soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 23 (2020) / Rubrik "Junge Wissenschaft" / Standort Vorarlberg
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/673/1217.pdf


Claudia Kutzer:

„Und wenn kein Kollege Zeit hat, ja dann verbringst du die Nacht halt in der Kälte.“

Ein Einblick in die Lebenswelt von wohnungslosen Jugendlichen in Vorarlberg


1. Einleitung

Jugendwohnungslosigkeit ist in einer Zeit der globalen ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung ein Problem, das dringend mehr Aufmerksamkeit benötigt. Weltweit melden Organisationen wie die European Federation of National Organisations Working with the Homeless (FEANTSA) steigende Zahlen – nicht ausschließlich in Entwicklungsländern, sondern auch in der westlichen Welt. Die UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Wohnen, Farha Leilani, spricht von einer globalen Menschenrechtskrise, die unmittelbar mit einer erhöhten Ungleichheit von Wohlstand und Eigentum verbunden ist, was ein Abrutschen bestimmter, bereits benachteiligter Bevölkerungsschichten in die Armut bewirkt (vgl. UN Human Rights Council 2015: 3). Auf Grund hoher Arbeitslosenzahlen, Ungleichheit in den Bildungssystemen und Einsparungsmaßnahmen der Staaten im sozialen Bereich werden Jugendliche und junge Erwachsene in die Wohnungslosigkeit getrieben und somit ihrer Rechte und ihrer Zukunft beraubt (vgl. Perl 2017: 5).

Lange Zeit wurde dieses Phänomen als etwas angesehen, dass unsere modernen und wohlhabenden Gesellschaft nicht betrifft (vgl. Mücher 2010: 17). Erst in den 1990er Jahren bekam die Thematik die notwendige politischer und wissenschaftliche Aufmerksamkeit, da die Medien sie aufgriffen und so publik gemachten (vgl. Bodenmüller 2010: 17f.). In dieser Zeit entstanden in Österreich die ersten spezifischen Angebote für wohnungslose Jugendliche in den städtischen Ballungszentren, wie das chillout in Innsbruck. Leider gelang es nicht, flächendeckende Angebote zu installieren, da besonders im ländlichen Bereich, wie im Bundesland Vorarlberg, die politischen Verantwortlichen auf Grund fehlender Daten dafür keinen Handlungsbedarf erkennen konnten (vgl. Berger/Gößler/Münzer 2008: 12). Erst in den letzten Jahren wurde dieser Diskurs wieder aufgenommen und führte zu einem Dialog zwischen dem Land Vorarlberg und den zuständigen sozialen Institutionen. Dabei besteht Einigkeit darüber, dass dringend wissenschaftliche Daten benötigt werden, um sich ein Bild davon zu machen, wie die Lebenssituation und die Versorgungslage von wohnungslosen Jugendlichen gestaltet ist.1


2. Lebenswelt von wohnungslosen Jugendlichen

Wohnungslose Jugendliche bzw. die Jugendwohnungslosigkeit stellen ein komplexes soziales Problem dar. Um die Lebenswelt und die Problemlagen dieser speziellen Gruppe zu verstehen, muss versucht werden ihre Situation aus ihrer Perspektive zu sehen (vgl. Malyssek/Störch 2009: 23).


2.1 Der Begriff der Jugend und dessen Wandel

Die Jugendphase rückt in den letzten Jahrzehnten immer stärker in den Fokus des wissenschaftlichen Interesses und des gesellschaftlichen Diskurses. Dabei scheinen besonders die Pädagogik und die Psychologie daran interessiert zu sein, die Jugend als einen selbstständigen Lebens- und Entwicklungsabschnitt einzuführen. Als Grund und Alleinstellungsmerkmal für diese Zeit des Übergangs werden die Bearbeitung und Neuformierung der Selbstsozialisation und die Neujustierung der Person-Umwelt-Beziehung angesehen. Dabei stützen sich die Expert_innen auf die Tatsache, dass einige Faktoren, welche als Identifizierungsfaktoren für Kinder gelten, im Laufe der Entwicklung zur_m Jugendlichen mehr und mehr verloren gehen, da es zur Bildung einer neuen sozialen, körperlichen und sexuellen Identität kommt (vgl. Blandow 2008: 131f.).

Das Individuum sieht sich mit diversen Entwicklungsaufgaben konfrontiert, welches es von sich aus anstrebt und aus eigener Motivation positiv meistern möchte (vgl. Rossmann 2004: 145). Beispiele dafür wären die Entwicklung einer eigenen körperlichen und emotionalen Identität, Erwerb neuer und reiferer Beziehungen zu Altersgenoss_innen, Entwicklung einer Zukunftsperspektive (Beziehung, Job u.ä.), Gewinnung sozial verantwortungsbewussten Verhaltens und dem Erwerb eines Wertsystems (vgl. Rossmann 2004: 146). Gelingt es, diese Aufgaben erfolgreich zu bewältigen, wird dies von der Gesellschaft mit Anerkennung belohnt. Bei einem Scheitern hingegen kommt es zu Sanktionen und Ausgrenzung, was dazu führen kann, dass auch eine spätere Bewältigung der Aufgaben erschwert oder ganz verhindert wird (vgl. Rossmann 2004: 145).

Jugendlichen müssen sich heute im Gegensatz zu früher, als der Werdegang eines Individuums noch häufig durch das Milieu und die Herkunft vorbestimmt war, mit Individualisierungsprozessen innerhalb der Gesellschaft auseinandersetzen: ihnen steht scheinbar eine Vielzahl von Wahlmöglichkeiten zur Verfügung. Jedes Individuum soll nun sein Leben für sich selbst entwerfen und gestalten, anstatt wie früher einen kulturell vorgegebenen und normierten Weg einzuschlagen. Dies bringt sowohl Chancen als auch Risiken mit sich und so kann die Fülle von Möglichkeiten auch zu einer Belastung werden (vgl. Blandow 2008: 132f.). Um solche Entscheidungen treffen zu können, ist die Bildung einer Identität von größter Bedeutung, denn die Jugendlichen müssen zuerst entdecken, wer sie sind, damit sie entscheiden können, wer sie werden wollen. In einer Zeit der extremen Veränderung wie der Adoleszenz erweist sich dies oft als eine zwar sehr wichtige, aber auch schwierige Herausforderung (vgl. Rossmann 2004: 146f.).

Ein zusätzlicher Faktor, welcher die Identitätsbildung und die Bewältigung der Entwicklungsaufgaben stark beeinflusst, ist die finanzielle Ausstattung und die dadurch entstehenden oder verunmöglichten Partizipationsmöglichkeiten. Gerade diese hat einen entscheidenden Einfluss darauf, in welchem sozialen Umfeld oder welcher Peergroup sich Heranwachsende bewegen. Eine eingeschränkte finanzielle Situation führt zu sozialer Benachteiligung, hat Auswirkungen auf den Wohnort, den Zugang zu Bildung, die sozialen Kontakte und die kulturelle Teilhabe; verstärkend wirken hier noch die ethische oder kulturspezifische Zugehörigkeiten (vgl. Blandow 2008: 132f.).

So erweist sich diese Zeit des Wandels und der Veränderung bereits für sich alleingestellt als eine enorme Herausforderung. Eine Vielzahl von Entwicklungsaufgaben muss bewältigt werden und diese Zeit stellt, verschränkt mit erhöhtem Risikoverhalten, nicht selten einen guten Nährboden für multiple Problemlagen dar (vgl. Malyssek/Störch 2009: 23).


2.2 Jugendwohnungslosigkeit in Österreich

Laut Statistik Austria sind 20% der in Österreich lebenden Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren von Armut gefährdet (vgl. Statistik Austria 2016). Somit kann davon ausgegangen werden, dass jedes fünfte Kind in Österreich von Folgeerscheinungen von Armut und sozialen Ausschlüssen, wie mangelnder Integration in das Bildungs- und Ausbildungssystem, beengten Wohnsituationen und einer prekären finanziellen Lage, betroffen ist. Solche stressbelasteten Lebenssituationen können in manchen Fällen zu Gewalt- oder Missbrauch innerhalb der Familie führen. Bei einer Kumulation solcher Problemlagen und – im schlechtesten Fall – einer fehlgeschlagenen Unterstützungsmaßnahme, kommt es nicht selten zu einer Überforderung der Heranwachsenden und in Folge zu einer Abkehr von der Familie und dem Hilfesystem. Somit kann die Lebensphase Jugend zu einem besonders risikobelasteten Lebensabschnitt werden (vgl. Mücher 2010: 11).

Trotz des Wandels der Jugendphase und den damit einhergehenden neuen gesellschaftlichen Bedingungen, behalten die gesellschaftlich geforderten Entwicklungsaufgaben auch für diese besondere Gruppe von Heranwachsenden ihre Gültigkeit. Ein Scheitern wird mit Ablehnung und Ausgrenzung sanktioniert. Dies kann dazu führen, dass es zu einer Neuorientierung und ablehnendem Verhalten gegenüber den geltenden Normen und Werten innerhalb der Gesellschaft kommt (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 25f.). Dies kann sich dadurch ausdrücken, dass Jugendliche auffälliges oder unerwünschtes Verhalten aufzeigen, um ihr Versagen zu kompensieren oder aus Trotz, was wiederum das Umfeld irritiert und zu weiteren Problemen und dem Ausschluss aus der Gemeinschaft führen kann (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 26f.).

Manche Jugendliche flüchten aus ihrem Leben und landen auf der Straße bzw. tauchen irgendwo unter (vgl. Mücher 2010: 11). Laut Schätzungen sind 0,7% der jugendlichen Bewohner_innen in Städten zumindest einmal während eines Jahres vorübergehend (durchschnittlich im Zeitraum von zwei Wochen) wohnungslos (vgl. Eitel/Schoibl 1999: 34). Diese Altersgruppe von Wohnungslosen vereint, trotz ihrer unterschiedlichen und individuellen Problemlagen, die Tatsache, dass sie ihr Zuhause und somit ihre Zuflucht verloren haben. Das Verlassen des Zuhauses muss hier als Problemlösungsversuch und als Überlebensstrategie verstanden werden und sollte als ein erster wichtigen Schrittes zur Veränderung und Verbesserung der eigenen Lebenssituation anerkennt werden (vgl. Feigelfeld o.J.).

Obdachlose Jugendliche leben ohne einen festen Wohnsitz mitten unter uns, teils auf der Straße, teils in irgendeiner vorübergehenden Unterkunft. Täglich müssen sie existenzielle Probleme bewältigen, sich fragen, wie und wo sie etwas zu essen bekommen, wo sie sich waschen und wo sie sich ausruhen oder schlafen können. Hinzu kommt, dass sie auf Grund ihres abweichenden Verhaltens stigmatisiert und diskriminiert werden (vgl. Bodenmüller 2010: 137). Innerhalb der Gesellschaft sind manche Gruppen von Jugendlichen überdurchschnittlich stark betroffen. Zu ihnen gehören: Jugendliche nach Beendigung einer Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendliche, die auf Grund von häuslicher Gewalt und Missbrauch aus ihrem Zuhause fliehen, junge Menschen mit einer psychischen Erkrankung, Migrant_innen und geflüchtete junge Menschen, LSBTIQ-Personen (Lesbisch-Schwul-Bisexuell-Transsexuell-Intersexuell-Queer), junge Menschen, die straffällig geworden sind und von der Straffälligenhilfe betreut wurden (vgl. Canada without Poverty 2016: 5).


3. Die Sicht der Sozialen Arbeit

Die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) hat den staatlichen Auftrag, für den Schutz sowie für Maßnahmen zu sorgen, die eine angemessene Versorgung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gewährleisten, wenn Erziehungsberechtigte nicht in der Lage sind, ihren Pflichten nachzukommen. Im §162 Abs. 1 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) ist geregelt:

„Soweit die Pflege und Erziehung es erfordern, hat der hierzu berechtigte Elternteil auch das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Hält sich das Kind woanders auf, so haben die Behörden und Organe der öffentlichen Aufsicht auf Ersuchen eines berechtigten Elternteils bei der Ermittlung des Aufenthalts, notfalls auch bei der Zurückholung des Kindes mitzuwirken.“ (ABGB §162 Abs. 1)

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht über minderjährige Personen sowie die Pflege und Erziehung obliegen somit den gesetzlichen Vertreter_innen. Ohne ausdrückliche Zustimmung können Minderjährige nur dann ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen, wenn sie keiner Pflege und Erziehung mehr bedürfen (vgl. §160 ABGB). Aus juristischer Sicht gibt es daher keine wohnungslosen Jugendlichen in Österreich.

Minderjährige, die sich der elterlichen Obsorge entziehen, haben keinen Anspruch auf Unterhalt (vgl. §§231ff. ABGB). Zusätzlich ist diese Gruppe der Minderjährigen nicht (voll) geschäftsfähig und kann somit ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten weder einen Arbeitsvertrag eingehen, um sich selbst zu erhalten, noch ein Mietverhältnis abschließen, um sich einen Wohnraum zu sichern (vgl. BMDW 2018).

Die Heranwachsenden sind somit in einer existenzbedrohenden Situation, wenn sie sich der elterlichen Obsorge entziehen und keine andere Hilfe von Institution annehmen können und wollen. Dabei stehen die zuständigen Kinder- und Jugendhilfeabteilungen vor dem Dilemma, dass sie zwar rechtlich verpflichtet sind diese Jugendlichen zu unterstützen und zu betreuen, diese jedoch nur schwer oder gar nicht erreichen können. Zum Teil wird diese Tatsache damit begründet und gerechtfertigt, dass diese Gruppe von Heranwachsenden als unbetreubar oder als hoffnungslos diffamiert werden (vgl. Hansbauer 1998: 51–61).


4. Unbetreubare Jugendliche

Das Phänomen der Unbetreubarkeit von einzelnen Jugendlichen ist ein aktuelles Problem und eine Herausforderung, mit der sich die Kinder- und Jugendhilfe, Pädagogik und Soziale Arbeit auseinandersetzen muss. Karlheinz Thimm (1995) benutzt den Begriff der unbetreubaren Jugendlichen im Zusammenhang mit Abbrüchen der stationären Heimerziehung und somit in Verbindung mit gescheiterten Maßnahmen der KJH zur Fremdunterbringung. Die in der Fachliteratur als „besonders schwierig“ beschriebenen Kinder und Jugendlichen werden in der Praxis häufig als verlogen, nichts mehr annehmen könnend, sich an nichts haltend, antisozial, selbstbezogen, stumpf und als achselzuckend geschildert, als Menschen mit blinder Zerstörungswut und keinerlei Einordnungsbereitschaft, die die Arbeit in der Gruppe kaputt machen (vgl. Thimm 1995: 233). Dabei wird versucht, das Schwierig-Sein folgendermaßen zu definierten:

„In der Regel werden jene Kinder und Jugendlichen als ‚schwierig‘ klassifiziert, die in herkömmlichen Betreuungsformen nicht oder nur sehr schwer betreubar sind. Sie stören normale Abläufe, sind häufig abgängig, haben bereits mehrere Wechsel der betreuenden Einrichtungen hinter sich. […] Im Folgenden beziehen wir uns auf […] Kinder und Jugendliche, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:

Die Folgen dieser Zuschreibungen sind Konflikte zwischen gesetzlichem Auftrag und den vorhandenen Strukturen, in welche sich diese gefährdeten Kinder und Jugendliche nicht einfügen lassen.


4.1 Niederschwelligkeit als Integrationshilfe

Die gesetzlich beauftragten Behörden und die Soziale Arbeit sehen sich somit mit einer Gruppe von heranwachsenden Menschen konfrontiert, die auf Grund von diversen und komplexen Biografien und Problemstellungen eine Widerstandshaltung gegenüber der Gesellschaft und/oder dem Hilfesystem entwickelt haben oder als Resultat ihres abweichenden Verhaltens exkludiert wurden. Umso wichtiger ist es, Wege zu finden und zu nutzen, die eine erfolgreiche Integration ermöglichen. Hier bieten sich Einrichtungen an, die eine niederschwelligen Methodenansatz verfolgen.

Es gibt keine einheitliche Definition von Niederschwelligkeit, weshalb sie oft nicht als Methode, sondern eher als Grundhaltung bzw. Orientierung des professionellen Handels angesehen wird (vgl. Groß 2017: 306f.; Stark 2012: 200f.). Gekennzeichnet ist diese Grundhaltung durch möglichst geringe Hürden was die Inanspruchnahme von Hilfsangeboten betrifft (vgl. Höllmüller 2012: 21). Die Angebote sollen lebenseinschränkende Belastungen vermindern, ohne einen Veränderungsanspruch an das Klientel zu stellen (vgl. Schölzer/Watzenig 2017: 98), um so „eine verbesserte Inklusion in die Gesellschaft und Anschluss an soziale Hilfen zu sichern“ (Groß 2017: 307).

Die Grundprinzipien der niederschwelligen Arbeit sind u.a. Freiwilligkeit, Flexibilität, Akzeptanz und qualitative Standards hinsichtlich der Räumlichkeiten (z.B. räumliche Nähe). Diese sollen gewährleisten, dass von Klient_innen nicht verlangt wird ihr Verhalten zu ändern und es ihnen freisteht, Hilfsangebote abzulehnen, ohne eine Sanktionierung zu befürchten. Es geht darum, möglichst rasch und unbürokratisch Hilfe anzubieten (vgl. Stark 2012: 200f.). Deshalb ist es oft unumgänglich und entscheidend, gemeinsam mit den Klient_innen eine schwierige Situation auszuhalten und so eine Lösung zu gestalten. Am Anfang eines Hilfeprozesses, also der Zusammenarbeit mit der_m einzelnen Klient_in, steht eine Phase des Beziehungsaufbaus, die in der Literatur als eine Zeit des aktiven Nichts-Tuns beschrieben wird (vgl. Höllmüller 2017; Stark 2012). Hier wird nicht direkt an einer Lösung der Problematik gearbeitet wird und es muss ein mangelnder Veränderungswille angenommen und ausgehalten werden. Dies erfordert ein hohes Maß an Professionalität und methodischer Zurückhaltung, um schlussendlich jeden latenten Veränderungswillen zu erkennen und anzusprechen, der zu einem Lösungsansatz und somit zur Linderung der Problemlage führen kann (vgl. Höllmüller 2017: 24; Stark 2012: 201f.).


5. Einblick in die Lebenswelt von Jugendlichen in Vorarlberg

Um erste Daten zu Wohnungslosigkeit unter Jugendlichen in Vorarlberg zu generieren, wurden im Rahmen einer Forschungsarbeit Interviews mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen geführt wurden, welche eine Zeit der Wohnungslosigkeit durchlebt haben (vgl. Kutzer/Schuster 2018). Ziel dieser Erhebung war es, die Lebenslage von wohnungslosen Jugendlichen in Vorarlberg zu beleuchten und abzuklären, ob eine adäquate Versorgung dieser Gruppen gewährleistet wird und werden kann. Es gelang, sieben Jugendliche (ab 14 Jahren) und sechs junge Erwachsene zu finden, welche sich bereit erklärten ihren Lebensweg und ihre Erfahrungen zu teilen. So wurde eine Vielzahl von Erkenntnissen gewonnen, die einen Einblick in die Lebenswelt dieser vulnerablen Gruppe erlauben. Nachfolgend wird ein kleiner Ausschnitt in komprimierter Form vorgestellt.


5.1 Background und Biografie

Prekäre oder ärmliche Lebensverhältnisse werden oft als ein wichtiger Einflussfaktor für Probleme oder als Basis für ein späteres Zerwürfnis mit der Herkunftsfamilie angesehen. Die Lebensgeschichten der Interviewpartner_innen sind unterschiedlich und vielfältig, sowohl was ihren Werdegang als auch die soziale und kulturelle Herkunft betrifft, jedoch waren alle von Benachteiligung und Diskriminierung betroffen. Kurz zusammengefasst waren die Biografien geprägt von häuslicher Gewalt, Krankheit und Sucht in der Familie, Trennung oder Verlust der Eltern, häufigem Wohnungswechsel, Beziehungsabbrüchen, Abwertung durch Bezugspersonen und als Endpunkt dem Ausschluss bzw. der Flucht aus dem Herkunftssystem (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 111–118).


5.2 Wege in die Wohnungslosigkeit

Hinsichtlich des Weges in die Wohnungslosigkeit lassen sich zwei Typen unterscheiden. Ein Teil der Interviewpartner_innen verlagerte den Lebensmittelpunkt schrittweise auf die Straße. Sie kehrten mehrfach nach Hause zurück bis zum endgültigen Abschied. In anderen Fällen kam es zu einem abrupten Beziehungsabbruch, meist nach einer Eskalation. Die Jugendlichen konnten und wollten nicht mehr nach Hause zurück und tauchten bei Freund_innen und Bekannten unter. Zwei der Betroffenen waren zu diesem Zeitpunkt 14 Jahre alt. In manchen Erzählungen zeigt sich eine Kombination der beschriebenen Einstiegsarten in die Wohnungslosigkeit (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 110f.).

Die Dauer und Häufigkeit der Wohnungslosigkeit variierten stark. Es gab Jugendliche, die nie mehr als ein paar Tage auf sich allein gestellt waren. Sie berichteten von mehreren derartigen Perioden über Jahre hinweg, in denen sie zwischen dem Zuhause bzw. einer Fremdunterbringung und der Straße hin und her pendelten. Bei manchen handelt es sich um Monate oder gar Jahre ohne fixe Unterkunft (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 110).


5.3 Strukturierung des Alltags

Der Alltag auf der Straße ist auf der einen Seite durch viel zu viel Zeit und Langeweile geprägt. Andererseits durch ständiges Unterwegs-Sein und den Stress, bis zum Ende des Tages einen Schlafplatz oder eine Wohnmöglichkeit zu finden (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 120). Wie ein solcher Tag konkret abläuft und an welchen Orten sich die Jugendlichen aufhalten, hängt stark von der Peergroup ab. Je nach Interessen und (finanziellen) Möglichkeiten, die das soziale Netzwerk bietet, gestaltet sich die Alltagsbewältigung und die Art der Beschäftigung (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 124–128).

Eine unverzichtbare Ressource zur Bewältigung und Organisation des Alltags ist ein Handy mit Guthaben bzw. mit Zugang zu einem offenen W-LAN. Es ist das Kommunikationsmittel, das es ermöglicht, Kontaktlisten durchzuarbeiten oder in sozialen Netzwerken Kolleg_innen anzuschreiben bis z.B. eine Übernachtungsmöglichkeit gefunden wird (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 121).


5.4 Bedürfnisse und Herausforderungen

Die Hauptherausforderung im Alltag ist die Deckung der körperlichen Grundbedürfnisse Nahrung, Kleidung, Hygiene und Schlaf. Somit stehen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen täglich erneut vor einer existenziellen Problemlage für deren Bewältigung sie viel Kreativität und soziale Kompetenz benötigen.

Die Beschaffung einer Wohn- und Übernachtungsmöglichkeit ist ein zentraler Bestandteil des Alltags. Dabei kann zwischen längerfristigen und kurzfristigen Wohn- und Übernachtungsmöglichkeiten unterschieden werden. Betroffene, die es schaffen, sich eine längerfristige Wohn- und Übernachtungsmöglichkeit zu organisieren, haben es wesentlich leichter, ihre Grundbedürfnisse zu stillen und ersparen sich somit einiges an Stress (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 121). Jedoch müssen für einen sicheren und guten Schlafplatz zum Teil Gegenleistungen gegenüber der_m Unterkunftsgeber_in erbracht werden. Diese reichen von Nachhilfe beim Lernen über Mithilfe im Haushalt bis hin zu sexuellen Gefälligkeiten (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 121). Als mögliche Schlafplätze nannten die Interviewpartner_innen: private Wohnungen, heimliche Übernachtungen in sozialen Einrichtungen, Notbetten in Fremdunterbringungen oder Wohnungsloseneinrichtungen, Einbrüche in Gebäuden oder öffentliche Plätze wie Bahnhöfe, Parks oder Bankfoyers (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 122–124).

Ein entscheidender Faktor für die Bewältigung und die Qualität des Lebens ist die finanzielle Lage der Personen. Hier kommt es stark auf das Alter der Betroffenen an. Minderjährige unter 15 Jahren sind vom Unterstützernetzwerk (Verwandte, Freund_innen oder Kolleg_innen) abhängig, da sie noch nicht arbeiten dürfen. Danach besteht zumindest die Möglichkeit, durch Arbeit ein Einkommen zu sichern. Es gelang den Interviewpartner_innen jedoch meist nur mit erheblichem Aufwand, eine Arbeitsstelle zu finden und diese dann auch zu behalten. Denn ohne Wohnsitz ist es äußerst schwer, eine Arbeit zu finden und diese zu behalten. Manche der Betroffenen hatten das Glück, eine_n Unterkunftsgeber_in zu finden, welche sie nicht nur durch einen Schlafplatz, sondern auch anderweitig unterstützten. Ein weiterer Weg, um an Geld zu kommen, ist, Freund_innen, Familie, Bekannte oder in weiterer Folge auch Passant_innen und somit unbekannte Personen um Geld oder Essen zu bitten. Ein Teil der Jugendlichen begann, in Geschäften zuerst Lebensmittel und Kleidung und in weiterer Folge auch andere Dinge, die sie sich nicht leisten konnten, zu stehlen. Ein weiterer Weg, vor allem für männliche Wohnungslose, ist die Geldbeschaffung über Diebstähle, Einbrüche und Drogenhandel. Einige Interviewpartner ließen sich von kriminellen Banden rekrutieren, die ihnen im Gegenzug Geld, Unterkunft und Schutz anboten (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 128–131).


5.5 Gefährdung und Risikofaktoren

Das Leben in der Wohnungslosigkeit bringt unweigerlich verschiedenste Risikofaktoren und Gefährdungssituationen mit sich. Zum einen kommt es zu körperlichen Beschwerden und dauerhaften gesundheitlichen Schädigungen auf Grund der ungesunden Lebensweise: Unter- oder Mangelernährung, Alkohol- und Drogenkonsum. Dazu kommen Begleiterscheinungen wie Kälte im Winter oder körperliche Übergriffe. Die Lebensumstände in der Wohnungslosigkeit und deren psychische Belastung führen bei manchen der Betroffenen zu Schlafstörungen, Angstattacken, selbstverletzendem Verhalten (z.B. das sog. Ritzen) oder depressiver Verstimmung. Einige der Interviewten litten infolge der Obdachlosigkeit an einer Depression und mussten sich deshalb in psychiatrische Behandlung begeben (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 131).

Das Risiko von Gewalt ist auf der Straße bzw. in den Kreisen, in denen sich die wohnungslosen Jugendlichen bewegen, ein Teil des Lebens. Die Formen der Gewalt reichen hier von gewaltsamem Diebstahl aller Habseligkeiten (teilweise mit Waffengewalt) über Gewalt von Passant_innen und Gewalt in der Gruppe bis hin zu sexueller Belästigung und sexuellen Übergriffen (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 132).

Ein weiteres Risiko ergibt sich durch den Umgang mit Sex als Gegenleistung z.B. für eine Unterkunft. Bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr besteht stets das Risiko von Geschlechtskrankheiten oder ungewollter Schwangerschaften. Einige der Betroffene begeben sich in Zweck- oder Zwangsgemeinschaften mit Personen aus „der Szene“ (Drogenhandel, Beschaffungskriminalität), um so einen gewissen Schutz und Lebensstandard zu erhalten und werden in weiterer Folge zum Teil der Prostitution zugeführt (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 132).

Auch der Konsum von Suchtmitteln (Nikotin, Alkohol und andere Drogen) ist mit Risiken behaftet. Hinsichtlich des Konsums zeigte sich im Rahmen der Interviews ein breites Spektrum. Alle Interviewpartner_innen begannen bereits im frühen Jugendalter Zigaretten zu rauchen; in weiterer Folge kam es dann meist zum Konsum von Alkohol und/oder anderen (illegalen) Drogen (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 133). Der Kontakt mit und Konsum von illegalen Rauschmitteln bringen zwangsläufig das Risiko mit sich in Konflikt mit dem Gesetz zu kommen. Wenn den Betroffenen neben Konsum und Besitz auch der Verkauf (Dealen) von Drogen nachgewiesen wurde, hat die strafrechtliche Verfolgung weitreichende Konsequenzen. Dies kann bei Volljährigen zu einer Vorstrafe und Geldbußen führen, Minderjährige können dazu verpflichtet werden Sozialstunden abzuleisten. Auf Grund der prekären finanziellen Lage der Betroffenen können gerichtliche Geldstrafen meist nicht beglichen werden, was zu einer Verschuldung führt. Doch das Risiko einer Verschuldung beschränkt sich nicht ausschließlich auf die Folgen gerichtlicher Strafverfahren. Weitere Schuldenfallen sind z.B. Verträge für Handys, Internet oder Fitnessstudios, die abgeschlossen werden und dann nicht gezahlt werden können (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 131–134).


5.6 Erfahrungen mit Hilfsmaßnahmen bzw. Behörden

Die Erfahrungen der Interviewpartner_innen mit Behörden oder sozialen Einrichtungen waren, sowohl was die Häufigkeit des Kontaktes als auch die Zufriedenheit über die Hilfe betraf, durchaus unterschiedlich. Einige kamen sehr früh in Kontakt mit der Kinder- und Jugendhilfe oder anderen sozialen Einrichtung und durchliefen einige Maßnahmen wie beispielsweis diverse Wohnformen bis hin zur Krisenwohngruppe. Andere kamen erst spät in Kontakt mit dem Hilfesystem, da sie aufgrund der fehlenden Information nicht wussten, wo sie Unterstützung erhalten (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 138f.).

Äußerst positiv wurden die Angebote der offenen Jugendarbeit und ihren Jugendarbeiter_innen bewertet. Die Jugendlichen fühlten sich ernstgenommen und unterstützt. Hingegen waren die Erfahrungen mit allgemeinen Beratungsstellen und Jugendberatungsstellen dergestalt, dass sich die Betroffenen zwar gehört fühlten, in der Folge jedoch an Wohnangebote verwiesen wurden, bei denen es sehr lange Wartezeiten gab. Dies war für die hilfesuchenden Jugendlichen eine herbe Enttäuschung, da sie auf schnelle Hilfe hofften (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 138f.). Wünsche und Verbesserungsvorschläge der Interviewpartner_innen an das Helfersystem sind:


5.7 Handlungsempfehlungen

Es gibt eine Versorgungslücke, welche durch die Installation und gesicherte Finanzierung einer intensiven, nachgehenden Betreuung und Begleitung von gefährdeten Jugendlichen geschlossen werden kann. Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf die Kinder und Jugendlichen gerichtet werden, welche aus dem institutionellen Setting entlassen werden (Beendigung einer Kinder- und Jugendhilfemaßnahme) und keinen familiären Rückhalt haben. Um dies zu ermöglichen braucht es eine Ausweitung der Unterstützungsangebote durch die Kinder- und Jugendhilfe über die bestehenden Angebote hinaus und eine Erweiterung der momentanen Altersbegrenzung von maximal 21 Jahren in diesem Bereich. Ebenso ist es notwendig, das Schnittstellenmanagement zwischen den sozialen Institutionen und Behörden bei Beendigung von Unterstützungsmaßnahmen oder beim Übergang in eine neue Institution zu verbessern und auszubauen (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 197f.).

Durch einen Ausbau bzw. die Erweiterung von bestehenden Unterstützungsmaßnahmen und Projekten, vor allem auch durch niederschwellige Angebote, wird es möglich, Jugendlichen eine lebensweltorientierte, adäquate und professionelle Unterstützung in ihrer Lebens- und Alltagsbewältigung zu bieten. Diese wären z.B. eine flächendeckende aufsuchende Sozialarbeit (z.B. Streetwork als Vermittler_in zu Unterkünften und anderen Hilfsangeboten), mehr Plätze und ein leichterer Zugang mit geringen Wartezeiten für Betreuungsplätze und für Wohnmaßnahmen als auch der Ausbau von Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, die zu besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt führen (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 197f.). Zusätzlich ist es notwendig, ein niederschwelliges Versorgungs- und Schlafangebot zu schaffen, welches folgendes anbieten soll:


6. Fazit

Wie im Beitrag gezeigt werden konnte, gibt es in Vorarlberg Jugendliche, die sich für einen alternativen Lebensstil und für ein Leben in der Wohnungslosigkeit entscheiden oder sich dazu gezwungen fühlen (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 197). In einer solchen Situation kommt es zu einer Überforderung aller Beteiligten, sowohl der Heranwachsenden selbst als auch der Familien und des Hilfesystems. Doch dürfen die Jugendlichen nicht als unbetreubar deklarieren werden, um so eine Begründung zu finden, warum keine Hilfe angeboten werden kann. Entscheidend ist – ganz im Gegenteil–, darauf zu achten, dass der Kontakt zu dieser vulnerablen Gruppe nicht komplett verloren geht und dass das Helfer_innensystem neue Wege findet, um sich an ihre Problemlage anzupassen (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 197f.). Es sollte zu keinen Ausgrenzungs- und Diskriminierungsprozessen auf Grund problembehafteter Biografien kommen oder weil sich Jugendliche nicht an vorgegebene Normen anpassen wollen und können. Die Soziale Arbeit muss erkennen und für die Gesellschaft sichtbar machen, dass es sich hier um strukturelle und soziale Problemlagen und nicht um individuelles Versagen der Heranwachsenden handelt (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 197).

In Vorarlberg gibt es Jugendliche, die ihre basalen Bedürfnisse nicht decken können. Dies hat physische und psychische Gesundheitsfolgen und führt nicht selten zum Verlust von sozialen Kontakten. Was zugleich als ein Grund dafür gesehen werden kann, warum die Soziale Arbeit sie so schwer erreichen kann (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 193). Ein spezifisches Angebot für wohnungslose Jugendliche und junge Erwachsene sollte konzipiert und umgesetzt werden, um diesen Kontakt und eine psychosoziale Begleitung zu gewährleisten. In den meisten anderen Bundesländern in Österreich wurde dies bereits erkannt und es sind Notschlafstellen und andere Angebote mit niederschwelligem Ansatz erfolgreich installiert. In Vorarlberg gibt es zwar bereits niederschwellige Angebote wie die offene Jugendarbeit, die nachgehende Sozialarbeit in Form von Streetwork, nachgehende sozialpädagogische Betreuung, eine Krisenwohngruppe oder ambulant betreutes Wohnen. Jedoch beschränken oder verhindern die bestehenden Rahmenbedingungen der Institutionen (Kapazitäten, Räumlichkeiten, Auftrag) die Arbeit mit wohnungslosen Jugendlichen und jungen Erwachenden (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 195). Zudem haben in Vorarlberg alle niederschwelligen Angebote für wohnungslose Menschen die Altersgrenze von mindestens 18 Jahren. Dies führt dazu, dass minderjährige Kinder und Jugendliche dort keine Unterstützung finden können (vgl. Kutzer/Schuster 2018: 195).

Vorarlberg ist eines der reichsten Bundesländer Österreichs. Dementsprechend sollte es möglich sein, den Schutz und die Entwicklungschancen von Heranwachsenden zu sichern. Dabei darf kein Unterschied hinsichtlich der Biografie, Herkunft u.a. gemacht werden und es sollte alles dafür getan werden, damit allen Kindern und Jugendlichen eine gute Zukunft ermöglich wird.


Verweis
1 Die vorliegende Arbeit basiert auf der Masterthesis Wohnungslose Jugendliche in Vorarlberg, eingereicht von Claudia Kutzer und Katharina Schuster an der Fachhochschule Vorarlberg 2018.


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Über die Autorin

Claudia Kutzer, BA MA
claudia.kutzer@gmx.at

Studium der Interkulturellen Sozialen Arbeit an der FHV in Dornbirn. Ihre bisherigen Arbeitsschwerpunkte liegen im Handlungsfeld Kindheit/Jugend mit Erfahrungen im Bereich der stationären Kinder- und Jugendhilfe und Offenen Jugendarbeit.