Florian Eder. Wohnungssicherung als bessere Alternative? Geschlechterspezifische Nutzung von Angeboten der Delogierungsprävention
31. Ausgabe, 2025
Geschlechtergerechtigkeit
Wohnungssicherung als bessere Alternative?
Geschlechterspezifische Nutzung von Angeboten der
Delogierungsprävention und der Wohnungslosenhilfe
Florian Eder
Zusammenfassung
Delogierungsprävention und Wohnungslosenhilfe setzen zu unterschiedlichen Zeitpunkten
an, um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen. Während Frauen in den Nutzungsstatistiken der
WohnungslosenhilfenstarkunterrepräsentiertsindunddieAngebotevorderHerausforderungstehen,
wohnungslose Frauen gezielt zu erreichen, stellen Frauen zum Teil die größte Nutzer:innengruppe
bei präventiven Maßnahmen der Wohnungssicherung dar.
Die Beobachtung wirft die Frage auf, ob präventive Ansätze nicht nur effektiver, sondern
auch geschlechtssensibler sind, und gibt Anlass zu überlegen, ob Wohnungssicherung
eine geeignete Maßnahme darstellt, um verdeckte Wohnungslosigkeit zu verhindern und
damit Abhängigkeitsverhältnissen vorzubeugen. Im vorliegenden Beitrag werden die
geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Inanspruchnahme verschiedener Angebote
analysiert, mögliche Ursachen diskutiert und abschließend weiterführende Forderungen zur
Reduktion verdeckter Wohnungslosigkeit von Frauen formuliert.
Schlagworte: Delogierungsprävention, Frauen und Wohnungslosigkeit, Nutzungsstatistik,
Prävention, verdeckte Wohnungslosigkeit, Wohnungslosenhilfe, Wohnungssicherung
Abstract
The provision of eviction prevention and homelessness assistance are two distinct approaches
to addressing the issue of homelessness, with each approach focusing on a different point in
time. While women are significantly underrepresented in homelessness assistance statistics, and
programs face the challenge of reaching homeless women, women sometimes even constitute the
largest user group for eviction prevention programs.
This observation raises the question of whether preventive approaches are not only more
effective but also more gender-sensitive. It also prompts consideration of whether eviction prevention
strategies are suitable for preventing hidden homelessness among women and thereby avoiding
dependency relationships. The present article undertakes a thorough examination of gender-
specific disparities in service utilization, unpacks potential underlying causes, and offers a series
of recommendations aimed at mitigating the prevalence of hidden homelessness among women.
Keywords: eviction prevention, women and homelessness, utilization statistics, prevention, hidden
homelessness, homeless assistance system
1
Einleitung
Angebote der Wohnungslosenhilfe stehen vor der ungelösten Herausforderung, wohnungslose
Frauen zu erreichen und ihre Bedürfnisse gezielt zu adressieren. In den Nutzungsstatistiken der
Wohnungslosenhilfe sind Frauen sowohl auf internationaler als auch nationaler und regionaler Ebene
deutlich unterrepräsentiert (vgl. ARA 2024; Lamei/Korunovska/Glaser 2024; BMWBS 2025; FSW
2025). Dabei sind sich Expert*innen einig, dass die gravierend ungleiche Geschlechterverteilung
nicht daran liegt, dass Frauen seltener wohnungslos werden (vgl. Pleace/Hermans 2020).
Im Gegenteil: Geschlechtsspezifische Risiken wie ein niedrigeres Einkommen, häusliche
Gewalt oder die überproportionale Belastung durch Care-Arbeit erhöhen die Wahrscheinlichkeit,
dass Frauen von Wohnungslosigkeit betroffen sind (vgl. Baptista 2010; Enders-Dragässer/Sellach
2010;Unterlerchner/Bonić/Aszódi2023;Steckelberg2024). DassFrauendennochunterrepräsentiert
sind, ist einerseits auf Herausforderungen der Datenerhebung und Statistik (vgl. Mayock/Bretherton/
Baptista 2017; Pleace 2017; Pleace/Hermans 2020; Bretherton/Mayock 2021) und andererseits auf
eine geringe Inanspruchnahme bestehender Unterstützungsangebote zurückzuführen.
Die geringere Inanspruchnahme ist bedingt durch fehlende oder nicht angemessene
Angebote, gesellschaftlich vermittelte Scham, die Angst vor Stigmatisierung oder die Sorge vor
einer Kindesabnahme durch die Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Wesselmann 2009; Lutz/Simon/
Sartorius 2017; Mayock/Bretherton/Baptista 2017; Aszódi/Bonić/Unterlerchner 2023). Viele Frauen
greifen deshalb auf informelle Notlösungen zurück – etwa das Nächtigen bei Bekannten oder
Verwandten –, anstatt Angebote der Wohnungslosenhilfe in Anspruch zu nehmen (vgl. Baptista
2010; Pleace 2017). Sogenannte ‚verdeckte Wohnungslosigkeit‘ ist die Folge. Daten aus Ländern
wie Deutschland, für die Hochrechnungen zu verdeckter Wohnungslosigkeit existieren, bestätigen
diese Annahme. Während der Anteil verdeckt wohnungsloser Männer in Deutschland bei 47% liegt,
sind 72% aller wohnungslosen Frauen „unsichtbar“ (vgl. BMWBS 2025)
Dies ist aus mehrerlei Gründen problematisch: Erstens basiert informelle Unterstützung nur
selten auf altruistischer Solidarität; häufig werden implizit oder explizit Gegenleistungen verlangt.
In vielen Fällen handelt es sich demnach nicht nur um Abhängigkeitsverhältnisse, sondern um
Ausbeutungs- oder Gewaltverhältnisse (vgl. Watson 2011; Unterlerchner/Bonić/Aszódi 2023).
Zweitensistdavonauszugehen,dassdieverdeckteWohnungslosigkeitoftdieDauerderBetroffenheit
verlängert, was die negativen Folgen noch gravierender macht. Schließlich birgt die Unsichtbarkeit
die Gefahr, dass sowohl geschlechtsspezifische Ursachen und Auslöser von Wohnungslosigkeit als
auch Bedürfnisse und Interventionen nicht die gebotene Aufmerksamkeit erhalten (vgl. Mayock/
Bretherton/Baptista 2017; Pleace 2017).
Prävention, verstanden als Eingreifen bei drohender Wohnungslosigkeit, ist sowohl aus
sozialen als auch wirtschaftlichen Kriterien geboten (vgl. Baumgarten/Berger/Lichtenberger/Orner/
Staudinger 2024; Wankat/Grünhaus/Pfrendl 2024). Darüber hinaus scheinen präventive Maßnahmen
die oben genannten geschlechtsspezifischen Gefahren zumindest teilweise verhindern zu können.
Wie in diesem Artikel erstmals gezeigt wird, scheinen Maßnahmen der Wohnungssicherung Frauen
wesentlich besser zu erreichen als Angebote der Wohnungslosenhilfe.
In Anschluss an eine einführende Systematisierung der Angebote, werden im Folgenden
geschlechterspezifische Nutzungsstatistiken von Angeboten der Wohnungssicherung und der
Wohnungslosenhilfe gegenübergestellt. Dabei werden Geschlechterdifferenzen analysiert und es
wird diskutiert, welche Faktoren diese Unterschiede erklären könnten. Das Resümee widmet sich
abschließend der zentralen Frage: Ist Wohnungssicherung die bessere Alternative, um verdeckte
Wohnungslosigkeit zu verhindern und geschlechtsspezifische Risiken zu minimieren?
2
Sichtbare Wohnungslosigkeit ist männlich, weibliche Wohnungslosigkeit
verdeckt
In ihrer Typologie zur Verhinderung von Obdach- und Wohnungslosigkeit beschreiben Suzanne
Fitzpatrick, PeterMackieundJennyWood(2021)fünfzentraleMaßnahmen, dieaufunterschiedlichen
Ebenen ansetzen, um Wohnungslosigkeit zu verhindern (siehe Abbildung 1). Diese Maßnahmen
umfassen präventive Ansätze, die bereits vor einer akuten Wohnkrise greifen, sowie Interventionen,
die nach dem Eintritt von Wohnungslosigkeit ansetzen. In Österreich wird entsprechend der
Förderlogik zwischen Leistungen der Wohnungssicherung und Leistungen der Wohnungslosenhilfe
unterschieden. Wohnungssicherung greift klassischerweise bei drohenden Wohnkrisen, etwa bei
Mietzinsrückständen, während die Wohnungslosenhilfe erst nach Eintritt der Wohnungslosigkeit
(oder wenn diese zeitnah eintritt und nicht mehr abzuwenden ist) aktiv wird (vgl. FSW 2022). Nicht
alle nationalen Strategien kennen eine derartige Trennung der Systeme. In Deutschland wird
beispielsweise häufig von einer Wohnungsnotfallhilfe gesprochen, die präventive und reaktive
Maßnahmen umfasst und zumindest theoretisch eine stärkere Integration der Angebote ermöglicht
(vgl. Fisch 2025).
Abb. 1: Prävention von Wohnungslosigkeit (vgl. Fitzpatrick/Mackie/Wood 2021)
Mit Stichtag 1.1.2024 sind rund 51% der österreichischen Bevölkerung weiblich (Statistik Austria
2024: 29). Laut den Tätigkeits- und Leistungsberichten nationaler Wohnungslosenhilfeträger sind
jedoch meist nur rund ein Drittel der wohnungslosen Personen weiblich (etwa FSW 2025). Auch die
nationale Statistik zu registrierter Obdach- und Wohnungslosigkeit weist deutlich weniger Frauen
als wohnungslos aus (vgl. Lamei/Korunovska/Glaser 2024). Diese Statistik erfasst jedoch primär
Personen, die eine Kontaktstelle oder einen Hauptwohnsitz in einer Einrichtung der Wohnungs-
losenhilfe melden. Ihre Genauigkeit hängt damit stark von den Meldepraxen des jeweiligen So-
zialraums ab (vgl. Beiser/Jancsary 2019; Musil/Schnell/Dlabaja 2024). Die nationale Statistik kann
daher nur als Orientierung dienen.
Die naheliegendste Erklärung für diese Zahlen – die nämlich, dass Frauen seltener
wohnungslos werden –, ist falsch. Insbesondere weibliche Wohnungslosigkeit ist statistisch
untererfasst, was durch verdeckte Wohnungslosigkeit und statistische Deutungskämpfe
hervorgerufen wird.
Die verdeckte Wohnungslosigkeit von Frauen hat unterschiedliche, zum Teil miteinander
verwobene Gründe. Diverse Autor:innen aus Wissenschaft und Praxis nennen etwa die Vermeidung
geschlechtsspezifischer Risiken auf der Straße (vgl. Baptista 2010; Lutz/Simon/Sartorius 2017),
gesellschaftlich vermittelte Scham und Angst vor Stigmatisierung, die Trennung von den eigenen
Kindern (vgl. Mayock/Bretherton/Baptista 2017; Pleace 2017; Unterlerchner/Bonić/Aszódi 2023)
oder einen Mangel an angemessenen und geschlechtsspezifischen Angeboten (vgl. Baptista
2010; Mayock/Sheridan/Parker 2015; Aszódi/Bonić/Unterlerchner 2023). Unabhängig von den
Hintergründen führt die geringere Inanspruchnahme dazu, dass Frauen in einer Statistik, die primär
auf den Angeboten der Wohnungslosenhilfe basiert und andere Formen von Wohnungslosigkeit
kaum erfasst, stark unterrepräsentiert sind (für Österreich zuletzt Musil/Schnell/Dlabaja 2024).
Des Weiteren gilt häusliche Gewalt als einer der zentralen Auslöser weiblicher
Wohnungslosigkeit. Dennoch werden Frauen, die in Gewaltschutzeinrichtungen wie Frauenhäusern
Zuflucht finden, nicht immer und überall als wohnungslos mitgezählt (vgl. Baptista 2010; Mayock/
Bretherton/Baptista 2017; Pleace/Hermans 2020; Bretherton/Mayock 2021). Österreich folgt
hier jedoch internationalen Standards, und so umfasst die Kennzahl „Registrierte Obdach- und
Wohnungslosigkeit“, welche weitgehend Nutzungsstatistiken abbildet, auch von Gewalt betroffene
Frauen in Frauenhäusern (vgl. Statistik Austria 2022: 36ff; Musil/Schnell/Dlabaja 2024). Auch wenn
die Daten aus 2023 des FSW (2024) mit jenen der „Wiener Frauenhäuser“ (vgl. Verein Wiener
Frauenhäuser 2024) kombiniert werden, ergibt sich nur ein Plus von rund fünf Prozentpunkten,
was den Frauenanteil auf 34 % erhöht. Dies zeigt, dass Frauen auch in dieser erweiterten Statistik
deutlich unterrepräsentiert sind.
3
Geschlechterunterschiede bei Angeboten der Wohnungssicherung und
Wohnungslosenhilfe
AndersalsdieKennzahlenzuWohnungs-undObdachlosigkeitgestaltetsichdieDelogierungsstatistik.
Diese ist nicht öffentlich zugänglich, sondern muss beim Justizministerium angefragt werden.
Die Statistik Austria (vgl. Schöber et al. 2021) weist Kennzahlen der Delogierungsstatistik jedoch
seit ein paar Jahren auch in ihren Berichten zur Wohnstatistik aus. Allerdings bestehen auch hier
erhebliche Einschränkungen. Zwar werden Haushalte erfasst, die eine gerichtliche Kündigung oder
Räumungsklage erhalten oder bei denen eine Delogierung tatsächlich vollzogen wurde (exekutierte
Räumungen). Zwei gravierende Probleme schränken die Aussagekraft dieser Statistik allerdings
deutlich ein: Sie umfasst erstens alle Mietobjekte. Neben Haushalten in Mietwohnungen werden also
auch Garagen oder Geschäftslokale erfasst. Zweitens gibt die Delogierungsstatistik keine Auskunft
über die Haushaltszusammensetzung. Es bleibt also unklar, wie viele und welche Personen in den
betroffenen Haushalten leben. Diese Einschränkungen machen die Delogierungsstatistik für seriöse
Prognosen und Bedarfsplanungen weitgehend unbrauchbar. Auch eine parlamentarische Anfrage
der SPÖ-Abgeordneten Sabine Schatz (2024) verlief ergebnislos. Die Qualität der Informationen
über die Grundgesamtheit von delogierten oder von Delogierung bedrohten Menschen ist also
äußerst begrenzt.
3.1 Auswahl der Datensätze und erste Limitationen
In Österreich ist weder im Bereich der Wohnungslosenhilfe noch im Bereich der Wohnungssicherung
die Grundgesamtheit an betroffenen Personen bekannt. Die statistische Kennzahl „Registrierte
Obdach- und Wohnungslosigkeit“ bezieht sich im Wesentlichen auf Meldedaten in sozialen
Einrichtungen (z.B. Kontaktstellmeldungen in Beratungsstellen oder Übergangswohnungen).
Bemühungen, verdeckte Wohnungslosigkeit zu erfassen und eine breitere, akkuratere Darstellung
der Ist-Situation zu erreichen, finden vereinzelt statt (vgl. ÖAW 2025). Umgekehrt gestaltet sich die
Sachlage bei der Delogierungsstatistik, in der alle Mietobjekte erfasst und keine Auskunft über die
Haushaltszusammensetzung verfügbar ist. In beiden Fällen gibt es also auch keine Informationen
über die Geschlechterverteilung in der Grundgesamtheit.
Die vorliegende Arbeit verfolgt die Hypothese, dass wohnungssichernde Maßnahmen Frauen
besser adressieren als Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe. Dazu wird auf Nutzungsstatistiken von
Einrichtungen zurückgegriffen, die folgendes zeigen: Während Frauen in der Wohnungslosenhilfe
oft nur ein Drittel der Nutzer:innen ausmachen, erreichen Wohnungssicherungsprogramme Frauen
in deutlich höherem Maße. Auch aufgrund der genannten Limitationen lassen sich aus den Daten
derzeit nur erste Hinweise ableiten.
Im Folgenden werden vier Nutzungsstatistiken zu wohnungssichernden Maßnahmen
vorgestellt und den Daten der Wohnungslosenhilfe gegenübergestellt. Repräsentativ für Angebote
der Wohnungslosenhilfe ist dabei die Kennzahl „Registrierte Obdach- und Wohnungslosigkeit“. Da
diese allerdings nicht gänzlich mit den Leistungen der Wohnungslosenhilfe gleichgesetzt werden
kann, da etwa auch private Kontaktstellenmeldungen oder Menschen in Gewaltschutzeinrichtungen
erfasst werden, wird zudem die Nutzungsstatistik des FSW herangezogen. Diese umfasst die
Nutzungsstatistiken von weit über 100 geförderten Einrichtungen der Wiener Wohnungslosenhilfe.
Da die Daten auch Nutzer:innen der Wohnungslosenhilfe umfassen, die nicht anhand der Kennzahl
„Registrierte Obdach- und Wohnungslosigkeit“ abgebildet werden, liefert die Kombination
der beiden einen guten ersten Eindruck von der tatsächlichen Nutzung von Angeboten der
Wohnungslosenhilfen; gleichzeitig wird ein bereiteres Bild der Betroffenheit von Wohnungslosigkeit
gezeichnet (z.B. indem Menschen in Gewaltschutzeinrichtungen inkludiert werden).
Da sich die genannten Daten in punkto Frauen-/Männeranteil weitgehend mit weiteren
Daten aus Österreichs Regionen decken – exemplarisch seien hier die Daten der Emmaus
Gemeinschaft genannt: 93 Männer, 36 Frauen (vgl. Emmaus Gemeinschaft 2025) –, wird auf deren
detailliertere Darstellung verzichtet. Um der Heterogenität österreichischer Regionen Rechnung zu
tragen, wird überall dort auf Nutzungsstatistiken aus drei unterschiedlich großen Kommunen in drei
unterschiedlichen Bundesländern sowie auf Daten des bundesweiten Unterstützungsprogramms
„Wohnschirm“ zurückgegriffen, wo keine detaillierte Darstellung der Daten vorliegt. Alle vier
Datensätze sind in dieser Form nicht öffentlich und wurden dankenswerterweise von den jeweiligen
Institutionen intern erhoben und für diese Gegenüberstellung zur Verfügung gestellt.
Die Daten des „Wohnschirm“ gelten sind aufgrund dessen bundesweiter Reichweite
besonders aussagekräftig. Beratungsstellen können für in Not geratene Mieter:innen Anträge auf
finanzielle Unterstützung stellen, um Mietschulden zu regulieren oder einen Wohnungswechsel zu
unterstützen (Leistung: „Wohnschirm Miete“). Ein bundesweiter Austausch im März 2024 zeigte,
dass es in vielen Bundesländern durch dieses Programm erstmals faktisch möglich wurde, finanzielle
Unterstützung zu erhalten. Erfahrungsgemäß wurden zuvor Anträge auf „Hilfe in besonderen
Lebenslagen“ (etwa § 19 SUG, § 20 WSHG), die in der Regel als Kann-Leistung formuliert sind,
vielerorts pauschal abgelehnt. Auf Unterstützungsleistungen des „Wohnschirms“ haben sehr viele,
aber nicht alle Adressat:innen wohnungssichernder Maßnahmen Anspruch. Deshalb wurden die
Daten durch Nutzugsstatistiken der Beratungsstellen ergänzt, wodurch ein breiteres Bild gezeigt
und etwaige Verzerrungen gemindert werden können.
3.2 Deskriptive Darstellung der geschlechterspezifischen Nutzung von
Angeboten der Wohnungssicherung und Wohnungslosenhilfe
Die „Fachstelle für Wohnungssicherung“ (FAWOS) der Volkshilfe Wien ist in Wien für das private
und genossenschaftliche Mietsegment sowie für privat verwaltete Gemeindewohnungen zuständig.
Im Jahr 2024 waren rund 44% der von der FAWOS adressierten Personen sowie der in den
betroffenen Haushalten lebenden Personen weiblich, wobei in wenigen Fällen keine Angaben zum
Geschlecht gemacht oder sich nicht-binären Kategorien zugeordnet wurde. Ein ähnliches Bild
zeigt sich in anderen Bundesländern: Die „Wohnberatung und Wohnbegleitung“ der Stadt Graz,
die Grazer:innen in Wohnungsnot offensteht, beriet 2023 und 2024 zusammengefasst rund 5000
Menschen zu Mietzinsrückständen und drohenden Delogierungen. Davon waren 41% Frauen. Die
Volkshilfe Kärnten wiederum beriet im vergangenen Kalenderjahr 507 Frauen und 375 Männer zu
Themen der Wohnungssicherung. Der Frauenanteil lag damit bei58%.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auswertungen der Anfrage zum „Wohnschirm Miete“,
differenziert nach den Unterstützungsleistungen Wohnungssicherung und Wohnungswechsel für
den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 30. April 2025. Die Daten verdeutlichen, dass Wohnungssicherung
als Maßnahme Frauen und Männer in relativ gleichem Ausmaß erreicht, während Frauen bei
Wohnungswechseln sogar überrepräsentiert sind.
Tab. 1: Unterstützungsleistungen „Wohnschirm Miete“ im Zeitraum
1.1.2022 bis 30.4.2025, differenziert nach Geschlecht
Die nachfolgende tabellarische Gegenüberstellung der Geschlechterverteilung bei Angeboten
der Wohnungssicherung zeigt im Vergleich zur Wohnungslosenhilfe, dass diese Frauen besser zu
erreichen scheinen als Angebote der Wohnungslosenhilfe. Dies könnte darauf hindeuten, dass
präventive Ansätze oder Maßnahmen der sog. crises prevention (siehe oben) Frauen effektiver
erreichen als jene der sog. emergency prevention.
Abb. 2: Gegenüberstellung der Kennzahlen und Leistungszahlen der
Wohnungslosenhilfe und Wohnungssicherung (eigene Darstellung)i
4
Potenzielle Hintergründe der geschlechterspezifischen Nutzung von
Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe und der Wohnungssicherung
Für die potenziellen Hintergründe geschlechtsspezifischer Unterschiede liegen keine unmittelbaren
empirischen Daten aus der kritischen Wohnforschung vor. Doch lassen sich Erkenntnisse aus
anderen Sozial- und Gesundheitsbereichen teilweise übertragen. Darüber hinaus können theoretisch
fundierte Annahmen getätigt werden, um mögliche Ursachen zu beleuchten.
Ein zentraler Faktor sind gesellschaftlich vermittelte, traditionelle Rollenbilder, die sich auch
auf die Wahrnehmung und Nutzung sozialer Unterstützungsangebote auswirken können. Einerseits
ist evident, dass Angebote der Wohnungslosenhilfe aufgrund gesellschaftlich vermittelter Scham
weniger oft von Frauen in Anspruch genommen werden (vgl. Unterlerchner/Bonić/Aszódi 2023).
Andererseits lässt sich Wohnungssicherung als das Kümmern bzw. die Sorge um den Haushalt
verstehen, in dem womöglich auch noch Kinder mitaufwachsen. Da Care-Arbeit weiterhin weiblich
dominiert ist (vgl. Statistik Austria 2023), könnte auch die Wohnungssicherung stärker mit weiblich
konnotierten Rollenbildern übereinstimmen.
Hinzu kommen deutliche Hinweise aus der medizinischen und sozialwissenschaftlichen
Forschung, denen zufolge Frauen präventive Angebote häufiger in Anspruch nehmen als Männer.
Studien zeigen, dass Frauen in der Gesundheitsvorsorge oder in Präventionsprogrammen
überrepräsentiert sind (etwa Hiller/Schatz/Drexler 2017; Rattay et al. 2013; Starker/Saß 2013; Kubat/
Meinert/Busch/Swart 2025). Auch hier werden u.a. vergeschlechtlichte Rollenbilder als potenzielle
Erklärung angeführt, was möglicherweise auf den Bereich der Wohnforschung übertragbar
ist. Exemplarisch: „Die derzeitige, oft geschlechtsunspezifische Konzeption und thematische
Adressierung der präventiven Maßnahmen in den Themenfeldern Entspannung, Ernährung und
Bewegung kommt offenbar dem Selbstbild von Frauen in den Geschlechterrollen besonders
entgegen.“ (Deitermann et al. 2011: 9)
Bei Präventionsangeboten entfällt zudem das Thema Angst weitgehend. Wie im
Positionspapier der bundesweiten Frauenvernetzung zum Thema weibliche* Wohnungslosigkeit
(Aszódi/Bonić/Unterlerchner 2023: 4ff.) argumentiert wird, hängt die geringere Inanspruchnahme
von Angeboten der Wohnungslosenhilfe mit der Sorge vor Gewaltübergriffen in den Einrichtungen
und/oder Angst vor einer Kindesabnahme durch die Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Bei
Angeboten der Wohnungssicherung sind solche Sorgen weitgehend obsolet. Umgekehrt betrifft
zumindest die Sorge einer Kindesabnahme Männer bei der Inanspruchnahme von Angeboten der
Wohnungslosenhilfe in geringerem Ausmaß, da vorwiegend Frauen Care-Arbeit leisten (vgl. Statistik
Austria 2023) und auch allein erziehen (vgl. Statistik Austria 2025).
Schließlich kann eine systemische bzw. statistische Annahme diskutiert werden: Es ist
möglich, dass präventive Angebote (Maßnahmen der crises prevention) für Frauen so gut wirken,
dass anteilsmäßig weniger von ihnen Unterstützung in der regionalen Wohnungslosenhilfe
(Maßnahmen der emergency prevention) suchen müssen. So werden Frauen mit Kindern in der
wohnungssichernden Praxis beispielsweise häufiger als „Härtefälle“ eingestuft und haben dadurch
bessere Chancen auf rasche Unterstützung. Gegen diese Annahme spricht, dass die Zahl an als
Härtefall präventiv unterstützten Frauen zu gering sein dürfte, um die großen Unterschiede bei
der Inanspruchnahme von Wohnungssicherung und Wohnungslosenhilfe vollständig zu erklären.
Streichen wir bspw. in einem Gedankenexperiment die Leistungen des „Wohnschirms“ und gehen
von dem unrealistischen Fall aus, dass alle Personen (Frauen wie Männer) von Einrichtungen der
Wohnungslosenhilfe erfolgreich adressiert und unterstützt werden, erhöht sich zwar der Anteil
an Frauen. Die Nutzungsstatistik ist aber weiterhin nicht ausgeglichen. Um beide Argumente
hinreichend zu überprüfen, fehlt es derzeit an ausreichenden Daten.
5
Praktische Implikationen: Ist Wohnungssicherung die bessere
Alternative?
AusdemdeutschenWohnungslosenberichtgehthervor,dassbeizumindestderHälfteallerBefragten
Mietzinsrückstände der Auslöser für Wohnungslosigkeit waren (vgl. BMWSB 2024: 12). Investitionen
in wohnungssichernde Angebote sind jedoch nicht nur aufgrund der hohen Betroffenheit sinnvoll,
sondern auch aus menschlicher (Vermeidung von Leid) und volkswirtschaftlicher Perspektive
geboten (vgl. Baumgarten et al. 2024; Wankat/Grünhaus/Pfrendl 2024). Der vorliegende Beitrag zeigt
darüberhinausGeschlechterunterschiedebeiderNutzungvonMaßnahmenderWohnungssicherung
und der Wohnungslosenhilfe auf. Während sowohl in den Nutzungsstatistiken der regionalen
Wohnungslosenhilfe als auch in der breiteren bundesweiten Statistik der Frauenanteil bei rund
einem Drittel liegt, ist das Geschlechterverhältnis bei wohnungssichernden Maßnahmen weitgehend
ausgeglichen. Damit ist ein drittes Argument für Wohnungssicherung geliefert: Wohnungssichernde
Maßnahmen könnten das Potential haben, verdeckte Wohnungslosigkeit von Frauen zu reduzieren.
Angebote der Wohnungslosenhilfe werden in der Fachwelt als unzureichend bedarfsorientiert
für weibliche Adressat:innen diskutiert. Solange dies der Fall ist, so der allgemeine Konsens
(exemplarisch Aszódi/Bonić/Unterlerchner 2023), werden wohnungslose Frauen auch nicht
ausreichend erreicht werden und damit in den Nutzungsstatistiken unterrepräsentiert bleiben.
Der weitgehend ausgeglichene Frauenanteil bei Maßnahmen der Wohnungssicherung bestätigt
diese Beobachtung. In diesem Bereich können berechtigte Ängste in Bezug auf Mehrbettzimmer
oder gemischte Notquartiere sowie Sorgen vor einer Gefährdungsmeldung bei der Kinder- und
Jugendhilfe oder vor Stigmatisierung entfallen – so zumindest die theoretische Annahme.
Empirisch zu überprüfen ist demnach die These, dass Wohnungssicherung als Maßnahme
der crises prevention Frauen aufgrund ihrer konzeptionellen Ausrichtung besser erreicht. Denn bei
allen Maßnahmen der emergency prevention bleiben Ängste und Sorgen bestehen, selbst bei großen
Anstrengungen hinsichtlich der Niederschwelligkeit, Aufklärung und De-Stigmatisierung. Auch
Housing-First-Maßnahmen, die den Wohnbedarfs- und Bedürfnislagen in der Regel weitgehend
gerecht werden, werden nur teilweise die Sorgen und Unsicherheiten adressieren können, ob oder
wann Wohnungen verfügbar sind, was bis dahin geschieht, ob die Kinder- und Jugendhilfe aufgrund
drohender Wohnungslosigkeit informiert werden muss oder ähnliches.
In Bezug auf das übergeordnete Ziel, Wohnungslosigkeit zu beenden, wird deutlich,
dass wohnungssichernde Instrumente durch Erhalt der eigenen Wohnmöglichkeit verdeckte
Wohnungslosigkeit von Frauen effektiv verhindern können. Nichtsdestoweniger gilt neben
Delogierungen häusliche Gewalt als zumindest ebenso relevanter Auslöser weiblicher
Wohnungslosigkeit (vgl. Baptista 2010; Enders-Dragässer/Sellach 2010; Unterlerchner/Bonić/
Aszódi 2023; Steckelberg 2024). Der Ausbau wohnungssichernder Angebote für sich allein
kann daher keinesfalls ausreichen, um verdeckte Wohnungslosigkeit vollständig zu verhindern.
Hingegen muss eine umfassende Strategie auch den Ausbau frühzeitig präventiver und stationärer
Gewaltschutzangebote umfassen. In diesem Kontext betonen Paula Mayock und Kolleg:innen
(2017) die Notwendigkeit einer Verschränkung der Angebotslandschaften der Wohnungsnotfallhilfen
und des Gewaltschutzes.
Die Praxis Sozialer Arbeit umfasst Angebote frühzeitiger Prävention (upstream prevention)
bis hin zu Maßnahmen der Rückfallsprävention (repeat prevention). Die Wirksamkeit dieser Angebote
ist jedoch von universellen Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit abhängig.
Vereinfacht ausgedrückt: Sozialarbeiterische, aber auch finanzielle Unterstützungsangebote
wie jene des „Wohnschirms“ können nur bedingt wirksam sein, solange leistbarer Wohnraum
Mangelware ist. Basierend auf dem anwaltschaftlichen Mandat der Sozialen Arbeit muss sich daher
für wohn- und sozialpolitische Maßnahmen eingesetzt werden. Neben Investitionen in Angebote
der Wohnungssicherung und des Gewaltschutzes sind abgestimmte, wohnpolitische Maßnahmen
erforderlich, um weibliche Wohnungslosigkeit frühzeitig zu verhindern oder zu beenden.
Das Kriterium der Leistbarkeit, definiert als Verhältnis von verfügbarem Einkommen
und Höhe des Mietzinses, liefert ein einfaches Beispiel für die Notwendigkeit einer solchen
umfassenden Strategie: Die deutlich höhere Armutsgefährdung von Frauen (vgl. Steckelberg 2024)
ist ein zusätzlicher Risikofaktor für weibliche Wohnungslosigkeit – und intensivierte Maßnahmen
zur Bekämpfung weiblicher Armut (vgl. Andermann et al. 2021) sind insbesondere dann
erfolgreich, wenn günstiger Wohnraum in ausreichender Quantität rasch verfügbar ist. Bleibt die
Wohnungsmarktsituation beim Status quo, sind selbst Frauen mit finanzieller Unterstützung, die
sie knapp über die Armutsgefährdungsschwelle heben, am privaten Wohnungsmarkt unzureichend
konkurrenzfähig.
Zu guter Letzt sei erwähnt, dass die vorliegende Abhandlung die Lücken in der statistischen
Erfassung von Wohnungslosigkeit und drohender Wohnungslosigkeit aufzeigt. Diese Daten sind
indes kein Selbstzweck. Immer wieder, so auch an dieser Stelle, muss darauf verwiesen werden,
dass es sich bei vielen Schlussfolgerungen um Annahmen handelt oder die Daten nur vorsichtige
Hinweise liefern können. Für politische Entscheidungsträger:innen, fördernde Institutionen und
Trägerorganisationen sind diese Informationen jedoch essenziell, um angemessene Konzepte
und möglichst zutreffende Bedarfsprognosen zu entwickeln. Dass keine verlässlichen Daten über
Mieter:innen in delogierten oder von Delogierung bedrohten Haushalten vorliegen, nicht einmal
bekannt ist, wie viele Mietobjekte tatsächlich Wohnungen sind, erschwert die effektive Prävention
von Wohnungslosigkeit erheblich. Eine verbesserte Datenlage, die auch geschlechtsspezifische
Unterschiede systematisch erfasst, ist daher dringend notwendig, um zielgerichtete Maßnahmen
entwickeln zu können.
Verweise
i Für die Darstellung wurde auf die Daten bei Lamei/Korunovska/Glaser (2024) und FSW (2025) zurückgegriffen. Darüber hinaus umfassen
sie angefragte bzw. interne Auswertungen der Stadt Graz, Volkshilfe Wien und Volkshilfe Kärnten jeweils für das Kalenderjahr 2024 sowie
des Sozialministeriums für den „Wohnschirm Miete“ im Zeitraum 1.1.2022–30.4.2025.
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Über den Autor
Florian Eder, BA MA MA
Florian Eder ist Sozialarbeiter und Soziologe und arbeitet als wohn- und sozialpolitischer Referent
bei der Volkshilfe Wien. Nach langjähriger Tätigkeit in der Beratung wohnungsloser Menschen
widmet er sich seit einigen Jahren in Lehre, Forschung, Projektentwicklung und Policy-Arbeit
sozialen Ungleichheiten im Bereich Wohnen.