soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 19 (2018) / Rubrik "Sozialarbeitswissenschaft" / Standort Eisenstadt
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/557/1010.pdf
Roland Fürst, Edith Sandner-Koller & Vincent Richardt:
1. Einleitung
Der Fallfetischismus in der Sozialen Arbeit hat in den letzten Jahren in den unterschiedlichen Praxisfeldern stellenweise beunruhigende Formen angenommen. Freie Träger erhalten in der Regel nur dann eine Finanzierung, wenn ein entsprechender Bedarf an Fällen, Tag- oder Stundensätzen gegeben ist, die dann in Leistungsverträgen möglichst kleinteilig festgeschrieben werden. Der Kontrollaufwand für die Kostenträger steigt parallel dazu exponentiell. Dieser Prozess war ein schleichender und entwickelte sich ohne viel Aufschrei der Berufsverbände, Interessensvertretungen, Ausbildungsstätten oder der Praxis munter weiter. Diese Entwicklung wirkte sich natürlich unmittelbar auf die Tätigkeiten von Sozialarbeitenden aus, die sich ob der Fallfinanzierung fast ausschließlich am Fall und somit fallspezifisch entlang orientieren. Diese ökonomische Logik dominiert und determiniert in vielen Fällen die sozialarbeiterische Fachlichkeit, was in der Community mitunter aber kaum kritisch hinterfragt wird. Natürlich wirkt dieses Phänomen auch auf das Professions- und Rollenverständnis. Von einer Profession zu sprechen, die den sozialen Wandel mitgestaltet (vgl. IFSW 2014) in diesem Kontext, grenzt bei nüchterner Betrachtungsweise des festgestellten Status Quo an Zynismus. Daher boomen aktuell wieder falltreue Konzepte wie das Case Management, wo die Soziale Arbeit im Sinne der Effektivität und Effizienz die Fälle abarbeitet, möglichst passgenau, weil schon wieder die nächsten Fälle warten. Die meisten Paradigmen dieses Case Managements passen auch wunderbar zum paternalistischen Verständnis Sozialer Arbeit, welches bei den Kosten- aber auch Leistungsträgern sozialer Dienste vorherrscht. Aktivierende bzw. präventive Soziale Arbeit, die die Fallvermeidung zum Ziel hat, ist in der Profession zwar nachweisbar, aber in einem geringen Ausmaß: beraubt sich der Träger doch seiner Einnahmequelle, wenn Fälle früher beendet oder gar vermieden werden. Hier bricht sich die sozialarbeiterische Sicht, die ja immer wieder Autonomie, Mündigkeit und Emanzipation in den Vordergrund stellt an den ökonomischen betriebswirtschaftlichen Erfordernissen und Gesetzmäßigkeiten, die zu tun haben mit: Auslastung von Kapazitäten; Finanzierung von Stellen; Erhalt und Wachstum von Leistungserbringern und wachsendem Konkurrenzdruck innerhalb der jeweiligen Trägerszenen (vgl. Hinte/Fürst 2017a: 15). Das vorherrschende Finanzierungsparadigma folgt einer sehr starken Orientierung nach Defiziten und fördert die Konkurrenz bei freien Trägern bei gleichzeitiger Verhinderung von Solidarität (vgl. Hinte/Fürst 2017a: 14ff). Hier steckt inhärent eine insgesamt eher destruktive Problemorientierung bereits in der Finanzierung, die sich dann wie ein Tsunami bis zu den AdressatInnen der psychosozialen Leistungen ausweitet.
„Um eine Leistungsberechtigung zu erhalten, muss ein Defizit konstatiert werden, und wer dann die Musik bezahlt, bestimmt auch, wie sich der Mensch zu entwickeln hat.“ (Hinte 2012: 7)
Mit dieser Systematik werden einerseits die Kosten in die Höhe getrieben und anderseits wird das doppelte Hilfeparadoxon1 fröhlich bedient, um die AdressatInnen möglichst lange an das Hilfesystem anzubinden. Logischerweise gerieten aktivierende Möglichkeiten der Sozialen Arbeit, die über den Fall hinausgehen, in den Hintergrund, weil diese auch keine entsprechende Finanzierung auslösen, auch wenn viel von Netzwerk- und Ressourcenorientierung die Rede ist. Netzwerk- und Ressourcenarbeit steht wahrscheinlich in jedem zweiten Konzept einer Organisation oder Einrichtung, diese können man aber nicht vom Schreibtisch aus betrieben werden. Von dort können in der Regel nur professionelle Hilfen identifiziert und vermittelt werden. Um hier einen Paradigmenwechsel im Sinne einer lebensweltorientierten Sozialen Arbeit einzuleiten, bedarf es inhaltlich unterfütterter sozialpolitischer Steuerungsvarianten, die nicht auf Macht und Konkurrenz, sondern auf Vertrauen, Selbstreflexion und Kooperation basieren und unmittelbar auf die Qualität des sozialarbeiterischen Auftrages wirken. Das Fachkonzept Sozialraumorientierung beispielsweise beinhaltet wesentliche Aspekte, um einen entsprechenden Paradigmenwechsel auch im Sinne der AdressatInnen herbeizuführen.
2. Sozialraumorientierung bedeutet fallunspezifisch arbeiten2
In der Sozialraumorientierung werden in Deutschland seit den 1990er-Jahren, aber auch in Österreich (vgl. Krammer/Punkenhofer 2017: 248ff) im Rahmen der Jugendhilfe und immer mehr auch in der Behindertenhilfe Finanzierungsformen wie das Sozialraum- oder Einrichtungsbudget erprobt. Denn nur über diese Finanzierungslogik kann eine stärkere räumliche und präventive Orientierung der jeweiligen Hilfen sowie systematische fallunspezifische und fallübergreifende Arbeit seitens der freien Träger gefördert und somit von den Sozialarbeitenden vor Ort auch geleistet werden.
„Das große Potenzial, das in einer sozialräumlichen Perspektive mit ihrer methodischen, organisatorischen und finanzierungs-technischen Innovation steckt wird unterstützt durch fallunabhängige Finanzierungsformen wie etwa Budgets.“ (Hinte/Fürst 2017a: 17)
Bevor aber die fallunspezifische Arbeit näher erläutert wird, werden im Folgenden das Fachkonzept Sozialraumorientierung und die Prinzipien skizziert (vgl. Hinte 2017, Hinte/Treeß 2011). In der Sozialraumorientierung geht es nicht darum, mit pädagogischer Absicht Menschen zu verändern, sondern darum, unter tätiger und aktiver Mitwirkung der betroffenen Menschen Lebenswelten zu gestalten und Arrangements zu kreieren, die dazu beitragen, dass Menschen auch in prekären Lebenssituationen zurechtkommen. Dabei sind folgende Prinzipien von Bedeutung:
Im sozialräumlichen Konzept gibt – scheinbar im Widerspruch zu seiner Bezeichnung – das Individuum mit seinen Interessen und Ressourcen „den Ton an“. Wir haben es also hier einerseits mit einem hochgradig personenbezogenen Ansatz zu tun. Andererseits mit einem sozialökologischen und auf die Veränderung von Verhältnissen zielenden Ansatz, gleichsam mit einer integrierenden Zusammensicht dieser beiden in der Geschichte der Sozialen Arbeit auftauchenden Stränge (vgl. Hinte 2012: 7). Im Fachkonzept Sozialraumorientierung wird die Bezugsrichtung durch die fallunspezifische Arbeit ergänzend zur Fallarbeit konzeptionell und methodisch ausformuliert und vor gut zwanzig Jahren von Wolfgang Hinte in den Fachdiskurs eingespeist. Sozialraumorientierung hat in vielfacher Weise von den Erfahrungen der Gemeinwesenarbeit profitiert, was sich auch im Konzept der fallunspezifischen Arbeit äußert. Diese geht davon aus, dass integrierende Lösungen nur gelingen können, wenn die Fachkräfte der Sozialen Arbeit das Feld und den Sozialraum so gut kennen wie den Fall (vgl. Früchtel 2001). Dies setzt wiederum voraus, dass die Fachkräfte einerseits bereit sind, in die Lebenswelten der AdressatInnen hineinzugehen und andererseits, dass sie die Kompetenzen und vielfach die Fähigkeiten mitbringen müssen, um fallunspezifische Arbeit leisten zu können. Und dies setzt wiederum Interesse an den Rahmenbedingungen auf der Meso- und Makroebene Sozialer Arbeit voraus, Management-, Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten, die man zwar an den Hochschulen intensiv3 andeuten kann, gelernt können diese notwendigen Fähigkeiten nur in einer gut angeleiteten Praxis werden. Nach Wolfgang Hinte erkundet die Fachkraft bei fallunspezifischer Arbeit „Kenntnisse in einem sozialen Raum, ohne zu wissen, ob er diese Ressourcen für einen zukünftigen Fall benötigen wird“ (Hinte/Treeß 2007: 118).
2.1 Fallunspezifische Arbeit
Die fallunspezifische Arbeit grenzt sich von der fallspezifischen und fallübergreifenden Arbeit ab (vgl. Fürst 2017):
Fallunspezifische (oder hier als „Einzelfallunspezifische Arbeit“ bezeichnet) ist demnach eine sozialräumlich orientierte Netzwerk- und Strukturarbeit, die wiederum Rückwirkungen auf die in einem Sozialraum lebenden und agierenden Menschen hat. Damit wird entweder die fallspezifische Arbeit unterstützt oder die fallunspezifische Arbeit wirkt präventiv, das bedeutet, dass sie eine oder mehrere individuelle einzelfallspezifische(n) Maßnahmen, zum Beispiel Erziehungshilfen, substituiert. In diesem Sinne soll die fallunspezifische Arbeit in ihrer zweiten Zielstellung die Entstehung von Erziehungshilfefällen vermeiden helfen. Die fallunspezifische Arbeit lässt sich folglich als eine „unumgängliche Dimension“ (Bestmann 2017: 92) professioneller Fallarbeit in der Sozialen Arbeit auf der Handlungsebene nicht nur sozialraumorientierter Arbeit betrachten. Dieser Ansatz steht im krassen Widerspruch zur beobachteten Entwicklung der Praxis, wo man die Sozialarbeitenden auf der Mikroebene „festnagelt“ (Staub-Bernasconi 2015) und mit Fallarbeit erdrückt, sodass fallunspezifische Arbeit verunmöglicht wird4.
Die Zielstellung fallunspezifischer Arbeit kann wie folgt zusammengefasst werden: Fallunspezifische Arbeit fokussiert auf eine proaktive Recherche sozialräumlicher Ressourcen für den Einsatz in der zukünftigen Einzelfallarbeit. Zudem zielt sie grundsätzlich auf die Vermeidung möglicher Einzelfälle durch eine frühzeitige Verknüpfung möglicher Bedarfslagen mit sozialräumlichen Ressourcen ab (vgl. Bestmann 2017: 94). Im Sinne eines von Wolfgang Hinte postulierten „entwicklungsoffenen Konzepts“ (Hinte 2007) ist das Fachkonzept Sozialraumorientierung mit ziemlicher Sicherheit das am meist empirisch beforschte und evaluierte Konzept, was zu einem sukzessiven Qualitätszuwachs führt. Im Jahr 2002 hat die Kinder- und Jugendhilfe Graz als zweitgrößtes Jugendamt Österreichs begonnen, die fachliche, organisatorische, strukturelle und letztlich auch finanzielle Neuausrichtung im Sinne des Fachkonzeptes Sozialraumorientierung umzusetzen. Mittlerweile wird im deutschen Sprachraum auch vom „Grazer Modell“ gesprochen und die Erkenntnisse von Graz werden breit rezipiert (vgl. Krammer/Prunkenhofer 2017: 11).
3. Ein Blick auf sozialraumorientierte Soziale Arbeit in Graz – Fallunspezifische Arbeit als Teil der Fallarbeit im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe
Die Fallarbeit umfasst in Graz die (Einzel-)Fallarbeit, die fallübergreifende Arbeit und die fallunspezifische Arbeit. Im Folgenden wenden wir uns der fallunspezifischen Arbeit zu, die – gemäß den Arbeitsprinzipien des Fachkonzeptes Sozialraumorientierung – einem systemisch-, lebensweltlich- und ressourcenorientierten Arbeitsansatz Rechnung trägt, einem Fachansatz, der Menschen nicht nur darauf beschränkt, aufgrund einzelner Symptome „behandelt“ und „betreut“ zu werden, sondern der einzelne Personen und Familien – im Alltag (!) – auch in ihrem Umfeld/ihrem sozialen Raum sieht, ihre Interessen erkennt, anerkennt und aufgreift. Denn dort – in ihrem „Grätzel“ – leben, lieben und lernen Menschen, hier fühlen sie sich entweder wohl, finden Unterstützung und können ihre Lebenswelt auch mitgestalten, oder dort fühlen sie sich isoliert, beengt und oft hilflos. Die Orientierung auf Menschen in ihren Lebenswelten/Sozialräumen bedarf somit einer systemischen Sichtweise.
Fallunspezifisches Arbeiten in der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet in der konkreten Praxis, sich in sozialen Räumen auszukennen, die Ressourcen zu kennen, d. h. zu wissen, welche Institutionen, welche Einrichtungen (wie Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, Sportvereine) es gibt bzw. welche Personen hier agieren. Fallunspezifisch zu arbeiten heißt auch, dieses Wissen mit den anderen KollegInnen zu teilen, die Kontakte zu pflegen, andere Institutionen auf Bedarfe hinzuweisen – sozusagen als intermediäre Instanz zu agieren – Ressourcen weiterzuentwickeln und vor allem zu kooperieren und zu koordinieren. Fallunspezifische Arbeit lebt davon, dass Kooperationen auch tragfähig sind. Das bedeutet, eine Zusammenarbeit muss für alle beteiligten KooperationspartnerInnen Sinn machen, Nutzen stiften. Und: Kooperation lebt von einer Arbeitsbeziehung auf Augenhöhe. Man denke beispielsweise an eine Kooperation zwischen SozialarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe und den MitarbeiterInnen eines Kindergartens. Dort befinden sich in einem Kindergarten gerade aktuell viele Kinder mit unterschiedlichen Temperamenten, aus verschiedenen Ländern, mit verschiedenen Sprachen, vielen Religionen. Die einen sind beispielsweise eher introvertiert und reden gar nicht, andere fallen durch aggressives Verhalten auf. Die Sozialarbeiterin der Kinder- und Jugendhilfe kann sagen: „Wie die KollegInnen im Kindergarten diese Herausforderung bewältigen, ist Sache des Kindergartens, das geht mich (noch) nichts an“. Die KollegIn im Kindergarten kann sagen: „Liebe Eltern, liebe SozialarbeiterIn, die kleine Gabi ist im Kindergarten nicht mehr tragbar, dies ist nun Sache der Kinder- und Jugendhilfe, Lösungen zu finden…“. Ist damit dem Kind gedient? Ist den anderen Kindern im Kindergarten gedient – welche Erfahrungen machen Kinder im Umgang miteinander? Ist den Eltern gedient? Nein. Und: Auch die Fachkräfte des Kindergartens und die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sind auf der Verliererstraße, die einen vorher und die anderen nachher.
Kooperation, hat sie ein gemeinsames Ziel, stellt aber die Frage: „Was kann ich heute tun, damit du deine Arbeit besser machen kannst“. Dann kann sich aus dem ersten Schritt der fallunspezifischen Arbeit, dem Auf- und Ausbau von unterstützenden Netzwerken und Strukturen, ein zweiter ergeben: das Kreieren von – bestenfalls finanziell und/oder personell gemeinsam getragenen – flexiblen und individuell gestalteten Kooperationsmodellen, sogenannten fallunspezifischen oder auch fallübergreifenden Projekten. Ein solches Projekt in einem Grazer Kindergarten hatte (und hat es noch) dann als Ergebnis, dass Fachkräfte der privaten Kinder- und Jugendhilfe im Kindergarten – also vor Ort, wo die Kinder schon sind – am Nachmittag „Eltern-Kinder-Spielestunden“ angeboten haben, in denen
Ein Vater, der regelmäßig an den Stunden teilnahm, drückte es so aus: „Ich habe gar nicht gewusst, was mein Kind alles kann“.
Part der Kinder- und Jugendhilfe war, die „Eltern-Kinder-Spielestunden“ regelmäßig am Nachmittag – so, dass auch berufstätige Eltern teilnehmen konnten – durchzuführen. Part des Kindergartens war, den Raum zu Verfügung zu stellen und die Erkenntnisse aus einer anschließenden, gemeinsamen Reflexion zwischen den Fachkräften des Kindergartens und den Fachkräften der privaten Kinder- und Jugendhilfe in die tägliche Arbeit im Kindergarten zu integrieren. So konnten und können Kinder in ihrer Entwicklung durch integriertes fachliches Handeln gut unterstützt werden, so erleben Eltern wertschätzende Unterstützung, so wird Inklusion gelebt.
Fallunspezifische oder fallübergreifende Arbeit heißt aber nicht automatisch, dass die Kinder- und Jugendhilfe immer „den Hut aufhat“. Kinder- und Jugendhilfe ist hier oftmals „nur“ intermediär tätig. So wird zum Beispiel im Rahmen der Kooperation mit der Stadtentwicklung in Graz aufgezeigt, worauf aus Sicht eines gelingenden Gemeinwesens bei Bautätigkeiten zu achten ist, so fördert die Kinder- und Jugendhilfe ehrenamtliches Engagement oder ist bisweilen Motor für ein nachbarschaftliches Netzwerk.
3.1 Fallunspezifische Projektarbeit verankert
Was aber tun Fachkräfte, wenn sie fallunspezifisch arbeiten? Welche Kompetenzen sind gefordert, welches Handwerkszeug wird benötigt? Ein häufiger Irrtum ist, fallunspezifische Arbeit losgelöst von einzelfallspezifischer Arbeit zu sehen und zu meinen, dass dies zusätzlich zur „normalen“ Arbeit zu leisten sei. Fallunspezifische Arbeit geschieht jedoch im sozialarbeiterischen Alltag. Auch im Gespräch mit den KlientInnen während der Fallarbeit erfährt man Wichtiges über den sozialen Raum, können Ressourcen erkundet werden, kann aktivierend erfragt werden, was Menschen hilfreich oder hinderlich in ihrer Lebenswelt erleben. Fallunspezifische Arbeit entsteht auch nicht von selbst. Sie muss fachlich konzeptiv verankert sein, benötigt auch einen Rahmen, in dem sie stattfindet.
In Graz wurde auf der fachlichen, strukturellen und budgetären Ebene vorgesorgt, dass fallunspezifische Arbeit Teil der Fall-Arbeit ist:
MitarbeiterInnen konnten ihr Handlungsrepertoire in vielen Fortbildungstagen erweitern, kennen sowohl Methoden wie auch Arbeitsweisen, um „den Fall im Feld“ bearbeiten zu können. Aktivierende Befragungsmethoden wie „10 Minuten nach dem Beratungsgespräch“, Nadelmethode, Stadtteilerkundungen/Stadtteilbegehungen ergänzen durch ihren Blick auf die subjektiven Perspektiven der betroffenen Menschen soziokulturelle Strukturdaten und ermöglichen allen Fachkräften, die für einen bestimmten Raum zuständig sind, ihr Wissen weiterzugeben, sich auszutauschen, Ideen und Kooperationen zu entwickeln. Konzeptiv ist fallunspezifische Arbeit in Graz also Teil der Sozialen Arbeit.
Auf der strukturellen Ebene wurde vereinbart, dass das Wissen der KollegInnen in regelmäßigen Teamsitzungen zusammengetragen und in Ressourcenkarteien dokumentiert wird. Damit wird sichergestellt, dass Ressourcen nicht nur einer Fachkraft bekannt sind, dass Netzwerke auch personenunabhängig geknüpft und genutzt werden können. Das bedarf auch der ständigen Kommunikation, Netzwerke müssen auch gepflegt werden. Jeder der vier Sozialräume in Graz kennt und organisiert regelmäßige Treffen wie beispielsweise „Sozialraumkonferenzen“ oder ein „Sozialraumfrühstück“, wo fachlicher Austausch stattfindet und Lösungen hinsichtlich gemeinsamer Themen erarbeitet werden.
Auch fallunspezifische Projektarbeit hat in Graz einen Rahmen. So haben sich die lokalen Akteure in Graz gemeinsam auf Qualitätsstandards verständigt, die für alle fallunspezifischen Projekte gelten. Grundsätze sind:
Fallunspezifische Projekte waren aus Sicht der Grazer Fachkräfte bereits seit ihrer Implementierung von großem Nutzen. Inwieweit entfalten sie aber nachweislich Wirksamkeit? Um diesen Fragen nachzugehen, einigten sich die lokalen AkteurInnen in Graz darauf, eine begleitende Evaluation durchzuführen.
Über einen Zeitraum von einem Jahr (1.12.2015 bis 30.11.2016) wurde die fallunspezifische/fallübergreifende Arbeit in Graz systematisch hinsichtlich ihrer Qualität, Effektivität und Effizienz untersucht. Mit der Evaluation wurde das Qualitätsinstitut viasozial in enger Kooperation mit dem Department Soziales der FH Burgendland beauftragt.
4. Evaluation der fallunspezifischen/fallübergreifenden Arbeit im Kontext der Sozialraumorientierung, Stadt Graz, Amt für Jugend und Familie
Da jenseits von allen konzeptionellen Überlegungen natürlich auch von Interesse ist, ob fallunspezifische und fallübergreifende Arbeit praktisch das halten kann, was sie theoretisch verspricht, wurden bereits in der Gesamtevaluation des damaligen Modellprojekts zur Sozialraumorientierung in Graz im Jahr 2012 insgesamt 49 Projekte systematisch analysiert. Dabei hatte sich gezeigt, dass diese alles in allem mit hoher Wahrscheinlichkeit, im Sinne ihrer jeweiligen Intentionen, wirksam gewesen sind. Zur Überprüfung bzw. Absicherung der Befunde wurde im Jahr 2016 eine weitere, spezifische Evaluation durchgeführt, um Qualität, Effektivität und Effizienz der geleisteten Arbeit erneut systematisch in den Blick zu nehmen. Dabei haben das Qualitätsinstitut viasozial, zuständig für quantitative Analysen, und die FH Burgenland (qualitative Studie) in enger Kooperation zusammengewirkt, wobei die jeweiligen Untersuchungen unabhängig voneinander durchgeführt und erst die Ergebnisse bezüglich Kongruenzen und Widersprüchen miteinander verglichen worden sind.
Die grundlegende Forschungsfrage wurde als zweistufige Hypothese formuliert und lautete wie folgt:
„Mit welcher Wahrscheinlichkeit entfalten die aktuellen Projekte im Bereich der fallunspezifischen/fallübergreifenden Arbeit auf effiziente Weise ihre jeweils intendierten Wirkungen und welche Effekte haben diese Wirkungen(a) auf die Entstehung von Neufällen in der Jugendhilfe sowie
(b) auf die Entwicklung bestehender Fälle?“
Evaluiert wurden insgesamt 60 Projekte in der Stadt Graz. Diese wiesen einerseits eine große inhaltliche Bandbreite auf, die z. B. von Elternaustausch über Qualifizierungsprojekte bis hin zu Hilfen für Flüchtlinge reichte. Gleichzeitig fanden sich aber auch Gemeinsamkeiten, gewisse Häufungen und thematische Überschneidungen, weshalb die Projekte zu entsprechenden Gruppen zusammengefasst werden konnten. Abbildung 1 gibt einen Überblick über diese Gruppierungen und zeigt grafisch die jeweiligen prozentualen Anteile. Demnach befasst sich also z. B. ein Drittel aller Projekte mit der direkten Unterstützung von Eltern in unterschiedlicher Form.
Abbildung 1: Projektinhalte – Anzahl und Anteile (Richardt et al. 2017)
Die gemeinsame Intention der gesamten Projektarbeit könnte man unter der Überschrift „Ressourcenaufbau & Prävention“ zusammenfassen. Diese Hauptanliegen dienten als fachliche Klammer, die sich von Projekt zu Projekt in verschiedene untergeordnete Anliegen aufspaltete, welche sich wiederrum mit den folgenden Begriffspaaren beschreiben ließen: Aktivierung und Vernetzung, Wissenserwerb und Kompetenzaufbau, Krisenintervention und Stabilisierung, Kontakt und Freizeit.
Um die Forschungsfrage beantworten zu können, mussten alle hierfür wesentlichen Informationen, z. B. über die erreichten Personen, den betriebenen Aufwand und die erzielten Wirkungen, systematisch gesammelt werden. Dies geschah einerseits anhand von verbindlichen Monatsberichten und andererseits durch punktuelle Überprüfungen („Nachforschungen“ mittels Interviews, teilnehmender Beobachtung etc.). Erst die Gesamtschau dieser beiden Zugänge führt zu belastbaren Gesamtergebnissen. Denn nur, wenn sich in den qualitativ orientierten Feldstudien keine gravierenden Abweichungen zu den quantitativen Analysen ergeben, kann von einer hohen Gültigkeitswahrscheinlichkeit der Resultate ausgegangen werden. Dabei ist die Evaluation nicht als rein summativ bewertender Vorgang angelegt gewesen, sondern insgesamt als dynamischer Prozess, weshalb auch eine Halbzeitreflexion unter Beteiligung von verantwortlichen Fachkräften durchgeführt worden ist. Auf diese Weise konnten Zwischenergebnisse direkt in die Arbeit der Projekte einfließen und ad hoc zu deren Qualifizierung beitragen.
Angesichts der inhaltlichen Vielfalt der untersuchten Projekte liegt es auf der Hand, dass deren generelle und spezifische Wirkungen kaum exakt bestimmbar sind. Dafür sind sie in ein zu komplexes soziales Gefüge und Geschehen eingebunden, bei dem zu viele unterschiedliche Einflussfaktoren jeweils eine Rolle spielen. Das bedeutet gleichzeitig aber nicht, dass sich die, wie auch immer geartete, Wirkung solcher Projekte jeder Analyse komplett entzieht. Letztendlich müssen hier – ähnlich wie in anderen sozialwissenschaftlichen Kontexten – Wege der Annäherung gefunden werden, um die Wirkung zumindest mit größtmöglicher Genauigkeit schätzen zu können. In der hier vorliegenden Untersuchung wurden deshalb mehrere Parameter bestimmt, mit deren Hilfe eine solche Schätzung auf der Grundlage der erhobenen Daten erfolgen konnte. Dabei stellte sich dann insbesondere die Frage, inwieweit die Arbeit der Projekte Einfluss auf die Jugendhilfe hat, also sowohl auf bestehende Hilfen als auch auf potenzielle neue Fälle. Anders ausgedrückt ging es um Aussagen über die Höhe der Wahrscheinlichkeit, mit der die Projekte ihr dementsprechendes Potenzial real entfalten.
Ein ähnlicher Ansatz ist bereits in der früheren Untersuchung im Jahr 2012 verfolgt worden. Dabei wurde letztendlich als Ergebnis formuliert, dass „unter der Berücksichtigung von berichteten Wirkungen, Inhalten und Intensität der Projekte schätzungsweise zwischen 100 (konservative Schätzung) und 500 (optimistische Schätzung) ineffiziente Hilfen vermieden wurden.“ Dieses Intervall und der Mittelwert von 300 Fällen konnten im Rahmen der hier vorliegenden Evaluation durchaus als Prognose- oder Vergleichswerte dienen.
Das Grundproblem bei einer Schätzung ist, dass sie nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit wirklich exakt sein kann und damit quasi von Natur aus falsch sein muss. Die entscheidende Frage ist allerdings, wie groß der jeweilige Fehler ausfällt und ob er sich mit hinreichender Genauigkeit sozusagen „einkreisen“ lässt. Von Hochrechnungen bei Wahlen ist bekannt, dass man Ergebnisse ab bestimmten Stichprobengrößen mit erstaunlicher Präzision vorhersagen kann. Und umgekehrt gilt: Je kleiner der Umfang der befragten Gruppe ist, desto ungenauer wird die Vorhersage, bis hin zu individuellen Aussagen, die dann über keinerlei prognostisches Potenzial mehr verfügen. Eine ähnliche Annahme liegt auch dieser Untersuchung zugrunde, nämlich, dass die Schätzgenauigkeit mit zunehmender Größe des Zusammenhangs steigt bzw. die Wahrscheinlichkeit für die Gültigkeit der Ergebnisse auf der Ebene der Stadt am größten ist, etwas kleiner bei den vier Sozialräumen und noch kleiner auf der Projektebene ausfällt, weshalb diese Einzelwerte mit der gebotenen methodischen Vorsicht interpretiert werden müssen. Um eine möglichst genaue Schätzung durchführen zu können, braucht es, wie bereits angedeutet, geeignete Parameter. Dabei ist es wichtig, dass deren Herleitung inhaltlich stimmig ist und, falls angezeigt, auf logisch nachvollziehbaren Rechenregeln beruht. Tabelle 1 gibt einen Überblick über alle Parameter, die bei den Analysen eine Rolle gespielt haben.
Tabelle 1: Erläuterung und Herleitung der Schätzparameter (Richardt et al. 2017)
Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse anhand von tabellarischen Listungen sämtlicher Mittelwerte auf den drei Analyseebenen Stadt, Sozialräume und Projekte findet sich im Evaluationsbericht (vgl. Richardt et al. 2017). Die entsprechende Wiedergabe an dieser Stelle würde den Rahmen allerdings bei weitem sprengen, weshalb hier lediglich das Gesamtresultat kurz zusammengefasst wird.
Demnach lag die durchschnittliche Plausibilität der Projekte mit knapp unter 60 Prozent etwas niedriger als es wünschenswert wäre. Dabei darf allerdings nicht vergessen werden, dass ein solcher Mittelwert auch durch die natürlich sinnvolle Projektvielfalt beeinflusst wird. So drücken mehrere Projekte mit eher geringem Präventionspotenzial, die aber wichtige Bestandteile einer großen und gewollt „bunten“ Projektlandschaft sind, diesen Wert nach unten. Insgesamt wurden fast 1.500 Personen erreicht, woraus im Rahmen der Analysen eine Gesamtfallzahl von annährend 500 abgeleitet worden ist. Dies entspricht der Obergrenze der Schätzung von 2012 (optimistische Variante). Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass die tatsächliche Zahl aufgrund von Mehrfachnutzungen geringer ist. Die mittlere Zielerreichung (Wirkung) lag bei rund zwei Dritteln, was künftig durchaus gesteigert werden könnte. Der durchschnittliche Aufwand wiederum entsprach ungefähr einer Drittelstelle und das Verhältnis zwischen Wirkung und Aufwand, also die generelle Effizienz, lag mit 3,86 in einem guten Bereich und auch der mittlere Effizienzgrad konnte überzeugen. Alles in allem ergab sich auf der Basis der Analysen eine Auswirkung der geleisteten Arbeit auf schätzungsweise rund 350 Fälle, die sich in etwa 140 reduzierte und 210 vermiedene Hilfen aufteilen. Diese Gesamtzahl entspricht zwar nicht genau der Mitte des Schätzintervalls von 2012 (100 bis 500 Fälle, also 300), sondern ist in Richtung optimistische Variante verschoben, liegt aber eindeutig darin. Abbildung 2 visualisiert die Wahrscheinlichkeit der Effekte anhand von entsprechenden Kurven, die den Verlauf von hohen über mittleren bis hin zu geringen Wahrscheinlichkeiten abbilden, und zwar jeweils bezogen auf die Zahl der reduzierten und vermiedenen Hilfen sowie auf den Gesamteffekt. Demnach läge also bei bis zu 350 Fällen eine hohe Wahrscheinlichkeit vor, ab 400 Fällen eine geringe und dazwischen eine mittlere.
Abbildung 2: Gesamtschätzung – Wahrscheinlichkeit der Effekte (Richardt et al. 2017)
4.1 Zusammenfassung
Summa summarum entfalten die Projekte also laut den quantitativen Analysen mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ihre jeweils intendierten Wirkungen (vgl. hierzu die Forschungsfrage). Der Gesamtaufwand hält sich alles in allem in vertretbaren Grenzen und spricht für eine gute Effizienz der geleisteten Arbeit. Neben zusätzlichen finanziellen Aufwendungen in Höhe von annährend 125.000 Euro wurden insgesamt rund 27.000 MitarbeiterInnen-Stunden gemeldet, und damit bezogen auf 350 Fälle durchschnittlich 77 Stunden bzw. 1,50 Stunden pro Fall und Woche. Bei einer Jahresarbeitszeit von 1.800 Stunden pro MitarbeiterIn (45 Wochen à 40 Stunden) ergibt sich statistisch ein Team von 15 Fachkräften. Gemessen an den erörterten Effekten scheint dieser Ressourceneinsatz durchaus sinnvoll und angemessen zu sein.
Die qualitativen Untersuchungen von zehn zufällig ausgewählten Projekten durch die FH Burgenland haben keinerlei substanzielle Widersprüche zu den gerade dargestellten Resultaten ergeben. Beide methodischen Zugänge weisen somit bezüglich der Projekteffekte in der Gesamtschau in dieselbe inhaltliche Richtung. Insgesamt wurden 60 Projekte anhand von systematisch quantitativen Analysen (Monatsberichten) nach fachlichen Kriterien und festgelegten Standards überprüft, zusätzlich wurden stichprobenartig 10 zufällig ausgewählte Projekte (von den insgesamt 60 Projekten) im Rahmen von qualitativen Feldstudien überprüft. Die Gesamt-Evaluation basiert in ihrer Gesamt- und Zusammenschau auf beiden Ergebnissen. Wie auch im Zuge der zweiten Evaluierungsschleife sichtbar wurde, erreichen alle beobachteten Projekte ihre Ziele der Fallvermeidung und Fallverhinderung im Sinne der Sozialraumorientierung. Keines der Projekte geht grundsätzlich an den vorab definierten Nutzenorientierungen vorbei. Im Rahmen der als Feldstudien angelegten Beobachtungstermine, in denen Befragungen mit den InitiatorInnen, MitarbeiterInnen und zumeist auch AdressatInnen durchgeführt wurden, und in der anschließenden gemeinsamen Reflexion im Evaluierungsteam konnten solche Projekte am meisten überzeugen, in denen
Die Evaluationsergebnisse wurden im Rahmen eines Fachcontrolling-Tages am 8.3.2017 mit den beteiligten ExpertInnen aus den Sozialräumen diskutiert. Die Ergebnisse decken sich größtenteils mit eigenen Einschätzungen der anwesenden Fachkräfte und werden für die weitere Entwicklung der fallübergreifenden und fallunspezifischen Arbeit in Graz verwendet werden.
Verweise
1 Demnach erzeugt jede professionelle Unterstützungsleitung durch Soziale Arbeit tendenziell Nicht-Hilfe und Unfreiheit des Adressaten/der Adressatin von der Fachkraft Sozialer Arbeit.
2 Vgl. Budde/Früchtel 2006: 32.
3 Entscheidend hierfür sind die Lehrkräfte in den (Hochschul-)Ausbildungen Sozialer Arbeit und deren realen Kenntnissen von den Lebenswelten der AdressatInnen.
4 Als der Autor dieses Teils (Roland Fürst) im Jahr 2003 den Dienst als hauptamtlicher Bewährungshilfe bei NEUSTART quittierte, war die Fallobergrenze mit 27 KlientInnen begrenzt. Aktuell betreuen Bewährungshelfer zwischen 40 bis 45 KlientInnen und man kann davon ausgehen, dass die Problemlagen der AdressatInnen in der Straffälligenhilfe nicht weniger geworden sind.
Literatur
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Budde, Wolfgang / Früchtel Frank (2006): Die Felder der Sozialraumorientierung – ein Überblick. In: Budde, Wolfgang / Früchtel, Frank / Hinte, Wolfgang (Hg.): Sozialraumorientierung. Wege zu einer veränderten Praxis. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 27-50.
Früchtel, Frank (2001): Fallunspezifische Arbeit oder: Wie lassen sich Ressourcen mobilisieren? In: Früchtel, Frank / Lude, Werner / Scheffer, Thomas / Weißenstein, Regina (Hg.): Umbau der Erziehungshilfe. Weinheim/München: Juventa, S. 155-166.
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Fürst, Roland / Hinte, Wolfgang (2017a): Die Dominanz des ökonomischen Systems verhindert Solidarität. In: Soziale Arbeit in Österreich (SIÖ), Nr. 197, 52. Jg., S. 14-18.
Fürst, Roland / Hinte, Wolfgang (2017b): Sozialraumorientierung. Ein Studienbuch zu fachlichen, institutionellen und finanziellen Aspekten. 2. Auflage, Wien: UTB/Facultas.
Hinte, Wolfgang (2017): Das Fachkonzept „Sozialraumorientierung“ – Grundlage und Herausforderung für professionelles Handeln. In: Fürst, Roland / Hinte, Wolfgang (Hg.): Sozialraumorientierung. Ein Studienbuch zu fachlichen, institutionellen und finanziellen Aspekten. 2. Auflage, Wien: UTB/Facultas, S. 13-33.
Hinte, Wolfgang (2007): Das Fachkonzept Sozialraumorientierung unter historischen und systematischen Aspekten. In: Haller, Dieter / Hinte, Wolfgang / Kummer, Bernhard (Hg.): Jenseits von Tradition und Postmoderne – Sozialraumorientierung in der Schweiz, Österreich und Deutschland. Weinheim/München: Juventa.
Hinte, Wolfgang (2012): Das Fachkonzept „Sozialraumorientierung“. In: Soziale Arbeit in Österreich (SIÖ), Nr. 175, 47. Jg., S. 4-9.
Hinte, Wolfgang / Treeß, Helga (2007): Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe – Theoretische Grundlagen, Handlungsprinzipien und Praxisbeispiele einer kooperativ-integrativen Pädagogik. Weinheim: Beltz Juventa.
Hinte, Wolfgang / Treeß, Helga (2011): Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe. Theoretische Grundlagen, Handlungsprinzipien und Praxisbeispiele einer kooperativen Pädagogik. 2. Auflage, Weinheim/München: Juventa.
IFSW – International Federation of Social Workers (2014): Global Definition of Social Work. http://ifsw.org/get-involved/global-definition-of-social-work/ (19.1.2018).
Krammer, Ingrid / Prunkenhofer, Sonja (2017): Sozialräumliche Finanzierung in der Grazer Kinder- und Jugendhilfe. In: Fürst, Roland / Hinte, Wolfgang (Hg.): Sozialraumorientierung. Ein Studienbuch zu fachlichen, institutionellen und finanziellen Aspekten. 2. Auflage, Wien: UTB/Facultas, S. 248-258.
Richardt, Vincent / Fürst, Roland / Wallner, Marlies et al. (2017): Evaluation der fallunspezifischen/fallüber-greifenden Arbeit im Kontext der Sozialraumorientierung – Stadt Graz, Amt für Jugend und Familie. Forschungsbericht. Graz: viasocial Qualitätsinstitut und FH Burgenland Department Soziales.
Staub-Bernasconi, Silvia (2015): Legalität und Legitimität in der Sozialen Arbeit – Menschenrechte im Verhältnis zur nationalen Gesetzgebung. Vortrag, Fachtagung zum Thema Menschenwürde und Menschenrechte am 18. Juni 2015 an der Fachhochschule Burgenland.
Über die AutorInnen
Prof. (FH) Mag. (FH) Dr. Roland Fürst, DSA, Jg. 1969
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Edith Sandner-Koller, Jg. 1957
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Dr. phil. Vincent Richardt, Jg. 1969
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