soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 18 (2017) / Rubrik "Einwürfe/Positionen" / Standort Graz
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/528/955.pdf
Klaus Posch:
Die folgenden Überlegungen richten sich in vor allem an die Praxisexpert_Innen unter den Sozialarbeiter_Innen. Sie sind weniger theoretische Erörterungen, sondern Anstöße und Orientierungen dafür, wie kritisch-reflexive Kinder- und Jugendhilfesozialarbeit auf dem Hintergrund von Wissenschaft und Forschung aussehen kann und muss.
Theoretischer Hintergrund sind der Empowermentansatz und der Ansatz der „Central Capabilities“.
Da ich davon ausgehe, dass Sozialarbeiter_Innen gegenüber ihren Klient_Innen verantwortungsbewusst handeln wollen und müssen, möchte ich vorausschicken, dass nach meinem Verständnis Verantwortung für die Ermächtigung von Kindern und Jugendlichen nicht nur jene Personen haben, mit denen Kinder und Jugendliche unmittelbar zu tun haben – also Eltern, Familienangehörige, Erzieher_Innen, Lehrer_Innen, Sozialarbeiter_innen usw., sondern noch viel mehr sämtliche Organisationen und politischen Institutionen einer Gesellschaft, die direkt und indirekt auf die Lebensumstände, Lebenslagen und Verwirklichungschancen von Kindern und Jugendlichen Einfluss haben.
Die Fragen, die ich mir beim Abfassen dieses Textes nach über 50-jähriger praktischer, theoretischer und politischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die sich in psychosozialen Notsituationen befanden, stellte, sind folgende:
Meine (vorläufigen) Antworten auf diese Fragen betreffen folgende elf Befähigungen:
Kinder und Jugendliche müssen dazu befähigt werden, ihr Leben zu schützen und in die Lage versetzt werden, ein gesundes Leben von normaler Länge zu leben.
Kinder und Jugendliche müssen über eine gute Gesundheit, gute Ernährung und angemessene Unterkunft verfügen können und befähigt werden, mittels offener Teilhabe an Bildung in gesichertem wirtschaftlichen Wohlstand zu leben.
Die Integrität von Kindern und Jugendlichen muss geschützt sein und sie müssen befähigt werden, ihre Integrität selbst zu schützen.
Kinder und Jugendliche müssen befähigt werden, emotionale Beziehungen zu anderen Personen und Gegenständen einzugehen und dabei ihre eigene Gefühlswelt zu entwickeln.
Kinder und Jugendliche müssen befähigt werden, sich eine Vorstellung vom Guten zu bilden und danach zu handeln.
Kinder und Jugendliche müssen befähigt werden, sich ihre persönlichen Vorstellungen von Religion zu machen und ihre Zugehörigkeit zu religiösen Gruppen und Organisationen frei zu wählen bzw. jederzeit zu beenden.
Kinder und Jugendliche müssen befähigt werden, für und mit anderen Menschen in Respekt füreinander und frei von Demütigungen zu leben.
Kinder und Jugendliche müssen zu einer Beziehung zur Natur, zur Wahrung der natürlichen Ressourcen und deren nachhaltigem Schutz befähigt werden.
Kinder und Jugendliche müssen befähigt werden, an politischen Entscheidungen mit zu wirken – vor allem, wenn sie das eigene Leben betreffen – und das Recht auf freies Denken und freie Rede wahrzunehmen.
Kinder und Jugendliche müssen die Möglichkeit haben, über Eigentum zu verfügen und befähigt werden, dieses für die Erfüllung ihrer Bedürfnisse zu nutzen.
Kinder und Jugendliche müssen befähigt werden, zu spielen, sich zu erholen und zu lachen.
Über den Autor
FH-Prof. HR i.R. Mag. Dr. Klaus Posch, Jg. 1950
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