soziales_kapital
wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-studiengänge soziale arbeit
Nr. 25 (2021) / Rubrik „Thema“ / Standort Linz
Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/view/726/1318.pdf


Charlotte Sweet & Franz Schiermayr:

Soziale Arbeit in der Krise: Signs of whose safety?


1. Die Krise – Praktiker*innen am Scheidepunkt zwischen Systematik und Systemik

Lange schon ist bekannt, dass sich die professionelle Soziale Arbeit in einem potentiell riskanten Spannungsfeld bewegt; gleich drei verschiedene Mandate lasten laut globaler Definition auf ihren Professionist*innen:

“Social work is a practice-based profession and an academic discipline that promotes social change and development, social cohesion, and the empowerment and liberation of people. Principles of social justice, human rights, collective responsibility and respect for diversities are central to social work. Underpinned by theories of social work, social sciences, humanities and indigenous knowledges, social work engages people and structures to address life challenges and enhance wellbeing.” (Internationaler Verband der Sozialarbeiter 2014)

Demnach sollen Sozialarbeitende ständig im Interesse von Klient*innen, im Interesse des öffentlichen und behördlichen Rechtsrahmens und im politischen Sinne aktiv sein. Ist das nicht ein bisschen viel verlangt für eine Berufsgruppe, die weder großzügig remuneriert noch mit gebührendem Sozialprestige bedacht wird? Darüber hinaus – ist es denn überhaupt möglich, alle diese Mandate gleichzeitig wahrzunehmen?

Während die Sozialarbeitenden der 1968er Generation ihr politisches Mandat mit großem Elan zu verfolgen schienen – dementsprechend gab es Bewegungen wie Radical Social Work (vgl. Hearn 1982) – so ernüchtern die Reaktionen der aktuell Auszubildenden in diesem Zusammenhang. Verständlich, da sie in ihrer Funktion als „case manager“ einer staatlich subventionierten Trägerorganisation kaum die Möglichkeit sehen, politisch aktiv zu sein, es sei denn, sie exponieren sich in bedrohlicher Weise. Wer seine Klient*innen möglichst schnell und effektiv zu mehr „compliance“ bewegen soll, der/dem stellt sich zurecht die Frage, ob das radikale Abklopfen der gültigen Regulative überhaupt Aufgabe der Sozialen Arbeit sein kann?

In diesem Artikel möchten wir die Problematik anhand eines momentan sehr populären Ansatzes betrachten. Signs of Safety oder ‚SEN (Sicherheit Entwickeln)‘ im deutschsprachigen Raum soll strukturierte Instrumente zur Gefährdungs- und Risikoeinschätzung, zur Konkretisierung nächster Schritte bis hin zur Entwicklung von „Sicherheitsplänen“ zur Verfügung stellen (vgl. Roessler 2012: 37; Roessler/Gaiswinkler/Hurch 2015: 17-20). Der Ansatz nimmt seinen Anfang in Steve de Shazer und Insoo Kim Bergs lösungsfokussierter Kurztherapie. Die beiden arbeiteten systemtheoretisch im Bereich der therapeutischen Ambulanzen. Mit ihrem damals sehr innovativen Ansatz wollten sie in den 1990ern die Vorannahmen hintanhalten, die Patient*innen oft daran hinderten, ihre eigenen Sinnvorstellungen und Erzählweisen zur Neuorientierung zu nutzen. Nicht Therapeut*innen sollten vorgeben, wo die Defizite liegen und wie sie bearbeitet werden müssen, sondern sie sollten als Begleiter*innen mit lösungsorientierter, unvoreingenommener Haltung fungieren, um kurzfristig und einfach konstruktive Schritte zu setzen (vgl. de Shazer 2002: 20-28).

Ist diese besondere und freiheitsorientierte Haltung in der angewandten Methodik der Signs of Safety nach wie vor erkennbar? Ist sie im unfreiwilligen Kontext der bereits konstatierten Kindeswohlgefährdung überhaupt möglich? Wessen ‚Sicherheit‘ wird hauptsächlich bearbeitet?


2. Im Dschungel der Systeme – Handle so, dass die Möglichkeiten mehr werden

Die systemtheoretische Grundlage des lösungsfokussierten Therapieansatzes wurde von Steve de Shazer auf den Punkt gebracht, als er Therapeut*innen zu einer Haltung ermutigte, die sie*ihn befähigt aus der zweiten Reihe zu führen („to lead from one step behind“; Cantwell/Holmes 1994: 20). Diese Idee der Führung aus einer untergeordneten Position oder einer Nebenrolle heraus entspricht dem Grundkonzept der Luhmannschen Systemtheorie, welche die Autopoiese (den Prozess des andauernden Sich-selbst-Erzeugens eines Systems; vgl. Maturana/Varela 1987: 50) und somit die operationale Geschlossenheit sozialer Systeme erkennt. Soziale Systeme sind nur offen für Kommunikation und Information, dadurch können sie in einer Weise gestört werden, die sie zur Neuorganisation bewegt (vgl. Luhmann, 2006: 92-100). Keinesfalls aber ist berechenbar, wie sich die Systeme neu organisieren werden – das einzige Ziel therapeutischer Intervention kann somit sein, zu stören und Perspektiven zu eröffnen, die neue Möglichkeiten erschließen. Wie Klient*innen mit diesen Möglichkeiten umgehen, ist aber nicht steuerbar. Darüber hinaus müssen Therapeut*innen sich selbst als eingebettet in multiple Systeme betrachten, was bedeutet, dass sie keine übergeordnete, allwissende, objektiv-beurteilende Haltung einnehmen können.

Betrachten wir nun die Umsetzung lösungsfokussierter Therapieformen im behördlichen, unfreiwilligen Kontext, dann fällt auf, dass die Modelle einen rezeptartigen Charakter aufweisen. An die Stelle der traditionellen Theorien, die Sozialarbeiter*innen eigenverantwortlich zur Bearbeitung der Fälle heranziehen, tritt ein systematisierter Ablauf samt vereinheitlichtem Dokumentationszwang. Die lösungsorientierte Haltung der Berater*innen scheint überlagert von der Verpflichtung, auf eine gewisse Weise vorgehen zu müssen. Wo Steve de Shazer die Komplexität der Situation erhöhen wollte, um Klient*innen mehr Auswahl zu geben, wird hier Komplexitätsreduktion betrieben und Eindeutigkeit hergestellt, bevor Klient*innen selbst aktiv mit Perspektiven experimentieren konnten. Das systemische Aushandeln neuer Möglichkeiten wird ersetzt durch Kontextvorgaben. Individualisierte, komplexe Problemlagen werden reduziert auf das, was die offiziellen Stellen als „non-compliance“ verorten. In der Extremform auf den Punkt gebracht, könnte man hier von herrschaftlicher Begrenzungsmacht im Kleid von Lösungsorientierung sprechen.

Die lösungsfokussierte Kurztherapie geht grundsätzlich induktiv an Problemlösungen heran. Klient*innen und Therapeut*innen betrachten die komplexe, problembehaftete Situation und schaffen Raum für die Identifizierung von Problemlagen und Möglichkeiten der Lösung. Beide induzieren aus der Beobachtung Hypothesen und wägen sie dann gegeneinander ab, um handlungsfähig zu werden. Im behördlichen Kontext wird jedoch zunehmend mit einer manualisierten Umsetzungsform gearbeitet. Einem Manual zu folgen, ist per definitionem eine deduktive Vorgehensweise. Diese Art der Umsetzung ist für die lösungsfokussierte Kurztherapie grundsätzlich nicht vorgesehen, da sie der lösungsorientierten Haltung der Therapeut*innen entgegenläuft.

Es stellt sich also die Frage, wessen Sicherheitsbedürfnis eigentlich der Fokus dieser manualisierten Herangehensweise gilt? Ist es tatsächlich das Sicherheitsbedürfnis der gefährdeten Kinder und Jugendlichen, oder aber das Sicherheits- und Ordnungsbedürfnis der Staatsgewalt, welches bei der umfassenden Implementierung der Signs of Safety-Programme im Zentrum des Ablaufes steht?


3. Familien im Dschungel des sozio-ökonomischen Wettbewerbs

Die Kindeswohlgefährdung ist ein soziales Konstrukt, genau wie psychiatrische Diagnosen, Gesetzestexte, die Menschenrechte, etc. Da soziale Konstrukte mangels Überprüfbarkeit im positivistisch-wissenschaftlichen Sinne notgedrungen ihre dogmatischen Anteile haben, sind sie nebst ihrer sehr brauchbaren Innovationskraft auch mit Vorsicht zu genießen. Was heute in vielen Kontexten ein strafrechtliches Delikt darstellt (z.B. eine Ohrfeige), war vor wenigen Jahrzehnten noch eine pädagogische Empfehlung (die gesunde Watschn) oder auch zwischen Ehepartner und Ehepartnerin durchaus akzeptabel (wenn auch nicht umgekehrt). An der Tatsache, dass körperliche und psychische Gewalt sich manifestieren, hat sich nichts geändert, aber die Gesellschaft bewertet die Manifestation von Aggression anders bzw. massiver. Aus diesem genaueren Hinsehen im zwischenmenschlichen Bereich hat sich auch das Konzept der Kindeswohlgefährdung entwickelt. Einerseits werden so die grundlegenden Menschenrechte von Minderjährigen gewahrt, andererseits dem Staat aber auch Möglichkeiten geboten, das Privatleben von Familien gründlicher zu regulieren und über sie zu herrschen.


3.1 Wettbewerbsorientierte Selbstdisziplin – Foucault’s Governmentality

Das gesteigerte Schutzbedürfnis entspricht unserem westlichen Fortschrittsdenken, während sich der übergriffige Herrschaftsanspruch auf das Privatleben schleichend vollzieht und scheinbar oft unbemerkt bleibt, bis er einen persönlich trifft (etwa durch die Arbeit im Homeoffice und die damit verbundenen Pflichten und Ansprüche im privaten Raum). Dabei ist die Beobachtung, dass neoliberale, an der freien Marktwirtschaft orientierte Herrschaftssysteme insbesondere über die Sozialpolitik individualisierte und auch ideologisch gefügige, wettbewerbsorientierte „Konsument*innen“ produzieren, nicht neu, sondern wurde bereits in den 1970er Jahren von Michel Foucault unter dem Stichwort „Biopolitics“ analysiert:

“Government must not form a counterpoint or a screen, as it were, between society and economic processes. It has to intervene on society as such, in its fabric and depth. Basically, it has to intervene on society so that competitive mechanisms can play a regulatory role at every moment and every point in society and by intervening in this way its objective will become possible, that is to say, a general regulation of society by the market.” (Foucault 1979: 145)

Foucault beschreibt hier, wie sogenannte wirtschaftsliberale Herrschaftsmechanismen notwendigerweise auf soziale Herrschaft abzielen, da sie keine Gegenposition zu den ökonomischen Effekten des Marktes einnehmen können. Auf diese Weise verlagern sich Herrschaftsansprüche ins persönliche, private, soziale Miteinander, welches zunehmend reguliert werden soll, damit kein Widerstand gegen die Wettbewerbslogik des Marktes entsteht. Somit ist es auch nicht verwunderlich, dass zunehmend soziale Gefährdungskonstrukte entstehen, welche aus dem sozialen Wettbewerb abzuleiten sind – die unterschiedlichen Möglichkeiten von Menschen mit unterschiedlichem „sozio-ökonomischem Status“ führen zu moralischen Abwägungen hinsichtlich genügender Ausstattung. Gemeint sind damit also z.B. ausreichende soziale Kompetenzen, marktrelevante Bildungsabschlüsse, gesellschaftlich akzeptierte, internalisierte Verhaltensnormen sowie selbstmotivierte Leistungsorientierung. Das Konzept der „Kindeswohlgefährdung“ ist ein illustratives Beispiel für diese umfangreichen Ansprüche. Wie aber sieht es mit dem als innovativ und durch Kommunikation auf Augenhöhe angepriesenen Signs of Safety-Ansatz aus? Ist er geeignet, um Kinder und Familien sozial zu stärken?


3.2 SEN – Das herrschaftliche Spiel mit Ambivalenzen

Das SEN-Modell ist ein Signs of Safety-Ansatz, welcher in Österreich in den letzten zehn Jahren zunehmend in der behördlichen Kinder- und Jugendhilfe Anwendung findet bzw. von privaten Kinder- und Jugendhilfeträgern umgesetzt wird. In Österreich wurden mit dem Signs of Safety-Ansatz im Jahr 2009 erste Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe in Niederösterreich gesammelt und dieser sukzessive auch auf andere Bundesländer wie z.B. Wien und Oberösterreich ausgeweitet (vgl. Roessler 2012: 40). In der Beschreibung des Ansatzes als Praxismodell wird vor allem der erprobte Umgang mit Ambivalenzen von Hilfe und Kontrolle hervorgehoben und als Modell dargestellt, in dem diese Ambivalenzen Berücksichtigung finden können und nicht zwangsläufig in Eindeutigkeit verwandelt werden müssen (vgl. Roessler/Gaiswinkler 2012: 224). Die Intention der österreichischen Version dieses Ansatzes scheint allerdings durchaus ein Interesse zu bekunden, Kriterien anzulegen, welche aufgrund des institutionellen Kinderschutzauftrages als „objektive Vorgabe“ und weniger als Möglichkeit, Ambivalenzen auszuhandeln, erscheinen. Es lassen sich in der genaueren Betrachtung des österreichischen SEN-Ansatzes einige grundsätzliche Ambivalenzen identifizieren, welche nachfolgend diskutiert werden sollen.

Die Ursprünge des Ansatzes werden im systemisch lösungsfokussierten Fokus des Brief Family Therapy Center (BFTC) verortet (vgl. de Shazer 2002). Andrew Turnell und Steve Edwards entwickelten das Vorgehen in Kooperation mit Praktiker*innen der behördlichen Kinder- und Jugendhilfe in Australien und publizierten diese manualisierte Vorgehensweise Ende der 1990iger Jahre (vgl. Turnell/Edwards 1999). Wie stellen sich nun die angesprochenen Grundlagen des systemisch lösungsfokussierten Ansatzes dar? Das BFTC vertrat die Vorstellung, dass es ein Irrtum der Psychologie sei, zwischen Problem und Lösung einen Zusammenhang zu vermuten – man könne im Gegenteil davon ausgehen, dass das Sprechen über Lösungen schneller und spielerischer zu Veränderungen führt als das Thematisieren von Problemen. In dieser Haltung werden Ressourcen, welche zur Veränderung nötig erscheinen, bei den Beteiligten vorausgesetzt und im Gespräch wird eine Erwartung von Veränderung entwickelt. Grundsätzlich war die Unterstützung mit dem Ziel schnellstmöglicher Beendigung der Beratung/Therapie angelegt (vgl. von Schlippe/Schweitzer 2012: 55-58). Als Voraussetzung für eine konsequente Anwendung dieser Lösungsfokussierung beschreibt de Shazer die Notwendigkeit, „Passung“ (de Shazer, 2002: 103) zu entwickeln. Dabei bestand für die Therapeut*innen des BFTC in Milwaukee die Freiheit, sich von „Besuchern“ lediglich besuchen zu lassen, sich von „Klagenden“ ihre Beschwerden anzuhören und bei „Kunden“ (de Shazer, 2002: 102) darauf vertrauen, dass sie die von den Therapeut*innen gestellte Aufgaben auch ausführen (vgl. de Shazer, 2002: 102-109).

Sozialarbeit kann diese Freiheit vielfach nicht für sich in Anspruch nehmen, da sie aufgrund der oben beschriebenen Mandate mehreren Auftraggeber*innen entsprechen muss. Dies führt zu unterschiedlichen Spannungsfeldern, die nachfolgend dargestellt werden. Die Auswahl der möglichen Spannungsfelder ist am Fokus dieses Artikels – Signs of Safety – orientiert.


3.2.1 Hilfe und Kontrolle

Im Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle ist die erste Ambivalenz des SEN-Ansatzes angelegt. Der Kinderschutz als Exekutivorgan wird meist dann tätig, wenn die verantwortlichen Erziehungsberechtigten diesen nicht ausreichend gewährleisten können. In den überwiegenden Fällen geschieht dies nicht freiwillig, sondern aufgrund von Gefährdungsmeldungen. Eine ‚klassische‘ Aufgabe der Sozialarbeit besteht darin, in diesen sogenannten Zwangskontexten mit den Beteiligten ein konstruktives Arbeitsbündnis zu entwickeln. Dazu wurden in der Vergangenheit umfangreiche Haltungen und methodische Zugänge publiziert und in den Ausbildungen zur Sozialarbeit vermittelt, welche die wesentlichen Grundlagen für „Veränderungsinterventionen“ schaffen sollten (vgl. z.B. Conen 2002, 2005, 2011; Conen/Cecchin 2007). Insbesondere systemtheoretische Zugänge schenken dem Überweisungskontext, den Anliegen der Betroffenen und der Klärung von Aufträgen hohe Aufmerksamkeit. Das Ziel dabei ist, mit allen Beteiligten einen Kontrakt für die weitere Zusammenarbeit zu schließen. Dieser Kontrakt stellt die Grundlage für die anschließende Arbeit an Zielen bzw. Veränderungen dar. Ungeklärt erscheint demgegenüber im methodischen Kernstück des SEN-Ansatzes – dem Mapping –, inwieweit dieser Auftrag bzw. Kontrakt entwickelt wurde. In der Beschreibung, was in diesem Mapping untersucht werden soll, bleibt ungeklärt, wie eine Einigung über Ziele, Veränderungen erreicht werden kann (vgl. Roessler/Gaiswinkler 2012: 232). Werden die Ziele und Veränderungen im Signs of Safety gleichberechtigt ausgehandelt oder bekommen jene Ziele Vorrang, welche von der machtvolleren Partei der Verhandlung eingebracht werden?


3.2.2 Macht und Ohnmacht

Es zeigt sich also ein weiteres Spannungsfeld – die Ambivalenz von Macht und Ohnmacht. Kinderschutz scheint eine unwidersprochene Gemeinschaftsaufgabe zu sein, allerdings nur in Bezug auf ‚verantwortungslose‘ Eltern. Wäre es auch eine Kindeswohlgefährdung, wenn Kinder ohne ausreichende Unterstützung durch die Erziehungsberechtigten zu Hause beschult würden und dadurch in Gefahr kommen, keinen Schulabschluss zu erreichen? Vor zwei Jahren wäre dieser Gefährdung wohl behördlich nachgegangen worden. Wie sieht es im Jahr 2020 aus? Durch Verordnungen von Ministerien werden Kinder aufgefordert, nicht zur Schule zu gehen, selbst wenn keine ausreichende Unterstützung oder Ausstattung im Elternhaus zur Verfügung steht. Kindeswohlgefährdung bei „Schulverweigerung“ ist scheinbar im Jahr 2020 aufgehoben oder ausgesetzt. Oder wurde Mobbing im Schulalltag als Kindeswohlgefährdung betrachtet und die Schule als ‚Gefährderin‘ zur Verantwortung gezogen?

Inwieweit können also Eltern bzw. Familien Einfluss auf die Definition von Gefährdung bzw. die Definition notwendiger Veränderungen nehmen? Im SEN-Modell wird ein Aushandlungsprozess von Sorgen und Zielen der Veränderung angesprochen, an welchem alle Beteiligten mittels verschiedener Techniken teilnehmen. Allerdings ist in einer Situation, in der eine staatlich legitimierte Behörde ausgestattet mit Sanktionsmöglichkeiten Ziele aushandelt und deren Messbarkeit konkretisiert, nicht von ausgeglichenen Machtverhältnissen auszugehen, worauf auch schon Herwig-Lempp (2007) deutlich hinweist. Aus der Sicht von Foucault (1994) lässt sich das Verhältnis von behördlicher (und zum Teil auch privater) Kinder- und Jugendhilfe und von Kinderschutzthemen betroffener Familien nicht nur als Machtverhältnis beschreiben, sondern vielmehr als Herrschaftszustand. Darin sind die sozialen Kräfteverhältnisse institutionell stabilisiert und die Reversibilität ist stark eingeschränkt, also die Ungleichheit von Einfluss hat sich kristallisiert. In solchen Herrschaftsbeziehungen sind alternative Handlungsmöglichkeiten und Freiheitsspielräume stark eingeschränkt, und es hat sich eine dauerhafte Asymmetrie etabliert (vgl. Foucault 1994: 160f). Dieser Effekt kann auch noch Verstärkung erfahren, wenn der Fokus überwiegend auf einer individualisierten Ressourcenorientierung liegt. Im systemisch lösungsfokussierten Ansatz des BFTC stellt die konsequente Ressourcenorientierung eine wesentliche Grundlage im therapeutischen Vorgehen dar (vgl. Steiner/Berg 2005: 16). Diese Ressourcenorientierung nimmt an, dass alle Fähigkeiten bzw. Möglichkeiten zur Veränderung oder Lösung des Problems schon in den Familienmitgliedern angelegt sind und lediglich zugänglich gemacht werden müssen. Eben diese Überzeugung stellt offensichtlich auch ein Instrument der Machtausübung bzw. Festschreibung von Machtverhältnissen dar. Werden Problemlagen lediglich auf einer mikrosozialen Ebene, also die der Individuen oder maximal der Familien identifiziert und beschränkt sich auch die Lösungsorientierung auf diese Ebene, so erfolgt damit auch eine individualisierte Problemzuschreibung an die Familienmitglieder.

Der ‚attraktive‘ lösungsfokussierte Ansatz fördert also eine individualisierte Lösungsorientierung und somit auch – als nicht aktualisierte Seite der Unterscheidung – eine individualisierte Problemzuschreibung. Da Individuen allerdings nicht isoliert von ihrer Umwelt und den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten existieren, dient die Tendenz des Ausblendens dieses Umstandes im SEN-Modell möglicherweise der Vermeidung der sozialarbeiterisch notwendigen Herrschaftsreflexion. Ressourcen lassen sich als Kapital verstehen, allerdings im Sinne von Pierre Bourdieu, welcher den marxschen Kapitalbegriff deutlich erweitert bzw. differenziert. Es wird zwar als grundlegendes Kapital von ihm nach wie vor ökonomisches Kapital bezeichnet, jedoch entscheidend erweitert durch die Beschreibung von sozialem und kulturellem Kapital. Der Zugang zu diesen Kapitalformen und die Verteilung dieser Kapitalaspekte stellt für ihn einen zentralen Machtfaktor dar (vgl. Sagebiel/Pankhofer 2015: 91-95). Diese Ressourcen bzw. dieses Kapital stehen nicht gleich verteilt zur Verfügung. Soziales Kapital beruht auf der Zugehörigkeit zu Gruppen und Netzwerken, Kulturkapital bezieht sich auf den Prozess der Sozialisation in Familie und Schule. Daher können sich Lösungen nur im jeweils zur Verfügung stehenden Kapitalrahmen bewegen, wenn sich die Reflexion der Möglichkeiten auf diesen Rahmen beschränkt. Die Soziale Arbeit mit ihrem Anspruch, für sozialen Ausgleich einzutreten, ist also insbesondere im Ansatz von Signs of Safety aufgefordert, diesen Lösungsraum für die Betroffenen zu erweitern. Nicht nur die vorhandenen Ressourcen sollten die Möglichkeiten bestimmen, sondern auch jene, welche auf Basis der Menschenrechte eigentlich vorhanden sein sollten.

Keddell (2014) stellt in ihrer Arbeit zum Signs of Safety-Ansatz fest, dass die vorgeschlagenen Praktiken ein großes Potential für die Reaktion auf Risiken auf der Mikroebene bieten. Allerdings gehen diese Praktiken aus ihrer Sicht in keiner Weise auf strukturelle Faktoren ein, welche zur Entwicklung von Risiken beitragen. Die ‚ermächtigenden Praktiken‘ des Ansatzes werden von einem neoliberalen Umfeld kolonialisiert und dazu verwendet, die vielfältigen Erscheinungen von Diskriminierung, Ausgrenzung und Armut als Quellen von Familienproblemen zu verschleiern. Zudem verbirgt der Ansatz die eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten von Sozialarbeiter*innen, die durch ihre jeweiligen organisatorischen und finanziellen Begrenzungen begründet sind. Daher können Praktiken, welche lediglich auf der Mikroebene wirksam werden, auch als Alibipraktiken bezeichnet werden, selbst wenn sie von den betroffenen Klient*innen vielfach als hilfreich beschrieben werden (vgl. Keddell 2014: 76). Es scheint also im SEN-Modell eine gewisse Sensibilität für das sogenannte doppelte Mandat der Sozialarbeit vorzuliegen, welches allerdings relativ rasch einem ‚objektiven‘ Kinderschutz bzw. Risikoeinschätzung zum Opfer fällt. Völlig ausgeblendet wird das Mandat der Sozialarbeit, für Klient*innen auf den Rechts- und Verwaltungsrahmen Einfluss zu nehmen. Es könnte sogar angenommen werden, dass die Vorgehensweise und die damit einhergehende ‚Beruhigung‘ von oftmals aufgebrachten Klient*innen in solchen Zwangskontexten besonders geeignet ist, bestehende Machtverhältnisse weiter zu festigen, also Herrschaft auszubauen.


3.2.3 Verhandlung und Anleitung

Die Ambivalenz zwischen Verhandlung und Anleitung drückt sich wesentlich in der Beherrschung der Sprache aus. Soziale Arbeit bedient sich in ihrer Methodik überwiegend sprachlicher Formen und Verhandlung wurde schon von Lüssi (1992: 404f.) als Handlungsart der Sozialarbeit beschrieben. Auch im SEN-Ansatz wird neben verschiedensten Techniken der Visualisierung überwiegend mit Hilfe von Sprache interveniert. Dabei wird darauf hingewiesen, möglichst in der Sprache der Klient*innen zu kommunizieren und sich klar und transparent auszudrücken (vgl. Roessler et al. 2012: 238). In einem systemtheoretischen Verständnis von Kommunikation stellt diese keinen Übertragungsvorgang von Information dar, sondern ein Informationsangebot, das durch Empfänger*innen zur Mitteilung wird und als solche verstanden werden kann. Der Inhalt der Mitteilung ist also in erster Linie von den Verstehensmöglichkeiten und der Kontextinterpretation der Empfänger*innen abhängig (vgl. Luhmann 1987: 203f.). Insbesondere in Krisensituationen – und Kindeswohlgefährdung kann sicherlich als eine Krisensituation betrachtet werden – herrscht der Wunsch vor, dass Klarheit und Eindeutigkeit hergestellt wird. Dieser Wunsch betrifft insbesondere auch die Kommunikationsprozesse in diesem Kontext. Ein Sozialarbeiter der privaten Kinder- und Jugendhilfe brachte dies deutlich zum Ausdruck, indem er im Zusammenhang mit dem SEN-Modell sagte: „Endlich sprechen wir alle die gleiche Sprache!“ Kommunikationstheoretisch ist wohl nicht davon auszugehen, emotional entspricht es aber vermutlich den Bedürfnissen der Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe. Selbst wenn, wie im SEN-Ansatz beschrieben (vgl. Roessler et al. 2012: 238), versucht wird, sich an die Sprache der Betroffenen anzunähern, bleibt ein Unterschied in der Interpretation des Gesagten und gleichzeitig liegt die Definitionsmacht bei der Sozialarbeit.

Schon Habermas (1995) versuchte in seiner Theorie kommunikativen Handelns einen „herrschaftsfreien Diskurs“ darzustellen, welcher geprägt sein sollte von der Gleichberechtigung aller Kommunikationspartner*innen, der egalitären Äußerungsmöglichkeiten aller und der Bereitschaft der Anerkennung des Zwangs des besseren Arguments. Dieser Ansatz wurde allerdings vielfach kritisiert, da er verschiedene Problematiken wie sozioökonomische Verhältnisse, Bildung, sozialen Status sowie Problematiken der Intersektionalität ausblendet (vgl. Kappe/Künkel 2020: 81f.). Die Sehnsucht nach Eindeutigkeit, sei es in der Sprache, in der Beschreibung sicherer Verhaltensweisen oder der Einigung auf Ziele, ist sicherlich auch Ausdruck einer Verunsicherung auf Seiten der Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe.

Klarheit und Eindeutigkeit scheint sowohl bei den behördlichen Auftraggeber*innen, als auch bei den Sozialarbeiter*innen das Mittel der Wahl darzustellen, die beschriebenen Spannungsfelder auszugleichen oder gar zu überwinden. Aber ist der lösungsorientierte Ansatz des BFTC in Milwaukee nicht erst entstanden, als die Gruppe um Steve de Shazer sich von der Idee verabschiedete, eindeutige Interventionsstrategien zu entwickeln, und sich neugierig den spontanen Veränderungen während der Therapiesitzungen zuwandten? Stellt also der Versuch, Eindeutigkeiten in einer vieldeutigen Welt zu erzeugen und die Unterschiedlichkeiten möglichst klar in Kategorien oder Kästchen einzuordnen, eine Gefahr dar? Führt der Versuch, maximale Eindeutigkeit herzustellen, eher dazu, Vielfalt und damit auch kreative Lösungen für verfahrene Familiensysteme zu verdrängen (vgl. Bauer 2018: 81)? Könnte es für die Sozialarbeit und ihre Nutzer*innen nicht bereichernder sein, Vielfalt, Mehrdeutigkeit und Ambiguitätstoleranz zu fördern, um den im SEN-Modell angestrebten konstruktiven Lösungen im Sinne des losungsfokussierten Vorgehens auch Raum zu geben? Eine derartige Ambiguitätstoleranz müsste allerdings auch Ausdruck in einem manualisierten Vorgehen finden, oder vielmehr aus den Begrenzungen von Manualen und Techniken heraustreten. Kinderschutzarbeit benötigt daher Prozesse, welche die Perspektiven und Möglichkeiten von Familien erweitern und sie auffordern und befähigen, die eigenen Angelegenheiten auch selbst in die Hand zu nehmen.


3.2.4 Gemeinsam verantworten

Offen erscheint noch das Thema Verantwortung, denn gerade die Zuschreibung von Verantwortung provoziert ein hohes Maß an Aktivität bei allen Beteiligten. Allerdings fokussiert diese Aktivität oftmals nicht primär die Veränderung eines erkannten Risikos, sondern eher die persönliche Absicherung der Beteiligten. So meint Turnell (2012), dass Kinderschutz scheinbar paradox agiert, indem die Sicherheit von Behörden und Sozialarbeiter*innen bedeutender wird, als eine Abwendung der Gefährdung des Kindes (vgl Turnell 2012: 25f.). Um eben in solchen Situationen Sicherheit zu entwickeln, werden von Fachkräften im Bereich Kinderschutz gerne Checklisten, Manuale oder Inventare wie z.B. das Eltern-Belastungs-Screening zur Kindeswohlgefährdung herangezogen. Das zentrale Anliegen der Fachkräfte ist dabei wohl, nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. In unserer aktuellen hoch komplexen Welt und Gesellschaft greift ein nach wie vor überwiegend individuell verstandener Verantwortungsbegriff zu kurz. Aus diesem Grund soll hier auch von Systemverantwortung gesprochen werden. Damit sind nicht Personen oder Organisationen als Träger*innen von Verantwortung und die Zurechenbarkeit von Handlungsfolgen gemeint, sondern der Begriff Verantwortung wird erweitert durch Regelverantwortung, die sich auf die strukturellen Bedingungen und Möglichkeiten von Verantwortung unter komplexen Bedingungen bezieht (vgl. Wilhelms 2017: 521f.). Um Autonomie und Selbstkontrolle bzw. Selbstbeschränkungen gleichzeitig denken zu können, schlägt Wilke vor, in vielgestaltige Diskurse einzutreten bzw. systemische Diskurse (vgl. 1993: 138f.) zu installieren. Die Möglichkeit, in Kontakt und in Verhandlung zu treten, diese mitzugestalten und die Zeit für Diskurs zwischen allen Beteiligten zur Verfügung zu haben, könnte staatliche Steuerung entlasten und eine mögliche Antwort Sozialer Arbeit auf die Komplexität und Herausforderungen post-postmoderner Gesellschaft sein.

Lässt sich also die vom BFTC entwickelte, freiheitsorientierte und autonomiefördernde Haltung auch im Kontext von Kindeswohlgefährdung und der Umsetzung des SEN-Modells erkennen? Auf die Fachkräfte in diesem Arbeitsfeld scheint diese Haltung jedenfalls eine starke Anziehungskraft auszuüben, wie die systematische Einführung und Umsetzung des Modells illustriert. Allerdings werden die Spannungsfelder und ihre Ambivalenzen in der systematischen Ausrollung des Modells scheinbar ausgeblendet. Konsequenterweise entspricht dies wohl eher den beschriebenen Herrschaftsansprüchen des Staates und weniger den individuellen und autonomen Interessen der betroffenen Familien. Ist also diese Haltung und die damit verbundene Methodik in einem Zwangskontext bei schon festgestellter Kindeswohlgefährdung auch umsetzbar?

Der Ansatz verfolgt, sofern die zur Verfügung stehenden Darstellungen der Umsetzung entsprechen, eine eher deduktive Vorgehensweise. Es werden Risiken erhoben und schlussendlich Sicherheitspläne erstellt (vgl. Roessler et al. 2012: 247). Eine systemisch-lösungsorientierte Herangehensweise würde einen induktiven Zugang wählen. Sie würde den Familien Möglichkeiten zur Verfügung stellen, um mit den oft langjährigen Disziplinierungsversuchen und Anpassungsanforderungen in einer eigenständigen und kreativen, der Funktionsweise der Familien angemessenen Art und Weise umzugehen. Dies fordert allerdings von den professionell Tätigen, sich nicht auf die Aufträge der behördlichen Vertreter*innen der Staatsmacht zu beschränken, sondern vielmehr sich der Mandate der Sozialen Arbeit bewusst zu werden und diese reflektiert anzuwenden. Professionist*innen müssten sich am Beginn einer möglichen Hilfeleistung in einer komplexitätserweiternden Form den Bedürfnissen der Betroffenen annähern, ohne mögliche Lösungen durch manualisierte Abläufe zu beschränken.


4. Wem vertrauen? – Crisis of Confidence, nicht nur in der Sozialen Arbeit

Wie Foucault 1979 in einer Vorlesung beschrieb, entsteht die Gefahr für das soziale Miteinander aus der Spaltung der neoliberalen Gesellschaft sozusagen in individualisierte Einzelunternehmer*innen, die ihre Zielsetzungen angetrieben vom profitorientierten Gedanken ‚Was habe ich davon?‘ auswählen (vgl. Foucault 2010: 144). Dass sich daraus eine massive soziale Vertrauenskrise entwickelt, ist leicht abzusehen. Nun stecken wir mitten in einer politischen Entwicklung, in der Verantwortung wie eine heiße Kartoffel herumgereicht wird und die ‚Gefährdung‘ der Gesellschaft immer beim ‚Anderen‘ verortet wird – was wiederum bedingt, dass ständig neue Konstruktionen des ‚Anderen‘ auftauchen, damit die Sündenböcke nicht ausgehen. Das Konzept der Kindeswohlgefährdung spaltet die Gesellschaft in gute und schlechte Familien. ‚Gute‘ Familien verbreiten geradezu Kindeswohl, ‚schlechte‘ Familien gefährden es und brauchen Regulierung durch die staatliche Gewalt. Auffällig ist dabei, dass diese Unterstützung nicht strukturell, sondern pädagogisch angeboten wird, d.h. Familien bekommen keinen sozioökonomischen Boost, sondern werden gezwungen, ihre ‚Einstellungen‘ zum Leben zu ändern, und im Prozess damit weiter abgewertet.

Welchen Beitrag leistet nun die Soziale Arbeit, diese Spaltung zu unterstützen oder gar voranzutreiben? Am Beispiel des SEN-Modells und seiner Implementierung sollte dargestellt werden, dass sich die Profession zwar bemüht und engagiert, auf der Mikroebene Unterstützung und Entlastung zu bieten. Allerdings scheint gerade dieses Bemühen dazu beizutragen, dass auf struktureller Ebene Ausgrenzungs- und Diskriminierungstendenzen festgeschrieben oder gar verstärkt werden. Soll Soziale Arbeit nicht eher dazu beitragen, „allzu selbstverständliche Argumentationen wieder komplexer zu gestalten, um neue Denkansätze zu ermöglichen“ (Claessens/Tyradellis 1997: 24)?

Das SEN-Modell weist auf Haltungen und Techniken hin, welche in der Sozialen Arbeit schon seit vielen Jahren zur Anwendung kommen und integraler Teil der Curricula der Ausbildung sind. Durch die vorgeschlagene Manualisierung und die beschriebenen Abläufe könnte dieses Vorgehen allerdings eher einen Rückschritt in der theoretischen und methodischen Entwicklung der Sozialarbeit bedeuten. Die vorgesehene Komplexitätsreduktion im Programm mag für die unmittelbar Betroffenen durchaus einen kurzfristigen Vorteil in solchen belastenden Situationen bieten und soll auch nicht in Frage gestellt werden. Allerdings erscheint eine verpflichtende Implementierung des Modells, ohne auf strukturelle Problemlagen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Rücksicht zu nehmen, eher als eine Verhärtung von Herrschaftsansprüchen im Rahmen des staatlichen Kinderschutzes. Wenn private Kinder- und Jugendhilfeträger 80 Prozent ihrer Zeit in direktem Klient*innenkontakt stehen sollen und gleichzeitig zehn oder mehr Familien betreuen, wie können sie Reflexion und Austausch gewährleisten, welche in der Entwicklung kreativer Lösungen grundlegend sind? Wie können Sozialarbeiter*innen Kontakt und Beziehung gestalten, um die Voraussetzung für eine gelingende Auftragsklärung zu schaffen, wenn Manuale und ihre damit einhergehenden zusätzlichen Dokumentationsverpflichtungen die Zeit für diesen Kontakt zusätzlich verringert?

Möglicherweise sollte Sozialarbeit das SEN-Modell als Anregung betrachten, im Sinne der Vorgehensweise von Steve de Shazer und seiner Kolleg*innen im BFTC ihre eigene Arbeit gemeinsam aus verschiedenen Perspektiven zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Derzeit scheint sich Soziale Arbeit überwiegend an den Aufträgen der Politik und Verwaltung zu orientieren und selbstverständlich der Aufforderung nach Effizienz und Selbstoptimierung nachzukommen, um den offenbar schon internalisierten Herrschaftsansprüchen zu entsprechen.

Die Krise äußert sich in der Selbstbeschränkung der Sozialarbeit, lediglich auf jene Mandate zurückzugreifen, welche im herrschenden System einfach umsetzbar erscheinen bzw. vom System ermöglicht werden. Die Fähigkeit der Sozialen Arbeit, sich gestaltend in gesellschaftliche Strukturen und Abläufe einzubringen und die einschränkenden, spaltenden Tendenzen zu kommunizieren, scheinen zunehmend in den Hintergrund zu rücken. Offenbar vergisst Sozialarbeit nebenbei auf ihre grundlegenden Ideen wie die Selbstbestimmungsrechte der Klient*innen bzw. überlässt sie paradoxerweise den Exekutivorganen die Verantwortung für diese Selbstbestimmung – und somit manövriert sie sich in eine professionelle Sinnkrise. Der zunehmende Verzicht auf das Hinterfragen geschlossener Deutungs- und Regulierungssysteme, das Auslassen der sozial verträglich umgesetzten, aber per definitionem notwendigen, hinterfragenden Radikalität Sozialer Arbeit verwandelt sie selbst in ein Exekutivinstrument.

Anstatt ständig den sozialen Druck zu erhöhen, dürften unsere Gesellschaftssysteme sich eigentlich mehr von der Fokussierung der Gemeinsamkeiten bei allen ihren angelegten Unterschieden erhoffen.

Auch Bauer attestiert: „Es ist aber auch nicht einfach, einen Zustand der Ambiguität aufrechtzuerhalten, weil Menschen ihrer Natur nach nur beschränkt ambiguitätstolerant sind und eher danach streben, einen Zustand der Eindeutigkeit herzustellen, als Vieldeutigkeit auf Dauer zu ertragen.“ (2018: 16) Es scheint die allgemeine Annahme zu sein, dass Gefährdung, sofern sie einmal identifiziert worden ist, auch in Zukunft weiterhin bestehen wird. Dies stellt eine Abkehr von der grundsätzlichen Unschuldsvermutung dar, die auch in unseren demokratischen Rechtssystemen ein tragendes Prinzip für Gerechtigkeit und Fairness ist. Eigentlich sollten wir grundsätzlich niemanden für eine Tendenz behördlich maßregeln oder bestrafen, sondern nur für gegen das Gesetz verstoßende Handlungen, die ein freies Gericht feststellt. In der sozialpädagogischen Praxis reicht oft aber die Vermutung einer Kindeswohlgefährdung, um die Behörden präventiv aktiv werden zu lassen – und in weiterer Folge reicht dieses Einschreiten in der Vergangenheit, um ein zukünftiges Einschreiten zu rechtfertigen. Daher plädieren wir in diesem Artikel für die systemische Handlungsfähigkeit der Sozialarbeitenden und der Klient*innen, welche nicht von Vornherein systematisch eingeschränkt werden sollen. Jede Systematik sollte grundsätzlich Verhandlungsspielräume in Bezug auf ihre eigene Logik eingebaut haben, um in ihrer Struktur dynamisch zu bleiben. Für einzelne Sozialarbeitende muss die Möglichkeit erhalten bleiben, ihr Ermessen über die systematische Struktur hinaus zum Ausdruck und im einzelnen Fall auch zur Anwendung zu bringen. Durch die Fortführung dieses Dialogs erhalten sich demokratische Strukturen und das soziale Miteinander in der Gesellschaft. Es muss möglich bleiben oder wieder möglich werden, eine ‚verträglich radikale‘ Haltung einzunehmen, welche uns gemeinsam befähigt, am Grundgerüst der Strukturen kontinuierliche Aufbauarbeit zu leisten. Dieser andauernde system- und strukturkritische soziale Dialog an allen Stellen stellt die eigentlichen Signs of Safety dar – wenn Menschen sich ohne Druck und Angst äußern und effektiv einbringen können, dann bietet eine Gesellschaft ihren Mitmenschen Sicherheit.


Literatur

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Über die Autor_innen

FH-Assistenzprof. Charlotte Sweet MA, MA
charlotte.sweet@fh-linz.at

Kulturwissenschafterin, Linguistin, Assistenzprofessorin an der Fachhochschule Oberösterreich, Studiengang Soziale Arbeit in Linz




Franz Schiermayr, MSc
franz.schiermayr@fh-linz.at

Sozialarbeiter, Systemischer Familientherapeut, Kinder- und Jugendtherapeut, Supervisor und Erlebnispädagoge, Professur für Praxis an der Fachhochschule Oberösterreich, Studiengang Soziale Arbeit in Linz.