soziales_kapital  
Clara Bauer. Eine Frage der fachlichen Haltung. Die interprofessionelle Kooperation zwischen Polizei  
und Sozialer Arbeit in der gemeinwesenorientierten Prävention von Partnergewalt. soziales_kapital,  
Bd. 28 (2024). Rubrik: ema. Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/  
28. Ausgabe 2024  
Soziale Arbeit, Staat und Zivilgesellschaft  
Eine Frage der fachlichen Haltung  
Die interprofessionelle Kooperation zwischen Polizei und  
Sozialer Arbeit in der gemeinwesenorientierten Prävention  
von Partnergewalt  
Clara Bauer  
Zusammenfassung  
Der Artikel befasst sich mit der Kooperation von Sozialer Arbeit und Polizei in der  
gemeinwesenorientierten Prävention von Partnergewalt in Österreich. Ausgangspunkt dafür ist eine  
Untersuchung der Zusammenarbeit zwischen dem Projekt StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt  
und der Polizei. Im Beitrag werden der Einfluss der historisch gewachsenen, institutionalisierten,  
interprofessionellen Kooperation zwischen Sozialer Arbeit und Polizei im Gewaltschutz und der  
Präventionstrend in den Blick genommen. Außerdem wird problematisiert, dass es sowohl an  
einer klaren Konzeptualisierung der Community-Policing-Initiative GEMEINSAM.SICHER als auch  
einer fundierten sozialarbeitswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Prävention mangelt. Der  
Artikel plädiert für eine machtkritisch-fachliche Reflexion der Sozialen Arbeit, unter Beachtung ihres  
Tripelmandats und des abolitionistischen Konzepts der Transformative Justice.  
Schlagworte: Prävention, Gewaltschutz, Polizei, fachliche Haltung, interprofessionelle  
Kooperation  
Abstract  
The article deals with the cooperation between social work and the police in the community-  
oriented prevention of intimate partner violence in Austria. It examines the collaboration between  
the project StoP – Neighborhoods without Partner Violence and the police. To this end, the article  
assesses the influence of the historically grown, institutionalized interprofessional cooperation  
between social work and the police in the protection and the trend towards prevention. In addition,  
the article identifies a lack of clarity regarding the conceptualization of the community policing  
initiative GEMEINSAM.SICHER as well as a lack of well-founded social work science approach  
to prevention. The article therefore advocates for a power-critical and professional reflection of  
social work, taking into account the professional principle of the triple mandate and the concept of  
abolitionist Transformative Justice.  
Keywords: prevention, violence protection, police, professional approach, interprofessional  
cooperation  
1
Einleitung  
DerArtikelgehtderFragenach,wiesicheinemachtkritischeSozialeArbeitindersozialraumorientierten  
Prävention von Partnergewalt zur Polizei positionieren sollte. Die Grundlage für diesen Artikel ist die  
Forschung zu meiner Masterarbeit Interprofessionelle Kooperation in der gemeinwesenorientierten  
Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Die Zusammenarbeit von „StoP –  
Stadtteile ohne Partnergewalt“ und der Polizei in Österreich (2023), die ich an der Fachhochschule  
Campus Wien verfasst habe und in der ich die Zusammenarbeit zwischen dem Projekt StoP –  
Stadtteile ohne Partnergewalt des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) mit der  
Polizei untersuche. Das gemeinwesenorientierte Präventionsprojekt StoP wird in Österreich zumeist  
von Gewaltschutzeinrichtungen ausgeführt, weshalb folgend sowohl ein sozialräumlicher Blick  
auf den Präventionsdiskurs geworfen als auch die multiprofessionelle Kooperation im Zuge des  
Gewaltschutzgesetzes betrachtet wird. Innerhalb wenig eingegrenzter und teils problematischer  
Präventionskonzepte im Kontext von Governance und aktivierendem Staat stellt sich die Frage,  
für wen diese interprofessionelle Kooperation von Vorteil ist. Daran anknüpfend erörtere ich, was  
daraus für eine machtkritische sozialarbeiterische Haltung innerhalb des dritten Mandats und im  
Spannungsfeld der Konzepte Transformative Justice und Carceral Feminism folgt.  
Die methodische Herangehensweise und das wissenschaftliche Verständnis dieses Artikels  
basiert auf den Einsichten der feministischen Wissenschaftskritik, die davon ausgeht, dass Fakten  
undWertenichtvoneinandergetrenntwerdenkönnenundWertfreiheitnichtexistiert(vgl.Singer2010:  
295ff.). Wissensproduktion ist dementsprechend als kollektiver Prozess zu verstehen, in dem soziale  
Zusammenhänge die Entstehung von Erkenntnis beeinflussen (vgl. Haraway 1988: 583). Relevant  
war dies für die Untersuchung meiner Masterarbeit, da ich während der Erhebung auch beim Verein  
Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) im Projekt StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt  
angestellt war. Meine Rolle zu reflektieren und offen zu benennen, war deshalb ein fundamentaler  
Bestandteil des Forschungsprozesses. Ich musste davon ausgehen, dass die von mir geführten  
Interviews und Gespräche durch meine Position ebenso beeinflusst werden wie auch dadurch, wie  
das Gegenüber meine Position einschätzt bzw. bewertet (vgl. Heiser 2018: 49). Insgesamt habe ich  
neun themenzentrierte, halbstrukturierte Interviews und eine Gruppendiskussion durchgeführt (vgl.  
ebd.; Bohnsack 2010: 380). Von den Befragten arbeiteten sechs Personen an unterschiedlichen  
Standorten für das StoP-Projekt und drei waren Polizeibeamt*innen in verschiedenen Positionen.  
Die Gruppendiskussion führte ich mit sieben Teilnehmerinnen eines StoP-Frauentischs. Neben den  
Interviews habe ich sechsmal an drei verschiedenen StoP-Standorten teilnehmend beobachtet (vgl.  
Hauser-Schäublin 2003: 34). Für die Datenanalyse habe ich mich an der inhaltlich strukturierenden  
qualitativen Inhaltsanalyse nach Kuckartz und Rädiker (2022) orientiert.  
2
Interprofessionelle Kooperation im Gewaltschutz und der Prävention  
Um die interprofessionelle Kooperation zwischen Polizei und Sozialer Arbeit beurteilen zu können,  
erachte ich es als notwendig, sich grundlegende Gemeinsamkeiten und Unterschiede bewusst  
zu machen. Eine zentrale Gemeinsamkeit von Sozialer Arbeit und Polizei ist ihr Auftrag, durch  
Hilfe und Kontrolle eine funktionsfähige Gesellschaft zu erhalten (vgl. Benson/Nelson 2006: 95).  
Die Soziale Arbeit orientiert sich dabei an den komplexen Lebenssituationen von Personen und  
ihren (biopsycho)sozialen Problemen, wohingegen die Polizei als Repräsentant des Rechtsstaats  
in erster Linie ereignisorientiert normabweichendes Verhalten bearbeitet (vgl. ebd.: 44). Prägnant  
ausgedrückt beschäftigt sich die Soziale Arbeit „mit Menschen, die Probleme haben, und die  
Polizei mit Menschen, die Probleme machen“ (ebd.: 9). Trotz diverser sich überschneidender  
Arbeitsaufträge und Kooperationen ist das Verhältnis von Polizei und Sozialer Arbeit oftmals  
durch Ablehnung, Unkenntnis, gegenseitige Verdächtigungen und Vorurteile geprägt (vgl.  
Lüders 2017: 728). Seit den 1990er Jahren sind Polizei und Soziale Arbeit in Österreich Teil einer  
Interventionskette multiprofessioneller Kooperation im Zuge der Gewaltschutzgesetze. Durch den  
zeitgleich aufkommenden Präventionstrend begegnen sie sich zusätzlich in verschiedenen (Sozial-)  
Räumen, insbesondere im Kontext der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.  
2.1 Kooperation im Gewaltschutz  
Durch das 1997 eingeführte Gewaltschutzgesetz existiert in Österreich eine institutionalisierte,  
gesetzlich verankerte Kooperation zwischen Polizei, Zivilgericht und Sozialer Arbeit (Gewaltschutz,  
opferschutzorientierte Täterarbeit, Kinder- und Jugendhilfe) (vgl. Logar 2009: 28). Entstanden ist  
diese Kooperation aus der Erkenntnis, dass es eine gegenseitige Angewiesenheit aufgrund der  
unterschiedlichen Arbeitsaufträge gibt und dass es keiner Institution alleine möglich ist, das Problem  
von Gewalt in Intimbeziehungen zu lösen (vgl. Brückner 2018: 34; Hagemann-White 2017: 433).  
Dementsprechend wird aktuell das vierzehntägige polizeiliche Betretungs- und Annäherungsverbot  
durch sozialarbeiterische Beratung und Begleitung sowie zivilgerichtliche Maßnahmen ergänzt (vgl.  
Logar 2009: 26f.). In den von mir geführten Interviews wurde aufgrund der historischen Entwicklung  
und langen Kontinuität der interprofessionellen Kooperation in Österreich von einer „guten  
Zusammenarbeit“ zwischen Gewaltschutz und Polizei gesprochen (vgl. S5: 3; S4: 3f.; S3: 3f.; S2: 3).  
Nicht zuletzt wurde in Österreich mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes 1997 Pionierarbeit  
in Europa geleistet (vgl. S5: 2). In Deutschland wurde das Konzept erst später übernommen und „die  
Etablierung ist nicht von unten gekommen, sondern ist eher von oben aufgesetzt worden“ (ebd.:  
3). Misstrauen gegenüber staatlichen, patriarchalen Strukturen wie der Polizei prägten die deutsche  
Frauenhausbewegung und erschwerten die Etablierung jener interprofessionellen Kooperation.  
Darüber hinaus ist zu vermuten, dass die geringe Größe Österreichs die Strukturierung und eine  
schnelle Einigung vereinfacht haben könnte (vgl. S6: 7). Dennoch verläuft die Kooperation in beiden  
Ländern nicht konfliktfrei. So wird zum Beispiel das professionelle Prinzip der Parteilichkeit, bei  
dem der Gewaltdefinition der betroffenen Person gefolgt wird, von einigen Polizei-Beamt*innen als  
mangelnde Professionalität missverstanden (vgl. Stövesand 2007: 40; Haller 2020). Die resignierte  
Auffassung, dass „es aber der Sache bereits dient, wenn PolizistInnen Gewalt in dem Ausmaß  
bekämpfen, zu dem sie gesetzlich verpflichtet sind“ (Einzenberger 2000: 59), ist deshalb unter  
Gewaltschutz-Mitarbeiter*innen weit verbreitet.  
2.2 Kooperation in der Präventionsarbeit  
Parallel mit der Entstehung neoliberaler Ansätze, wie Governance und dem aktivierenden Staat,  
kam es in den 1990er und 2000er Jahren zu einem Paradigmenwechsel, im Zuge dessen Prävention  
zu einem gemeinsamen Bezugspunkt von Polizei und Sozialer Arbeit wurde (vgl. Stövesand  
2013: 75; Lüders 2017: 728). Der vorrangige Zweck von Prävention ist es, Normabweichungen  
durch vorbeugendes Eingreifen zu verhindern. Deshalb wird sie auch als rechtzeitige Intervention  
verstanden (vgl. Stövesand 2007: 91; Böllert 2018: 1185). Präventive Maßnahmen beziehen sich  
dabei immer auf einen gesellschaftlichen Normrahmen, durch den konformes und abweichendes  
Verhalten festgelegt wird. In der Forschung werden Präventionsmaßnahmen anhand der  
Bezugsebene und des Zeitpunkts unterschieden. So bezieht sich institutionelle Prävention auf  
die Ursachen und Rahmenbedingungen von normabweichendem Verhalten und wird meistens  
seitens der zentralstaatlichen Politik ausgeführt. Personelle Prävention ist eine Form behördlichen  
Handelns, bei dem auf die Verhaltensweisen der Adressat*innen fokussiert und pädagogisch-  
therapeutische Angebote gesetzt werden. Hinsichtlich der zeitlichen Unterscheidung gibt es drei  
Stufen: Bei der primären Prävention wird der Fokus auf die Gesamtbevölkerung und die Ursachen  
einer Problematik gelegt. Dafür werden Maßnahmen der Aufklärung, Anleitung und Beratung  
eingesetzt. Bei der sekundären Prävention sollen konkrete Risiken und Gefahren frühzeitig erkannt  
und durch Mittel der Abschreckung verhindert werden. Tertiäre Prävention setzt während oder nach  
einem Ereignis ein, weshalb inzwischen eher von Intervention gesprochen wird. Um Besserung,  
Stabilisierung und Resozialisierung zu erzielen, wird mit den Methoden der Krisenintervention,  
Bestrafung und des Trainings gearbeitet (vgl. Stövesand 2007: 92f.; Böllert 2018: 1185f., Lukas  
2017: 734f.). Helmut Lukas (2017) und Karin Böllert (2018) kritisieren an Präventionskonzepten, dass  
Adressat*innen häufig aufgrund ihrer (vermeintlich) problematischen Verhaltensweisen identifiziert  
werden (Generalverdacht), und dass sie einen „vormundschaftlichen Charakter“ entwickeln können,  
durch den subjektive Perspektiven ausgeblendet werden. Sie problematisieren ebenfalls, dass  
durch Prävention Kontrolle ausgeübt wird, die nicht demokratisch ausgehandelt wurde und soziale  
Gerechtigkeit außenvorlässt (vgl. Lüders 2017: 730).  
In der Sozialen Arbeit wurde es bisher verpasst, sich mit den Grenzen und Chancen von  
Prävention systematisch auseinanderzusetzen, weshalb es auch kein einheitliches Verständnis von  
präventiven Strategien, Maßnahmen, Konzepten und Programmen gibt (vgl. Böllert 2018:1186). Das  
birgt die Gefahr, dass die Soziale Arbeit ordnungs- und sicherheitspolitische Agenden verstärkt und  
als Komplizin einer inszenierten kollektiven Zufriedenheit agiert (vgl. Lüders 2017: 729; Diebäcker  
2008: 243ff.). Die kleinräumige Ausrichtung vieler präventiver Maßnahmen kann zu einer Zunahme  
von sozialer Kontrolle und damit einer Entgrenzung von Prävention führen. Ebenso kann es zu  
einer Verstärkung von sozialer Ungleichheit kommen, wenn Betroffenen die Verantwortung für die  
BewältigungsozialerProblemeübertragenwird(vgl.Böllert2018:1188).DaauchGemeinwesenarbeit  
nicht per se emanzipatorisch und herrschaftskritisch ist, müssen sich sozialraumorientierte Projekte  
die Frage stellen, ob sie sich als soziale Projekte kritisch-politischer Praxis oder als Unterstützung  
der individuellen Lebensbewältigung verstehen. Um dem zu begegnen, ist es notwendig, dass  
Fachkräfte Macht- und Herrschaftsverhältnisse im Sinne reflexiver Professionalität mitdenken  
und diese problematisieren, statt sie bloß zu akzeptieren (vgl. Kessl/Reutlinger 2010: 126–132;  
Stövesand 2007: 135; 355).  
3
Die Kooperationspartner*innen: StoP und die Polizei  
3.1 Das Projekt StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt  
Das von Sabine Stövesand (2007) in Hamburg entwickelte Konzept StoP – Stadtteile ohne  
Partnergewalt hat zum Ziel, die nachbarschaftliche Einmischungsbereitschaft zu fördern. Informelle  
Netzwerke sollen durch ihre emotionale und praktische Unterstützung einen positiven Effekt auf  
die Reduzierung und Vermeidung von Partnergewalt ausüben (vgl. ebd.: 219; 258). Um das zu  
erreichen, werden verschiedene gemeinwesenorientierte Methoden miteinander verbunden und  
anhand von acht Handlungsschritten ausgeführt (vgl. Stövesand 2018: 212):  
1.  
Eine Trägerorganisation entscheidet sich dazu, das Projekt umzusetzen,  
Mitarbeiter*innen auszubilden und eine Finanzierung aufzustellen.  
Es werden eine Sozialraumanalyse und erste Aktivierung durchgeführt.  
Nachbarschaftliche Aktionsgruppen aus interessierten Anwohner*innen werden  
aufgebaut (in Österreich werden diese Gruppen unter anderem Frauentische  
genannt).  
2.  
3.  
4.  
5.  
6.  
Durch Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Gespräche werden lokale  
Netzwerke geknüpft.  
Lokale Akteur*innen werden durch Vernetzung und Kooperation geschult und  
sensibilisiert.  
In Form von Rechts- und Sozialberatung sowie Weitervermittlung wird individuelle  
Unterstützung angeboten.  
7.  
8.  
Es wird kontinuierliche, kleinteilige Beziehungs- und Organisierungsarbeit geleistet.  
Um Forderungen durchzusetzen, werden politische Bündnisse auf unterschiedlichen  
politischen Ebenen geknüpft (vgl. Stövesand 2013: 221–233).  
In Österreich wird das StoP-Projekt seit 2019 umgesetzt und vom Verein Autonome Österreichische  
Frauenhäuser (AÖF) koordiniert. Im April 2024 gab es dreißig StoP-Projekte in ganz Österreich, die  
an den einzelnen Standorten von lokalen Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern und städtischen  
Einrichtungen umgesetzt wurden (vgl. AÖF: o.J.).  
3.2 Die Polizei  
Die Polizei hat laut österreichischem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) eine Schutzfunktion und ist dafür  
zuständig, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten und wiederherzustellen (vgl.  
SPG; Feltes 2001: 1389). Wie Belinda Benson und Anita Nelson (2006) in Anlehnung an Rafael Behr  
darlegen, besteht eine Diskrepanz zwischen der Polizei als den Staat repräsentierendes Organ und  
der täglichen Arbeit der ausführenden Polizist*innen, zwischen offizieller Polizeikultur und gelebter  
cop culture. Die Polizeikultur orientiert sich am Leitbild der Organisation und ist von der Vorstellung  
eines*r idealtypischen Beamt*in (reflektiert, ethisch integer und sachlich) gekennzeichnet. Die cop  
culture hingegen bezieht sich auf die konkreten Handlungsmuster von Polizist*innen in der Praxis.  
Diese Handlungsmuster sind von Vorstellungen von Männlichkeit, Gerechtigkeit, Konformität  
und Pragmatismus geprägt und beeinflussen die Bewertung von Menschen und Situationen  
während polizeilicher Handlungen (vgl. Benson/Nelson 2006: 76ff.). Aufgrund der cop culture wird  
Polizeigewalt gedeckt und können andere Haltungen innerhalb der Polizei nur schwer bestehen  
(vgl. Kreissl 2017: 183; Haider 2022: 335f.).  
Prävention wird von der Polizei durch repressive Intervention und Community Policing  
umgesetzt. Bei den repressiven Interventionsformen handelt es sich um sekundäre und tertiäre  
Prävention, bei der durch Strafandrohung Gesetzesverstöße verhindert werden sollen (vgl.  
Lukas 2017: 735). Community Policing hingegen steht für bürgernahe, vernetzte Polizeiarbeit  
bzw. kommunale Kriminalprävention und ist ein dezentraler Ansatz, der sich an den jeweiligen  
Besonderheiten des Sozialraums orientiert (vgl. Feltes 2001: 1393; Benson/Nelson 2006: 66; 69;  
10; Pütter 1999). In Österreich existiert seit 2017 die Community-Policing-Initiative GEMEINSAM.  
SICHER. Ihr Ziel ist es, verschiedene Sicherheitspartnerschaften aufzubauen und als Schnittstelle  
zwischen Polizei, Bevölkerung, Politik und Unternehmen zu fungieren. Die Initiative leistet  
Vernetzungsarbeit und bietet Aufklärungsgespräche und Präventionsschulungen an (vgl. P3:  
1). Angesichts mangelnder Fortbildung, fehlendem Umdenken innerhalb der Polizei, fehlender  
unabhängiger Beschwerdemöglichkeiten (vgl. Haider 2022) und zum Teil geringem Vertrauen in die  
Polizei in der Bevölkerung (vgl. Feltes 1995), ist die Umsetzung von Community Policing jedoch  
oft mit Problemen verbunden. Ohne ein klar abgrenzbares Konzept und einen grundlegenden  
Kulturwandel innerhalb der Polizei führt Community Policing dazu, dass die Rolle der Polizei immer  
unübersichtlicher wird – und in Folge eher schädlich denn förderlich für das gesellschaftliche  
Zusammenleben ist (vgl. Pütter 1999; Feltes 1995).  
4
Die Kooperation von Polizei und StoP in Österreich  
Während das StoP-Projekt in Deutschland vornehmlich von sozialraumorientierten  
Trägerorganisationen umgesetzt wird, sind es in Österreich vor allem Gewaltschutzeinrichtungen.  
Jene Organisationen aus dem Gewaltschutz pflegen zumeist enge Kontakte mit der Polizei, während  
das bei sozialraumorientierten Vereinen eher nicht der Fall ist (vgl. S5: 3). Dieser Umstand beeinflusst  
also die Entwicklung der Kooperationen. Die Motivation für die Zusammenarbeit in Österreich ist  
der Wunsch nach direkterer Kommunikation und Informationsaustausch. Die Befragten vermuten  
zudem, dass sich die Polizei eine Entlastung, bessere Reputation und einen Vertrauensgewinn durch  
die Zusammenarbeit erhofft. Für die interviewten StoP-Mitarbeiterinnen sind die Sensibilisierung  
der Polizei und eine Unterstützung durch die polizeiliche Anwesenheit weitere wichtige Gründe für  
die Kooperation.  
Die Art der Zusammenarbeit reicht von der inhaltlichen Positionierung der Polizei  
gegen Partnergewalt (z.B. in Form von Unterstützungsplakaten für StoP) hin zu gegenseitigem  
Wissenstransfer und regelmäßigem Austausch. Gelegentlich werden Adressat*innen weitervermittelt  
und Fallbesprechungen durchgeführt. Aus ihrer parteilichen Haltung heraus wird von StoP-  
Mitarbeiter*innen in unterschiedlichen Kontexten immer wieder auf polizeiliche Missstände  
hingewiesen. Stellenweise treten StoP-Mitarbeiter*innen und Polizei-Beamt*innen aber auch  
gemeinsam im öffentlichen Raum auf und organisieren gemeinsame Veranstaltungen. An einem  
StoP-Standort kommt es darüber hinaus zu einer regelmäßigen polizeilichen Teilnahme an den  
StoP-Frauentischen. Die Zusammenarbeit wird von den Befragten sowohl positiv als auch negativ  
bewertet. So wird die Anwesenheit der Polizei bei StoP-Veranstaltungen teilweise als ein „kleiner  
Versöhnungsschritt“ beurteilt und als eine Bestätigung der Arbeit von StoP als „staatlich anerkannt“  
und „seriös“ wahrgenommen (vgl. F3: 12; F6: 12). Ebenfalls positiv wird die Aufklärung und  
Sensibilisierung der Polizei-Beamt*innen bewertet. Als negativ hingegen wird die abschreckende  
und einschüchternde Wirkung, die die Anwesenheit der Polizei womöglich erzeugt, betrachtet. Das  
geht auch mit der Befürchtung einher, dass StoP als „Vorhut der Polizei“ identifiziert werden und es  
infolgedessen zu einer Rollenvermischung in der öffentlichen Wahrnehmung kommen könnte (vgl.  
S6: 4).  
InsgesamtistdenmeistenBefragtendieRollederpolizeilichenInitiativeGEMEINSAM.SICHER  
unklar. Zum einen erscheinen die Aufgaben und die interne Organisation aufgrund eines fehlenden  
(öffentlich einsehbaren) Konzepts intransparent, zum anderen ist es schwierig, Informationen zu  
erhalten und Ansprechpersonen unkompliziert zu erreichen. In den Gesprächen hat sich gezeigt,  
dass es für die Bewertung der Zusammenarbeit zentral ist, ob die Polizei-Beamt*innen kritikfähig  
sind, weshalb eine gelingende Kooperation als äußerst personenabhängig wahrgenommen wird. Von  
den StoP-Mitarbeiterinnen und Teilnehmerinnen der Gruppendiskussion wird deshalb eindringlich  
eine umfassende Sensibilisierung der Polizei und eine intensivere Kooperation zwischen Polizei und  
StoP gefordert. Die Anwesenheit von informierten Nachbar*innen als Zeug*innen im Strafprozess  
wäre für einige Interviewte eine Möglichkeit, die Kooperation zu vertiefen (vgl. S6: 2; S2: 8). Darüber  
hinaus wird von einigen Interviewten eine konzeptuelle Ausrichtung des Projektes an Prinzipien der  
Transformative Justice vorgeschlagen.  
5
Die fachliche Haltung: drittes Mandat, Carceral Feminism und  
Transformative Justice  
Die Soziale Arbeit zeichnet sich durch eine gemeinsame Berufshaltung und gewisse Prinzipien aus,  
wie das Tripelmandat nach Silvia Staub-Bernasconi (2019). Das erste Mandat erhält die Soziale  
Arbeit von der Gesellschaft, der Trägerorganisation oder dem Staat, das zweite Mandat von ihren  
Adressat*innen. Das dritte Mandat wird ihr durch die Profession, basierend auf wissenschaftlicher  
Forschung und professioneller Ethik, verliehen (vgl. ebd.: 86f.). Die professionelle Ethik ist in  
den nationalen und internationalen Ethikkodizes der Berufsverbände, des ÖBDS und der IFSW,  
festgehalten und bezieht sich auf „die Menschenrechte unter besonderer Berücksichtigung von  
sozialer Gerechtigkeit“ (ebd.: 89). Das dritte Mandat unterzieht die anderen beiden Mandate  
einer kritischen Beurteilung und ermöglicht es Sozialarbeiter*innen, soziale Probleme sowie  
Rahmenbedingungen und Arbeitsaufträge im Rahmen ihrer Berufsausübung zu reflektieren und  
anzusprechen.  
Der Begriff Carceral Feminism bzw. Strafrechtsfeminismus beschreibt und kritisiert  
eine Position des weißen Mittel- und Oberschichts-Feminismus. Durch die Zusammenarbeit  
feministischer Projekte mit staatlichen Institutionen haben sich Positionen entwickelt, die die  
Ausweitung von Polizei, Gefängnissen und Strafrecht begrüßen (vgl. Monz 2019: 78). Jenen Theorien  
wird vorgeworfen, dass sie stark durch vorherrschende Machtverhältnisse der hegemonialen  
Männlichkeit und Heteronormativität geprägt sind. Feministische Perspektiven laufen hier also  
Gefahr, Geschlechterdimensionen zu simplifizieren, die Perspektiven weißer, privilegierter Frauen  
zu verallgemeinern und dadurch tradierte Geschlechterbilder fortzuschreiben, statt intersektionale  
Perspektiven einzubeziehen. Anstatt soziale und gesellschaftliche Probleme sowie ihre Ursachen  
– eine kapitalistische Ausbeutungsgesellschaft, die unterdrückte und diskriminierte Personen (wie  
feminisierte, queere, rassifizierte und arme Personen) besonders stark trifft – zu benennen und  
zu bearbeiten, wird versucht, Folgen und Effekte derselben innerhalb des Systems zu lösen (vgl.  
Künkel 2021). Angesichts einer scheinbaren Alternativlosigkeit von Punitivität (Straflust) durch Staat  
oder Community werden Investitionen in Polizeiarbeit (wie besser durchgreifende, ausgebildete und  
diversere Polizist*innen) und härtere Strafen gefordert und als vermeintliche Lösung interpretiert  
(vgl. ebd.; Benson/Nelson 2006: 101–109). Auch von einigen Interviewten wird eine stärkere  
Zusammenarbeit mit der Polizei gefordert. Die Polizei sei wichtig, wenn „eine Frau Unterstützung  
braucht oder weil ein Täter zur Verantwortung gezogen werden muss“ (S5: 6). Deshalb wird  
der Ausbau der Kooperation in den Punkten Weitervermittlung, Sensibilisierung, gemeinsames  
Auftreten, Positionierung und Unterstützung durch Polizei gefordert. Es stellt sich allerdings die  
Frage, ob eine bessere Gesellschaft entstehen kann, wenn die Polizei die zentrale Institution ist,  
die sich mit sozialen Fragen auseinandersetzt, und ob es nicht stattdessen mehr demokratische,  
soziale und kulturelle Teilhabe braucht, um polizeiliche Lösungen unnötig zu machen (vgl. Vitale  
2018: 29; Loick 2019: 115).  
„[M]eine Utopie ist, […] dass wir eine Gesellschaft sind, die keine repressiven Organe und  
Institutionen braucht, wie die Polizei oder Gefängnisse. Das ist eine Utopie, das weiß ich“ (S6:  
4). Auf die im Interview angesprochenen Utopie zielt auch das Konzept Transformative Justice.  
Dabei handelt es sich um den Versuch, Regelverstöße und Gewalt in einer Gemeinschaft selbst  
und ohne staatlich-polizeiliche Einmischung zu bearbeiten. Die grundlegende Annahme ist, dass  
Sicherheit, Gerechtigkeit und Ordnung, die durch staatliche Institutionen hergestellt werden, nicht  
allen gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen zukommen (vgl. Brazzell 2019: 18). Entstanden  
sind diese Überlegungen in queeren BIPoC -Communities in den USA, die besonders aggressiv  
poliziert wurden. Aus diesem Umstand heraus entwickelte sich ein Polizei- und Gefängnis-  
abolitionistischer Feminismus (vgl. Gruber 2020). In der Kooperation von StoP mit der Polizei  
zeigen sich Transformative-Justice-Vorstellungen beispielsweise, wenn polizeiliche Misstände  
aufgezeigt werden oder im Wunsch, informierte, (für)sorgende Nachbar*innenschaften zu etablieren  
(vgl. S5; S2). Ein Problem der Transformative-Justice-Methoden ist allerdings, dass sie bisher eher  
von kleinen Gruppen angewendet werden, um einzelne Personen oder die eigene Community zu  
transformieren, nicht aber gesellschaftliche Strukturen. Überdies resultieren die Versuche häufig  
darin, dass die Communities selbst nach neoliberalen Mustern polizieren und Machtverhältnisse  
reproduzieren. Mächtige Personen können sich dann eher der Verantwortung entziehen und „ihre  
Viktimisierungs-Claims gegenüber Marginalisierteren durchsetzen“ (Künkel 2021). Zudem bleiben  
der Widerspruch und die Herausforderung bestehen, dass der Staat ein Zeichen geben muss, „dass  
[Partnergewalt] nicht geduldet wird[,] und gleichzeitig müssen sich aber Polizei und Strafsystem  
auch verändern“ (S6: 9).  
Mit Transformative Justice existieren also Ideen, wie sowohl Partnergewalt jenseits von  
Überwachung und Bestrafung als auch Tendenzen eines Carceral Feminism begegnet werden  
können. Gewalt im sozialen Nahraum muss dann ursächlich und präventiv, statt reaktiv angegangen  
werden. Das bedeutet, dass sexistische Einstellungen und materielle Fragen rund um Wohnen  
ebenso berücksichtigt werden müssen wie die Frage, warum „Solidarität, Fürsorge und körperliche  
Nähe [ausschließlich] an Familie und Partner*innen-schaft“ (Künkel 2021) geknüpft werden.  
6
Fazit und Ausblick  
Die Darstellung hat deutlich gemacht, dass sich die Kooperation zwischen dem StoP-Projekt  
und der Polizei nicht nur als Folge eines allgemeinen Präventionstrends entwickelt hat, sondern  
sich vermutlich auch aufgrund der historisch gewachsenen, institutionalisierten Kooperation  
zwischen Sozialer Arbeit und Polizei im Zuge des Gewaltschutzgesetzes entwickelte. Neben der  
unzureichenden Auseinandersetzung der Sozialen Arbeit mit den Grundlagen der Prävention  
ist dieser Umstand – auch im Unterschied zur Entwicklung der StoP-Projekte in Deutschland –  
ein wichtiger Grund, warum es einer fachlichen Reflexion auf Grundlage von Parteilichkeit und  
Herrschaftskritik bedarf. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession erfordert eine klare reflexiv-  
parteiliche Haltung für die Adressat*innen. Wenn sich das StoP-Projekt in Österreich als soziales  
Projekt kritisch-politischer Praxis verstehen möchte, das durch reflexive Parteilichkeit im Sinne des  
dritten Mandats auf die Veränderung von Machtverhältnissen hinarbeitet, dann braucht es eine  
eindeutige Positionierung bezüglich der Kooperation mit der Polizei (vgl. Stövesand 2007: 135f.).  
Außerdem muss sich damit auseinandergesetzt werden, auf welche Zukunftsvision  
hingearbeitet werden soll. Wenn das Ziel ist, im Sinne von Carceral Feminism Gewalt gegen Frauen  
stärker zu polizieren, dann ist eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei durch gemeinsame  
öffentliche Veranstaltungen, bei denen auch das Image von und das Vertrauen in die Polizei  
verbessert werden, sinnvoll. Wenn Polizei-Beamt*innen im Umgang mit Betroffenen und hinsichtlich  
ihres Verständnisses für Gewalterfahrungen sensibilisiert werden sollen, dann braucht es womöglich  
eine stärkere Einbindung von Gewaltschutzeinrichtungen und Gemeinwesenarbeit in die polizeiliche  
Ausbildung, regelmäßige verpflichtende Seminare zur Auffrischung des Wissens sowie inhaltliche  
Fallbesprechungen bzw. Vernetzungstreffen mit Entscheidungsträger*innen. Wenn das Ziel aber im  
Sinne von Transformative Justice eine Gesellschaft ist, in der es keine Polizei und Gefängnisse mehr  
braucht und in der informierte Nachbar*innenschaften geschlechtsspezifische Gewalt verurteilen,  
dieser aktiv begegnen und sie gemeinschaftlich bearbeiten, dann stellt sich die Frage, welche  
Art der Zusammenarbeit es zwischen StoP und der Polizei überhaupt braucht. Denn unter den  
Bedingungen einer maskulinistisch, akademisch unreflektierten und nicht auf soziale Gerechtigkeit  
ausgelegten Polizei ist es fragwürdig, inwiefern eine valide und vertrauenswürdige Kooperation  
mit der Sozialen Arbeit und insbesondere einem herrschaftskritischen, emanzipatorischen und  
feministischen Projekt möglich sein kann.  
In diesem Sinne plädiere ich dafür, die Kooperation von StoP und der Polizei in Österreich in  
der Zukunft anders als gegenwärtig zu gestalten. Das gemeinsame Auftreten im öffentlichen Raum  
hat eher negative Auswirkungen auf das Bild und die Wahrnehmung von StoP, weshalb es ratsam  
ist, die Zusammenarbeit auf internen Austausch und Wissenstransfer zu beschränken. Das StoP-  
Projekt und die Soziale Arbeit dürfen nicht vereinnahmt werden und die Grenzen zur Polizei sollten  
nicht verwischen. Die Fachkräfte sollten sich die Fragen stellen: Für wen hat diese Kooperation  
einen Nutzen? Ist die Kooperation eher von Vor- oder Nachteil für die öffentliche Wahrnehmung der  
Sozialen Arbeit? Ist die Zusammenarbeit für die Lösung des Problems sinnvoll und im Sinne der  
Adressat*innen?  
Für die Zukunft sollten mit Blick auf eine weitere Professionalisierung verbindliche und  
klare Standards für die Zusammenarbeit zwischen StoP und der Polizei angestrebt werden. Dabei  
besteht die Möglichkeit, existierende Netzwerke der Gewaltschutzeinrichtungen zu nutzen, ohne  
dabei auf das grundsätzliche Ziel des StoP-Projektes, eine informierte Nachbar*innenschaft zu  
erzeugen, zu vergessen. Statt die Kooperation mit der Polizei auszubauen, könnte ein Austausch mit  
anderen Fachbereichen angestrebt werden, beispielsweise psychologischen und mediatorischen  
Beratungsangeboten, der Justiz sowie Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich, der  
Wohnungsvermittlung etc. Außerdem ist die Zeug*innenschaft von Nachbar*innen ein bisher zu  
wenig beachtetes und komplexes Thema, dem mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht werden  
könnte.  
Verweise  
i
Dabei handelte es sich um eine Beamtin in der Kriminalprävention der Landespolizeidirektion (P1), eine Beamtin, die für den Bereich  
„Gewalt in der Privatsphäre“ (GiP) (P2) zuständig ist, und einen Sicherheitskoordinator der Initiative GEMEINSAM.SICHER (P3).  
ii Die anonymisierten Kürzel der Interviewten verweisen auf die Rolle, in der sie befragt wurden, so steht S für StoP-Mitarbeiterinnen, P  
für Polizist*innen und F für Teilnehmerinnen der StoP-Frauentisch-Gruppendiskussion.  
iii  
Sozialarbeiterisch werden von Gewalt betroffene Personen proaktiv vom örtlichen Gewaltschutzzentrum und, wenn Minderjährige  
betroffen sind, auch von der Kinder- und Jugendhilfe kontaktiert. Die Gewalt ausübende Person muss eine Gewaltpräventionsberatung  
bei einer Beratungsstelle vereinbaren.  
iv  
In den Interviews wurde von den Befragten zumeist nicht weiter ausgeführt, was diese „gute Zusammenarbeit“, über die  
gesetzlich verpflichtende Weitervermittlung hinaus, ausmacht. Da dieser Punkt auch nicht zentral für die Beantwortung meiner  
Masterarbeitsforschungsfrage war, habe ich auch nicht nachgehakt.  
v Die Abkürzung BIPoC steht für „Black, Indigenous and People of Colour“.  
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Über die Autorin  
Clara Bauer, BA MA (sie/ihr)  
StudiumderKultur-undSozialanthropologieanderUniversitätWien(BA)undderSozialraumorientierten  
SozialenArbeitanderFachhochschuleCampusWien(MA). DerzeitigeTätigkeit:Projektkoordinatorin  
bei StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt, Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) in  
Wien.