Sarah Wallraff. Queer, obdachlos und abgewiesen. Die Wohnungslosenhilfe als Gatekeeperin. soziales_  
kapital, Bd. 30 (2025). Rubrik: ema. Wien. Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/  
30. Ausgabe 2025  
Hard-To-Reach or No Access?  
Queer, obdachlos und abgewiesen  
Die Wohnungslosenhilfe als Gatekeeperin  
Sarah Wallraff  
Zusammenfassung  
Queere Personen sind in einem überdurchschnittlichen Maß von Wohnungslosigkeit betroffen.  
Zugleich werden sie von der Wohnungslosenhilfe nicht ausreichend unterstützt und sind hier mit  
strukturellen Hürden, Diskriminierung und einem Mangel an queerspezifischem Wissen konfrontiert.  
Dieser Beitrag analysiert, inwiefern das Unterstützungssystem queere – und insbesondere  
ti*n – Personen exkludiert. Er plädiert für umfassende Verbesserungen auf programmatischer,  
einrichtungsbezogener und konzeptioneller Ebene, um Zugänge zu erleichtern, Schutzräume  
zu schaffen und diskriminierungsfreie, inklusive Strukturen zu etablieren. Im Mittelpunkt der  
Argumentation stehen die Erkenntnisse aus dem Positionspapier Queering der Wohnungslosenhilfe  
der AG Queere WWH.  
Schlagworte: obdachlos, Wohnungslosenhilfe, LGBTI*QNA+, queerfeindlich, transfeindlich,  
Diskriminierung, queerspezifisch  
Abstract  
Queer people are disproportionately affected by homelessness. Concurrently, they frequently lack  
adequate support from homelessness services and encounter structural impediments, including  
discrimination and a lack of queer-specific knowledge. This article examines the extent to which  
the support system excludes queer – particularly ti*n –individuals and advocates for comprehensive  
improvements at the programmatic, institutional, and conceptual levels. The objective of this  
initiative is threefold: to enhance accessibility, to create safer spaces, and to establish inclusive,  
non-discriminatory structures. The article is based on the findings presented in the position paper  
Queering der Wohnungslosenhilfe by the AG Queere WWH.  
Keywords: homeless, homeless sector, LGBTI*QNA+, queerphobia, transphobia, discrimination,  
queer  
1
Einleitung  
In Gesprächen mit Kolleg*innen und Entscheidungstragenden ist hinsichtlich des Ausbaus und der  
Schaffung queerspezifischer Angebote in der Wohnungslosenhilfe immer wieder zu hören, dass die  
bestehenden Einrichtungen in Österreich ohnehin „offen für alle sind“, dass „alle gleich behandelt  
werden“ und dass „Menschen so akzeptiert werden, wie sie sind“. Oberflächlich betrachtet ist  
dieser gute Wille durchaus löblich, das dahinterstehende Denken ist jedoch verkürzt: Es basiert  
auf der Verwechslung von Gleichberechtigung (equality) und Gerechtigkeit (equity). Erstere  
bedeutet, dass alle ungeachtet bestehender Unterschiede gleich behandelt werden. Die bloße  
Toleranz gegenüber Verschiedenheit reicht jedoch nicht aus, um wirksam zu helfen (vgl. Gaetz  
2017: 313): „In einer heterosexuellen Mehrheitsgesellschaft, in der Trans- und Queerfeindlichkeit  
weit verbreitet sind, genügt es nicht, dass LGBTI*QNA+ Personen in bestehenden Einrichtungen  
bloß geduldet werden.“ (AG Queere WWH 2024: 8) Gerechtigkeit geht daher über den Anspruch  
hinaus, alle gleich zu behandeln, und bezieht sich auf den Grundsatz der Fairness. Gerechtigkeit  
bedeutet demnach, die unterschiedlichen Grundvoraussetzungen von Menschen – ihre Privilegien  
und Diskriminierungserfahrungen – anzuerkennen und dafür zu sorgen, dass ihre Bedürfnisse  
entsprechend ihren spezifischen Erfahrungen und Umständen erfüllt werden. Gerechtigkeit erkennt  
also auch an, dass strukturelle Faktoren wie Rassismus, Sexismus, Queer- und Transfeindlichkeit  
existieren und zusätzliche Herausforderungen für die Betroffenen schaffen. Das bedeutet, dass  
im Sinne des Strebens nach Gerechtigkeit keine adäquate und effektive Unterstützung queerer  
Personen im Wohnungslosenbereich möglich ist, ohne deren erhöhte Vulnerabilität sowie deren  
spezifische Bedarfe zu berücksichtigen (vgl. Gaetz 2017: 313). Die queere Community ist dabei  
keine homogene Gruppe, da natürlich auch queere Personen unterschiedliche Erfahrungen machen  
und verschiedene Bedürfnisse haben (vgl. AG Queere WWH 2024: 7).  
Bisher gibt es keine Statistiken und kaum empirische Studien zu queeren obdach- und  
wohnungslosen Personen im deutschsprachigen Raum, weshalb ich mich in diesem Beitrag  
in erster Linie auf Publikationen aus dem anglo-amerikanischen Raum, Kanada und anderen  
europäischen Ländern stütze. Ein großer Teil der aktuellen Forschungsarbeiten konzentriert sich  
vorrangig auf obdach- und wohnungslose Jugendliche oder junge Erwachsene (vgl. Habringer/Wild/  
Bischeltsrieder/Scharf 2023: 9). In diesem Beitrag beziehe ich darüber hinaus Fachliteratur ein, die  
Personen aller Altersgruppen in den Blick nimmt. Grundsätzlich sind die Problemlagen international  
ähnlich gelagert und Lösungsansätze lassen sich an vielen Stellen auf die Wohnungslosenhilfe in  
Österreich übertragen. Studienübergreifend zeigt sich, dass queere – insbesondere trans, inter* und  
nicht-binäre – Personen überproportional häufig von Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffen und  
alsbesondersvulnerabelanzusehensind.ZudiesemErgebniskommtetwadiekürzlichveröffentlichte  
Studie Wohnungs- und Obdachlosigkeit von LSBTIQ+ Personen in Berlin (vgl. SenASGIVA 2024: 1,  
21) und die Befragung der Europäischen Region der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans  
and Intersex Association (ILGA-Europe) aus dem Jahr 2019. Letztere erhob, dass insgesamt 17%  
der LGBTI*QNA+ Personen und dabei 34% der inter* Personen, 26% der trans Frauen, 25% der  
trans Männer sowie 26% der nicht-binären Personen in Europa wohnungslos waren oder sind (vgl.  
FEANTSA/ILGA-Europe 2023: 3). Ebenso schätzt die European Federation of National Organizations  
working with the Homeless (FEANTSA), dass 0,2% der EU-Bevölkerung im Jahr 2023 entweder im  
Freien oder in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe lebte, während dies für 3,1% der queeren  
Personen zutraf (vgl. FEANTSA 2024: 2). Der Forschungsbericht LGBTIQ+ in der (niederschwelligen)  
Wiener Wohnungslosenhilfe schätzt die Zahl obdach- oder wohnungsloser LGBTI*QNA+ Personen  
in Wien auf maximal 50 Personen (vgl. Habringer et al. 2023: 13). Rechnerisch und aufgrund der  
Arbeits-Erfahrung in der Wiener Wohnungslosenhilfe geht die AG Queere WWH jedoch davon aus,  
dass mehr als 14 Mal so viele obdach- und wohnungslose queere Personen in Wien leben (vgl. AG  
Queere WWH 2024: 6).  
Diese Zahlen sprechen für sich und verdeutlichen die Prekarität queerer Personen. Zugleich  
nimmt die Diskriminierung und Gewalt gegenüber Queers weltweit zu, Europa wird zu einem immer  
gefährlicheren Ort für queere und insbesondere ti*n Personen (vgl. FRA 2024: 1). 2022 war mit  
steigenden Angriffen, Morden und zwei Terroranschlägen auf die LGBTI*QNA+ Community für  
diese das Gewalt-intensivste Jahr in Europa seit über einem Jahrzehnt. In Österreich sind die  
Hassverbrechen gegenüber LGBTI*QNA+ Personen 2023 um 20% gestiegen (vgl. BMI 2024: 89)  
und auch das Jahr 2025, in dem hierzulande ein Netzwerk der rechtsradikalen Szene aufgedeckt  
wurde, das wohl monatelang queerfeindlich motivierte körperliche Angriffe auf zahlreiche Personen  
verübt hat,i  
verheißt nichts Gutes (vgl. DÖW 2025). All das geschieht nicht in einem Vakuum. Solche  
Angriffe werden durch zunehmende Hassreden und das Erstarken der Rechten in Europa genährt  
und schaffen ein immer feindlicheres Klima für queere Personen. Als Folge verschlechtert sich auch  
die sozioökonomische Situation dieser Personengruppe, insbesondere durch Diskriminierung auf  
dem Arbeitsmarkt, finanzielle Unsicherheiten und die erhöhte Wahrscheinlichkeit, obdachlos zu  
werden (vgl. Stakelum 2023: 3).  
Trotz dieser negativen Entwicklungen rücken queere Lebenswelten verstärkt in den  
Fokus öffentlicher Debatten und gewinnen an Bedeutung im internationalen wissenschaftlichen  
Diskurs sowie in der Forschung. Immer mehr Länder setzen Angebote für die Zielgruppe und  
orientieren sich dabei an europäischen und globalen Entwicklungen (vgl. ebd.). In Österreich sind  
queerspezifische Angebote in der Wohnungslosenhilfe im Vergleich zu Ländern wie Kanada, Italien  
oder Frankreich noch kaum etabliert. Trotz offenkundigem Bedarf fehlen hier praktische Schritte zur  
adäquaten Versorgung und es gibt bisher wenige konkrete Verbesserungen (vgl. Verband Wiener  
Wohnungslosenhilfe 2023: 29).  
Die Unterstützungsangebote der Wohnungslosenhilfe in Österreich reichen von sehr  
niederschwelligen kurzfristigen Angeboten, wie Notschlafstellen, über langfristigere, aber befristete  
Unterbringungen, wie etwa in Chancenhäusern, bis hin zu dauerhaftem Wohnen durch Mobil  
betreutes Wohnen und Housing First. Letztere sind jedoch an Voraussetzungen wie den Anspruch  
auf Sozialleistungen und Perspektiven geknüpft, weshalb viele Personen keinen Zugang dazu  
haben. Innerhalb der Wohnungslosenhilfe in Österreich existieren einige wenige Einrichtungen,  
die offiziell oder inoffiziell als queersensibel und/oder offen für ti*n Personen gelten, der Großteil  
blendet die Existenz queerer Klient*innen und deren Bedarfe jedoch weitgehend aus. So gibt  
es – abgesehen von der Queer Base, die jedoch ausschließlich geflüchteten queeren Personen  
zugänglich ist – derzeit keine einzige queerspezifische Wohnungsloseneinrichtung in Österreich –  
weder im Beratungskontext noch als Unterkunft.  
2
Arbeitsgruppe Queere Wiener Wohnungslosenhilfe  
Die Notwendigkeit einer fachlichen Ausrichtung auf diese spezifische Zielgruppe zeigt sich sehr  
deutlich in der täglichen Praxis als Basismitarbeitende im Wohnungslosenbereich, aber auch  
mit Blick auf wissenschaftliche Publikationen. Die bestehende Versorgungslücke innerhalb der  
Wohnungslosenhilfe wird ebenfalls im Positionspapier Queering der Wohnungslosenhilfe der AG  
Queere WWH betont, das 2024 veröffentlicht wurde. Die AG Queere WWH – deren Teil ich bin  
– entstand aus der LGBTIQA+ Vernetzung der Wiener Wohnungslosenhilfe. Diese Vernetzung  
formte sich vor vier Jahren, um einen Austausch zwischen Basismitarbeitenden der Wiener  
Wohnungslosenhilfe über queere Wohnungslosigkeit zu ermöglichen. In diesem Rahmen hat  
sich die AG Queere WWH zusammengefunden, um die Aufmerksamkeit auf die Bedarfe queerer  
obdach- und wohnungsloser Personen zu lenken und um die Wohnungslosenhilfe auf allen Ebenen  
dahingehend zu verändern. Unser Wissen basiert auf praktischer Erfahrung in der Arbeit mit  
Klient*innen und vertiefte sich durch die theoretische Auseinandersetzung mit bestehenden Texten  
und Theorien. Wir alle definieren uns als queer und Allies (vgl. AG Queere WWH 2024: 5).  
Das Positionspapier dient als schriftliche Grundlage, um im fachlichen Diskurs ernst  
genommen zu werden sowie Forderungen an Träger, Fördergebende und Politik zu stellen. Es  
gibt Mitarbeitenden im Wohnungslosenbereich zudem eine Wissenssammlung und konkrete  
Empfehlungen an die Hand, mit denen sie Einrichtungen queerfreundlicher gestalten können.  
Durch die Breite der Forderungen und die Vielzahl der behandelten Themen, die zum Teil auch  
über die Wohnungslosenhilfe hinausgehen, bietet das Positionspapier auch wichtige Impulse  
für andere Handlungsfelder der Sozialen Arbeit (vgl. obds 2024). Seit der Veröffentlichung des  
Positionspapiers wurde dieses von großen Teilen der Wiener Wohnungslosenhilfe wahrgenommen  
und Elemente davon wurden umgesetzt. Durch Interviews, Vorträge, Workshops und Gespräche  
mit Entscheidungstragenden sowie alternative Methoden in Form von Bündnissen in der linken  
Szene, Social-Media-Präsenz und eine Sticker-Aktion gelingt es uns, unseren Anliegen auch über  
die Wohnungslosenhilfe hinaus Gehör zu verschaffen.  
3
Queer und abgewiesen  
In dieser Ausgabe von soziales_kapital geht es um die Frage: „Hard-to-reach or no access?“  
Doch was bedeutet das teils inflationär verwendete Label hard-to-reach überhaupt? Bei der  
Auseinandersetzung mit Hard-to-reach-Klient*innen geht es oft um die vermeintliche Schwierigkeit,  
mit diesen zu arbeiten. Dieser Fokus vermittelt jedoch den Eindruck, dass etwas mit den Betroffenen  
nicht stimmt, weshalb ihnen ein negatives Bild anhaftet. Allgemein und insbesondere in Bezug auf  
queere Klient*innen liegen die Schwierigkeiten aber zumeist nicht an den betroffenen Individuen,  
sondern im defizitären und diskriminierenden Unterstützungssystem: Sie sind nicht hard-to-  
reach, sondern ihnen wird vielfach schlichtweg der Zugang zu Unterstützung verwehrt. Nicht die  
Klient*innen sind also schwer zu erreichen, sondern die Wohnungslosenhilfe selbst. Dies muss  
festgehalten werden, um eine folgenschwere Verschiebung der Verantwortung zu vermeiden. Denn  
am Ende des Tages tragen wir Mitarbeitenden der Wohnungslosenhilfe und vor allem auch Träger,  
Fördergebende und Politik die Verantwortung für eine adäquate Unterstützung der Betroffenen (vgl.  
Mayrhofer 2012: 153).  
3.1 Fehlende queerspezifische Angebote  
Die Wohnungslosenhilfe in Wien – insbesondere im Bereich niederschwelliger Angebote – ist  
in der Regel binär organisiert: Es gibt getrennte Räume für Frauen und für Männer. Schon die  
Nichtexistenz von Räumen für Personen, die aus der normativen Zweigeschlechtlichkeit fallen, ist  
per se exkludierend. Denn damit haben ti*n Personen oft keinen Zugang zu Unterstützung und  
Unterkünften (vgl. AG Queere WWH 2024: 11).  
Auch wenn viele Mitarbeitende der Wiener Wohnungslosenhilfe versuchen, Ausnahmen  
und Zwischenräume für ti*n Personen zu schaffen, ist es de facto meist so, dass Betroffene sich  
entscheiden müssen, ob sie einen „Männerplatz“ oder einen „Frauenplatz“ wollen. Häufig werden  
sie auch von Einrichtungen abgewiesen, weil bspw. ihr Erscheinungsbild als ‚nicht weiblich genug‘  
für die Unterbringung in einer Frauennotschlafstelle angesehen wird. Oft besteht die unterschwellige  
und manchmal auch ausdrückliche Erwartung, dass eine Person ‚wie eine Frau aussehen‘ und sich  
‚weiblich‘ verhalten muss, um ein frauenspezifisches Angebot in Anspruch nehmen zu können (vgl.  
Asmussen 2023: 22). Was Frau-Sein und Weiblichkeit bedeutet, das unterliegt dabei der subjektiven  
Einschätzung der Diensthabenden. Eine betroffene trans Frau in Deutschland sagt dazu: „Wenn du  
es schaffst, in den Frauenbereich zu kommen, hast du den Schutz, wenn nicht, hast du halt Pech  
gehabt. FrauenräumesindgleichzeitigSchutzundAusgrenzung.(BAGWohnungslosenhilfe2021:2)  
Wenn Menschen nicht den gesetzten Normen entsprechen, kann es also zu Abweisung  
und Exklusion in der Wohnungslosenhilfe kommen. Hetero- und Cisnormativität in Kombination  
mit Diskriminierungserfahrungen und dem daraus resultierenden Misstrauen führen dazu, dass  
Betroffene zögern, Unterstützung durch das Sozialsystem in Anspruch zu nehmen. Queere  
Personen nehmen schnell wahr, ob ihre Abweichung von den bestehenden Geschlechts- und  
Sexualitätsnormen in einer Einrichtung als irritierend, abnorm oder unverständlich wahrgenommen  
wird (vgl. Asmussen 2023: 19).  
3.2 Unverständnis und fehlendes Wissen  
Der beschriebene willkürliche Umgang mit ti*n Personen hängt stark mit mangelndem Wissen  
und Verständnis für diese Zielgruppe zusammen. Basismitarbeitende verfügen oftmals nicht  
über die Fähigkeit und Kompetenz, mit Klient*innen über Thematiken wie sexuelle Orientierung,  
Geschlechtsidentität, Geschlechtsmerkmale und Geschlechtsausdruck zu sprechen (vgl. FEANTSA  
2023: 16). Sie sind „häufig entweder nicht geschult, nicht bereit oder nicht in der Lage dazu,  
Diskriminierungen zu unterbinden. Die spezifische, vulnerable Situation der LSBTIQ+ Personen  
wird in solchen Unterkünften häufig nicht gesehen oder ignoriert“ (SenASGIVA 2024: 80).  
Das unzureichende Wissen der Mitarbeitenden führt bei Betroffenen zu Ängsten vor  
Fehlinformationen, mangelnder Sensibilität und Fremd- oder Zwangsoutings. Zudem führen die  
Wissenslücken dazu, dass die Bedarfe queerer Klient*innen ausgeblendet und in Folge keine  
adäquaten Lösungen für deren weitere Versorgung, Unterbringung und Beratung gefunden werden.  
Queere Nutzer*innen werden somit unsichtbar gemacht und verlassen Wohnungsloseneinrichtungen  
oft schnell wieder, da sie sich unverstanden und zurückgewiesen fühlen oder aus diesen verdrängt  
werden. Als Konsequenz gehen sie besonders häufig Abhängigkeitsverhältnisse oder prekäre  
Wohnverhältnisse ein, um Diskriminierung und Gewalt in den Einrichtungen zu entgehen (vgl. Bauer/  
Pyne/Francino/Hammond 2013: 43; Asmussen 2023: 21).  
Fehlendes Wissen kann außerdem dazu führen, dass Betroffenen entscheidende Chancen  
verwehrt werden. In Bezug auf die Wiener Wohnungslosenhilfe lässt sich sagen, dass Zugänge  
stark vom Wissen und dem sozialen Netz der zuständigen Mitarbeitenden abhängen. So gibt es  
unserer Erfahrung als AG Queere WWH nach genug Sozialarbeitende, die nicht über die wenigen  
Plätze, die für ti*n Personen vorgesehen sind, informiert sind. Dies liegt zum Teil auch an fehlender  
Transparenz der bestehenden Angebote, bspw. werden die fünf ti*n Plätze, die seit letztem Jahr in  
den Chancenhäusern existieren, nicht wie der Rest der Chancenhaus-Plätze im Reservierungs-Tool  
angezeigt. Zusätzlich gibt es auch viele informelle Lösungen, die teils über persönliche Kontakte  
laufen und die nur von informierten Sozialarbeitenden angefragt werden können.  
Die gleiche Problematik besteht, wenn es um die Vermittlung von anderen Angeboten geht.  
So gab es kürzlich eine entscheidende Änderung bei der Zuweisung geförderter betreuter Wohn-  
plätze vom Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe (bzWo) in Wien. Ti*n Personen werden nun  
– ähnlich wie cis Frauen – automatisch vorgereiht und auf die Akut-Warteliste gesetzt (vgl. AG  
Queere WWH: 43). Außerdem wird bei bzWo-Anträgen auch die Zugehörigkeit zu weiteren  
Identitätskategorien des LGBTI*QNA+ Spektrums berücksichtigt, wobei erhöhte Vulnerabilität  
aufgrund der sexuellen Orientierung nach Prüfung zu einem Vorzug führen kann. Die Bewertung  
der Mitarbeitenden beim bzWO beruht allerdings großteils auf den Informationen, die sie von den  
antragstellenden Einrichtungen über den*die Nutzer*in erhalten. Hier gibt es wiederum genug  
Sozialarbeitende, die nichts von der ti*n Vorreihung wissen und dieses Kriterium daher nicht  
(ausreichend) im bzWO-Antrag ausführen.  
Queerspezifisches Wissen ist ebenso entscheidend, wenn es um die Vermittlung von  
medizinischen und psychologischen Angeboten geht. Wohnungs- und obdachlose Klient*innen  
haben grundsätzlich nur Zugang zu gender affirming care,ii wenn sie versichert sind, und sind  
außerdem oft abhängig vom Wissen und Bemühen des*r zuständigen Sozialarbeitenden, sie auf  
diesem komplizierten und bürokratischen Weg (Personenstandsänderung, therapeutischer und  
diagnostischer Prozess etc.) zu begleiten.  
3.3 Mangelnde Erfassungsmöglichkeiten  
Mangelnde Datenerfassungsmöglichkeiten können ein Grund für die Verwehrung von Zugang zum  
Unterstützungssystem für queere obdach- und wohnungslose Personen sein. Wenn eine Institution  
keine oder ungenaue Daten über die sexuelle oder Geschlechtsidentität erhebt, kann dies als  
„institutional erasure“ (Abramovich 2016: 88) bezeichnet werden, also die institutionelle Auslöschung  
von queeren Personen durch Maßnahmen und Praktiken, denen heteronormative und cisnormative  
Annahmen zugrunde liegen. Das ist unter anderem der Fall, wenn auf Formularen ausschließlich  
„männlich“ oder „weiblich“ auszuwählen ist und es kein entsprechendes Datenerfassungssystem  
gibt, in dem LGBTI*QNA+ Personen aufscheinen. Auf die Frage, wie viele queere Personen bei  
ihnen aufgetaucht sind, wissen Mitarbeitende in Institutionen der Wohnungslosenhilfe dann  
entweder keine Antwort oder sagen sogar aktiv, dass es bei ihnen keine queeren obdach- und  
wohnungslosen Personen gibt (vgl. FEANTSA/ILGA-Europe/True Colours United/Council of Europe  
2019: 16). Dies ist auch in den meisten Wohnungsloseneinrichtungen in Wien der Fall. In der Praxis  
führt das sogar zu Problemen bei der Reservierung von passenden Notschlafplätzen und dazu,  
dass queere Personen und ihre Bedürfnisse ignoriert und unsichtbar gemacht werden.  
3.4 Diskriminierung und Gewalt in Wohnungsloseneinrichtungen  
Diskriminierung und Gewalt innerhalb der Wohnungslosenhilfe stellen große Hindernisse beim  
Zugang dar. Laut der kürzlich veröffentlichten Studie Wohnungs- und Obdachlosigkeit von LSBTIQ+  
Personen in Berlin geben 49% der 179 befragten Personen an, dass in Angeboten der Berliner  
Wohnungslosenhilfe Bezeichnungen wie schwul, lesbisch und trans auf negative Weise verwendet  
wurden, bspw. durch Aussprüche wie „schwule Sau“, „Kampflesbe“, „Transe“ oder „Tunte“.  
35% berichten von gezielten Beschimpfungen von (vermuteten) queeren Personen, ebenso viele  
haben andere Arten von Diskriminierung gegenüber queeren Personen mitbekommen. 9% haben  
körperlicheGewaltund7%sexualisierteGewaltgegenüberqueerenPersonenerlebt(vgl.SenASGIVA  
2024: 41). Aufgrund dieser Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen nehmen queere Personen  
selten die Angebote der Wohnungslosenhilfe in Anspruch, wobei insbesondere ti*n Personen aus  
Scham und Angst vor Übergriffen und Diskriminierung abgehalten werden (vgl. ebd.: 53; BAG  
Wohnungslosenhilfe 2021: 2, 6). Diese negativen Erfahrungen sind nicht auf Berlin beschränkt,  
denn Betroffene in Wien haben in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe ähnliches erfahren und  
auch Untersuchungen aus Irland, Dänemark, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Kanada und  
den USA zeigen immer wieder, dass LGBTI*QNA+ Personen Diskriminierung und Gewalt innerhalb  
sozialer Einrichtungen erleben (vgl. Habringer et al. 2023: 19, 21; FEANTSA 2023: 3).  
Das Personal der Wohnungsloseneinrichtungen ist dabei selbst Teil des Problems. Denn  
neben Unverständnis und dem fehlenden Wissen über die Zielgruppe, geht zum Teil auch von  
Mitarbeitenden (verbale) Gewalt aus – Betroffene können Ablehnung und Feindseligkeit vonseiten  
des verantwortlichen Personals erfahren, obwohl dieses unterstützend zur Seite stehen sollte  
(vgl. SenASGIVA 2024: 80). So kommt es dazu, dass in Institutionen der Wohnungslosenhilfe  
Unterdrückung, Marginalisierung und soziale Ausgrenzung häufig aufrechterhalten oder sogar  
verstärktwerden(vgl.Abramovich2016:86).BetroffeneKlient*innenalshard-to-reachzubezeichnen,  
klingt vor diesem Hintergrund geradezu nach einer Verhöhnung. Es ist kein Wunder, dass Betroffene  
Wohnungsloseneinrichtungen angesichts derart schlechter Erfahrungen meiden. Und wir müssen  
uns vor Augen führen, was es bedeutet, wenn Personen sich auf der Straße sicherer fühlen als in  
einem Unterstützungssystem, das ihnen eigentlich Schutz gewähren sollte.  
4
How-to-reach  
Die Wohnungslosenhilfe ist für queere obdach- und wohnungslose Personen derzeit schwer  
erreichbar, weshalb sich die Frage nach dem how-to-reach stellt (siehe dazu: Niebauer 2015). Um  
dem Bedarf der Zielgruppe gerecht zu werden und eine diskriminierungssensible und inklusive  
Wohnungslosenhilfe zu schaffen, braucht es umfassende Veränderungen auf mehreren Ebenen:  
bei Einrichtungen, Trägerorganisationen und Fördergebenden. Wie das in der Praxis erfolgen kann,  
haben wir in unserem Positionspapier Queering der Wohnungslosenhilfe detailliert beschrieben –  
die konkreten Schritte können dort nachgelesen werden. Im Folgenden möchte ich ausgewählte  
Maßnahmen vorstellen, welche die Schaffung von LGBTI*QNA+ inklusiven Angeboten befördern  
können.  
4.1 Konzeptionelle und Handlungsebene  
Der Umgang und das Auftreten der Mitarbeitenden spielen eine entscheidende Rolle dabei, der  
ZielgruppeeinenleichterenZugangundeinmöglichstsicheresAnkommenzuermöglichen.Besonders  
wichtig ist eine diskriminierungsfreie, einfühlsame und respektvolle Grundhaltung (vgl. Doyle 2017:  
186). Maßnahmen für die Schaffung einer solchen Grundhaltung sollten bereits im Kontext der  
jeweiligen Ausbildung gesetzt werden. In Stellenausschreibungen sollte gezielt nach queeren oder  
queerfreundlichen Mitarbeitenden gesucht und deren Haltung im Onboarding abgefragt werden  
(vgl. AG Queere WWH 2024: 20, 24). Alle Mitarbeitenden sollten – ähnlich wie bei verpflichtenden  
Erste-Hilfe-Kursen – queerspezifische Schulungen durchlaufen; so kann eine diversitätssensible  
und diskriminierungskritische Haltung gefördert bzw. entwickelt werden. Um die erforderlichen  
Wissensstandards zu etablieren, ist eine Aufstockung des Fort- und Weiterbildungsbudgets für die  
Einrichtungen notwendig (vgl. ebd.: 24–25, 67).  
Die Schaffung eines queersensiblen und diskriminierungskritischen Umfelds muss auch  
auf Ebene des physischen Raums umgesetzt werden. Visuelle Gestaltung und Symbole prägen  
Räume maßgeblich mit. Um die in der jeweiligen Einrichtung praktizierte Haltung auf einen Blick  
zu verdeutlichen, sollten queere Symbole, etwa Pins mit Namen und Pronomen, Pride-Sticker oder  
Flaggen, gut sichtbar angebracht werden. Queers, die diese Räume betreten, können sich dadurch  
gesehen und akzeptiert fühlen (vgl. ebd.: 20).  
Träger und Einrichtungen sollten außerdem praxisnahe Leitbilder entwickeln, die vorgeben,  
wie Menschen innerhalb der Einrichtungen miteinander umgehen sollen. Darin muss eine klare  
Position gegen Diskriminierung bezogen werden. Das Leitbild sollte sich stets in der Arbeit, im  
Verhalten und in der Sprache der Mitarbeitenden widerspiegeln (vgl. ebd.: 19–20). Dafür braucht  
es auch Leitfäden für die Gesprächsführung und Dokumentation, die Orientierung und Sicherheit  
im Arbeitsalltag geben können. Ein Beispiel für einen hilfreichen Leitfaden ist etwa der Pronomen-  
Check, bei welchem dem Gegenüber die Möglichkeit gegeben wird, die bevorzugten Pronomen  
anzugeben. Zudem muss sichergestellt werden, dass alle schriftlichen Unterlagen, wie Datenschutz-  
und Betreuungsvereinbarung, in gendersensibler Sprache verfasst sind und die Möglichkeit bieten,  
verschiedene oder keine Pronomen zu wählen (vgl. ebd.: 21–22).  
DarüberhinausmüssenTrägerDokumentationssystemebereitstellen,dieeinegenderneutrale  
Erfassung von Daten ermöglichen und bestenfalls die Option bieten, neben behördlichen Daten den  
selbstgewählten Namen und das Geschlecht anzugeben, mit dem sich die Person identifiziert (vgl.  
ebd.: 66). Gewählte Namen und Pronomen sollten nach Abstimmung mit der betroffenen Person  
im Dokumentationssystem erfasst und Team-intern weitergegeben werden, um diskriminierende  
Ansprachen zu vermeiden. Auch für diese Angelegenheiten sind instruierende Leitfäden hilfreich  
(vgl. ebd.: 22). Des Weiteren müssen Formulare- und Zuweisungsscheine so inklusiv gestaltet  
sein, dass sie verschiedene Geschlechtsoptionen zur Wahl stellen. Dabei ist es wichtig, dass diese  
Optionen freiwillig gewählt werden können, denn niemand darf verpflichtet werden, eine bestimmte  
Auswahl zu treffen und dadurch potentiell zwangsgeoutet zu werden (vgl. ebd.: 42–43).  
Um sicherzustellen, dass queere Klient*innen in die für sie passenden Angebote – etwa mit  
offener und queersensibler Haltung – vermittelt werden können, ist außerdem eine klare und leicht  
zugängliche Übersicht über die aktuelle Angebotsstruktur der Wohnungslosenhilfe erforderlich (vgl.  
ebd.: 23, 69). Das Wissen über queerspezifische Angebote der Wiener Wohnungslosenhilfe wird  
momentan vor allem informell weitergegeben. Einrichtungen sollten ihre gelebte Aufnahmepolitik –  
voralleminBezugaufti*nPersonenjedochoffenlegenunddeutlichmachen,obbestimmteGruppen  
ausgeschlossen werden, bspw. wenn eine begonnene medizinische Transition Voraussetzung für  
den Zugang ist (vgl. ebd.: 23).  
4.2 Einrichtungs- und Angebotsebene  
In Wien stehen rund 1.000 zusätzliche Notschlafplätze des sogenannten Winterpakets aus-  
schließlich während der Wintermonate für ein halbes Jahr zur Verfügung. Die ganzjährige Öffnung  
der Notschlafstellen ist dringend notwendig. Vor allem für die besonders vulnerablen queeren  
Klient*innen sind sie unerlässlich, da sie auf ein gewisses Maß an Kontinuität und Schutz vor  
Stigmatisierung und Gewalt angewiesen sind. Langfristige Unterbringungen ermöglichen zudem  
eine fortlaufende medizinische und psychologische Betreuung, einschließlich der Unterstützung  
bei einer medizinischen Transition (vgl. ebd.: 44–45). Die Möglichkeit einer längeren Unterbringung  
braucht es auch in Chancenhäusern. Diese sind zwar im Gegensatz zu den meisten Notschlafstellen  
ganzjährig geöffnet, im Konzept der Chancenhäuser ist jedoch in der Regel eine dreimonatige  
zeitliche Befristung festgeschrieben; durch Abklärungsdruck kommt es immer wieder zu kürzeren  
Aufenthalten (vgl. Diebäcker/Hierzer/Stephan/Valina 2021: 28–29).  
Queerevorallemti*nKlient*innenmüssenzudemeinMitspracherechtbeiderPlatzzuteilung  
in Unterbringungen bekommen. Sie dürfen nicht basierend auf ihrem äußeren Erscheinungsbild bzw.  
der subjektiven Einschätzung von Mitarbeitenden oder dem im Ausweis vermerkten biologischen  
Geschlecht automatisch einer Frauen- oder Männerunterkunft zugewiesen werden. Es sollte den  
Betroffenen ermöglicht werden, selbst zu entscheiden, welchem Raum sie sich zugehörig fühlen  
und in welchem sie sich sicherer fühlen. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass trans Männer unter  
bestimmten Voraussetzungen einen Frauenplatz bevorzugen, da sie dort evtl. weniger Angst vor  
Übergriffen haben, ebenso wie es verständlich ist, wenn trans Frauen einen Männerplatz wählen,  
um Ausschluss und Diskriminierung durch cis Frauen zu entgehen. Wenn es separate Zimmer oder  
Bereiche für queere Personen gibt, bedeutet „Wahlmöglichkeit“ zudem, dass queere Klient*innen  
selbst entscheiden, ob sie diese nutzen möchten (vgl. Pyne 2011: 133; AG Queere WWH 2024: 46).  
In Wohnungsloseneinrichtungen werden, sofern vorhanden, Küchen sowie Sanitär- und  
Aufenthaltsräume mit anderen Nutzer*innen geteilt. Solche Räume der Begegnung stellen immer  
auch eine Gefahr für vulnerable Personengruppen dar. Es braucht deshalb eine durchdachte  
räumliche Aufteilung, etwa in bereits bestehenden Einrichtungen eigene Bereiche für queere und  
insbesondere ti*n Personen wie bspw. Gebäudeflügel oder Stockwerke (vgl. AG Queere WWH  
2024: 47). Außerdem braucht es Zugang zu geschlechtsneutralen Sanitärräumen mit Privatsphäre.  
Duschen in Wohnungsloseneinrichtungen sind meist Gemeinschaftsduschen, die keine Privatsphäre  
und somit keinen Schutz bieten. Viele ti*n Personen fürchten die Sichtbarkeit, die mit dem Nacktsein  
in Gemeinschaftsduschen verbunden ist, da sie in derlei Räumen oft Diskriminierung oder Gewalt  
erlebt haben. Die Angst vor negativen Erfahrungen sorgt häufig dafür, dass Betroffene Einrichtungen  
meiden oder Sanitärräume nicht nutzen (vgl. Tobisch 2019: 78; AG Queere WWH 2024: 37). Aus  
diesem Grund sollten zumindest abschließbare Duschkabinen mit einem Umkleidebereich innerhalb  
der Kabine zur Verfügung stehen (vgl. Habringer et al. 2023: 29). Noch sicherer sind Einzelduschen  
in separaten, abschließbaren Räumen. Die meisten Wohnungsloseneinrichtungen haben außerdem  
geschlechtsspezifische WCs. Es ist wichtig zu prüfen, ob diese durch All-Gender-Toiletten ergänzt  
werden können. Für Gender-nonkonforme und nicht-binäre Menschen würde dies den Stress bei  
der Toilettenwahl auflösen (vgl. FEANTSA 2023: 9).  
Klar ist, dass die Standards – besonders in der niederschwelligen Wohnungslosenhilfe –  
grundsätzlich verbessert werden müssen, um den Bedürfnissen der Klient*innen gerecht zu werden.  
Ohne Rückzugsräume sind vor allem ti*n Personen ständigem Druck und Gefahr ausgesetzt. Zudem  
ist eine körperliche Transition, also die Einnahme von Hormonen oder eine geschlechtsangleichende  
Operation, ohne Privatraum kaum möglich. Eine Transition wird demnach meist durch die  
Wohnungslosigkeit bzw. die Struktur der Einrichtungen be- und verhindert (vgl. Habringer et al.  
2023: 28, 32; AG Queere WWH 2024: 31, 48). Um die Sicherheit für queere und insbesondere  
ti*n Personen zu erhöhen und gegebenenfalls eine medizinische Transition zu ermöglichen, sollten  
diesen Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich zur Verfügung gestellt werden (vgl. AG Queere  
WWH 2024: 49).  
Besser als die Unterbringung in temporären Unterkünften wie Notquartieren und  
Chancenhäusern ist in jedem Fall – je nach Bedarf – ein langfristiger Wohnplatz in Form eines  
stationär betreuten Wohnens oder dauerhaftes Wohnen in einer eigenen Wohnung durch Mobil  
betreutes Wohnen bzw. Housing First. Diese Wohnplätze werden in Wien vom bzWO gefördert  
und haben strenge Zugangsvoraussetzungen, welche die meisten obdach- und wohnungslosen  
Personen nicht erfüllen können. Für queere nicht-anspruchsberechtigte Personen etwa aus EU/  
EWR und Drittstaaten braucht es aufgrund ihrer besonderen Gefährdung die prinzipielle Möglichkeit  
von bzWO-Förderbewilligungen, unabhängig davon, ob sie die allgemeinen Förderkriterien erfüllen  
(vgl. ebd.: 44).  
Des Weiteren sollten in der Wohnungslosenhilfe queerspezifische Freizeit- und  
Aktivierungsangebote etabliert werden. Angebote die allen – unabhängig von Gender, Sex und  
Begehrenoffenstehen,etwaderBesucheinesqueerenMuseums,einesqueerenKinofilmsodereiner  
Drag-Performance, können die Akzeptanz gegenüber der Zielgruppe fördern und Aufklärungsarbeit  
leisten. Daneben braucht es aber auch Angebote, die speziell für die queere Community gedacht  
sind, um diese zu stärken und Raum für Austausch zu schaffen. Ein Beispiel dafür können FI*NTA+  
Zeiten sein, bei denen bspw. Tageszentren für einen gewissen Zeitraum ausschließlich FI*NTA+  
Personen zugänglich sind (vgl. ebd.: 38–39). Darüber hinaus ist es sinnvoll, Kleiderausgaben  
geschlechtsneutral zu gestalten. So kann Klient*innen die Möglichkeit gegeben werden, selbst zu  
wählen, was sie tragen möchten, unabhängig von gesellschaftlichen Rollenzuschreibungen und  
dem binären System von sogenannter Frauen- und Männerkleidung (vgl. ebd.: 40).  
4.3 Programmebene  
Um positive Veränderung zu ermöglichen, ist es in einem ersten Schritt wesentlich, dass Träger  
und Fördergebende die Zielgruppe wahrnehmen und als besonders vulnerabel und schutzbedürftig  
anerkennen (vgl. ebd.: 67). Zudem ist eine klare Positionierung der Fördergebenden und Träger  
erforderlich, bspw. in Form eines Inclusion Statements, das Werte und Haltung definiert sowie  
Diskriminierungskritik und Gerechtigkeit betont (vgl. FEANTSA 2023: 9; AG Queere WWH 2024:  
66–67).  
Es braucht außerdem die Bereitschaft von Trägern, Konzepte zu entwickeln, in denen  
LGBTI*QNA+ Personen mitgedacht werden. Fördergebende müssen die Nachfrage nach  
entsprechenden Plätzen ermitteln und den Ausbau bestehender sowie neuer Angebote unterstützen,  
etwa durch das Bereitstellen von Fördermitteln. Dabei müssen einerseits die bestehenden Angebote  
queersensibler und inklusiver gestaltet werden. Andererseits ist die Schaffung von dezidiert  
queerspezifischen Einrichtungen mit entsprechend geschulten Fachkräften dringend notwendig  
(vgl. AG Queere WWH 2024: 67–68; SenASGIVA 2024: 80). Aufgrund schlechter Erfahrungen haben  
queere obdach- und wohnungslose Personen Hemmungen, bestehende Unterstützungsangebote  
anzunehmen (vgl. Asmussen 2023: 23). Queerspezifische Einrichtungen können einen Safer  
Space schaffen, in dem es zu weniger Diskriminierung und queerfeindlichen Übergriffen durch  
Mitarbeitende sowie andere Klient*innen kommt (vgl. AG Queere WWH 2024: 33). Fördergebende  
sollten deshalb nicht nur den Ausbau bestehender Angebote unterstützen, sondern auch Anreize  
für die Entwicklung neuer, zielgruppenspezifischer Projekte und Einrichtungen schaffen, bspw. in  
Form entsprechender Förderrichtlinien und Qualitätsstandards (vgl. ebd.: 68).  
An dieser Stelle ist auch die Politik gefragt, gezielt Maßnahmen zu ergreifen, um LGBTI*QNA+  
Personen in der Wohnungslosenhilfe zu adressieren und ihnen angemessene Unterstützung zu  
bieten. Um die ohnehin angespannten Ressourcen im Wohnungslosenbereich nicht weiter zu  
überlasten, braucht es dringend ausreichende und langfristige Finanzierung aus öffentlicher Hand  
(vgl. Verband Wiener Wohnungslosenhilfe 2023: 29).  
5
Conclusio  
Hinsichtlich der Versorgung queerer obdach- und wohnungsloser Personen versagt die  
Wohnungslosenhilfe in Österreich derzeit und kann als Gatekeeperin bezeichnet werden. Dass  
es obdach- und wohnungslosen LGBTI*QNA+ Personen schwerfällt, Unterstützung durch die  
Wohnungslosenhilfe zu erhalten, liegt nicht an den Betroffenen, sondern am Unterstützungssystem  
selbst, das für diese Zielgruppe unzureichend ist. Einrichtungen sind nicht auf die Existenz queerer  
obdach- und wohnungsloser Menschen ausgelegt, weshalb Betroffene oft zusätzliche Schritte  
unternehmen und Hürden überwinden müssen, um Unterstützung zu erhalten. Die Möglichkeit  
einer Unterbringung, einer Wohnung und von medizinischer Versorgung ist vom individuellen  
Wissen der zuständigen Mitarbeitenden abhängig. Fehlt diesen queerspezifisches Fachwissen,  
kann das weitreichende Konsequenzen für Betroffene haben und faktisch zu Exkludierung  
führen. Diese Faktoren sowie die bestehende queerfeindliche Diskriminierung und Gewalt in  
Wohnungsloseneinrichtungen führen dazu, dass LGBTI*QNA+ Personen entweder gar nicht im  
Unterstützungssystem auftauchen oder nicht adäquat versorgt werden – eine Situation, die obdach-  
und wohnungslose ti*n Personen besonders hart trifft (vgl. Ohms 2019: 100; Pyne 2011: 129).  
SämtlicheAkteur*innenderWohnungslosenhilfeBasismitarbeitende,Einrichtungsleitungen,  
Träger sowie Fördergebende – müssen Verbesserungen durchführen und Barrieren reduzieren,  
um queeren Menschen sichere und akzeptierende Räume zu bieten. Ein wesentlicher Teil dessen  
besteht darin, eigene queerspezifische Angebote zu schaffen, so wie es zunehmend in anderen  
Ländern Europas, Kanada und den USAiii geschieht. Österreich bildet hier ein Schlusslicht bei  
gleichzeitig hohem Handlungsbedarf.  
Ich plädiere daher für das Commitment, obdach- und wohnungslose LGBTI*QNA+ Personen  
in Österreich – im Sinne der Gerechtigkeit – adäquat und bedarfsorientiert zu unterstützen.  
Die Existenz queerer Klient*innen darf nicht länger ignoriert werden und alle Akteur*innen der  
Wohnungslosenhilfe – und der Politik – müssen sich aktiv mit dieser Zielgruppe auseinandersetzen  
und Verantwortung übernehmen. Die bestehenden Barrieren, die die ohnehin schon schwierigen  
Bedingungen für marginalisierte queere obdach- und wohnungslose Personen weiter verschärfen,  
müssen beseitigt werden. Das heteronormative und binäre System der Wohnungslosenhilfe muss  
radikal hinterfragt und transformiert werden. Es braucht queersensible, intersektionale Ansätze,  
von denen ausgehend Schutz, Teilhabe und ein gerechterer Zugang möglich werden. Denn die  
Wohnungslosenhilfe und sicherer Wohnraum sollten für alle erreichbar sein, die darauf angewiesen  
sind. Wohnen ist ein Menschenrecht und darf nicht als Privileg nur jener gehandhabt werden, die in  
bestehende Normen passen!  
Verweise  
i Es gilt die Unschuldsvermutung.  
ii Gender affirming care umfasst soziale, psychologische und medizinische Maßnahmen wie bspw. Beratung, Hormonersatzbehandlung  
oder geschlechtsangleichende Operation, um die Geschlechtsidentität einer Person zu unterstützen und zu bekräftigen, wenn diese mit  
dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht in Konflikt steht (vgl. WHO o.J.).  
iii Gleichwohl verspricht die Regierung Trump nichts Gutes für die Zukunft dieser Angebote.  
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Über die Autorinnen  
Sarah Wallraff (sie/ihr), BA, BA, BA  
Studium der Europäischen Ethnologie, Geschichte und Sozialen Arbeit. Derzeit Sozialarbeiterin  
in einem Tageszentrum für Obdach- und Wohnungslose in Wien. Teil der AG Queere WWH und  
Mitautorin des Positionspapiers. Aktivistin im Kampf für die Rechte von (queeren) Obdach- und  
Wohnungslosen.