soziales_kapital  
Patricia Stefanie Premitzer. Kritische Darstellung des sozialen Dienstleistungsangebotes  
„Kurzzeitpflege“ in Kärnten. soziales_kapital, Bd. 27 (2023). Rubrik: Junge Wissenschaf.  eldkirchen.  
27. Ausgabe 2023  
Akademisierung Sozialer Arbeit  
Kritische Darstellung des sozialen  
Dienstleistungsangebotes „Kurzzeitpflege“ in Kärnten  
Patricia Stefanie Premitzer  
Zusammenfassung  
In der vorliegenden Arbeit steht die kritische Darstellung des sozialen Dienstleistungsangebotes  
„Kurzzeitpflege“ im Land Kärnten im Mittelpunkt. Es wird dargelegt, inwieweit sich das Angebot  
der Kurzzeitpflege in Kärnten bisher durchgesetzt hat, und die Frage beantwortet, ob und wieso  
diese Art von Dienstleistung für die Gesundheit pflegender Angehöriger von hoher Relevanz ist.  
Anhand eines fiktiven Fallbeispiels wird versucht, dem*r Leser*in einen kritischen Blick auf die  
Angehörigenpflege sowie wesentliche Informationen bezüglich des Angebotes Kurzzeitpflege zu  
vermitteln. Zudem werden aktuelle Daten vorgestellt und eigene Gedanken und Erfahrungen mit  
wissenschaftlichen Erkenntnissen in Dialog gesetzt.  
Schlagworte: Kurzzeitpflege, Menschen im Alter, pflegende Angehörige, Angehörigengespräch,  
Belastungen  
Abstract  
This paper critically describes the social service “short-term care” in Carinthia. It shows the extent  
to which this service has established itself in Carinthia so far, and whether and why it is highly  
relevant to the health of family caregivers. Using a fictitious case study, readers gain essential  
information and a critical perspective on about short-term care. The text presents current data as  
well as personal thoughts and experiences in dialog with scientific findings.  
Keywords: short-term care, people of age, caring relatives, „family conversation“, stresses  
1
Einleitung  
Der Blick auf den demografischen Wandel und den damit einhergehenden Anstieg der Zahl an  
pflegebedürftigen Menschen zeigt, wie wichtig die Auseinandersetzung mit der erfolgreichen  
Alltagsbewältigung von Menschen ist, die auf pflegerische Unterstützung angewiesen sind. Dabei  
geht es jedoch nicht ausschließlich um die pflegebedürftigen Personen, sondern ebenso um die  
Menschen, die sie pflegen bzw. ihnen pflegerische Assistenz leisten. Die Kurzzeitpflege ist in diesem  
Zusammenhang ein bedeutendes Entlastungsangebot. Das Ziel dieses Angebotes ist es, pflegende  
Angehörige zu unterstützen und ihren Lebensalltag zu erleichtern (vgl. BMSGPK 2019: 59).  
Am Ende des Jahres 2019 haben in Österreich 467.752 Menschen Pflegegeldleistungen  
bezogen (vgl. Statistik Austria 2021). Im Bundesland Kärnten hatten im Jahr 2019 insgesamt 36.363  
Personen Anspruch auf Pflegegeld (vgl. BMSGPK 2019: 131). Davon haben 373 Personen das  
Angebot der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen. Das macht lediglich 1,03% aus (vgl. BMSGPK  
2019: 161–163). Diese Daten legen nahe, dass sich die Kurzzeitpflege bis dato noch relativ wenig  
durchsetzen konnte. Gleichzeitig ist die Zahl der pflegenden Angehörigen, die an einer chronischen  
Krankheit leiden, hoch und die Betroffenen müssen oftmals enorme psychische Belastungen  
aufgrund der Pflegetätigkeit bewältigen (vgl. Edmunds 2019: 149).  
Neben der allgemeinen Relevanz von Kurzzeitpflege wird folgend auf das Angebot des  
Angehörigengesprächs, persönliche Einstellungen zur Kurzzeitpflege sowie Belastungserleben  
und Konfliktfelder im Kontext der Angehörigenpflege eingegangen. Die Ausarbeitung des  
Themas erfolgt anhand eines fiktiven Fallbeispiels, bei welchem sich ein Mann im mittleren  
Erwachsenenalter aufopfernd um seine Mutter kümmert und dabei auf die eigene körperliche und  
psychische Gesundheit vergisst. Im Fallbeispiel, aber auch in der Realität ist der Gedanke, den*die  
pflegebedürftige*n Angehörige*n (kurzzeitig) in ein Heim zu geben, oft ausschließlich negativ  
behaftet. Doch die Kurzzeitpflege kann neben potenziellen Nachteilen genauso viele Vorteile haben,  
wie folgend erläutert wird. Darüber hinaus wird die Frage nach einer angemessenen Vorgehensweise  
im Falle, dass die pflegebedürftige Person die Kurzzeitpflege verweigert, aufgegriffen und werden  
mögliche Schritte zur erfolgreichen Bewältigung einer solchen Situation vorgestellt.  
2
Fallbeispiel: Johannes und seine Mutter Anna  
Johannes ist 55 Jahre alt und lebt seit seiner Geburt in Villach. Er hat nach dem erfolgreichen  
Abschluss des neunten Schuljahres die Ausbildung zum Automechaniker bei Opel in Klagenfurt  
begonnen.IndiesemBerufwarerbiszuseinem35.Lebensjahrtätig.NachzweiJahrenArbeitslosigkeit  
entschied er sich zu einer Umschulung zum Fachsozialbetreuer in der Behindertenbegleitung. Nach  
dieser Ausbildung fand er relativ rasch eine Stelle bei der Diakonie de La Tour in einem Wohnhaus  
für Menschen mit Behinderung. Diese Arbeit machte ihm von Beginn an große Freude. Johannes  
war zu dieser Zeit bereits Anfang 40, hatte keine eigene Familie gegründet und auch keine feste  
Lebenspartnerin. Seine Mutter Anna und sein Bruder Stefan sind seine einzigen Angehörigen. Sein  
Vaterstarbbereits, alsernocheinkleinesKindwar. DaJohanneskeineanderweitigenVerpflichtungen  
hatte, investierte er die meiste Zeit in seine Arbeit als Behindertenfachbetreuer. Er arbeitete einige  
Jahre Vollzeit und machte regelmäßig Überstunden.  
Als er 50 Jahre alt war, wurde bei Johannes‘ damals 75-jährigen Mutter die Diagnose  
Morbus Parkinson im fortgeschrittenen Stadium gestellt. Wenige Wochen später entschied sich  
Johannes, zurück in sein Elternhaus zu seiner Mutter zu ziehen, um diese im Alltag zu unterstützen.  
Nach der Diagnose verschlechterte sich das Krankheitsbild der Mutter innerhalb kurzer Zeit, so  
dass Johannes mit 51 Jahren von seiner Vollzeitanstellung in eine Teilzeitstelle wechselte. Die  
nächsten zwei Jahre war er 28 Wochenstunden im Wohnhaus als Behindertenfachbetreuer tätig und  
verbrachte seine ganze Freizeit damit, seine Mutter zu betreuen. Diese hatte einen ungewöhnlich  
raschen Krankheitsverlauf. Als Johannes 53 Jahre alt war, entschied er sich, seinen Job zu  
kündigen und sich ganztägig um seine kranke Mutter zu kümmern. Diese war mittlerweile auf einen  
Rollstuhl angewiesen, konnte nicht mehr selbständig Nahrung zu sich nehmen und musste bei der  
Körperpflege in hohem Ausmaß unterstützt werden. Sie wurde zu diesem Zeitpunkt bereits in der  
Pflegestufe sechs eingestuft. Regelmäßig kam eine Bekannte vorbei, um mit ihr schöne Momente  
zu verbringen und Johannes zu entlasten. Diese freie Zeit nutzte dieser, um das Haus weitgehend  
barrierefrei zu gestalten.  
Heute lebt Johannes immer noch bei seiner Mutter und gibt sein Bestes, um ihre restliche  
Lebenszeit so schön wie möglich zu gestalten. Er selbst hatte durch das viele Heben bereits einen  
Bandscheibenvorfall und kämpft mit psychischen Problemen. Es wurde bei ihm eine manische  
Depression diagnostiziert. Vor drei Monaten hat Johannes bei einem Kurzbesuch in Graz, während  
sein Bruder bei seiner Mutter war, Pauline kennengelernt. Pauline lebt in St. Veit an der Glan und  
ist regelmäßig bei Johannes zu Besuch. Sie haben sich schnell ineinander verliebt und verbringen  
so viel Zeit wie möglich miteinander – meistens bei Johannes, da dieser bei seiner Mutter zuhause  
bleiben muss.  
Pauline ist Johannes‘ absolute Traumfrau. Sie ist Krankenschwester im Unfallkrankenhaus  
Klagenfurt, seit vielen Jahren geschieden und Mutter einer erwachsenen Tochter. Pauline zeigt  
großes Verständnis dafür, dass Johannes sich die meiste Zeit um seine Mutter kümmert und  
unterstützt ihn dabei. Sie konnte bereits ein enges Verhältnis zu Anna aufbauen. Vor zwei Wochen  
hat sie Johannes vorgeschlagen, gemeinsam für eine Woche nach Madeira zu fliegen. Sie hat ein  
tolles Angebot entdeckt und möchte zu zweit eine schöne Zeit ohne Verpflichtungen in einem  
fremden Land verbringen. Auch Johannes war von dieser Idee begeistert, doch zugleich schien sie  
aufgrund seiner Pflegeverpflichtungen unmöglich. Nachdem er ein paar Tage darüber nachgedacht  
hatte, entschied er sich, seinen Bruder zu fragen, ob er eine Woche gemeinsam mithilfe der guten  
Bekannten die Pflege der Mutter übernehmen könnte. Doch diesem war es aus beruflichen Gründen  
leider unmöglich so lange nach Villach zu kommen und bei seiner Mutter zu leben.  
AlsJohannesdiesPaulinemitteilte, erzähltesieihmerstmalsvomAngebotderKurzzeitpflege.  
Davon hatte Johannes zwar schon einmal etwas gehört, doch er wollte auf keinen Fall, dass seine  
Mutter, wenn auch nur für eine Woche, ins Heim musste. Im Rahmen seiner Pflichtpraktika war er  
einmal für mehrere Wochen in einem Heim tätig gewesen und wusste daher nur zu gut über die  
Zustände – wie Personalmangel, Überforderung, zeitlicher Druck, unsensible Mitarbeiter*innen –  
in solch einer Einrichtung Bescheid. Zugleich war er auch tief enttäuscht, dass sein Bruder nicht  
kommen konnte, da er sich schon sehr auf die gemeinsame Zeit mit Pauline gefreut hatte. Er  
erkundigte sich zwar beim Land Kärnten über den Ablauf der Kurzzeitpflege, doch die Vorstellung,  
dass seine geliebte Mutter von wildfremden, überforderten und möglicherweise nicht einfühlsamen  
Personen betreut würde, drängte sich in den Vordergrund. Johannes teilte Pauline daraufhin mit,  
dass er leider nicht mit ihr auf Urlaub fahren könne. Pauline war enttäuscht und die Umstände  
führten dazu, dass Johannes in eine depressive Phase fiel. Wenn er nicht schläft, verausgabt er sich  
nun vollständig bei der Pflege und Betreuung seiner Mutter. Seine Gedanken kreisen immer wieder  
sehnsüchtig um den Urlaubsvorschlag, zugleich bringt er es nicht übers Herz, seine kranke Mutter  
für eine Woche ins Heim zu geben, „nur“ damit er auf Urlaub fahren kann.  
3
Kurzzeitpflege in Kärnten  
Das Angebot der Kurzzeitpflege hat den Zweck, pflegende Angehörige zu unterstützen und ihren  
Lebensalltag zu erleichtern: „Die Kurzzeitpflege/-betreuung erfolgt in einer nach dem Kärntner  
Heimgesetz – K-HG, LGBI. Nr. 85/2013 i.d.g.F. bewilligten Pflege- und Betreuungseinrichtung  
oder in einer Einrichtung nach § 16 (2) a leg. cit. (Alternativer Lebensraum).“ (Land Kärnten 2018:  
o.S.) Am Ende des Jahres 2019 haben in Österreich 467.752 Menschen Pflegegeldleistungen  
bezogen. Beim Durchschnittswert des Jahres 2020 handelte es sich mit 467.136 um etwas  
weniger Pflegegeldbezieher*innen. Bei beiden Zahlen sind Personen mit einem ruhenden  
Pflegegeldanspruch nicht inkludiert (vgl. Statistik Austria 2021). Der jeweilige Geldbetrag ist  
abhängig von der zugeschriebenen Pflegestufe. Es gibt sieben Pflegestufen, wobei der Betrag  
mit der Höhe der einzelnen Stufen steigt (vgl. BMSGPK 2023). Im Bundesland Kärnten hatten im  
Jahr 2019 insgesamt 36.363 Personen Anspruch auf Pflegegeld (vgl. BMSGPK 2019: 131). Davon  
haben 373 Personen das Angebot der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, das sind lediglich  
1,03%. Im Jahr 2016 war mit 537 im Rahmen der Kurzzeitpflege betreuten Personen die Zahl der  
letzten Jahre am höchsten. Von den 373 betreuten Personen im Jahr 2019 sind 215 Frauen und  
158 Männer. Insgesamt waren 23 von ihnen jünger als 60 Jahre, 54 der Betreuten zwischen 60 und  
75 Jahre, 97 von ihnen zwischen 75 und 85 sowie 199 Personen 85 Jahre oder älter (vgl. BMSGPK  
2019: 161–163).  
3.1 Allgemeine Informationen  
Die Evaluationen der im Jahr 2019 durchgeführten Angehörigengespräche, die ein Angebot  
des Sozialministeriums darstellen, offenbaren, dass nur 11,7% das Angebot der Kurzzeitpflege  
als Möglichkeit nennen, die Lebenslage aller Beteiligten zu verbessern. Demgegenüber messen  
Psycholog*innen der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege sowie von mobilen und teilstationären  
Dienstleistungsangeboten einen doppelt so hohen Stellenwert als die befragten Angehörigen bei.  
Im Mittelpunkt der einzelnen Angehörigengespräche stand, Handlungsmöglichkeiten zu nennen,  
welche zu einer Erleichterung der jeweiligen Pflegesituation führen (vgl. BMSGPK 2019: 9–13). Damit  
die Pflege von Angehörigen in Kärnten bestmöglich unterstützt werden kann, sind die Heimbetreiber  
des Landes dazu verpflichtet, insgesamt 50 Betten zur Kurzzeit- und Übergangspflege das ganze  
Jahr über freizuhalten. Die Vergabe dieser Pflegebetten erfolgt über das Land Kärnten. Für die  
Bezahlung kommt ebenso das Land auf, unabhängig davon, ob oder wie lange die Betten tatsächlich  
belegt sind. Durch dieses Vorgehen soll die ständige Verfügbarkeit von Pflegebetten zur Kurzzeit-  
und Übergangspflege in Kärnten garantiert werden (vgl. BMSGPK 2019: 59).  
3.2 Ablauf  
Das Angebot der Kurzzeitpflege in Kärnten kann im Ausmaß von mindestens vier durchgehenden  
Tagen bis zu 28 Tagen jährlich in Anspruch genommen werden. Als Voraussetzung gilt dabei, dass  
die pflegebedürftige Person mindestens die Pflegestufe drei aufweist. Eine Ausnahmeregelung  
gilt für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung: diese Personengruppe kann bereits ab  
der Pflegestufe zwei zur Kurzzeitpflege stationär untergebracht werden. Um die Dienstleistung  
in Anspruch zu nehmen, muss der*die pflegende Angehörige einen Antrag beim Land Kärnten  
einreichen. Wird der Antrag genehmigt, ist es vorteilhaft, mit dem jeweiligen Pflegeheim Kontakt  
aufzunehmen. Bis zu zwei Wochen vor Beginn der Kurzzeitpflege muss ein vom zuständigen Arzt  
ausgefülltes Informationsblatt an das Pflegeheim übermittelt werden (vgl. Land Kärnten 2022).  
Zudem gibt es eigene Richtlinien für die Abwicklung der Kurzzeitpflege. Darin enthalten sind alle  
wesentlichen Informationen (vgl. Land Kärnten 2018).  
3.3 Verbindung zum Fallbeispiel  
Johannes Mutter ist in der Pflegestufe sechs eingestuft. Johannes hätte somit Anspruch auf eine  
Entlastung durch das soziale Dienstleistungsangebot der Kurzzeitpflege von mindestens vier  
durchgehenden Tagen bis zu 28 Tagen im Jahr. Bei Johannes zeigt sich, dass er große Sorge hat,  
seine Mutter von fremden Menschen pflegen und betreuen zu lassen. Dabei vergisst er jedoch, an  
sein eigenes Wohlbefinden und seine eigene Gesundheit sowie an seine Beziehung zu denken.  
Grundsätzlich könnte er ohne weiteres mit seiner Partnerin eine Woche oder sogar länger auf Urlaub  
fahren. Die Unterstützung von pflegenden Angehörigen, welche vom Land Kärnten gewährleistet  
wird, würde den Urlaubszeitraum von Johannes – sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wird – ohne  
weiteres abdecken.  
Das Problem besteht in diesem Fall nicht im Bereich der fehlenden Unterstützung von  
Seiten des Landes, sondern vielmehr beim Bewusstsein des pflegenden Angehörigen. Zugleich  
muss erwähnt werden, dass Johannes durch seine eigene Erfahrung als Praktikant in einem  
Pflegeheim zusätzlich vom Leben im Heim abgeschreckt wurde. Er sah mit eigenen Augen, wie  
überfordert viele der Mitarbeiter*innen in einer solchen Einrichtung sind und dass der Umgang  
mit den Klient*innen nicht immer positiv zu bewerten ist. Nach dem Vorschlag von Pauline hat  
sich Johannes sehr wohl beim Land Kärnten über das Angebot der Kurzzeitpflege informiert, doch  
konnte ihn das Gespräch mit der zuständigen Person nicht davon überzeugen, das Angebot in  
Anspruch zu nehmen. In diesem Fall wird die eigene Gesundheit von Johannes verdrängt und kaum  
thematisiert. Er ist sich offensichtlich nicht im Klaren darüber, dass seine körperliche und seelische  
Verfassung ausschlaggebend für die Qualität der Betreuung seiner Mutter ist. Zudem trifft er die  
Entscheidung, ohne seine Mutter miteinzubeziehen, weshalb zusätzlich von Fremdbestimmung  
gesprochen werden kann.  
Das Angebot der Kurzzeitpflege wird vom Land Kärnten ermöglicht. Es wird aber klarerweise  
niemand dazu gezwungen dieses auch anzunehmen. Wie könnte man die Kurzzeitpflege Johannes  
sensibel näherbringen? Tatsache ist, dass kaum etwas das Bild, dass er sich vom Leben in einem  
Heim gemacht hat, verändern wird, doch wie könnte man ihm vermitteln, dass nicht jedes Heim  
dem anderen gleicht? Was sind die guten Seiten der Kurzzeitpflege und wo sind Verbesserungen  
unabdingbar?  
3.4 Das Angehörigengespräch  
Eine Möglichkeit, um Personen, die ihre Angehörigen pflegen, das Angebot der Kurzzeitpflege  
auf sensiblem und persönlichem Weg näher zu bringen, ist das Angehörigengespräch. Das  
Angehörigengespräch ist eine Unterstützungsleistung, welche österreichweit alle pflegenden  
Angehörigen bei Bedarf kostenlos in Anspruch nehmen können. Das Gespräch wird mit einem*r  
Psycholog*in geführt. Der*die pflegende Angehörige bestimmt, wo das Gespräch stattfindet. Je nach  
Wunsch und Notwendigkeit können bis zu drei Gespräche zustande kommen (vgl. BMSGPK 2021b).  
Ziel des Gesprächs ist die Entlastung der pflegenden Angehörigen. Im Fokus stehen individuelle  
psychische Probleme und Schwierigkeiten sowie der Umgang damit und die Bewältigung dieser.  
Durch das Angehörigengespräch soll das körperliche Wohlbefinden der Betroffenen zielgerichtet  
verbessert, gefördert und präventiv unterstützt werden. Dies geschieht durch offene Aussprache  
und Reflexion. Ebenso wird die Bewusstseinsbildung in Bezug auf die eigenen Ressourcen und  
Kompetenzen sowie die persönlichen Grenzen gestärkt. Der*die Psycholog*in vermittelt dem*der  
Angehörigen wesentliche Kenntnisse, damit diese*r seine*ihre Situation bestmöglich bewältigen  
kann (vgl. BMSGPK o.J.).  
3.5 Vorteile von Kurzzeitpflege  
Die Vorteile vom befristeten Wohnen in einer Einrichtung beschreibe ich anhand meiner beruflichen  
Erfahrung als Kompetenztrainerin in einem Alten- und Pflege-heim im Raum Kärnten. Der größte  
Vorteil der Kurzzeitpflege ist meiner Meinung nach, dass es für einen gewissen Zeitraum zur  
Entlastung der*s pflegenden Angehörigen kommt. Das Angebot kann, wie bereits erwähnt, bei  
geplanten Auszeiten, Urlauben, Kuren oder einfach dann in Anspruch genommen werden, wenn  
der*die Angehörige Zeit für die eigene Erholung benötigt. Darüber hinaus bin ich davon überzeugt,  
dass auch für den pflegebedürftigen Menschen die Zeit in der Kurzzeitpflege viele positive Momente  
mit sich bringen kann. In der Einrichtung können neue Kontakte geknüpft werden und der Austausch  
mit Gleichgesinnten sowie dem qualifizierten Fachpersonal wirkt sich möglicherweise positiv auf  
das subjektive Wohlbefinden und die kommunikativen Eigenschaften der zu pflegenden Person  
aus.  
Das soziale Umfeld des durchschnittlichen Menschen verringert sich im Alter. Einen  
wesentlichen Stellenwert hat dabei die Verwitwung, aber auch der Rückzug aus dem Berufsleben  
und die damit einhergehende Reduktion der gesellschaftlichen Teilnahme (vgl. Künemund/Kohli  
2010: 311). Ich selbst habe bereits im privaten als auch beruflichen Kontext miterlebt, dass sich ältere  
und/oder (stark) pflegebedürftige Personen häufig zurückziehen und kaum noch soziale Kontakte  
haben. Daher schreibe ich dem gesellschaftlichen Zusammensein während der Kurzzeitpflege einen  
wichtigen Stellenwert zu.  
In einem Heim kommt es normalerweise, zumindest zu den Essenszeiten – sofern dies nicht  
verweigert wird –, zu einem Zusammentreffen mit den anderen Heimbewohner*innen. Zudem gibt es  
in den meisten Einrichtungen diverse Angebote wie gemeinsames Turnen, Hundebesuchsdienste,  
Basteltreffen, Musiktreffen, Gottesdienste, verschiedene Feste oder Ähnliches. Sofern  
solche Zusammentreffen im Zeitrahmen der jeweiligen Kurzzeitpflege stattfinden, haben die  
Kurzzeitbewohner*innen die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Menschen Zeit zu verbringen.  
Bestenfalls erleben sie dann schöne gemeinsame Momente mit den anderen Bewohner*innen. Ein  
weiterer positiver Faktor ist meines Erachtens nach die Pflege und Betreuung durch qualifiziertes  
Fachpersonal sowie die umfassende medizinische Versorgung, welche bestenfalls auch als  
Dekubitus-Prävention dient. Zudem kann die Kurzzeitpflege auch als Chance gesehen werden, um  
den Lebensalltag in einer Pflegeeinrichtung kennenzulernen.  
3.6 Nachteile von Kurzzeitpflege  
Wie die Vorteile werden auch die Nachteile folgend basierend auf den Erkenntnissen aus meiner  
Berufserfahrung dargelegt. Es ist womöglich für viele Menschen – unabhängig vom Ausmaß  
ihrer Pflegebedürftigkeit – eine schwierige Situation, sich in einer fremden Umgebung einzuleben  
und sich daran zu gewöhnen, von fremden Menschen gepflegt zu werden. Zudem verlässt die  
zu pflegende Person bei der Kurzzeitpflege bald nach der Eingewöhnung den Ort schon wieder  
und kehrt zurück nachhause. Ich gehe davon aus, dass der kurzzeitige Umzug ins Heim für viele  
pflegebedürftige Menschen eine anstrengende und überfordernde Situation darstellt. Immerhin gilt  
es zu bedenken, dass es sich beim Heim nicht nur um eine fremde Umgebung handelt, sondern  
auch um ein vollkommen neues Umfeld mit bisher unbekannten Personen. Dazu kommen diverse  
mögliche Umstände in solchen Einrichtungen, welche für den*die kurzzeitige*n Bewohner*in eine  
große Belastung darstellen können, wie z.B. ein hoher Lautstärkepegel im Gemeinschaftsraum,  
eine andere, vielleicht gewöhnungsbedürftige Kost, das Teilen des Schlafraumes mit einer fremden  
Person oder verwirrte und/oder psychisch kranke Mitbewohner*innen.  
Zudem verdient die Berufssituation des Pflegepersonals einige Bemerkungen. Wie die  
Studie über Arbeitsbedingungen in Pflegeberufen vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit,  
Pflege und Konsumentenschutz (vgl. BMSGPK 2021a) zeigt, werden von österreichischen  
Pflegebeschäftigten physische sowie psychische Belastungen in ihrem Beruf als Ursache für  
einen Arbeitswechsel oder dafür, dass sie diesem Job nicht bis zur Pension nachgehen werden  
können, angegeben. Die Belastungen in diesem Berufsfeld sind de facto hoch. Unterschieden  
wird innerhalb des Berufsfeldes zwischen der Pflegetätigkeit in Krankenanstalten sowie Alten-  
oder Behinderteneinrichtungen. In der Kranken- und Altenpflege wird von rund einem Viertel der  
Mitarbeiter*innen als Ursache für die hohe Belastung der bestehende Zeitdruck angegeben. Aus  
dem Zeitdruck resultiert ein dauernder Arbeitsdruck, der den Beschäftigten keine Zeit zur Pause  
ermöglicht (vgl. BMSGPK 2021a: 15f.).  
Zudem kommt die noch größere Belastung des seelischen Drucks, welcher aus  
den beruflichen Tätigkeiten entsteht. Die emotionale Beanspruchung ist ein wesentliches  
Charakteristikum dieses Berufsfeldes. Die Pflegebeschäftigten müssen in der Lage sein, ihre  
Eindrücke professionell zu verarbeiten (vgl. BMSGPK 2021a: 16). Mit den physischen Belastungen  
sind körperlich herausfordernde Situationen im beruflichen Alltag gemeint wie z.B. eine Unfall- und  
Verletzungsgefahr. Dieser Aspekt stellt für 14% des Pflegepersonals in Krankenanstalten und rund  
jede*n zehnte*n Pflegebeschäftigte*n im Behinderten- und Altenbereich eine ausgeprägte Belastung  
dar (vgl. BMSGPK 2021a: 16).  
Diese Umstände haben meiner Meinung nach oftmals negative Auswirkungen auf die  
Betreuung der pflegebedürftigen Menschen. Die genannten Belastungen habe ich während meiner  
Arbeit in der Pflegeeinrichtung sowohl bei mir als auch bei meinen Kolleg*innen selbst miterlebt.  
Durch den vorhandenen Zeitdruck bleibt kaum Zeit, sich auf den*die einzelne Bewohner*in zu  
konzentrieren und auf diese*n individuell einzugehen. Der Umstand, dass viele Pflegebeschäftigte  
unter ständigem Stress stehen, wirkt sich natürlich häufig auf ihren Gemütszustand und somit deren  
Umgang mit den Bewohner*innen, aber auch mit den Kolleg*innen aus.  
Die Kritik, welche ich hiermit am Angebot der Kurzzeitpflege äußere, lässt sich also weniger  
auf das Angebot selbst, sondern vielmehr auf den österreichweiten Pflegepersonalmangel und die  
damit einhergehenden negativen beruflichen Umstände zurückführen. Es ist zu erwarten, dass sich  
der bereits bestehende Personalmangel in den nächsten Jahren weiter verschärft. Bedingt ist diese  
Entwicklung durch den demografischen Wandel, sich ändernde Lebens- und Haushaltsführungen  
sowie erhöhte Berufstätigkeit insbesondere der weiblichen Bevölkerung (vgl. Pratscher 2022: 172).  
Erwähnen möchte ich überdies, dass vor allem für Klient*innen der Kurzzeitpflege ein stressfreies  
Ankommen, eine Ansprechperson und eine ruhige individuell angepasste Umgebung in der  
Einrichtung ermöglicht werden soll. Damit dies gelingen kann, ist eine hohe Berufszufriedenheit  
des Fachpersonals, ausreichend Zeit für die einzelnen Bewohner*innen und eine angenehme  
Atmosphäre in der Einrichtung unabdingbar.  
4
Die hohe Relevanz von Auszeit im Leben von pflegenden Angehörigen  
Mit Blick auf das zuvor beschriebene Fallbeispiel lässt sich vermuten, dass Johannes seine  
ganze Kraft und Energie in die Pflege seiner Mutter investiert und dadurch kaum Zeit für sich  
selbst hat. Da Johannes selbst nicht mehr der Jüngste ist und überdies bei ihm eine Depression  
diagnostiziert wurde, überfordert er sich mit der Pflege seiner Mutter möglicherweise selbst und  
gefährdet seine Gesundheit. Zwar ist dieses Beispiel von Johannes und seiner Mutter ein von mir  
frei erfundenes, doch eine Überbelastung von pflegenden Angehörigen ist in der Realität alles  
andere als eine Seltenheit. Häufig kommt es zur psychischen und physischen Erschöpfung sowie  
zur Überforderung. Viele pflegende Angehörige leiden an chronischen Krankheiten. Insbesondere  
die Pflege einer demenzkranken angehörigen Person geht mit starken psychischen Belastungen  
einher (vgl. Edmunds 2019: 149).  
4.1 Belastungserleben der Pflegenden  
Es soll nun ein kurzer Überblick über die grundlegenden Belastungsfaktoren von pflegenden  
Angehörigen gegeben werden. Dabei werden unterschiedliche Faktoren differenziert und in weiterer  
Folge wird eine Verbindung zum Fallbeispiel hergestellt. Zuerst zu erwähnen ist die ausgeprägte  
zeitliche Belastung. Die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen, insbesondere Personen mit  
einer demenziellen Erkrankung geht für die Pflegenden häufig mit einer ständigen Rufbereitschaft  
und Verfügbarkeit über Jahre hinweg einher. Viele von ihnen sind zu jeder Tages- und Nachtzeit  
rufbereit. Eine besondere Belastung stellt hierbei die regelmäßige Störung der Nachtruhe dar,  
genauso wie die Pflege von demenzkranken Angehörigen, welche körperlich noch mobil sind (vgl.  
Wilz/Pfeiffer 2019: 5).  
Ein weiterer Belastungsfaktor ist die gesundheitliche Belastung. Bereits bestehende  
gesundheitliche Probleme der pflegenden Person sind in vielen Fällen gegeben. Die Pflegetätigkeit  
kann diese verstärken und dazu führen, dass neue körperliche und/oder physische Leiden entstehen.  
Aus diesem Grund wird die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen auch als Gesundheitsrisiko  
beschrieben (vgl. Büker 2015: 14). Im Pflege-Report aus dem Jahr 2015 legte die Hälfte der befragten  
pflegenden Angehörigen dar, dass Schwierigkeiten bei der Durchführung der Pflegetätigkeiten  
aufgrund fehlender physischer Kraft bestehen. Des Weiteren erwähnen mehr als 30% von ihnen,  
dass sie sich körperlich geschwächt fühlen (vgl. Dräger 2015: 124).  
Der dritte Belastungsfaktor ist die emotionale Belastung. Diese basiert häufig auf starken  
Persönlichkeitsänderungen der pflegebedürftigen Person, welche sich wiederum auf die Abnahme  
der kognitiven Verarbeitung und/oder das Krankheitsbild zurückführen lassen. Das individuelle  
Verhalten, wie beispielsweise wiederholtes Fragenstellen, unangemessenes Sozialverhalten oder  
(verbale) Aggressionen, beeinträchtigt den Pflegeablauf oftmals stark und wird von den Pflegenden  
als sehr belastend empfunden (vgl. Posch-Eliskases/Rungg/Moosbrugger/Perkhofer 2015: 29). Eine  
zunehmendeunaufhaltbareVerschlechterungdesGesundheitszustandesdes*derPflegebedürftigen  
führt bei der pflegenden Person häufig zum Gefühl von Trauer und Hilflosigkeit (vgl. Büker 2015: 14).  
Ferner gibt es noch die soziale Belastung. Nicht immer haben pflegende Angehörige jemanden, der  
bei der Betreuung des*der zu Pflegenden mithilft und bestimmte Zeiten übernimmt, so dass der*die  
Pflegende Zeit in soziale Tätigkeiten investieren kann. Da die Pflegetätigkeit dermaßen viel Raum  
im Leben des*der Pflegenden einnimmt, bleibt in einem solchen Fall kein Platz für soziale Kontakte,  
Zeit zur Erholung oder sportliche Aktivitäten. Negative Auswirkungen können sozialer Rückzug oder  
Familienkrisen sein (vgl. Büker 2015: 14).  
4.2 Konfliktfelder  
Wenn Menschen für einen längeren Zeitraum eine nahestehende Person pflegen, kann es dazu  
kommen, dass sich bestimmte innerfamiliäre oder persönliche Konflikte auftun. In weiterer Folge  
wird diese Behauptung belegt und drei unterschiedliche Konfliktfelder beschrieben. Zum einen stellt  
die Pflegetätigkeit selbst in vielen Fällen für den*die Angehörige*n ein persönliches Konfliktfeld dar,  
wenn diese*r aufgrund der ständigen Einsatzbereitschaft über kein eigenes soziales Leben mehr  
verfügt und es zur sozialen Isolation kommt (vgl. Wilz/Pfeiffer 2019: 7). Häufig ist es so, dass sich  
das eigene Leben ausschließlich um die zu pflegende Person, ihren gesundheitlichen Zustand und  
das jeweilige Krankheitsbild dreht. Verfügt der*die pflegende Angehörige über keine professionellen  
pflegerischen Kenntnisse, besitzt diese*r auch nicht die notwendigen Kompetenzen, um sich von  
der Pflege- und Betreuungstätigkeit professionell abzugrenzen. Dies wiederum birgt das Risiko,  
dass negative Emotionen, wie Schuld- und Versagensgefühle, empfunden werden (vgl. Matolycz  
2016: 105).  
Ein weiteres Konfliktfeld ist der Beziehungsstress zwischen den beiden Angehörigen (vgl.  
Matolycz 2016: 105). Dabei geht es vor allem um das Erleben einer Rollenumkehrung, beispielsweise  
bei der Pflege des*der Partner*in oder eines Elternteils. Für die Bezeichnung der Rollenumkehrung  
zwischen Kindern und Elternpersonen wird der Begriff Parentifizierung verwendet. In dieser neuen  
Realität muss sich das pflegende Kind häufig erst zurecht finden und Bewältigungsstrategien  
entwickeln. Zudem besteht das Risiko, dass sich aus den neuen Rollenverhältnissen heraus Konflikte  
entwickeln (vgl. Wilz/Pfeiffer 2019: 17). Ein Beispiel dafür wäre, dass Kinder für den pflegebedürftigen  
Elternteil Entscheidungen treffen und der Vater bzw. die Mutter sich dann bevormundet fühlt. Solch  
eine Situation kann für alle Beteiligten sowie ihre Beziehung sehr schwierig und herausfordernd sein.  
Eine besondere Belastung ist oftmals gegeben, wenn die pflegebedürftige Person zusätzlich noch  
auf eine Inkontinenzversorgung angewiesen ist. Die damit einhergehende Pflege des Intimbereichs  
führt häufig zur Überforderung beider beteiligter Parteien (vgl. Matolycz 2016: 105).  
Das dritte Konfliktfeld ist der Netzwerkstress, womit Konflikte der pflegenden Person mit  
anderen Familienmitgliedern umschrieben werden. Ausschlaggebend dafür könnte zum Beispiel  
unzureichende gegenseitige Unterstützung bei der Pflegetätigkeit sein. Zudem ist es häufig so, dass  
sich andere Familienmitglieder wie die eigenen Kinder oder der*die Partner*in von der pflegenden  
Person im Stich gelassen fühlen (vgl. Matolycz 2016: 106).  
5
Perspektivenwechsel: Was tun, wenn die zu pflegende Person nicht will?  
Selbstverständlich geht es bei der Frage danach, ob die pflegebedürftige Person für einen  
bestimmten Zeitraum in eine Einrichtung kommen soll, nicht nur um den Willen des*der pflegenden  
Angehörigen, sondern genauso um die Meinung des*r zu Pflegende*n. Ein Gespräch zwischen allen  
Beteiligten ist unverzichtbar. Darum wird folgend eine andere Perspektive eingenommen und eine  
mögliche Situation, abhängig vom Willen der fiktiven Anna geschildert.  
Anna ist vor allem körperlich beeinträchtigt, ihr geistiger Zustand ist noch relativ gut. Sie ist  
in der Lage, uneingeschränkt zu kommunizieren. Gesetzt dem Fall, dass Anna die Kurzzeitpflege  
strikt ablehnt, ist es wichtig, dass Johannes die notwendige professionelle Unterstützung erhält,  
die ihm klar macht, dass es nicht allein seine Aufgabe ist, die Mutter bis zum Tod zu pflegen. Es  
muss ihm auf behutsame Weise vermittelt werden, dass es genauso wichtig ist, auf sich selbst und  
seine Partnerin zu schauen, und dass er ohne schlechtes Gewissen die Pflegetätigkeit für einen  
bestimmten Zeitraum seinem Bruder oder qualifiziertem Fachpersonal übergeben kann. Meiner  
Ansicht nach ist auch ein Gespräch zwischen Johannes und Anna unverzichtbar, in dem jede*r  
der*m anderen seinen Standpunkt erklärt. Vielleicht sieht Anna vieles anders, wenn sie erfährt, dass  
ihr Sohn nach langer Zeit wieder jemanden aus vollstem Herzen liebt und sich Zeit für diese Person  
nehmen möchte? Oder erst das klärende Gespräch ermöglicht ihr, sich in die Lage von Johannes  
hineinzuversetzen und dadurch eine andere Perspektive einzunehmen?  
Es wird eine große Herausforderung darstellen, Johannes davon zu überzeugen, dass es  
nicht allein seine Aufgabe ist, tagtäglich für seine Mutter bis zu ihrem Tod da zu sein. Ich denke, hier  
ist insbesondere psychologische Beratung wichtig, möglicherweise würde auch ein regelmäßiges  
Zusammentreffen mit Personen in ähnlichen Situationen hilfreich sein. Denn ich gehe davon aus,  
dass es Johannes schwerfällt, sich auf das Gespräch und die Tipps mit der psychologisch aus-  
gebildeten Fachkraft einzulassen. Womöglich denkt er, dass diese*r ‚keine Ahnung hat, wie es  
wirklich ist‘.  
Laut aktueller Internetrecherche gibt es im Raum Villach Stadt und Land derzeit keine  
Selbsthilfegruppen bzw. Stammtische für pflegende Angehörige. Jedoch finden Zusammentreffen  
dieser Art unter anderem in Feldkirchen, in Ferndorf und in Zlan/Stockenboi statt (vgl.  
Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger o.J.) Dieses Zusammenkommen mit Menschen  
in gleichen Lebenssituationen ermöglicht es, über die Lebenslage als pflegende*r Angehörige*r  
zu sprechen, sich Tipps zu holen und Erfahrungen auszutauschen (vgl. Verein Gesundheitsland  
Kärnten o.J.). Zudem könnte für Johannes der Austausch mit den anderen Familienmitgliedern  
sehr hilfreich sein. Ich denke es wäre nützlich, wenn auch der Bruder von Johannes miteinbezogen  
wird. Hierbei möchte ich auf das soziale Dienstleistungsangebot „Familienrat“ von der Organisation  
levelUP mit Sitz in Klagenfurt verweisen (vgl. levelUP – Familienrat 2022).  
Der Familienrat zielt darauf ab, dass Familienmitglieder gemeinsam eine langfristige und  
erfolgreiche Lösung für die jeweilige Problemstellung finden. Empfohlen wird dieses Verfahren  
insbesondere bei erhöhtem Pflegebedarf und gesundheitlichen Problemen eines Elternteils (vgl.  
levelUP – Familienrat 2022). Diese Beschreibung der Aufgaben des Familienrates impliziert, dass  
im Fall von Johannes auch Anna in die gemeinsame Lösungsfindung miteinbezogen wird. Dies  
setzt einen bestimmten körperlichen und kognitiven Zustand voraus. Bei Anna wäre es an guten  
Tagen durchaus möglich, dass sie am Familienrat teilnimmt. Sie bekommt so die Möglichkeit, ihre  
persönlichen Wünsche, Ängste und Gedanken zu äußern. Das gemeinsame Gespräch mit ihren  
Söhnen und gegebenenfalls weiteren nahestehenden Personen hilft ihr womöglich den Alltag und  
die Bedürfnisse von Johannes besser zu verstehen und es kann gemeinsam eine Lösung gefunden  
werden.  
DasTeilnehmenaneinerSelbsthilfegruppe,wieauchdieInanspruchnahmedesFamilienrates,  
unabhängig von der Einstellung der Mutter zum Angebot der Kurzzeitpflege, ist meiner Meinung  
nach sehr empfehlenswert, um einer*m pflegenden Angehörigen den Alltag zu erleichtern. Natürlich  
benötigt es hierfür zeitliche Ressourcen, um die Angebote überhaupt nutzen zu können. Zeit bzw.  
nicht vorhandene Zeit für sich und/oder die verschiedensten Aktivitäten außerhalb des Pflegealltages  
würde ich somit als Kernproblematik im Leben von pflegenden Angehörigen definieren.  
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Fazit  
Das soziale Dienstleistungsangebot der Kurzzeitpflege möchte den pflegenden Angehörigen  
eine Auszeit ermöglichen und dadurch ihre körperliche und seelische Gesundheit gewährleisten.  
Es handelt sich bei dieser Form der Unterstützung um ein Angebot, welches neben vielen  
möglichen Vorteilen auch Nachteile mit sich bringen kann. Abhängig ist vieles vom Zustand der  
pflegebedürftigen Person und der Beziehung zwischen den Beteiligten. Aber auch die Einstellung  
der Betroffenen in Bezug auf das Wohnen in einem Heim ist bedeutsam. Der größte Vorteil besteht  
in der kurzzeitigen Entlastung der*s pflegenden Angehörigen. Indirekt betrifft dieser Faktor die zu  
pflegende Person genauso, da die Gesundheit der pflegenden Person untrennbar mit der Qualität  
der Pflege zusammenhängt.  
Die Pflege eines Menschen – sei es als angehörige Person oder als Mitarbeiter*in in einer  
EinrichtunggehtmitgroßenHerausforderungenundBelastungeneinher.VielepflegendeAngehörige  
verdrängen den Gedanken an das eigene Wohlbefinden und sind sich nicht im Klaren darüber, wie  
wesentlich dieses ist. Die Sorge um die zu pflegende Person drängt sich stetig in den Vordergrund.  
Das Angehörigengespräch stellt eine sehr gute, kostenfreie Möglichkeit für Kärntens pflegende  
Angehörige dar, um sich über diverse Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und vor allem  
um seelischen Ballast loszuwerden. Zudem werden im Rahmen des Gesprächs Möglichkeiten zur  
Bewältigung schwieriger Situationen im Pflegealltag vermittelt. Dies ist ein sehr wesentlicher Faktor,  
wenn bedacht wird, dass ein Großteil der pflegenden Angehörigen keine professionelle Ausbildung  
in diesem Bereich hat. Weiters kann das Zusammentreffen mit Betroffenen eine gute Möglichkeit  
sein, um Tipps und Informationen einzuholen, sich über den Pflegealltag auszutauschen und  
Kontakte zu knüpfen – sofern das Zeitproblem lösbar ist. Allgemein sollte keine Person, die eine*n  
Angehörige*n pflegt und betreut, das Gefühl haben, mit dieser Aufgabe allein zu sein. Das Land  
Kärnten bietet hier notwendige Unterstützungen, allerdings mangelt es bei alledem an Wissen über  
diese Hilfeleistungen in der Gesellschaft.  
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Über die Autorin  
Patricia Stefanie Premitzer, BA MA  
Absolventin des Studiengangs Soziale Arbeit an der FH Feldkirchen und des Masterstudiums  
Sozialpädagogik und Soziale Inklusion an der Alpen Adria Universität Klagenfurt sowie Studierende  
des Bachelorstudiengangs Diversity & Disability Studies an der FH Klagenfurt. Derzeitig als  
Sozialbetreuerin in der Behindertenbegleitung tätig.