soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 18 (2017) / Rubrik "Thema" / Standort Graz
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/536/949.pdf


Arno Heimgartner:

Möglichkeiten kollektiver Zusammenschau in der Kinder- und Jugendhilfe

Forscherische Fragen, die man sich beantworten könnte


1. Einleitung

Die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) ist vielfach eine individuell-kleinräumige Aufgabe. Sie dehnt sich auf kollegiale Zusammenarbeit, Teams oder Gruppen aus, es finden verschiedene HelferInnenkonferenzen, andere Kooperationssettings wie der Familienrat und Vernetzungen statt. Aber im Wesentlichen ist der Personenkreis, mit dem der Akteur bzw. die Akteurin in der Begegnung mit Kindern, Jugendlichen, Familien und deren Systemen es persönlich zu tun hat und der Kenntnis vom Fallgeschehen hat, relativ begrenzt. Dies gilt für verschiedene beteiligte Professionen aus der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik und der Psychologie.

Der folgende Beitrag will sich damit befassen, welche kollektiven Beschreibungen interessant wären, die die Fallarbeit und ihre Strukturen deskriptiv sichtbar machen und zugleich auf diese wiederum fördernd zurückwirken könnten.

Als Adressat kollektiver Beschreibungen kann erstens die Praxis selbst gelten, zweitens kann es auch der Anspruch einer Ausbildung sein, kollektiv gültige Inhalte zu vermitteln, die über die Fallinterpretation und lokale Erkenntnisse hinausgehen, und drittens scheint es vor allem für eine konzeptiv-strukturelle Entwicklung des Systems wichtig, kollektive Erkenntnisse in die fachliche und politische Diskussion, in die Entwicklungsarbeit sowie in die KJH-Planung einbeziehen zu können.

Zunächst wird auf die Entwicklung der österreichischen KJH-Statistik eingegangen, die sich wesentlich auf die Anzahl der Leistungen fokussiert. Dies als Ausgangspunkt nehmend wird überlegt, welche Themen und damit welche fundierten Wissensinhalte in Daten transformiert werden könnten, die sich ebenfalls bundesland- bzw. österreichweit auswerten, darstellen und interpretieren lassen. Zunächst werden Überlegungen zu Problemen von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie zu vereinbarten Zielen und deren Erreichung angestellt. Diese für den Prozess der Hilfeplanung und -erbringung zentralen Elemente sind derzeit ausschließlich fallbezogen verarbeitet. Außerdem wird überlegt, welche Inhalte zu den AdressatInnen im Rahmen der Machbarkeit von Bedeutung sein könnten. Wichtig zu betonen ist, dass keinesfalls Angaben zu einzelnen AdressatInnen dargestellt werden sollen. Es soll vielmehr um eine Deskription der Population gehen. Bei einer entsprechenden Kontinuität würden sich dadurch auch Veränderungsaussagen ergeben.

Als mögliche Quelle der Generierung von Information wird erwogen, soziale Diagnostika heranzuziehen. Diese sind derzeit ebenfalls fallbezogen ausgerichtet, aber es scheint, als hätten einige Verfahren bei breitem Einsatz das Potenzial, kollektive Aussagen zu unterstützen.

Keine Inhalte sind derzeit zur Charakterisierung der MitarbeiterInnen der KJH vorgesehen. Im Sinne eines systemischen Vorgehens wäre es wünschenswert, dazu Inhalte aufzunehmen. Betont wird dabei, dass die Regionalität der Aussagen stets so groß gehalten werden muss, dass keine personifizierten Aussagen getätigt werden können. Die Ebene der Bundesländer und der gesamtösterreichische Blick scheinen dafür jedenfalls auch bei sensiblen Inhalten geeignet.

Ein kollektives Vorgehen bedarf möglicherweise eines anderen Verständnisses von Forschung. Anzudenken ist ein integriertes Bild zur Forschung, in dem sie als Teil der KJH dazu beiträgt, solide Wissensbestände aufzubauen, ohne damit die Kreativität und die Impulse lokaler und temporärer Forschung zu reduzieren. Auf die Gefahren einer stärkeren Belastung oder einer Irritation durch die Mitwirkung an Forschung ist hinzuweisen. Hier wird der Einbettung von Forschung ein hoher Stellenwert zugedacht.

Insbesondere wird auch für einen methodischen Pluralismus in der Sozialwissenschaft plädiert, der quantitative und qualitative Verfahren auf eine Ebene rückt. Es soll weiterhin Platz für die gesamte Palette an Forschungskonzepten sein, u. a. wird auch ein ethnografisches Vorgehen als interessant und wirklichkeitsnah eingestuft.

Für die nahe Zukunft wäre es jedenfalls wünschenswert, nach dem Jahr 2001 (vgl. Statistik Austria 2001) wieder einen österreichweiten Bericht zur KJH lesen zu können, der auf ein verstärktes und gebündeltes Forschungs- und Diskussionsaufkommen zurückgreifen kann.


2. Die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfestatistik

Eine aktuelle Arbeitsgruppe, die sehr viel für die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfestatistik in Österreich getan hat, nämlich die Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik im Bundesministerium für Familien und Jugend, soll hier zuerst genannt werden. Sie hat die Vorgaben des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 (B-KJHG 2013) nach statistischen Daten aufgegriffen, die einzelnen Landesgesetze dahingehend geprüft und die dazu nötigen Präzisierungen und Realisierungsschritte überlegt. Es geht dabei um zehn quantitative Aussagen, die u. a. die Anzahl von betreuten Personen in Sozialen Diensten, die Anzahl von betreuten Kindern und Jugendlichen (Unterstützung der Erziehung und sozialpädagogische Einrichtungen sowie Pflegefamilien), die Anzahl der Gefährdungsabklärungen, die Differenzierung von vereinbarten und gerichtlich verfügten Hilfen, die Anzahl von §29-Hilfen für Erwachsene, die inländischen und grenzüberschreitenden Adoptionen, die Anzahl von Rechtsvertretungen sowie die Ausgaben und Einnahmen betreffen. Alter und Geschlecht sind dabei zu berücksichtigen. Die Regionalität ergibt sich durch die Bundesländer.

Die Arbeitsgruppe leistet wichtige Klärungen, die eine solche Statistik erst sinnvoll werden lassen. So werden sieben Arten von Sozialen Diensten unterschieden und es wird bestimmt, welche Leistungen darunterfallen. Für die Anzahl der Unterstützung der Erziehung wird ein Stichtag und ein Modus für die Altersfeststellung eingeführt. Nicht als Unterstützung der Erziehung aufgenommen werden zusätzlich gewährte Leistungen im Rahmen der Vollen Erziehung. Definitionen für stationäre und teilstationäre Leistungen werden angeführt und Pflegepersonen charakterisiert. Als besonderes Thema wird etwa die anonyme Geburt bzw. die Babyklappe akzentuiert. Während die Sozialen Dienste als finanziell schwer erfassbar gekennzeichnet werden, wird eine finanzielle Aufstellung der Unterstützung von Erziehung und Voller Erziehung für möglich erachtet und weiter konkretisiert (vgl. AG KJH-Statistik 2017).

Die analysierten Inhalte beziehen sich wesentlich auf die im §15 des B-KJHG 2013 enthaltene Forderung nach statistischer Aufzeichnung, die etwas transzendierend als „Feststellung der quantitativen Auswirkungen der Leistungen“ eingeleitet wird, obwohl eine Wirkungsanalyse darin nicht enthalten scheint. Differenziert von der Statistik wird im §14 eine Forschung zur KJH und im §13 unter Planung ebenfalls wissenschaftliche Erkenntnisse gefordert. Die Forschung soll der „Beurteilung der qualitativen Auswirkungen der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Fortentwicklung“ dienen. Und auch ein Zusammenwirken von Kinder- und Jugendhilfeträgern bei länderübergreifenden Fragestellungen wird angeregt.

Im Folgenden wird die Unterscheidung von Forschung und Statistik nicht weitergeführt. Es wird, ausgehend von quantitativen Möglichkeiten und Bedarfen, das bestehende, nun installierte Repertoire mit Themen und Fragen aus der Forschung und Ausbildung angereichert bzw. ergänzt.


3. Die Erfassung der Probleme von Kindern, Jugendlichen und Familien

Ein wichtiges Konstrukt für die KJH ist das Problem. Mit Ausnahme rein kulturell angelegter Leistungen, die aber deutlich in der Minderheit sein dürften, beruht die KJH auf der Feststellung von Defiziten. Selbst präventive Angebote tragen die Problemidee in sich, auch wenn es dabei um Vermeidung geht. Es ist also anzunehmen, dass die Mitwirkenden an der KJH ein großes Interesse daran haben, welche Probleme zu einer Leistung führen. Ein solches Interesse hat jedenfalls bis zum Jahr 2001 bestanden, als in der damaligen Statistik zur Jugendwohlfahrt die Gründe für die Hilfen der Erziehung in zwölf Kategorien quantifiziert wurden (vgl. Statistik Austria 2001):

  1. Erziehungsprobleme
  2. ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse
  3. Scheidung, Trennung, Krankheit, Tod der erziehenden Person
  4. Verhaltensauffälligkeit des Minderjährigen
  5. Alkoholmissbrauch der erziehenden Person
  6. Obdachlosigkeit
  7. Misshandlung
  8. Suchtgiftmissbrauch der erziehenden Person
  9. sexuelles Vergehen am Minderjährigen
  10. Alkoholmissbrauch des Minderjährigen
  11. Suchtgiftmissbrauch des Minderjährigen
  12. sonstiger Grund

Freilich erscheinen die Kategorien aus heutiger Sicht reformbedürftig. So ist die Zusammenführung von Trennung und Tod mehr als kühn und der Gewaltbegriff löst den Misshandlungsbegriff immer öfter ab, doch die solistische Zusammenziehung zum Begriff der „Gefährdung des Kindeswohls“ scheint ebenfalls nicht auszureichen, wenn es um präventive Überlegungen in dem einen oder anderen Fachbereich geht (u. a. Eltern mit psychischen Problemen, Armut, Sucht, Gewalt). Wenn es Aufgabe ist, diese Probleme zu vermindern und damit auch nachhaltig KJH zu vermeiden, müsste doch zunächst ein Wissen über die Problemlagen von Kindern, Jugendlichen und Familien entwickelt werden.

Die internationale Fachliteratur könnte für die angewandte Kategorienbildung unterstützend sein (vgl. z. B. Staub-Bernasconi 2007, Heimgartner 2017). Ermunternd in dieser Frage können auch regionale Ansätze wirken. So bestehen seitens des psychologisch-therapeutischen Dienstes in der Steiermark Erfahrungen in der Anwendung eines Problemkatalogs (PSYDAT), der zwischen Kinder- und Elternproblemen differenziert und jeweils Kategorien vorsieht.


4. Die Erfassung der vereinbarten Ziele und deren Erreichung

Die KJH ist zumindest bei vielen mobilen Leistungen zielorientiert. Das Ziel bindet an die Sorgeformulierung als Ergebnis der Gefährdungsabklärung an und es ist die Brücke zum Abschluss des Falles. Ein professionelles Fallverständnis trägt Überlegungen in sich, wann der Fall geschlossen werden kann, und dies drückt sich in einem oder mehreren Zielen aus. Ziele haben zudem steuernde Aufgaben und an ihnen zeigt sich auf unterschiedlichem Abstraktionsgrad über die Erreichung oder Nichterreichung so etwas wie Erfolg oder Misserfolg. Einiges wurde auch über die Entstehung von Zielen geschrieben, da sich Orientierungen wie die Partizipation an der Entwicklung von Zielen manifestieren (vgl. Heimgartner/Scheipl 2013: 85ff).

Fakt ist, dass sich über Ziele in der KJH kollektiv in Österreich sehr wenig sagen lässt. Die Ziele existieren auf verschiedenen Abstraktionsebenen, verbleiben beim Fall und werden, obwohl wahrscheinlich Routinen und Traditionen bestehen, kaum nach außen getragen. Umgekehrt bedeutet dies aber auch, dass wenig an kollektivem Zielwissen nach innen zum Fall getragen wird. Reflektiert man über die Gründe, so drängt sich einem die Verletzlichkeit auf, die mit Zielen einhergeht. Die Sensibilität, die für die Konstruktion und Abstimmung der Ziele wichtig ist, könnte irritiert werden, wenn Ziele nach außen kommuniziert werden. Auf der anderen Seite ist schwer einzusehen, warum kaum Systematiken entwickelt werden, die die individuelle Zielerstellung fördern könnten. Eine Aktenanalyse hat zumindest gezeigt, dass Ziele für Kinder und Jugendliche in acht Kategorien und Ziele für die Familie bzw. für die Kindeseltern in weitere acht Kategorien eingeteilt werden können und somit überschaubar variabel sind (vgl. ebd.).

Selbst die Kommunikation und Sammlung der Zielerreichungen, verbunden mit der Dauer, wären denkbar, wenn genügend Vertrauen und Sicherheit bestehen, dass die Auswertungen der Gesamtanalyse dienen und nicht fall-, personen- oder trägerspezifisch verwendet werden. Die Kenntnis über Zielerreichungen könnte neben der fachlichen Bereicherung auch eine öffentliche Wirksamkeit entfalten, stellt sie doch so etwas wie eine – wenn auch unmittelbare – Erfolgsbilanz dar, auf die dann Follow-up-Analysen folgen sollten.


5. Die Charakterisierung der AdressatInnen

Über die AdressatInnen kursiert eine Reihe von Thesen, die sich zur Installierung von Präventionsmaßnahmen zu verifizieren lohnen würde. Ein Teil der Annahmen bezieht sich auf Familienkonstellationen und besitzt für frühe Hilfe Relevanz. Bestimmte Familienkonstellationen scheinen verletzlicher zu sein und im Sinne einer Prädiktorqualität häufiger KJH-Leistungen zu benötigen als andere, u. a. Mehrkindfamilien oder Familien, in denen Kinder von mehreren Vätern zusammenleben. Für eine Einschätzung dieser Thesen bräuchte es ein akzeptiertes Kategoriensystem zu Familienkonstellationen. Derzeit sind allerdings die Familienbezeichnungen unterschiedlich und die Wohn- und Lebenssituation wird in diesen Bezeichnungen oft nicht mehr ausreichend abgebildet (z. B. Patchworkfamilie). Von der Komplexität, wie sie in Genogrammen abgebildet werden kann, fehlt der begriffliche Link zu griffigen Familienbezeichnungen und -konstrukten.

Sehr wohl in Aktenbeschreibungen zu Familien Eingang finden auch inhaltliche Bezüge wie finanzielle und berufliche Situation, ethnische und migrantische Bezüge sowie Belastungsthemen, wie Sucht oder psychische Krankheit. Aber für eine kollektive Interpretation mangelt es derzeit noch an kategorialer Abrufbarkeit.

In Diskussion befinden auch immer wieder Längsschnittthemen. So wäre die Rate der betreuten Kinder und Jugendlichen aus Familien, die von der KJH betreut wurden, ein Indiz für die nachhaltige Veränderung von familiären Lebens- und Problemlagen. Auch daran ließen sich möglicherweise Adaptierungen des Leistungssystems festmachen. Derzeit stark in Einzelforschungen vertreten sind Studien zu Care Leavers. Studien an der Universität Klagenfurt (vgl. Sting 2016), an der Forschungsabteilung von SOS-Kinderdorf Innsbruck (vgl. Lienhart/Hofer 2016) oder international an der Universität Hildesheim (vgl. Thomas 2016) sind Beispiele dafür. Auch lokale Untersuchungen von Masterstudien sind hier zu nennen (vgl. Köck 2017). Diese Studien stehen in Zusammenhang mit Fragen der Nachbetreuung. Sie sind aber auch relevant für die Überprüfung der Nachhaltigkeit der KJH-Leistungen.

Interessant sind in diesem Zusammenhang partizipative Reflexionskonstellationen, die in einer Verschmelzung von Forschung und Rückmeldung (ehemalige) LeistungsempfängerInnen dazu veranlassen, über die Leistungen zu reflektieren und Änderungsvorschläge zu generieren. In Norwegen sind solche als „Forandringsfabrikken“ bezeichnete Settings fest installiert (vgl. Isaksen 2017). Aber auch schon einfache evaluative Befragungen von AdressatInnen könnten die Perspektiven von NutzerInnen der KJH-Leistungen aufhellen. Zu bedenken wäre bei solchen Befragungen, wie die AdressatInnen persönlich begleitet werden können, um die Befragung und damit verbundene Überlegungen zu bewältigen.


6. Soziale Diagnostika als kollektiv eingesetzte Instrumentarien?

Es ist wesentlich dem fachlichen Engagement von Peter Pantuček-Eisenbacher (vgl. Pantuček 2012) zu verdanken, dass eine grundlegende Sichtung und Beschreibung von Sozialdiagnostika erfolgt ist. Zudem werden von seiner Seite auch ein anwendungsorientiertes Entgegenkommen und eine (auch softwarebasierte) Entwicklung betrieben. Die Analyse und der Einsatz werden derzeit im Wesentlichen fallbezogen geführt. Es stellt sich die Frage, inwieweit sich einzelne vorgestellte Instrumentarien auch dafür eignen würden, kollektiv genützt zu werden. Vorteilhaft an einem solchen systematischen Vorgehen wäre es, dass die Daten kontinuierlich im Rahmen von Dokumentationen erhoben werden. Im Vertrauen darauf, dass kollektive Auswertungen, etwa bundeslandweite und nationale Prozentangaben, keine Rückschlüsse auf Individuen, MitarbeiterInnen oder Träger zulassen, gilt es zu prüfen, welche Instrumentarien von Interesse sein könnten.

Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere die kollektive Implementationsfrage, die auf Bereitschaft und Kompetenz angewiesen wäre. Der Einsatz eines diagnostischen Verfahrens bedarf der Kenntnisse der damit verbundenen Definitionen und Spielregeln.

Verfahren, die auf qualitativen Zugängen beruhen, wie die sozialpädagogische Familiendiagnostik nach Uhlendorff (vgl. Uhlendorff/Cinkl 2008) oder der biografische Zeitbalken, sind wahrscheinlich nur aufwendig in großem Stil kollektiv nutzbar zu machen. Anders gestaltet sich die Situation bei dem Inklusions-Chart, bei dem etwa der Inklusionsgrad verarbeitbar wäre, und beim Person-in-Environment-Classification-System (PIE), bei dem Codierungen und Typologisierungen vorliegen. Da aber in der Sozialen Arbeit noch keine diagnostischen Verfahren übergreifend implementiert sind, ist eine Diskussion in diese Richtung erst zu führen. Vergleichbares gilt auch für die psychologische Diagnostik. Auch hier verbleibt die Auswertung beim Fall und findet Eingang in Gutachten und Stellungnahmen. Trotz zahlreicher standardisierter Verfahren ist der Schritt zu einem österreichischen oder bundeslandweiten Gesamtbild nicht vollzogen.


7. MitarbeiterInnen in der KJH

An das Thema der MitarbeiterInnen lassen sich einige strategisch relevante Themen knüpfen, die kollektiv von Bedeutung sein könnten. Die klassische Charakterisierung der MitarbeiterInnen über das Alter könnte etwa dazu genützt werden, Bedarfe an Nachwuchs rechtzeitig zu erkennen, und bei etwaigen negativen Altersströmen in Form von altersbezogenen Ausstiegen ließen sich vielleicht gegensteuernde Maßnahmen entwickeln. Zum Geschlecht, zu dem etwa Diskurse über gesellschaftliche Frauendomänen und identifikatorisch bedeutsame Männerrollen geführt werden, wäre eine Abklärung – im besten Fall über die Zeit – ebenfalls interessant.

Die Pluralität der Ausbildungshintergründe erschwert eine eindeutige Klassifizierung. Dennoch könnte etwa anhand von einschlägigen Bildungsstufen, etwa angelehnt an den nationalen Qualifikationsrahmen und in Verbindung mit dem European Credit Transfer System (ECTS), eine Übersicht gegeben werden, wie sich die Ausbildungslandschaft der MitarbeiterInnen darstellt. Während die behördliche Sozialarbeit und Psychologie in den Ausbildungen weitgehend eindeutig definiert sind, ist dies bei den MitarbeiterInnen der leistungserbringenden NGOs keine triviale Frage.

Eine regelmäßige Befragung von MitarbeiterInnen der KJH könnte ebenfalls lohnend sein, um ein Monitoring über verschiedene Aspekte der Leistungserbringung zu erlangen. Hier müsste auf die spezifischen involvierten Professionen und Beteiligten Rücksicht genommen werden. So unterscheiden sich vermutlich Fragen an Pflegeeltern von Fragen, die MitarbeiterInnen in stationären Einrichtungen gestellt werden können. Eine solche Befragung könnte sich mit geringerem Aufwand an die leistungserbringenden Träger und Behörden richten. Diese Befragungen müssten jedenfalls dazu genützt werden, das kollektive System zu evaluieren und Entwicklungen anzuregen. Da sich Prinzipien und Konzepte wie Ressourcenorientierung, Capability Approach, Inklusion und partizipatives Vorgehen, wesentlich bewertend, interpretativ und anhand von Verfahrenselementen erschließen lassen, wären Befragungen von MitarbeiterInnen und AdressatInnen vielleicht Zugänge, solches zu thematisieren.

Es wären einige relative Aussagen interessant. Die Betreuungsrelationen in stationären Einrichtungen oder die Anzahl der MitarbeiterInnen pro Minderjährigem oder pro Familie in der Region sind solche Indikatoren. Auch die Verbindung zu weiteren regionalen statistischen Daten wie den Lebensqualitätsindikatoren könnte aufschlussreich sein. Dies führt zu der Frage, wie klein- bzw. großräumig Angaben ausgewertet werden sollen. Es darf nicht sein, dass durch kleinräumige Angaben, Rückschlüsse auf einzelne personifizierte Handlungsstrukturen gemacht werden können, weil dies die Beteiligten verunsichern könnte. Während Aussagen zu Österreich und den Bundesländern außer Streit stehen dürften und keine Nachvollziehbarkeit in sich tragen, könnte demnach eine Bezirksebene schon anfällig sein, d. h. sensible Regionalindikatoren müssten wieder für die Ebene der Bundesländer gemittelt werden.


8. Ein kollektives Format der Forschung

Denkt man an Forschung, so mag bisweilen das Bild im Kopf entstehen, dass einzelne Forscherinnen und Forscher, die manchmal in kleinen Gruppen zusammenwirken, auf die KJH zugehen und dort mit deren Erlaubnis bzw. auf deren Wunsch spezifische und zeitlich begrenzte Fragestellungen bearbeiten. Resultat sind meist regional gültige Analysen zu einzelnen Themen. Diese werden in Zukunft ihre Gültigkeit und Relevanz behalten. So werden etwa Fallanalysen oder Evaluationen in der Regel stichprobenartig sein (z. B. Projekt eXe 2006), und Themen oder Verknüpfungen aus der Vielfalt der fachlichen Möglichkeiten sind stets offen zu betrachten.

Ein kollektives Format der Forschung wäre allerdings, wenn eine koordinierende Instanz ein stärkeres Zusammenwirken der bestehenden Strukturen realisiert. Wenn alle Behörden und Träger kontinuierlich und zunehmend zu einer soliden Wissenslage beitragen, würde dies als Diskussionsgrundlage das bestehende Stückwerk überragen. Es gilt, die Forschungsaufgabe kollektiv besonders dort zu verankern, wo es um strategisch relevante Aussagen und um Systematiken geht. Hier kann ein großer und kontinuierlich erarbeiteter Datenpool auf Basis standardisierter Vorgehensweisen möglicherweise mehr bewirken, als individuelle oder lokal begrenzte Einschätzungen.

Einzelne Träger bereiten bereits diesen Weg auf und haben Forschungsstellen in ihren Häusern eingerichtet (vgl. z. B. Zoller-Mathies/Vermeer/Schlosser 2010). Im Hintergrund der JU-Quest-Studie gibt es etwa ein bundesweites Netzwerk, das jährlich wesentliche Themen abarbeitet (vgl. z. B. Buchner/Leitner 2016). Fachhochschulen und Universitäten sind immer wieder um Kooperationen bemüht, wie sich anhand von Sammelwerken zeigen lässt (vgl. Heimgartner/Lauermann/Sting 2016), eine empirische Forschungszusammenarbeit im Bereich KJH besteht allerdings nur sporadisch. Organisationen, wie die OGSA, die ÖFEB, der BEB, der ÖBVakadSA oder der ODBS, haben bisher viel beeindruckende Netzwerk- und Publikationsarbeit geleistet, sind jedoch als kollektive Forschungsinstanzen nur vereinzelt in Erscheinung getreten. Auch der Dachverband österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen trägt Wesentliches an Vernetzung und Reflexion bei, sieht jedoch die eigene empirische Forschung nicht als zentrales Aufgabengebiet.

Was nicht passieren soll, und darauf ist zu achten: dass die professionelle Autonomie und die Fallbearbeitung in irgendeiner Weise gestört oder irritiert werden. Riskante Punkte sind die Ressourcen, die für eine komplexere Datenaufnahme und die dazugehörigen Besprechungen einzusetzen wären. Die forscherischen Leistungen sollen die fachlichen Leistungen letztendlich unterstützen und sie nicht beschränken bzw. kürzen. Bestenfalls sind die Systeme so implementiert, dass sie in die tägliche Arbeit integriert sind, dieser nützen und daher keinen zusätzlichen Aufwand darstellen. Im Idealfall sind forscherische Aufgaben, die darüber hinausgehen, mit eigenen Stellen versehen. Es ist es wichtig, dass die einlangenden Daten nicht schon lokal ausgewertet werden, bevor sie transferiert werden, und dass sie nicht zurückverfolgt werden können und dennoch verlässlich sind. Insgesamt entsteht damit ein hoher moralischer Anspruch an die Forschungsbeteiligten, der sich nur mit einem profunden Wissen einlösen lässt.

Was ebenfalls nicht passieren soll, ist, dass die Generierbarkeit von Daten den Einsatz wertvoller qualitativer Verfahren verdrängt. In der Entwicklung und Planung der KJH und sogar für die Kategorisierungen der quantitativen Analyse haben qualitative Verfahren eine starke Bedeutung. Interviews und Gruppendiskussionen sind dafür gängige methodische Formate.

Mehr noch, denkt man in verschiedenen Wissensformen und Forschungskonzepten (vgl. Heimgartner 2011), so fällt auf, dass bestimmte Konzepte nur sehr selten eingesetzt werden und zu forcieren wären. Als Beispiel sind etwa teilnehmende, akustische oder videografische Beobachtungen zu nennen, die bei entsprechender Zustimmung und Behutsamkeit dazu beitragen könnten, den Hilfeprozess in den verschiedenen Phasen des Case Managements oder den Ablauf in stationären Einrichtungen besser zu kennen und zu reflektieren. Beim Besuch und der Präsenz in verschiedenen Einrichtungen in Österreich könnten so interpretativ Charakteristika und Vergleiche anhand von Raster im Sinne einer (qualitätsbezogenen) Analyse gezogen werden. Die Ergebnisse der ethnografischen Analysen müssten selbstverständlich wieder publiziert werden, ohne personenbezogene Rückschüsse zuzulassen. Für die Betreuungen am Nachmittag in Schulen und in Horten wurde dies beispielsweise von Waltraud Gspurning, Arno Heimgartner, Sylvia Leitner und Stephan Sting (2010) geleistet. Interessant sind auch Ansätze der Handlungsforschung, der Sozialraumanalyse und der Zukunftsforschung, die stärker den Anwendungs- bzw. Transformationsaspekt in sich tragen (vgl. Mesec 2006, Riege/Schubert 2005).

Nicht ganz außer Acht lassen sollte man Vergleichsgruppendesigns. Mit diesen könnte man beispielsweise die Entwicklung der Gruppenarbeit oder der fallunspezifischen bzw. gemeinwesenorientierte Hilfe unterstützen – etwa in Zusammenhang mit präventiven Leistungen, deren Bedeutung Katja Wohlgemuth (2009) unterstrichen hat. Ist die Kriteriumsvariable, etwa im Gewalt-, Armuts- oder Drogenbereich, abgesichert, könnten regionale Vergleiche mit und ohne Interventionen dazu genützt werden, Ergebnisse zu sichern und damit Maßnahmen zu reflektieren. Wenn gleich viele Regionen mit vielen anderen verglichen werden und die Interventionen (zufällig) verteilt werden, könnten die Ergebnisse als methodisch relativ gut abgesichert gelten. Mit einem solchen Design könnten mehrere Interventionsformen verglichen werden (vgl. Menold 2007: 26f).


9. Fazit

Drei Anliegen kristallisieren sich in den Analysen heraus: Erstens sind verstärkt Überlegungen anzustellen, wie ein Bericht zur KJH in Österreich aussehen könnte. Eine kollektive Forschungs- und Statistikbasis kann als ein wesentlicher Baustein im inhaltlichen Gefüge betrachtet werden. Aber auch andere abzuschöpfende Themen sollten darin Platz finden. So wären etwa die Systeme bundeslandbezogen vorzustellen oder neue Entwicklungen in Orientierungen und Leistungen zu besprechen. Für die Steiermark sind spannende Neuerungen durch die casemanagement- (vgl. Pantuček-Eisenbacher 2014) und sozialraumorientierte (vgl. Krammer/Punkenhofer 2017: 248f) KJH zu berichten und mit Erfahrungen anzureichern. Aktuelle Herausforderungen wie den Umgang mit unbegleiteten Flüchtlingskindern und traumatisierten Familien würde sich zu besprechen lohnen (vgl. z. B. Zito/Martin 2016). Neue Entwicklungen in der unterstützenden Einbeziehung von Nachbarschaft (vgl. z. B. Schaden 2017) und viele andere Themen sind ebenfalls spannend.

Zweitens ist die Frage der Struktur für einen Bericht, aber auch für die kollektive Forschung zu thematisieren. Eine Anbindung an die Statistik Austria, an das zuständige Ministerium wie beim derzeitigen Kurzbericht, eine eigene institutionelle Infrastruktur oder eine regelmäßige Ausschreibung wie beim erfolgreichen Bericht zur Lage der Jugend sind Varianten. Möglich ist freilich der Verzicht auf eine österreichweite Darstellung und die Überantwortung an die Länder, die derzeit schon Berichte in verschiedener Form ableiten. Der Verweis auf verschiedene bestehende Fachzeitschriften, SiO, soziales_kapital, Sozialpädagogische Impulse oder das neu mit Sitz in Salzburg hinzugekommene „Jahrbuch für Soziale Arbeit“, als Foren der Kinder- und Jugendhilfe wäre als Ausweg denkbar, obwohl diese eine breitere Ausrichtung besitzen. Die spezifischere Zeitschrift „Der Österreichische Amtsvormund“ ist hingegen von Rückzug gekennzeichnet und wird nur mehr anlassbezogen bzw. kaum mehr publiziert.

Drittens ist die Ausweitung der bearbeiteten Inhalte der kollektiven Forschung zu verhandeln – angesichts der erst jüngst angezogenen Implementierung der erwähnten statistischen Daten, die eine wichtige Entwicklung darstellt, ein eher mutiges Unterfangen. Die Herstellung von Vertrauen nicht nur in die Datenabwicklung, sondern mehr noch in den Sinn und die Qualitätsentwicklung durch eine kollektive Forschung scheint dabei ebenso eine Zukunftsaufgabe zu sein, wie es die fachliche und technische Realisierung ist. Der fachliche Teil betrifft dabei auf der einen Seite die Erarbeitung der Konstrukte und deren Operationalisierung, auf der anderen Seite wäre damit eine Phase der Vermittlung des auf die forscherischen Verfahren bezogenen Wissens verbunden.


Literatur

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Über den Autor

Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Heimgartner
arno.heimgartner@uni-graz.at

Leiter am Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft und des Arbeitsbereiches für Sozialpädagogik der Universität Graz.
https://erziehungs-bildungswissenschaft.uni-graz.at