Kathrin Bereiter. Doing Gender im Maßnahmenvoll-zug. Eine empirische Spurensuche. soziales_kapital, Bd. 31 (2025). Rubrik: ema.  
31. Ausgabe, 2025  
Geschlechtergerechtigkeit  
Doing Gender im Maßnahmenvollzug  
Eine empirische Spurensuche  
Kathrin Bereiter  
Zusammenfassung  
Im österreichischen Straf- und Maßnahmensystem sind weibliche Untergebrachte eine Minderheit,  
weshalb auch die Norm des Systems männlich ist. Ausgehend von dieser Beobachtung wird im  
Beitrag und auf Basis mehrerer qualitativer Studien und theoretischer Reflexionen untersucht, wie  
Gender im österreichischen Maßnahmenvollzug im Sinne eines Doing Gender hergestellt wird.  
Eine empirische Spurensuche macht deutlich, dass weibliche Insass*innen als emotional, impulsiv  
oder manipulativ konstruiert werden, wobei derlei geschlechterstereotype Zuschreibungen durch  
institutionelle Strukturen und alltagspraktische Routinen verfestigt werden. Trotzdem wehren sich  
betroffene Frauen in ihren Narrationen gegen diese Fremddefinitionen. Im Beitrag wird gezeigt, dass  
der Maßnahmenvollzug kein genderneutraler Raum ist, sondern eine binäre Geschlechterordnung  
hervorbringt, die systemimmanent ist.  
Schlagworte: Doing Gender, Frauen, Geschlechterverhältnisse, Maßnahmenvollzug  
Abstract  
Within the Austrian penal and correctional system, female inmates constitute a statistical minority,  
thereby indicating that the system’s norms are predominantly male. This article therefore examines  
on the basis of several qualitative studies and theoretical reflections, how gender is constructed in  
the Austrian correctional system in the sense of doing gender. An empirical exploration reveals that  
female inmates are often constructed as emotional, impulsive, or manipulative, with such gender-  
stereotypical attributions being reinforced by institutional structures and everyday routines. However,  
the women affected resist these external definitions in their narratives. The article demonstrates  
that the forensic system is not a gender-neutral space; rather, it produces a binary gender order  
that is inherent to the system.  
Keywords: doing gender, women, gender relations, enforcement of measures  
1
Einleitung  
Gender-Fragen sowie geschlechtergerechte Perspektiven sind professionshistorisch in der  
Sozialen Arbeit verankert und haben bis heute nicht an Relevanz verloren (vgl. Brückner 2017;  
Bütow/Munsch 2012; Ehlert 2012). Der Frauenanteil im Sozialbereich liegt bei etwa zwei Drittel:  
Laut Statistik Austria (2023) waren im Jahr 2023 insgesamt 443.100 Arbeitnehmer*innen im  
Gesundheits- und Sozialbereich tätig, davon 96.700 Männer, was einem Anteil von ca. 22%  
entspricht. Der geringe Männeranteil ist im deutschsprachigen Raum seit den frühen 2000er Jahren  
Gegenstand von Debatten. Diese zielen primär auf eine Erhöhung des Männeranteils in gesundheits-  
und sozialbezogenen Professionen. Der damit verbundene „Problematisierungsdiskurs“, der „die  
mehrheitliche Beteiligung von Frauen in der Sozialen Arbeit zu einem defizitären Zustand erklärt,  
[lenkt davon ab], dass Männer in der Sozialen Arbeit durchaus vertreten […] und seit jeher vor  
allem in leitenden Positionen, in der Hochschulbildung und in administrativen Tätigkeiten“ (Ganß  
2020: 57) präsent sind. Auch das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS) stellt in seinem  
Monitoringbericht zu Gender und Arbeitsmarkt fest, dass der Männeranteil in der Sozialarbeit  
aufgrund der zunehmenden Akademisierung und eines sich wandelnden Männerbildes zwar steige,  
was grundsätzlich positiv zu bewerten sei. Allerdings gehe dieser Anstieg mit der Tendenz einher,  
dass Männer verstärkt Führungspositionen einnehmen, die ansonsten Frauen besetzen würden  
(vgl. Putz/Gaubitsch 2013: 107). Die Auseinandersetzung mit Geschlechterverhältnissen in der  
Sozialen Arbeit reicht weit über diese jüngeren Debatten zur Akademisierung hinaus: Bereits in  
den 1920er Jahren engagierten sich Männer „gegen die einseitige weibliche Definition der Sozialen  
Arbeit“ (Böhnisch 2020: 47). Für den vorliegenden Beitrag von besonderer Relevanz ist, dass sich  
diese „‚männliche‘ Praxis“ maßgeblich aus der „überwiegend männlichen Jugendbewegung in der  
Arbeit mit […] Strafgefangenen“ (ebd.: 51) heraus entwickelte.  
Die Bedeutung von Geschlechtsidentitäten und -zugehörigkeiten zeigt sich auch heute noch  
deutlich im Handlungsfeld der Straffälligenhilfe: Mit Stichtag 01.01.2025 befanden sich gesamt  
9.657 Insass*innen in österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzugsanstalten. Davon wurden 681  
als weiblich registriert, was einem Anteil von rund 7% der Gefangenenpopulation entspricht (vgl.  
BMJ 2025). Im Maßnahmenvollzug, in dem psychisch kranke Straftäter*innen untergebracht und  
behandelt werden, liegt der Frauenanteil mit rund 15% zwar deutlich höher, dennoch bleiben Frauen  
unterrepräsentiert. Zur Geschlechterverteilung des Personals im Straf- und Maßnahmenvollzug  
existieren für Österreich keine öffentlich zugänglichen Daten. Eine Beobachtung auf der Grundlage  
eigener beruflicher Erfahrungen als frühere Sozialarbeiterin und als heutige Lehrende und  
Forschende in diesem Bereich ist, dass der Männeranteil im Personal höher zu sein scheint als  
in anderen Feldern der Sozialen Arbeit. Dieser persönliche Eindruck kann durch exemplarische  
Analysen gestützt werden:  
Im Jahr 2014 wurde vom Bundesministerium für Justiz eine Expert*innengruppe eingerichtet,  
diedenReformbedarfimSystemdesMaßnahmenvollzugserhob. Vondenbestellten22Expert*innen  
der Arbeitsgruppe waren – den veröffentlichten Namen nach – vier Personen weiblich (vgl. BMJ  
2015: 37–38). In den eingerichteten Unterarbeitsgruppen finden sich gesamt sechs Frauen und 45  
Männer. Dies bedeutet einen Frauenanteil von knapp 15%. Ein weiteres Beispiel ist das Studium  
Soziale Arbeit an der FH OÖ Campus Linz. Im Bachelorstudiengang ist Straffälligenhilfe Teil des  
Curriculums, wobei die Lehrveranstaltungen in diesem Feld zu über 70% von Männern abgehalten  
werden. Im Gegensatz dazu lehren im Handlungsfeld Familiensozialarbeit zu 65% Frauen.  
Beide Beispiele legen nahe, dass geschlechterstereotype Zuschreibungen auch innerhalb  
der Sozialen Arbeit vorzufinden sind – einer Profession, die als ein „Frauenberuf unter männlicher  
Regie entstanden ist“ (Bereswill/Ehlert 2012: 92). Die Straffälligenhilfe wird als ‚harte‘, ‚konfliktreiche‘,  
‚autoritätsbetonte‘ Praxis wahrgenommen und ist männlich codiert. Familiensozialarbeit  
hingegen gilt als „(Für)Sorgearbeit“ (Schimpf 2023: 361) und somit ‚unterstützungsorientiert‘ und  
‚beziehungszentriert‘, sie ist also weiblich konnotiert. In diesem Sinne stellt auch Ehlert (2012)  
fest, dass „Handlungskonzepte der Sozialen Arbeit mit gesellschaftlichen Vorstellungen von  
Geschlecht verknüpft sind. So werden beispielsweise […] Gewalt und Delinquenz mit Männlichkeit,  
die Vernachlässigung von kleinen Kindern mit Weiblichkeit [...] verbunden“ (ebd.: 5). Auch der  
österreichische Maßnahmenvollzug agiert nicht genderneutral, vielmehr ist er strukturell auf  
männliche Insassen ausgerichtet. Denn wie die dargestellten Zahlen zeigen, sind Insassinnen  
in diesem Feld statistisch unterrepräsentiert, was sich schlussendlich in der institutionellen  
Ausgestaltung niederschlägt.  
Die einleitenden Ausführungen machen deutlich, dass gesellschaftliche Geschlechter-  
praktiken im justiziellen System im Sinne eines ‚Doing Gender‘ hergestellt werden (vgl. West/  
Zimmerman 1987). Doing Gender bezeichnet die tagtäglich stattfindende Hervorbringung von  
Geschlecht durch Interaktionen, Routinen und institutionelle Praktiken. Von dieser Beobachtung  
ausgehend ergründet der Beitrag, welche Rolle die soziale Differenzkategorie Gender im  
Maßnahmenvollzug spielt und wie das Doing Gender in diesem Zwangssystem realisiert wird.  
Dabei wird explizit die Situation von Frauen fokussiert. In einem ersten Schritt wird geklärt,  
welchen theoretischen und empirischen Daten diesbezüglich analysiert werden (Kapitel 2). Darauf  
aufbauend wird das Doing Gender im Kontext Maßnahmenvollzug (Kapitel 3) als personelle (3.1)  
und institutionelle (3.2) Praxis beschrieben. Der Beitrag schließt mit einem Fazit, welches die  
Möglichkeiten eines Undoing Gender im Maßnahmenvollzug auslotet.  
2
Theoretische und empirische Spurensuche nach Doing Gender im  
Maßnahmenvollzug  
Vorausgeschickt sei, dass in diesem Beitrag Gender im Sinne Judith Butlers (1991; 1997) verstanden  
wird. Das bedeutet, dass Geschlecht nicht als natürliches, biologisches Merkmal oder ‚innere‘  
Identität einer Person verstanden wird, sondern als ein Kulturprodukt, das durch (heteronormative)  
Diskurse hervorgebracht und durch permanente Wiederholung performativer Praktiken stabilisiert  
wird. Das berühmteste Beispiel dafür ist die Geburt eines Kindes. Bereits hier kommt es zur  
Anrufung des Geschlechts durch den performativen Sprechakt der „ärztlichen Interpellation“:  
„Es ist ein Mädchen!“ (Butler 1997: 29). In diesem Moment wird dem Subjekt ein Geschlecht  
zugewiesen, wodurch es in eine binäre Geschlechterordnung eingegliedert wird. Dieser Vorgang  
markiert jedoch keinen Abschluss, sondern vielmehr den Beginn eines kontinuierlichen Prozesses.  
Erst durch die ständige Wiederholung kulturell normierter Geschlechterpraktiken verfestigt sich die  
Wirkung dieser Zuweisung. Geschlecht ist somit kein natürlicher Sachverhalt, sondern ein realer  
Effekt hegemonialer Diskurse.  
In diesem Sinne ist auch das Konzept von Doing Gender zu verstehen, wie es von West  
und Zimmerman entworfen wurde: Geschlecht wird auch hier nicht als essenzielle Eigenschaft,  
sondern als sozial und kulturell hergestelltes Verhältnis begriffen. Gender wird als „a routine  
accomplishment embedded in everyday interaction“ (West/Zimmerman 1987: 125), also als eine  
regelmäßig vollzogene soziale Praxis konzeptualisiert. Die Aufmerksamkeit richtet sich explizit auf  
die institutionelle Ebene: „When we view gender as an accomplishment, an achieved property of  
situated conduct, our attention shifts away from matters internal to the individual and focused on  
interactional and ultimately, institutional areas“ (ebd.: 126). Gerade dieser institutionelle Blick ist für  
Auseinandersetzungen mit dem Maßnahmenvollzug relevant.  
Doing Gender Prozesse lassen sich nicht nur auf interaktiver und institutioneller Ebene  
beobachten. Auch in der kriminologischen Forschung wird Gender in einer bestimmten Art und  
Weise thematisiert. Wenn von Kriminalität gesprochen wird, bleibt das Geschlecht in der Regel  
unbenannt, außer es wird explizit auf die sogenannte ‚Frauenkriminalität‘ fokussiert. Anhand der  
begrifflichen Unterscheidung ist zu erkennen, dass die Norm der Kriminalität männlich ist und  
Frauenkriminalität deren Abweichung (vgl. Minnich 1994; Mischau 2003; Smaus 2020a). In der  
Bezeichnung Frauenkriminalität treffen die soziale Konstruktion von Kriminalität und die soziale  
Konstruktion von Geschlecht aufeinander: „Women‘s crime is often ‚double devinat‘ – both a crime  
violation and a violation of gender expectations“ (Miller 2014: 25). Diesen Zusammenhang attestiert  
auch Seus (2002: 87) für den deutschsprachigen Diskurs. Sie führt aus, dass gewalttätige junge  
Frauen eine „doppelte Stigmatisierung“ erfahren, da sie nicht nur strafrechtliche Normen verletzen,  
sondern auch „die Grenzen einer akzeptierten Weiblichkeit sprengen“. Erst ab den 1970er Jahren  
etablierten sich feministische Perspektiven in der Kriminologie. Diese kritisierten nicht nur ein  
diskriminierendes Frauenbild, sondern machten auch auf die Unsichtbarkeit von Frauen in der  
Forschung aufmerksam (vgl. Seus 2002: 89). Diese fehlende Sichtbarkeit besteht in Bezug auf  
psychisch kranke Straftäterinnen bis heute fort.  
Eine Schlagwortsuche nach „Frauen im Maßnahmenvollzug“ im österreichischen  
Bibliothekenverbund lieferte im März 2024 zunächst 107 Treffer. Bei genauer Sichtung zeigte sich,  
dass lediglich neun der gelisteten Publikationen tatsächlich thematisch einschlägig sind, nur sechs  
beziehensichaufdenösterreichischenMaßnahmenvollzug.Bemerkenswertistdabei,dasssämtliche  
Arbeiten mit Österreichbezug Hochschulschriften auf Bachelor- oder Masterniveau sind. Eine  
dieser Hochschulschriften beschäftigt sich dezidiert mit der Rolle von Gender im österreichischen  
Maßnahmenvollzug (vgl. Mayer 2021). Abseits dieser Qualifizierungsarbeiten existiert nur ein  
wissenschaftlicher Text von Freudenthaler, Kitzberger und Nosko (2022), der sich mit Frauen im  
Maßnahmenvollzug auseinandersetzt. Diese Forschungslücke war der Ausgangspunkt für meine  
eigene Dissertation (vgl. Bereiter 2024), in der ich die Situation von Frauen im Maßnahmenvollzug  
auf Basis von 13 narrativ-biografischen Interviews mit psychisch kranken Straftäterinnen aus einer  
intersektionalen Perspektive untersuche. Einzelne Ergebnisse dieser Studie werden im weiteren  
Verlauf dieses Beitrags berücksichtigt.  
Darüber hinaus wurden im Zuge eines Forschungsprojekts zu rassifizierten Personen  
im Maßnahmenvollzug (vgl. Bereiter/Kitzberger 2022; 2024) Professionist*innen des Systems  
Maßnahmenvollzug im Rahmen von 20 Interviews nach der Bedeutung der Kategorie Gender für  
ihre Arbeit mit den Insass*innen befragt. Die Ergebnisse dieser Befragung, die mit der Methode  
des problemzentrierten Interviews nach Witzel (1982) durchgeführt wurde, werden in diesem  
Beitrag erstmals vorgestellt. Ergänzend werden die oben erwähnten Studien von Mayer (2021) und  
Freudenthaler et al. (2022) analysiert, um weiteres empirisches Material zu Doing-Gender-Prozessen  
im forensischen Kontext einbeziehen zu können.  
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Ergebnisse: Doing Gender im Kontext Maßnahmenvollzug  
Im Kontext des Straf- und Maßnahmenvollzugs wird Gender aktiv hergestellt und in sozialen  
Interaktionen immer wieder reproduziert. Dabei lassen sich verschiedene Ebenen unterscheiden, auf  
denen dieses Doing Gender stattfindet. Einerseits zeigt sich Doing Gender im personellen Handeln,  
denn in alltäglichen Interaktionen werden normative Vorstellungen von Geschlecht sowohl bewusst  
als auch unbewusst reproduziert. Andererseits umfasst das Doing Gender eine institutionelle und  
strukturelle Dimension. Diese beinhaltet die Gestaltung und Organisation von Vollzugseinrichtungen,  
gesetzliche Regelungen, internationale Rahmenwerke und strukturelle Bedingungen, die bestimmte  
Verhaltensweisen und Rollen erwarten oder begünstigen. Geschlechtsidentität wird demnach nicht  
nur in Interaktionen hervorgebracht, sondern sie ist institutionell verankert. Im Folgenden wird  
anhand empirischer Befunde exemplarisch aufgezeigt, wie sich Doing-Gender-Prozesse auf der  
zwischenmenschlichen Ebene gestalten, anschließend wird die institutionelle Dimension beleuchtet.  
3.1 Doing Gender durch Fachpersonal und Klientinnen  
Im Zuge der Studie von Bereiter und Kitzberger (2022; 2024) wurden Mitarbeiter*innen (z.B.  
Sozialarbeitende, Therapeut*innen, Ärzt*innen) in Einrichtungen des Maßnahmenvollzugs  
u.a. gefragt, welche Rolle für sie das Geschlecht in der direkten Klient*innenarbeit spielt. Der  
überwiegende Teil der befragten Professionist*innen gab an, dass für sie das Geschlecht keinen  
Unterschied bzw. sogar „überhaupt keinen Unterschied“ (IP18: Z. 43) machen würde: „Ob Mann  
oder Frau, das ist mir egal. Das ist völlig Wurst.“ (IP8: Z. 94–95) Die Begründungen dafür sind  
vielfältig. Ein*e Mitarbeiter*in betont, dass „Männer oder Frauen vom Gesetz her auch gleich“ (IP7:  
Z. 50–51) sind, weshalb keine Unterschiede zu machen seien. Ein*e andere*r Professionist*in gibt  
mangelnde Erfahrung mit weiblichen Untergebrachten als Grund an: „Also ich [.] muss sagen, in  
die Frauenseite habe ich keinen Einblick. […] Das ist eher ein Randthema in Österreich, was die  
Betreuung […] von weiblichen Untergebrachten betrifft.“ (IP17: Z. 53–56) Häufig wird betont, dass  
die „Arbeitsweise generell seinem gegenüber“ (IP4: Z. 139) angepasst und „sich generell auf das  
Gegenüber individuell eingestellt (IP4: Z. 143) wird.  
DiewenigenProfession*innen, denenzufolgedasGeschlechtdieArbeitsehrwohlbeeinflusst,  
waren größtenteils weibliche Interviewte. Sie berichten, dass Geschlechterrollen insbesondere bei  
Klient*innen relevant werden, die traditionelle Vorstellungen von Gender haben. Eine Professionistin  
führt aus:  
Die meisten Klienten sind überaus freundlich, weil man hat ja oft das Vorurteil im  
Kopf, gerade […] als Frau in einen Kontext, in einem Zwangskontext im Grunde,  
dass man da vielleicht nicht ernst genommen wird, aber das ist überhaupt nicht der  
Fall. […] Dass ich eine Frau bin, ist erstaunlicherweise wenig Thema. Ich hätte mir  
mehr erwartet, dass mein Geschlecht Thema ist. Das ist erstaunlich wenig. (IP8: Z.  
173–179)  
Eine weitere Begründung zur Relevanz von Geschlechterunterschieden ist, dass mit Frauen in der  
forensischen Arbeit anders umzugehen sei: „Und man muss sicher, sage ich jetzt einmal, behutsamer  
mit Frauen arbeiten.“ (IP1: Z. 45–46) Auch wird ein „frauenspezifisches Konzept“ (IP2: Z. 70)  
umgesetzt, „wobei auch nicht jede Frau gleich ist“ (IP2: Z. 71–72). Ein*e weiter*e Professionist*in  
sieht einen deutlichen Unterschied: „Die Herausforderung ist die, Frauen sind – ich kann jetzt nicht  
einmal sagen – schwieriger, aufwändiger. Wir haben […] sehr schwierige Frauen. Das heißt, das geht  
sehr ins Persönliche auch, das heißt, dass man sehr belastet wird dadurch.“ (IP3: Z. 55–58) Diese  
Belastungen resultieren aus dem herausfordernden Verhalten, welches aufgrund der psychischen  
Erkrankung der inhaftierten Straftäterinnen entsteht.  
Wenn Frauen gegen Gesetze verstoßen, so Smaus (2020b: 112) führt dies „häufiger zu  
somatischen und psychiatrischen als zu kriminellen Definitionen“. Diese Hypothese lässt sich  
anhand der Zahlen der eingewiesenen Frauen im Maßnahmenvollzug bestätigen: Mit Stichtag  
01.02.2024 waren 106 Frauen nach §21 Abs. 1 StGB als zurechnungsunfähige Täterinnen  
eingewiesen. Nach §21 Abs. 2 StGB, als zurechnungsfähige Täterinnen also, waren es 38. Dies  
bedeutet, dass Frauen bei den zurechnungsunfähigen Personen, die „unter dem maßgeblichen  
Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung“ (StGB §21 Abs. 1) eine Tat  
begangen haben, überrepräsentiert sind. Dass der überwiegende Teil der Maßnahmenklientinnen  
als zurechnungsunfähige Personen eingewiesen wurde, stützt die Annahme, dass deren deviantes  
Handeln pathologisiert wird. Das kriminelle Verhalten von Frauen wird häufiger vermeintlich  
biologischen Faktoren zugeschrieben, worunter Smaus (2020a:98) „alle Etikettierungen“ versteht,  
„die sich auf einen quasi natürlichen Zustand und nicht auf aktive Handlungen beziehen, und zwar  
auch dann, wenn auf einen abweichenden Zustand des Körpers oder der ‚Seele‘ über ein Verhalten  
geschlossen wird“.  
Ein Großteil der zurechnungsunfähigen Täter*innen nach Abs. 1 zeigen eine Erkrankung aus  
dem schizophrenen Formenkreis (80,9%). Persönlichkeitsstörungen sind mit 21,4% weit weniger  
vertretenalsbeidenzurechnungsfähigenTäter*innen.BeidiesenstellendiePersönlichkeitsstörungen  
mit 71,8 % die größte Diagnosegruppe dar (vgl. Stempkowski 2022: 209). Speziell diese Täterinnen  
sind in spezifische Doing-Gender-Diskurse eingebunden, die sich durch Zuhilfenahme der Arbeiten  
von Freudenthaler et al. (2022) und Mayer (2021) herausarbeiten lassen.  
Bei den untergebrachten Frauen nach §21 Abs. 2 steht die Behandlung der Symptome  
der Persönlichkeitsstörung, „vorwiegend aus dem Cluster B des DSM-5 (emotional instabile-  
impulsive und Borderline- und dissoziale Persönlichkeitsstörung“ (Freudenthaler et al. 2022: 261)  
im Fokus. Zuerst gilt es die „störungsimmanente Impulsivität in Form von impulsiv-aggressiven  
Verhaltensweisen[]zurVerhinderungintramuralerGewalttätigkeitenhintanzuhalten(ebd.:262).Als  
Besonderheit in dieser Gruppe der Täterinnen werden Tendenzen zu manipulativem und intrigantem  
Verhalten beschrieben (vgl. ebd.: 260; Vogel de /Kröger 2019: 404). Auch in der Studie von Mayer  
(2021: 55–57) betonen alle der sieben befragten Mitarbeiter*innen eines forensisch-therapeutischen  
Zentrums, in dem Frauen betreut werden, die herausfordernde Natur der Arbeit mit weiblichen  
Insassinnen und sprechen von „the most difficult clientel that exists in Austria“ (Mayer 2021: 55).  
Eine Interviewperson spricht davon, dass die Frauen ein hohes Aggressionspotenzial aufweisen,  
das sowohl in Form von Selbstverletzungen als auch in Angriffen gegen andere ausgelebt wird.  
Das bei Mayer untersuchte forensisch-therapeutische Zentrum ist ihr zufolge dafür bekannt, dass  
es eine auffallend hohe Anzahl an Übergriffen gebe, insbesondere im Frauenbereich. Infolgedessen  
ist der Bereich, in dem die Frauen untergebracht sind, der einzige, in dem Justizwachebeamt*innen  
innerhalb des Wohnbereichs dauerhaft präsent sind.  
Aus den Studien lässt sich herauslesen, dass Frauen im Kontext des Maßnahmenvollzugs  
als besonders problematisch, emotional instabil und gefährlich gelten. Sie erscheinen nicht als  
‚neutrale‘ Insassinnen, sondern werden durch Zuschreibungen wie ‚impulsiv‘ oder ‚aggressiv‘ als  
Abweichung von einer vermeintlich rationalen, kontrollierten Norm – welche unausgesprochen wohl  
männlich ist – dargestellt. Diese Verbesonderung wird nicht nur psychologisiert bzw. pathologisiert,  
sondern auch sicherheitslogistisch und institutionell bearbeitet, etwa durch permanente  
Überwachung mittels Justizwache im Wohngruppenvollzug.  
Meine diesbezügliche Forschung (Bereiter 2024) zeigt, dass den Frauen diese Konstruktion  
als ‚gefährliche, kranke Andere‘ bewusst ist. Die interviewten Frauen wehren sich allesamt gegen  
den Diskurs, der sie als ‚geistig abnorme Rechtsbrecherinnen oder „Schwerverbrecherinnen“  
(ebd.: 247) konstruiert. Diese Bezeichnungen werden als stigmatisierend empfunden und stehen  
im Kontrast zur eigenen Selbstwahrnehmung. So bringt eine Interviewpartnerin ihr Unbehagen  
gegenüber dieser Zuschreibung zum Ausdruck: „‚Geistig abnormer Rechtsbrecher‘, mit dem tue  
ich mir schon schwer ((lachend)).[…] Mah, arg, ich bin ein Häftling eigentlich. Und das tut irgendwie  
nach wie vor noch ein bisschen weh ((lächelnd))“ (ebd.: 246).  
In ihren Erzählungen relativieren die Frauen ihre Delikte oder stellen sie als geringfügig und  
nachvollziehbar dar. Eine Interviewpartnerin beschreibt ihre Tat bspw. als „eine Kleinigkeit, obwohl  
sie rechtlich als schweres Verbrechen klassifiziert wird“ (ebd.: 248). Ein andere bezeichnet ihr Delikt  
und ihr Verhalten im Zuge der Tat als „nicht schlimm“ (ebd.), weil sie „jetzt nicht mit einem Messer auf  
wen“ (ebd.) losgegangen sei. Einzelne Frauen sprechen davon, dass sie mit ihren Handlungen sogar  
Gutes bezwecken wollten, bspw. „eingesperrte Seelen befreien“ (ebd.) oder vermeintlich entführte  
Kinderretten.DieinterviewtenFrauenperformenGenderdurcheinegeschlechtskonforme,mildernde  
Darstellung von Devianz, wodurch ihre Delikte weniger als Ausdruck einer ‚kriminellen Energie‘  
erscheinen. Durch solche Narrative widersetzen sie sich aktiv der Zuschreibung von Gefährlichkeit  
oder Abnormität. Die Frauen inszenieren sich nicht als ‚gefährlich‘ oder ‚kriminell‘, sondern betonen  
ihre moralische Integrität oder die emotionale Nachvollziehbarkeit ihres Handelns. Damit greifen sie  
auf Vorstellungen zurück, die gesellschaftlich eher mit Weiblichkeit assoziiert sind: Fürsorglichkeit  
und moralisches Handeln, selbst innerhalb devianten Verhaltens. Diese Selbstdarstellungen können  
als doing femininity, folglich „to behave in a normatively feminine way“ (Holmes/Schnurr 2006: 34)  
verstanden werden. Damit wehren sie sich dagegen, dass Frauen, insbesondere nach §21 Abs.  
2 StGB untergebrachte, als ‚risikobehaftet‘ oder ‚problematisch‘ kategorisiert werden und daher  
anderen institutionellen Regeln und Überwachungspraktiken unterliegen. Strukturelle Regeln,  
welche Gender auf spezifische Weise herstellen, sind in Bezug auf das Strafsystem international  
verankert.  
3.2 Institutionelles Doing Gender  
Hinsichtlich institutioneller Doing-Gender-Prozesse im Kontext der Straffälligenhilfe sind  
insbesondere die sogenannten Bangkok Regeln zu erwähnen. Diese wurden erlassen, da es zu  
Beginn der 2000er Jahre zu einem signifikanten Anstieg weiblicher Inhaftierter kam. Verschärfungen,  
die mehrere Länder und insbesondere die Vereinigten Staaten im Strafrecht vornahmen, führten zu  
einer Kriminalisierung geringfügiger Delikte, was wiederum einen Anstieg an weiblichen Inhaftierten  
mit sich brachte (vgl. Mayer 2021: 29–30; UN 2010). Vor diesem Hintergrund entstanden neue  
Empfehlungen und Regelwerke, die auf die Situation von Frauen im Gefängnissystem eingehen  
sollten. Besonders relevant sind die 2010 verabschiedeten „United Nations Rules for the Treatment  
of Women Prisoners and Non-custodial Measures for Women Offenders“ (Bangkok Rules).  
Ziel der Bangkok Rules ist es, auf die besonderen Bedürfnisse von Frauen in justiziellen  
Systemen aufmerksam zu machen. Die Regeln beruhen auf der Annahme, dass Frauen sich  
grundlegend von Männern unterscheiden und daher für das männliche Gefängnissystem nicht  
geeignet sind (vgl. dazu auch Mayer 2021: 32). Geschlecht wird in den Bangkok Regeln folglich  
nicht als soziale Konstruktion verstanden, sondern als tendenziell biologisch-essenzielles Merkmal.  
Dies wird daran deutlich, dass zahlreiche Bangkok Regeln die „reproduktive Funktion“ von Frauen  
fokussieren und sie „als (potenzielle) Mütter“ (ebd.: 30) in den Blick nehmen. Regel 5 beschreibt  
beispielsweise, dass die Unterbringung von weiblichen Gefangenen in Einrichtungen vollzogen  
werden soll, welche den hygienischen Bedürfnissen von Frauen entsprechen. Dazu gehören die  
kostenlose Bereitstellung von Menstruationsprodukten sowie ein regelmäßiger Zugang zu Wasser für  
die persönliche Hygiene, insbesondere für Frauen, die mit dem Kochen beschäftigt sind, schwanger  
sind oder stillen. Zudem sollen Frauen möglichst nahe an ihrem Wohnort untergebracht werden,  
damit sie ihren „caretaking responsibilities“ (Regel 4), also ihren Betreuungsaufgaben, gerecht  
werden können. Durch diese institutionell-strukturellen Regelungen wird eine bestimmte Form von  
Weiblichkeitkonstruiertundgefestigt,dievorallemüberZuschreibungenwieFürsorge,Körperlichkeit  
und Reproduktion definiert wird. Während die Regeln folglich einerseits auf spezifische Bedürfnisse  
weiblicher Gefangener eingehen, tragen sie andererseits dazu bei, stereotype Geschlechterrollen  
innerhalb der Gefängnissysteme zu stabilisieren.  
Ähnliche geschlechtsspezifische Zuschreibungen zeigen sich im nationalen Kontext. Im  
Zuge der Interviews wurde deutlich, dass die forensischen Institutionen mit ihren strukturellen  
Bedingungen stereotype Vorstellungen von Gender reproduzieren (vgl. Bereiter 2024: 266–268).  
Beispielsweise berichten Betroffene, welche in einer frauenspezifischen Einrichtung betreut  
wurden, dass dort ein Fokus auf haushaltspraktische Tätigkeiten, wie Kochen, Backen, Putzen,  
gelegt wurde. Während dies einerseits der Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben dient, lässt  
sich andererseits ein in traditionellen Normen verhaftetes Doing Gender erkennen. Im Vergleich  
zu gemischtgeschlechtlichen Einrichtungen, die auch handwerkliche und sportliche Angebote  
bereitstellen, zeigt sich eine geschlechtsspezifische Einschränkung in der Auswahl der Aktivitäten,  
die vor allem Care- und Reproduktionsarbeiten umfassen.  
Auch Elternschaft wird in Gefängnissen hierzulande sowie in den Bangkok Regeln  
geschlechtsspezifisch gedacht. In Österreich ist im Strafvollzugsgesetz geregelt, dass weibliche  
Strafgefangene ihre Kinder bis zum zweiten bzw. unter bestimmten Umständen bis zum dritten  
Lebensjahr bei sich behalten dürfen, sofern dem Kindeswohl nichts entgegensteht (StVG § 74  
Abs. 2). Im Gesetzestext wird dezidiert von weiblichen Strafgefangenen gesprochen. Väter, die  
ihrer Rolle aktiv nachkommen wollen, sind im hiesigen System wohl nicht vorgesehen. Vielmehr  
sind die Angebotsstrukturen auf männliche Normvorstellungen ausgerichtet, die Elternschaft nicht  
berücksichtigen. Dies ortet Stübner (2023) ebenso für den forensisch-psychiatrischen Kontext.  
Bei männlichen Patienten würde die Vaterrolle weniger thematisiert werden, wodurch „großes  
protektives Potenzial“ (ebd.: 142) nicht genutzt wird, da eine Elternrolle motivierend sein kann,  
zukünftig ein deliktfreies Leben zu führen.  
AnhanddieserAusführungenistzuerkennen,dassdasStraf-undMaßnahmenvollzugssystem  
in Österreich nicht nur auf stereotypen Vorstellungen von Gender basiert, sondern sich auch  
strukturell auf ein binäres Geschlechtermodell bezieht. Die Zuweisung zu Einrichtungen bzw.  
Abteilungen des Strafsystems wird anhand des amtlichen Geschlechtseintrags nach männlich  
oder weiblich vollzogen. Geschlecht wird demzufolge nicht als sozial konstruiert begriffen,  
sondern als unveränderliche Kategorie – die zugleich in institutionellen Strukturen wirksam wird.  
Wo und wie innerhalb dieser institutionellen Logik trans* oder inter*Personen untergebracht und  
behandelt werden, ist noch kaum (öffentliches) Thema. Ein von mir geführtes Interview mit einer  
trans*Frau machte jedoch deutlich, dass es noch große strukturelle Mängel im Umgang mit nicht-  
binären Personen in Gefängnissystemen gibt. Die befragte Person wurde beispielsweise einige  
Jahre in Männeranstalten bzw. Abteilungen für Männer untergebracht, da die Einweisung anhand  
der geschilderten binären Logik erfolgte (vgl. Bereiter 2025). Auch Freudenthaler et al. (2022:  
281) stellen fest, dass Überlegungen zur „adäquaten Unterbringung von Transgenderpersonen“  
angestellt werden müssen, dass derzeit allerdings noch Erfahrungen fehlen würden. Im Jahr 2022  
befanden sich lediglich drei trans*Personen in Österreich in Haft (EGGö o.J.). Mag die Zahl der  
Betroffenen noch so gering sein, ist der Entzug der Freiheit doch ein menschenrechtlich höchst  
sensibles Thema, weshalb Strukturen geschaffen werden müssen, die die Inhaftierten vor möglichen  
Diskriminierungen schützen.  
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Undoing gender im Maßnahmenvollzug? Ein Fazit  
Wie in diesem Beitrag aufgezeigt wurde, ist das System des Maßnahmenvollzugs keineswegs  
genderneutral. Auch hier wird Geschlecht im Sinne eines Doing Gender herstellt. Anhand von  
empirischen Studien konnte gezeigt werden, dass Doing-Gender-Prozesse auf zwei miteinander  
verbundenen Ebenen wirken, und zwar durch das interaktive Handeln des Fachpersonals oder der  
Klientinnen einerseits und durch institutionelle bzw. strukturelle Rahmenbedingungen andererseits.  
Auf der Ebene des zwischenmenschlichen Doing Gender wird deutlich, dass Fachkräfte  
dem Aspekt Gender in ihrem beruflichen Alltag wenig Relevanz beimessen. Nichtsdestoweniger  
werden weibliche Insassinnen bereits in der kriminologischen Forschung als abweichend markiert.  
Auch in den wenigen Studien und Texten zu Frauen im Maßnahmenvollzug in Österreich werden die  
Betroffenen als emotional, manipulativ und besonders belastend beschrieben, wodurch klassische  
Weiblichkeitsstereotype reproduziert werden. Gleichzeitig wird in den biografischen Narrationen  
der betroffenen Frauen ein doing femininity betrieben, wodurch sie sich gegen die Stigmatisierung  
als ‚gefährliche Rechtsbrecherinnen‘ wehren und ihr Delikthandeln als moralisch und fürsorglich  
positionieren.  
Das institutionelle bzw. strukturelle Doing Gender wird in mehrerlei Hinsicht deutlich.  
Internationale Regelwerke wie die Bangkok Rules zeigen ambivalente Tendenzen: Einerseits  
stärken sie die Aufmerksamkeit für weibliche Gefangene, andererseits definieren sie Weiblichkeit  
über Fürsorge, Reproduktionstätigkeiten und körperliche Aspekte. Dergestalt verfestigen sie eine  
stereotype, binäre Konzeption von Geschlecht. Ähnliches lässt sich bei den ‚frauenspezifischen‘  
Konzepten in forensischen Nachsorgeeinrichtungen beobachten, welche in ihren Angeboten auf  
hauswirtschaftliche Tätigkeiten fokussieren. Auch nationale Regelungen, etwa die zur Elternschaft  
in Gefängnissen, betonen die Mutterrolle, während die Vaterrolle kaum berücksichtigt wird. Zugleich  
stabilisiert das binäre Geschlechtersystem die Unterbringung nach männlich oder weiblich und  
marginalisiert trans*, inter* und nicht-binäre Personen.  
Selbst wenn die interviewten Professionist*innen mehrheitlich der Meinung sind, dass  
Gender in ihrer alltäglichen Praxis keine Rolle spielt, zeigt sich, dass damit verbundene Vorstellungen  
im Maßnahmenvollzug aktiv produziert werden. Auf persönlicher Ebene prägt Doing Gender die  
alltägliche Interaktion, während institutionelles Doing Gender normative Geschlechterbilder über  
Regeln, Strukturen und Angebote festschreibt. Wird diese Wirkung nicht anerkannt, droht auch ein  
ganzheitlicher Blick auf die Lebensrealitäten der Betroffenen verstellt zu werden. Für die Soziale  
Arbeit ergibt sich daraus der Auftrag, geschlechtsspezifische Zuschreibungen kritisch zu reflektieren,  
stereotype Angebote zu hinterfragen und langfristig nicht nur auf gendersensible, sondern vor allem  
auf individualisierte Konzepte hinzuwirken.  
Im Sinne eines Undoing Gender, also der „Neutralisierung der Geschlechtsunterscheidung“  
(Westheuser 2015: 111), muss sich ein zukunftsorientierter Maßnahmenvollzug verstärkt um  
Strukturen bemühen, welche nicht auf der starren Geschlechterbinarität beruhen. Stattdessen  
muss Vielfalt anerkannt und gefördert werden. Gleichzeitig soll Undoing Gender nicht bedeuten,  
den Fokus nicht mehr auf besonders vulnerable Betroffene, wie Frauen, trans*, inter* oder non-  
binäre Personen im Strafsystem zu richten. Das Denken und Einteilen in soziale Kategorien gilt es  
zwar längerfristig zu überwinden, dennoch sind diese aktuell und im strategischen Sinne wichtig,  
um „die politische und soziale Welt zu verstehen und in ihr zu agieren“ (Kempf 2016: 68) – und sie  
potenziell im Sinne der Betroffenen verändern zu können. Gerade für eine Profession wie die Soziale  
Arbeit, die sich zu sozialer Gerechtigkeit und Diversität bekennt, ist es unerlässlich, das Doing und  
Undoing Gender kritisch zu analysieren und handlungsleitend weiterzudenken. Dies schließt sowohl  
die Sichtbarmachung und Berücksichtigung von trans*, inter* und nicht-binären Perspektiven  
ein als auch die Entwicklung flexibler und diskriminierungssensibler Betreuungssettings. Gender  
sollte dabei nicht als administratives Kriterium, sondern als soziale, historisch gewachsene und  
machtförmige Kategorie verstanden werden, deren Bedeutung es in der institutionellen Praxis  
kontinuierlich zu reflektieren gilt.  
Literatur  
Bereiter, Kathrin (2024): Frauen im österreichischen Maßnahmenvollzug: Lebensbedingungen und  
Selbstermächtigungsstrategien psychisch kranker Straftäterinnen. Wiesbaden: Springer VS.  
Bereiter, Kathrin (2025): Eine schwarze* Frau* im Männer*vollzug. Intersektionalität als  
Forschungsperspektive in der Sozialarbeitsforschung. In: Auer-Voigtländer, Katharina/Bereiter,  
Kathrin/Brandstetter, Manuela/Hechtl, Ruth/Muckenhuber, Johanna/Poscheschnik, Gerald/  
Reisberger, Moritz/Richter, Lukas/Schaden, Elias (Hg.): Forschung (in) der Sozialen Arbeit in  
Österreich. Methodische Perspektiven, ausgewählte Beispiele und innovative Ansätze. Weinheim/  
München: Beltz Juventa, S. 34–46.  
Bereiter, Kathrin/Kitzberger, Stefan (2022): (Keine) Aussicht auf Entlassung? Die Situation von  
Migrant*innen im System Maßnahmenvollzug. In: Stark, Christian (Hg.): Sozialarbeitsforschung  
Projekte 2021. Linz: pro mente edition, S. 219–287.  
Bereiter, Kathrin/Kitzberger, Stefan (2024): „Das ist alles ein wenig – auf gut Deutsch – ein Eiertanz!“:  
Bedarfe und Empfehlungen für die Unterbringung von rassifizierten Personen im österreichischen  
Maßnahmenvollzug. In: soziales_kapital, 29, S. 150–167. https://soziales-kapital.at/index.php/  
Bereswill, Mechthild/Ehlert, Gudrun (2012): Frauenberuf oder (Male) Profession? Zum Verhältnis von  
Profession und Geschlecht in der Sozialen Arbeit. In: Bütow, Birgit/Munsch, Chantal (Hg.): Soziale  
Arbeit und Geschlecht. Herausforderungen jenseits von Universalisierung und Essentialisierung.  
Münster: Westfälisches Dampfboot, S. 92–107.  
BMJ – Bundesministerium für Justiz (2015): Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug. Bericht an  
den Bundesminister für Justiz über die erzielten Ergebnisse. Bundesministerium für Justiz.  
Ma%C3%9Fnahmenvollzug.html (24.07.2025).  
BMJ – Bundesministerium für Justiz (2025): Verteilung des Insassinnen- bzw. Insassenstandes.  
94848542ec49810144457e2e6f3de9.de.html (04.02.2025).  
Böhnisch, Lothar (2020): Männer und Männlichkeiten in der Sozialen Arbeit. In: Hammerschmidt,  
Peter/Sagebiel, Juliane/Steckling, Gerd (Hg.): Männer und Männlichkeiten in der Sozialen Arbeit.  
Weinheim/Basel: Beltz Juventa, S. 44–55.  
Brückner, Margit (2017): Soziale Arbeit und Frauenbewegung. In: Braches-Chyrek, Rita/Sünker,  
Heinz (Hg.): Soziale Arbeit in gesellschaftlichen Konflikten und Kämpfen. Wiesbaden: Springer VS,  
S. 189–208.  
Butler, Judith (1991): Das Unbehagen der Geschlechter. Frankfurt am Main: Suhrkamp.  
Butler, Judith (1997): Körper von Gewicht. Die diskursiven Grenzen des Geschlechts. Frankfurt am  
Main: Suhrkamp.  
Bütow, Birgit/Munsch, Chantal (2012): Soziale Arbeit und Geschlecht. Herausforderungen jenseits  
von Universalisierung und Essentialisierung – Einleitung. In: Dies. (Hg.): Soziale Arbeit und  
Geschlecht. Herausforderungen jenseits von Universalisierung und Essentialisierung. Münster:  
Westfälisches Dampfboot, S. 7–19.  
EGGö – Europäische Gesellschaft für Geschlechtergerechtigkeit Österreich. (o.J.). Strafvollzug.  
Ehlert, Gudrun (2012): Gender in der Sozialen Arbeit. Konzepte, Perspektiven, Basiswissen.  
Schwalbach/Ts.: Wochenschau.  
Freudenthaler, Laura/Kitzberger, Martin/Nosko, Herwig (2022): Gefährlichkeitsorientierte  
Behandlungsstandards für Frauen im Maßnahmenvollzug gemäß § 21 StGB. In: Lengauer, Sigmar/  
Stempkowski, Monika/Kitzberger, Martin (Hg.): Maßnahmenvollzug. Rechtsgrundlagen, Empirie  
und Praxis. Wien: Verlag Österreich, S. 260–281.  
Ganß, Petra (2020): Wo sind die Männer? In: Hammerschmidt, Peter/Sagebiel, Juliane/Stecklina,  
Gerd (Hg.): Männer und Männlichkeiten in der Sozialen Arbeit. Weinheim/Basel: Beltz Juventa, S.  
65–74.  
Holmes, Janet/Schnurr, Stephanie (2006): Doing femininity at work: More than just relational  
practice. In: Journal of Sociolinguistics, 10(1), S. 31–51.  
Kempf, Annegret (2016): Frauenförderung und strategischer Essentialismus. Eine Analyse im  
Spannungsfeld von theoretischem Anspruch und politischer Praxis. In: Freiburger Zeitschrift für  
Geschlechter Studien, 22(1), S. 65–80.  
Mayer, Elisabeth (2021): Dis-ordering womanhood. The role of gender in preventive detention in  
Austria. Masterarbeit, Universität Wien. DOI: 10.25365/thesis.70292  
Miller, Jody (2014): Doing crime as doing gender? Masculinity, Femininities, and Crime. In: Gartner,  
Rosemary/McCarthy, Bill (Hg.): The Oxford Handbook of Gender, Sex, and Crime. Oxford: Oxford  
University Press, S. 19–39.  
Minnich, Elisabeth K. (1994): Von der halben zur ganzen Wahrheit. Einführung in feministisches  
Denken. Frankfurt am Main: Campus.  
Mischau, Anina (2003): Frauenforschung und feministische Ansätze in der Kriminologie. Dargestellt  
am Beispiel kriminologischer Theorien zur Kriminalität und Kriminalisierung von Frauen. Heidelberg:  
Centaurus.  
Putz, Silvia/Gaubitsch, Reinhard (2013): Gender und Arbeitsmarkt. Geschlechtsspezifische  
Informationen nach Berufsbereichen. Wien: Arbeitsmarktservice Österreich.  
Schimpf, Elke (2023): (Für-)Sorgearbeit – Hausarbeit – Care-Arbeit: Soziale Arbeit – eine  
vergeschlechtlichte Profession. In: Soziale Passagen. Journal für Empirie und Theorie Sozialer  
Arbeit, 15(4), S. 1–19.  
Seus, Lydia (2002): „Irgendwas ist schiefgegangen im Prozess der Emanzipation“ – Frauen und  
Abweichung. In: Anhorn, Roland/Bettinger, Frank (Hg.): Kritische Kriminologie und soziale Arbeit.  
Weinheim/München: Juventa, S. 87–111.  
Smaus, Gerlinda (2020a): Das Strafrecht und die Frauenkriminalität. In: Feest, Johannes/Pali,  
Barbara (Hg.): Gerlinda Smaus: „Ich bin ich“. Wiesbaden: Springer VS, S. 83–106.  
Smaus, Gerlinda (2020b): Reproduktion der Frauenrolle im Gefängnis. In: Feest, Johannes/Pali,  
Barbara (Hg.): Gerlinda Smaus: „Ich bin ich“. Wiesbaden: Springer VS, S. 107–128.  
Statistik Austria (2023): Erwerbstätigkeit. https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-  
Stempkowski, Monika (2022): Praxis des Maßnahmenvollzugs. In: Lengauer, Sigmar/Stempkowski,  
Monika/Kitzberger, Martin (Hg.): Maßnahmenvollzug. Rechtsgrundlagen, Empirie und Praxis. Wien:  
Verlag Österreich, S. 197–211.  
StGB – Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974.  
Stübner, Susanne (2023): Delinquenz, Vollzug und Wissenschaft in Bezug auf Straftäterinnen: einige  
Aspekte und (postfeministische) Gedanken. In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie,  
Nr. 17, S. 139–144.  
StVG – Strafvollzugsgesetz, BGBl. I Nr. 31/2025.  
UN – United Nations (2010): United Nations Rules for the Treatment of Women Prisoners and Non-  
custodial Measures for Women Offenders (the Bangkok Rules). Resolution 65/229. https://www.  
Vogel, Vivienne de/Kröger, Ute (2019): Mädchen und Frauen in der Forensischen Psychiatrie:  
gendersensitive Behandlung und Prognose. In: Kobbé, Uwe (Hg.): Lilith im Maßregelvollzug. Ein  
frauenforensischer Praxisreader. Lengerich: Pabst Science Publishers, S. 401–417.  
West, Candace/ Zimmerman, Don H. (1987). Doing Gender. In: Gender & Society, 1, S. 125–151.  
Westheuser, Linus (2015): Männer, Frauen und Stefan Hirschauer. Undoing gender zwischen  
Praxeologie und rhetorischer Modernisierung. In: GENDER. Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und  
Gesellschaft, Heft 3, S. 109–125.  
Witzel, Andreas (1982): Verfahren der qualitativen Sozialforschung: Überblick und Alternativen.  
Frankfurt am Main: Campus.  
Über die Autorin  
Drin phil. Kathrin Bereiter, MA  
Kathrin Bereiter ist Sozialarbeiterin und promovierte Erziehungswissenschaftlerin. Sie lehrt und  
forscht an der FH OÖ, Campus Linz am Department für angewandte Sozialwissenschaften als  
Assistenzprofessorin für Sozialarbeitswissenschaften. Ihre Forschungsschwerpunkte sind  
Intersektionalität und intersektionale Sozialforschung, Maßnahmenvollzug, Macht und Soziale  
Arbeit.