soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 24 (2020) / Rubrik „Junge Wissenschaft“ / Standort Wien
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/view/702/1262.pdf


Felix Friedrich:

Sozialraumorientierung in München

Praktische Umsetzung des Fachkonzeptes im Arbeitsfeld ambulanter Familienhilfe


1. Problemstellung und Forschungsinteresse

Sozialraumorientierung ist ein Arbeitsansatz Sozialer Arbeit, welcher seit Mitte der 1990er Jahre verstärkt Eingang in theoretischen Diskursen und folglich auch in der praktischen Arbeit immer größere Verbreitung findet. Da es sich bei dem Konzept der Sozialraumorientierung um keine starr festgeschriebenen Richtlinien handelt, variiert die Art und Weise der Umsetzung in den jeweiligen Kommunen stark. Es gibt bereits eine Fülle an Forschungsvorhaben dazu, führend in Deutschland dürfte die Dokumentation der Umstrukturierung der Hilfen zur Erziehung der Stadt Rosenheim sein, welche wissenschaftlich sehr ausführlich begleitet und dokumentiert wurde (vgl. Stadt Rosenheim 2010). Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Fachkonzept mit seiner Umsetzung steht und fällt und diese sich von Ort zu Ort stark unterscheidet.

Die Stadt München hat um die Jahrtausendwende damit begonnen ihre Sozialen Dienste nach Wolfgang Hintes Fachkonzept der Sozialraumorientierung umzubauen (vgl. Köhler/Kurz-Adam/Neuberger/Schefold 2002; Kurz-Adam/Köhler 2002). Im Jahr 2008 war dieser Umbau abgeschlossen und es fanden eine erste Erhebung und Auswertung statt. Dabei wurde festgestellt, dass der „Sozialregion […] in der Praxis der AEH [ambulanten Erziehungshilfe, Anm. FF] noch nicht die erwünschte Bedeutung zu[kommt]“ (Köhler et al. 2002: 397). Die Direktive der Sozialraumorientierung, so der Befund, muss noch weiter in gute Praxis umgesetzt werden.

Nun, etwa zehn Jahre später, schien es lohnend, einen Blick auf theoretische Vorgaben aber auch deren konkrete Umsetzung in der Praxis zu werfen, weswegen ich mich in meiner Masterarbeit mit diesem Thema beschäftigt habe. Ziel war es, aufzuzeigen, welche Aspekte in München gut, welche weniger gut umgesetzt wurden. Die Untersuchung wurde entsprechend von der Frage geleitet, wie das Fachkonzept Sozialraumorientierung als eine zentrale Methode in den ambulanten Erziehungshilfen in München theoretisch konzeptionell gedacht wird und wie es in der Praxis umgesetzt wird. Wie so oft, dieser Befund kann bereits vorweg genommen werden, weichen theoretische Vorstellungen und praktische Umsetzung, zumindest in Teilen, voneinander ab. Im Folgenden werden diese Differenzen aufgezeigt und auch erste Anpassungsmöglichkeiten für die Praxis skizziert.


2. Das Fachkonzept Sozialraumorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe

Ausgehend vom spatial turn (raumkritische Wende) der Sozial- und Kulturwissenschaften Ende der 1980er Jahre, änderte sich auch in der Sozialen Arbeit der Blick auf Räume. Wurden sie bis dahin als profane Behälter gesehen, in welchen sich Menschen und Dinge befinden, so wird seit dieser Zeit vermehrt davon ausgegangen, dass auch Räume Konstruktionsprozessen unterliegen. Laut relationalem Raumparadigma (vgl. Bourdieu/Russer 2018; Löw 2017), welches auch Hinte seinem Fachkonzept zugrunde legt, beeinflussen Menschen und soziale, gesellschaftliche Zusammenhänge die Entstehung und Entwicklung von gebauten Räumen. Ebenso wirken sich umgekehrt physisch räumliche Gegebenheiten auf soziale Zusammenhänge aus. Es ist also davon auszugehen, dass sich gebauter Raum (Häuser, Straßen, Zugverbindungen, Flughäfen etc.) und soziale Strukturen (Machtverhältnisse, Ausgrenzung, Kapital) gegenseitig bedingen und wechselseitig (relational) aufeinander einwirken (vgl. Löw 2017).

Bourdieu und Löw sehen Macht als zentrale Konstruktionskategorie. Im gebauten Raum drücken sich gesellschaftliche Machtverhältnisse aus und er trägt zu deren Verfestigung bei, indem er sie u.a. visualisiert. Sozialraumorientierte Soziale Arbeit nach Hinte möchte dort ansetzen und zielt „auf die Veränderung bzw. Gestaltung sozialer Räume und nicht auf die wie auch immer geartete gezielte Beeinflussung psychischer Strukturen von Menschen“ (Hinte/Treeß 2011: 30). Lebenswelten und -verhältnisse werden so arrangiert, dass Adressat*innen darin ihre Bedürfnisse (besser) befriedigen können, der (soziale) Raum und die darin lebenden Menschen stehen im Fokus Sozialer Arbeit. Die Ausgestaltung sozialer Räume geschieht höchst individuell und nicht selten spielen subjektive Definition, Ausstattung und Gruppenzugehörigkeiten hierfür eine zentrale Rolle. Trotzdem gibt es zwischen diesen individuell konstruierten Sozialräumen immer wieder Überlappungen, sodass aufgrund ähnlicher Verhaltensprädispositionen der einzelnen Mitglieder von Gruppen durchaus verallgemeinerbare Aussagen hinsichtlich der Sozialräume bestimmter Gruppen – Bourdieu verwendet hier den Begriff „soziale Klasse“ – getroffen werden können (vgl. Bourdieu/Russer 2018: 182).

Da sich die Sozialräume verschiedener Gruppen immer wieder überschneiden, kommt es zu Auseinandersetzungen um Räume – sowohl öffentliche (Spielplätze, Jugendtreffs, Sportplätze, Parks etc.) wie auch private (Wohnraumknappheit). Öffentliche Verwaltung versucht im Gegensatz dazu Sozialräume derart zu verallgemeinern, dass sie Städte in Sozialregionen einteilt, damit sich soziale Dienste, orientiert an diesen Sozialregionen, räumlich strukturieren lassen. Der Sozialraum wird als Steuerungsgröße Sozialer Arbeit verwendet, um eine Region gezielt mit sozialen Angeboten und finanzieller Unterstützung zu versorgen. Diese beiden Herangehensweisen an soziale Räume schließen sich nicht gegenseitig aus, vielmehr sollen sie nach Hinte pragmatisch zusammengeführt werden. Ziel ist es, dass der „Sozialraum insbesondere in der kommunalen Bürokratie als Ordnungsgröße das Amt, die Abteilung, die Immobilie oder den Einzelfall ab[löst]“ (Hinte/Treeß 2011: 33). Die Adressat*innen sollen zu einer ausreichenden Bedürfnisbefriedigung und einem gelingenden Alltag befähigt werden. Hinte argumentiert jedoch im weiteren Verlauf immer wieder sehr physisch-räumlich, sodass es zu einer Überbetonung organisatorischer bzw. territorialer Aspekte kommt. Dadurch werden Bedeutung und Einfluss sozialer Prozesse auf den physischen Raum vielfach vernachlässigt.

Nachfolgend soll der Kern von Hintes Fachkonzept skizziert werden. Dies ermöglicht eine grobe Orientierung über die Arbeitsweisen, liefert jedoch keine dogmatischen Handlungsvorgaben. Fachkräfte der Sozialen Arbeit richten ihre Tätigkeiten stets am Willen der Adressat*innen aus. Diese Orientierung am Willen darf allerdings nicht mit Wunscherfüllung gleichgesetzt werden. Vielmehr ist es zentrale Aufgabe professioneller Fachkräfte, zunächst den Willen ihrer Adressat*innen zu erkunden und diese dann bei der Durchsetzung ihres Willens, wo erforderlich, zu unterstützen. Menschen sollen lernen, selbst Verantwortung für die Bewältigung ihrer Lebenssituation zu übernehmen, weswegen Fachkräfte darauf achten sollten, Eigeninitiative und Selbsthilfe zu unterstützen (vgl. Hinte/Treeß 2011: 52). Die damit verbundene Erfahrung von Selbstwirksamkeit ermöglicht Adressat*innen, sich nicht als bloße Bittsteller*innen zu sehen, sondern vielmehr den Glauben daran wiederzugewinnen, das zukünftige Leben in den eigenen Händen zu halten. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass Fachkräfte ihre Arbeit stets an den Ressourcen der Menschen sowie des Sozialraums ausrichten. Gelegentlich bedarf es hier eines kreativen Blicks, um vermeintliche Schwächen als Ressourcen sehen zu können.

Eine Sozialregion umfasst für gewöhnlich Menschen verschiedenster Professionen mit unterschiedlichsten Ansichten, Präferenzen oder Vorerfahrungen. Mittels zielgruppen- und bereichsübergreifender Sichtweise soll ermöglicht werden, den eigenen Erfahrungshorizont zu erweitern und im Austausch mit diesen Personen ein Bewusstsein für Bedarfe und Belange Sozialer Arbeit zu entwickeln. So könnte es beispielsweise hilfreich sein, der Polizei aber auch dem Stadtplanungsreferat mitzuteilen, dass die Gruppe Jugendlicher, welche in der Nähe des Spielplatzes immer wieder für „Probleme“ sorgt, dies tut, weil es im näheren Umfeld keine andere Aufenthaltsmöglichkeit für sie gibt. Fachkräfte, die bereits gute Kooperationen aufgebaut haben, könnten dann bei den entsprechenden Stellen vermittelnd einwirken und so ein runder Tisch zustande kommen, bei welchem auch die Einschätzung der Jugendlichen Gehör findet. Dies zeigt, wie wichtig gerade für Sozialarbeitende, die sozialräumlich arbeiten, sonst gerne vernachlässigte Bereiche wie Kooperation oder auch Koordination sind (vgl. hierzu ausführlich Hinte/Treeß 2011).

Sozialraumorientierte Soziale Arbeit nach Hinte lässt sich in die Arbeitsbereiche fallspezifisch, fallübergreifend und fallunspezifisch gliedern. Fallspezifisch meint Tätigkeiten mit direktem Fallbezug; unter fallübergreifend versteht Hinte Aktivitäten der Ressourcenerschließung, die über die unmittelbare Fallarbeit hinausgehen, jedoch weiterhin Fallbezug aufweisen; fallunspezifisch umfasst die allgemeine Erschließung von Ressourcen, Kontaktpersonen oder Kenntnissen der Sozialregion. Die Suche nach einer ehrenamtlichen Hausaufgabenhilfe für eine*n derzeit betreute*n Jugendliche*n wäre ein mögliches Beispiel für fallspezifische Arbeit. Fallübergreifend wäre diese Suche dann, wenn eine Hausaufgabengruppe für mehrere Betreute angeboten werden soll. Von fallunspezifischer Arbeit kann gesprochen werden, wenn es derzeit keine Adressat*innen mit schulischen Schwierigkeiten gibt, eine Fachkraft aber während einer ihrer Sozialraumbegehungen erfährt, dass kürzlich eine ältere Frau zugezogen ist, welche früher als Lehrerin gearbeitet hat und gerne in ihrer Rente weiterhin Jugendlichen im schulischen Bereich helfen würde – und sich die Kontaktdaten notiert, um möglicherweise später darauf zurückkommen zu können.

Hinte wird immer wieder unterstellt, er überbetone Eigeninitiative und Selbsthilfe und befeuere damit neoliberales Vorgehen im sozialen Bereich (vgl. hierzu u.a. Stoik 2014). Eine solche Überbetonung geht auch mit einer zumindest impliziten Abwertung sozialer Einzelfallhilfe durch Fachkräfte einher. Strukturelle Benachteiligung wird dann, so Stoik, ganz im Sinne des Neoliberalismus, kaum thematisiert. Konkret bezogen auf die ambulante Erziehungshilfe in München zeigt sich dies zum Beispiel darin, dass trotz stark gestiegener Fallzahlen und einer länger werdenden Warteliste keine neuen Stellen zugeschaltet werden. Umstände wie starker Zuzug und Neubau von Wohnvierteln werden kaum berücksichtigt, vielmehr sollen Betreuungen zeitlich auf eine Höchstdauer begrenzt werden. Durch diese Vorgabe wird es schwieriger, Maßnahmen über einen bestimmten Zeitraum hinaus zu verlängern – obwohl sozialpädagogisch-fachliche Gründe für eine Fortführung der Hilfe gesprochen hätten.

Weil bei Hinte gesellschaftliche Machtverhältnisse nur oberflächlich einbezogen werden und der Fokus auf dem Willen der Adressat*innen und auf gebautem Raum (Sozialregion) liegt, wird zudem häufig in Frage gestellt, ob dem Fachkonzept Sozialraumorientierung tatsächlich ein relationales Raumverständnis zugrunde liegt (vgl. Deinet/Krisch 2006; Stoik 2014). Aufgrund des territorialen und organisationalen Fokus‘ (Einteilung einer Stadt in Sozialregionen, Sozialbudgets etc.), muss sich Hinte hier der Kritik aussetzen, die Ökonomisierung Sozialer Arbeit zumindest indirekt zu unterstützen.

Im Gegensatz zu Hinte proklamieren Kessl und Reutlinger eine „reflexive räumliche Haltung“ (Kessl/Reutlinger/Deinet 2010: 125). Diese dient dazu, vorhandene Macht- und Herrschaftsverhältnisse zu hinterfragen. Soziale Arbeit kann sich diesen nicht entziehen, sondern findet vielmehr immer innerhalb dieser Verhältnisse statt. Für Kessl und Reutlinger verfügen Fachkräfte der Sozialen Arbeit bereits über umfangreiche Methodenkenntnis, auf welche in verschiedensten Situationen zurückgegriffen werden kann, und welche dementsprechend adaptiert werden kann (vgl. dazu ausführlich Kessl/Reutlinger 2019).


3. Ambulante Hilfen zur Erziehung

Der gesetzliche Anspruch auf Hilfe zur Erziehung ist im § 27 (1) des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) geregelt, ebenso der Anspruch auf ambulante sozialpädagogische Familienhilfe (SGB VIII, § 31). Unter dem Begriff der ambulanten Erziehungshilfe (AEH) werden dabei verschiedenste ambulante Hilfeformen subsumiert: Erziehungsbeistandschaften (EB), sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), soziale Gruppenarbeit als auch ambulante intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE). In München handelt es sich bei ambulanter Erziehungshilfe in der Regel um sozialpädagogische Familienhilfe, sodass die Begriffe SPFH und AEH oft synonym verwendet werden. Ähnlich wird auch in diesem Artikel verfahren.

Sozialpädagogische Familienhilfe ist aufsuchende und nachgehende Arbeit, bei der es zwar Hilfeempfänger*innen gibt, jedoch mit dem gesamten Familiensystem gearbeitet werden soll. Es wird stets ressourcenorientiert und unter Beachtung des Willens der Adressat*innen gearbeitet. Sozialpädagogische Familienhilfe hat – auch aufgrund ihrer zeitlichen Befristung – zum Ziel, gemeinsam mit den Familien einen Sozialraum zu konstruieren, in welchem diese selbstbestimmt leben können. Dazu zählt unter anderem auch eine Vernetzung zu unterstützenden Ressourcen, auf welche im Anschluss an die Hilfemaßnahme zurückgegriffen werden kann (vgl. Helming/Berse 2002).

Die Stadt München begann im Jahr 2000 damit, ihre ambulanten Hilfen zur Erziehung sozialräumlich und flexibilisiert neu zu strukturieren (vgl. Sozialreferat 2007). Der Prozess unter dem Slogan „Umbau statt Ausbau“ wurde im Jahr 2008 abgeschlossen und sorgte für eine „sozialräumliche, wohnortnahe Versorgung mit AEH in den dreizehn Sozialregionen“ (Sozialreferat 2007: 46).Diese Sozialregionen wurden hauptsächlich nach organisatorischen Gesichtspunkten (Stadtteilgrenzen) festgelegt, es sollten aber auch bereits vorhandene räumliche und soziale Strukturen eine Rolle spielen. Betrachtet man allein die Größe der Sozialregionen sowie deren Bewohner*innenzahl – im Schnitt 125.000 Menschen –, so stellt sich unweigerlich die Frage, ob wirklich von „kleinräumig“ und „wohnortnah“ gesprochen werden kann. Es ist schwer vorstellbar, dass Fachkräfte oder auch gesamte AEH-Teams diese Sozialregionen sowie deren wichtigste Protagonist*innen überhaupt überblicksartig kennen.

In diesen Sozialregionen gibt es nun einerseits Sozialbürgerhäuser als Kontaktstellen öffentlicher Sozialleistungsträger (Jugendämter, Jobcenter etc.) und andererseits jeweils zwei bis drei freie Träger, welche seitens des Jugendamtes mit der Erbringung der AEH beauftragt sind. Insgesamt finden sich in den 13 Sozialregionen 29 Teams von 14 unterschiedlichen Trägern. Bestenfalls arbeiten die Träger zusammen, können sich so ergänzen und es findet regelmäßiger Wissensaustausch statt, im schlimmsten Fall überlagern Rivalitäten der Träger die Arbeit, sodass Konkurrenzdenken vorherrscht. Die Hilfen zur Erziehung sollen an den Selbsthilfekräften der Sozialregion ansetzende Hilfegestaltungen ermöglichen, um das Entstehen einzelfallbezogener Problemlagen stetig zu verringern, Verschärfung zu verhindern und die Erarbeitung individueller Lösungsansätze kontinuierlich zu unterstützen (vgl. Sozialreferat 2002: 12).

Es wurde bisher deutlich, dass ambulante Hilfen zur Erziehung, als sozialpädagogische Hilfeform im Sozialraum der Adressat*innen, vielfältige Anknüpfungsmöglichkeiten für das Fachkonzept Sozialraumorientierung bieten. Jedoch wurde ebenso dargestellt, dass insbesondere die Vorstellungen Hintes zur Sozialraumorientierung kontrovers diskutiert werden. In München wird seit einiger Zeit nach diesem Konzept gearbeitet, sodass sich Prozesse und Arbeitsweisen etabliert haben sollten. Aus diesem Grund war der Zeitpunkt günstig, einen umfassenden Blick darauf zu werfen, inwiefern die theoretisch ausgearbeiteten Vorgaben tatsächlich Eingang ins praktische Arbeiten gefunden haben. Die Ergebnisse der Untersuchung sowie deren Zustandekommen werden nachfolgend dargestellt.


4. Erhebung zum sozialräumlichen Umbau der ambulanten Erziehungshilfe in München

Die Untersuchung hatte zum Ziel, mittels quantitativer Befragung herauszufinden, inwiefern das Fachkonzept der Sozialraumorientierung im Jahr 2018 und im Großraum München in gute Praxis umgesetzt wurde. Der Befragung lagen dabei zwei Hypothesen zugrunde. Einerseits, dass das Fachkonzept Sozialraumorientierung theoretisch zwar eingeführt ist, die praktische Umsetzung jedoch abweicht. Andererseits, dass das Fachkonzept Sozialraumorientierung in der sozialpädagogischen Praxis sehr unterschiedlich umgesetzt wird (vgl. Friedrich 2019: 38). An die letzte Hypothese anknüpfend wurden weitere Thesen entwickelt, beispielsweise dass die Umsetzung unter anderem durch institutionelle Rahmenbedingungen, Schulungen, das Kennenlernen des Fachkonzeptes im Studium, das Miterleben des Umbauprozesses oder die Tätigkeit in einer bestimmten Sozialregion beeinflusst wird.

Mittels Vollerhebung wurden alle Mitarbeitenden der regionalen AEH-Anbieter im Raum München befragt. Da von offiziellen Stellen eine Auskunft über die aktuelle Anzahl der Beschäftigten in den ambulanten Hilfen zur Erziehung in München mit Verweis auf den Datenschutz verweigert wurde, muss zur Definition der Grundgesamtheit auf eine Angabe des Sozialreferats aus dem Jahr 2007 zurückgegriffen werden. Dort wird die Anzahl der Stellen auf 163 beziffert. Langjährige Mitarbeitende geben zudem an, dass seither keine nennenswerte Anzahl an neuen Stellen zugeschalten wurde, sodass davon ausgegangen werden kann, dass diese Zahl durchaus ein angemessenes Orientierungsmaß ist. Ausgehend davon liegt die Rücklaufquote, bei 62 beantworteten Fragebögen, bei etwa 40 Prozent. Die Durchführung der Befragung dieser Querschnittstudie fand digital statt. Dies war möglich, da alle Mitarbeitenden über einen PC-Zugang verfügen müssen. Der Zugang zum Forschungsfeld erfolgte über die Teamleitungen der regionalen AEH-Teams. E-Mails mit einem Link zum Online-Fragebogen wurden mit der Bitte um Weiterleitung an alle Teamleitungen gesendet. Deren Kooperation wurde bereits im Vorfeld abgeklärt und sie wurden gebeten, den Link zum Fragebogen samt E-Mail an ihre Mitarbeitenden weiterzuleiten.

Der Fragebogen ist grundsätzlich in zwei Abschnitte geteilt. Im ersten Abschnitt wurden die Zustimmungen zu Aussagen über die Umsetzungsmöglichkeiten des Fachkonzeptes in der praktischen Arbeit abgefragt. So sollte auf einer Skala von 0 (stimme gar nicht zu) bis 5 (stimme voll zu) bewertet werden, ob/inwiefern die Fachkräfte in ihrer praktischen Arbeit beispielsweise Stärken und Ressourcen der Adressat*innen erkunden oder aktivierbare Ressourcen des sozialen Raums koordinieren. Hierzu gibt es zwei Gruppen von Fragen. Zunächst die Gruppe mit Fokus auf Methoden, bei denen die Adressat*innen im Mittelpunkt stehen wie Orientierung am Willen, sowie Fragen mit Blick auf sozialraumorientierte Methoden. Der zweite Abschnitt umfasst kategorialen, soziodemographischen Fragen, bei denen besonders Fortbildungen zum Thema, Tätigkeitsregion und Arbeitgeber von Interesse sind. Ziel war es, die zunächst ermittelten Zustimmungswerte mit Kriterien wie Arbeitgeber, Aus- und Fortbildung zu verknüpfen, um Aussagen dahingehend treffen zu können, ob bestimmte Faktoren die praktische Umsetzung beeinflussen.

Weitere Forschungsarbeiten zu diesem Themenkomplex liegen auch von Daniel Krucher (2014) und Anja Teubert (2013) vor. In ihren Dissertationen haben sie die Umsetzung des Fachkonzeptes Sozialraumorientierung in verschiedenen Städten, Gemeinden und Landkreisen beforscht (Rosenheim, Ulm, Zürich sowie Ravensburg und St. Wendel). Die Dissertationen beschäftigen sich mit einer ähnlichen Fragestellung, weswegen im Hinblick auf eine spätere Vergleichbarkeit Teile von deren Fragebögen übernommen wurden.


5. Forschungsergebnisse

Knapp 84 Prozent der Befragten gaben an, das Fachkonzept Sozialraumorientierung überwiegend bis voll und ganz zu kennen (Skalenwerte 4–6). Die Tatsache, dass die Zustimmungswerte zum Konzept geringer sind, lässt darauf schließen, dass das Fachkonzept durchaus skeptisch betrachtet wird. Ebenfalls haben mehr als 95 Prozent der Befragten die Möglichkeit, fallunspezifisch zu arbeiten, da ihnen die hierfür erforderliche Zeit zur Verfügung steht. Mit dem Schwerpunkt auf sozialraumorientiertes Arbeiten, ist fallspezifische Tätigkeit für einen Großteil der Befragten noch möglich, während es hinsichtlich fallunspezifischer, sozialraumorientierter Arbeit schon wieder anders aussieht. Knapp die Hälfte der Befragten gab an, hierfür nicht ausreichend Zeit zur Verfügung zu haben. Hinzu kommt, dass die Zeit überwiegend für Teambesprechungen, Falldokumentation oder den informellen Austausch mit Teamkolleg*innen verwendet wird und weniger für Sozialraumbegehungen, Austausch mit Schlüsselpersonen im Sozialraum oder auch Facharbeitskreise.


5.1 Umsetzung der methodischen Prinzipien

Obwohl Interessen, Bedürfnisse und Wille der Adressat*innen erfragt und erkundet werden, orientieren sich bei weitem nicht alle Fachkräfte auch an diesen Aspekten. Dies könnte zum einen daran liegen, dass es immer wieder Phasen gibt, in welchen das Kindeswohl als gefährdet eingeschätzt wird und die Abwendung des Gefährdungszustandes höchste Priorität hat, oder aber, dass es immer wieder Fachkräfte gibt, die glauben zu wissen, was die Adressat*innen für ein gelingendes Leben benötigen. Außerdem fällt auf, dass, obwohl Eigeninitiative und Selbsthilfe in den allermeisten Fällen konsequent unterstütz werden, Treffen an selbstbestimmten Orten oft nicht möglich sind. Des Weiteren werden immer wieder eigenständig Aufgaben der Adressat*innen von Fachkräften übernommen. Das zugehörige Item in der Befragung hat mit vier einen hohen Mittelwert. Mit der Übernahme von Aufgaben laufen Fachkräfte Gefahr, dass Adressat*innen unselbständig werden und an Eigeninitiative verlieren.

Ein ähnliches Bild zeigt sich hinsichtlich der Erhebung von Ressourcen und Stärken. Es wurde angegeben, dass diese erhoben werden, jedoch fehlt es auch hier an der letzten Konsequenz: die Methode Ressourcencheck wird entsprechend der Angaben deutlich seltener angewendet. So entsteht kaum ein Überblick, welche Ressourcen in einer Sozialregion vorhanden sind, geschweige denn, dass diese teamübergreifend zur Verfügung stehen könnten. Die Befragung zeigt zudem, dass Fachkräfte Ressourcen des Sozialraums der Adressat*innen sehr wohl erkunden, jedoch gaben sie gleichzeitig an, deutlich seltener auf bekannte Ressourcen zurückzugreifen. Hinzu kommt, dass viele Teams sich nicht regelmäßig (einmal pro Monat) über Ressourcen der Sozialregion austauschen. Auch dies trägt nicht dazu bei, dass Ressourcen für mehrere Mitarbeitende verfügbar sind. Dazu passt, dass ein (kleinerer) Teil der Befragten der Kooperation und Koordination sowie der Netzwerkarbeit wenig Bedeutung beimisst. Obwohl sich Fachkräfte im Schnitt dreimal pro Woche in den jeweiligen Sozialregionen aufhalten, gibt es wenig systematische Erkundungen beispielsweise im Sinne von Quartierrundgängen. Auch ist die Arbeit nach wie vor sehr auf den jeweiligen Einzelfall bzw. die entsprechende Zielgruppe (Familien mit Kindern mit ambulantem Jugendhilfebedarf) beschränkt. Zielgruppen- oder gar bereichsübergreifende Sichtweise hat sich bislang nicht durchgesetzt.

Insgesamt kann also konstatiert werden, dass unter den Fachkräften einige durchaus vielversprechende Ansätze zur Umsetzung der methodischen Prinzipien des Fachkonzeptes Sozialraumorientierung vorliegen. Die Arbeit wird weitgehend am Willen, den Interessen, Stärken und Ressourcen der Adressat*innen orientiert, zudem wird versucht, Ressourcen zu erschließen und vorhandene Ressourcen in die Fallarbeit einzubeziehen – wenn auch selten. Jedoch mangelt es deutlich an einer Systematisierung der Erkenntnisse einzelner Mitarbeitender über verfügbare Ressourcen und Themen innerhalb der Sozialregion. Ein nächster möglicher Schritt wäre also, Methoden wie einen schriftlichen Ressourcencheck oder regelmäßige Quartierrundgänge flächendeckend einzuführen.


5.2 Sozialraumorientierung und politische Arbeit in den Sozialregionen

Mit einem Median von 5,0 gaben überdurchschnittlich viele Fachkräfte an, ihre Arbeit an den jeweiligen Sozialräumen der Adressat*innen zu orientieren und dies für ihre Arbeit auch als hilfreich zu erachten (Median ebenfalls 5,0). Bedeutend weniger bringen sie sich jedoch in die Weiterentwicklung der Infrastruktur der Sozialregionen ein, hier liegt der Median der Zustimmungswerte bei 3,0. Es kann also festgehalten werden, dass politische sozialräumliche Arbeit bisher scheinbar selten stattfindet.


5.3 Bedeutung von Arbeitgebern und Schulungen

Die Befragung zeigt zudem, dass der Arbeitgeber die Umsetzung des Fachkonzeptes und dessen Methoden beeinflusst. Es ist möglich, Aspekte des Fachkonzeptes, wie Orientierung am Willen oder den Ressourcen und Stärken, in der praktischen Arbeit anzuwenden, ohne das Konzept als Ganzes zu befürworten. Derartige Arbeitsansätze finden sich auch in anderen Theorien Sozialer Arbeit wieder, jedoch wird es bei konkreten Methoden wie Quartierrundgängen oder regelmäßigem Austausch über Ressourcen des Sozialraums schon schwieriger. Diese Methoden sind sehr speziell auf das Fachkonzept Hintes zugeschnitten und in eben diesen zeigen sich bei der Untersuchung signifikante Unterschiede hinsichtlich der praktischen Anwendung. Sie ist bei Angestellten bestimmter freier Träger, wie zum Beispiel dem Kinderschutz München, signifikant höher als bei anderen Trägern.

Hinzu kommt, dass die wenigsten Fachkräfte für die Arbeit mit dem Fachkonzept Sozialraumorientierung geschult wurden, obwohl sich knapp 70 Prozent der Befragten mehr Schulungen zu diesem Thema wünscht. Dabei ist auffällig, dass Personen, die an einer Schulung teilgenommen haben, nicht nur einschätzen, das Fachkonzept besser zu kennen, vielmehr stimmten sie diesem auch wesentlich häufiger zu. Es ist tatsächlich verwunderlich, wie man einen zentralen Teil der Jugendhilfe derart umstrukturieren kann, die Arbeit wesentlich auf wenigen Fachkonzepten (neben Sozialraumorientierung u.a. noch neue Steuerung) aufbauen und gleichzeitig die Mitarbeitenden in der praktischen Arbeit mit diesen Konzepten nicht fortbilden kann. So halten sich Personen mit einer Fortbildung nicht nur signifikant häufiger im Sozialraum auf, vielmehr notieren sie sich auch wesentlich öfter Informationen über selbigen.

Möglicherweise lassen sich zwischen den beiden letztgenannten Punkten Zusammenhänge herstellen. Sehen Träger Sozialraumorientierung als gewinnbringenden Arbeitsansatz für ambulante Hilfen zur Erziehung, so werden sie wahrscheinlich darauf bedacht sein, ihre Mitarbeitenden darin gezielt und flächendeckend zu schulen – auch wenn seitens der Stadt kaum Schulungen angeboten werden. Wird das Fachkonzept allerdings lediglich verwendet, da es seitens der Stadt vor einigen Jahren eingeführt wurde und mögliche Aufträge an dessen Verwendung/Umsetzung gekoppelt sind, kann es gut sein, dass Träger nicht bereit sind, hierfür zusätzliche Ressourcen aufzuwenden, da sie nicht wirklich hinter diesem Arbeitsansatz stehen. Dies führt dazu, dass Mitarbeitende weniger geschult sind und gleichzeitig die Rahmenbedingungen nicht immer hundertprozentig passen.


5.4 Weitere aufschlussreiche Ergebnisse

Die Befragung macht deutlich, dass Arbeitskreise bei der Erschließung des Sozialraums hilfreich sind und deren Kenntnisse auch als hilfreich erachtet werden. Fachkräfte, welche regelmäßig Quartierrundgänge durchführen, Potentiale des Sozialraums im Blick haben oder sich gezielt Kenntnisse über den Sozialraum erschließen, sind gleichzeitig der Meinung, dass die angeeigneten sozialräumlichen Kenntnisse bei der Bearbeitung aktueller und künftiger Problemlagen unterstützen. Oder umgekehrt, Fachkräfte, die um die Potentiale des Sozialraums wissen, sind eher dazu geneigt, diese auch gezielt zu nutzen.

Fachkräfte, die angaben, ihre Tätigkeit am Willen der Adressat*innen zu orientieren, gaben ebenfalls an, Stärken und Ressourcen zu beachten, Willenserkundungen durchzuführen oder Autonomie zu fördern. Wurde angegeben, den Sozialraum der Adressat*innen zu erweitern, so wurde oft auch angegeben, gezielt Kenntnisse im Sozialraum zu erschließen, Informationen über den Sozialraum zu notieren, um Ressourcen im Sozialraum zu mobilisieren. Es zeigt sich also, dass Items, welche den Begriff Sozialraum bzw. Sozialraumorientierung beinhalten ähnlich bewertet wurden. Dies könnte, neben einer Zustimmung zum Fachkonzept Sozialraumorientierung, auch auf eine Anpassung im Antwortverhalten der Befragten hindeuten. Da es sich um einen Fragebogen zum Thema Sozialraumorientierung handelt, könnten Items, die eben diesen Begriff enthalten, tendenziell höher bewertet werden. Dies wiederrum könnte ein Indiz dafür sein, dass das Fachkonzept vielen Befragten doch noch nicht so geläufig ist, wie vermutet. Der Mangel an Schulungen spräche ebenfalls dafür. Schließlich ist genau die Kombination aus Orientierung am Willen und den Stärken sowie des Sozialraums zentraler Bestandteil von Hintes Konzept.


5.5 Ohne Einfluss auf die Umsetzung

Abschließend sollen der Vollständigkeit halber einige Aspekte genannt werden, welche offensichtlich keinen (messbaren) Einfluss auf die praktische Umsetzung des Fachkonzeptes haben. Zunächst einmal zeigten sich keine Unterschiede im Antwortverhalten der Mitarbeitenden in unterschiedlichen Sozialregionen. Zwar haben die dort ansässigen Sozialbürgerhäuser unterschiedliche Freiheiten, beispielsweise Schulungen oder ähnliches anzubieten, dies wirkt sich, im Gegensatz zur Trägerzugehörigkeit, aber offensichtlich nicht bzw. nicht messbar auf die praktische Arbeit bei freien Trägern aus. Außerdem wurde versucht zu erforschen, ob das Bewusstsein für relationale Raumzusammenhänge zu einer erhöhten Anwendung des Fachkonzeptes führt, jedoch ist auch dies nicht der Fall. Ebenso macht es keinerlei Unterschied, ob Fachkräfte bereits während des Prozesses „Umbau statt Ausbau“ in den ambulanten Hilfen zur Erziehung tätig waren oder nicht. Ebenso wenig relevant ist, ob sich die Befragten während des Studiums bereits mit dem Fachkonzept beschäftigt haben.


6. Schlussfolgerungen für die Soziale Arbeit

Im Großen und Ganzen kennen die Fachkräfte laut eigener Einschätzung sowie nach Zustimmungswerten das Fachkonzept Sozialraumorientierung. Jedoch weisen einzelne Aspekte im Antwortverhalten darauf hin, dass das Konzept unter Umständen nicht in seiner gesamten methodischen Tiefe praktisch angewendet wird. So tendieren viele Fachkräfte nach wie vor dazu, eigenständig Aufgaben für die Adressat*innen zu übernehmen oder führen nur selten Quartierrundgänge oder Ressourcenchecks durch. Ebenfalls dafür spricht, dass sich die überwiegende Mehrheit zusätzliche Schulungen zu diesem Thema wünscht. Umfangreicher geschulte Fachkräfte weisen ein höheres Wissen über das Fachkonzept auf und können dieses in der Folge auch besser Anwenden.

Die Untersuchung zeigt eindeutig, dass den Fachkräften Zeit für fallunspezifische sozialräumliche Arbeit fehlt, dass aber auch nicht ganz klar ist, was in dieser Zeit getan werden könnte. So geben viele Fachkräfte an, fallunspezifische Zeit für Teambesprechungen, Falldokumentationen, Supervision oder auch Fahrten zu Terminen mit Adressat*innen aufzuwenden. Einige dieser Aufgaben weisen jedoch eindeutig Fallbezug auf und könnten daher klar fallspezifischem Arbeiten zugerechnet werden. Eine mögliche Erklärung hierfür wäre, dass die eigene Tätigkeit vielfach auf der Vorstellung beruht, dass nur direkte Fallarbeit im unmittelbaren Kontakt mit Adressat*innen auch wirklich Arbeit ist. Vor allem Gesprächen mit Bewohner*innen oder auch Quartierrundgängen („Spaziergänge“) – zumal ohne direkten Fallbezug – haftet noch zu sehr der Touch des Nichtstuns an. Zu sehr wird das Handeln der Träger und Fachkräfte noch immer vom konkreten Fallbezug dominiert. Somit scheint eine Schlussfolgerung einer früheren Untersuchung weiterhin Bestand zu haben, nämlich dass „der Sozialregion […] in der Praxis der AEH noch nicht die gewünschte Bedeutung zu[kommt]“ (Köhler et al. 2002: 397). Diese Unklarheiten sind in der Auseinandersetzung mit öffentlichen Kostenträgern über mehr fallunspezifische Zeit nicht hilfreich. Ausführlichere schriftliche Dokumentation der Arbeitsergebnisse des fallunspezifischen sozialräumlichen Arbeitens könnte hier hilfreich sein.

Mehr als 80 Prozent der befragten Fachkräfte sind der Meinung, dass ihnen für fallspezifische sozialraumorientierte Arbeit ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Betrachtet man die Zustimmungswerte für fallunspezifisches sozialräumliches Arbeiten, so liegen diese mit 37 Prozent bei weniger als der Hälfte. Dies zeigt deutlich, wie sehr der Fokus nach wie vor auf fallspezifischer Arbeit liegt. Zugleich werden nicht alle methodischen Prinzipien in erforderlichem Umfang in der täglichen Arbeit berücksichtigt. Die Ergebnisse weisen eher darauf hin, dass in den ambulanten Hilfen zur Erziehung in München eine ressourcenorientierte Form Sozialer Arbeit praktiziert wird und nicht sozialraumorientierte Soziale Arbeit nach Hintes Fachkonzept.

Dass verschiedene Problemlagen regelmäßig wiederkehren und zu sozialen Schwierigkeiten führen (Armut, hohe Mieten, zu kleine Wohnungen, geringer Verdienst etc.), ist gerade in München offensichtlich. Jedoch hat es nicht den Anschein, als ob sich Fachkräfte hier politisch positionieren und gesellschaftliche Problemlagen zumindest thematisieren. Zunehmende Arbeitsverdichtung, die keinen Raum für politische Aktivitäten lässt und der Fokus auf direkte Fallarbeit könnten hierfür Erklärungen sein.

Wie bereits eingangs vermutet, beeinflussen die Arbeitsbedingungen und die damit verbundenen Vorgaben und Möglichkeiten des jeweiligen Arbeitgebers, wie weit das Fachkonzept Sozialraumorientierung in der Praxis umgesetzt wird. Besonders deutlich zeigt sich dies an Items wie Quartierrundgänge und Teamaustausch über Ressourcen. Diese Items sind sehr gut quantifizierbar, beide Methoden werden entweder regelmäßig durchgeführt oder aber nicht, ein Teils-teils ist hier nur schwer möglich. Besonders bei der Umsetzung dieser Methoden zeigen sich deutlich messbare Unterschiede zwischen einzelnen Trägern. Mitarbeitende des Kinderschutz München e.V. gaben wesentlich öfter an, genannte Methoden anzuwenden. Dazu passt, dass sowohl in Jobangeboten als auch Veröffentlichungen des Vereins (Homepage etc.) sehr häufig auf eine sozialräumliche Arbeitsweise hingewiesen wird. Hier wäre es sicher interessant, die Arbeitsbedingungen und fachlichen Hintergründe des Anbieters noch einmal genauer zu betrachten, um so möglicherweise Best-Practice-Beispiele herausarbeiten zu können.


7. Fazit

Insgesamt lässt sich feststellen, dass zwar vereinzelt Ressourcen der Sozialregionen und damit auch innerhalb der Sozialräume der Adressat*innen erschlossen und aktiviert werden, es aber nur selten zu einer systematischen Erfassung kommt. Somit können Kolleg*innen auch nicht auf diese Ressourcen zurückgreifen und müssen sich diese oder vergleichbare mühsam selbst zugänglich machen. Im Anschluss an die Untersuchung kann davon ausgegangen werden, dass das Konzept der Sozialraumorientierung nicht in seiner gesamten fachlichen Tiefe Anwendung findet, auch da ressourcenorientiertes Arbeiten mit Adressat*innen bisher noch zu selten mit den vorhandenen Ressourcen der jeweiligen Sozialräume der Adressat*innen verknüpft wird. Gleichzeitig bringen sich Fachkräfte noch nicht in dem Maße politisch ein, dass sie die Sozialregion aktiv mitgestalten könnten.


Literatur

Bourdieu, Pierre/Russer, Achim (2018): Die feinen Unterschiede. Kritik der gesellschaftlichen Urteils-kraft. Frankfurt/Main: Suhrkamp.

Deinet, Ulrich/Krisch, Richard (2006): Der sozialräumliche Blick der Jugendarbeit. Methoden und Bausteine zur Konzeptentwicklung und Qualifizierung. Wiesbaden: VS Verlag.

Friedrich, Felix (2019): Sozialraumorientierung in den ambulanten Hilfen zur Erziehung in München. eine Bestandsaufnahme. Unveröffentlichte Masterarbeit. FH Campus Wien.

Helming, Elisabeth/Berse, Elisabeth (2002): Handbuch Sozialpädagogische Familienhilfe. Deut-sches Jugendinstitut. Stuttgart: Kohlhammer.

Hinte, Wolfgang/Treeß, Helga (2011): Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe. Theoretische Grundlagen, Handlungsprinzipien und Praxisbeispiele einer kooperativ-integrativen Pädagogik. Weinheim: Juventa.

Kessl, Fabian/Reutlinger, Christian (2019): Handbuch Sozialraum. Grundlagen für den Bildungs- und Sozialbereich. Wiesbaden: Springer VS.

Kessl, Fabian/Reutlinger, Christian/Deinet, Ulrich (2010): Sozialraum. Eine Einführung. 2., durchges. Aufl. Wiesbaden: Springer VS.

Köhler, Michael/Kurz-Adam, Maria/Neuberger, Christa/Schefold, Werner (2002): Die Reform der ambulanten Erziehungshilfen in München. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge 82 (11), S. 393–399.

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Über den Autor


Felix Friedrich, MA
felix.friedrich@alumni.fh-campuswien.ac.at

Bachelor Soziale Arbeit (katholischen Stiftungshochschule München), Master in Sozialraumorientierter und Klinischer Sozialer Arbeit (FH Campus Wien); mehr als zehn Jahre Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe: stationäre Jugendhilfe, Betreuung unbegleiteter Minderjähriger, ambulante Hilfen zur Erziehung sowie derzeit intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und Beschulung von jugendlichen Schulverweigernden.