soziales_kapital  
Johanna M. Hefel, Iris Kohlfürst. Die Rolle der ogsa im österreichischen Akademisierungsprozess  
der Sozialen Arbeit. soziales_kapital, Bd. 27 (2023). Rubrik: ema. ogsa. Printversion: http://www.  
27. Ausgabe 2023  
Akademisierung Sozialer Arbeit  
Die Rolle der ogsa im österreichischen  
Akademisierungsprozess der Sozialen Arbeit  
Johanna M. Hefel & Iris Kohlfürst  
Zusammenfassung  
Der Artikel thematisiert die Entstehungsgeschichte und Relevanz der Österreichischen Gesellschaft  
für Soziale Arbeit (ogsa) im Rahmen des Professionalisierungs- und Akademisierungsprozesses  
der Sozialen Arbeit in Österreich. Zu Beginn wird die noch junge Akademisierungsgeschichte der  
Sozialen Arbeit beschrieben. Die Verortung der Fachkraft-Qualifikation im Hochschulsektor im  
Jahr 2001 stellt den Beginn der strukturellen Akademisierung Sozialer Arbeit in Österreich dar.  
Ausgehend von der Feststellung, dass der Akademisierungsprozess noch nicht abgeschlossen  
ist, wird die Rolle der ogsa als Ergebnis und Ausgangspunkt weiterer Akademisierung sowie als  
Motor für eine zunehmende Professionalisierung diskutiert. Sie ist aufgrund ihrer finanziellen und  
fachlichen Unabhängigkeit von Standortinteressen der Hochschulen in der Lage, die Disziplin und  
Profession Soziale Arbeit zu vertreten und zu fördern. Somit stellt sie eine wesentliche Säule im  
Wissenschaftsbetrieb dar.  
Schlagworte: Soziale Arbeit, ogsa – Österreichische Gesellschaft für Soziale Arbeit, Wissenschafts-  
gesellschaft, Akademisierung, Professionalisierung  
Abstract  
This article explores the history and relevance of the Austrian Society for Social Work (ogsa) within  
the context of the professionalization and academization of social work in Austria. It begins with  
an overview of the recent history of academization in social work, followed by a description of the  
establishment of specialist qualification in higher education. Notably, 2001 marked the beginning  
of the structural academization of social work in Austria. Based on the observation that social  
work is not yet fully academized, this article examines the role of ogsa as both a result of and a  
starting point for further development, as well as a driving force for enhanced professionalization.  
Ogsa’s financial and professional autonomy from university interests enables it to serve as a crucial  
foundation for representing and promoting the discipline and profession of social work. Therefore,  
it is an essential pillar in the academic community.  
Keywords: social work, ogsa, scientific society, academization, professionalization  
1
Einleitung  
CharakteristikaeinesakademisiertenBerufesbzw.TätigkeitsfeldessinddashoheGewichtkognitiver  
Kompetenzen, eine große Bedeutung von theoretischen und systematischen Wissenselementen  
und Denkweisen und schließlich die Vorbereitung auf ein ständiges kritisches Infragestellen der  
bisherigen Denk- und Arbeitsweisen“ (Alesi/Teichler 2013: 19). Sichtbar wird Akademisierung durch  
die Entwicklung einer eigenen Disziplin mit der Generierung eigenen wissenschaftlichen Wissens  
(vgl. Borrmann/Spatscheck/Pankofer/Sagebiel/Michel-Schwartze 2016: 11); ihr formales Gerüst ist  
die Verortung der Ausbildung an einer Hochschule im Rahmen eines dreistufigen Studiensystems  
(Bachelor, Master, Doktorat/PhD) und einem entsprechendem Kerncurriculum (vgl. IASSW/IASW  
2020).  
Die Professionalisierung der Sozialen Arbeit ist eng mit ihrer Akademisierung verknüpft:  
der Rekurs auf wissenschaftliches Wissen, die Entwicklung der eigenen Disziplin sowie eine  
akademische Ausbildung sind genuine Merkmale einer Profession Sozialer Arbeit (vgl. bspw.  
Heiner 2010; Staub-Bernasconi 2018). Die zunehmende Professionalisierung der Sozialen Arbeit im  
deutschsprachigen Raum führte daher zu entsprechenden Akademisierungsprozessen, während  
umgekehrt die Akademisierung die Professionalisierung fördert. Ein solches Verständnis Sozialer  
Arbeit entwickelte sich in Österreich erst mit Beginn des 21. Jahrhunderts: Wurde Sozialarbeit  
zunächst als Beruf gesehen, erlernbar an entsprechenden Schulen und mit Beginn der 1970er  
Jahre an den sogenannten Sozialakademien, erlebte sie 2001, mit der Einführung der Ausbildung an  
den Fachhochschulen, ihre formale Akademisierung. Dabei wurde dieser Akademisierungsprozess  
durchaus auch kritisch gesehen, befürchtet wurde unter anderem eine zu große Theorielastigkeit in  
Ausbildung und Praxis (vgl. Hefel 2019: 55).  
Auch wenn die Hochschulen durch Lehre und Forschung als zentraler Ort der  
Wissensproduktion gelten (vgl. Hölscher 2016: 1), findet Forschung auch in anderen Kontexten  
statt, beispielsweise in privatwirtschaftlichen Organisationen. Eine weitere wichtige Säule im  
Wissenschaftssystem sind die Fach- oder Wissensgesellschaften der jeweiligen Disziplin,  
die ihre grundlegende Aufgabe in der Förderung der Qualität der Forschung, des Studiums  
und der Lehre sehen (bspw. DGPS). Entsprechend wurde 2012, als Folge des zunehmenden  
Akademisierungsprozesses in Österreich, die Österreichische Gesellschaft für Soziale Arbeit (ogsa)  
gegründet, welche seither die österreichische Sozialarbeitswissenschaft wegweisend mitgestaltet  
und beeinflusst. Sie zielt auf die Weiterentwicklung von Theorie, Empirie und Professionalität in der  
Sozialen Arbeit (vgl. ogsa 2019: §2) und ist damit wesentlicher Teil des Akademisierungsprozesses.  
Der vorliegende Artikel geht den Fragen nach, welche Akteur*innen bei der österreichischen  
Akademisierung der Sozialen Arbeit eine Rolle spielen, wie der aktuelle Stand dieses Prozesses  
zu werten ist und welche notwendigen nächsten Schritte sich daraus ergeben. In einem ersten  
Schwerpunkt wird die österreichische Akademisierungsgeschichte der Sozialen Arbeit in  
ihren Grundzügen skizziert sowie der aktuelle Stand ihrer Akademisierung beschrieben. Daran  
anschließend wird auf die Entstehungsgeschichte der ogsa, ihre Zielsetzungen sowie Aufgaben  
und damit auf ihre konkrete Rolle im Akademisierungsprozess eingegangen. Der Beitrag kann  
dabei insofern als parteiisch verstanden werden, als er aus der Perspektive der Autorinnen als  
Vorstandmitglieder der ogsa verfasst ist.  
Unter Sozialer Arbeit wird in diesem Artikel sowohl Sozialarbeit als auch Sozialpädagogik  
verstanden; allerdings liegt der historische und akademische Fokus auf der Sozialarbeit (zur  
Professionalisierung und Akademisierung der Sozialpädagogik vgl. bspw. Heimgartner/Scheipl  
2022). Der Artikel gibt eine knappe Übersicht der Entstehung der Sozialarbeit in Österreich, geht  
aber nicht im Detail auf die historische Entwicklung der Berufsgeschichte der Sozialen Arbeit ein  
(siehe hierzu Brandstetter/Vyslouzil 2010; Heimgartner/Scheipl 2022; Maiss 2010; Rathmayr 2014;  
Simon 2010; Steinhauser 1994; Wilfing 2012).  
2
Der Weg der Akademisierung der Sozialen Arbeit in Österreich  
Die gut hundertjährige Geschichte der Verberuflichung, Professionalisierung und Akademisierung  
der Sozialen Arbeit in Österreich ist relativ komplex, geformt und beeinflusst von politischen und  
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, von Machtansprüchen weltlicher und religiöser Träger.  
Zunächst wird die Entwicklung der Verberuflichung Sozialer Arbeit in Österreich beschrieben,  
anschließend auf den Akademisierungsprozess durch die Verortung der Ausbildung an den  
Fachhochschulen eingegangen.  
2.1 Vom Ehrenamt zum Beruf  
Die Entwicklung der Sozialen Arbeit vom Ehrenamt über die Verberuflichung hin zur anerkannten  
Profession und Disziplin, ist in den nationalen und internationalen Frauenbewegungen des 19. und  
20. Jahrhunderts grundgelegt und unmittelbar mit ihnen verknüpft. Historisch betrachtet ist die  
Sozialarbeit ein klassischer Frauenberuf, der sich in vielen Ländern der Welt aus dem Ehrenamt  
entwickelt und etabliert hat. Die patriarchalen gesellschaftlichen Strukturen schlossen Frauen  
lange Zeit weitestgehend von Bildung und Wahlrecht aus bzw. waren die Hürden überaus groß.  
Die Ablehnung eines fremdbestimmten Lebens, davon, Objekt und Eigentum des Vaters oder  
Ehemanns zu sein, war ein gemeinsames Movens der durchaus unterschiedlichen Begründerinnen  
der Sozialarbeit. Sie entwickelten frühzeitig und beharrlich einen Eigen-Sinn hinsichtlich eines  
autonomen und individuellen Lebens und wehrten sich gegen Fremdbestimmung und das „Warten  
auf den Richtigen“.  
In diesem Sinn ist die Geschichte der Professionalisierung der Sozialen Arbeit auch in  
Österreich mit einer langen Tradition weiblicher Pionierarbeit und Emanzipation verbunden, markiert  
durch die Gründung der ersten unabhängigen Fürsorgeschule in Wien, der „Vereinigte Fachkurse  
für Volkspflege“ durch Ilse Arlt im Jahr 1912. Wilfing verweist mit Blick auf das Arlt’sche Curriculum  
auf „ein prägnantes Berufsprofil der „Wohlfahrtspflegerin“ (Wilfing 2012: 470). Arlt zielt mit der  
Schule darauf ab, eine gemeinsame Basis für bestehende soziale Frauenberufe zu schaffen; ein  
zentraler Aspekt ist die Orientierung am Lebensnotwendigen und nicht an den aktuellen Modellen  
der Fürsorge.  
Arlt verstand die Schule von Beginn an als eine Einrichtung der Ausbildung und Forschung.  
Dies bildete sich in wesentlichen Inhalten der Lehrpläne ab, insbesondere die systematische,  
wissenschaftsbasierte, angewandte Armutsforschung war ihr ein großes Anliegen. Sie fokussierte  
explizit auf den Theorie-Praxis-Transfer, u.a. im Rahmen von Feldforschung. Zudem hatte die  
Persönlichkeitsbildung einen bedeutenden Stellenwert und eine Vereinheitlichung bzw. eine  
Normierung der Schülerinnen lehnte Arlt strikt ab (vgl. Ertl 2011: 51–53).  
Arlt verfasste die ersten österreichischen Lehrbücher für Soziale Arbeit und entwickelte  
in zahlreichen Publikationen eine umfassende und differenzierte Bedürfnistheorie. Anna Holecek,  
Leiterin der Fürsorgeschule der Stadt Wien in den 1950er Jahren, erinnert sich an Ilse Arlt: Sie war  
„nicht nur unerhört interessant, sondern auch freundlich […]. Sie hat sich nur vehement dagegen  
gewehrt, dass man Sozialarbeit mit dem guten Herzen machen kann und ohne was zu wissen. Und  
damit hat sie recht gehabt“ (Holecek zit. nach Ertl 2011: 33). Dennoch blieb die Schule von Ilse Arlt  
„eine Randerscheinung“ (Simon 2010: 217). Charakteristisch für diese Zeit sind Lehranstalten von  
kirchlichen Einrichtungen und den Landesregierungen mit christlich-konservativen Werten.  
Die erfolgreichen und hoffnungsvollen ersten Entwicklungen der Verberuflichung Sozialer  
Arbeit wurden mit der Okkupation Österreichs im Jahr 1938 zerstört. Das Fürsorgewesen wurde zur  
Gänze in das nationalsozialistische Regime eingegliedert. Zentrale und maßgebliche Vertreter*innen  
der Sozialen Arbeit wurden mit einem Berufsverbot sanktioniert, etliche mussten aus Österreich  
fliehen und hinterließen ein Vakuum, welches nach Kriegsende nur langsam und mühevoll wieder  
aufgebaut werden konnte (vgl. Hefel 2019: 52–54, Steinhauser 1994: 65–67).  
Einige Fürsorgeschulen wurden ab 1962 zu „Lehranstalten für gehobene Sozialberufe“,  
andere zu „Akademischen Lehranstalten“ (Wien 1970, Oberösterreich 1971, Niederösterreich  
1974, Vorarlberg 1974 und Salzburg 1984) erhoben. Allerdings gab es bis 1970 (außer der  
„Volkspflegerinnenausbildung“ während der Zeit des Nationalsozialismus) ausschließlich private  
Schulen (Heimgartner/Scheipl 2022: 256). Steinhauser sieht verpasste Chancen in dem aus seiner  
Sicht typisch österreichischen Kompromiss: „Was damals den Lehrern gelang, nämlich der Sprung  
von der klassischen Lehrerausbildung zur Pädagogischen Akademie, blieb den Sozialarbeitern  
zunächst versagt.“ (Steinhauser 1994: 67) Er moniert die unverbundene Fächerlehre sowie das  
„relativ starre Lehrplankorsett“ (Steinhauser 1994: 67), welches nicht flexibel und rasch auf die  
gesellschaftlichen und sozialpolitischen Entwicklungen reagieren konnte.  
Im Jahr 1976 erfolgte die Einführung der viersemestrigen „Akademien für Sozialarbeit“; 1987  
wurde im gesamten österreichischen Raum das dreijährige postsekundäre Studium implementiert.  
Eine verbindliche gemeinsame Lehrplanordnung, welche von den Direktor*innen der Akademien  
erstellt und im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens unter Beteiligung des Österreichischen  
Berufsverbands der Sozialen Arbeit (OBDS), von Arbeitgeber*innen und vom Bundesministerium für  
Unterrichterlassenwurde, sichertediefachlichenStandardsösterreichweit. WährendinDeutschland  
und der Schweiz Soziale Arbeit ab 1970 sukzessive an Fachhochschulen als Studium eingeführt  
wurde, erfolgte die Einführung des Studiums Soziale Arbeit an Fachhochschulen in Österreich erst  
ab 2001 (vgl. Fürst 2010: 244–247; Hefel 2019: 53–54).  
2.2 Der Weg an die Fachhochschulen  
Die Implementierung der Fachhochschulen erfolgte in Österreich 1993 mit der Einführung des  
Fachhochschulstudiengesetzes und mit dem Ziel einer wissenschaftsbasierten Ausbildung. Die  
Gründung der Fachhochschulstudiengänge Soziale Arbeit 2001 brachte Veränderungen mit sich:  
Einerseits werden Fachhochschulen in Österreich mit Bundes- und teils Landesmitteln gefördert,  
doch von privaten Trägern geführt. Andererseits erforderten die Ende der 1990er Jahre beim  
Fachhochschulrat eingereichten Curricula-Anträge spezifische Schwerpunkte, was im markanten  
Gegensatz zur bis dato österreichweit verbindlichen Lehrplanordnung für Sozialarbeit stand.  
Das zu Beginn vierjährige Studium schloss mit dem Titel Mag.a/Mag. (FH) für  
sozialwissenschaftliche Berufe ab. Fürst verweist in diesem Zusammenhang auf einen „ersten  
wirklich großen Bruch in der Ausbildungs-Kontinuität“ (Fürst 2010: 246): bis zu diesem Zeitpunkt  
erfolgte stets eine Gleichstellung mit vorangegangenen Ausbildungen, was nun nicht mehr der  
Fall war. Zeitgleich liefen die europaweiten Bemühungen, den europäischen Hochschulraum  
zu vereinheitlichen – bekannt als „Bologna Deklaration“ (vgl. BMBWF o.J.). Wesentliche Ziele  
derselben waren und sind die internationale Vergleichbarkeit von Studienleistungen und  
Strukturen, die wechselseitige Anerkennung von Abschlüssen sowie die Modularisierung mit klaren  
Kompetenzbeschreibungen. Dies wurde mit dem dreistufigen System Bachelor (BA), Master (MA),  
PhD und der Einführung des European Credit Transfer System (ECTS) geschaffen (vgl. Bittner 2010:  
226). Das dreistufige System etablierte sich in den letzten 22 Jahren. In Österreich werden in allen  
neun Bundesländern an Fachhochschulen und an zwei privaten Universitäten (Berta von Suttner  
Universität, Donau-Universität Krems) Bachelor- und größtenteils auch Master-Studiengänge  
Soziale Arbeit angeboten.  
Mit Wechsel der Ausbildung an die voneinander unabhängigen Fachhochschulen gab es  
kein österreichweit verpflichtendes Curriculum der Sozialen Arbeit mehr. In den Jahren 2004–2006  
bildete sich eine Gruppe von Studiengangsleiter*innen (basierend auf einer Grundsatzentscheidung  
aller österreichischen Studiengangsleiter*innen Sozialer Arbeit), das so genannte Austro-Bachelor-  
Team, bestehend aus Barbara Bittner (Wien), Karl Dvorak und Peter Pantuček (St. Pölten), Frederic  
Fredersdorf (Vorarlberg), Marianne Gumpinger (Linz) und Klaus Posch (Graz). Sie entwickelten ein  
Kerncurriculum mit zwanzig Modulen. „Erklärtes gemeinsames bildungspolitisches Ziel war es, an  
den österreichischen Fachhochschulstandorten die relative Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der  
Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit sicherzustellen.“ (Fredersdorf 2007: 50) Dies sollte erreicht  
werden, indem mindestens zwei Drittel der Inhalte der BA-Studiengänge Soziale Arbeit aus den  
zwanzig Modulen des Kerncurriculums besteht (vgl. Fredersdorf 2007: 50).  
Seit damals entwickelten sich die Studiengänge weiter, Studiengangsleitende und Lehrende  
wechselten und die kontinuierliche Weiterführung des Kerncurriculums geriet in den Hintergrund.  
Ein Überblick über die Bachelor-Curricula im Jahr 2019 zeigt allerdings sowohl vergleichbare  
Rahmenbedingungen und Ziele in Bezug auf die Identität der Sozialen Arbeit als Disziplin und  
Profession als auch eine klare Orientierung an juristischem Wissen. Dies spiegelt sich vor allem  
in der wissenschaftlichen Fundierung der Sozialen Arbeit, den akademischen Bezugsdisziplinen,  
der Kompetenzorientierung, der Internationalisierung und der generalistischen Ausrichtung des  
Bachelorstudiums wider. Insgesamt vermitteln die österreichischen Bachelorstudiengänge ein  
gemeinsames Bild von professioneller Sozialer Arbeit (vgl. Hefel 2019: 161–163).  
Die generalistische Ausrichtung der BA-Studiengänge wird durch sozialarbeits-  
wissenschaftliche Spezialisierungen in den MA-Studiengängen ergänzt. Diese verlangen als  
Zugang ein BA-Studium; die Inter- und Transdisziplinarität soll, gemäß der Bologna-Deklaration,  
explizit gefördert werden. Dies ermöglicht, dass BA Absolvent*innen verwandter Disziplinen unter  
bestimmten Voraussetzungen Zugang zu einem MA-Studium haben. Auf die besondere Situation  
eines Doktoratsstudiums/PhD wird im folgenden Kapitel näher eingegangen.  
3
Die Akademisierung der Sozialen Arbeit in Österreich – eine erste  
Bestandsaufnahme  
Ausgehend von den beschriebenen Entwicklungen wird in diesem Kapitel anhand folgender  
formaler Kriterien der aktuelle Stand der Akademisierung der Sozialen Arbeit in Österreich dargelegt:  
(1) Regelabschluss der Fachkräfte der Sozialen Arbeit, (2) Förderung des wissenschaftlichen  
Nachwuchses, (3) Forschungsstrukturen, (4) Kerncurriculum Soziale Arbeit sowie (5) Berufsgesetz.  
3.1 Regelabschluss der Fachkräfte der Sozialen Arbeit  
Mit Verortung der Ausbildung an den Fachhochschulen (2001/2002) begann die formale  
Akademisierung in Form eines acht-semestrigen Studiums. Die Bologna-Rahmenbedingungen  
ab 2005 forderten ein generalistisches Studium in sechs Semestern, welches für die berufliche  
Tätigkeit ausreichend qualifiziert; dies kann als ein akademisches Downgrading verstanden werden,  
sozusagen eine „Akademisierung light“. Ein MA-Abschluss ist für die Praxis in der Sozialen Arbeit  
nicht erforderlich, vielmehr ist ein „Großteil der Studierenden [...] mit dem Bachelor-Abschluss  
zufrieden und hat damit große Chancen im Berufsleben“ (Becker-Lenz/Braches-Chyrek/Pantuček-  
Eisenbacher 2022: 273).  
Nach einer ersten Welle der Nachgraduierung von Diplomsozialarbeiter*innen, wurden  
die MA-Studiengänge von BA-Absolvent*innen der Sozialen Arbeit eher zögerlich angenommen.  
Stattdessen studieren häufig BA-Absolvent*innen anderer Disziplinen einen Master der Sozialen  
Arbeit (vgl. Becker-Lenz et al. 2022: 273). Diese Studienstruktur hat durchaus Potential, da  
gemeinsames Studieren, Forschen und der interdisziplinäre Austausch für alle Beteiligten eine  
gewinnbringende Ressource darstellen können. Herausforderungen und teils auch Problematiken  
liegen jedoch zum einen darin, dass ein dreijähriges BA-Studium mit Praxisphasen durch  
Einführungsmodule für Quereinsteiger*innen kaum ausgeglichen werden kann. Zum anderen  
bedingt diese Zusammensetzung eine große Heterogenität der Studierenden mit unterschiedlichem  
Wissen und Kompetenzen, aber teilweise fehlenden sozialarbeitsspezifischen Praxiserfahrungen  
(vgl. dazu auch Bittner 2010).  
AufderakademischenEbenekannderaktuelleStandalseineFormderDe-Professionalisierung  
Sozialer Arbeit betrachtet werden. Bereits vor elf Jahren verweist Wilfing auf das sich im Rahmen  
des Bologna-Prozesses ausdifferenzierende Feld von Lehrenden und Studierenden und damit auch  
Absolvent*innen. Er merkt hierzu kritisch an, „dass Professionalisierung und wissenschaftliche  
Fundierung der Sozialarbeit durch unterschiedliche akademische oder auch informelle Zugänge  
wieder aufgeweicht und einer gewissen Beliebigkeit anheimfallen können“ (Wilfing 2012: 472).  
3.2 Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses  
Aufgrund des fehlenden Promotionsrechts ist es aktuell in Österreich nicht möglich, ein  
Doktoratsstudium der Sozialen Arbeit an einer Fachhochschule zu absolvieren. Damit ist die formale  
Akademisierung durch das fehlende Doktorat in der Disziplin Sozialer Arbeit in Österreich noch  
nicht abgeschlossen. Die Hürden für die Studierenden der Sozialen Arbeit sind hoch, da es kein  
formales Procedere für die Promotion gibt. Dies bedeutet, dass Sozialarbeitswissenschaftler*innen  
Wege finden müssen, um zu promovieren: in einer anderen Disziplin an einer Universität, an jenen  
deutschen Hochschulen, welche über ein Promotionsrecht Soziale Arbeit verfügen,i oder im Rahmen  
von Kooperationen der Fachhochschulen mit Universitäten.  
Es ist Aufgabe der Fachhochschulen, die Förderung der Nachwuchswissenschaft zu  
gewährleisten und die Begeisterung für eine akademische Laufbahn zu wecken. Neben einem  
niederschwelligen Zugang zur Promotion beinhaltet dies auch die Schaffung von sicheren und  
attraktiven Arbeitsplätzen mit entsprechenden Rahmenbedingungen im Wissenschaftsbetrieb.  
Dieses erhöht auch die Anzahl an Lehrenden bzw. Professor*innen mit einer Grundqualifikation  
und einem Doktorat im Kontext der Sozialen Arbeit. Dommes und Sagebiel (2016: 52) betonen die  
besondere Relevanz einer Lehrperson, die „sich als Angehörige/r der Profession identifiziert und  
diese Identität authentisch, engagiert und didaktisch anregend vermitteln kann“. Lehrende, die ihre  
„Begeisterung und Freude an theoretischem Wissen“ (ebd.: 56) zeigen, wirken als identitätsstiftende  
role models für angehende Fachkräfte der Sozialen Arbeit.  
3.3 Forschungsstrukturen  
Obwohl Soziale Arbeit in Österreich seit zwei Jahrzehnten im Fachhochschulbereich verankert  
ist, stellen Bakic, Brunner und Musil (2020: 7) fest, dass die grundlagenorientierte Forschung und  
eine entsprechende Publikationstätigkeit nach wie vor zögerlich und lückenhaft sind. Ähnlich wie  
in Deutschland fehlt „weiterhin eine flächendeckende, noch umfangreichere und noch stärker  
belastbare Forschungsförderung für die Soziale Arbeit“ (Spatscheck 2023: 44). Derzeit müssen  
Sozialarbeitswissenschaftler*innenAnträgeentsprechenddenFörderrichtlinienandererDisziplinen“  
(Spatscheck 2023: 45) einreichen.  
3.4 Kerncurriculum Soziale Arbeit  
Wie im Kapitel zwei skizziert, gab es an den Sozialakademien eine österreichweite Lehrplanordnung  
und ab der Überführung der Ausbildung an die Fachhochschulen die Verständigung auf ein  
Kerncurriculum der Sozialen Arbeit. Allerdings ist dieses kein offizielles Instrumentarium, an dem  
sich Fachhochschulen im Rahmen der Re-Akkreditierungen verbindlich orientieren (müssen). Die  
inhaltliche Schwerpunktsetzung von Modulen und Lehrveranstaltungen hängt wesentlich von den  
Lehrenden, deren Profession, Identifikation und Haltung gegenüber der Sozialen Arbeit ab. Fürst  
konstatiert unter der Leitfrage „Wer bildet wen aus?“ einen fehlenden kritischen Fachdiskurs und  
zeigt,dassimJahr2012inÖsterreich50%derhauptamtlichLehrendenkeinesozialarbeitsspezifische  
Ausbildung oder ein entsprechendes Studium nachweisen konnten (vgl. Fürst 2010: 255).  
Im Sinne einer Qualitätssicherung wäre es begrüßenswert, analog zum „Fachwissenschaft-  
lichen Qualifikationsrahmen für die hochschulische und berufliche Bildung des deutschen  
Fachbereichstag Soziale Arbeit“,ii erneut ein entsprechendes Dokument in Österreich zu etablieren.  
3.5 Berufsgesetz  
Ein Berufsgesetz ermöglicht Berufen eine Qualitätssicherung nach innen und außen, etabliert  
und positioniert die Voraussetzungen und Aufgaben in einem rechtlich verbindlichen Rahmen  
und ist damit Merkmal einer Profession. Der OBDS entwickelte 1988 das erste Berufsbild und  
nahm Verhandlungen hinsichtlich eines Berufsgesetzes auf. Das jahrelang angestrebte Ziel, ein  
Gesetz für Sozialarbeiter*innen zu implementieren, wurde vorerst nicht erreicht. In der aktuellen  
österreichischen Regierungsperiode ist die Erarbeitung eines einheitlichen Bundesgesetzes im  
Regierungsprogramm vorgesehen (vgl. OBDS 2023).  
Das nach wie vor fehlende Berufsgesetz führt dazu, dass die Soziale Arbeit kein geschützter  
Beruf ist und keine festgelegte akademische Ausbildung erforderlich ist. Dies kann zu einer De-  
Professionalisierung in der Praxis der Sozialen Arbeit führen und damit die bisher erreichte formale  
Akademisierung schwächen.  
4
Die Österreichische Gesellschaft für Soziale Arbeit im Kontext der  
Akademisierung  
Fachgesellschaften übernehmen wesentliche Aufgaben im Wissenschaftsbetrieb, da sie unabhängig  
von Standortinteressen der Hochschulen die jeweilige Disziplin und Profession vertreten und fördern  
können. Sie sind dem nationalen und internationalen Fachdiskurs verpflichtet und „ermöglichen  
Austausch im Sinne politischer, weltanschaulicher und fachlicher Pluralität“ (DGSA 2023).  
In den Nachbarländern Deutschland und Schweiz erfolgte die Implementierung der  
Sozialen Arbeit im Hochschulsektor ab 1970 und entsprechend formierten sich die jeweiligen  
Fachgesellschaften hier früher: die Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) im Jahr 1989  
und die Schweizerische Gesellschaft für Soziale Arbeit (SGSA) im Jahr 2006. Im April 2012 berieten  
sich Barbara Bittner (FH Campus Wien), Peter Pantuček-Eisenbacher (FH St. Pölten), Christian  
Stark (FH Oberösterreich) sowie Andrea Trenkwalder-Egger (MCI) hinsichtlich der notwendigen  
Schritte zur Gründung einer Fachgesellschaft. Die darauffolgende Gründungsversammlung der  
ogsa fand am 27.11.2012 an der FH Campus Wien statt (vgl. Bakic 2013: 1). Die erste Generation  
der Vorstandsmitglieder bildeten Barbara Bittner (Kassierin), Johanna M. Hefel (Schriftführerin),  
Peter Pantuček-Eisenbacher (Präsident), Sharon Schneider (stellvertretende Kassierin), Christian  
Stark (stellvertretender Schriftführer) und Andrea Trenkwalder-Egger (stellvertretende Präsidentin).  
Im folgenden Kapitel wird auf die Zielsetzungen und Aufgaben der ogsa, ihre Organisation sowie auf  
ihre Rolle im Akademisierungsprozess eingegangen.  
4.1 Organisation und Ziele der ogsa  
Die ogsa ist ein österreichweiter Zusammenschluss von Expert*innen zur Förderung der Disziplin  
und Profession der Sozialen Arbeit. Organisiert als unabhängiger Verein, widmet sie sich der  
Weiterentwicklung und dem Ausbau nationaler und internationaler Netzwerke zur Förderung des  
(inter)disziplinären Austausches. Als Vernetzungsplattform für Theorie, Forschung und Lehre  
ermöglicht sie einen unabhängigen sozialwissenschaftlichen Fachdiskurs, der für eine aktive  
Teilnahme an gesellschaftspolitischen Fragestellungen notwendig ist. Zudem sieht sie sich auch als  
Vertretung der Interessen der Sozialen Arbeit in der Wissenschafts- und Hochschulpolitik. In diesem  
Sinne sind Öffentlichkeitsarbeit, das Aufgreifen relevanter sozialpolitischer Diskurse in Form von  
Tagungen, Publikationen und Stellungnahmen sowie Kooperationen mit anderen Organisationen  
zentrale Aufgaben der ogsa. Sie versteht sich nicht als Vertretung der Profession der Sozialen  
Arbeit (und damit auch nicht als Gewerkschaftsersatz), sondern als Vertretung der Disziplin im  
Professionalisierungsprozess (vgl. ogsa 2019: §2).  
Die ogsa wird von einem ehrenamtlich tätigen Vorstand geleitet, der alle zwei Jahre von  
den Vereinsmitgliedern gewählt wird. Einzige Angestellte ist eine Fachkraft der Sozialen Arbeit zur  
UnterstützungderVorstandstätigkeiteninorganisatorischenAngelegenheiten. GemäßihrenStatuten  
ist die ogsa ein gemeinnütziger Verein und damit nicht auf Gewinn ausgerichtet. Die Finanzierung  
erfolgt in der Hauptsache über die Mitgliedsbeiträgeiii und Tagungsgebühren (vgl. ogsa 2019).  
Arbeitsgemeinschaften der ogsa  
Die inhaltliche Auseinandersetzung mit fachspezifischen Fragestellungen findet in Arbeits-  
gemeinschaften (AGs) statt. Neben dem Fachaustausch zählen die regelmäßige Mitgestaltung  
in Form von Beiträgen bei Tagungen und Foren sowie die Erarbeitung von Positionspapieren zu  
relevanten Aspekten des Diskurses zu ihren Aufgaben. Im Jahr 2013 begannen sich, ausgehend  
von Vernetzungsgesprächen und auf Aufruf des Vorstandes die ersten Arbeitsgemeinschaften zu  
bilden. 2014 gab es die folgenden elf Arbeitsgemeinschaften: Schulsozialarbeit, Altern und Soziale  
Arbeit, Soziale Arbeit und Internet, Kindheit und Jugend, Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Sozialer  
Raum, Theorie und Wissenschaft, Menschenrechte, Ethik und Soziale Arbeit, Queer Social Work und  
Promotionsförderung. Über die Jahre kam es zu Veränderungen. Manche Arbeitsgemeinschaften  
lösten sich auf und andere gründeten sich neu. Mit Stand September 2023 gibt es folgende aktive  
Arbeitsgemeinschaften der ogsa:  
AG Alter Mensch  
AG Case Management  
AG Digitalisierung und Soziale Arbeit  
AG Forschung  
AG Kindheit und Jugend  
AG Klimagerechtigkeit und Soziale Arbeit  
AG Klinische Soziale Arbeit  
AG Körper-Leib und Soziale Arbeit  
AG Offene Kinder- und Jugendarbeit in Österreich  
AG Partizipation und Empowerment  
AG Schulsozialarbeit  
AG Soziale Arbeit und Sozialpädagogik  
AG Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft  
AG Sozialer Raum  
4.2 Die Rolle der ogsa im österreichischen Akademisierungsprozess  
Als Ort der Etablierung der Sozialarbeitswissenschaft (analog zur DGSA; vgl. dazu Borrmann et al.  
2016: 12) bietet die ogsa Forscher*innen, Lehrenden, Fachkräften und Studierenden einen Rahmen  
für die Förderung von Disziplin und Profession. Sie versteht sich nicht als Konkurrenz zu den (Fach-)  
Hochschulen oder dem OBDS, sondern unterstützt die gemeinsamen Ziele der Akademisierung  
und der Professionalisierung, so dass der Prozess der formalen Akademisierung auch in Österreich  
abgeschlossen werden kann.  
Förderung von Nachwuchswissenschaftler*innen  
DasPromovierenindenSozialarbeitswissenschaftenistandenFachhochschulenmitStudiengängen  
für Soziale Arbeit nicht möglich. Nachwuchswissenschaftler*innen sind aufgrund der fehlenden  
Strukturen oftmals nicht – wie in anderen Disziplinen üblich – in ein Forschungsteam eingegliedert,  
umhierihreForschungskompetenzdurchdieDissertationzubeweisen. Dieogsabietetinsbesondere  
im Rahmen der AG Forschung eine entsprechende Vernetzungs- und Austauschmöglichkeit. Im  
Frühjahr fand erstmals, gemeinsam mit der DGSA und weiteren deutschen Fachverbänden, eine  
zweitägige Konferenz zum Thema Promovieren in der Sozialen Arbeit statt.  
Schaffen eines Rahmens für wissenschaftlichen Diskurs  
Eine wesentliche regelmäßige Aktivität zur Förderung der Akademisierung ist die Durchführung von  
Tagungen und wissenschaftlichen Veranstaltungen (vgl. ogsa 2019: §2), welche Professionist*innen  
aus Forschung, Lehre und Praxis die Präsentation aktueller Forschungsprojekte, Austausch,  
Diskurs und Vernetzung ermöglichen. Seit ihrer Gründung im Jahr 2012 veranstaltet die ogsa  
alternierend die zweitägige ogsaTAGUNG und das eintägige ogsaFORUM. Bisher wurden sechs  
Tagungen (2013, 2015, 2017, 2019, 2021 und zuletzt 2023) sowie fünf Foren (2014, 2016, 2018,  
2020, 2022) organisiert und durchgeführt. In Kooperation mit der DGSA und SGSA fand 2021 die  
erste trinationale DACH Tagung mit rund tausend Teilnehmer*innen online statt.  
Fördern von Publikationsmöglichkeiten  
Das Initiieren und Unterstützen von Publikationen ist ein weiterer Beitrag der ogsa zur Förderung  
der Akademisierung der Sozialen Arbeit. Im Jahr 2021 wurde die Buchreihe der ogsa beim Verlag  
Beltz Juventa ins Leben gerufen. Sie versteht sich als Forum für wissenschaftlichen Austausch und  
richtet sich gleichermaßen an Wissenschaftler*innen, Praktiker*innen, Lehrende sowie Studierende  
der Sozialen Arbeit als auch an Kolleg*innen der Bezugs- und Nachbardisziplinen. Ihr Ziel ist es,  
den sozialarbeitswissenschaftlichen Diskurs zu aktivieren und die sozialarbeitswissenschaftliche  
Tätigkeit sichtbar und lesbar zu machen. Den ersten Band mit dem Titel Soziale Arbeit in der  
Postmigrationsgesellschaft (2021) gab die AG Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft heraus;  
den zweiten Band Gelingendes Case Management in der Sozialen Arbeit (2023) verfasste ein Team  
der AG Case Management. 2022 publizierte das Tagungsteam der trinationalen DACH Tagung  
den Tagungsband Europäische Gesellschaften zwischen Kohäsion und Spaltung (2022). Zudem  
ist die ogsa Teil der Redaktion der halbjährlich erscheinenden wissenschaftlichen Onlinezeitschrift  
soziales_kapitaliv sowie Mitglied des fachlichen Beirats der Redaktion des Journals Soziale Arbeit/  
DZI.  
Zurverfügungstellung einer Informationsplattform  
ÜberdenNewsletter,derperE-MailanalleMitgliedergehtsowieonlineüberdieWebseiteabrufbarist,  
informiert die ogsa regelmäßig über ihre Aktivitäten, vor allem jene aus den Arbeitsgemeinschaften,  
über neue Publikationen, wissenschaftliche Tagungen etc.  
Förderung der Professionalisierung  
Die ogsa beteiligt sich am gesellschaftlichen Diskurs durch wissenschaftliche Expert*innen-Beiträge,  
erarbeitet Positionspapiere, gibt auf Sozialarbeitswissen basierte Stellungnahmen ab und leistet  
durch die Erfüllung des politischen Auftrags der Sozialen Arbeit einen wichtigen Beitrag zu deren  
Professionalisierung. Die Mitarbeit an der Schaffung rechtlicher Grundlagen der Sozialen Arbeit,  
beispielsweise eines Berufs- oder Titelschutzgesetzes, ist ebenfalls als Förderung der formalen  
Professionalisierung Sozialer Arbeit zu werten. Der notwendige Theorie-Praxis-Transfer als Merkmal  
der Akademisierung und damit Professionalisierung wird gewährleistet durch die Zusammenarbeit  
von Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen, speziell in den Arbeitsgemeinschaften, und durch  
die Verleihung des „Monika Vyslouzil Preises“ des Ilse Arlt-Instituts an innovative Praxiseinrichtungen  
im Rahmen des ogsaFORUMs.  
5
Conclusio  
Grundlegend ist die Soziale Arbeit in Österreich – über die Gründung der ersten unabhängigen  
Fürsorgeschule in Wien durch Ilse Arlt, die Einführung der Akademien hin zur Einführung des  
Studiums (2001/2002) an den Fachhochschulen – im akademischen Bereich etabliert. Dennoch  
sind wesentliche Aspekte offen:  
das fehlende Promotionsrecht der Fachhochschulen und damit verbunden eine  
vergleichsweise geringe Anzahl an Nachwuchswissenschaftler*innen  
fehlende, für die Sozialarbeitswissenschaft adäquate Forschungsstrukturen  
die eher zögerliche Annahme der Masterstudiengänge  
die Wiederaufnahme eines Bachelor-Kerncurriculums  
ein fehlendes Berufsgesetz  
Ein Weiterverfolgen der genannten Aspekte birgt das Potential, dass die Akademisierung nicht  
nur die Profession und Disziplin Soziale Arbeit fördert. Vielmehr kann sie so auch ihrem Auftrag  
nachkommen, soziale Probleme aufzuzeigen, deren gesellschaftliche Relevanz zu belegen und zu  
ihrer Lösung beizutragen.  
Die ogsa ist in diesem Akademisierungsprozess eine wichtige Säule, da sie nicht an die  
Rahmenbedingungen von Fachhochschulen als Orten der Wissenschaft, Forschung und Lehre  
gebunden ist. Unter anderem führen bildungspolitische Leitideen und Konzepte sowie rechtliche  
und ökonomische Vorgaben zur zunehmenden Marktbezogenheit des Hochschulmanagements (vgl.  
Truniger2017:XIII).DamiteinhergeheneineLogikderVerwertungundDruck,dersichinsbesonderein  
Form von kontinuierlichen Evaluierungen einzelner Wissenschaftler*innen, Arbeitsgruppen, Institute  
und ganzer Hochschulen zeigt. Ziel dieser Evaluierungen ist es, „die Qualität von Forschung und  
Lehre sichtbar zu machen und eine möglichst „objektive“ Messung wissenschaftlicher Leistungen  
zu ermöglichen“ (Weichhart 2012: 8). Dabei spielen vor allem quantitativ erfassbare Parameter – wie  
beispielsweise die Anzahl der Veröffentlichungen in Zeitschriften mit einem Peer-Review-Verfahren  
und hohem Impact Faktor oder die Höhe der eingeworbenen Drittmittel – eine entscheidende Rolle.  
Diese Entwicklung kann durchaus kritisch betrachtet werden, da sie – wie Weichhart prägnant  
formuliert – zu dem „Ethos, der Verantwortung und dem Geist wissenschaftlicher Denkungsart“  
(Weichhart 2012: 9) in Widerspruch stehen kann. In diesem Sinn bietet die ogsa als gemeinnütziger  
Verein einen Ort des freien wissenschaftlichen Denkens und Diskurses.  
Verweise  
i
Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Hochschule Darmstadt, Frankfurt University of Applied Sciences, die Hochschule  
Fulda und die Hochschule RheinMain haben das eigenständige Promotionsrecht in der Fachrichtung Soziale Arbeit. Die Durchführung  
und Organisation der Promotionen übernimmt das hochschulübergreifende Promotionszentrum Soziale Arbeit. Die Geschäftsstelle des  
Zentrums befindet sich in Wiesbaden. https://promotionszentrum-soziale-arbeit.de/.  
ii  
Der Fachbereichstag ist die 1917 gegründete nationale Repräsentanz von Lehre und Forschung der Sozialen Arbeit an deutschen  
Hochschulen. https://www.fbts-ev.de/.  
iii  
Die ogsa hat mit Stand 09/2023 230 Mitglieder; die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist 20€ für Studierende und 80€ für Fachkräfte der  
Sozialen Arbeit. Mitglieder erhalten neben der monatlich erscheinenden Zeitschrift Soziale Arbeit, herausgegeben vom DZI Berlin/Nomos  
Verlag, und dem halbjährlich erscheinenden ogsa Newsletter auch Vergünstigungen beim Besuch der Tagungen/Foren.  
iv Über die Zeitschrift soziales_kapital: www.soziales-kapital.at.  
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Staub-Bernasconi, Silvia (2018): Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft. Soziale Arbeit auf dem  
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Reflexionen aus Wissenschaft und Praxis. Wiesbaden: Springer-Verlag, S. XIII–XXI.  
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Reflexionen abseits der Evaluierungsbuchhaltung. In: Seebacher, Marc Michael (Hg.): Raumkon-  
struktionen in der Geographie. Eine paradigmenspezifische Darstellung gesellschaftlicher  
und fachspezifischer Konstruktions-, Rekonstruktions- und Dekonstruktionsprozesse von  
„Räumlichkeit“. Wien: Institut für Geographie und Regionalforschung, S. 7–38.  
Wilfing, Heinz (2012): Was nach 100 Jahren bleibt. Zum österreichischen Ausbildungsjubiläum  
Sozialer Arbeit. In: Soziale Arbeit. DZI. Berlin. 61. Jg., Nr. 12, S. 469–473.  
Über die Autorinnen  
Prof.in (FH) Mag.a Dr.in Johanna M. Hefel, DSAin  
Hochschulprofessorin an der Fachhochschule Vorarlberg (FHV) in den Studiengängen BA und  
MA Soziale Arbeit. Schwerpunkte in Forschung und Lehre: Geschichte und Professionalisierung  
Sozialer Arbeit, Klinische Soziale Arbeit, Soziale Arbeit und Gesundheit, Kasuistik; Verlust, Abschied,  
Sterben und Tod, Autoethnographie. Präsidentin der ogsa.  
FH-Prof.in Dipl. Sozialpäd.in (FH) Mag.a Dr.in Iris Kohlfürst  
Fachhochschulprofessorin an der FH Oberösterreich in den Studiengängen BA und MA Soziale  
Arbeit. Schwerpunkte in Forschung und Lehre: Ethik, Theorien und Methoden der Sozialen Arbeit,  
politische Partizipation in der Sozialen Arbeit. Vorstandsmitglied der ogsa.