soziales_kapital  
Eva Fleischer, Andrea Trenkwalder-Egger. Unterbrochene Traditionen – Verspätete Professionalisierung.  
Stagnation und Erneuerung der Sozialen Arbeit in Österreich. soziales_kapital, Bd. 27 (2023). Rubrik: ema.  
27. Ausgabe 2023  
Akademisierung Sozialer Arbeit  
Unterbrochene Traditionen –  
Verspätete Professionalisierung  
Stagnation und Erneuerung der Sozialen Arbeit in  
Österreich  
Eva Fleischer & Andrea Trenkwalder-Egger  
Zusammenfassung  
Das Hauptargument dieses Beitrags ist, dass Österreich eine starke Tradition in der Ausbildung  
und Theoriebildung der Sozialen Arbeit hat, die jedoch durch das nationalsozialistische Regime  
unterbrochen wurde. Dieser Bruch ist der Hauptgrund für die verzögerte Professionalisierung, die  
sich z.B. im Fehlen eines Berufsgesetzes manifestiert. Die Entwicklungen der letzten Jahre geben  
Anlass zur vorsichtigen Hoffnung, dass Schritte zur Stärkung der professionellen Basis der Sozialen  
Arbeit auch im Sinne einer Weiterentwicklung als akademische Disziplin in Österreich gesetzt  
werden.  
Schlagworte: Soziale Arbeit, Österreich, Professionalisierung, Akademische Ausbildung, Ge-  
schichte, Nationalsozialismus, Ilse Arlt, Bedürfnistheorien  
Abstract  
The paper argues that Austria has a strong tradition of social work education and theory formation  
which was interrupted by the National Socialist regime. The resulting break was the primary  
cause for the delayed professionalization, which among other factors, resulted in the absence of  
a professional law. The recent developments give rise to cautious hope that steps will be taken to  
strengthen social work’s professional basis and further its development as an academic discipline  
in Austria.  
Keywords: social work, Austria, professionalization, academic education, history, National  
Socialism, Ilse Arlt, theories of needs  
1
Einleitung  
Dieser Beitrag gibt einen historischen Überblick über die Soziale Arbeit in Österreich in den letzten  
100 Jahren. In diesem Zusammenhang wird Ilse Arlt als eine der ersten Theoretikerinnen der  
Sozialen Arbeit vorgestellt. Ihre Überlegungen entwickelte sie aus der Wohlfahrtsökonomie heraus,  
diese fokussieren die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse. Dieses Verständnis von Sozialer  
Arbeit, die menschliche Bedürfnisse als Ausgangspunkt hat, findet sich auch in aktuellen Theorien  
(vgl. Staub-Bernasconi 2003; Obrecht 2009). Denn nur durch die uneingeschränkte Befriedigung  
dieser Bedürfnisse kann ein menschenwürdiges Leben sichergestellt werden. Leider wurde diese  
vielversprechende Theorietradition durch das nationalsozialistische Regime jäh beendet. Es dauerte  
viele Jahre, bis die Theorien von Ilse Arlt eine Renaissance erfuhren. Nach dem Zweiten Weltkrieg  
waren die Schulen für Sozialarbeit in Österreich lange vom nationalsozialistischen Konzept der  
„Fürsorge“ geprägt, was eine schwache professionelle Identität zur Folge hatte.  
ImJahr2001wurdendieSchulenfürSozialarbeitmitderIntegrationindieFachhochschulenin  
den universitären Bereich eingegliedert. Diese Entwicklung förderte eine stärkere wissenschaftliche  
Ausrichtung. Dennoch gilt es, Meilensteine zu erreichen wie die Möglichkeit, in Sozialer Arbeit  
zu promovieren und zu habilitieren. Beides ist in Österreich noch nicht möglich. Die schwache  
Professionalisierung zeigt sich anhand mehrerer Phänomene: das Fehlen eines Berufsgesetzes,  
das geringe professionelle Selbstwertgefühl der Sozialarbeiter*innen und die damit verbundenen  
untergeordneten Positionen in interdisziplinären Settings, Studiengänge der Sozialen Arbeit  
mit Dozent*innen und Leitungspersonen ohne spezifische Qualifikationen in Sozialer Arbeit, die  
Schwierigkeiten bei der Gewinnung von einschlägig akademischem Personal. Ermutigend sind  
Initiativen, die die Soziale Arbeit als theoretisch fundierte, forschende Disziplin stärken wie die  
Fachgesellschaft Österreichische Gesellschaft für Soziale Arbeit (ogsa), spezifische Medien  
wie die Zeitschrift soziales_kapital. wissenschaftliches journal österreichischer fachhochschul-  
studiengänge soziale arbeit und auch die Einrichtung von eigenen Forschungsabteilungen an  
einigen Ausbildungsstandorten. Auch bezüglich des Berufsgesetzes wurden auf der Basis einer  
Absichtserklärung im aktuellen Regierungsprogramm zahlreiche Aktivitäten gesetzt – ob diese auch  
von Erfolg gekrönt sein werden, ist noch offen.  
2
Die Anfänge der professionellen Sozialen Arbeit in Österreich in der Zeit  
des Nationalsozialismus  
Die Anfänge der professionellen Sozialen Arbeit in Österreich sind eng mit dem Namen von Ilse Arlt  
(1876–1960) verbunden, die 1912 die erste Schule für Sozialarbeit in Wien gründete und eine Theorie  
der Sozialarbeit entwickelte, die auf menschlichen Bedürfnissen basiert (vgl. Staub-Bernasconi  
2003: 23). Zwischen 1918 und 1934 war die Hauptstadt Österreichs als „Rotes Wien“ bekannt,  
weil die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) bei den ersten freien Gemeinderatswahlen die  
absolute Mehrheit errang. In dieser Zeit fanden umfassende Reformen in der Sozial-, Gesundheits-  
und Bildungspolitik statt (vgl. Holmes/Silverman 2009: 28). Während der Zeit des Austrofaschismus  
wurden viele soziale Errungenschaften des Roten Wiens beseitigt. Mit dem sogenannten Anschluss  
Österreichs an das nationalsozialistische Deutschland 1934 verschärfte sich die Situation der  
Sozialarbeit massiv. 1938 musste die Schule für Sozialarbeit von Ilse Arlt geschlossen werden.  
Die nationalsozialistische Rassenideologie führte zu massiven Veränderungen im österreichischen  
Wohlfahrtswesen.  
2.1 Ilse Arlt und die Theorie der Bedürfnisse  
Nach dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie führten die allgemeinen Wahlen zum Sieg  
der SDAP in Wien. Es begann eine Zeit der Sozial- und Bildungsreformen. Wien wurde berühmt für  
sein ehrgeiziges Wohnungsbauprogramm, die Betreuung von Müttern und Säuglingen, kostenlose  
Kindergärten, Gesundheitsprogramme und vieles mehr (vgl. Melinz 2009: 208f.). Es steht außer  
Frage, dass die Wiener Sozialpolitik in der Zwischenkriegszeit visionär und zukunftsweisend war. So  
wurden beispielsweise über 35 gut besuchte Beratungsstellen gegründet, in denen Kinderärzt*innen  
und Fürsorgerinnen zusammenarbeiteten, um junge Mütter bei ihren Aufgaben zu unterstützen  
(vgl. ebd.: 213). Einige Akteur*innen dieser Sozialpolitik sympathisierten jedoch mit eugenischen  
Ideen. Julius Tandler, der große österreichische Sozialreformer, teilte Klient*innen in „demografisch  
produktiv“ und „demografisch unproduktiv“ ein (vgl. ebd.: 209). Er erwog auch die Sterilisation von  
Alkoholiker*innen (vgl. Wolf 2008: 82). 1925 hielt die Wiener Gesellschaft für Rassenhygiene ihre  
Eröffnungssitzung an der Universität Wien ab (vgl. Fellinger/Konzett/Steiner/Stephan 2008: 40).i  
Ilse Arlt leitete in dieser Zeit die erste Schule für Sozialarbeit, die „Vereinigten Fachkurse für  
Volkspflege“ in Österreich (vgl. Staub-Bernasconi 2003: 24), die sie 1912 gegründet hatte. Mit der  
Errichtung ihrer Schule bot sie nicht nur eine professionelle Ausbildung an, sondern förderte auch die  
Grundlagenforschung. Das Ergebnis ihrer Bemühungen ist zugleich die Basis für eine „Wissenschaft  
der Sozialen Arbeit“ (ebd.: 23). Ihre Theorie, die sie aus der Wohlfahrtsökonomie ableitete, basiert  
auf der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse. Für Arlt ist ein menschenwürdiges Leben nur  
dann möglich, wenn ein ungehinderter Zugang zur Befriedigung dieser Bedürfnisse gewährleistet  
ist. Sie unterscheidet dabei folgende Bedürfnisse: „Ernährung, Wohnung, Kleidung, Luft, Licht,  
Wärme, Wasser, Körperpflege, Erziehung, Geistespflege, Familienleben, Rechtsschutz, Erholung,  
Unfallverhütung und Erste Hilfe, ärztliche Hilfe und Krankenpflege, Ausbildung zu wirtschaftlicher  
Tüchtigkeit.“ (Arlt zit.n. Pantuček 2010a: 10)  
Nach Arlt gefährdet die Vernachlässigung eines dieser Bedürfnisse über einen längeren  
Zeitraum hinweg die Existenz der gesamten Person. Soziale Arbeit muss sich daher darauf  
konzentrieren, Bedingungen zu schaffen, unter denen diese Bedürfnisse erfüllt werden können.  
2.2 1933–1945 Soziale Arbeit als Teil des nationalsozialistischen Systems  
Bereits vor dem Aufstieg des Nationalsozialismus wurden bestimmte Klient*innengruppen der  
Sozialarbeit kontinuierlich diskriminiert. Den Hass auf die bettelnden Armen gab es schon in der  
frühen Neuzeit. In Tirol zum Beispiel wurden bis ins 17. Jahrhundert heimatfremde Bettler*innen  
drakonisch bestraft, etwa durch Auspeitschung und durch Verkauf als Galeerensklaven nach  
Venedig (vgl. Beimrohr 1988: 18). Im 20. Jahrhundert, insbesondere in der Zwischenkriegszeit, wurde  
es in sozialen Einrichtungen üblich, zwischen „würdigen“ und „unwürdigen“ Klient*innengruppen  
zu unterscheiden. Nach dem Ersten Weltkrieg gehörten Kriegsversehrte, Kriegswitwen sowie  
Kleinrentner*innen, die ihre Ersparnisse durch kaiserliche Kredite verloren hatten, zur Kategorie der  
würdigen Klient*innen (vgl. Lehnert 2003: 68f.). Im Gegensatz dazu gehörten langzeitarbeitslose  
Personen zur Kategorie der „unwürdigen“ Klient*innen. Diese Dichotomie führte später dazu,  
dass im nationalsozialistischen System den als „minderwertig“ angesehenen Klient*innen die  
Existenzberechtigung abgesprochen wurde (vgl. ebd.: 70).  
1932 stieg Engelbert Dollfuß inmitten einer Krise der konservativen Regierung zum  
Bundeskanzler auf. Anfang 1933 löste er das Parlament auf und Österreich wurde zu einer  
faschistischen Diktatur. Dollfuß, der dem italienischen Faschismus nahestand, errichtete einen  
korporatistischen Staat und bekämpfte soziale Unruhen mit Waffengewalt. In dieser Zeit war die  
öffentliche Wohlfahrt stark von konservativ-christlichen Grundsätzen bestimmt. Der Anspruch auf  
staatliche Leistungen wurde mit der Begründung eingeschränkt, die Bürokratie abzubauen. Zugleich  
wurden private Initiativen gefördert, die sich gemeinsam mit Freiwilligen um Bedürftige kümmerten.  
Die Unterstützung traditioneller Institutionen wie Ehe und Familie sollte die Durchsetzung eines  
gesellschaftlichen Backlashs zur Förderung konservativer Werte garantieren (vgl. Melinz 2009: 240).  
Zu einer Lösung der sozialen Probleme trugen diese Maßnahmen jedoch nicht bei, ganz  
im Gegenteil. Es kam zu bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen zwischen den Streitkräften  
und dem Republikanischen Schutzbund, einer paramilitärischen Einheit der Sozialdemokratie.  
Die politische Opposition wurde verboten und rigoros verfolgt. Währenddessen operierten  
die Nationalsozialisten aus dem Untergrund. Im Juli 1934 wurde Engelbert Dollfuss von  
Nationalsozialisten ermordet. Sein Nachfolger Kurt Schuschnigg geriet mehr und mehr unter Druck  
des Deutschen Reiches. Am 12. Februar 1938 kam es zum „Berchtesgadener Abkommen“, in dem  
Hitler Schuschnigg zu einer schrittweisen Machtübertragung drängte. Schließlich marschierten am  
12. März 1938 deutsche Truppen in Österreich ein. Der Anschluss Österreichs an Deutschland  
wurde durch ein äußerst fragwürdiges Plebiszit legitimiert. In der Zeit von 1938 bis 1945 war  
Österreich ein Teil des Deutschen Reichs. Die zuvor von konservativ-christlichen Prinzipien geprägte  
Fürsorgepolitik wurde durch eine rassistisch begründete Sozialgesetzgebung ersetzt. Von diesem  
Zeitpunkt an verschlechterte sich die Situation der Sozialarbeit massiv.  
2.3 Die Grundideen des nationalsozialistischen Wohlfahrtssystems  
Die Nationalsozialisten lehnten öffentliche soziale Unterstützungsmaßnahmen als „Ergebnis  
von Liberalismus und Sozialismus“ (Otto/Sünker 1989: 18) ab. Soziale Arbeit wurde wegen ihrer  
„antiselektiven“ Wirkung grundsätzlich als problematisch angesehen (vgl. Zimmer 1998: 531).  
Unterstützungsbedürftige mit potenziell „minderwertigen“ genetischen Eigenschaften würden  
durch die Unterstützung von Wohlfahrtseinrichtungen bevorzugt und könnten sich ungehindert  
vermehren. Genetische Defizite galten im Nationalsozialismus als alleinige Ursache aller sozialen  
Missstände. In dieser Logik lag die Lösung sozialer Probleme in der radikalen Eliminierung der  
betroffenen Individuen (vgl. Engelke 1992: 218–228; Lehnert 2003: 83–156). Die vage definierten  
Begriffe „asozial“ sowie „inhärent“ oder „moralischer Mangel“ lieferten die theoretische Legitimation  
für Diskriminierung und Verfolgung von gesellschaftlich marginalisierten Gruppen. Als „asozial“ oder  
„geistig minderbemittelt“ galten neben Menschen mit kognitiven Behinderungen, Alkoholiker*innen,  
Prostituierten, Obdachlosen und Drogenabhängigen auch Menschen, die als unfähig erachtet  
wurden, ihre Kinder zu „würdigen Staatsbürgern“ (Reichs-Gesundheitsblatt, zit.n. Ayaß 1995: 108)  
zu erziehen. Das Ziel der nationalsozialistischen Volkswohlfahrt war es, den „gesunden Volkskörper“  
zu stärken. Dies sollte durch folgende Maßnahmen erreicht werden:  
Beschränkung materieller Hilfen: Sozialleistungen wurden als zu großzügig verteilt  
bezeichnet. Präventive Ansätze sollten die Versorgung „minderwertiger“ Individuen  
ersetzen.  
Fokus auf nationale Ebene: Die individuelle Betreuung und Unterstützung wurde  
zugunsten eines kollektiven Ansatzes zurückgestellt. Die kirchlichen  
Wohlfahrtsverbände sollten sich um „asozial“ klassifizierte Menschen kümmern.  
Eindämmung „erblich ungeeigneten Materials“: Es wurde betont, dass die öffentliche  
Fürsorge den Prozess der „natürlichen Selektion“ nicht behindern solle (vgl. Engelke  
1998: 248f.).  
Um die nationalsozialistischen Prinzipien zu verwirklichen, wurde zwischen einem öffentlichen  
Sektor und freien Wohlfahrtsverbänden unterschieden. Der öffentliche Sektor umfasste die staat-  
lichen Gesundheitsämter, die Jugendämter sowie Sozialämter. Zu den freien Wohlfahrtsverbänden  
zählten die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV), die Caritas, die Heimatmission und das  
Rote Kreuz. Die Funktion dieser Unterteilung in öffentliche und freie Wohlfahrt bestand darin,  
zwischen „minderwertigen“ und „wertvollen“ Klient*innen zu unterscheiden. Nur freie Träger durften  
sich um „minderwertige“ oder sogenannte „asoziale“ Klient*innen kümmern. Allerdings unterstützte  
die NSV, die ihre Hilfe nach rassistischen und nationalsozialistischen Kriterien ausrichtete, lediglich  
jene, die sie als „wertvoll“ erachtete.  
2.4 Sozialarbeit: Ausbildung und Praxis in der NS-Zeit  
Die Situation der Sozialarbeit während des Nationalsozialismus ist widersprüchlich. Generell war  
den Nationalsozialisten die berufliche Tätigkeit einer Frau suspekt und eine Reduzierung der  
Frauenberufe war für sie ein Ziel, zumindest bis zum Beginn des Krieges. Aber in der Sozialarbeit  
und auch in Bildungseinrichtungen für Sozialarbeit waren relativ viele Frauen beschäftigt, sie hatten  
oft auch verantwortungsvolle Positionen inne. Sozialarbeit wurde gebraucht, um die eugenische  
Politik umzusetzen, aber kritische Ansätze innerhalb der Sozialarbeit wurden ausgelöscht. Ein  
Teil der Ausbildungsstätten wurde geschlossen, so auch die Ilse-Arlt-Schule für Sozialarbeit. Arlt  
musste ihr Amt nicht nur aufgeben, weil sie eine Frau war, sondern auch, weil sie eine jüdische  
Großmutter hatte. Um den gestiegenen Bedarf an nationalsozialistischen Volksfürsorgerinnen zu  
decken, wurden 1943 Schnellkurse angeboten, die nur wenige Monate dauerten (vgl. Fellinger et  
al. 2008: 23). Sofort wurden neue Lehrgebiete in die Lehrpläne aufgenommen, wie zum Beispiel  
„Grundlagen der Erbhygiene“, „Nationalsozialistische Hauswirtschaft“ und „Wohltätigkeit und die  
Volksgenossen“ (Lehnert 2003: 164).  
Mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus wurden rechtliche Rahmenbedingungen wie das  
„GesetzzurVerhütungerbkrankenNachwuchsesoderdiesogenanntenRassengesetzegeschaffen,  
die auch in Österreich ab 1938 wirksam wurden. Das 1935 eingeführte Gesundheitsgesetz legte ein  
„Eheverbot“ für Personen fest, die als „erblich-biologisch Minderwertige“ betrachtet wurden (vgl.  
Fellinger et al. 2008: 40). Systematische Zwangssterilisationen, insbesondere von Individuen, die  
nichtdemidealisiertenBilddesNationalsozialismusentsprachen,wurdenzueinerStandardpraxis.Ab  
1940, mit der Einführung des „Gesetzes über die Verhütung erbkranken Nachwuchses“ im nunmehr  
als „Ostmark“ bezeichneten Österreich, waren Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, Individuen  
zu identifizieren und zu melden, die als „genetisch bedenklich“ galten. Besonders gefährdet waren  
Bewohner*innen von psychiatrischen Einrichtungen, Menschen mit Behinderungen, Adressat*innen  
von Jugendämtern und als „asozial“ betrachtete Frauen (vgl. ebd.: 43). Frauensterilisationen wurden  
oftmals als unbedenklich heruntergespielt, trotz bekannter psychischer Schäden sowie Todesfällen.  
Aufgrund der rassistischen Gesinnung des NS-Regimes sollten die Ziele der Fürsorge nicht mehr  
durch disziplinäre Sanktionen, sondern durch Selektion und Tötung erreicht werden. Das Endziel  
der Nationalsozialisten war die Tötung dieser „unwerten“ Individuen.  
Den traurigen Höhepunkt dieser Entwicklung stellte das systematische Euthanasieprogramm  
von 1940 bis 1945 dar, das die systematische Ermordung von Kindern und Erwachsenen mit  
kognitiven oder körperlichen Behinderungen legitimierte. Die Gesundheitsämter waren verpflichtet,  
Neugeborene und Kinder mit Behinderungen bis zu drei Jahren dem Reichsgesundheitsamt zu  
melden. Sobald drei Ärzt*innen die Unterlagen untersuchten und keine Besserung feststellten, wurde  
die Tötung vollzogen. Fürsorgerinnen mussten bei der Suche nach behinderten Kindern helfen. Das  
Euthanasieprogramm wurde 1941 aufgrund der zahlreichen kirchlichen Proteste offiziell eingestellt,  
inoffiziell aber weitergeführt. Auch nach dem offiziellen Ende des Euthanasieprogramms gab es  
noch ärztliches und pflegerisches Personal, das eine sogenannte „wilde Euthanasie“ durchführten  
(vgl. Wolf 2008: 432).  
Am 20. März 1940 trat in der „Ostmark“ ein neues Jugendwohlfahrtsgesetz in Kraft.  
Dieses Gesetz zielte darauf ab, die „genetisch gesunde Jugend“ zu nützlichen Mitgliedern der  
Volksgemeinschaft zu erziehen. Fachkräfte in der Sozialarbeit mussten Berichte erstellen, in  
denen sie alle Formen der Abweichung von den Normen der NS-Ideologie dokumentierten (vgl.  
Fellinger et al. 2008: 23). Die so genannten minderwertigen Kinder und Jugendlichen wurden einer  
besonderen, unmenschlichen Behandlung zugeführt. Eine solche Einrichtung für Kinder war die  
1940 gegründete Besserungsanstalt „Spiegelgrund“ in Wien. Die Kinder wurden wie folgt eingestuft:  
„schwer erziehbar“, „asozial“, „Kinder von Staatsfeinden“ (ebd.: 56). Sie wurden unmenschlichen  
Erziehungsmethoden wie Schlägen und Demütigungen ausgesetzt oder erhielten Injektionen, die zu  
mehrtägiger Übelkeit führten. Wie viele Kinder von 1940 bis 1945 im Spiegelgrund interniert waren,  
ist nicht zu eruieren. Bekannt ist jedoch, dass 789 dieser Kinder an Nahrungsentzug, tödlichen  
Injektionen oder absichtlich herbeigeführten Krankheiten wie Lungenentzündung starben (vgl. ebd.:  
55).  
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es sowohl Brüche als auch Kontinuitäten im  
Verhalten der Protagonisten der Sozialarbeit gab. Sowohl die in der Ausbildung als auch die in der  
Praxis Tätigen versuchten, mit unterschiedlichen Strategien auf die veränderten Bedingungen zu  
reagieren. Neben Flucht, Verfolgung und Ermordung sowie einer versteckten Opposition gab es  
auch Sozialarbeiter*innen, die mit der NSDAP zusammenarbeiteten (vgl. Lehnert 2003).ii  
Es hing von  
einer Vielzahl von Kriterien ab, inwieweit eine Person unter den Einfluss des politischen Systems  
geriet, aktiv oder passiv mitmachte oder Widerstand leistete.  
3
Soziale Arbeit in Österreich nach 1945  
Sowohl die Ausbildung als auch die Praxis der Sozialarbeit hatten Schwierigkeiten, nach 1945 an  
die von Arlt begründete Tradition anzuknüpfen. Nach dem Zweiten Weltkrieg ist die Entwicklung  
der Sozialen Arbeit komplex: hin zu einer Ausbildung auf akademischem Niveau, aber auch  
gekennzeichnet durch Schwierigkeiten, die Last der nationalsozialistischen Theorien und Praktiken  
hinter sich zu lassen und die volle Anerkennung als Profession zu erreichen. Dennoch gibt es auch  
einige hoffnungsvolle Bemühungen zu erwähnen. In diesem Kapitel wird zunächst die Entwicklung  
der Ausbildung der Sozialen Arbeit skizziert und anschließend werden einige Aspekte der Praxis der  
Sozialen Arbeit in Österreich diskutiert.  
3.1 Ausbildung in Sozialer Arbeit  
Die Ausbildung in Sozialer Arbeit in Österreich entwickelt sich langsam in Richtung ihrer  
Akademisierung, die noch nicht den Standard anderer Länder im Sinne einer vollen akademischen  
Anerkennung erreicht hat, d.h. einer Ausbildung auf Universitätsniveau einschließlich des Rechts, in  
Sozialer Arbeit zu promovieren. Ein Ergebnis dieser Entwicklung ist eine breite Palette von Titeln im  
Zusammenhang mit der Ausbildung in Sozialer Arbeit, ein anderes Ergebnis ist eine Diversifizierung  
der Ausbildungsinhalte. Letztere steht im Zusammenhang mit der Stellung der Sozialen Arbeit als  
Beruf sowie mit der Bologna-Strategie der Europäischen Union.  
Ein Umstand, der sich auf die Professionalisierung der Sozialen Arbeit auswirkte, war,  
dass sich mit der Sozialpolitik des Roten Wien zwei Arten von Sozialarbeiterinnen etabliert  
hatten: die Fürsorgerinnen einerseits und die Hilfsfürsorgerinnen andererseits, die hauptsächlich  
in Gesundheitseinrichtungen tätig waren. Während des Nationalsozialismus waren zwei Schulen  
in Graz und Wien für die Ausbildung von Fürsorgerinnen bzw. Volkspflegerinnen zuständig.  
Nach Kriegsende wurden die Fürsorgerinnen als aktiver Teil des nationalsozialistischen Systems  
identifiziert und daher viele von ihnen entlassen. Die Hilfsfürsorgerinnen füllten – obwohl sie weniger  
gut ausgebildet waren – die Lücken, die durch die Entnazifizierung entstanden waren. Dadurch  
sanken das Ansehen und die Löhne der Sozialarbeit (vgl. Moritz 2012: 39–40). Das Bestreben, nur  
noch unbelastete Fürsorgerinnen zu beschäftigen, war nicht von Dauer. Bereits 1947 konnten die  
ehemals Entlassenen wieder in der Sozialarbeit arbeiten.iii  
Nach 1945 wurden die bestehenden Schulen für Sozialarbeit als Fürsorgeschulen neu  
gegründet. 1946 wurde in Innsbruck die erste „Soziale Frauenschule“ neu gegründet. 1962 wurde  
die Bezeichnung dieser Schulen, die zwei Jahre dauerten, in „Schulen für höhere soziale Berufe“  
umgewandelt und sie wurden auch für Männer geöffnet. 1976 erfolgte eine weitere Umbenennung:  
Die Schulen hießen nun „Akademien für Sozialarbeit“, 1987 wurde die Ausbildung auf drei Jahre  
verlängert und führte zu einem Diplom. Die acht „Akademien der Sozialarbeit“ wurden sowohl vom  
Staat als auch von der katholischen Kirche (Caritas) getragen (vgl. Fürst 2010: 244–245; Spitzer  
2010: 324). Bis 2001 unterstanden diese Schulen bzw. Akademien dem Bildungsministerium.  
Dies hatte zur Folge, dass die Ausbildungsstätten im ganzen Land einem verbindlichen Lehrplan  
folgen mussten, mit begrenzten Möglichkeiten für curriculare Spezifika an jedem Standort. Dieser  
verbindliche Lehrplan wurde vom Ministerium gemeinsam mit den Direktor*innen und dem  
Österreichischen Berufsverband für SozialarbeiterInnen (OBDS) entwickelt (vgl. Fürst 2010). Auch  
die Anstellungsbedingungen für Lehrende waren genauestens festgelegt, z.B. waren bestimmte  
Studienabschlüsse (interessanterweise Soziologie, nicht aber Erziehungswissenschaft) oder  
auch eine Mindestdauer an Praxiserfahrungen als Voraussetzung für eine dauerhafte Anstellung  
vorgeschrieben.  
Im Jahr 2001 wurde die Sozialarbeitsausbildung Teil des Fachhochschulsystems mit acht  
Standorten.iv Diese Veränderung wurde von Sozialarbeiter*innen, dem OBDS und Arbeitgeber*innen  
kontrovers diskutiert, die einer Akademisierung aus unterschiedlichen Gründen skeptisch  
gegenüberstanden. Die Arbeitgeber*innen befürchteten, dass sie mehr zahlen müssten,v Gruppen  
innerhalb der Sozialarbeiter*innen und Teile des OBDS meinten, dass die Distanz zwischen  
Sozialarbeiter*innen und Klient*innen zunehmen würde (vgl. Fürst 2010: 245). Solche Überlegungen  
können als Symptom einer schwachen Professionalisierung angesehen werden, auf die später noch  
näher eingegangen wird. Die Umstellung auf vierjährige Studiengänge an Fachhochschulen brachte  
nicht nur neue Organisationsformen mit sich, sondern auch positive wie negative Nebeneffekte.  
Während die Akademien bis dahin der Logik von Schulen folgten (obwohl die Studierenden  
Erwachsene waren), wurden die Diplomstudiengänge nun in privatisierte Körperschaften integriert,  
die über einen größeren Freiheitsgrad bei der Einrichtung von Studiengängen und der Einstellung  
von Dozent*innen und Studiengangsleiter*innen verfügten. Dies hatte zur Folge, dass die  
Sozialarbeiter*innen, die eine wichtige Gruppe innerhalb der Dozent*innen und Leiter*innen der  
„Akademien der Sozialarbeit“ waren, in den neuen Fachbereichen weniger vertreten waren, da  
nur diejenigen, die einen zusätzlichen akademischen Abschluss, z.B. in Pädagogik, besaßen, den  
wissenschaftlichen Anforderungen der neuen Berufsbilder entsprachen. Fürst stellte in einer Studie  
fest, dass die Quote der Sozialarbeiter*innen in der Gruppe der hauptberuflichen Dozent*innen von  
fast 90% (Innsbruck) bis 0% (Graz) reichte (vgl. ebd.: 252).  
Das Fehlen eines Berufsgesetzes zusammen mit den genannten Aspekten hatte zur Folge,  
dass es keinen breiten Konsens über ein Basiscurriculum gab. Eine generalistische Ausbildung in  
der Sozialen Arbeit war nicht mehr Standard. Einige Curricula betonten eher betriebswirtschaftliche  
Themen, andere soziologische oder psychologische/pädagogische Aspekte, oft verbunden mit dem  
disziplinärenHintergrundderStudiengangsleiter*innenbzw.derDozent*innen.DerVerlusteinerklaren  
Ausrichtung auf die Soziale Arbeit zeigte sich auch in der Bezeichnung des Abschlusses: „Master  
of Professions of Social Sciences“ anstelle von „Diplom der Sozialen Arbeit“. Positiv zu erwähnen  
ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Studiengänge nun vier Jahre dauerten und mit  
einem akademischen Grad abschlossen, der es den Absolvent*innen ermöglichte, eine postgraduale  
Ausbildung oder eine Promotion anzuschließen, allerdings nicht im Bereich der Sozialen Arbeit.  
Durch die nunmehr vierjährige Ausbildung war es möglich, das Wissen in Forschungsmethoden  
sowie in Theorien der Sozialen Arbeit zu vertiefen. Dies war ein stärkender Faktor für die Entwicklung  
einer Wissenschaft der Sozialen Arbeit. Die Verortung im Fachhochschulbereich bedeutet aber  
auch, dass Forschung unter schwierigen Bedingungen stattfinden muss: Die Lehrbelastung der  
Dozent*innen ist hoch – dreimal so hoch wie die der Dozent*innen an Universitäten – und öffentliche  
Gelder sind schwer zu lukrieren, da die Ausrichtung der Fachhochschulen auf Kooperationen mit  
Unternehmen ausgerichtet ist, die für die Forschung bezahlen. Diese Möglichkeit ist für die Soziale  
Arbeit sehr begrenzt, da die Non-Profit-Organisationen im Sozialbereich selbst um Geld für ihre  
tägliche Arbeit kämpfen.  
Mit dem Beginn des akademischen Jahres 2006/2007 fand eine wichtige Veränderung statt.  
Die Europäische Union hatte 1999 beschlossen, den tertiären Bildungssektor zu harmonisieren  
(Bologna-Prozess). Dies bedeutete, dass die ursprünglich vierjährigen Diplomstudiengänge in einen  
dreijährigen Bachelorstudiengang und einen anschließenden zweijährigen Masterstudiengang  
umgewandelt werden mussten. Die BA-Studiengänge sind als akademische Grundausbildung  
mit berufspädagogischem Schwerpunkt gedacht, die MA-Studiengänge als weiterführende  
bzw. spezialisierte Berufsausbildung und weiterführende akademische Ausbildung, die mit einer  
postgradualen akademischen Ausbildung verbunden werden kann. Für die Ausbildung in der  
Sozialen Arbeit förderten diese Veränderungen die Diversifizierung der Studiengänge, insbesondere  
auf Masterebene, da die Masterstudiengänge eine Spezialisierung in bestimmten Bereichen und  
keine allgemeine Ausbildung in der Sozialen Arbeit bieten sollen.  
Eine Folge der neuen Struktur der Sozialarbeitsausbildung war, dass einerseits die meisten  
Absolvent*innen der Sozialen Arbeit die Fachhochschulen mit ihrem BA verlassen, während  
andererseits Absolvent*innen anderer Disziplinen wie Psychologie, Non-Profit-Management  
oder Pädagogik in die MA-Studiengänge eintreten, in der Hoffnung, mit ihrem Master als  
Sozialarbeiter*innen arbeiten zu können. Der Berufseintritt bereits mit einem BA-Abschluss führt im  
Vergleich zu anderen Professionen wie der Psychologie zu einem niedrigeren Ausbildungsniveau  
der Praktiker*innen. In der Psychologie ist für die Führung der Berufsbezeichnung ein Abschluss  
auf Masterniveau zwingend vorgeschrieben. Im Vergleich zur vierjährigen Ausbildung bedeutet dies  
einen Rückschritt in der akademischen Ausbildung. Ein weiterer Effekt ist, dass MA-Absolvent*innen  
anderer Disziplinen durch die fehlende Promotionsmöglichkeit in Sozialer Arbeit leichter Zugang zu  
einem Doktoratsstudium finden, da sie an ihre Ursprungsdisziplin andocken können, während MA-  
Absolvent*innen mit einem Bachelor in Sozialer Arbeit mit erheblichen Hürden konfrontiert sind.  
Mit dieser letzten Veränderung in der Sozialarbeitsausbildung haben wir jetzt sieben  
verschiedene Arten von Sozialarbeiter*innen auf verschiedenen akademischen Ebenen und mit  
einem unterschiedlichen Verständnis davon, was Soziale Arbeit ist – was mit den Unterschieden in  
den Curricula zusammenhängt. Diese Entwicklungen können bis zu einem gewissen Grad erklären,  
warum die Soziale Arbeit in Österreich Schwierigkeiten hat, ein starkes professionelles Standing  
zu zeigen. Man kann es aber auch umgekehrt sehen: Das schwache professionelle Ansehen der  
Sozialen Arbeit in der Praxis und der öffentlichen Meinung ist der Grund dafür, dass die Soziale  
Arbeit noch nicht die volle akademische Anerkennung erreicht hat. Im nächsten Kapitel wird ein  
kurzer geschichtlicher Abriss über die Entwicklung der Praxis der Sozialen Arbeit gegeben.  
3.2 Soziale Arbeit in der Praxis  
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs kann die Sozialarbeit in Österreich in den ersten Jahren im  
SpannungsfeldvonNeuanfangundKontinuitätcharakterisiertwerden(vgl. Moritz2012). Neuanfänge  
sind insofern zu nennen, als die Sozialarbeit in der Nachkriegssituation mit ihren vielen sozialen  
Problemen dringend gebraucht wurde. Kontinuität lag vor, da die Ideen des nationalsozialistischen  
Systems mit dem Kriegsende natürlich nicht ausgelöscht wurden, sondern im Gegenteil fast bis  
in die späten siebziger Jahre weiter bestanden. Einige der Gründe dafür und den Folgen davon  
werden in diesem Kapitel diskutiert.  
1945 hungerten die Menschen, viele Flüchtlinge suchten eine Bleibe, Familien, die getrennt  
worden waren, suchten ihre Mitglieder, Gebäude waren zerstört. Grundbedürfnisse mussten  
befriedigt werden. In diesen ersten Jahren der Zweiten Republik konzentrierte sich die Sozialarbeit  
auf Themen, die mit der Gesundheit zusammenhingen (Ernährungssituation von Müttern und  
Kindern, Organisation von Kindertransporten in Länder, in denen eine ausreichende Ernährung  
gewährleistet war). Die Jugendämter und Besserungsanstalten waren die Institutionen, in denen  
die nationalsozialistischen Theorien und Praktiken für viele Nachkriegsjahre fortbestanden –  
der Prozess der Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Geschichte der Sozialarbeit ist noch  
nicht abgeschlossen (vgl. Moritz 2012; Schreiber 2013; Bechter/Guerrini/Ralser 2013). Eltern,  
insbesondereunverheirateteMütter,wurdenalskriminell“,arbeitsunwilligunderziehungsunfähig“  
beschrieben, Kinder wurden als „vernachlässigt“ definiert. Die Folgen von Armut und schwierigen  
Familienverhältnissen wurden individualisiert und viele Kinder wurden in sogenannte „geschlossene“  
Erziehungsanstalten geschickt, wo sie (sexuelle) Gewalt, Grausamkeit und Kälte von Erzieher*innen  
erleben mussten, die nicht nur schlecht ausgebildet und bezahlt waren, sondern sich auch mit der  
nationalsozialistischen Pädagogik identifizierten. Einige Sozialarbeiter*innen skandalisierten diese  
Situation, aber es dauerte bis Ende der siebziger Jahre, bis diese Erziehungsanstalten geschlossen  
wurden.  
Ab 1968 erreichten soziale Bewegungen auch Österreich, Sozialarbeiter*innen waren  
vielfach auch Teil davon. Sie waren in Bewegungen aktiv, die Rechte für Frauen, für Jugendliche,  
aber auch für Psychiatriepatient*innen, Gefangene und Kinder in Kinderheimen forderten (vgl.  
Moritz 2013: 46). Lehrende und Studierende waren aktiv an der Entwicklung von Projekten und  
neuen Institutionen beteiligt – viele von ihnen existieren noch heute. Es fand ein gesellschaftlicher  
Liberalisierungsprozess statt und Teile der sozialarbeiterischen Praxis erhielten gesetzliche  
RegelungenwiedieBewährungshilfesowiedieObsorgefürMenschenmitpsychischenErkrankungen  
oder Behinderung und die Patient*innenanwaltschaft.  
Ein Berufsgesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung „Sozialarbeiter*in“ sowie gesetzliche  
Regelungen für die Ausbildung in der Sozialen Arbeit stehen derzeit noch aus. Es gab Bemühungen  
des Österreichischen Berufsverbandes der Sozialen Arbeit, ein solches Gesetz zu schaffen,  
die aber bisher nicht erfolgreich waren (siehe Fürst 2011; OBDS 2023), auch wenn im aktuellen  
Regierungsprogramm das Ziel verankert ist, ein Berufsgesetz zu schaffen. Bemerkenswert ist, dass  
andere Berufe mit geringerem Ausbildungshintergrund, wie z.B. der/die Sozialbetreuer*in, im Jahr  
2007 mit dem Sozialbetreuungsberufegesetz eine gesetzliche Regelung erhalten haben (vgl. Ginner  
2009:30).AuchvergleichbareProfessionenwiediePflegeoderdiePsychologieverfügenschonlängst  
über Berufsgesetze. Eine Folge dieser unbefriedigenden Situation ist die unzureichende Bezahlung.  
So erfolgt im Kollektivvertrag der „Sozialwirtschaft Österreich“ die Einstufung in eine bestimmte  
Verwendungsgruppe zwar prinzipiell nach der abgeschlossenen Ausbildung, wesentlich aber nach  
der Art der Tätigkeit. Dies hat zur Folge, dass Sozialarbeiter*innen oft wie Sozialpädagog*innen  
bezahlt werden, deren Ausbildung nicht auf akademischem Niveau angesiedelt ist. Das ist  
insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt der Tätigkeit zwar sozialarbeiterisch, die Stelle aber  
nicht spezifisch als Sozialarbeitsstelle ausgeschrieben ist (vgl. ebd.).  
3.3 Aktuelle Situation: Auf dem Weg zu internationalen Standards der  
Sozialen Arbeit?  
In den letzten Jahren ist in einigen Bereichen eine Orientierung an Menschenrechten und sozialem  
Wandel zu beobachten, die mit einer breiten Professionalisierungsdiskussion verbunden ist. In der  
aktuellen Diskussion im deutschsprachigen Raum gibt es verschiedene theoretische Ansätze in der  
Sozialen Arbeit, die sich mit Fragen beschäftigen wie:  
Ist die Soziale Arbeit schon eine eigene Profession? Ist das überhaupt ein  
attraktives Ziel?  
Was bedeutet es, eine Profession zu sein?  
Gehört dazu eine eigene Wissenschaft der Sozialen Arbeit oder genügt es, die  
Theorien und Methoden verwandter Disziplinen zu nutzen?  
Wenn eine eigene Wissenschaft der Sozialen Arbeit erforderlich ist, wie sollte sie  
aussehen?  
Hat Soziale Arbeit eine politische Dimension, sollte politisches Handeln Teil der  
Sozialen Arbeit sein?  
Silvia Staub-Bernasconi entwickelte das „Tripel Mandat“ (Staub-Bernasconi 2007) als Antwort auf  
solcheFragen.Das„TripelMandat“istwesentlichfürdasVerständnisderRollevonSozialarbeiter*innen  
in der Gesellschaft: Dies bedeutet, dass Soziale Arbeit nicht nur nach den Vorgaben der Regierung  
oder ihrer Institutionen handeln muss, um zu helfen und zu kontrollieren. Auf der Grundlage einer  
relativen professionellen Autonomie soll sie auch den sozialen Wandel befördern, was politisches  
Engagement auf verschiedenen Ebenen impliziert. Die Hauptorientierung sollte die Erklärung der  
Menschenrechte sein, Soziale Arbeit wird als eine Menschenrechtsprofession verstanden. Einige  
der Studiengänge für Soziale Arbeit (vor allem jene mit einem hohen Anteil an Sozialarbeiter*innen  
unter den Mitarbeiter*innen) verfolgen diesen Ansatz, der bedeutet, dass Soziale Arbeit als Beruf  
mit einer starken wissenschaftlichen Grundlage und einem politischen Bewusstsein verstanden  
wird. In diesen Schulen wird der Zusammenhang zwischen menschlichen Bedürfnissen und  
Menschenrechten stark betont (in Anlehnung an die IFSW-Definition), theoretische Arbeit wird  
in der Tradition von Ilse Arlt geleistet (vgl. Maiss 2011; Trenkwalder-Egger 2010). Besonders zu  
erwähnen ist in diesem Zusammenhang das Ilse Arlt Institut für Inklusionsforschung in St. Pölten  
(vgl. Pantuček 2010a).  
All dies lässt hoffen, dass der Prozess der Professionalisierung weitergeht, gefördert  
durch Absolvent*innen, die auf wissenschaftlicher Basis arbeiten und sich am berufsethischen  
Kodex orientieren. Ein schwacher Berufsverband und ein fehlendes Berufsrecht führen zu einem  
geringen beruflichen Selbstwertgefühl von Sozialarbeiter*innen. Eine neue Generation von  
Sozialarbeiter*innen, die sich des Wertes der Sozialen Arbeit bewusst ist, und Bildungseinrichtungen,  
die die wissenschaftliche Grundlage der Sozialen Arbeit festigen, können hier etwas bewirken.  
4
Verspätete Professionalisierung – Erneuerung der Sozialen Arbeit  
Ein Berufsgesetz ermöglicht Berufen eine Qualitätssicherung nach innen und außen, etabliert  
und positioniert die Voraussetzungen und Aufgaben in einem rechtlich verbindlichen Rahmen  
und ist damit Merkmal einer Profession. Der OBDS entwickelte 1988 das erste Berufsbild und  
nahm Verhandlungen hinsichtlich eines Berufsgesetzes auf. Das jahrelang angestrebte Ziel, ein  
Gesetz für Sozialarbeiter*innen zu implementieren, wurde vorerst nicht erreicht. In der aktuellen  
österreichischen Regierungsperiode ist die Erarbeitung eines einheitlichen Bundesgesetzes im  
Regierungsprogramm vorgesehen (vgl. OBDS 2023).  
Das nach wie vor fehlende Berufsgesetz führt dazu, dass die Soziale Arbeit kein geschützter  
Beruf ist und keine festgelegte akademische Ausbildung erforderlich ist. Dies kann zu einer De-  
Professionalisierung in der Praxis der Sozialen Arbeit führen und damit die bisher erreichte formale  
Akademisierung schwächen.  
Verweise  
i Zur internationalen Etablierung der Eugenik als wissenschaftliche Disziplin und zur engen Verbindung zwischen Rassismus und  
Wissenschaftlichkeit auch nach dem Nationalsozialismus siehe Kühl (1999).  
ii  
Charlotte Dietrich zum Beispiel, die Nachfolgerin von Alice Salomon, trat in die NSDAP ein, um die soziale Frauenschule in Berlin zu  
retten, wie sie sagte (vgl. Baron 1989: 84).  
iii Dies gilt nicht nur für den Bereich der Sozialarbeit, sondern auch für die übrige Gesellschaft.  
iv  
Die Standorte sind: Wien, St. Pölten (Niederösterreich), Linz (Oberösterreich), Salzburg, Innsbruck (Tirol), Dornbirn (Vorarlberg),  
Feldkirchen (Kärnten), Graz (Steiermark). Mittlerweile sind es durch Neuzugänge neun Standorte (Eisenstadt/Burgenland) mit neun  
Studiengängen an Fachhochschulen und einem Studiengang an einer Privatuniversität.  
v Bis zu diesem Zeitpunkt wurden Sozialarbeiter*innen im öffentlichen Dienst wie Maturant*innen bezahlt.  
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Oelkers, Jürgen (Hg.): Politische Reformpädagogik. Frankfurt am Main: Lang, S. 515–540.  
Über die Autorinnen  
FH-Prof.in(i.R.) Mag.a Dr.in Eva Fleischer, DSA  
eva.fleischer@social-change.rocks  
Bis Oktober 2023 Professorin am Management Center Innsbruck, Studiengang Soziale Arbeit,  
aktuell Lektorin, Trainerin und Vortragende (www.social-change.rocks) in Erwachsenenbildungsein-  
richtungen und NGOs. Studium der Sozialen Arbeit, Pädagogik/Politikwissenschaften, Promotion  
in Politikwissenschaften. Berufliche Schwerpunkte in Forschung/Lehre und Publikationen in den  
Bereichen Gender/Diversity/Intersektionalität, Antidiskriminierung, Machtkritische Soziale Arbeit,  
Service User Involvement, Service Design, Sozialpolitik, Care.  
FH-Prof. (i.R.).Mag.a Dr.in Andrea Trenkwalder-Egger, DSA  
Management Center Innsbruck mit den Forschungsschwerpunkten Geschichte, Theorie und das  
PrinzipderGabeinderSozialenArbeit.ImWintersemester2016/2017FulbrightResearchStipendium  
an der University of California, Berkeley. Jahrelanges Engagement im OBDS Landesgruppe Tirol  
und Gründungsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Soziale Arbeit. Lehrtätigkeiten an  
den Universitäten Siegen (Deutschland), Lissabon (Portugal), Zhuhai (China) und California State  
University Monterey Bay (USA).