soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 17 (2017) / Rubrik "Sozialarbeitswissenschaft" / Standort Wien
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/507/913.pdf
Sarah Barta:
1. Einleitung
Neben Einzelfallhilfe und Sozialer Arbeit mit Gruppen stellt die Gemeinwesenarbeit die dritte klassische zentrale Methode der Sozialen Arbeit dar. (vgl. Galuske 2013: 77, Kessl/Reutlinger 2011: 1511) Aktuell wird zwar immer öfters von Sozialraumorientierung anstelle von Gemeinwesenarbeit gesprochen, dennoch ist in der Literatur die Bezeichnung Gemeinwesenarbeit sowie der darin enthaltene Begriff „Gemeinwesen“ immer noch häufig vertreten und wird es wahrscheinlich auch bleiben. (vgl. Kessl/Reutlinger 2011, Stoik 2011, Stövesand/Stoik 2013) Das „Gemeinwesen“ selbst wird jedoch in seiner Bedeutung kaum reflektiert und selten und wenn dann meist nur unzureichend definiert. (vgl. Stoik 2013: 94) In diesem Beitrag versuche ich den Begriff aufzuarbeiten, indem ich seinen geschichtlichen Ursprung aus einer staatsphilosophischen Perspektive nachgehe. Zudem werde ich die unterschiedlichen Auslegungen innerhalb der Sozialen Arbeit kritisch beleuchten und die gesellschaftskritische Positionierung hervorheben.
2. Staatsphilosophischer Ursprung
Der Begriff „Gemeinwesen“ entspringt der philosophischen Staatslehre und fand unter anderem bei Platon, Rousseau und Marx Verwendung.
Nach Platon ist die polis „die Gesamtheit der Bürger, die sich um einen räumlichen Mittelpunkt, eben die Polis, die Stadt, zu einer selbstständigen Gemeinde einst zusammengeschlossen hatten.“ (Platon 2010: 4) Polis wird dabei beschrieben als „besorgte Erzieherin, Mutter, Vater, aus deren Anordnung der Wille aller Bürger (…) spricht“ (ebd.), die „nur den einen Willen hat, alle Heranwachsenden zu besten Bürgern zu erziehen, allen Bürgern ein glückliches Leben zu gewähren“. (ebd.) Dadurch sind der polis Rechte „über den Bürger und seinen Besitz“ gegeben, die jedoch nicht als „Eingriffe in persönliche Bereiche, sondern [als] vollauf berechtigte Opfer, die er für sich und die andern bringen muß, um die Gesamtheit zu sichern“ (ebd.), gesehen werden. In diesem Zusammenhang verfasste Platon „Politeia“ („Der Staat“), worin er ebenfalls der Frage nach der besten und somit gerechtesten Staatsform nachging.
In Anlehnung an re publica entwickelte sich im antiken Griechenland ein Verständnis von polis, bei dem es um die „Gestaltung des äußeren, die verschiedenen Hausgemeinschaften übergreifenden, politischen Gemeinwesens“ (May 2017: 19) geht. Gegenüber der polis als Öffentlichkeit steht das oikos, die Privatsphäre. In Begründungsversuchen von „Gemeinwesen“ ist die Unterscheidung in oikos und polis ausschlaggebend für das Verhältnis zwischen privat und öffentlich, welches unterschiedlich gewertet wird. (vgl. ebd.: 12)
Nach Platon ist die polis „die Gesamtheit der Bürger, die sich um einen räumlichen Mittelpunkt, eben die Polis, die Stadt, zu einer selbstständigen Gemeinde einst zusammengeschlossen hatten.“ (Platon 2010: 4) Polis wird dabei beschrieben als „besorgte Erzieherin, Mutter, Vater, aus deren Anordnung der Wille aller Bürger (…) spricht“ (ebd.), die „nur den einen Willen hat, alle Heranwachsenden zu besten Bürgern zu erziehen, allen Bürgern ein glückliches Leben zu gewähren“. (ebd.) Dadurch sind der polis Rechte „über den Bürger und seinen Besitz“ gegeben, die jedoch nicht als „Eingriffe in persönliche Bereiche, sondern [als] vollauf berechtigte Opfer, die er für sich und die andern bringen muß, um die Gesamtheit zu sichern“ (ebd.), gesehen werden. In diesem Zusammenhang verfasste Platon „Politeia“ („Der Staat“), worin er ebenfalls der Frage nach der besten und somit gerechtesten Staatsform nachging.
Neben dem Aspekt der Gerechtigkeit wird hier auch schon die Frage nach übergeordneten Interessen bzw. einem gemeinsamen Willen sichtbar, welche auch bei Jean-Jacques Rousseau eine wesentliche Rolle spielt. Im 1762 publizierten „Du contrat social ou principes du droit politique“ („Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechts“) beschäftigt sich Rousseau ebenfalls mit dem „idealen Staat“. Hierin liegt die Volkssouveränität dem „Gemeinwesen“ zugrunde. (vgl. Maste 1993: 14) Rousseau erklärt, dass durch solch einen Gesellschaftsvertrag, unter der „oberste[n] Richtschnur des Gemeinwillens (…) jeder sich voll und ganz gibt.“ (Rousseau 2011: 18) Ähnlich wie bei Platon gibt das Individuum dadurch aber nicht seine persönliche Freiheit auf, denn nach Rousseau gilt: „Der einzelne Bürger ist frei, (…) wenn sein individueller Wille mit dem allgemeinen Willen übereinstimmt.“ (Maste 1993: 15) Der Gemeinwille unterscheidet sich nach Rousseau vom Willen aller, welcher bloß die Summe aller individuellen Willensmeinungen bezeichnet, indem er auf das „allgemein Beste“ abzielt. Dabei ist es keine Voraussetzung, dass alle mit dem allgemeinen Willen übereinstimmen, dennoch sei er der „richtige“, da er eben auf das Gemeinwohl ausgerichtet ist. Rousseau hinterfragt jedoch, ob es diese ideale Staatsform jemals geben wird, da er daran zweifelt, dass sich der allgemeine Wille gegenüber den einzelnen Interessen vollkommen durchsetzen kann. (vgl. ebd.: 15ff, Rousseau 2011: 21) Er appelliert dabei an die Menschen, „daß sie aus den Grenzen ihres partikularen Bewußtseins heraustreten und in das Wissen und die Verantwortung eines gehobeneren Daseins, in den Zustand des Bürgers und zugleich in die wahre Teilhabe an der Gemeinschaft hineinwachsen.“ (Imboden 1963, zit. n. Maste 1993: 19) Nach Rousseau hat das „Gemeinwesen“ demnach nur Bestand, indem „ihrem Gewissen verpflichtete (…) Bürger“ (Maste 1993: 19) zusammenwirken.
Dieser Gemeinwille, bezeichnend für das „Gemeinwesen“, steht somit der Summe partikularer Interessen gegenüber. Ernst Maste schließt daraus eine Gegenüberstellung von Gesellschaft und Staat. Der Staat stellt dabei eine höhere Ebene dar als die der Gesellschaft, der divergierende Interessen der Gesellschaft zu einer „Einheit und Ganzheit“ transformiert. (vgl. Maste 1993: 186) Maste vollzieht aber noch eine weitere Unterscheidung, und zwar jene zwischen Staat und „Gemeinwesen“. Bei der Gegenüberstellung der beiden Begrifflichkeiten bezieht er sich auf Adolf Gasser, der „Gemeinwesen“ und „Obrigkeitsstaat“ miteinander verglich:
„Wird im Staate, wie Gasser ihn sieht, der Zusammenhalt durch eine von oben oder außen angesetzte Klammer bewirkt, so im Gemeinwesen durch geistig-sittliche Kräfte, die ‚unten‘ erwachsen und sich nach ‚oben‘ durchsetzen. Der Staat ist auf Subordination gegründet, das Gemeinwesen auf Koordination und Kooperation. Im Staate dominiert der ‚Befehls- und Machtgedanke‘, im Gemeinwesen die freiwillige Bereitschaft zu genössisch-bündischer Zusammenarbeit und zum immer erneuten Ausgleich der Gegensätze.“ (Maste 1993: 178)
Dadurch wird eine Gegenmacht zum Staat angesprochen, die durch eine angenommene freiwillige Kooperation zwischen BügerInnen entstehen soll. Divergierende Interessen scheinen dabei kein Hindernis zu sein, da laut Maste der/die einzelne BürgerIn „das ‚allgemein Beste‘ mitbedenkt und in seinen Willen aufnimmt.“ (ebd.: 180) Er ist der Ansicht, „daß das, was man einem größeren Ganzen gibt, schließlich dessen einzelnem Gliede zugute kommt.“ (ebd.: 181) Somit bilden das private und das gemeinsame Interesse keinen Gegensatz, sondern das Gemeinwohl scheint automatisch mitbedacht und dadurch im privaten Interesse miteingeschlossen zu sein.
Diese harmonisierende Argumentation erinnert an den Gemeinschaftsbegriff von Ferdinand Tönnies, der Gemeinschaft und Gesellschaft unterscheidet, und beide Begriffe sehr normativ und idealistisch definiert1. Nach ihm ist die Gemeinschaft gekennzeichnet von einem „sozialen Willen als Eintracht, Sitte, Religion“ und steht im Gegensatz zur Gesellschaft mit einem „sozialen Willen als Konvention, Politik, öffentlicher Meinung.“ (Tönnies 1935: 251) Gemeinschaft wird von Tönnies zudem als „lebendiger Organismus“ beschrieben, welcher eine Einheit bzw. ein Ganzes bezeichnet. (ebd.: 3ff) Individuen oder einzelne Gruppen sind dabei die „Organe“. Der „ursprüngliche organische Zusammenhang zwischen Menschen, welcher durch Eintracht getragen wird“ (ebd.: 222), entwickelt sich laut Tönnies unter bestimmten Bedingungen zum „Gemeinwesen“. Das „Gemeinwesen“ beschreibt er als „das organisierte Volk als besonderes, individuelles Selbst“ (ebd.), welches „in möglichen Verhältnissen zu seinen Gliedern oder Organen“ (ebd.) steht. Die „Eintracht“ im gemeinschaftlichen Zusammenleben ergibt dabei eine „natürliche und a priori in ihrem Keim enthaltene Ordnung und Harmonie, nach welches jedes Mitglied das Seine tut, tun muß oder doch soll; das Seine genießt, genießen soll oder doch darf.“ (ebd.: 221)
Hier wird der holistische und harmonisierende Charakter des Gemeinschaftsbegriffs ersichtlich, der Konflikte, Ungleichheiten, Hierarchien und Machtstrukturen völlig außer Acht lässt. Dieses utopische Verständnis, welches Gemeinschaft als Einheit betrachtet und sozialen Zusammenhalt voraussetzt, findet auch im Kommunitarismus Anklang. (vgl. Stoik 2013: 99) Durch seine Verwendung während der NS-Zeit im Sinne einer „Volksgemeinschaft“ wurde der Begriff Gemeinschaft zusätzlich problematisiert. (vgl. Böllert 2011: 470)
Ein kritischeres Verständnis von „Gemeinwesen“ stammt von Karl Marx. Nach ihm lässt sich das „Gemeinwesen“ auf ein politisches bzw. äußeres sowie ein menschliches bzw. inneres „Gemeinwesen“ aufteilen, wodurch Marx einen „dialektischen Zugang zu sozialen Problemen“ (Stoik 2013: 100) schafft. Das äußere „Gemeinwesen“ wird dabei zum territorialen Ausdruck von gesellschaftlichen Produktionsverhältnissen, indem die „bürgerliche Gesellschaft (…) geographisch administrativ als gebauter Raum oder als verwaltet räumliche Einheit“ (ebd.) sichtbar wird. Das innere bzw. menschliche „Gemeinwesen“ beschreibt Marx dagegen als das „wahre Gemeinwesen der Menschen“, welches in zwischenmenschlichen Verhältnissen sichtbar wird, je nachdem inwieweit „das Bedürfnis des Menschen zum menschlichen Bedürfnis, inwieweit ihm also der andre Mensch als Mensch zum Bedürfnis geworden ist, inwieweit er in seinem individuellsten Dasein zugleich Gemeinwesen ist“ (Marx 1978 zit. n. May 2017: 67). Damit verbunden ist auch das Bedürfnis nach der „Befreiung von der Entfremdung gesellschaftlicher Verhältnisse“. (Stoik 2013: 100) Laut Marx sind die gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse allerdings daran schuld, dass Arbeitende von solch einem „menschlichen Gemeinwesen“ isoliert sind. Um diese Isolierung von „politisch einflusslose[n] Klassen (…) vom Staatswesen und von der Herrschaft“ (Marx 1978 zit. n. May 2017: 66f) aufzuheben, ist eine „soziale Revolution“ nötig, die für Marx „die Voraussetzung für eine Verwirklichung menschlichen Gemeinwesens“ (ebd.) ist.
Marx‘ Verständnis von „Gemeinwesen“ löste in den 1970er-Jahren in West- und Osteuropa „kritische Diskurse zum Alltagsleben und dessen Potentialen zu seiner grundlegenden Umgestaltung im Sinne dessen, was Marx hier als soziale Revolution bezeichnet hat“ (May 2017: 68) aus. Im Gegensatz zu harmonisierenden und homogenisierenden Deutungen von „Gemeinwesen“, ist das marxistische Verständnis somit mit „gesellschaftlicher Kritik und mit Konflikt verknüpft, als Anklage von Ungleichheiten aufgrund gesellschaftlicher Ordnungsprinzipien“ (Stoik 2013: 101). Dadurch ermöglicht Marx einen kritischen Zugang zu „Gemeinwesen“, in welchem gesellschaftliche Verhältnisse sowie Bedürfnisse von Menschen sichtbar werden.
Wie in diesem kurzen Exkurs in staatsphilosophische Lehren rund um das „Gemeinwesen“ ersichtlich wird, geht es in der ursprünglichen Bedeutung des Begriffes sehr stark um gemeinsame Interessen, die sich nach dem „allgemein Besten“ aller StaatsbürgerInnen richten. Cicero, Platon und Rousseau versuchen von so einem „Gemeinwohl“ aus ausgehend, die ideale Staatsform zu finden, in der Gerechtigkeit eine große Rolle spielt. Obwohl eine Unterordnung der eigenen, partikularen Interessen in jene des „Gemeinwohls“ als Einschränkung oder Eingriff in die persönliche Freiheit gesehen werden kann, argumentieren einige der oben genannten Philosophen anderes. Platon spricht dabei von einem „berechtigen Opfer“ (Platon 2010: 4), Rousseau erachtet den Menschen erst frei, „wenn sein individueller Wille mit dem allgemeinen Willen übereinstimmt“ (Maste 1993: 15) und auch nach Maste nimmt der/die einzelne BürgerIn das „allgemein Beste“ in seinen eigenen Willen auf, wodurch in einem „Gemeinwesen“ Gegensätze ausgeglichen werden. (vgl. Maste 1993: 180f) An dieses utopische und harmonisierende Verständnis ist auch der Gemeinschaftsbegriff von Tönnies geknüpft, der Gemeinschaft als eine Einheit betrachtet, wodurch Widersprüche homogenisiert und Hierarchien missachtet werden. (vgl. Tönnies 1935: 3ff) Dabei wird ein sozialer Zusammenhalt vorausgesetzt, der sich auch bei Gasser wiederfindet. Seiner Meinung nach gründet das „Gemeinwesen“ auf einer freiwilligen Kooperation, während der Staat im Gegensatz dazu auf Subordination basiert. (vgl. Maste 1993: 178) Diese Gegenüberstellung von Staat und „Gemeinwesen“ geht zurück über Tönnies‘ Unterscheidung von Gesellschaft und Gemeinschaft bis hin zur Trennung von polis und oikos im antiken Griechenland. Damit wird das Verhältnis von öffentlich und privat in Bezug auf das „Gemeinwesen“ angesprochen, welches in diversen Begründungsversuchen ungeklärt ist. (vgl. May 2017: 12) Das „Gemeinwesen“ scheint dabei beide Ebenen zu berühren und je nach Interpretation eine Gegenmacht oder aber eine Schnittstelle zu bilden.
3. Die Verwendung des Begriffs „Gemeinwesen“ in der Sozialen Arbeit
Im deutschen Sprachraum wurde der Begriff „Gemeinwesen“ in die Soziale Arbeit eingeführt, um das aus den USA stammende community work zu übersetzen und dabei dem problematischen Gemeinschaftsbegriff zu entgehen. (vgl. Stoik 2013: 98f) Auch Michael Galuske (2013: 103) schreibt, dass „die Arbeit mit und am Gemeinwesen“ der amerikanischen Tradition des community organization entspringt. Bei dieser ging es vor allem darum, in „großstädtischen Elendsvierteln“ (ebd.) EinwanderInnen in die „amerikanische Gesellschaft“ einzugliedern. (vgl. ebd.) Dadurch fand allerdings eine unreflektierte Übernahme eines mehrdeutigen Begriffs (community) statt, der selbst nur schwer zu klären ist, auf US-amerikanischen Strukturen beruht und somit erst auf einen europäischen Kontext angepasst werden müsste.
Doch welches Verständnis von „Gemeinwesen“ liegt der Praxis der Sozialen Arbeit zugrunde?
In einer Einführungsliteratur zu den Methoden der Sozialen Arbeit von Galuske (2013) heißt es, dass die Gemeinwesenarbeit „auf die Verbesserung der soziokulturellen Umgebung als problematisch definierter, territorial oder funktional abgegrenzter Bevölkerungsgruppen (Gemeinwesen)“ (Ludes 1977, zit. n. Galuske 2013: 105) abzielt. Ganz ähnlich definieren auch Sabine Stövesand und Christoph Stoik (2013: 16) „Gemeinwesen“ anhand von territorialen, funktionalen oder kategorialen Bezügen. Die territoriale Abgrenzung bezieht sich dabei auf einen Stadtteil, eine NachbarInnenschaft oder Ähnliches. Die kategoriale Abgrenzung umfasst Geschlecht, Ethnie oder Alter und die funktionale Abgrenzung Wohnen, Arbeit usw. (vgl. Galuske 2013: 105, Stövesand/Stoik 2013: 16) Gemeinwesenarbeit spricht demnach eine dem Individuum sowie der sozialen Gruppe übergeordnete Ebene an, die nach Galuske als soziokulturelles Umfeld oder eben als „Gemeinwesen“ bezeichnet werden kann.
So eindeutig ist der Begriff damit aber noch nicht geklärt, da es bei der Gemeinwesenarbeit schließlich auch um die „Aktivierung der Bevölkerung innerhalb eines Gemeinwesens und die Nutzung der Ressource Gemeinschaft zur Bearbeitung sozialer Problemlagen“ (Galuske 2013: 106) geht. Damit zusammenhängend unterscheidet Galuske vier verschiedene Konzepte von Gemeinwesenarbeit, die eine Stärkung des „Gemeinwesens“ zum Ziel hat. Je nach Ausrichtung soll dadurch ein erhöhtes Interesse an gemeinschaftlichen Belangen gefördert, oder aber eine Art Machtposition gebildet werden, die für die Interessen und Bedürfnisse benachteiligter Bevölkerungsgruppen eintritt. Galuske nennt den ersteren Ansatz integrative Gemeinwesenarbeit und den letzteren aggressive Gemeinwesenarbeit. Zudem zählt er noch die wohlfahrtsstaatliche und die aktivierende Gemeinwesenarbeit zu den unterschiedlichen Konzeptionen. Die wohlfahrtsstaatliche Gemeinwesenarbeit konzentriert sich auf die „bessere Ausstattung von Sozialräumen mit sozialen Dienstleistungsangeboten.“ (ebd.: 107) Bei der aktivierenden Gemeinwesenarbeit geht es ähnlich wie bei der aggressiven um Solidarität, doch hier soll die Soziale Arbeit nicht selbst für Betroffene aktiv werden, sondern Eigeninitiative fördern. (vgl. ebd.: 109f) So wird ersichtlich, dass unterschiedliche Auslegungen des Begriffs „Gemeinwesen“ durchaus Konsequenzen für die Praxis der Sozialen Arbeit haben, wodurch es umso wichtiger erscheint, sich mit seiner Bedeutung auseinanderzusetzen.
Wird ein erster Blick in die Methodenliteratur zur Gemeinwesenarbeit geworfen, fällt schnell auf, dass der Begriff „Gemeinwesen“ allerdings entweder gar nicht, unzureichend in einem Nebensatz oder recht unterschiedlich erklärt wird. Teilweise wird auch von Sozialraum gesprochen oder es handelt sich überhaupt um Stadtteilarbeit anstelle von Gemeinwesenarbeit. Kommt der Begriff „Gemeinwesen“ vor, lässt sich meist keine klare Definition finden, sondern nur zwischen den Zeilen lesend erahnen, was unter diesem Begriff verstanden wird. Obwohl „Gemeinwesen“ so zentral in einer der klassischen Methoden der Sozialen Arbeit begrifflich und auch thematisch enthalten ist, finden sich kaum klare Auseinandersetzungen damit. (vgl. z. B. Galuske 2013, Hinte/Lüttrinwgshaus/Oelschlägel 2001, Kessl/Reutlinger 2011, Ries et al. 1997)
Ein weiterer Kritikpunkt in Bezug auf die Verwendung des Begriffs „Gemeinwesen“ in der Sozialen Arbeit ist seine starke ideologische Besetzung. Dies ist einerseits durch die problematisierte Verwendung des Gemeinschafsbegriffs von Tönnies zu erklären. Somit entsteht eine holistische, harmonisierende und homogenisierende Sichtweise auf „Gemeinwesen“, die hierarchische Strukturen nicht berücksichtigt. Dadurch werden machterhaltende Interessen getragen und Konflikte können kaum ausreichend behandelt werden. (vgl. Stövesand/Stoik 2013: 24) Andererseits entspringt die ideologische Besetzung der sozialphilosophischen Tradition von „Gemeinwesen“. Seinem staatsphilosophischen Ursprung getreu, geht es dabei sehr normativ um „das Gemeinwohl, den Gemeinsinn, das, was für die Menschen als Ganzes gut und lebensdienlich sei sowie für die Gesellschaft schützenswert ist“ (Stoik 2013: 99). Es stellt sich hier jedoch die Frage, was denn nun für alle Menschen einer Gesellschaft „gut und lebensdienlich“ ist, wer das bestimmt und ob wirklich alle Menschen inbegriffen sind bzw. überhaupt sein können. Damit ist fraglich, ob solch ein Verständnis nicht zu sehr an einer Utopie einer gerechten Gesellschaft anlehnt, was an Rousseau erinnert, der selbst schon in Frage stellte, ob es die ideale Staatsform, ausgerichtet nach dem Gemeinwohl, jemals geben wird. (vgl. Maste 1993: 16f)
Da eine klare theoriegeleitete Auseinandersetzung mit dem Begriff fehlt und um der daraus resultierenden diffusen Bedeutung des Begriffs aus den Weg zu gehen, wird „Gemeinwesen“ innerhalb der Sozialen Arbeit oft auf einen territorialen Raum reduziert. Dadurch geht allerdings die analytische Stärke des Begriffs verloren, da „gesellschaftlich-strukturelle Verhältnisse aus den Blick“ (Stoik 2013: 99) genommen werden. Zudem wird eine reine Territorialisierung dem Begriff nicht gerecht, da „Gemeinwesen“ mehr als bloß ein „soziokulturelles Umfeld“ (Galuske 2013: 105) beschreibt.
Auffällig in den Definitionen der Sozialen Arbeit zu „Gemeinwesen“ ist zudem, dass die Rolle des Staates kaum bzw. gar nicht thematisiert wird, obwohl sein Ursprung in der Staatsphilosophie liegt. Verglichen mit dem umstrittenen Verhältnis zwischen der privaten und der öffentlichen Sphäre in staatsphilosophischen Begründungsversuchen, bei denen der Staat eine zentrale Rolle einnimmt, geht es in der Sozialen Arbeit lediglich um eine dem Individuum übergeordnete Ebene. (vgl. ebd.) Diese Lücke vom Staatsbegriff innerhalb der Sozialen Arbeit belegen auch die Ergebnisse von Marc Diebäcker (2014: 16): „Der Staat als Konzept einer gesellschaftstheoretischen bzw. -kritischen Reflexion Sozialer Arbeit ist dem deutschsprachigen Fachdiskurs (…) seit den 1970er Jahren weitestgehend verloren gegangen.“ Eine Auseinandersetzung mit dem Staat erachte ich allerdings als wesentlich, um Herrschaftsverhältnisse und Machtstrukturen, die bei harmonisierenden Verständnissen von „Gemeinwesen“ außer Acht gelassen werden, wieder in den Blick zu nehmen.
Zusammengefasst lassen sich mehrere Kritikpunkte an der Verwendung von „Gemeinwesen“ innerhalb der Sozialen Arbeit finden. Angelehnt an Stoik (2013: 94ff) kritisiere auch ich, dass es keine ausreichende theoriegeleitete Auseinandersetzung mit dem Begriff gibt. Das hat zur Konsequenz, dass je nach theoretischer Auslegung verschiedene und teilweise konträre Auffassungen vorzufinden sind. Die Stärkung des „Gemeinwesens“ kann dabei entweder als Mittel zur „(konservativen) Systemerhaltung, (…) der evolutionären Systemveränderung, [oder] (…) der revolutionären Systemveränderung.“ (ebd.: 107) dienen. Desweiteren ist der Begriff ideologisch sowie normativ stark besetzt, was einerseits aus einer „(idealisierten) Vorstellung von ‚Gemeinschaft‘“ (ebd.: 99) und andererseits aus einer unhinterfragten, utopischen Vorstellung eines „Gemeinwohls“, welches partikularen Interessen übergeordnet ist, resultiert. Zudem wird der Begriff oft auf einen territorialen Raum reduziert oder gar vermieden, was aus der Uneinigkeit des Begriffs innerhalb der Sozialen Arbeit hervorgeht. (vgl. Stoik 2011) Zu guter Letzt bemängle ich die fehlende Auseinandersetzung mit dem Staat in seiner Rolle und seinem Verhältnis zum „Gemeinwesen“ sowie die fehlende Positionierung der Sozialen Arbeit in deren Wechselbeziehung zum Staat.
4. Gesellschaftskritischer Ausblick
In allen hier nachgewiesenen Verwendungen von „Gemeinwesen“ geht es um miteinander interagierende Menschen, die im weitesten Sinne ein Interesse an einem „gemeinsamen Wohl“ teilen. Dabei sind unterschiedliche AkteurInnen gemeint, wie auch die Zivilgesellschaft und VertreterInnen sozialer Bewegungen, die in einer Wechselwirkung zu politischen und gesellschaftlichen Strukturen stehen. Das verdeutlicht, dass das „Gemeinwesen“ mit den „sozialen Fragen einer Gesellschaft“ (Stoik 2013: 101f) verbunden ist, weshalb Themen und Probleme darin immer als „Wechselwirkung zwischen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Handlungsfähigkeiten von Menschen“ (ebd.: 103) gesehen werden müssen. Nach Stoik (2013: 101f) ist „ein so gedachtes Gemeinwesen (…) verknüpft mit Diskurs, Auseinandersetzung und einem Ringen um den Gemeinsinn, das Gemeinwesen“.
Solch ein konflikttheoretisches Verständnis von „Gemeinwesen“ ist wesentlich, um Homogenisierungen und Harmonisierungen zu entgehen. Dadurch wird „Gemeinwesen“ nicht länger zur utopischen Einheit, die Ungleichheiten und Machtstrukturen missachtet, sondern zur analytischen Kategorie. Aufbauend auf einem marxistischen Verständnis von „Gemeinwesen“, schafft es die gesellschaftskritische Perspektive dabei den „analytische[n] (…) Blick auf Ungleichheitsverhältnisse und gesellschaftliche Rahmenbedingungen“ (ebd.: 103) zu lenken. Desweiteren kann durch ein so verstandenes „Gemeinwesen“ auf die Bedürfnisse von Menschen hingewiesen werden, da es, wieder einem marxistischen Verständnis folgend, auf das „professionelle Handeln zwischen den Menschen, den politischen Strukturen und den Raum“ (ebd.) hinweist. Soziale Arbeit ist dabei selbst Akteurin und trägt Mitverantwortung bei der Gestaltung von „Gemeinwesen“, wodurch es relevant ist, sich im Diskursfeld zu „Gemeinwesen“ bewusst zu positionieren und über das eigene professionelle Handeln zu reflektieren. (vgl. ebd.: 104ff) Soziale Arbeit muss dabei selbst Ungleichheiten ansprechen und darf ihre Praxis nicht harmonisieren.
Um einer gesellschaftskritischen Perspektive auf das „Gemeinwesen“ innerhalb der Sozialen Arbeit gerecht zu werden, sehe ich zudem eine machtanalytische Auseinandersetzung mit dem Staat als wesentlich. Um einer Funktionalisierung oder einer Territorialisierung zu entgehen, braucht es eine herrschaftskritische Einbettung von „Gemeinwesen“, in der das Wechselverhältnis zwischen Bevölkerung und Staat reflektiert wird und in der sich die Soziale Arbeit bewusst sowie strategisch und situativ positioniert.
5. Fazit
Verglichen mit seinen Ursprüngen in philosophischen Staatslehren wird ersichtlich, dass „Gemeinwesen“ in der Sozialen Arbeit sehr konträr ausgelegt wird. Der Begriff und seine Verwendung innerhalb der Sozialen Arbeit bergen dabei sowohl Gefahren als auch Chancen. Einerseits kann er, verstanden als Gemeinschaft, harmonisierend und homogenisierend Machtstrukturen und Widersprüche verdecken. Andererseits kann er gesellschaftskritisch gesehen auf die Verstrickung unterschiedlicher AkteurInnen in gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen verweisen. Sei es eine Konsens- oder eine Konfliktorientierung – bislang wurde nicht ausreichend geklärt, welche Konsequenzen die unterschiedlichen Auffassungen für das professionelle Handeln der Sozialen Arbeit haben. (vgl. Stoik 2011) Zudem sind viele Fragen weiterhin offen: Wer zählt alles zu einem Gemeinwesen? Wo sind die Grenzen eines Gemeinwesens? Wer bestimmt darüber, was gemeinsame Interessen sind? Das Interesse an einem „gemeinsamen Wohl“ kann dabei als Ressource, als Einschränkung der persönlichen Freiheit, oder aber als Utopie verstanden werden. Zudem muss der normative Aspekt von „Gemeinwesen“ noch weiter geklärt werden: Was bedeutet eine „Ressourcenaktivierung durch Solidarität“ (Landhäußer 2013: 155) bzw. eine „Aktivierung der Bevölkerung“ (Galuske 2013: 106) und welche Auswirkungen hat dies?
Offen bleibt auch, ob die Stärkung des „Gemeinwesens“ systemkonform oder systemverändernd ist. Zwar kann dies je nach Perspektive unterschiedlich ausgelegt werden, doch genau darin liegt die Problematik, wenn der Begriff weiter unreflektiert verwendet wird. Diese Kritik wurde schon in den 1960er-Jahren geäußert, da vor allem der wohlfahrtsstaatlichen und der integrativen Gemeinwesenarbeit vorgeworfen wurde, der „Stabilisierung der etablierten Herrschaftsstrukturen“ (Galuske 2013: 115) zu dienen.
Es scheint also umso wichtiger, sich für eine gesellschaftskritische Perspektive auszusprechen, wofür auch eine Auseinandersetzung der Sozialen Arbeit mit dem Staat wesentlich ist. Dazu braucht es ein Verständnis von „Gemeinwesen“ als diskursives Feld, welches in gesellschaftlichen Zusammenhängen steht und von Machtstrukturen durchzogen ist, in dem auch die Soziale Arbeit als aktive Akteurin vorhanden ist. Dadurch können die analytische und auch die normative Stärke des Begriffs „Gemeinwesen“ genutzt werden. Dennoch, oder gerade deswegen, muss sich die Soziale Arbeit noch intensiver und theoriegeleitet mit dem Begriff auseinandersetzen und sich klar positionieren, welches Verständnis sie von „Gemeinwesen“ hat.
Verweise
1 „Alles vertraute, heimliche, ausschließliche Zusammenleben (…) wird als Leben in Gemeinschaft verstanden. Gesellschaft ist die Öffentlichkeit, ist die Welt. In Gemeinschaft mit den Seinen befindet man sich, von der Geburt an, mit allem Wohl und Wehe daran gebunden. Man geht in die Gesellschaft in die Fremde.“ (Tönnies 1935: 3)
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Tönnies, Ferdinand (1935): Gemeinschaft und Gesellschaft. Grundbegriffe der reinen Soziologie. Leipzig: Buste.
Über die Autorin
Sarah Barta, BA
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