soziales_kapital
Clara Bauer. Eine Frage der fachlichen Haltung. Die interprofessionelle Kooperation zwischen Polizei
und Sozialer Arbeit in der gemeinwesenorientierten Prävention von Partnergewalt. soziales_kapital,
28. Ausgabe 2024
Soziale Arbeit, Staat und Zivilgesellschaft
Eine Frage der fachlichen Haltung
Die interprofessionelle Kooperation zwischen Polizei und
Sozialer Arbeit in der gemeinwesenorientierten Prävention
von Partnergewalt
Clara Bauer
Zusammenfassung
Der Artikel befasst sich mit der Kooperation von Sozialer Arbeit und Polizei in der
gemeinwesenorientierten Prävention von Partnergewalt in Österreich. Ausgangspunkt dafür ist eine
Untersuchung der Zusammenarbeit zwischen dem Projekt StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt
und der Polizei. Im Beitrag werden der Einfluss der historisch gewachsenen, institutionalisierten,
interprofessionellen Kooperation zwischen Sozialer Arbeit und Polizei im Gewaltschutz und der
Präventionstrend in den Blick genommen. Außerdem wird problematisiert, dass es sowohl an
einer klaren Konzeptualisierung der Community-Policing-Initiative GEMEINSAM.SICHER als auch
einer fundierten sozialarbeitswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Prävention mangelt. Der
Artikel plädiert für eine machtkritisch-fachliche Reflexion der Sozialen Arbeit, unter Beachtung ihres
Tripelmandats und des abolitionistischen Konzepts der Transformative Justice.
Schlagworte: Prävention, Gewaltschutz, Polizei, fachliche Haltung, interprofessionelle
Kooperation
Abstract
The article deals with the cooperation between social work and the police in the community-
oriented prevention of intimate partner violence in Austria. It examines the collaboration between
the project StoP – Neighborhoods without Partner Violence and the police. To this end, the article
assesses the influence of the historically grown, institutionalized interprofessional cooperation
between social work and the police in the protection and the trend towards prevention. In addition,
the article identifies a lack of clarity regarding the conceptualization of the community policing
initiative GEMEINSAM.SICHER as well as a lack of well-founded social work science approach
to prevention. The article therefore advocates for a power-critical and professional reflection of
social work, taking into account the professional principle of the triple mandate and the concept of
abolitionist Transformative Justice.
Keywords: prevention, violence protection, police, professional approach, interprofessional
cooperation
1
Einleitung
DerArtikelgehtderFragenach,wiesicheinemachtkritischeSozialeArbeitindersozialraumorientierten
Prävention von Partnergewalt zur Polizei positionieren sollte. Die Grundlage für diesen Artikel ist die
Forschung zu meiner Masterarbeit Interprofessionelle Kooperation in der gemeinwesenorientierten
Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Die Zusammenarbeit von „StoP –
Stadtteile ohne Partnergewalt“ und der Polizei in Österreich (2023), die ich an der Fachhochschule
Campus Wien verfasst habe und in der ich die Zusammenarbeit zwischen dem Projekt StoP –
Stadtteile ohne Partnergewalt des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) mit der
Polizei untersuche. Das gemeinwesenorientierte Präventionsprojekt StoP wird in Österreich zumeist
von Gewaltschutzeinrichtungen ausgeführt, weshalb folgend sowohl ein sozialräumlicher Blick
auf den Präventionsdiskurs geworfen als auch die multiprofessionelle Kooperation im Zuge des
Gewaltschutzgesetzes betrachtet wird. Innerhalb wenig eingegrenzter und teils problematischer
Präventionskonzepte im Kontext von Governance und aktivierendem Staat stellt sich die Frage,
für wen diese interprofessionelle Kooperation von Vorteil ist. Daran anknüpfend erörtere ich, was
daraus für eine machtkritische sozialarbeiterische Haltung innerhalb des dritten Mandats und im
Spannungsfeld der Konzepte Transformative Justice und Carceral Feminism folgt.
Die methodische Herangehensweise und das wissenschaftliche Verständnis dieses Artikels
basiert auf den Einsichten der feministischen Wissenschaftskritik, die davon ausgeht, dass Fakten
undWertenichtvoneinandergetrenntwerdenkönnenundWertfreiheitnichtexistiert(vgl.Singer2010:
295ff.). Wissensproduktion ist dementsprechend als kollektiver Prozess zu verstehen, in dem soziale
Zusammenhänge die Entstehung von Erkenntnis beeinflussen (vgl. Haraway 1988: 583). Relevant
war dies für die Untersuchung meiner Masterarbeit, da ich während der Erhebung auch beim Verein
Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) im Projekt StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt
angestellt war. Meine Rolle zu reflektieren und offen zu benennen, war deshalb ein fundamentaler
Bestandteil des Forschungsprozesses. Ich musste davon ausgehen, dass die von mir geführten
Interviews und Gespräche durch meine Position ebenso beeinflusst werden wie auch dadurch, wie
das Gegenüber meine Position einschätzt bzw. bewertet (vgl. Heiser 2018: 49). Insgesamt habe ich
neun themenzentrierte, halbstrukturierte Interviews und eine Gruppendiskussion durchgeführt (vgl.
ebd.; Bohnsack 2010: 380). Von den Befragten arbeiteten sechs Personen an unterschiedlichen
Standorten für das StoP-Projekt und drei waren Polizeibeamt*innen in verschiedenen Positionen.
Die Gruppendiskussion führte ich mit sieben Teilnehmerinnen eines StoP-Frauentischs. Neben den
Interviews habe ich sechsmal an drei verschiedenen StoP-Standorten teilnehmend beobachtet (vgl.
Hauser-Schäublin 2003: 34). Für die Datenanalyse habe ich mich an der inhaltlich strukturierenden
qualitativen Inhaltsanalyse nach Kuckartz und Rädiker (2022) orientiert.
2
Interprofessionelle Kooperation im Gewaltschutz und der Prävention
Um die interprofessionelle Kooperation zwischen Polizei und Sozialer Arbeit beurteilen zu können,
erachte ich es als notwendig, sich grundlegende Gemeinsamkeiten und Unterschiede bewusst
zu machen. Eine zentrale Gemeinsamkeit von Sozialer Arbeit und Polizei ist ihr Auftrag, durch
Hilfe und Kontrolle eine funktionsfähige Gesellschaft zu erhalten (vgl. Benson/Nelson 2006: 95).
Die Soziale Arbeit orientiert sich dabei an den komplexen Lebenssituationen von Personen und
ihren (biopsycho)sozialen Problemen, wohingegen die Polizei als Repräsentant des Rechtsstaats
in erster Linie ereignisorientiert normabweichendes Verhalten bearbeitet (vgl. ebd.: 44). Prägnant
ausgedrückt beschäftigt sich die Soziale Arbeit „mit Menschen, die Probleme haben, und die
Polizei mit Menschen, die Probleme machen“ (ebd.: 9). Trotz diverser sich überschneidender
Arbeitsaufträge und Kooperationen ist das Verhältnis von Polizei und Sozialer Arbeit oftmals
durch Ablehnung, Unkenntnis, gegenseitige Verdächtigungen und Vorurteile geprägt (vgl.
Lüders 2017: 728). Seit den 1990er Jahren sind Polizei und Soziale Arbeit in Österreich Teil einer
Interventionskette multiprofessioneller Kooperation im Zuge der Gewaltschutzgesetze. Durch den
zeitgleich aufkommenden Präventionstrend begegnen sie sich zusätzlich in verschiedenen (Sozial-)
Räumen, insbesondere im Kontext der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
2.1 Kooperation im Gewaltschutz
Durch das 1997 eingeführte Gewaltschutzgesetz existiert in Österreich eine institutionalisierte,
gesetzlich verankerte Kooperation zwischen Polizei, Zivilgericht und Sozialer Arbeit (Gewaltschutz,
opferschutzorientierte Täterarbeit, Kinder- und Jugendhilfe) (vgl. Logar 2009: 28). Entstanden ist
diese Kooperation aus der Erkenntnis, dass es eine gegenseitige Angewiesenheit aufgrund der
unterschiedlichen Arbeitsaufträge gibt und dass es keiner Institution alleine möglich ist, das Problem
von Gewalt in Intimbeziehungen zu lösen (vgl. Brückner 2018: 34; Hagemann-White 2017: 433).
Dementsprechend wird aktuell das vierzehntägige polizeiliche Betretungs- und Annäherungsverbot
durch sozialarbeiterische Beratung und Begleitung sowie zivilgerichtliche Maßnahmen ergänzt (vgl.
Logar 2009: 26f.). In den von mir geführten Interviews wurde aufgrund der historischen Entwicklung
und langen Kontinuität der interprofessionellen Kooperation in Österreich von einer „guten
Zusammenarbeit“ zwischen Gewaltschutz und Polizei gesprochen (vgl. S5: 3; S4: 3f.; S3: 3f.; S2: 3).
Nicht zuletzt wurde in Österreich mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes 1997 Pionierarbeit
in Europa geleistet (vgl. S5: 2). In Deutschland wurde das Konzept erst später übernommen und „die
Etablierung ist nicht von unten gekommen, sondern ist eher von oben aufgesetzt worden“ (ebd.:
3). Misstrauen gegenüber staatlichen, patriarchalen Strukturen wie der Polizei prägten die deutsche
Frauenhausbewegung und erschwerten die Etablierung jener interprofessionellen Kooperation.
Darüber hinaus ist zu vermuten, dass die geringe Größe Österreichs die Strukturierung und eine
schnelle Einigung vereinfacht haben könnte (vgl. S6: 7). Dennoch verläuft die Kooperation in beiden
Ländern nicht konfliktfrei. So wird zum Beispiel das professionelle Prinzip der Parteilichkeit, bei
dem der Gewaltdefinition der betroffenen Person gefolgt wird, von einigen Polizei-Beamt*innen als
mangelnde Professionalität missverstanden (vgl. Stövesand 2007: 40; Haller 2020). Die resignierte
Auffassung, dass „es aber der Sache bereits dient, wenn PolizistInnen Gewalt in dem Ausmaß
bekämpfen, zu dem sie gesetzlich verpflichtet sind“ (Einzenberger 2000: 59), ist deshalb unter
Gewaltschutz-Mitarbeiter*innen weit verbreitet.
2.2 Kooperation in der Präventionsarbeit
Parallel mit der Entstehung neoliberaler Ansätze, wie Governance und dem aktivierenden Staat,
kam es in den 1990er und 2000er Jahren zu einem Paradigmenwechsel, im Zuge dessen Prävention
zu einem gemeinsamen Bezugspunkt von Polizei und Sozialer Arbeit wurde (vgl. Stövesand
2013: 75; Lüders 2017: 728). Der vorrangige Zweck von Prävention ist es, Normabweichungen
durch vorbeugendes Eingreifen zu verhindern. Deshalb wird sie auch als rechtzeitige Intervention
verstanden (vgl. Stövesand 2007: 91; Böllert 2018: 1185). Präventive Maßnahmen beziehen sich
dabei immer auf einen gesellschaftlichen Normrahmen, durch den konformes und abweichendes
Verhalten festgelegt wird. In der Forschung werden Präventionsmaßnahmen anhand der
Bezugsebene und des Zeitpunkts unterschieden. So bezieht sich institutionelle Prävention auf
die Ursachen und Rahmenbedingungen von normabweichendem Verhalten und wird meistens
seitens der zentralstaatlichen Politik ausgeführt. Personelle Prävention ist eine Form behördlichen
Handelns, bei dem auf die Verhaltensweisen der Adressat*innen fokussiert und pädagogisch-
therapeutische Angebote gesetzt werden. Hinsichtlich der zeitlichen Unterscheidung gibt es drei
Stufen: Bei der primären Prävention wird der Fokus auf die Gesamtbevölkerung und die Ursachen
einer Problematik gelegt. Dafür werden Maßnahmen der Aufklärung, Anleitung und Beratung
eingesetzt. Bei der sekundären Prävention sollen konkrete Risiken und Gefahren frühzeitig erkannt
und durch Mittel der Abschreckung verhindert werden. Tertiäre Prävention setzt während oder nach
einem Ereignis ein, weshalb inzwischen eher von Intervention gesprochen wird. Um Besserung,
Stabilisierung und Resozialisierung zu erzielen, wird mit den Methoden der Krisenintervention,
Bestrafung und des Trainings gearbeitet (vgl. Stövesand 2007: 92f.; Böllert 2018: 1185f., Lukas
2017: 734f.). Helmut Lukas (2017) und Karin Böllert (2018) kritisieren an Präventionskonzepten, dass
Adressat*innen häufig aufgrund ihrer (vermeintlich) problematischen Verhaltensweisen identifiziert
werden (Generalverdacht), und dass sie einen „vormundschaftlichen Charakter“ entwickeln können,
durch den subjektive Perspektiven ausgeblendet werden. Sie problematisieren ebenfalls, dass
durch Prävention Kontrolle ausgeübt wird, die nicht demokratisch ausgehandelt wurde und soziale
Gerechtigkeit außenvorlässt (vgl. Lüders 2017: 730).
In der Sozialen Arbeit wurde es bisher verpasst, sich mit den Grenzen und Chancen von
Prävention systematisch auseinanderzusetzen, weshalb es auch kein einheitliches Verständnis von
präventiven Strategien, Maßnahmen, Konzepten und Programmen gibt (vgl. Böllert 2018:1186). Das
birgt die Gefahr, dass die Soziale Arbeit ordnungs- und sicherheitspolitische Agenden verstärkt und
als Komplizin einer inszenierten kollektiven Zufriedenheit agiert (vgl. Lüders 2017: 729; Diebäcker
2008: 243ff.). Die kleinräumige Ausrichtung vieler präventiver Maßnahmen kann zu einer Zunahme
von sozialer Kontrolle und damit einer Entgrenzung von Prävention führen. Ebenso kann es zu
einer Verstärkung von sozialer Ungleichheit kommen, wenn Betroffenen die Verantwortung für die
BewältigungsozialerProblemeübertragenwird(vgl.Böllert2018:1188).DaauchGemeinwesenarbeit
nicht per se emanzipatorisch und herrschaftskritisch ist, müssen sich sozialraumorientierte Projekte
die Frage stellen, ob sie sich als soziale Projekte kritisch-politischer Praxis oder als Unterstützung
der individuellen Lebensbewältigung verstehen. Um dem zu begegnen, ist es notwendig, dass
Fachkräfte Macht- und Herrschaftsverhältnisse im Sinne reflexiver Professionalität mitdenken
und diese problematisieren, statt sie bloß zu akzeptieren (vgl. Kessl/Reutlinger 2010: 126–132;
Stövesand 2007: 135; 355).
3
Die Kooperationspartner*innen: StoP und die Polizei
3.1 Das Projekt StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt
Das von Sabine Stövesand (2007) in Hamburg entwickelte Konzept StoP – Stadtteile ohne
Partnergewalt hat zum Ziel, die nachbarschaftliche Einmischungsbereitschaft zu fördern. Informelle
Netzwerke sollen durch ihre emotionale und praktische Unterstützung einen positiven Effekt auf
die Reduzierung und Vermeidung von Partnergewalt ausüben (vgl. ebd.: 219; 258). Um das zu
erreichen, werden verschiedene gemeinwesenorientierte Methoden miteinander verbunden und
anhand von acht Handlungsschritten ausgeführt (vgl. Stövesand 2018: 212):
1.
Eine Trägerorganisation entscheidet sich dazu, das Projekt umzusetzen,
Mitarbeiter*innen auszubilden und eine Finanzierung aufzustellen.
Es werden eine Sozialraumanalyse und erste Aktivierung durchgeführt.
Nachbarschaftliche Aktionsgruppen aus interessierten Anwohner*innen werden
aufgebaut (in Österreich werden diese Gruppen unter anderem Frauentische
genannt).
2.
3.
4.
5.
6.
Durch Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Gespräche werden lokale
Netzwerke geknüpft.
Lokale Akteur*innen werden durch Vernetzung und Kooperation geschult und
sensibilisiert.
In Form von Rechts- und Sozialberatung sowie Weitervermittlung wird individuelle
Unterstützung angeboten.
7.
8.
Es wird kontinuierliche, kleinteilige Beziehungs- und Organisierungsarbeit geleistet.
Um Forderungen durchzusetzen, werden politische Bündnisse auf unterschiedlichen
politischen Ebenen geknüpft (vgl. Stövesand 2013: 221–233).
In Österreich wird das StoP-Projekt seit 2019 umgesetzt und vom Verein Autonome Österreichische
Frauenhäuser (AÖF) koordiniert. Im April 2024 gab es dreißig StoP-Projekte in ganz Österreich, die
an den einzelnen Standorten von lokalen Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern und städtischen
Einrichtungen umgesetzt wurden (vgl. AÖF: o.J.).
3.2 Die Polizei
Die Polizei hat laut österreichischem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) eine Schutzfunktion und ist dafür
zuständig, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten und wiederherzustellen (vgl.
SPG; Feltes 2001: 1389). Wie Belinda Benson und Anita Nelson (2006) in Anlehnung an Rafael Behr
darlegen, besteht eine Diskrepanz zwischen der Polizei als den Staat repräsentierendes Organ und
der täglichen Arbeit der ausführenden Polizist*innen, zwischen offizieller Polizeikultur und gelebter
cop culture. Die Polizeikultur orientiert sich am Leitbild der Organisation und ist von der Vorstellung
eines*r idealtypischen Beamt*in (reflektiert, ethisch integer und sachlich) gekennzeichnet. Die cop
culture hingegen bezieht sich auf die konkreten Handlungsmuster von Polizist*innen in der Praxis.
Diese Handlungsmuster sind von Vorstellungen von Männlichkeit, Gerechtigkeit, Konformität
und Pragmatismus geprägt und beeinflussen die Bewertung von Menschen und Situationen
während polizeilicher Handlungen (vgl. Benson/Nelson 2006: 76ff.). Aufgrund der cop culture wird
Polizeigewalt gedeckt und können andere Haltungen innerhalb der Polizei nur schwer bestehen
(vgl. Kreissl 2017: 183; Haider 2022: 335f.).
Prävention wird von der Polizei durch repressive Intervention und Community Policing
umgesetzt. Bei den repressiven Interventionsformen handelt es sich um sekundäre und tertiäre
Prävention, bei der durch Strafandrohung Gesetzesverstöße verhindert werden sollen (vgl.
Lukas 2017: 735). Community Policing hingegen steht für bürgernahe, vernetzte Polizeiarbeit
bzw. kommunale Kriminalprävention und ist ein dezentraler Ansatz, der sich an den jeweiligen
Besonderheiten des Sozialraums orientiert (vgl. Feltes 2001: 1393; Benson/Nelson 2006: 66; 69;
10; Pütter 1999). In Österreich existiert seit 2017 die Community-Policing-Initiative GEMEINSAM.
SICHER. Ihr Ziel ist es, verschiedene Sicherheitspartnerschaften aufzubauen und als Schnittstelle
zwischen Polizei, Bevölkerung, Politik und Unternehmen zu fungieren. Die Initiative leistet
Vernetzungsarbeit und bietet Aufklärungsgespräche und Präventionsschulungen an (vgl. P3:
1). Angesichts mangelnder Fortbildung, fehlendem Umdenken innerhalb der Polizei, fehlender
unabhängiger Beschwerdemöglichkeiten (vgl. Haider 2022) und zum Teil geringem Vertrauen in die
Polizei in der Bevölkerung (vgl. Feltes 1995), ist die Umsetzung von Community Policing jedoch
oft mit Problemen verbunden. Ohne ein klar abgrenzbares Konzept und einen grundlegenden
Kulturwandel innerhalb der Polizei führt Community Policing dazu, dass die Rolle der Polizei immer
unübersichtlicher wird – und in Folge eher schädlich denn förderlich für das gesellschaftliche
Zusammenleben ist (vgl. Pütter 1999; Feltes 1995).
4
Die Kooperation von Polizei und StoP in Österreich
Während das StoP-Projekt in Deutschland vornehmlich von sozialraumorientierten
Trägerorganisationen umgesetzt wird, sind es in Österreich vor allem Gewaltschutzeinrichtungen.
Jene Organisationen aus dem Gewaltschutz pflegen zumeist enge Kontakte mit der Polizei, während
das bei sozialraumorientierten Vereinen eher nicht der Fall ist (vgl. S5: 3). Dieser Umstand beeinflusst
also die Entwicklung der Kooperationen. Die Motivation für die Zusammenarbeit in Österreich ist
der Wunsch nach direkterer Kommunikation und Informationsaustausch. Die Befragten vermuten
zudem, dass sich die Polizei eine Entlastung, bessere Reputation und einen Vertrauensgewinn durch
die Zusammenarbeit erhofft. Für die interviewten StoP-Mitarbeiterinnen sind die Sensibilisierung
der Polizei und eine Unterstützung durch die polizeiliche Anwesenheit weitere wichtige Gründe für
die Kooperation.
Die Art der Zusammenarbeit reicht von der inhaltlichen Positionierung der Polizei
gegen Partnergewalt (z.B. in Form von Unterstützungsplakaten für StoP) hin zu gegenseitigem
Wissenstransfer und regelmäßigem Austausch. Gelegentlich werden Adressat*innen weitervermittelt
und Fallbesprechungen durchgeführt. Aus ihrer parteilichen Haltung heraus wird von StoP-
Mitarbeiter*innen in unterschiedlichen Kontexten immer wieder auf polizeiliche Missstände
hingewiesen. Stellenweise treten StoP-Mitarbeiter*innen und Polizei-Beamt*innen aber auch
gemeinsam im öffentlichen Raum auf und organisieren gemeinsame Veranstaltungen. An einem
StoP-Standort kommt es darüber hinaus zu einer regelmäßigen polizeilichen Teilnahme an den
StoP-Frauentischen. Die Zusammenarbeit wird von den Befragten sowohl positiv als auch negativ
bewertet. So wird die Anwesenheit der Polizei bei StoP-Veranstaltungen teilweise als ein „kleiner
Versöhnungsschritt“ beurteilt und als eine Bestätigung der Arbeit von StoP als „staatlich anerkannt“
und „seriös“ wahrgenommen (vgl. F3: 12; F6: 12). Ebenfalls positiv wird die Aufklärung und
Sensibilisierung der Polizei-Beamt*innen bewertet. Als negativ hingegen wird die abschreckende
und einschüchternde Wirkung, die die Anwesenheit der Polizei womöglich erzeugt, betrachtet. Das
geht auch mit der Befürchtung einher, dass StoP als „Vorhut der Polizei“ identifiziert werden und es
infolgedessen zu einer Rollenvermischung in der öffentlichen Wahrnehmung kommen könnte (vgl.
S6: 4).
InsgesamtistdenmeistenBefragtendieRollederpolizeilichenInitiativeGEMEINSAM.SICHER
unklar. Zum einen erscheinen die Aufgaben und die interne Organisation aufgrund eines fehlenden
(öffentlich einsehbaren) Konzepts intransparent, zum anderen ist es schwierig, Informationen zu
erhalten und Ansprechpersonen unkompliziert zu erreichen. In den Gesprächen hat sich gezeigt,
dass es für die Bewertung der Zusammenarbeit zentral ist, ob die Polizei-Beamt*innen kritikfähig
sind, weshalb eine gelingende Kooperation als äußerst personenabhängig wahrgenommen wird. Von
den StoP-Mitarbeiterinnen und Teilnehmerinnen der Gruppendiskussion wird deshalb eindringlich
eine umfassende Sensibilisierung der Polizei und eine intensivere Kooperation zwischen Polizei und
StoP gefordert. Die Anwesenheit von informierten Nachbar*innen als Zeug*innen im Strafprozess
wäre für einige Interviewte eine Möglichkeit, die Kooperation zu vertiefen (vgl. S6: 2; S2: 8). Darüber
hinaus wird von einigen Interviewten eine konzeptuelle Ausrichtung des Projektes an Prinzipien der
Transformative Justice vorgeschlagen.
5
Die fachliche Haltung: drittes Mandat, Carceral Feminism und
Transformative Justice
Die Soziale Arbeit zeichnet sich durch eine gemeinsame Berufshaltung und gewisse Prinzipien aus,
wie das Tripelmandat nach Silvia Staub-Bernasconi (2019). Das erste Mandat erhält die Soziale
Arbeit von der Gesellschaft, der Trägerorganisation oder dem Staat, das zweite Mandat von ihren
Adressat*innen. Das dritte Mandat wird ihr durch die Profession, basierend auf wissenschaftlicher
Forschung und professioneller Ethik, verliehen (vgl. ebd.: 86f.). Die professionelle Ethik ist in
den nationalen und internationalen Ethikkodizes der Berufsverbände, des ÖBDS und der IFSW,
festgehalten und bezieht sich auf „die Menschenrechte unter besonderer Berücksichtigung von
sozialer Gerechtigkeit“ (ebd.: 89). Das dritte Mandat unterzieht die anderen beiden Mandate
einer kritischen Beurteilung und ermöglicht es Sozialarbeiter*innen, soziale Probleme sowie
Rahmenbedingungen und Arbeitsaufträge im Rahmen ihrer Berufsausübung zu reflektieren und
anzusprechen.
Der Begriff Carceral Feminism bzw. Strafrechtsfeminismus beschreibt und kritisiert
eine Position des weißen Mittel- und Oberschichts-Feminismus. Durch die Zusammenarbeit
feministischer Projekte mit staatlichen Institutionen haben sich Positionen entwickelt, die die
Ausweitung von Polizei, Gefängnissen und Strafrecht begrüßen (vgl. Monz 2019: 78). Jenen Theorien
wird vorgeworfen, dass sie stark durch vorherrschende Machtverhältnisse der hegemonialen
Männlichkeit und Heteronormativität geprägt sind. Feministische Perspektiven laufen hier also
Gefahr, Geschlechterdimensionen zu simplifizieren, die Perspektiven weißer, privilegierter Frauen
zu verallgemeinern und dadurch tradierte Geschlechterbilder fortzuschreiben, statt intersektionale
Perspektiven einzubeziehen. Anstatt soziale und gesellschaftliche Probleme sowie ihre Ursachen
– eine kapitalistische Ausbeutungsgesellschaft, die unterdrückte und diskriminierte Personen (wie
feminisierte, queere, rassifizierte und arme Personen) besonders stark trifft – zu benennen und
zu bearbeiten, wird versucht, Folgen und Effekte derselben innerhalb des Systems zu lösen (vgl.
Künkel 2021). Angesichts einer scheinbaren Alternativlosigkeit von Punitivität (Straflust) durch Staat
oder Community werden Investitionen in Polizeiarbeit (wie besser durchgreifende, ausgebildete und
diversere Polizist*innen) und härtere Strafen gefordert und als vermeintliche Lösung interpretiert
(vgl. ebd.; Benson/Nelson 2006: 101–109). Auch von einigen Interviewten wird eine stärkere
Zusammenarbeit mit der Polizei gefordert. Die Polizei sei wichtig, wenn „eine Frau Unterstützung
braucht oder weil ein Täter zur Verantwortung gezogen werden muss“ (S5: 6). Deshalb wird
der Ausbau der Kooperation in den Punkten Weitervermittlung, Sensibilisierung, gemeinsames
Auftreten, Positionierung und Unterstützung durch Polizei gefordert. Es stellt sich allerdings die
Frage, ob eine bessere Gesellschaft entstehen kann, wenn die Polizei die zentrale Institution ist,
die sich mit sozialen Fragen auseinandersetzt, und ob es nicht stattdessen mehr demokratische,
soziale und kulturelle Teilhabe braucht, um polizeiliche Lösungen unnötig zu machen (vgl. Vitale
2018: 29; Loick 2019: 115).
„[M]eine Utopie ist, […] dass wir eine Gesellschaft sind, die keine repressiven Organe und
Institutionen braucht, wie die Polizei oder Gefängnisse. Das ist eine Utopie, das weiß ich“ (S6:
4). Auf die im Interview angesprochenen Utopie zielt auch das Konzept Transformative Justice.
Dabei handelt es sich um den Versuch, Regelverstöße und Gewalt in einer Gemeinschaft selbst
und ohne staatlich-polizeiliche Einmischung zu bearbeiten. Die grundlegende Annahme ist, dass
Sicherheit, Gerechtigkeit und Ordnung, die durch staatliche Institutionen hergestellt werden, nicht
allen gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen zukommen (vgl. Brazzell 2019: 18). Entstanden
sind diese Überlegungen in queeren BIPoC -Communities in den USA, die besonders aggressiv
poliziert wurden. Aus diesem Umstand heraus entwickelte sich ein Polizei- und Gefängnis-
abolitionistischer Feminismus (vgl. Gruber 2020). In der Kooperation von StoP mit der Polizei
zeigen sich Transformative-Justice-Vorstellungen beispielsweise, wenn polizeiliche Misstände
aufgezeigt werden oder im Wunsch, informierte, (für)sorgende Nachbar*innenschaften zu etablieren
(vgl. S5; S2). Ein Problem der Transformative-Justice-Methoden ist allerdings, dass sie bisher eher
von kleinen Gruppen angewendet werden, um einzelne Personen oder die eigene Community zu
transformieren, nicht aber gesellschaftliche Strukturen. Überdies resultieren die Versuche häufig
darin, dass die Communities selbst nach neoliberalen Mustern polizieren und Machtverhältnisse
reproduzieren. Mächtige Personen können sich dann eher der Verantwortung entziehen und „ihre
Viktimisierungs-Claims gegenüber Marginalisierteren durchsetzen“ (Künkel 2021). Zudem bleiben
der Widerspruch und die Herausforderung bestehen, dass der Staat ein Zeichen geben muss, „dass
[Partnergewalt] nicht geduldet wird[,] und gleichzeitig müssen sich aber Polizei und Strafsystem
auch verändern“ (S6: 9).
Mit Transformative Justice existieren also Ideen, wie sowohl Partnergewalt jenseits von
Überwachung und Bestrafung als auch Tendenzen eines Carceral Feminism begegnet werden
können. Gewalt im sozialen Nahraum muss dann ursächlich und präventiv, statt reaktiv angegangen
werden. Das bedeutet, dass sexistische Einstellungen und materielle Fragen rund um Wohnen
ebenso berücksichtigt werden müssen wie die Frage, warum „Solidarität, Fürsorge und körperliche
Nähe [ausschließlich] an Familie und Partner*innen-schaft“ (Künkel 2021) geknüpft werden.
6
Fazit und Ausblick
Die Darstellung hat deutlich gemacht, dass sich die Kooperation zwischen dem StoP-Projekt
und der Polizei nicht nur als Folge eines allgemeinen Präventionstrends entwickelt hat, sondern
sich vermutlich auch aufgrund der historisch gewachsenen, institutionalisierten Kooperation
zwischen Sozialer Arbeit und Polizei im Zuge des Gewaltschutzgesetzes entwickelte. Neben der
unzureichenden Auseinandersetzung der Sozialen Arbeit mit den Grundlagen der Prävention
ist dieser Umstand – auch im Unterschied zur Entwicklung der StoP-Projekte in Deutschland –
ein wichtiger Grund, warum es einer fachlichen Reflexion auf Grundlage von Parteilichkeit und
Herrschaftskritik bedarf. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession erfordert eine klare reflexiv-
parteiliche Haltung für die Adressat*innen. Wenn sich das StoP-Projekt in Österreich als soziales
Projekt kritisch-politischer Praxis verstehen möchte, das durch reflexive Parteilichkeit im Sinne des
dritten Mandats auf die Veränderung von Machtverhältnissen hinarbeitet, dann braucht es eine
eindeutige Positionierung bezüglich der Kooperation mit der Polizei (vgl. Stövesand 2007: 135f.).
Außerdem muss sich damit auseinandergesetzt werden, auf welche Zukunftsvision
hingearbeitet werden soll. Wenn das Ziel ist, im Sinne von Carceral Feminism Gewalt gegen Frauen
stärker zu polizieren, dann ist eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei durch gemeinsame
öffentliche Veranstaltungen, bei denen auch das Image von und das Vertrauen in die Polizei
verbessert werden, sinnvoll. Wenn Polizei-Beamt*innen im Umgang mit Betroffenen und hinsichtlich
ihres Verständnisses für Gewalterfahrungen sensibilisiert werden sollen, dann braucht es womöglich
eine stärkere Einbindung von Gewaltschutzeinrichtungen und Gemeinwesenarbeit in die polizeiliche
Ausbildung, regelmäßige verpflichtende Seminare zur Auffrischung des Wissens sowie inhaltliche
Fallbesprechungen bzw. Vernetzungstreffen mit Entscheidungsträger*innen. Wenn das Ziel aber im
Sinne von Transformative Justice eine Gesellschaft ist, in der es keine Polizei und Gefängnisse mehr
braucht und in der informierte Nachbar*innenschaften geschlechtsspezifische Gewalt verurteilen,
dieser aktiv begegnen und sie gemeinschaftlich bearbeiten, dann stellt sich die Frage, welche
Art der Zusammenarbeit es zwischen StoP und der Polizei überhaupt braucht. Denn unter den
Bedingungen einer maskulinistisch, akademisch unreflektierten und nicht auf soziale Gerechtigkeit
ausgelegten Polizei ist es fragwürdig, inwiefern eine valide und vertrauenswürdige Kooperation
mit der Sozialen Arbeit und insbesondere einem herrschaftskritischen, emanzipatorischen und
feministischen Projekt möglich sein kann.
In diesem Sinne plädiere ich dafür, die Kooperation von StoP und der Polizei in Österreich in
der Zukunft anders als gegenwärtig zu gestalten. Das gemeinsame Auftreten im öffentlichen Raum
hat eher negative Auswirkungen auf das Bild und die Wahrnehmung von StoP, weshalb es ratsam
ist, die Zusammenarbeit auf internen Austausch und Wissenstransfer zu beschränken. Das StoP-
Projekt und die Soziale Arbeit dürfen nicht vereinnahmt werden und die Grenzen zur Polizei sollten
nicht verwischen. Die Fachkräfte sollten sich die Fragen stellen: Für wen hat diese Kooperation
einen Nutzen? Ist die Kooperation eher von Vor- oder Nachteil für die öffentliche Wahrnehmung der
Sozialen Arbeit? Ist die Zusammenarbeit für die Lösung des Problems sinnvoll und im Sinne der
Adressat*innen?
Für die Zukunft sollten mit Blick auf eine weitere Professionalisierung verbindliche und
klare Standards für die Zusammenarbeit zwischen StoP und der Polizei angestrebt werden. Dabei
besteht die Möglichkeit, existierende Netzwerke der Gewaltschutzeinrichtungen zu nutzen, ohne
dabei auf das grundsätzliche Ziel des StoP-Projektes, eine informierte Nachbar*innenschaft zu
erzeugen, zu vergessen. Statt die Kooperation mit der Polizei auszubauen, könnte ein Austausch mit
anderen Fachbereichen angestrebt werden, beispielsweise psychologischen und mediatorischen
Beratungsangeboten, der Justiz sowie Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich, der
Wohnungsvermittlung etc. Außerdem ist die Zeug*innenschaft von Nachbar*innen ein bisher zu
wenig beachtetes und komplexes Thema, dem mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht werden
könnte.
Verweise
i
Dabei handelte es sich um eine Beamtin in der Kriminalprävention der Landespolizeidirektion (P1), eine Beamtin, die für den Bereich
„Gewalt in der Privatsphäre“ (GiP) (P2) zuständig ist, und einen Sicherheitskoordinator der Initiative GEMEINSAM.SICHER (P3).
ii Die anonymisierten Kürzel der Interviewten verweisen auf die Rolle, in der sie befragt wurden, so steht S für StoP-Mitarbeiterinnen, P
für Polizist*innen und F für Teilnehmerinnen der StoP-Frauentisch-Gruppendiskussion.
iii
Sozialarbeiterisch werden von Gewalt betroffene Personen proaktiv vom örtlichen Gewaltschutzzentrum und, wenn Minderjährige
betroffen sind, auch von der Kinder- und Jugendhilfe kontaktiert. Die Gewalt ausübende Person muss eine Gewaltpräventionsberatung
bei einer Beratungsstelle vereinbaren.
iv
In den Interviews wurde von den Befragten zumeist nicht weiter ausgeführt, was diese „gute Zusammenarbeit“, über die
gesetzlich verpflichtende Weitervermittlung hinaus, ausmacht. Da dieser Punkt auch nicht zentral für die Beantwortung meiner
Masterarbeitsforschungsfrage war, habe ich auch nicht nachgehakt.
v Die Abkürzung BIPoC steht für „Black, Indigenous and People of Colour“.
Literaturverzeichnis
partnergewalt.at/standorte-in-oesterreich/ (09.04.2024).
Bauer, Clara (2023): Interprofessionelle Kooperation in der gemeinwesenorientierten Prävention
geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Die Zusammenarbeit von „StoP – Stadtteile ohne
Partnergewalt“ und der Polizei in Österreich. Unveröffentlichte Masterarbeit. Fachhochschule
Campus Wien.
Benson, Belinda/Nelson, Anita (2006): Interprofessionelle Kooperation zwischen sozialer Arbeit und
Polizei: community policing als Chance? Bern: Ed. Soziothek.
Bohnsack, Ralf (2010): Gruppendiskussion. In: Flick, Uwe/Kardorff Ernst von/Steinke, Ines (Hg.):
Qualitative Forschung. Ein Handbuch. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, S. 369–383.
Böllert, Karin (2018): Prävention und Intervention. In: Otto, Hans-Uwe/Thiersch, Hans/Treptow,
Rainer/Ziegler, Holger (Hg.): Handbuch Soziale Arbeit. Grundlagen der Sozialarbeit und der
Sozialpädagogik. München: Ernst Reinhardt, S. 1185–1190.
Brazzell, Melanie (2019): Was macht uns wirklich sicher? Ein Einblick in das Toolkit. In: Brazzell,
Melanie (Hg.): Was macht uns wirklich sicher? Ein Toolkit zu intersektionaler transformativer
Gerechtigkeit jenseits von Gefängnis und Polizei. Münster: edition assemblage, S. 13–22.
Brückner, Margrit (2018): Konfliktfeld häusliche Gewalt: Transformationsprozesse und Perspektiven
der Frauenhausarbeit. In: Lenz, Gaby/Weiss, Anne (Hg.): Professionalität in der Frauenhausarbeit.
Aktuelle Entwicklungen und Diskurse. Wiesbaden: Springer Fachmedien, S. 21–44.
Diebäcker, Marc (2008): Sozialraum und Governance. In: Bakic, Josef/Diebäcker, Marc/Hammer,
Elisabeth (Hg.): Aktuelle Leitbegriffe der Sozialen Arbeit. Ein kritisches Handbuch. Wien: Löcker, S.
233–249.
Einzenberger, Birgit (2000): Social Workers Meet Cops: internationale Modelle – Wiener Praxis.
Kooperation von Sozialarbeit und Polizei an den Beispielen der Interventionsstelle gegen Gewalt in
der Familie und Einrichtungen der Mobilen Jugendarbeit. Bundesakademie für Sozialarbeit Wien,
unveröffentlichte Diplomarbeit.
Feltes, Thomas (1995): Bürgernahe Polizeiarbeit – neuer Wein in alten Schläuchen? In:
Hammerschick, Walter/Karazman-Morawetz, Inge/Stangl, Wolfgang (Hg.): Jahrbuch der Rechts-
und Kriminalsoziologie. Baden-Baden: Nomos, S. 125–148.
Feltes, Thomas (2001): Polizei. In: Otto, Hans-Uwe/Thiersch, Hans (Hg.): Handbuch Sozialarbeit,
Sozialpädagogik. Neuwied: Luchterhand, S. 1389–1393.
Gruber, Aya (2020): The Feminist War on Crime. The Unexpected Role of Women’s Liberation in
Mass Carceration. Berkley: The University of California Press.
Hagemann-White, Carol (2017): Gewalt in Familien. In: Dieter Kreft/Ingrid Mielenz (Hg.): Wörterbuch
Soziale Arbeit. Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik.
Weinheim/Basel: Beltz Juventa, S. 430–435.
Haider, Isabel (2022): Die Haltung der Polizeigewerkschaft zum Umgang mit Polizeigewalt in
Haller, Sylvia (2020): Schutz von Frauen vor Gewalt: die Polizei, eine Institution des patriarchalen
Haraway, Donna (1988): Situated Knowledges: The Science Question in Feminism and the Privilege
of Partial Perspective. In: Feminist Studies, 13/4, S. 575–599.
Hauser-Schäublin, Brigitta (2003): Teilnehmende Beobachtung. In: Beer, Bettina (Hg.): Methoden
und Techniken der Feldforschung. Berlin: Dietrich Reimer, S. 33–54.
Heiser, Patrick (2018): Meilensteine der qualitativen Sozialforschung. Eine Einführung entlang
klassischer Studien. Wiesbaden: Springer VS.
Kessl, Fabian/Reutlinger, Christian (2010): Reflexive räumliche Haltung. In: Kessl, Fabian/Reutlinger,
Christian (Hg.): Sozialraum. Eine Einführung. Wiesbaden: GWV, S. 125–133.
Kreissl, Reinhard (2017): Menschenrechtskonforme Polizeiarbeit als Organisationsproblem
– das Beispiel Österreich. In: Stierle, Jürgen/Wehe, Dieter/Siller, Helmut (Hg.): Handbuch
Polizeimanagement. Polizeipolitik – Polizeiwissenschaft – Polizeipraxis. Wiesbaden: Springer VS,
S. 177–192.
Kuckartz, Udo/Rädiker, Stefan (2022): Qualitative Inhaltsanalyse. Methoden, Praxis,
Computerunterstützung. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.
Künkel, Jenny (2021): Polizieren, Sexualität und Gender – Feminismus zwischen Machtkritik
Logar, Rosa(2009):GemeinsamgegenGewalthandeln?RahmenbedingungenundVoraussetzungen
für die Etablierung von multi-institutionellen Kooperationsbündnissen zum Zweck der Prävention
von häuslicher Gewalt an Frauen und Kindern. Unveröffentlichte Diplomarbeit. Wolfenbüttel:
Hochschule für angewandte Wissenschaft.
Loick, Daniel (2019): We look out for each other. Für eine Welt ohne Polizei. In: Brazzell, Melanie
(Hg.): Was macht uns wirklich sicher. Ein Toolkit zu intersektionaler transformativer Gerechtigkeit
jenseits von Gefängnis und Polizei. Münster: edition assemblage, S. 111–117.
Lüders, Christian (2017): Polizei und Soziale Arbeit. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hg.): Wörterbuch
Soziale Arbeit. Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik.
Weinheim/Basel: Beltz Juventa, S. 728–731.
Lukas, Helmut (2017): Prävention. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hg.): Wörterbuch Soziale Arbeit.
Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. Weinheim/
Basel: Beltz Juventa, S. 733–737.
Monz, Lisa (2019): Strafrechtsfeminismus und Queere Straflust. In: Brazzell, Melanie (Hg.): Was
macht uns wirklich sicher. Ein Toolkit zu intersektionaler transformativer Gerechtigkeit jenseits von
Gefängnis und Polizei. Münster: edition assemblage, S. 78–81.
Pütter, Norbert (1999): „Community Policing“ – Alternative zu herkömmlicher Polizeiarbeit? In: Cilip.
(24.02.2024).
Singer, Mona (2010): Feministische Wissenschaftskritik und Epistemologie: Voraussetzungen,
Positionen, Perspektiven. In: Becker, Ruth/Kortendiek, Beate (Hg.): Handbuch Frauen- und
Geschlechterforschung:Theorie,Methoden,Empirie.Wiesbaden:VSVerlagfürSozialwissenschaften,
S. 292–301.
Staub-Bernasconi, Silvia (2019): Menschenwürde – Menschenrechte – Soziale Arbeit: die
Menschenrechte vom Kopf auf die Füße stellen. Opladen [u.a.]: Verlag Barbara Budrich.
Stövesand, Sabine (2007): Mit Sicherheit Sozialarbeit! Gemeinwesenarbeit als innovatives
Konzept zum Abbau von Gewalt im Geschlechterverhältnis unter den Bedingungen neoliberaler
Gouvernmentalität. Hamburg: LIT Verlag.
Stövesand, Sabine (2013): Das Private ist Politisch. Über öffentliche Eingriffe in privatisierte
Gewaltverhältnisse. In: Widersprüche, 127/33, S. 65–81.
Stövesand, Sabine (2018): Gewalt gegen Frauen und Gemeinwesenarbeit: „StoP“ das
Nachbarschaftskonzept. In: Lenz, Gaby/Weiss, Anne (Hg.): Professionalität in der Frauenhausarbeit.
Aktuelle Entwicklungen und Diskurse. Wiesbaden: Springer Fachmedien, S. 205–237.
Vitale, Alex S. (2018): The End of Policing. London/New York: Verso.
Über die Autorin
Clara Bauer, BA MA (sie/ihr)
StudiumderKultur-undSozialanthropologieanderUniversitätWien(BA)undderSozialraumorientierten
SozialenArbeitanderFachhochschuleCampusWien(MA). DerzeitigeTätigkeit:Projektkoordinatorin
bei StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt, Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) in
Wien.