept von Spacing und Syntheseleistung konstituiert sich Raum also dann, wenn ein Mensch sich in Bezug zu anderen positioniert und zugleich das Umgebende seines Tuns gedanklich wahrnimmt und gedanklich verknüpft.3

Interaktionen als wechselseitige, aufeinander bezogene Handlungen, sind ein wesentlicher Gegenstand, in dem sich Erwartungen, Einstellungen und Einschätzung zwischen Subjekten situativ vermitteln. Sie sind damit aus einer forschenden Haltung heraus wesentlicher Gegenstand der Analyse, da sich in ihnen soziale Beziehungen offenbaren und symbolisieren. Es sind diese Interaktionsausschnitte, in denen sich Repräsentationen abbilden, und mit denen Persönlichkeits- und Positionsbeziehungen, Machtasymmetrien oder Hierarchien erschlossen werden können. Zudem scheint uns wichtig, für institutionelle Räume Sozialer Arbeit zwischen professionellen Beziehungen – sowohl unter den Mitarbeitenden wie auch zwischen Mitarbeitenden und den Adressat*innen – und Alltagsbeziehungen der Nutzer*innen zu differenzieren.


3.3 Soziale Normen, abweichendes Verhalten und Anpassungsleistungen

In den Dynamiken des Aufeinandertreffens, Begegnens und in Beziehungssetzens in einem institutionellen Raum und dem dahinterliegenden Geflecht an sozialen Beziehungen sind es konflikthafte Situationen, in denen sich Aufmerksamkeit räumlich bündelt. Insbesondere in diesen Momenten treten Interessensgegensätze und Differenzen in Vorstellungen, was als normal und anerkannt oder als abweichend gelten soll, zu Tage.

Institutionell manifestieren sich „Normalitätszonen“ meist auch in formalisierten sozialen Normen (z. B. Hausordnungen), die die Ränder des Erlaubten markieren, und aus denen sich ihre Geltungs- und Wirkungsgrade und die damit verbundenen bei Regelverstößen ableiten. In machtasymmetrischen Beziehungskonstellationen, wie zwischen Mitarbeiter*innen und Adressat*innen Sozialer Arbeit, können Regelverstöße meist nicht verhandelt, sondern nur einseitig von den Fachkräften anders ausgelegt oder relativiert werden. Informelle soziale Normen können dagegen je nach institutioneller Kultur stärker ausgehandelt werden und implizieren meist ein Spannungsfeld zwischen Gleichbehandlung und situativ begründbaren Ausnahmen.

Beim prozesshaften Konstituieren sozialer Ordnung greifen unterschiedliche Instrumente des Regulierens, wie juridische und formalisierte Normen, räumliche Ausgestaltung, Technik (z. B. Videokameras) oder personenbezogene Interventionen ineinander (ähnlich Diebäcker 2014: 115-118, Wehrheim 2012: 108-126) und liegen meist alle im Zugriff des Personals. Zugleich darf die soziale Kontrolle unter Nutzer*innen, die auch institutionell angereizt werden kann, nicht vernachlässigt werden.

In diesem Spannungsfeld von Normalität und Abweichung müssen die enormen Anpassungsleistungen der Nutzer*innen beachtet werden. Goffman (1973 [1961]: 59-70) differenziert zwischen primärer Anpassung, die das führende Zusammenspiel von degradierenden, strafenden Maßnahmen und begünstigenden, belohnenden Angeboten bezeichnet, und sekundärer Anpassung, womit das Herausbilden informeller Hierarchien und sozialer Kontrolle einem Teil der Nutzer*innen ermöglicht, sich Freiräume anzueignen und Privilegien zu verschaffen.4 In diesem Bemühen um Anpassung sind auch Stigmata von Nutzer*innen, also ihre Anerkennung des von außen zugeschriebenen Anderseins im eigenen Selbst, zu beachten. (vgl. Goffman 1975 [1963]) Bei Anpassungsleistungen und damit verbundener Widerstandslosigkeit von Nutzer*innen handelt es sich daher nicht um Zustimmung zu oder Übereinstimmung mit institutionellen und fachlichen Praxen. (vgl. Diebäcker 2016b: o.S.)


4. Sozialräumliche Fallskizze zum „Tageszentrum Zweite Gruft“ der Caritas Wien

Die Zweite Gruft ist eine Einrichtung der Caritas Wien, deren Angebot sich vor allem an EU-Bürger*innen, welche keinen Zugang zu den Angeboten der Wiener Wohnungslosenhilfe haben, richtet. In dem Gebäude im 18. Wiener Gemeindebezirk befinden sich auf drei Stockwerken ein Tageszentrum, eine Notschlafstelle für Frauen sowie Mutter-Kind-Plätze und Wohnplätze für Kurzzeitwohnen. Die vorliegende Fallskizze fokussiert auf das Tageszentrum, welches im Halbkeller liegt und direkten Zugang zum nutzbaren Garten hat. Das Tageszentrum ist täglich von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet und für volljährige Frauen und Männer zugänglich, für letztere gilt eine Altersgrenze ab dem 25. Lebensjahr. (vgl. Tagesheimordnung der Zweiten Gruft; G6: 5)


4.1 Ein Schutzraum und die Deckung von Grundbedürfnissen

Im Tageszentrum gibt es das Angebot zur Sozialberatung in unterschiedlichen Sprachen, Dusch- und Körperpflegegelegenheiten, ein kostenloses Frühstück und ein Mittagessen für 0,50 Euro. Dreimal pro Woche können die Besucher*innen kostenlos gespendete Kleidung aus der sich im Haus befindlichen Kleiderkammer erhalten. Weiters besteht die Möglichkeit, sich um 5,00 Euro pro Monat einen Spind im Tageszentrum zu mieten, wobei die Nachfrage deutlich höher ist als das Angebot. Einmal in der Woche können die Nutzer*innen zudem die Leistungen des Louise Buses, einem mobilen Angebot zur medizinischen Versorgung für wohnungslose Personen, in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können Nutzer*innen die Zweite Gruft als ihre Postadresse, bei einem versicherten Arbeitsverhältnis auch ihre Wohnsitzadresse, angeben. (vgl. Tagesheimordnung der Zweiten Gruft; Caritas 2016a und 2016b)

Die Nutzer*innen des Tageszentrums sind in ihrer Lebenssituation u. a. mit Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, materieller Armut, einer prekären Gesundheitssituation sowie diversen Formen sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung konfrontiert. Da ein Großteil der Besucher*innen keine sozialversicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, sind diese umfassend von sozialstaatlichen Leistungen ausgeschlossen. Zudem sind sie aufgrund ihrer Verwiesenheit auf den öffentlichen Raum sowie aufgrund von Ungleichheitskategorien wie Herkunft, Nationalität, Armut, Gesundheit oder Geschlecht von gesellschaftlichen Stigmatisierungs-, Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen betroffen.

Bei unseren teilnehmenden Beobachtungen zeigte sich, dass sich die meisten Besucher*innen mit ihrer Ankunft zunehmend entspannen, ihre anfängliche Hektik ablegen, einen Platz einnehmen, und zur Ruhe kommen. Sie nehmen Mahlzeiten ein und kommunizieren mit Bekannten oder Freund*innen, ruhen sich aus oder schlafen, duschen oder wechseln ihre Kleidung, suchen die Beratung der Sozialpädagogin, hören Musik oder ziehen sich in ruhige Nischen wie dem Garten zurück. (vgl. G2: 3, G3: 3, G4: 3, G5: 5)

Die Zweite Gruft scheint für viele der Besucher*innen einen Schutzraum darzustellen, in dem die stigmatisierenden Faktoren des öffentlichen Raums für die Zeit des Aufenthalts ausgeblendet werden können. Im Umgang miteinander erlebten wir – trotz der hohen Nutzungsdichte – viele Besucher*innen ruhig, respektvoll und tolerant. (vgl. G1: 3, G3: 3f, G5: 5) Es manifestierte sich der Eindruck, dass das Dasein innerhalb der Einrichtung für viele Besucher*innen insofern eine Entlastung darstellt, weil sie sich unter Menschen mit einem ähnlich belasteten Alltag befinden. Dass diese Schutz- und Entlastungsfunktion des Tageszentrums mit seinen unterstützenden Angeboten offensichtlich nur bedingt als ein „freiwilliger Besuch“ gefasst werden kann, liegt an den enormen Zwängen, denen die Adressat*innen außerhalb der Einrichtung ausgesetzt sind. Es ist dieses Wechselspiel zwischen Pull-Faktoren des institutionellen Raums und Push-Faktoren des öffentlichen Raums sowie eines für die Gruppe nicht verfügbaren sozialstaatlichen Sicherungssystems, das den Bedarf im Inneren Raum erzeugt.


4.2 Räumliche Funktionen und soziale Aneignung

Die Räume des Tageszentrums sind funktional ausgestattet, geben einerseits gewisse Nutzungen vor und werden andererseits von den Aneignungsweisen der Besucher*innen überschritten: Da ist zunächst der Gang, in dem sich 61 Spinde befinden, die Kleider aus einer Kammer oder Duschutensilien ausgegeben werden sowie einige Tische und Stühle stehen. Von diesem Gang gelangen Besucher*innen auch zu den Duschen und WCs, zum Beratungsbüro oder zur Essensausgabe. Der Zutritt zur Küche ist über eine Schranke und die Präsenz eines Mitarbeiters reglementiert, der Eintritt ins Beratungsbüro wird bei offener Tür von der Sozialpädagogin mittels freundlicher Kommunikation oder symbolischen Gesten gesteuert. (vgl. G5: 2, G6: 3) Während des Mittagessens des Personal, welches im linken Teil des langen Gangs und eine halbe Stunde vor jenem der Besucher*innen stattfindet, wird dieses Areal durch Zuziehen eines Vorhangs vom Rest des Tageszentrums getrennt. (vgl. G1: 2f) Wie auch der Vorhang ist diese Trennung jedoch eine durchlässige: wenn etwa mehr Platz gebraucht wird, wird auch hier flexibles Mobiliar aufgestellt. (vgl. z. B. G6: 4)

Im rechten Teil des Ganges, rund um die Spinde, Bäder und die Kleiderkammer scheint der Handlungsspielraum für die Nutzer*innen größer zu sein als in anderen Räumen. Hier sind Sitzordnungen flexibler, die unterschiedlichen Nutzer*innen, die sich kaum in Gruppen formieren, treten in Kontakt, obwohl hier mehr Bewegung stattfindet. Trotz der Bewegung in diesem Raum fungiert er offensichtlich auch als eine Art Rückzugs- und Ruheraum. Dafür ausschlaggebend halten wir die räumlichen Einwirkungen der Bäder als „Ort der Intimität“ und die Spinde als exklusive, private Orte, in denen Persönliches sicher aufbewahrt werden kann. Es entsteht daher aufgrund von Körperpflege, Kleidungswechsel und dem Sortieren und Einsperren persönlicher Gegenstände eine Atmosphäre der körperlichen Achtsamkeit. (vgl. G1: 1, G3: 6f, G6: 4)

Der große Aufenthaltssaal ist in Form von Sitzgruppen mit Tischen und Stühlen geordnet und bildet das Zentrum der Einrichtung, in dem gesessen und gegessen wird, soziale Kontakte gepflegt werden oder sich auch einzelne Personen schlafen legen. Über die sozialen Beziehungen der Besucher*innen etablieren sich über Gruppenzugehörigkeiten, meist entlang der Merkmale Sprache und Herkunft, weitestgehend fixe Sitzgruppen, die gegenüber anderen auch verteidigt werden. (vgl. G2: 2, G5: 1) Diese Ordnung im Aufenthaltssaal scheint den meisten bekannt zu sein und wird von ihnen akzeptiert. Diejenigen, die keiner Gruppe angehören, werden dadurch an nichtpräferierte Plätze im Saal oder auf die Sitzgelegenheiten am Gang verwiesen, womit der Anspruch der Mitarbeiter*innen auf freie Platzwahl – „jede Person soll sitzen können, wo sie mag“ (G3: 7) – unterlaufen wird. Grundsätzlich stellt der Aufenthaltssaal einen Ort dar, in dem die Nutzer*innen ihre soziale Ordnung weitestgehend selbst herstellen, die über soziale Anerkennung, Distinktion und Kontrolle strukturiert wird.5

Mit Blick auf die soziale Aneignung des Tageszentrums durch Nutzer*innen konnten wir beobachten, dass diejenigen, die die Einrichtung schon länger besuchen, sich mit großer Selbstverständlichkeit und sichtbarer Präsenz hindurchbewegen. Als Etablierte kommen ihnen vielfältige Schlüsselrollen zu, z. B. indem sie hilfreiche Informationen oder auch Normen vermitteln und damit soziale Kontrolle ausüben. (vgl. z. B. G5: 1) Hinsichtlich der Geschlechterbeziehungen im Tageszentrum konnten wir feststellen, dass das Geschlechterverhältnis im Tageszentrum sich im Laufe der Öffnungszeiten verändert: Während zu den Essensausgaben der Anteil weiblicher Besucher*innen ansteigt, ist ihr Anteil vor und nach dem Essen deutlich niedriger als der der männlichen Besucher. Auffällig ist auch die „Sichtbarwerdung der Unsichtbarkeit“ weiblicher Wohnungslosigkeit: Viele der weiblichen Besucherinnen kommen verhältnismäßig „gut“ gekleidet ins Tageszentrum und scheinen weniger oft beeinträchtigt als männliche Besucher, deren Verhalten tendenziell sicht- und hörbarer ist. (vgl. z. B.: G2: 4) Generell sind ein binäres Geschlechterverständnis sowie heteronormative Verhaltensmuster in der Einrichtung erkennbar, die sich etwa in Kommentaren zum Aussehen weiblicher Mitarbeiterinnen, Freiwilliger und Besucherinnen durch männliche Besucher*innen äußern. (vgl. G4: 3f, G5: 4, G6: 5)


4.3 Hierarchien in den Beziehungen zwischen Personal und Nutzer*innen

Neben den Besucher*innen selbst strukturiert das betreuende Personal, bestehend aus Teamleiter (hatte in der Erhebungswoche dienstfrei), Sozialpädagogin, mehreren Zivildienern, Koch und Köchin (diese hatte ebenfalls dienstfrei) sowie mehreren Freiwilligen, das Geschehen im Tageszentrum. In dieser Mischung aus hauptamtlichen und ehrenamtlichen Arbeitskräften war für uns eine Hierarchie im Umgang miteinander als auch mit den Bewohner*innen beobachtbar. So scheint die Sozialpädagogin in aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz, ihrer Mehrsprachigkeit, ihrem Wissen um weiterführende Angebote sowie ihrer respektvollen Klarheit im direkten Kontakt eine unumstrittene Autorität darzustellen. (vgl. G3: 5, G5: 2) Der Koch, der das Verfügen über die Mahlzeiten symbolisiert, ist nicht nur in der teileinsichtigen Küche sehr präsent, sondern auch bei plötzlich auftretenden Konflikten unter den Besucher*innen eine ordnende Kraft, die von Freiwilligen oder Zivildienern schnell hinzugezogen wird. Im Gegensatz zur Sozialpädagogin, die Ordnung über (diskursive) „Führung“ herstellt, entspricht der Koch stärker einer disziplinären Autorität, der auch aufgrund seiner großen Erscheinung eine Strenge verkörpern kann. (vgl. G5: 2ff, G3: 2, G6: 1f)

Die Zivildiener stellen mit ihrer Arbeitskraft eine bedeutende Ressource dar und sichern wichtige Funktionen im Tagesgeschehen: Ihre Tätigkeiten variieren, je nach Dauer der Zugehörigkeit und persönlichen Kompetenzen, zwischen vielfältigen organisatorischen, ordnenden aber auch betreuenden Tätigkeiten. Die freiwilligen Mitarbeiter*innen sind überwiegend Frauen mit einem höheren sozialen Status als die Besucher*innen, die in abgegrenzten Aufgabenbereichen arbeiten, wobei sich ihre Beziehung zu den Besucher*innen aus der Verwaltung von Ressourcen wie Hygieneartikel oder Kleidung hierarchisch konstituiert. Zum anderen unterstützen „Klient*innen-Mitarbeiter*innen“ das Geschehen „vor Ort“, die einerseits selbst Nutzer*innen des Tageszentrums sind, andererseits aber Aufgaben wie das Decken und Abräumen von Geschirr oder das Auf- und Abbauen von Möbeln erfüllen und dafür in geringem Maße entlohnt werden. Ihre Beziehung zu den anderen Besucher*innen gestaltet sich ambivalent, denn während einige sich durch ihr Verhalten eher von den anderen Besucher*innen abgrenzen und teils in Situationen intervenieren, versuchen andere Teil ihres sozialen Milieus zu bleiben. (vgl. G2: 3, G5: 2, G6: 2f)

So unterschiedlich die Konflikte sind, die zwischen Besucher*innen auftreten können, so vielfältig sind auch die Interventionsformen von Seiten des Personals, was wir vor allem auf unterschiedliche Kompetenzen im Umgang mit solchen Situationen verorten. Neben fachlicher Kompetenz und akzeptierter Autorität, scheinen respektvolle Haltung, Kenntnis bzw. persönliche Beziehungen zu den Beteiligten oder das Beherrschen relevanter Sprachen ausschlaggebend zu sein, ob konflikthafte Situationen de-eskalierend entschärft werden können. Wenngleich der Dialog von den Mitarbeitenden konsequent gesucht wird, sind Konflikte immer auch gerahmt von einer möglichen Sanktion, bei nichtangepasstem Verhalten aus der Einrichtung verwiesen werden zu können. (vgl. G5: 2)


4.4 Ein- und Austritte – und die Bemühungen, die Schwellen niedrig zu halten

Der Zugang zum Tageszentrum ist für Besucher*innen insofern reguliert, dass sie die Einrichtung nur nutzen dürfen, wenn kein Alkohol konsumiert wird, was für viele aufgrund ihrer Suchterkrankung eine Herausforderung und damit eine wesentliche Schwelle für die Nutzung der Räume und Angebote darstellt. Morgens mit dem Öffnen der Einrichtung bilden Mitarbeiter*innen ein Spalier und symbolisieren die Möglichkeit, Taschen nach Substanzen zu durchsuchen, was allerdings selten praktiziert wird. Vielmehr gilt es unter den Besucher*innen diejenigen zu identifizieren, die bereits einen hohen Grad substanzbedingter Beeinträchtigung aufweisen und in ihrem Verhalten auffällig sind.6 (vgl. G2: 5) Das herrschende Alkoholverbot, das in Spannung zu einem offenen, niederschwelligen Zugang steht, wird von Mitarbeiter*innen abseits der symbolischen Präsenz und Kontrolle des Eingangsbereichs insofern sensibel ausgelegt, da es auf „schwieriges Verhalten“ zielt und damit permanente Durchsuchungen der Nutzer*innen umgeht, was viele Personen aus der Einrichtung ausschließen würde.7 Da offensichtlich viele Besucher*innen Kenntnis vom Alkoholverbot haben, ist innerhalb der Einrichtung ein Anpassungsverhalten zu beobachten, bei dem gar nicht oder wenn verdeckt und kontrolliert, in kleinen Mengen Alkohol konsumiert wird. (vgl. G4: 3, G3: 2, G2:1, G6: 1f)

Im Umgang mit der Hausordnung erweisen sich die Mitarbeiter*innen meist als umsichtig, wissen sie doch, dass sie eines der wenigen Angebote für diese von prekärsten Lebenslagen betroffenen Personen sind. Das seltene Verweisen von Menschen aus den Räumlichkeiten bzw. das Aussprechen eines zeitlich begrenzten Hausverbots, die situationsadäquate Auslegung von sozialen Normen oder der achtsame Umgang in den Interaktionen mit den Besucher*innen tragen dazu bei, dass Machtpositionen nicht ausgenutzt werden und ein Klima von Akzeptanz geschaffen wird. Die Mitarbeit von Freiwilligen und damit verbundene, unterschiedliche Beziehungsangebote tragen unseres Erachtens ebenfalls dazu bei, dass sich unter den Nutzer*innen – trotz sozialer Gruppenbildung und Distinktion – eine „Normalität unter Armutsbetroffenen“ entwickeln kann. Es wird auch deutlich, dass sich in den Beziehungen zwischen Besucher*innen und Personal eine institutionelle „Kultur der Toleranz“ etablieren kann, was aber in hohem Maße an den Anpassungsleistungen der Adressat*innen Sozialer Arbeit liegt, die auf die Angebote und räumliche Infrastruktur stark angewiesen sind.


5. Sozialräumliche Fallskizze zum Frauenhaus des Vereins wendepunkt

Die zweite beforschte Einrichtung ist das Frauenhaus des Vereins wendepunkt, das sich im Bezirk Wiener Neustadt befindet. Das Angebot des Frauenhauses umfasst sechs Plätze, richtet sich an Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind und bietet diesen Schutz, Begleitung und Beratung. In der seit 1992 bestehenden Einrichtung sind drei Sozialarbeiterinnen als Bezugsbetreuerinnen für die Frauen sowie eine Kinderbezugsfrau tätig. Zu weiteren Angeboten des Vereins wendepunkt zählen neben dem Frauenhaus auch eine Frauenberatung, eine frauenspezifische Psychotherapie sowie die Wissensvermittlung an Multiplikator*innen. Neben einem temporären Lebensraum wird Frauen auch juristische Beratung, Begleitung zu Behörden, Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche sowie Krisenintervention im Kontext erlittener Gewalt angeboten. Kinder und Jugendliche8 erhalten Unterstützung durch eine Ansprechpartnerin, die deren Interessen und Rechte vertritt, und hilft, die erfahrene Gewalt zu bewältigen. (vgl. Verein wendepunkt 2010: 1-5) Mehrmals im Monat arbeitet ein männlicher Sozialpädagoge mit den Kindern und Jugendlichen. (vgl. F1: 2)


5.1 Sicherheit und die Frage der Grenzziehung nach außen

Aus der wichtigsten Maxime im Frauenhaus, den Betroffenen Schutz zu gewähren, leitet sich die zentrale Regel ab, Männern oder gewalttätigen Personen keinen Zutritt zur Einrichtung zu gewähren. Daran knüpft auch die Verpflichtung an, die Adresse des Frauenhauses geheim zu halten. Technische Sicherheitsmaßnahmen wie Kameras und Alarmanlagen unterstützen Mitarbeiterinnen und Frauen dabei, den Eingang zum Frauenhaus überwachen zu können und gesichert zu wissen. Im Fall, dass sich eine als gewalttätig identifizierte Person vor dem Frauenhaus befindet, kann diese über die Kameraübertragungen auf Monitoren im Wohnbereich der Frauen und im Arbeitsbereich der Mitarbeiterinnen beobachtetet und bei Bedarf die Polizei gerufen werden. Im beforschten Alltag zeigt sich, dass u. a. die günstig gelegenen Bürofenster für die Beobachtung des Außenbereichs genutzt werden und die Kameras hauptsächlich der Verstärkung eines Sicherheitsgefühls dienen. (vgl. F1: 3, F3: 2f, F5: 4) Aus Erzählungen von Mitarbeiterinnen lässt sich schließen, dass eine totale Geheimhaltung der Adresse unmöglich erscheint. Daraus entstehende Unsicherheiten werden unter den Mitarbeiterinnen, aber auch mit Frauen und Kindern besprochen bzw. bearbeitet und es sind die vertrauensvolle Kommunikation und die verlässlichen Beziehungen, die Sicherheitsgefühle bei den Beteiligten erzeugen. (vgl. F5: 1)

Gemeinsam eine relative Sicherheit im Inneren des Hauses zu produzieren und zugleich den Frauen einen möglichst praktikablen und selbstbestimmten Lebensalltag nach außen zu ermöglichen, ist ein Spannungsfeld, dass permanent zwischen den Beteiligten verhandelt wird. Die Mitarbeiterinnen scheinen sehr bemüht, Aspekte der physischen Sicherheit in eine Verhältnismäßigkeit mit Faktoren psychosozialer Stabilisierung, z. B.: der Kontaktpflege nach außen, zu setzen. Den Bewohner*innen werden unter Abwägung eines gewissen (Sicherheits-)Risikos Gestaltungsspielräume gewährt, die Vertrauen schaffen und die Übernahme von Verantwortung unterstützen. So ist es Kindern beispielsweise möglich, nach Absprache mit der Kinderbezugsfrau Freund*innen zu einer Geburtstagsfeier in die Einrichtung einzuladen. (vgl. F5: 1-3, F2: 8, F3: 3)

Unter Beachtung dieser Grenzziehungsfrage wirkt die beforschte Einrichtung keinesfalls geschlossen. Geprägt durch das Sicherheitsverständnis mit ihren (psycho-)sozialen und fachlichen Komponenten, erhalten Personengruppen mit Bezug zum Frauenhaus Zugang zur Einrichtung. Dazu zählen neben uns Forscherinnen auch Praktikantinnen, Nachtdienstmitarbeiterinnen und ehemalige Bewohnerinnen sowie ihre Kinder, die das Nachbetreuungsangebot der Mitarbeiterinnen nutzen. (vgl. F1: 3, F2: 8, F4: 4) Die Zugänge von externen Personengruppen sind jedoch begrenzt und beschränken sich auf gemeinschaftlich genutzte Räume.

Aus einer raumrelationalen Perspektive zeigt sich, dass sich häusliche Gewalt im privaten, familiären Raum der Familie in ihrer permanenten Bedrohung auf den öffentlichen Raum ausweitet und diesen für die betroffenen Adressat*innen Sozialer Arbeit als gefährlich mitkonstituiert. Dieses Gefährdungspotenzial stellt eine enorme Belastung im Alltag der Zuflucht-suchenden Frauen dar und findet seine Begrenzung im Frauenhaus als Schutzraum. Diese Grenzen erscheinen aber nicht starr oder einschließend, sondern werden durch ihre relative, stark nach außen gerichtete Durchlässigkeit strukturiert.


5.2 Der Innere Raum und seine Aneignungsmöglichkeiten

Das Frauenhaus selbst kann grob in einen Arbeitsbereich, der hauptsächlich von den Mitarbeiterinnen genutzt wird, und in einen Wohnbereich, der von den Frauen und Kindern angeeignet wird, unterteilt werden. Die jeweiligen Zugangsmöglichkeiten und -beschränkungen der beiden Gruppen innerhalb des Hauses sowie Nutzungsmodalitäten scheinen eher durch Alltagspraxis als durch festgeschriebene Regeln bestimmt zu werden. Im Wohnbereich stellt das eigene versperrbare Zimmer, das sich die Frauen mit ihren Kindern teilen, den einzigen privaten Raum und exklusiven Rückzugsort für die Bewohner*innen dar. Vor dem Eintritt in den Wohnbereich klopfen die Mitarbeiterinnen, was als Zeichen des Respekts vor der Privatsphäre der Frauen und Kinder gewertet werden kann. (vgl. F2: 2f, 8, F3: 2, F5: 3)

Die Küche dient neben der alltäglichen Care-Arbeit auch als Treffpunkt und Kommunikationsort der hier wohnenden Frauen, zu der aber auch Mitarbeiterinnen Zugang haben und so mit den Frauen und Kindern in Kontakt treten. Hier finden auch die wöchentlichen Hausversammlungen statt, in denen Persönliches (Befindlichkeit, wichtige Ereignisse), Organisatorisches zum Zusammenleben (Putzplan, Einkäufe, Ruhezeiten) und Zukünftiges/Allfälliges (z. B. Gartenumgestaltung) diskutiert und ausgehandelt werden. Trotz der fehlenden Exklusivität und teilweisen Offenheit dieses Zwischenraumes scheinen die Frauen sich mit diesem zu identifizieren, wenn sie uns als Forschende beispielsweise als Gastgeberinnen Getränke anbieten. (vgl. F2: 4, 7, F3: 2, 4-5)

Der Garten stellt einen Übergang zum öffentlichen Raum dar, von dem er mit einem Zaun getrennt ist. Er bietet zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten für die Bewohner*innen, die hier entspannen, spielen, lernen, sich untereinander bzw. mit Mitarbeiterinnen austauschen oder auch mit Personen interagieren, die temporär Zugang zum Frauenhaus haben. Wie die Küche im Wohnbereich ist auch der Garten als geschützter „Zwischenraum“ durch selbstbestimmte Aneignungspraktiken von Frauen und Kindern geprägt. Wir vermuten, dass die hohe Identifikation der Nutzerinnen mit dem Frauenhaus als temporärer Lebensraum u. a. auch mit den gewährten Aneignungs- und Gestaltungsfreiheiten im Alltag zusammenhängt und der Gefahr von Hospitalisierungseffekten entgegenwirken kann. (vgl. F2: 8ff, F3: 2, F4: 6-7)


5.3 Solidarität, Körper und Emotion: Aspekte feministisch-professioneller Beziehungsarbeit

Die „Knochenarbeit“ (F1: 1), die von den Gründerinnen von wendepunkt für die Etablierung feministischer Arbeit am Standort geleistet wurde, weist auf das persönliche Engagement für die frauenpolitischen Anliegen nach außen und die Unterstützung von Frauen innerhalb der Einrichtung hin – ein Engagement, das auch vom gegenwärtigen Team gelebt wird. Mitarbeiterinnen stellen beispielsweise persönliche Kontakte als schulische Unterstützung für eine Bewohnerin, oder auch eigene Möbelstücke als Einrichtung für das Frauenhaus zur Verfügung. (vgl. F2: 4, F3: 5) Weiters scheinen Werthaltungen wie Solidarität, gegenseitige Hilfestellung und Selbstorganisation die professionelle Praxis in unterschiedlichsten Situationen zu prägen. Mittels persönlicher und mit der Arbeit des Frauenhauses solidarischer Netzwerke sind die Bemühungen offensichtlich, entsprechend der individuellen Not- und Bedarfslage, Ressourcen und Leistungen von außen zu mobilisieren, um die Situation der Adressatinnen zu verbessern. (vgl. F2: 7, F3: 5; siehe auch Verein wendepunkt 2012: 7-8)

Die solidarische Arbeit beruht auf der Annahme einer gemeinsamen Betroffenheit von strukturellen Benachteiligungen und Diskriminierungen und einer heteronormativen Festlegung auf bestimmte Rollen und Aufgabenbereiche. Gemeinsamkeiten finden sich in den geteilten Erfahrungen im Umgang mit manchen Behörden, die sowohl den Frauen wie auch den Mitarbeiterinnen als deren Fürsprecherinnen und Lobbyistinnen gegenüber in ihren Entscheidungen die stark benachteiligenden Situationen der Frauenhaus-Bewohnerinnen missachten. (vgl. F4: 1) Die Mitarbeiterinnen und Frauen unterscheidet neben ihrer derzeitigen Lebenssituation und einem institutionsbedingten Statusgefälle als Quartiersgeberinnen und -nutzerinnen auch Schichtungsmerkmale, wie der Bildungsabschluss, die Höhe des Einkommens und der legale Aufenthaltsstatus etc., die aber als Machtasymmetrien im Frauenhaus mitbedacht werden.

In den Interaktionen zwischen Mitarbeiterinnen und Nutzerinnen konnten wir ein hohes Maß an körperlicher Nähe beobachten, u. a. in Form von amikalen Begrüßungen, bestärkenden Berührungen oder von „Halt geben“ im Rahmen von Krisenintervention. (vgl. F4: 1, 7, F5: 5) Für uns repräsentierte diese von den Fachkräften etablierte Körperlichkeit und Emotionalität in der Interaktion eine Form von fachlicher Beziehungsarbeit, sei es als eigene Qualität oder auch als Technik des In-Beziehung-Setzens, die Empathiefähigkeit und Solidarität vermittelt. Sofern diese Anteile von Emotionsarbeit im Sinne ihrer auch beeinflussenden Machtfülle reflexiv erschlossen sind – so unser Eindruck – verstehen wir dies als bedeutenden Anteil einer fachlichen Praxis.

Soweit wir dies aus unseren Beobachtungen und Gesprächen ableiten können, führen die Nahbeziehungen zwischen Fachkräften und Nutzerinnen nicht dazu, dass Konflikte ignoriert oder übergangen werden. Verstöße gegen soziale Normen (Nichteinhaltung des Putzplans) oder gegen die Hausordnung9 (z. B. Alkoholverbot) werden besprochen, sind aber auch gerahmt von möglichen Sanktionen. Die gelebte Praxis in der Einrichtung legt also nahe, dass Regeln diskursiv vermittelt und ausgehandelt werden. Das darin beobachtete Potenzial liegt in der Anpassung von Normen an die Lebensrealitäten der Frauen und in einer Beförderung der Selbstbestimmung und gegenseitigen Rücksichtnahme, auch wenn es die Gefahr des Gefühls einer Ungleichbehandlung unter den Nutzerinnen bergen kann. Schließlich können Nahbeziehungen zwischen den Fachkräften und Bewohnerinnen zu einer erhöhten Verbindlichkeit führen, jedoch auch mit dem möglichen Effekt, dass letztere sich den Positionen der Mitarbeiterinnen anpassen und Widerstände und Kritik hintanhalten könnten. (vgl. F2: 7, F3: 4, F4: 5f)


6. Abschließende Reflexion der Fallskizzen

So unterschiedlich unsere beiden Fallbeispiele Sozialer Arbeit sind, zeigen unsere Ergebnisse auf, dass die Einrichtungen als Schutzraum für Notlagen von Nutzer*innen fungieren. In ihnen verdichten sich individuelle und gesellschaftliche Problemlagen, die auch als soziale Ausschließung von gesellschaftlichen Instanzen, wie Sozialstaat und Familie, gefasst werden können. Diese soziale Ausschließung verläuft über Ausgrenzungserfahrungen oder Gefährdungspotenziale in öffentlichen (bzw. auch privaten/familiären) Räumen und manifestiert sich im Inneren der Institution, in der also gesellschaftliche und territoriale Relationen sozialräumlich wirksam werden.

Mit Blick auf die Figur der Grenze haben wir in beiden Einrichtungen, trotz eines konzeptuell differenten Grenzverständnisses, enorme Bemühungen beobachtet, die Durchlässigkeiten hoch und die Schwellen für die Nutzer*innen möglichst niedrig zu halten. Diese situativ-sensible sowie am individuellen Bedarf orientierte Haltung von ausgebildeten Fachkräften spiegelt sich auch in einem verantwortungsvollen, oftmals auch flexiblen bzw. relativierenden Umgang mit der Hausordnung wider, die laut Goffman (1973 [1961]: 59-70) ja das Zusammenspiel von Straf- und Belohnungssystem repräsentiert und zu diversen Spielarten von Anpassungsverhalten führt. Der reflexive Umgang mit den eigenen institutionellen Grenzziehungen ist daher besonders anzuerkennen, haben doch Len Bowers und andere (2008) anhand ihre Studie zu Schließungstendenzen in der britischen Psychiatrie darauf hingewiesen, dass dafür meist die Unsicherheitsgefühle der Mitarbeiter*innen verantwortlich sind.

Mit Blick auf die Aneignungsperspektive von Nutzer*innen haben wir, trotz sehr unterschiedlicher institutioneller Kontexte und den damit verbundenen Einschränkungen, erfahren, dass deren selbstbestimmendes und -verantwortliches Handeln von den Mitarbeiter*innen weitgehend zugelassen bzw. gefördert wird, wie z. B. am Entstehen sozialer Ordnung im Aufenthaltssaal des Tageszentrums oder an Aneignungsweisen des Frauenhausgartens durch die Bewohnerinnen und ihre Kinder ablesbar ist. Um Adressat*innen Sozialer Arbeit mit ihren biografischen Brüchen eine „Kontinuität des Selbst“ in der Einrichtung zu fördern, wie es beispielsweise Jari Pirhonen und Ilkka Pietilä (2015: 97) für Senioren*innenwohnhäuser in Finnland nachzeichnen, scheint dies nur abseits eines „standard treatments“ möglich. Zugleich gilt es, „personal space“ institutionell zu ermöglichen: Was für Nutzer*innen des Frauenhauses ihr Zimmer als „persönliches Territorium“ ist, ist für Besucher*innen des Tageszentrums der Spind – beides sind Orte, die die Wahrung der Identität unterstützen können.

Unsere hier skizzierte Forschungsperspektive verfolgte eine sozialräumliche Analyse institutioneller Räume Sozialer Arbeit und fokussierte dabei auf die situativ-institutionalisierende Dimension, in denen wir soziale Interaktionen und Dynamiken in den Mittelpunkt rückten, da diese Perspektive in der Institutionenforschung marginalisiert ist. Im Rahmen eines umfassenden Forschungsprogrammes zu Einrichtungen Sozialer Arbeit gilt es, auch die programmatischen und diskursiven Strukturierungen von Institutionen in den Blick zu nehmen und beide Perspektiven miteinander sozialräumlich zu verschränken.


Verweise
1 In unseren Veröffentlichungen rotieren wir aus Repräsentationsgründen die Reihenfolge der Autor*innen, wenngleich wir in diesem Artikel alphabetisch beginnen.
2 Die sechs Protokolle der Erhebung im Tageszentrum sind mit G1 bis G6 bezeichnet, die fünf Protokolle der Erhebung im Frauenhaus mit F1 bis F5.
3 In pädagogischen Konzepten Sozialer Arbeit wird diesen Prozessen von Positionierung und räumlichen Nutzungen in Interaktion mit anderen Personen häufig ein Bildungseffekt im Sinne einer produktiven Welterschließung normativ zugeschrieben (siehe z. B. Deinet 1990, 2014).
4 Meist reagieren Personen auf ein strenges Ordnungssystem mit individuellen Strategien, wie einer maximalen Anpassung, die als befriedigend erlebt wird, mit kompromisslosem Widerstand gegen das Personal, mit dem Rückzug aus der Situation und auf sich selbst oder mit formaler Kooperation bei innerer Distanz. (vgl. Goffman 1973 [1961]: 59-70, Scheutz 2008: 6-8)
5 Von den vielfältigen beobachteten Aneignungsweisen ist uns die Spielart, das „Standardfrühstück“ mit mitgebrachten, zusätzlichen Zutaten zu verfeinern, besonders aufgefallen. Zum einen konnten wir wahrnehmen, dass über das selbstverständliche Teilen dieser besonderen Nahrungsmittel eine interne Gruppensozialität sichtbar wird, aber auch über Speisen Kontakte zu anderen Gruppen oder Mitarbeiter*innen aufgenommen werden. (vgl. G2: 3, G5: 5)
6 Auch tagsüber wird der Zutritt zum Tageszentrum von einem Zivildiener personell und mit technischer Unterstützung einer Videokamera überwacht. (vgl. G2: 5)
7 Es existiert die Möglichkeit, mitgebrachten Alkohol für die Dauer des Aufenthalts im Büro abzugeben. (vgl. G2: 5)
8 Frauenhäuser wurden als Zufluchtsorte für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen entwickelt und sind als Projekt der Neuen Frauenbewegung und ihrer Enttabuisierung von gewaltvollen Macht- und Geschlechterverhältnissen zu verstehen. Seither sind die familiären Zusammenhänge von häuslicher Gewalt und damit die Betroffenheit der Kinder – sowohl der Mädchen wie auch der Jungen – stärker in den Fokus von Forschung und Praxis gerückt. (vgl. Maurer 2012: 317f) Dementsprechend werden im Frauenhaus wendepunkt auch die Söhne von gewaltbetroffenen Frauen im Kindesalter aufgenommen, über die Aufnahme von Söhnen im Jugendalter wird im Einzelfall entschieden. (vgl. F1: 3) Geschlecht ist also ein entscheidendes Strukturierungsmerkmal, das den Zugang zu Frauenhäusern bestimmt.
9 vgl. Hausordnung Frauenhaus wendepunkt


Literatur

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Quellen

Quellen zum Tageszentrum „Zweite Gruft“ der Caritas Wien:
G1: Protokoll der Beobachtung am 09.05.2016
G2: Protokoll der Beobachtung am 10.05.2016
G3: Protokoll der Beobachtung am 11.05.2016
G4: Protokoll der Beobachtung am 11.05.2016
G5: Protokoll der Beobachtung am 12.05.2016
G6: Protokoll der Beobachtung am 12.05.2016
Tagesheimordnung der Zweiten Gruft (Stand: Mai 2016)

Quellen zum Frauenhaus des Vereins wendepunkt:
F1: Protokoll der Beobachtung am 10.05.2016
F2: Protokoll der Beobachtung am 23.05.2016
F3: Protokoll der Beobachtung am 24.05.2016
F4: Protokoll der Beobachtung am 08.06.2016
F5: Protokoll der Beobachtung am 22.06.2016
Hausordnung Frauenhaus wendepunkt (Stand: Juni 2016)
Verein wendepunkt (Hg.) (2012): „1992-2012. 20 Jahre gegen Gewalt. Ein wendepunkt für viele Frauenleben.“ Broschüre. Wiener Neustadt.
Verein wendepunkt (Hg.) (2010): „wendepunkt Frauenhaus“. Broschüre. Wiener Neustadt.


Über die AutorInnen

Prof. Dr. Marc Diebäcker
marc.diebaecker@fh-campuswien.ac.at

Studium der Politikwissenschaft, Geschichte und Sozialen Arbeit in Duisburg, Edinburgh und Wien. Lehrt, forscht und publiziert an Studiengängen Sozialer Arbeit an der FH Campus Wien.
Forschungsinteressen: Politische Theorien, Sozialraum, Institutionelle Räume, Sozialpolitik und soziale Ausschließung, Wohnungslosigkeit, Aufsuchende Soziale Arbeit und Gemeinwesenarbeit.

Anna Fischlmayr, BA MA
fischlmayr@hotmail.com

Bachelorstudium Sozialer Arbeit an der FH Joanneum in Graz sowie Masterstudium Sozialer Arbeit mit Ausbildungsschwerpunkt Sozialraumorientierung an der FH Campus Wien. U. a. in den Feldern der Gemeinwesenarbeit, Konfliktvermittlung, Krisenintervention und im Gewaltschutz in Wien und Sheffield tätig.

Aurelia Sagmeister, BA BA
aurelia.sagmeister@reflex.at

Bachelorstudium der Sozialen Arbeit an der FH Campus Wien und Bachelorstudium der Geschichte an der Universität Wien. Ist beim Kritischen Netzwerk Aktivistischer Studierender der Sozialen Arbeit (KNAST) aktiv.