soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 18 (2017) / Rubrik "Geschichte der Sozialarbeit" / Standort Feldkirchen
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/539/981.pdf


Sandro Bliemetsrieder, Gabriele Fischer & Maximilian Weik:

Berufstätig als ‚Mutter des Volkes’ – tiefenhermeneutische Rekonstruktion historischer Quellen

Das Berufsbild der ‚Volkspflegerin’ bei Margarete Junk, Leiterin der ‚Frauenschule für Volkspflege’, Stuttgart, im Spannungsfeld von Antifeminismus und emanzipatorischer Diskurse


1. Einleitung mit Fragestellung

Dieser Beitrag möchte an konkreten Textpassagen eines 1940 von Margarete Junk, der Leiterin der ‚Frauenschule für Volkspflege’ in Stuttgart, erschienenen Buches „Mädelberufe in vorderster Front“ über das Berufsbild der ‚Volkspflegerin’ im Nationalsozialismus rekonstruieren, wie antifeministische Positionen in einer völkischen Wendung und emanzipatorische Momente der ersten Frauenbewegung gleichzeitig verhandelt werden. Mit Hilfe der tiefenhermeneutischen Analyse einer Eingangssequenz eines Kapitels zeigen wir, wie diese widersprüchlichen Gleichzeitigkeiten auf motivational-rationaler (manifester) und zunächst unerkennbarer (latenter) Ebene rekonstruiert werden können.

Wir versuchen in diesem Beitrag einen Dreischritt: Zunächst möchten wir uns historisch dem Berufsbild der ‚Volkspflegerin’ allgemein und anschließend konkreter den Konstruktionen von Margarete Junk annähern. Auf forschungsmethodischer Ebene möchten wir zeigen, wie sich eine historische Forschungswerkstatt, wie sie Studierende und Lehrende gemeinsam an der Hochschule Esslingen durchgeführt haben, tiefenhermeneutischer Zugänge bedienen kann, welche das Potenzial haben, manifeste und latente Sinnstrukturen von Textmaterial zu rekonstruieren. An den einzelnen Sequenzen wollen wir anschließend unsere Lesarten und erste (vorläufige) Strukturhypothesen darlegen und zeigen, wie sich die ‚Volkspflegerin’ als ‚berufstätige Mutter des Volkes’ zwischen antifeministischen und emanzipatorischen Diskursen im Verständnis von Margarete Junk bewegte.


2. Antifeminismus zwischen Weimarer Republik und Nationalsozialismus

Eines der vorrangigsten Ziele des bürgerlichen Antifeminismus der Kaiserzeit bestand in der Verhinderung des Frauenwahlrechts. Ein breites, politisch differenziertes Lager, darunter auch Frauenorganisationen, sprach sich gegen das Stimmrecht für Frauen aus. Die Gegner_innen von Emanzipation und Gleichberechtigung fürchteten um den Fortbestand der Familie, trauten Frauen keine vernünftigen Entscheidungen zu und prophezeiten eine Emotionalisierung der Politik sowie eine als unangemessen bewertete Verweiblichung bislang männlicher gesellschaftlicher Sphären (vgl. Planert 1998). Trotz dieser Widerstände erzielte die erste Frauenbewegung politische Erfolge, die die gesellschaftlichen Verhältnisse nach dem 1. Weltkrieg grundlegend veränderten. Frauen erhielten das Stimmrecht, sie bekamen unter anderem Zugang zu Universitäten, sie konnten beispielsweise Beamtinnen, Anwältinnen, Richterinnen oder Reichstagsabgeordnete werden.

Da diese Emanzipationsdynamik nicht mehr zurückzudrehen war, griffen Antifeminist_innen sie auf. Sie riefen auch Frauen zur Wahl auf und zwar für die Parteien, die antifeministische Positionen vertraten (vgl. Planert 1998). Nach wie vor machten sie ihre Positionen stark: die biologisch ontologische Beschreibung von Geschlechterdifferenz und daraus abgeleitet die unterschiedlichen Verantwortungszuweisungen von Männern und Frauen. Das heißt: Frauen sollten sich um Kinder und Familie kümmern, während Männern Produktion, Politik und Öffentlichkeit zugeordnet wurden.

Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklungen differenzierte sich die zunächst gegen das Stimmrecht organisierte antifeministische Bewegung zunehmend aus und löste sich zum Teil auf. Die Kritik an der Emanzipation und Gleichberechtigung von Frauen wurde von Teilen der Antifeminist_innen zunehmend mit der Idee der Nation und des ‚Volkes’ verknüpft und mit einer grundlegenden Kritik an der Weimarer Republik und den Versailler Verträgen verbunden. Diese wurden – wie Ute Planert es ausdrückt – als „symbolische Kastration“ (Planert 1998: 19) empfunden. Es entwickelten sich in den 1920er-Jahren zunehmend völkisch radikalisierte antifeministische Haltungen, die gemeinsam mit der „Männerbund-Verherrlichung“ (ebd.: 257) die als natürlich angesehene Geschlechterordnung und die damit verbundene männliche Dominanz wiederherstellen wollten. In dieser Geschlechterordnung wurde Frauen die Rolle als Mutter und als ‚Mutter des Volkes’ zugewiesen, die sich durch ‚Hingabe zum Volk’ auszeichnen sollte (ebd.: 251).

Die durch die Frauenbewegung ausgelösten gesellschaftlichen Veränderungen führten dazu, dass die NSDAP die so genannte Frauenfrage nicht außen vorlassen konnte. Völkisch radikalisierte antifeministische Positionen erwiesen sich in diesem Zusammenhang als sehr anschlussfähig, wie sich auch in der personellen Verflochtenheit ihrer Vertreter_innen mit der NSDAP zeigte (vgl. Planer 1998: 251ff, Schmidt-Waldherr 1987: 158ff). Im Nationalsozialismus setzte sich die enge, als wesenhaft verstandene Verknüpfung von Weiblichkeit und Muttersein durch. Dies wurde rassisch-völkisch ideologisiert, indem die Frau als ‚Mutter des Volkes’ und als ‚Hüterin der Rasse’ stilisiert wurde, als deren Aufgabe die ‚Reinhaltung’ der ‚Volksgemeinschaft’ gesehen wurde (vgl. Wagner 2010, Brockhaus 2008). Die Frage der Geschlechterordnung im Nationalsozialismus bezog sich lediglich auf die Frauen und Männer, die der nationalsozialistischen ‚Volksgemeinschaft’ zugerechnet wurden. Somit wurde die Aushandlung von Geschlechterverhältnissen ein wichtiges Moment rassisch-völkisch ideologisierter Wir-Konstruktionen.

Für diesen Beitrag wird vor dem Hintergrund der Berufsbeschreibung der ‚Volkspflegerin’ die Frage relevant, in welchem Verhältnis die Zuweisung der Frau in die Position der Mutter und die weibliche Erwerbstätigkeit als Errungenschaft der Weimarer Republik standen. Dies soll nun konkret an dem Beruf der ‚Volkspflegerin’ dargestellt werden.


3. Der Beruf der ‚Volkspflegerin‘

Auch wenn im NS die oben dargestellte biologistische Vorstellung der Frau als Mutter und als ‚Mutter des Volkes’ vorherrschte, ließ sich die Erwerbstätigkeit von Frauen nicht vollkommen ignorieren. Gleichwohl flossen die Weiblichkeitskonzepte der NS-Ideologie in die Vorstellung der Berufe ein, in denen Frauen tätig sein konnten. Berufstätigkeit von Frauen galt in weiblich codierten Berufen als möglich, die dem Bild einer verberuflichten Mütterlichkeit im Dienste der ‚Volksgemeinschaft’ entsprachen. Dazu gehörten Berufe wie Erzieherin, Hausgehilfin oder Pflegerin (vgl. Wagner 2010: 101ff). Diese Berufe wurden über die biologistische Gleichsetzung von Weiblichkeit und Mütterlichkeit als Berufung verstanden. Berufstätigkeit war vorgesehen für die Frauen, die keine Kinder hatten und die damit ihrer ‚eigentlichen Bestimmung‘ – dem Muttersein – nahekommen sollten.

Auch der Beruf der ‚Volkspflegerin’ entsprach den Vorstellungen weiblicher Erwerbstätigkeit in der NS-Ideologie. Diese Tätigkeiten hatten ihre Vorläufer in der Wohlfahrtspflege und der ersten Frauenbewegung, die unter anderem um die Verberuflichung der Armenfürsorge rang. Diese zunächst ehrenamtlich von Frauen übernommenen Tätigkeiten wurden zu Beginn des 20. Jahrhunderts zunehmend verberuflicht und es wurden entsprechend Ausbildungen geschaffen. 1910 wurden 429 examinierte Wohlfahrtspflegerinnen gezählt, 1915 waren es bereits 897 (vgl. Sachße 2011: 99). In vielen Städten entstanden zeitgleich Schulen, oftmals getragen von lokalen oder regionalen Frauenvereinen, in denen Frauen eine Ausbildung zur Wohlfahrtspflegerin absolvieren konnten. Sie lernten dort pädagogische und sozialarbeiterische Grundlagen und es entwickelten sich erste wissenschaftliche Ansätze der Wohlfahrtspflege, zu deren Vorreiter_innen unter anderen Jane Addams und Mary Richmond in den USA, Alice Salomon in Deutschland oder Ilse Arlt in Österreich gehörten (vgl. Braches-Chyrek/Sünker 2010).

Mit Beginn des NS lässt sich in diesem Berufsfeld ein paradigmatischer Wechsel feststellen, auch wenn der ‚Geist der Volksgemeinschaft‘ von den ersten Theoretiker_innen Sozialer Arbeit schon zu Beginn des 1. Weltkrieges gefordert wurde. Spätestens in dieser Phase können eugenische und rassistische Kontinuitäten sowie biologistische soziale Pathologisierung, einhergehend mit psychiatrischen Wissensproduktionen rekonstruiert werden (vgl. Kappeler 2000: 706ff, Ralser 2010: 135). Die Berufsbezeichnung der Wohlfahrtspflegerin oder Fürsorgerin änderte sich im NS in die der ‚Volkspflegerin’, womit auch eine veränderte Berufsauffassung verbunden war: Ziel der Arbeit war es fortan nicht mehr, sich um Arme und Bedürftige zu kümmern, sondern der ‚Erhaltung’ und ‚Reinheit’ der von den Nationalsozialist_innen konstruierten ‚Volksgemeinschaft’ zu dienen (vgl. Kölsch-Bunzen 2016, Kompisch 2008).

‚Volkspflegerinnen‘ wurden von der Nationalsozialistischen Volkspflege (NSV) ausgebildet, aber auch in den noch verbliebenen Schulen der Frauenvereine, die sich nicht alle der NSV anschließen wollten, sondern sich eher zur NS-Frauenschaft hin orientierten. Dies bedeutete jedoch nicht unbedingt eine Distanz zur NS-Ideologie.

Eine dieser Schulen, in der seit 1917 zunächst Frauen für die Wohlfahrtspflege ausgebildet und ab 1933 dann ‚Volkspflegerinnen’ ihre Berufsausbildung absolvierten, ist die ‚Frauenschule für Volkspflege’ Stuttgart, wie sie von 1934 an genannt wurde (vgl. Kölsch-Bunzen 2016). Die Rekonstruktion der Geschichte dieser Institution im NS steht noch an ihrem Anfang. Belegt ist allerdings die paradigmatische Wende im beruflichen Selbstverständnis und die ideologische Nähe zum NS unter anderem durch die Schriften der Leiterin dieser Frauenschule von 1938 bis 1945, Margarete Junk. Sie veröffentlichte 1940 das Buch „Mädelberufe in vorderster Front“, in dem sie das Berufsbild der ‚Volkspflegerin’ darstellt und dabei auch Geschlechterverhältnisse im Spannungsfeld von Erwerbstätigkeit und ‚Mutterbild’ thematisiert.


4. Das Berufsbild der ‚Volkspflegerin’ bei Margarete Junk

Bei Margarete Junk konkretisieren sich die Vorstellungen der mit diesem Beruf verbundenen verberuflichten Mütterlichkeit und die rassisch-völkische Ideologie, die während der NS-Zeit den normativen Rahmen für diesen Beruf darstellte. Junk stellte in ihrem Buch den Beruf der ‚Volkspflegerin’ und die damit verbundenen Aufgaben und Tätigkeitsfelder vor und schrieb ihm eine wichtige Bedeutung für die ‚Pflege’ und den ‚Erhalt der Volksgemeinschaft’ zu. Sie unterstrich zudem – das wird im Titel bereits deutlich – dass diese Aufgabe eine von Frauen war und einem ‚Fronteinsatz’ gleichgestellt werden konnte und dies nicht irgendwo, sondern „in vorderster Front“, gleichsam im ‚Schützengraben des Pflegens’. Junk thematisierte zudem eine Gleichzeitigkeit von nationalsozialistisch-völkischem Frauenideal der Frau als ‚Mutter und Gestalterin des Volkes’ und emanzipativen Aspekten der Frauenbewegung, indem sie sich für die Notwendigkeit der Erwerbstätigkeit von Frauen aussprach, damit diese finanzielle Unabhängigkeit erlangen konnten.

Als Junk die Position der Schulleitung übernahm, war sie 30 Jahre alt und hatte ihren ursprünglichen Berufswunsch aufgegeben. Sie studierte zunächst Jura und strebte eine Stelle in der Jugendgerichtsbarkeit an. 1932 wechselte sie das Fach und begann eine Lehrer_innenausbildung, weil sie – so ihre Begründung – als Frau keine Möglichkeit der Anstellung in der Jugendgerichtsbarkeit mehr sah (vgl. StAL EL 902 20_Bue 48429). Jura studieren zu können und sich eine Berufstätigkeit in diesem Bereich vorzustellen, lässt sich nicht ohne die Erfolge der ersten Frauenbewegung denken. Auch Junks Begründung für die berufsbiografische Neuorientierung mit dem Verweis auf Schließungsmechanismen gegenüber Frauen, lässt ein Bewusstsein bezüglich der Kämpfe der Frauenbewegung vermuten.

1931, Junk war 23 Jahre alt, wurde ihre Ehe „ohne ihr Verschulden“ (ebd.) geschieden. Sie lebte von diesem Zeitpunkt an als alleinerziehende Mutter mit ihrem damals drei Jahre alten Sohn. Diese biografischen Fragmente, die sich aus dem Leben von Margarete Junk bisher zusammentragen ließen, legen den Schluss nahe, dass ihre berufliche Laufbahn durchaus Spuren von Emanzipation und Feminismus zeigt, die nicht vollständig verschwanden, auch wenn sie sich als Leiterin der Sozialen Frauenschule in ihrer Publikation eindeutig der NS-Ideologie anschloss.

Nachdem sie im Rahmen eines Spruchkammerverfahrens entlastet wurde, wurde Junk 1947 als Leiterin der Sozialen Frauenschule erneut berufen und blieb bis 1965 im Amt. Auch im Nachkriegsdeutschland beteiligte sie sich publizistisch am fachlichen Diskurs um Rolle und Aufgabe der Wohlfahrtspflege. 1950 erschien in den Blättern der Wohlfahrtspflege ein von ihr verfasster Aufsatz mit dem Titel „Die Ausbildung zum Sozialen Beruf – Entwicklung und Stand“. Darin stellte sie folgende Frage: „Die Frauen, die damals 1917 bis 1919 in der Sozialen Frauenschule des Schwäbischen Frauenvereins ausgebildet als erste in den Beruf gegangen sind, stehen heute noch mitten in der wohlfahrtspflegerischen Praxis. Wie ist es dahin gekommen?“ (Junk 1950: 120). Junk nahm in ihrem Text einen kurzen historischen Rückblick vor. Sie begann bei der bürgerlichen Frauenbewegung, beschrieb die Notwendigkeit der Verberuflichung der Armenfürsorge und thematisierte die Schwierigkeit der Anerkennung von beruflichen Leistungen von Frauen, gerade durch die oft männlichen Beamten in den Behörden. Junks Rückblick reichte bis zum Jahr 1934 und wurde 1948 fortgesetzt. Die Zeit zwischen 1934 und 1948 thematisierte sie nicht. Sie ging anschließend ausführlicher auf die damals aktuelle Ausbildungssituation und die wichtigsten Ausbildungsinhalte ein. Diese zeitliche Leerstelle, die Margarete Junk in ihrem Text beschrieb, war symptomatisch für den Umgang mit der NS-Geschichte in dieser Zeit, aber auch noch lange danach – auch in der Sozialen Arbeit.

Doch gerade personale Kontinuitäten, wie sie sich aus ihrer Vita beispielhaft für viele andere rekonstruieren lassen, verweisen darauf, dass sich die Lesart der Geschichte der Sozialen Arbeit nicht halten lässt, sie hätte 1933 geendet und 1945 wieder neu begonnen. Dies wird relevant für die Auseinandersetzung mit der Beteiligung der ‚Volkspflege’ an der Vernichtungspolitik der Nationalsozialist_innen, aber auch – und das wird in diesem Beitrag fokussiert – für die Frage nach der Aushandlung von Geschlechterverhältnissen in als weiblich codierten Berufsfeldern.

Die Machtübertragung an die Nationalsozialist_innen und damit das Jahr 1933 gilt als Zäsur, mit der die Weimarer Republik zu Ende ging. Eine solche historische Zäsur wird allerdings in vielen Bereichen unter anderem durch personelle Kontinuitäten überschrieben, die in ihrem Handeln auch bis dahin Gedachtes und Praktiziertes zum Teil mit- und weiterführen und darüber möglicherweise die Akzeptanz des menschenverachtenden Systems des NS erhöhen: Am Beispiel des Buches von Margarete Junk lässt sich zeigen, wie die völkisch-rassische Ideologie des NS in die Konzeption des Berufs der ‚Volkspflegerin’ mit Bezug auf völkische Geschlechtervorstellungen eingeschrieben wurde, ohne dabei emanzipative Ideen von Geschlechterverhältnissen völlig aufgeben zu müssen. Darauf verweist eine hermeneutische Analyse von Textpassagen ihres Buches.


5. Tiefenhermeneutisch orientierte historische Werkstatt

Wie ausgeführt, hat sich eine Gruppe von Lehrenden und Studierenden der Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege an der Hochschule Esslingen im Rahmen einer tiefenhermeneutisch orientierten historischen Werkstatt mit dem Buch „Mädelberufe in vorderster Front“ beschäftigt und dabei versucht, diese historische Quelle anhand der sozialwissenschaftlichen Methode einer sequenziellen, tiefenhermeneutischen Rekonstruktion zu analysieren. Damit bietet diese Werkstatt ein offenes Forum, in dem Lehrende und Studierende gemeinsam um mögliche Interpretationen ringen und sich Orte und Zeit sowie Material für gemeinsames, im besten Falle reziprokes und reflexives Denken neu erschließen (vgl. Dirks 2003, Messerschmidt 2013: 11). Ein folgend beschriebener rekonstruktiv tiefenhermeneutischer Zugang zu historischen Quellen kann für Historiker_innen provozierend sein. Ziel unserer Analyse war es, sowohl manifeste als auch latente Wissensvorräte und Deutungsmuster aus einer ausgewählten Eingangssequenz herauszuarbeiten. Interessant im Kontext dieser Forschungstätigkeit ist es hervorzuheben, dass eine solche „sozialwissenschaftliche Werkstattkultur“ (vgl. Dirks 2003) ihren Ausgang in der Chicago School der 20er-Jahre hat und in Deutschland von Karl Mannheim zur selben Zeit entworfen wurde und somit zu den Anfängen einer Verberuflichung Sozialer Arbeit eine zeitliche und örtliche (z. B. Jane Addams in Chicago) Nähe aufweisen. Wir erprobten in der historischen Werkstatt eine später daraus entwickelte, tiefenhermeneutische Kulturanalyse (vgl. König 2016).

Soziales Handeln, das sich in Texten und Bildern ausdrückt, vereint manifeste (bewusste, motivierte) und latente (unbewusste) Sinnstrukturen. Ein Text kann, mit Adorno gesprochen, wie ein Kunstwerk „etwas sagen und mit dem gleichen Atemzug es verbergen“ (Adorno 1970: 182, zit. nach König 1997: 219). Es ging Theodor W. Adorno um die Dechiffrierung des Verborgenen hinter dem Erfassbaren gesellschaftlicher Verhältnisse (vgl. König 1997: 226). Dem manifesten Sinn wird sich durch logisches Verstehen angenähert, und zwar durch intersubjektiv teilbaren Sprachgebrauch (vgl. Klein 2009: 6). Das Freilegen der latenten Sinnstrukturen, sozusagen als Wirkungsanalyse des Textes (vgl. ebd.: 7), verdient in der Auseinandersetzung besondere Aufmerksamkeit, da sie bestimmten (auch verdrängten) Phänomenen eine Stimme geben kann, welche „aufgrund ihrer Unvereinbarkeit mit der gesellschaftlichen Moral (…) der sprachlichen Selbstverfügung entzogen wurden“ (König o. A.). Das kann dann auftreten, wenn etwas nicht sein kann, was nicht sein darf.

Die tiefenhermeneutische Kulturanalyse versucht als psychoanalytisch inspirierte Kulturkritik (vgl. König 2016: 317), rekonstruktive Deutungsangebote zu machen, „wie kulturelle Sinnangebote“, z. B. „politische Inszenierungen“, von den Subjekten aufklärbar sind, oder wie die Subjekte davon vereinnahmt werden können (König o. A.). Mit ihr lassen sich Ideologien dekonstruieren und vergessene Zusammenhänge ins Bewusstsein rufen (vgl. Klein 2009: 14). Dabei kann auch im Nachhinein deutend unterstellt werden, wie Macht und Herrschaft manifest und latent auf Subjekte wirken und/oder wie sie sich angesichts der Machtquellen als kreativ, widerständig und handlungsfähig erleben können (vgl. König o. A: 9). „Die Sprache ist eine Bastion herrschaftskonformer sozialer Regeln, Normen und Werte“ (Braun 2006: 143), sie kann ein Medium einer herrschenden Moral werden, einhergehend mit Verhaltensvorschriften als soziale Praxen, welche Individuen sowohl auf der latenten als auch auf der manifesten Ebene durchdringt (vgl. König 1997: 218). Hans-Dieter König sieht beispielsweise im Konzept der „Volksgemeinschaft“ „uneingelöste Wünsche“ (ebd.: 222) und „unerfüllte Träume nach Sicherheit (…) und einem harmonischen Einssein mit der Welt“ (ebd.), welche über Zwang, Unterwerfung und Autorität hinwegtäuschen würden. Das ist nicht als Legitimierung zu verstehen, sondern als analytische Perspektive für die latente Ebene sozialer Praxis.

Die auf Alfred Lorenzer zurückgehende tiefenhermeneutische Kulturanalyse (vgl. König 2016: 317) versucht u. a., literarische Texte zu interpretieren und fragt dabei v. a. nach dem subjektiven Erleben der Forscher_innen in der Rekonstruktion des in Texten eingelagerten szenischen Gehaltes mit einer sequentiellen Analyse (Sinneinheit für Sinneinheit im jeweiligen Satz) (vgl. König o. A.). In der tiefenhermeneutischen Kulturanalyse wird der freien Assoziation, also zunächst dem freien Erzählen, ohne Kritik und Auswahl, also was sich den Forschenden aus dem Text heraus aufdrängt, sowie dem rationalen Nachvollziehen gleichermaßen Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei versuchen Forscher_innen, irritierende Textpassagen mit ihren Ungereimtheiten, Inkonsistenzen, Paradoxien und Ambivalenzen über das möglichst voraussetzungslose Bilden von Lesarten aufzuschließen. Die manifeste Sinnebene (z. B. genannte Gründe, Motive) wird um die latente Sinnebene (z. B. unterlegte und eingelagerte Gewalt, Aggression und Angsterzeugung) ergänzt. Werkzeug eines solchen Zugangs zu latenten Sinnstrukturen ist die Übertragung-Gegenübertragung, indem aufgrund des Textes wachgerufene Vorstellungswelten versprachlicht und intersubjektiv in der Analysegruppe verhandelt werden können (vgl. Klein 2009: 7). Gefühle, die sich den Forscher_innen aus dem Text heraus aufdrängen, lassen sich auf manifester Ebene nicht voll rational einholen (vgl. König 1997: 228). Die Vielzahl der entstehenden Lesarten ergibt – aus den in einer Gruppe erfolgten Interpretationsvariationen – im besten Fall eine geteilte Deutung der Textsequenz. An diese möglicherweise neu gewonnenen Einsichten schließt eine theoretische, soziale und historische Kontextualisierung, als „systematische historisch-kulturelle Rahmenanalyse“ (Klein 2009: 8) an, welche in einer Resymbolisierung erste vorsichtige Verallgemeinerungen ermöglichen kann (vgl. Klein 2009: 8, König o. A.).

Korrektiv in einem solchen induktiv-abduktiv-assoziativen Geschehen kann eine sorgsame, explizierende Rückbindung der Interpretationen und Deutungsversuche an den Text sein. Abduktive Rückschlüsse können die Forscher_innen „wie ein Blitz“ (König 1997: 230) einholen. Durch das konkrete und sinnliche Deuten der genauen Textstelle bekommt die Interpretation ihre (zunächst einmal vorläufige und stets falsifikationsoffene) Bedeutung.

Eine wichtige Frage ist, wie wir als nicht psychoanalytisch ausgebildete Wissenschaftler_innen und Studierende den methodischen Zugang Tiefenhermeneutik überhaupt erproben können. Wir erlebten die historische Werkstatt als einen methodisch experimentellen Zugang, welcher sich strikt an dem Prinzip der sequenziellen Textauslegung orientierte und sowohl Assoziationen als auch Übertragung-Gegenübertragung zuließ. Interessant hierbei ist, dass es in der Interpretation zunächst nicht unser Anliegen war, einen Antifeminismus aus der Quelle herauszuarbeiten. Er erschloss sich im Laufe der rekonstruktiven Arbeit induktiv-abduktiv.


6. Berufstätig als ‚Mutter des Volkes‘ – Erste Ergebnisse der tiefenhermeneutischen Analyse

Der analysierte Textabschnitt ist entnommen aus Magarete Junks Buch „Mädelberufe in vorderster Front“. Die Textstelle schließt an das Kapitel „Allgemeines zur Berufswahl der Mädchen“ an und beginnt mit der Adressierung der Leser_innen. Grundsätzlich sind junge Menschen angesprochen, die sich für das Berufsbild der ‚Volkspflege’ interessieren. Offen bleibt, ob nicht auch deren Eltern adressiert sein könnten.


6.1 Weibliche Fachkraft zwischen (Schein-)Aufwertung und Objektivierung

„Die Volkspflegerin, früher Wohlfahrtspflegerin oder Sozialarbeiterin, auch Fürsorgerin genannt, ist die weibliche Fachkraft, die berufsmäßig bei der Durchführung der nationalsozialistischen Wohlfahrtspflege eingesetzt wird. Sie ist entweder in der freien oder in der öffentlichen Wohlfahrtspflege tätig“ (Junk 1940: 13).

Zunächst wird die begriffliche Gleichsetzung von Wohlfahrtspflege, Sozialarbeit und Fürsorge mit dem Terminus der ‚Volkspflege’ vorgenommen. Damit reiht die Autorin die ‚Volkspflege’ in die Geschichte der Wohlfahrtspflege ein und konstruiert sie als logische historische Fortsetzung.

Auffällig erschien der Interpretationsgruppe in dieser Textpassage der Begriff der „Fachkraft“. Dieser lässt mehrere Deutungsmöglichkeiten zu. Dem Begriff Fachkraft wohnt das Wort „Fach“ inne, was auf eine gewisse Fachlichkeit schließen lässt. Allerdings werden Tätigkeitsbezeichnungen besonders dann mit dem Begriff der Fachkraft beschrieben, wenn sie eher diffus sind. An Beispielen von anderen weiblich codierten Berufen mit geringer gesellschaftlicher Anerkennung, wie etwa Reinigungs- oder Pflegefachkraft, diskutierte die Gruppe den Begriff als ein Moment der sprachlichen Aufwertung dieser beruflichen Tätigkeiten. Gerade hoch angesehene Berufe – wie beispielsweise Ärzt_innen – würden sich nicht als medizinische Fachkräfte beschreiben, außer sie werden im Krisenfall homogenisiert und unter den Begriff Einsatzkräfte subsumiert. In dieser Logik werden auch Soldat_innen zu Streitkräften konstruiert.

Zunächst stellt der Begriff der Fachkraft eine geschlechtsneutrale Zuschreibung dar. Dennoch weist Junk explizit auf die weibliche Fachkraft hin und nimmt damit eine eindeutige Zuordnung innerhalb der Geschlechterdifferenzierung vor. Diese Zuordnung wird weder begründet noch ausgeführt, was einer scheinbaren Selbstverständlichkeit gleichkommt.

Wird „Kraft“, als zweiter Bestandteil des Wortes, im Sinne von Kraft des Amtes verstanden, lässt sich hieraus eine Stellvertreter_innenposition ableiten, die eine gewisse Autonomie im Handeln voraussetzen würde – wie es beispielsweise für Richter_innen, Soldat_innen oder Polizist_innen gilt. Dies steht im Widerspruch zu der Formulierung des „Eingesetzt-Werdens“, die in der Textpassage auftaucht. Fachkräfte der ‚Volkspflege’ werden jedoch in der Regel funktional und im Sinne der NS-Ideologie (z. B. für die ‚Rassenhygiene’) zielorientiert eingesetzt. Fachkräfte der ‚Volkspflege’ arbeiten somit wissentlich nicht autonom, sondern in einer widersprüchlichen Einheit von nationalsozialistisch orientiertem Berufsverständnis und autonomer Fachlichkeit, die Widerstandspotenzial beinhalten würde. Margarete Junk entwirft in dieser Textpassage also ein Berufsbild, in das die Handlungslogik der ‚Volkspflege’ eingelagert ist, ohne diese explizit zu benennen.


6.2 Naturalisierte Geschlechterordnung und Begabungskonstruktion

„Daneben gibt es seit neuestem auch männliche Fachkräfte, Wohlfahrtspfleger und Fürsorger genannt, die entsprechend ihrer weiblichen Berufskameradin in allen Zweigen der Volkspflege tätig sind. Mann und Frau werden auf Grund ihrer verschiedenartigen Begabungsrichtung als sich ergänzende Kräfte verwendet. Von Über- oder Unterordnung, von größerer oder geringerer Wertung kann naturgemäß nicht die Rede sein“ (Junk 1940:13).

Die weitere Beschreibung der ‚Volkspflegerin’ ist eingeleitet durch eine Idealtypisierung. Angesprochen werden nun nicht mehr die Leser_innen, sondern es wird – in dritter Person – ein vergeschlechtlichter Idealtypus der ‚Volkspflegerin’ entwickelt. Als kontemporäre Entwicklung wird der Beruf der ‚Volkspflegerin’ neben Frauen, nun auch als für Männern zugänglich dargestellt, welche ebenso als Fachkraft eingesetzt werden können und dabei als in einem nichthierarchischen Verhältnis zu Frauen konstruiert werden. Männern und Frauen werden unterschiedliche Kompetenzen zugeschrieben, aufgrund derer sie sich das Arbeitsfeld teilen.

Die Verwendung des Plurals in Bezug auf Männer im Gegensatz zum Begriff „der Frau“ verweist auf eine Erhöhung des Weiblichen durch Idealisierung, Assoziationen mit biblischen Bildern von Mütterlichkeit oder der „Mutter des Volkes“. Gleichzeitig legt das Einbeziehen von Männern in die Beschreibung dieses weiblich codierten Berufs eine Aufwertung, allein aufgrund der Präsenz von Männern, nahe (vgl. Wetterer 2002). Die Dichotomie durch Überhöhung und Idealisierung der Frau und gleichzeitiger Aufwertung über Männlichkeit, stehen in einem Spannungsverhältnis, welches sich auch im Folgenden fortschreibt.

‚Volkspflege‘ zwischen „eingesetzt werden“ und „tätig sein“ kann assoziativ mit Mütterlichkeit und Repression übersetzt werden. Denn aus dieser Bildlichkeit heraus, ist die ‚Volkspflegerin‘ entweder in ihrer naturalisierten ‚Mutterrolle‘ – aber dennoch als Subjekt – arbeitend oder wird als Repressionsmedium im NS „eingesetzt“.

Das Geschlechterverhältnis in der ‚Volkspflege‘ bleibt an dieser Textstelle uneindeutig. Eine Hierarchie zwischen Männern und Frauen wird verneint, was nur mit Bezug auf genau diese Hierarchie möglich ist. Über die Behauptung unterschiedlicher Begabungsrichtungen von Männern und Frauen konstruiert Margarete Junk eine grundlegende und ontologische Geschlechterdifferenz, aus der sich in ihren Ausführungen allerdings keine hierarchische Konstellation ergibt. Damit verneint sie die in der späteren Geschlechterforschung thematisierte Gleichursprünglichkeit von Differenz und Hierarchie (vgl. Gildemeister/Wetterer 1992). Eine Begründung der Begabungen qua Geburt bleibt aus. Dennoch scheint die Lesart eines naturalistischen Begabungskonzeptes nicht unplausibel. So ist die Idee der „Verschiedenartigkeit“ der Geschlechter kohärent mit der NS-Weltanschauung und Rassenlehre, welche durch naturalistische Determinationen die Individuen in Positionen verweist. Die Zuordnung der Berufe in das System der Zweigeschlechtlichkeit reproduziert Bilder von Männlichkeit und Weiblichkeit und stabilisiert die als natürlich angesehene Geschlechterordnung. Junk schließt an die Geschlechterideologie im NS an, indem sie die Differenz zwischen Männern und Frauen als natürlich begreift und gleichzeitig ein gleichwertiges Zusammenstehen beider Geschlechter für die Volksgemeinschaft als imaginiertes gemeinsames Drittes postuliert (vgl. Wagner 2010: 156f).


6.3 ‚Volkspflege’ als „Berufsarbeit in vorderster Front“

„Soziale Arbeit ist Arbeit am Lebendigen, sie ist daher vor allem Aufgabe und Beruf der Frau geworden. Hier ist sie auf ihrem ureigenen Gebiet tätig, Pflegerin der lebendigen Substanz unseres Volkes. Damit ist ihr eine grundlegende Aufgabe im Dritten Reich gestellt, die ohne ihre Mitarbeit nicht gelöst werden kann. Volkspflegerin sein bedeutet Berufsarbeit in vorderster Front“ (Junk 1940: 13).

Der Begriff des „Lebendigen“ sticht in dieser Textpassage heraus. Anstatt von der Arbeit mit Menschen zu sprechen, verweist Junk auf die „Arbeit am Lebendigen“, was einen Rückbezug auf die Gestaltungs- und Formungsidee in der ‚Volkspflege‘ zulässt. Erzeugt wird so eine gewaltausübende Distanz zum Lebendigen. Diese Darstellung ruft das Berufsbild der Chirurgie auf – im Sinne einer Sozialchirurgie, die ein regulierendes oder körperliches Verständnis der Arbeit der ‚Volkspflege’ nahelegt. Allerdings bleibt die Frage offen, was mit dem Lebendigen gemeint ist. Hier bietet sich eine Interpretation an, die entpersonalisierend und homogenisierend zugleich ist und Assoziationen von „würdig“ und „nichtwürdig“ (vgl. Ralser 2010) hervorruft.

Auch die biochemische Beschreibung der „lebendigen Substanz“ weckt – wie bereits die Sozialchirurgie – naturwissenschaftliche Assoziationen und ist verbunden mit Gestaltungsfantasien bis hin zur kompletten Transformation der Gesellschaft. Gerade die naturwissenschaftlichen Bezüge und der damit verbundene Gestaltungsgedanke scheinen im Widerspruch zu stehen mit den naturhaften Vorstellungen von Weiblichkeit im Nationalsozialismus. Hier werden Bilder aufgerufen, die eher mit Vorstellungen von Fachlichkeit und Sachverstand verbunden sind.

Auffallend ist zudem die klare Verortung Sozialer Arbeit als Berufsarbeit und damit die Zuordnung in die Erwerbssphäre. Junk schreibt dieses Berufsfeld hier eindeutig Frauen zu, benutzt allerdings keine Begriffe, die mit Natur oder Berufung einhergehen, sondern der Beruf ist in ihrer Darstellung zu einem von Frauen „geworden“. Dies steht im Widerspruch zu ontologischen Geschlechterbildern, die auf das „Sein“ rekurrieren, nicht hingegen auf das „geworden Sein“. Sie bezeichnet die Soziale Arbeit als „Aufgabe“ und „Beruf“ und somit als etwas, das es zu erledigen bzw. zu erfüllen gilt. Dennoch schließt mit der erneuten Erwähnung „der Frau“ im Singular eine homogenisierende Argumentation an.

Die Verwendung des Begriffs „ureigenes Gebiet“ irritierte. Die Assoziationen zum Begriff „Gebiet“ reichten in der Gruppe von Fachgebiet bis Naturgebiet und stellten die Frage nach dessen Reichweite, Ausdehnungsmöglichkeiten oder Begrenzungen. Die Autorin benutzt nicht nur den Begriff „eigen“, sondern „ureigen“, was auf Zwangläufigkeiten und Unhinterfragbares verweist und was die Soziale Arbeit als Aufgabe, ja quasi als Pflicht oder ‚Dienst am Volk’ konstruiert, der/dessen man sich nicht entziehen kann, auch wenn es sich um Berufsarbeit handelt. Diese Aufgabe wird dabei als konstitutiv für das Fortbestehen des „Dritten Reichs“ und die ‚Volkspflegerin‘ als unverzichtbarer Bestandteil angesehen.

Auch wenn Junk zu Beginn der Passage von der Sozialen Arbeit als Berufsarbeit spricht und bei dieser Darstellung bis zum Ende der Passage bleibt, setzt sie mit der Formulierung „Volkspflegerin sein“ Berufsarbeit und Identität und damit Handeln und Sein gleich. Durch diese Ausführungen werden Assoziationen zur Sinnstiftung durch Arbeit und damit zum aktuellen soziologischen Konzept der Subjektivierung von Arbeit (vgl. Voß/Pongratz 1998) geweckt.

Die Metapher der „Front“, mit der Margarete Junk am Ende der Passage die ‚Volkspflege’ einordnet‚ verweist auf Geschlechterverhältnisse, ohne diese explizit zu benennen. Der Begriff der „Front“ ist eindeutig verbunden mit dem Vokabular des Krieges und damit mit einer männlich codierten Sphäre. Berufsarbeit und Fronteinsatz stehen zwar in gewissem Widerspruch, gleichwohl soll mit dieser Verbindung offensichtlich die Bedeutung der ‚Volkspflege’ unterstrichen werden. Auffallend ist jedoch die Verwendung der Präpositionen. Junk spricht von Berufsarbeit „in vorderster Front“ und ordnet diesen ‚Einsatz’ – ein Begriff, der auf die Formulierung „eingesetzt werden“ in der ersten Textpassage zurückgreift – im Gegensatz zu Soldaten als nicht-räumlich expansiv, sondern nach innen gerichtet ein. Hier wird deutlich, dass der ‚Volkspflegerin‘ zwar die vorgesehene Geschlechterrolle von Weiblichkeit zugewiesen wird, diese aber mit exklusiv-männlichen Vorstellungen des Soldatentums verbunden werden.

Ähnlich wie bei dem Verweis auf männliche ‚Volkspfleger’ in der zweiten Passage werden auch hier Geschlechterverhältnisse nicht eindeutig trennend dargestellt. Es wird der Versuch unternommen, den Beruf der ‚Volkspflege’ unter Bezug auf Männlichkeit aufzuwerten. Damit greift Junk auf Geschlechterhierarchien zurück, obwohl sie deren Existenz – wie ebenfalls in der zweiten Passage herausgearbeitet – negiert.


7. Diskussion

Das Buch „Mädelberufe in vorderster Front“ von Margarete Junk aus dem Jahr 1940 hatte zum Ziel, eine Beschreibung des Berufs der ‚Volkspflegerin’ bereitzustellen und junge Menschen, vor allen Dingen Frauen, für diesen Beruf zu gewinnen. Die hier vorgestellte tiefenhermeneutische Analyse dieser historischen Quelle legt jedoch noch weitere im Text eingelagerte Sinnebenen frei. Die Autorin bezieht sich auf völkisch gewendete antifeministische Vorstellungen einer ontologischen Geschlechterdifferenz, bei der Frauen die Position der Mutter und, im Kontext des Berufs der ‚Volkspflege’, sogar der ‚Mutter des Volkes’ zugewiesen wird. Gleichzeitig verweist sie im Text auf Geschlechterhierarchien. An verschiedenen Stellen nimmt sie eine Aufwertung der weiblichen Berufstätigkeit über die Bezugnahme auf beispielsweise Männer in der ‚Volkspflege’ bzw. männlich codierte gesellschaftliche Sphären (Front, Krieg, Soldaten) vor. Hier wird die Idee der Gleichstellung der Wichtigkeit weiblicher Erwerbstätigkeit mit der von Männern latent. Es lassen sich also emanzipatorische Ideen auf der Ebene der Geschlechterverhältnisse rekonstruieren, die in der Kombination mit völkisch-antifeministischer Ideologie den Beitrag von Frauen zur Umsetzung der NS-Ideologie und NS-Politik stark machen. Und dies nicht nur als Mütter, sondern auch als erwerbstätige Frauen. Diese Gleichzeitigkeit von völkisch-antifeministischer Ideologie und Fragmenten von Ideen der Frauenbewegung könnte mit zur breiteren Akzeptanz völkisch-antifeministischer Ideologie im Konkreten beigetragen haben.

Die Analyse dieser Textpassage zeigt den paradigmatischen Wandel des Übergangs von der Wohlfahrtspflege zur ‚Volkspflege’. Dabei wird deutlich, wie einfach sich die ‚Volkspflege’ in den Dienst der NS-Ideologie und ihre biologistisch-rassistischen Grundlagen stellte und sich diese sogar zu eigen machte. Das unterstreicht die Notwendigkeit einer eigenen, menschenrechtsorientierten normativen Grundlage der Sozialen Arbeit heute, um sich gegen ideologische Indienstnahme verwehren zu können.


Literatur

Braches-Chyrek, Rita / Sünker, Heinz (2010): Disziplin- und Professionsentwicklungen in der Sozialen Arbeit: Transformationen. In: Wilken, Udo / Thole, Werner (Hg.): Kulturen Sozialer Arbeit: Profession und Disziplin im gesellschaftlichen Wandel. Wiesbaden: VS Verlag, S. 61-73.

Braun, Karl-Heinz (2006): Psychoanalyse und Soziale Arbeit. Bildungstheoretische Überlegungen zum 150. Geburtstag von Sigmund Freud am Beispiel des Ansatzes von Alfred Lorenzer. In: neue praxis, 36 (2), S. 139-156.

Brockhaus, Gudrun (2008): Die ‚deutsche Mutter‘ in Johanna Haarers NS-Erziehungsratgebern – eine sozialpsychologische Untersuchung. In: Krauss, Marita (Hg.): Sie waren dabei. Mitläuferinnen, Nutznießerinnen, Täterinnen im Nationalsozialismus. Dachauer Symposien zur Zeitgeschichte, Band 8. Göttingen: Wallstein, S. 23-41.

Dirks, Una (2003): Das Konzept der Hildesheimer Forschungswerkstatt. http://www.staff.uni-marburg.de/~dirks/forwerk.htm (28.11.2016).

Gildemeister, Regine / Wetterer, Angelika (1992): Wie Geschlechter gemacht werden. Die soziale Konstruktion der Zweigeschlechtlichkeit und ihre Reifizierung in der Frauenforschung. In: Knapp, Gudrun-Axeli / Wetterer, Angelika (Hg.): TraditionenBrüche. Entwicklungen feministischer Theorie. Freiburg: Kore, S. 201-254.

Junk, Margarete (1950): Die Ausbildung zum Sozialen Beruf – Entwicklung und Stand. In: Blätter der Wohlfahrtspflege in Württemberg und Baden, Nr. 9, S. 120-124.

Junk, Margarete (1940): Mädelberufe in vorderster Front. Stuttgart: Union Deutsche Verlagsgesellschaft.

Kappeler, Manfred (2000): Der schreckliche Traum vom vollkommenen Menschen: Rassenhygiene und Eugenik in der Sozialen Arbeit. Marburg: Schüren.

Klein, Regina (2009): Tiefenhermeneutische Analyse. http://www.fallarchiv.uni-kassel.de/wp-content/uploads/2011/06/klein_tiefenhermeneutik.pdf (28.11.2016).

König, Hans-Dieter (1997): Tiefenhermeneutik als Methode kultursoziologischer Forschung. In: Hitzler, Ronald / Honer, Anne (Hg.): Sozialwissenschaftliche Hermeneutik. Wiesbaden: VS Verlag, S. 213-241.

König, Hans-Dieter (2016): Alfred Lorenzer: Das Konzil der Buchhalter. Die Zerstörung der Sinnlichkeit. Eine Religionskritik. In: Salzborn, Samuel (Hg.): Klassiker der Sozialwissenschaften. 100 Schlüsselwerke im Portrait. 2. Auflage, Wiesbaden: Springer VS, S. 317-320.

König, Hans-Dieter (o. J.): Tiefenhermeneutische Kulturanalyse. http://www.tiefenhermeneutik.org/glossar/tiefenhermeneutische-kulturanalyse/ (28.11.2016).

Kölsch-Bunzen, Nina (2016): ‚Nur dem Gesunden, Tüchtigen, dem Wertvollen in unserem Volke soll unsere Fürsorge gelten.‘ – Dr. Margarete Junk plädiert im Nationalsozialismus als Leiterin der Frauenschule des Schwäbischen Frauenvereins für einen Paradigmenwechsel von der Wohlfahrtspflege zur ‚Volkswohlfahrt‘. In: Bliemetsrieder, Sandro / Gebrande, Julia / Jaeger, Arndt / Melter, Claus / Schäfferling, Stefan (Hg.): Bildungsgerechtigkeit und Diskriminierungskritik. Historische und aktuelle Perspektiven auf Gesellschaft und Hochschulen. Weinheim/Basel: Beltz Juventa, S. 22-40.

Kompisch, Kathrin (2008): Täterinnen: Frauen im Nationalsozialismus. Köln: Böhlau.

Messerschmidt, Astrid (2013): Vorwort. In: Seyss-Inquart, Julia / Czejkowska, Agnieszka (Hg.): schule vermitteln. Kritische Beiträge zur Pädagogischen Professionalisierung. Wien: Löcker, S. 9-12.

Planert, Ute (1998): Antifeminismus im Kaiserreich: Diskurs, soziale Formation und politische Mentalität. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.

Ralser, Michaela (2010): Anschlussfähiges Normalisierungswissen. Untersuchungen im medico-pädagogischen Feld. In: Kessl, Fabian / Plößer, Melanie (Hg.): Differenzierung, Normalisierung, Andersheit. Soziale Arbeit als Arbeit mit den Anderen. Wiesbaden: VS Verlag, S. 135-153.

Sachße, Christoph (2011): Zur Geschichte Sozialer Dienste in Deutschland. In: Evers, Adalbert / Heinze, Rolf G. / Olk, Thomas (Hg.): Handbuch Soziale Dienste. Wiesbaden: VS Verlag, S. 94-116.

Schmidt-Waldherr, Hiltraud (1987): Emanzipation durch Professionalisierung? Politische Strategien und Konflikte innerhalb der bürgerlichen Frauenbewegung während der Weimarer Republik und die Reaktion des bürgerlichen Antifeminismus und des Nationalsozialismus. Frankfurt am Main: Materialis Verlag.

StAL EL 902 20_Bue 48429; Akte des Spruchkammerverfahrens gegen Margarete Junk aus dem Jahr 1946 (Staatsarchiv Ludwigsburg) [der Beleg bezieht sich auf den darin enthaltenen, von ihr selbst verfassten Lebenslauf].

Voß, Günther G. / Pongratz, Hans J. (1998): Der Arbeitskraftunternehmer. Eine neue Grundform der Ware Arbeitskraft? In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Nr. 1, S. 131-158.

Wagner, Leonie (2010): Nationalsozialistische Frauenansichten. Vorstellungen von Weiblichkeit und Politik führender Frauen im Nationalsozialismus. Frankfurt am Main: Mensch & Buch. Wetterer, Angelika (2002): Arbeitsteilung und Geschlechterkonstruktion. Konstanz: UVK.


Über die AutorInnen

Prof. Dr. phil. Sandro Bliemetsrieder
Sandro-Thomas.Bliemetsrieder@hs-esslingen.de

Professor für Erziehungswissenschaft / Sozialpädagogik an der Hochschule Esslingen, Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege. Seine Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte sind Erziehung und Bildung als sozialpädagogische Aufgaben, Professionalisierung, Menschenrechtsorientierung in der Sozialen Arbeit und Rekonstruktive Forschung.

Prof. Dr. phil. Gabriele Fischer
Gabriele.Fischer@hs-esslingen.de

lehrt Soziologie an der Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege an der Hochschule Esslingen. Ihre Lehr- und Forschungsinteressen liegen in den Bereichen Soziale Ungleichheit, Anerkennungstheorie, Arbeit, Erinnerungspolitik, Gender und Queer studies sowie Biographieforschung.

Maximilian Weik

absolvierte 2017 den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Hochschule Esslingen.