Florian Eder. Wohnungssicherung als bessere Alternative? Geschlechterspezifische Nutzung von Angeboten der Delogierungsprävention  
und der Wohnungslosenhilfe. soziales_kapital, Bd. 31 (2025). Rubrik: ema. Wien. Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.  
31. Ausgabe, 2025  
Geschlechtergerechtigkeit  
Wohnungssicherung als bessere Alternative?  
Geschlechterspezifische Nutzung von Angeboten der  
Delogierungsprävention und der Wohnungslosenhilfe  
Florian Eder  
Zusammenfassung  
Delogierungsprävention und Wohnungslosenhilfe setzen zu unterschiedlichen Zeitpunkten  
an, um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen. Während Frauen in den Nutzungsstatistiken der  
WohnungslosenhilfenstarkunterrepräsentiertsindunddieAngebotevorderHerausforderungstehen,  
wohnungslose Frauen gezielt zu erreichen, stellen Frauen zum Teil die größte Nutzer:innengruppe  
bei präventiven Maßnahmen der Wohnungssicherung dar.  
Die Beobachtung wirft die Frage auf, ob präventive Ansätze nicht nur effektiver, sondern  
auch geschlechtssensibler sind, und gibt Anlass zu überlegen, ob Wohnungssicherung  
eine geeignete Maßnahme darstellt, um verdeckte Wohnungslosigkeit zu verhindern und  
damit Abhängigkeitsverhältnissen vorzubeugen. Im vorliegenden Beitrag werden die  
geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Inanspruchnahme verschiedener Angebote  
analysiert, mögliche Ursachen diskutiert und abschließend weiterführende Forderungen zur  
Reduktion verdeckter Wohnungslosigkeit von Frauen formuliert.  
Schlagworte: Delogierungsprävention, Frauen und Wohnungslosigkeit, Nutzungsstatistik,  
Prävention, verdeckte Wohnungslosigkeit, Wohnungslosenhilfe, Wohnungssicherung  
Abstract  
The provision of eviction prevention and homelessness assistance are two distinct approaches  
to addressing the issue of homelessness, with each approach focusing on a different point in  
time. While women are significantly underrepresented in homelessness assistance statistics, and  
programs face the challenge of reaching homeless women, women sometimes even constitute the  
largest user group for eviction prevention programs.  
This observation raises the question of whether preventive approaches are not only more  
effective but also more gender-sensitive. It also prompts consideration of whether eviction prevention  
strategies are suitable for preventing hidden homelessness among women and thereby avoiding  
dependency relationships. The present article undertakes a thorough examination of gender-  
specific disparities in service utilization, unpacks potential underlying causes, and offers a series  
of recommendations aimed at mitigating the prevalence of hidden homelessness among women.  
Keywords: eviction prevention, women and homelessness, utilization statistics, prevention, hidden  
homelessness, homeless assistance system  
1
Einleitung  
Angebote der Wohnungslosenhilfe stehen vor der ungelösten Herausforderung, wohnungslose  
Frauen zu erreichen und ihre Bedürfnisse gezielt zu adressieren. In den Nutzungsstatistiken der  
Wohnungslosenhilfe sind Frauen sowohl auf internationaler als auch nationaler und regionaler Ebene  
deutlich unterrepräsentiert (vgl. ARA 2024; Lamei/Korunovska/Glaser 2024; BMWBS 2025; FSW  
2025). Dabei sind sich Expert*innen einig, dass die gravierend ungleiche Geschlechterverteilung  
nicht daran liegt, dass Frauen seltener wohnungslos werden (vgl. Pleace/Hermans 2020).  
Im Gegenteil: Geschlechtsspezifische Risiken wie ein niedrigeres Einkommen, häusliche  
Gewalt oder die überproportionale Belastung durch Care-Arbeit erhöhen die Wahrscheinlichkeit,  
dass Frauen von Wohnungslosigkeit betroffen sind (vgl. Baptista 2010; Enders-Dragässer/Sellach  
2010;Unterlerchner/Bonić/Aszódi2023;Steckelberg2024). DassFrauendennochunterrepräsentiert  
sind, ist einerseits auf Herausforderungen der Datenerhebung und Statistik (vgl. Mayock/Bretherton/  
Baptista 2017; Pleace 2017; Pleace/Hermans 2020; Bretherton/Mayock 2021) und andererseits auf  
eine geringe Inanspruchnahme bestehender Unterstützungsangebote zurückzuführen.  
Die geringere Inanspruchnahme ist bedingt durch fehlende oder nicht angemessene  
Angebote, gesellschaftlich vermittelte Scham, die Angst vor Stigmatisierung oder die Sorge vor  
einer Kindesabnahme durch die Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Wesselmann 2009; Lutz/Simon/  
Sartorius 2017; Mayock/Bretherton/Baptista 2017; Aszódi/Bonić/Unterlerchner 2023). Viele Frauen  
greifen deshalb auf informelle Notlösungen zurück – etwa das Nächtigen bei Bekannten oder  
Verwandten –, anstatt Angebote der Wohnungslosenhilfe in Anspruch zu nehmen (vgl. Baptista  
2010; Pleace 2017). Sogenannte ‚verdeckte Wohnungslosigkeit‘ ist die Folge. Daten aus Ländern  
wie Deutschland, für die Hochrechnungen zu verdeckter Wohnungslosigkeit existieren, bestätigen  
diese Annahme. Während der Anteil verdeckt wohnungsloser Männer in Deutschland bei 47% liegt,  
sind 72% aller wohnungslosen Frauen „unsichtbar“ (vgl. BMWBS 2025)  
Dies ist aus mehrerlei Gründen problematisch: Erstens basiert informelle Unterstützung nur  
selten auf altruistischer Solidarität; häufig werden implizit oder explizit Gegenleistungen verlangt.  
In vielen Fällen handelt es sich demnach nicht nur um Abhängigkeitsverhältnisse, sondern um  
Ausbeutungs- oder Gewaltverhältnisse (vgl. Watson 2011; Unterlerchner/Bonić/Aszódi 2023).  
Zweitensistdavonauszugehen,dassdieverdeckteWohnungslosigkeitoftdieDauerderBetroffenheit  
verlängert, was die negativen Folgen noch gravierender macht. Schließlich birgt die Unsichtbarkeit  
die Gefahr, dass sowohl geschlechtsspezifische Ursachen und Auslöser von Wohnungslosigkeit als  
auch Bedürfnisse und Interventionen nicht die gebotene Aufmerksamkeit erhalten (vgl. Mayock/  
Bretherton/Baptista 2017; Pleace 2017).  
Prävention, verstanden als Eingreifen bei drohender Wohnungslosigkeit, ist sowohl aus  
sozialen als auch wirtschaftlichen Kriterien geboten (vgl. Baumgarten/Berger/Lichtenberger/Orner/  
Staudinger 2024; Wankat/Grünhaus/Pfrendl 2024). Darüber hinaus scheinen präventive Maßnahmen  
die oben genannten geschlechtsspezifischen Gefahren zumindest teilweise verhindern zu können.  
Wie in diesem Artikel erstmals gezeigt wird, scheinen Maßnahmen der Wohnungssicherung Frauen  
wesentlich besser zu erreichen als Angebote der Wohnungslosenhilfe.  
In Anschluss an eine einführende Systematisierung der Angebote, werden im Folgenden  
geschlechterspezifische Nutzungsstatistiken von Angeboten der Wohnungssicherung und der  
Wohnungslosenhilfe gegenübergestellt. Dabei werden Geschlechterdifferenzen analysiert und es  
wird diskutiert, welche Faktoren diese Unterschiede erklären könnten. Das Resümee widmet sich  
abschließend der zentralen Frage: Ist Wohnungssicherung die bessere Alternative, um verdeckte  
Wohnungslosigkeit zu verhindern und geschlechtsspezifische Risiken zu minimieren?  
2
Sichtbare Wohnungslosigkeit ist männlich, weibliche Wohnungslosigkeit  
verdeckt  
In ihrer Typologie zur Verhinderung von Obdach- und Wohnungslosigkeit beschreiben Suzanne  
Fitzpatrick, PeterMackieundJennyWood(2021)fünfzentraleMaßnahmen, dieaufunterschiedlichen  
Ebenen ansetzen, um Wohnungslosigkeit zu verhindern (siehe Abbildung 1). Diese Maßnahmen  
umfassen präventive Ansätze, die bereits vor einer akuten Wohnkrise greifen, sowie Interventionen,  
die nach dem Eintritt von Wohnungslosigkeit ansetzen. In Österreich wird entsprechend der  
Förderlogik zwischen Leistungen der Wohnungssicherung und Leistungen der Wohnungslosenhilfe  
unterschieden. Wohnungssicherung greift klassischerweise bei drohenden Wohnkrisen, etwa bei  
Mietzinsrückständen, während die Wohnungslosenhilfe erst nach Eintritt der Wohnungslosigkeit  
(oder wenn diese zeitnah eintritt und nicht mehr abzuwenden ist) aktiv wird (vgl. FSW 2022). Nicht  
alle nationalen Strategien kennen eine derartige Trennung der Systeme. In Deutschland wird  
beispielsweise häufig von einer Wohnungsnotfallhilfe gesprochen, die präventive und reaktive  
Maßnahmen umfasst und zumindest theoretisch eine stärkere Integration der Angebote ermöglicht  
(vgl. Fisch 2025).  
Abb. 1: Prävention von Wohnungslosigkeit (vgl. Fitzpatrick/Mackie/Wood 2021)  
Mit Stichtag 1.1.2024 sind rund 51% der österreichischen Bevölkerung weiblich (Statistik Austria  
2024: 29). Laut den Tätigkeits- und Leistungsberichten nationaler Wohnungslosenhilfeträger sind  
jedoch meist nur rund ein Drittel der wohnungslosen Personen weiblich (etwa FSW 2025). Auch die  
nationale Statistik zu registrierter Obdach- und Wohnungslosigkeit weist deutlich weniger Frauen  
als wohnungslos aus (vgl. Lamei/Korunovska/Glaser 2024). Diese Statistik erfasst jedoch primär  
Personen, die eine Kontaktstelle oder einen Hauptwohnsitz in einer Einrichtung der Wohnungs-  
losenhilfe melden. Ihre Genauigkeit hängt damit stark von den Meldepraxen des jeweiligen So-  
zialraums ab (vgl. Beiser/Jancsary 2019; Musil/Schnell/Dlabaja 2024). Die nationale Statistik kann  
daher nur als Orientierung dienen.  
Die naheliegendste Erklärung für diese Zahlen – die nämlich, dass Frauen seltener  
wohnungslos werden –, ist falsch. Insbesondere weibliche Wohnungslosigkeit ist statistisch  
untererfasst, was durch verdeckte Wohnungslosigkeit und statistische Deutungskämpfe  
hervorgerufen wird.  
Die verdeckte Wohnungslosigkeit von Frauen hat unterschiedliche, zum Teil miteinander  
verwobene Gründe. Diverse Autor:innen aus Wissenschaft und Praxis nennen etwa die Vermeidung  
geschlechtsspezifischer Risiken auf der Straße (vgl. Baptista 2010; Lutz/Simon/Sartorius 2017),  
gesellschaftlich vermittelte Scham und Angst vor Stigmatisierung, die Trennung von den eigenen  
Kindern (vgl. Mayock/Bretherton/Baptista 2017; Pleace 2017; Unterlerchner/Bonić/Aszódi 2023)  
oder einen Mangel an angemessenen und geschlechtsspezifischen Angeboten (vgl. Baptista  
2010; Mayock/Sheridan/Parker 2015; Aszódi/Bonić/Unterlerchner 2023). Unabhängig von den  
Hintergründen führt die geringere Inanspruchnahme dazu, dass Frauen in einer Statistik, die primär  
auf den Angeboten der Wohnungslosenhilfe basiert und andere Formen von Wohnungslosigkeit  
kaum erfasst, stark unterrepräsentiert sind (für Österreich zuletzt Musil/Schnell/Dlabaja 2024).  
Des Weiteren gilt häusliche Gewalt als einer der zentralen Auslöser weiblicher  
Wohnungslosigkeit. Dennoch werden Frauen, die in Gewaltschutzeinrichtungen wie Frauenhäusern  
Zuflucht finden, nicht immer und überall als wohnungslos mitgezählt (vgl. Baptista 2010; Mayock/  
Bretherton/Baptista 2017; Pleace/Hermans 2020; Bretherton/Mayock 2021). Österreich folgt  
hier jedoch internationalen Standards, und so umfasst die Kennzahl „Registrierte Obdach- und  
Wohnungslosigkeit“, welche weitgehend Nutzungsstatistiken abbildet, auch von Gewalt betroffene  
Frauen in Frauenhäusern (vgl. Statistik Austria 2022: 36ff; Musil/Schnell/Dlabaja 2024). Auch wenn  
die Daten aus 2023 des FSW (2024) mit jenen der „Wiener Frauenhäuser“ (vgl. Verein Wiener  
Frauenhäuser 2024) kombiniert werden, ergibt sich nur ein Plus von rund fünf Prozentpunkten,  
was den Frauenanteil auf 34 % erhöht. Dies zeigt, dass Frauen auch in dieser erweiterten Statistik  
deutlich unterrepräsentiert sind.  
3
Geschlechterunterschiede bei Angeboten der Wohnungssicherung und  
Wohnungslosenhilfe  
AndersalsdieKennzahlenzuWohnungs-undObdachlosigkeitgestaltetsichdieDelogierungsstatistik.  
Diese ist nicht öffentlich zugänglich, sondern muss beim Justizministerium angefragt werden.  
Die Statistik Austria (vgl. Schöber et al. 2021) weist Kennzahlen der Delogierungsstatistik jedoch  
seit ein paar Jahren auch in ihren Berichten zur Wohnstatistik aus. Allerdings bestehen auch hier  
erhebliche Einschränkungen. Zwar werden Haushalte erfasst, die eine gerichtliche Kündigung oder  
Räumungsklage erhalten oder bei denen eine Delogierung tatsächlich vollzogen wurde (exekutierte  
Räumungen). Zwei gravierende Probleme schränken die Aussagekraft dieser Statistik allerdings  
deutlich ein: Sie umfasst erstens alle Mietobjekte. Neben Haushalten in Mietwohnungen werden also  
auch Garagen oder Geschäftslokale erfasst. Zweitens gibt die Delogierungsstatistik keine Auskunft  
über die Haushaltszusammensetzung. Es bleibt also unklar, wie viele und welche Personen in den  
betroffenen Haushalten leben. Diese Einschränkungen machen die Delogierungsstatistik für seriöse  
Prognosen und Bedarfsplanungen weitgehend unbrauchbar. Auch eine parlamentarische Anfrage  
der SPÖ-Abgeordneten Sabine Schatz (2024) verlief ergebnislos. Die Qualität der Informationen  
über die Grundgesamtheit von delogierten oder von Delogierung bedrohten Menschen ist also  
äußerst begrenzt.  
3.1 Auswahl der Datensätze und erste Limitationen  
In Österreich ist weder im Bereich der Wohnungslosenhilfe noch im Bereich der Wohnungssicherung  
die Grundgesamtheit an betroffenen Personen bekannt. Die statistische Kennzahl „Registrierte  
Obdach- und Wohnungslosigkeit“ bezieht sich im Wesentlichen auf Meldedaten in sozialen  
Einrichtungen (z.B. Kontaktstellmeldungen in Beratungsstellen oder Übergangswohnungen).  
Bemühungen, verdeckte Wohnungslosigkeit zu erfassen und eine breitere, akkuratere Darstellung  
der Ist-Situation zu erreichen, finden vereinzelt statt (vgl. ÖAW 2025). Umgekehrt gestaltet sich die  
Sachlage bei der Delogierungsstatistik, in der alle Mietobjekte erfasst und keine Auskunft über die  
Haushaltszusammensetzung verfügbar ist. In beiden Fällen gibt es also auch keine Informationen  
über die Geschlechterverteilung in der Grundgesamtheit.  
Die vorliegende Arbeit verfolgt die Hypothese, dass wohnungssichernde Maßnahmen Frauen  
besser adressieren als Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe. Dazu wird auf Nutzungsstatistiken von  
Einrichtungen zurückgegriffen, die folgendes zeigen: Während Frauen in der Wohnungslosenhilfe  
oft nur ein Drittel der Nutzer:innen ausmachen, erreichen Wohnungssicherungsprogramme Frauen  
in deutlich höherem Maße. Auch aufgrund der genannten Limitationen lassen sich aus den Daten  
derzeit nur erste Hinweise ableiten.  
Im Folgenden werden vier Nutzungsstatistiken zu wohnungssichernden Maßnahmen  
vorgestellt und den Daten der Wohnungslosenhilfe gegenübergestellt. Repräsentativ für Angebote  
der Wohnungslosenhilfe ist dabei die Kennzahl „Registrierte Obdach- und Wohnungslosigkeit“. Da  
diese allerdings nicht gänzlich mit den Leistungen der Wohnungslosenhilfe gleichgesetzt werden  
kann, da etwa auch private Kontaktstellenmeldungen oder Menschen in Gewaltschutzeinrichtungen  
erfasst werden, wird zudem die Nutzungsstatistik des FSW herangezogen. Diese umfasst die  
Nutzungsstatistiken von weit über 100 geförderten Einrichtungen der Wiener Wohnungslosenhilfe.  
Da die Daten auch Nutzer:innen der Wohnungslosenhilfe umfassen, die nicht anhand der Kennzahl  
„Registrierte Obdach- und Wohnungslosigkeit“ abgebildet werden, liefert die Kombination  
der beiden einen guten ersten Eindruck von der tatsächlichen Nutzung von Angeboten der  
Wohnungslosenhilfen; gleichzeitig wird ein bereiteres Bild der Betroffenheit von Wohnungslosigkeit  
gezeichnet (z.B. indem Menschen in Gewaltschutzeinrichtungen inkludiert werden).  
Da sich die genannten Daten in punkto Frauen-/Männeranteil weitgehend mit weiteren  
Daten aus Österreichs Regionen decken – exemplarisch seien hier die Daten der Emmaus  
Gemeinschaft genannt: 93 Männer, 36 Frauen (vgl. Emmaus Gemeinschaft 2025) –, wird auf deren  
detailliertere Darstellung verzichtet. Um der Heterogenität österreichischer Regionen Rechnung zu  
tragen, wird überall dort auf Nutzungsstatistiken aus drei unterschiedlich großen Kommunen in drei  
unterschiedlichen Bundesländern sowie auf Daten des bundesweiten Unterstützungsprogramms  
„Wohnschirm“ zurückgegriffen, wo keine detaillierte Darstellung der Daten vorliegt. Alle vier  
Datensätze sind in dieser Form nicht öffentlich und wurden dankenswerterweise von den jeweiligen  
Institutionen intern erhoben und für diese Gegenüberstellung zur Verfügung gestellt.  
Die Daten des „Wohnschirm“ gelten sind aufgrund dessen bundesweiter Reichweite  
besonders aussagekräftig. Beratungsstellen können für in Not geratene Mieter:innen Anträge auf  
finanzielle Unterstützung stellen, um Mietschulden zu regulieren oder einen Wohnungswechsel zu  
unterstützen (Leistung: „Wohnschirm Miete“). Ein bundesweiter Austausch im März 2024 zeigte,  
dass es in vielen Bundesländern durch dieses Programm erstmals faktisch möglich wurde, finanzielle  
Unterstützung zu erhalten. Erfahrungsgemäß wurden zuvor Anträge auf „Hilfe in besonderen  
Lebenslagen“ (etwa § 19 SUG, § 20 WSHG), die in der Regel als Kann-Leistung formuliert sind,  
vielerorts pauschal abgelehnt. Auf Unterstützungsleistungen des „Wohnschirms“ haben sehr viele,  
aber nicht alle Adressat:innen wohnungssichernder Maßnahmen Anspruch. Deshalb wurden die  
Daten durch Nutzugsstatistiken der Beratungsstellen ergänzt, wodurch ein breiteres Bild gezeigt  
und etwaige Verzerrungen gemindert werden können.  
3.2 Deskriptive Darstellung der geschlechterspezifischen Nutzung von  
Angeboten der Wohnungssicherung und Wohnungslosenhilfe  
Die „Fachstelle für Wohnungssicherung“ (FAWOS) der Volkshilfe Wien ist in Wien für das private  
und genossenschaftliche Mietsegment sowie für privat verwaltete Gemeindewohnungen zuständig.  
Im Jahr 2024 waren rund 44% der von der FAWOS adressierten Personen sowie der in den  
betroffenen Haushalten lebenden Personen weiblich, wobei in wenigen Fällen keine Angaben zum  
Geschlecht gemacht oder sich nicht-binären Kategorien zugeordnet wurde. Ein ähnliches Bild  
zeigt sich in anderen Bundesländern: Die „Wohnberatung und Wohnbegleitung“ der Stadt Graz,  
die Grazer:innen in Wohnungsnot offensteht, beriet 2023 und 2024 zusammengefasst rund 5000  
Menschen zu Mietzinsrückständen und drohenden Delogierungen. Davon waren 41% Frauen. Die  
Volkshilfe Kärnten wiederum beriet im vergangenen Kalenderjahr 507 Frauen und 375 Männer zu  
Themen der Wohnungssicherung. Der Frauenanteil lag damit bei58%.  
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auswertungen der Anfrage zum „Wohnschirm Miete“,  
differenziert nach den Unterstützungsleistungen Wohnungssicherung und Wohnungswechsel für  
den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 30. April 2025. Die Daten verdeutlichen, dass Wohnungssicherung  
als Maßnahme Frauen und Männer in relativ gleichem Ausmaß erreicht, während Frauen bei  
Wohnungswechseln sogar überrepräsentiert sind.  
Tab. 1: Unterstützungsleistungen „Wohnschirm Miete“ im Zeitraum  
1.1.2022 bis 30.4.2025, differenziert nach Geschlecht  
Die nachfolgende tabellarische Gegenüberstellung der Geschlechterverteilung bei Angeboten  
der Wohnungssicherung zeigt im Vergleich zur Wohnungslosenhilfe, dass diese Frauen besser zu  
erreichen scheinen als Angebote der Wohnungslosenhilfe. Dies könnte darauf hindeuten, dass  
präventive Ansätze oder Maßnahmen der sog. crises prevention (siehe oben) Frauen effektiver  
erreichen als jene der sog. emergency prevention.  
Abb. 2: Gegenüberstellung der Kennzahlen und Leistungszahlen der  
Wohnungslosenhilfe und Wohnungssicherung (eigene Darstellung)i  
4
Potenzielle Hintergründe der geschlechterspezifischen Nutzung von  
Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe und der Wohnungssicherung  
Für die potenziellen Hintergründe geschlechtsspezifischer Unterschiede liegen keine unmittelbaren  
empirischen Daten aus der kritischen Wohnforschung vor. Doch lassen sich Erkenntnisse aus  
anderen Sozial- und Gesundheitsbereichen teilweise übertragen. Darüber hinaus können theoretisch  
fundierte Annahmen getätigt werden, um mögliche Ursachen zu beleuchten.  
Ein zentraler Faktor sind gesellschaftlich vermittelte, traditionelle Rollenbilder, die sich auch  
auf die Wahrnehmung und Nutzung sozialer Unterstützungsangebote auswirken können. Einerseits  
ist evident, dass Angebote der Wohnungslosenhilfe aufgrund gesellschaftlich vermittelter Scham  
weniger oft von Frauen in Anspruch genommen werden (vgl. Unterlerchner/Bonić/Aszódi 2023).  
Andererseits lässt sich Wohnungssicherung als das Kümmern bzw. die Sorge um den Haushalt  
verstehen, in dem womöglich auch noch Kinder mitaufwachsen. Da Care-Arbeit weiterhin weiblich  
dominiert ist (vgl. Statistik Austria 2023), könnte auch die Wohnungssicherung stärker mit weiblich  
konnotierten Rollenbildern übereinstimmen.  
Hinzu kommen deutliche Hinweise aus der medizinischen und sozialwissenschaftlichen  
Forschung, denen zufolge Frauen präventive Angebote häufiger in Anspruch nehmen als Männer.  
Studien zeigen, dass Frauen in der Gesundheitsvorsorge oder in Präventionsprogrammen  
überrepräsentiert sind (etwa Hiller/Schatz/Drexler 2017; Rattay et al. 2013; Starker/Saß 2013; Kubat/  
Meinert/Busch/Swart 2025). Auch hier werden u.a. vergeschlechtlichte Rollenbilder als potenzielle  
Erklärung angeführt, was möglicherweise auf den Bereich der Wohnforschung übertragbar  
ist. Exemplarisch: „Die derzeitige, oft geschlechtsunspezifische Konzeption und thematische  
Adressierung der präventiven Maßnahmen in den Themenfeldern Entspannung, Ernährung und  
Bewegung kommt offenbar dem Selbstbild von Frauen in den Geschlechterrollen besonders  
entgegen.“ (Deitermann et al. 2011: 9)  
Bei Präventionsangeboten entfällt zudem das Thema Angst weitgehend. Wie im  
Positionspapier der bundesweiten Frauenvernetzung zum Thema weibliche* Wohnungslosigkeit  
(Aszódi/Bonić/Unterlerchner 2023: 4ff.) argumentiert wird, hängt die geringere Inanspruchnahme  
von Angeboten der Wohnungslosenhilfe mit der Sorge vor Gewaltübergriffen in den Einrichtungen  
und/oder Angst vor einer Kindesabnahme durch die Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Bei  
Angeboten der Wohnungssicherung sind solche Sorgen weitgehend obsolet. Umgekehrt betrifft  
zumindest die Sorge einer Kindesabnahme Männer bei der Inanspruchnahme von Angeboten der  
Wohnungslosenhilfe in geringerem Ausmaß, da vorwiegend Frauen Care-Arbeit leisten (vgl. Statistik  
Austria 2023) und auch allein erziehen (vgl. Statistik Austria 2025).  
Schließlich kann eine systemische bzw. statistische Annahme diskutiert werden: Es ist  
möglich, dass präventive Angebote (Maßnahmen der crises prevention) für Frauen so gut wirken,  
dass anteilsmäßig weniger von ihnen Unterstützung in der regionalen Wohnungslosenhilfe  
(Maßnahmen der emergency prevention) suchen müssen. So werden Frauen mit Kindern in der  
wohnungssichernden Praxis beispielsweise häufiger als „Härtefälle“ eingestuft und haben dadurch  
bessere Chancen auf rasche Unterstützung. Gegen diese Annahme spricht, dass die Zahl an als  
Härtefall präventiv unterstützten Frauen zu gering sein dürfte, um die großen Unterschiede bei  
der Inanspruchnahme von Wohnungssicherung und Wohnungslosenhilfe vollständig zu erklären.  
Streichen wir bspw. in einem Gedankenexperiment die Leistungen des „Wohnschirms“ und gehen  
von dem unrealistischen Fall aus, dass alle Personen (Frauen wie Männer) von Einrichtungen der  
Wohnungslosenhilfe erfolgreich adressiert und unterstützt werden, erhöht sich zwar der Anteil  
an Frauen. Die Nutzungsstatistik ist aber weiterhin nicht ausgeglichen. Um beide Argumente  
hinreichend zu überprüfen, fehlt es derzeit an ausreichenden Daten.  
5
Praktische Implikationen: Ist Wohnungssicherung die bessere  
Alternative?  
AusdemdeutschenWohnungslosenberichtgehthervor,dassbeizumindestderHälfteallerBefragten  
Mietzinsrückstände der Auslöser für Wohnungslosigkeit waren (vgl. BMWSB 2024: 12). Investitionen  
in wohnungssichernde Angebote sind jedoch nicht nur aufgrund der hohen Betroffenheit sinnvoll,  
sondern auch aus menschlicher (Vermeidung von Leid) und volkswirtschaftlicher Perspektive  
geboten (vgl. Baumgarten et al. 2024; Wankat/Grünhaus/Pfrendl 2024). Der vorliegende Beitrag zeigt  
darüberhinausGeschlechterunterschiedebeiderNutzungvonMaßnahmenderWohnungssicherung  
und der Wohnungslosenhilfe auf. Während sowohl in den Nutzungsstatistiken der regionalen  
Wohnungslosenhilfe als auch in der breiteren bundesweiten Statistik der Frauenanteil bei rund  
einem Drittel liegt, ist das Geschlechterverhältnis bei wohnungssichernden Maßnahmen weitgehend  
ausgeglichen. Damit ist ein drittes Argument für Wohnungssicherung geliefert: Wohnungssichernde  
Maßnahmen könnten das Potential haben, verdeckte Wohnungslosigkeit von Frauen zu reduzieren.  
Angebote der Wohnungslosenhilfe werden in der Fachwelt als unzureichend bedarfsorientiert  
für weibliche Adressat:innen diskutiert. Solange dies der Fall ist, so der allgemeine Konsens  
(exemplarisch Aszódi/Bonić/Unterlerchner 2023), werden wohnungslose Frauen auch nicht  
ausreichend erreicht werden und damit in den Nutzungsstatistiken unterrepräsentiert bleiben.  
Der weitgehend ausgeglichene Frauenanteil bei Maßnahmen der Wohnungssicherung bestätigt  
diese Beobachtung. In diesem Bereich können berechtigte Ängste in Bezug auf Mehrbettzimmer  
oder gemischte Notquartiere sowie Sorgen vor einer Gefährdungsmeldung bei der Kinder- und  
Jugendhilfe oder vor Stigmatisierung entfallen – so zumindest die theoretische Annahme.  
Empirisch zu überprüfen ist demnach die These, dass Wohnungssicherung als Maßnahme  
der crises prevention Frauen aufgrund ihrer konzeptionellen Ausrichtung besser erreicht. Denn bei  
allen Maßnahmen der emergency prevention bleiben Ängste und Sorgen bestehen, selbst bei großen  
Anstrengungen hinsichtlich der Niederschwelligkeit, Aufklärung und De-Stigmatisierung. Auch  
Housing-First-Maßnahmen, die den Wohnbedarfs- und Bedürfnislagen in der Regel weitgehend  
gerecht werden, werden nur teilweise die Sorgen und Unsicherheiten adressieren können, ob oder  
wann Wohnungen verfügbar sind, was bis dahin geschieht, ob die Kinder- und Jugendhilfe aufgrund  
drohender Wohnungslosigkeit informiert werden muss oder ähnliches.  
In Bezug auf das übergeordnete Ziel, Wohnungslosigkeit zu beenden, wird deutlich,  
dass wohnungssichernde Instrumente durch Erhalt der eigenen Wohnmöglichkeit verdeckte  
Wohnungslosigkeit von Frauen effektiv verhindern können. Nichtsdestoweniger gilt neben  
Delogierungen häusliche Gewalt als zumindest ebenso relevanter Auslöser weiblicher  
Wohnungslosigkeit (vgl. Baptista 2010; Enders-Dragässer/Sellach 2010; Unterlerchner/Bonić/  
Aszódi 2023; Steckelberg 2024). Der Ausbau wohnungssichernder Angebote für sich allein  
kann daher keinesfalls ausreichen, um verdeckte Wohnungslosigkeit vollständig zu verhindern.  
Hingegen muss eine umfassende Strategie auch den Ausbau frühzeitig präventiver und stationärer  
Gewaltschutzangebote umfassen. In diesem Kontext betonen Paula Mayock und Kolleg:innen  
(2017) die Notwendigkeit einer Verschränkung der Angebotslandschaften der Wohnungsnotfallhilfen  
und des Gewaltschutzes.  
Die Praxis Sozialer Arbeit umfasst Angebote frühzeitiger Prävention (upstream prevention)  
bis hin zu Maßnahmen der Rückfallsprävention (repeat prevention). Die Wirksamkeit dieser Angebote  
ist jedoch von universellen Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit abhängig.  
Vereinfacht ausgedrückt: Sozialarbeiterische, aber auch finanzielle Unterstützungsangebote  
wie jene des „Wohnschirms“ können nur bedingt wirksam sein, solange leistbarer Wohnraum  
Mangelware ist. Basierend auf dem anwaltschaftlichen Mandat der Sozialen Arbeit muss sich daher  
für wohn- und sozialpolitische Maßnahmen eingesetzt werden. Neben Investitionen in Angebote  
der Wohnungssicherung und des Gewaltschutzes sind abgestimmte, wohnpolitische Maßnahmen  
erforderlich, um weibliche Wohnungslosigkeit frühzeitig zu verhindern oder zu beenden.  
Das Kriterium der Leistbarkeit, definiert als Verhältnis von verfügbarem Einkommen  
und Höhe des Mietzinses, liefert ein einfaches Beispiel für die Notwendigkeit einer solchen  
umfassenden Strategie: Die deutlich höhere Armutsgefährdung von Frauen (vgl. Steckelberg 2024)  
ist ein zusätzlicher Risikofaktor für weibliche Wohnungslosigkeit – und intensivierte Maßnahmen  
zur Bekämpfung weiblicher Armut (vgl. Andermann et al. 2021) sind insbesondere dann  
erfolgreich, wenn günstiger Wohnraum in ausreichender Quantität rasch verfügbar ist. Bleibt die  
Wohnungsmarktsituation beim Status quo, sind selbst Frauen mit finanzieller Unterstützung, die  
sie knapp über die Armutsgefährdungsschwelle heben, am privaten Wohnungsmarkt unzureichend  
konkurrenzfähig.  
Zu guter Letzt sei erwähnt, dass die vorliegende Abhandlung die Lücken in der statistischen  
Erfassung von Wohnungslosigkeit und drohender Wohnungslosigkeit aufzeigt. Diese Daten sind  
indes kein Selbstzweck. Immer wieder, so auch an dieser Stelle, muss darauf verwiesen werden,  
dass es sich bei vielen Schlussfolgerungen um Annahmen handelt oder die Daten nur vorsichtige  
Hinweise liefern können. Für politische Entscheidungsträger:innen, fördernde Institutionen und  
Trägerorganisationen sind diese Informationen jedoch essenziell, um angemessene Konzepte  
und möglichst zutreffende Bedarfsprognosen zu entwickeln. Dass keine verlässlichen Daten über  
Mieter:innen in delogierten oder von Delogierung bedrohten Haushalten vorliegen, nicht einmal  
bekannt ist, wie viele Mietobjekte tatsächlich Wohnungen sind, erschwert die effektive Prävention  
von Wohnungslosigkeit erheblich. Eine verbesserte Datenlage, die auch geschlechtsspezifische  
Unterschiede systematisch erfasst, ist daher dringend notwendig, um zielgerichtete Maßnahmen  
entwickeln zu können.  
Verweise  
i Für die Darstellung wurde auf die Daten bei Lamei/Korunovska/Glaser (2024) und FSW (2025) zurückgegriffen. Darüber hinaus umfassen  
sie angefragte bzw. interne Auswertungen der Stadt Graz, Volkshilfe Wien und Volkshilfe Kärnten jeweils für das Kalenderjahr 2024 sowie  
des Sozialministeriums für den „Wohnschirm Miete“ im Zeitraum 1.1.2022–30.4.2025.  
Literatur  
Andermann, Anne/Mott, Sebastian/Mathew, Christine M./Kendall, Claire/Mendonca, Oreen/  
Harriott, Dawnmarie/McLellan, Andrew/Riddle, Alison/Saad, Ammar/Iqbal, Warda/Magwood, Olivia/  
Pottie, Kevin (2021): Evidence-informed interventions and best practices for supporting women  
experiencing or at risk of homelessness: A scoping review with gender and equity analysis. In:  
Health Promotion and Chronic Disease Prevention in Canada, 41(1), S. 1–13.  
ARA (2024): Homeless people 2023. Long-term homelessness in Finland 2008–2023. Lathi: ARA.  
Aszódi, Anna/Bonić, Bojana/Unterlerchner, Barbara (2023): Gewalt an wohnungslosen und  
obdachlosen Frauen*. Positionspapier der bundesweiten Frauenvernetzung zum Thema weibliche*  
Wohnungslosigkeit. Wien: Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen.  
Baptista, Isabel (2010): Women and Homelessness. In: O’Sullivan, Eoin/Busch-Geertsema, Volker/  
Quilgars, Deborah/Pleace, Nicholas (Hg.): Homelessness Research in Europe. Brüssel: FEANTSA,  
S. 163–185.  
Baumgarten, Florian/Berger, Erwin/Lichtenberger, Hanna/Orner, Martin/Staudinger, Jeremias (2024):  
Wohnkrise bewältigen: Schlüsselstrategien der Volkshilfe für gesichertes Wohnen. Wien: Volkshilfe  
Österreich.  
Beiser, Christian/Jancsary, Jonathan (2019): Statistisch untererfasste Formen von Obdachlosigkeit  
und Wohnungslosigkeit am Beispiel der Bundesländer Vorarlberg, Salzburg und Wien. Zusatzbericht  
der BAWO zum Bericht der Statistik Austria zur registrierten Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit  
in Österreich. Wien: BAWO.  
BMWSB – Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (2024): Gemeinsam  
für ein Zuhause. Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Bonn und Berlin: BMWSB.  
BMWSB  
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (2025):  
Wohnungslosenbericht der Bundesregierung. Ausmaß und Struktur von Wohnungslosigkeit. Bonn  
und Berlin: BMWSB.  
Bretherton, Joanne/Mayock, Paula (2021): Women’s homelessness: European evidence review.  
Brüssel: FEANTSA.  
Deitermann, Bernhilde/Patzelt, Christiane/Heim, Susanne/Krauth, Christian/Theile, Gudrun/  
Hummers-Pradier, Eva/Walter, Ulla (2011): Successful prevention requires gender-specific approach.  
In: Public Health Forum, 19(2), S. 9–10.  
Emmaus Gemeinschaft (2025): Über 13.000 Menschen betreut – fast eine Million Nächtigungen seit  
1995. Presseaussendung Emmaus Gemeinschaft.  
Enders-Dragässer,  
Uta/Sellach,  
Brigitte  
(2010):  
Lebenslagen  
von  
Frauen  
und  
Wohnungsnotfallproblematik. In: Reuschke, Darja (Hg.): Wohnen und Gender. Theoretische,  
politische, soziale und räumliche Aspekte. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 195–  
214.  
Fisch, Katja (2025): Wohnungssicherung in Deutschland. Wien: Fachtag der Volkshilfe Wien.  
23.06.2025.  
Fitzpatrick, Suzanne/Mackie, Peter/Wood, Jenny (2021): Advancing a Five-Level Typology of  
Homelessness Prevention. In: International Journal on Homelessness, 1(1), S. 79–97.  
FSW – Fonds Soziales Wien (2022): Spezifische Förderrichtlinie für die Unterstützung obdach- oder  
wohnungsloser Menschen. Wien: FSW.  
FSW – Fonds Soziales Wien (2024): Wohnungslosenhilfe in Wien. Grafiken und Daten zu Kund:innen,  
Leistungen & Partnerorganisationen. Wien: FSW.  
FSW – Fonds Soziales Wien (2025): Wohnungslosenhilfe in Wien. Grafiken und Daten zu Kund:innen,  
Leistungen & Partnerorganisationen. Wien: FSW.  
Hiller, Julia/Schatz, Kathrina/Drexler, Hans (2017): Gender influence on health and risk behavior in  
primary prevention: a systematic review. In: Journal of Public Health, 4(25), S. 339–349.  
Kubat, Denise/Meinert, Nele/Busch, Susanne/Swart, Enno (2025): Small-area and socially  
differentiated analyses of the utilization of screening examinations in the city of Hamburg: a  
secondary data analysis. In: Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen,  
193, S. 74–81.  
Lamei, Nadja/Korunovska, Jana/Glaser, Thomas (2024): Aktualisierte Kennzahlen zu registrierte  
Obdach- und Wohnungslosigkeit. Sonderauswertung für Bundesministerium für Soziales,  
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Wien: Statistik Austria.  
Lutz, Ronald/Simon, Titus/Sartorius, Wolfgang (2017): Lehrbuch der Wohnungslosenhilfe. Eine  
Einführung in Praxis, Positionen und Perspektiven. 3. Aufl. Weinheim: Beltz Juventa.  
Mayock, Paula/Bretherton, Joanne/Baptista, Isabel (2017): Women’s Homelessness and Domestic  
Violence:(In)visibleInteractions.In:Mayock,Paula/Bretherton,Joanne(Hg.).Women’sHomelessness  
in Europe. London: Palgrave Macmillan, S. 127–154.  
Mayock, Paula/Sheridan, Sarah/Parker, Sarah (2015): ‘It’s just like we’re going around in circles  
and going back to the same thing …’: The Dynamics of Women’s Unresolved Homelessness. In:  
Housing Studies, 30(6), S. 877–900.  
Musil, Robert/Schnell, Philipp/Dlabaja, Cornelia (2024): Machbarkeitsstudie: Datenbasis zu  
Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekärem Wohnen. Wien: BMSGPK.  
ÖAW – Österreichische Akademie der Wissenschaften (2025): EU Homelessness Counts.  
Wohnungslosenzählungen in Innsbruck und Salzburg. Österreichische Akademie der Wissen-  
schaften.  
Pleace, Nicholas (2017): Exclusion by Definition: The Under-representation of Women in European  
Homelessness Statistics. In: Mayock, Paula/Bretherton, Joanne (Hg.): Women’s Homelessness in  
Europe. London: Palgrave Macmillan, S. 105–126.  
Pleace, Nicholas/Hermans, Koen (2020): Counting All Homelessness in Europe: The Case for  
Ending Separate Enumeration of „Hidden Homelessness“. In: European Journal of Homelessness,  
14(3), S. 43–70.  
Rattay, Petra/Butschalowsky, Hans/Rommel, Alexander/Prütz, Franziska/Jordan, Susanne/  
Nowossadeck, Enno/Domanska, Olga/Kamtsiuris, Panagiotis (2013): Utilization of outpatient and  
inpatient health services in Germany: Results of the German Health Interview and Examination  
Survey for Adults (DEGS1). In: Bundesgesundheitsblatt, 56, S. 832–844.  
Schatz, Sabine (2024): Parlamentarische Anfrage betreffend Delogierungen in den Jahren 2018–  
2023 (177841/J). Wien: Parlament Österreich.  
Schöber, Katrin/Braun, Corinna/Glaser, Thomas/Hama, Honja/Heuberger, Richard/Hofbauer, Stefan/  
Kronsteiner-Mann, Christa/Vollmann, Kurt (2021): Wohnen 2021, Zahlen, Daten und Indikatoren der  
Wohnstatistik. Wien: Statistik Austria.  
Starker, Anne/Saß, Anke-Christine (2013): Inanspruchnahme von Krebsfrüherkennungs-  
untersuchungen: Ergebnisse der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1). In:  
Bundesgesundheitsblatt, 56, S. 858–867.  
Statistik Austria (2022): Kennzahlen zu Lebensbedingungen 2021. Indikatoren für soziale Inklusion  
in Österreich. Wien: Statistik Austria.  
Statistik Austria (2023): Zeitverwendung 2021/22. Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung. Wien:  
Statistik Austria.  
Statistik Austria (2024): Demographisches Jahrbuch 2023. Wien: Statistik Austria.  
Statistik Austria (2025): Detailtabellen Familienformen 2024. Wien: Statistik Austria.  
Steckelberg, Claudia (2024): Frauen in Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit – für eine  
geschlechtsreflektierende und queerfreundliche Perspektive. In: djbZ. Zeitschrift des deutschen  
Juristinnenbund, 27(1), S. 14–16.  
SUG – Salzburger Sozialunterstützungsgesetz – LGBI. Nr.63/2010.  
Unterlerchner, Barbara/Bonić, Bojana/Aszódi, Anna (2023): Frauen*spezifische Wohnungslosigkeit  
und Gewalt gegen Frauen*. Perspektiven und Entwicklungsvorschläge aus Theorie und Praxis. In:  
soziales_kapital, Nr. 27, S. 301–316.  
Verein Wiener Frauenhäuser (2024): Tätigkeitsbericht 2023. Wien: Verein Wiener Frauenhäuser.  
Wankat, Katherina/Grünhaus, Christian/Pfrendl, Jana (2024): Studie zum gesellschaftlichen und  
ökonomischen Nutzen der Fachstelle für Wohnungssicherung Wien mittels einer SROI-Analyse.  
Wien: NPO & SE Kompetenzzentrum.  
Watson, Juliet (2011): Understanding survival sex: Young women, homelessness and intimate  
relationships. In: Journal of Youth Studies, 14(6), 639–655.  
Wesselmann, Carla (2009): Wohnungslose Frauen – wo sind sie im Hilfesystem? In: Sozial Extra,  
5(6), S. 46–48.  
WSHG – Wiener Sozialhilfegesetz – LGBI. Nr. 49/2018.  
Über den Autor  
Florian Eder, BA MA MA  
Florian Eder ist Sozialarbeiter und Soziologe und arbeitet als wohn- und sozialpolitischer Referent  
bei der Volkshilfe Wien. Nach langjähriger Tätigkeit in der Beratung wohnungsloser Menschen  
widmet er sich seit einigen Jahren in Lehre, Forschung, Projektentwicklung und Policy-Arbeit  
sozialen Ungleichheiten im Bereich Wohnen.