Julia Schratz. Feministische Soziale Arbeit im Kontext der Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Wie lilawohnt auf intersektionale
Diskriminierung antwortet und im Feld agiert. soziales_kapital, Bd. 31 (2025). Rubrik: ema. OGSA. Printversion: http://www.
31. Ausgabe, 2025
Geschlechtergerechtigkeit
Feministische Soziale Arbeit im Kontext der
Vermeidung von Wohnungslosigkeit
Wie lilawohnt auf intersektionale Diskriminierung antwortet
und im Feld agiert
Julia Schratz
Zusammenfassung
In diesem Beitrag wird gezeigt, wie die Innsbrucker Organisation lilawohnt (bis 2023 DOWAS für
Frauen)WohnungslosigkeitvonFrauen*bekämpft.IneinemerstenSchrittwirddargestellt,anwelchen
Stellen die Angebote von lilawohnt ansetzen, wie sie theoretisch verortet sind und welche Bedeutung
das Konzept der Intersektionalität für die Arbeit der Organisation hat. Geschlechtergerechtigkeit wird
dabei als zentraler Anspruch in einem Feld fokussiert, in welchem das Geschlecht der Adressierten
eine benachteiligende Komponente im harten Kampf um das Grundrecht Wohnen darstellt. Die
Auseinandersetzung wird gerahmt durch einen Überblick über die historische Entwicklung der
Organisation. Davon ausgehend werden neuere Entwicklungen nachgezeichnet, beispielsweise die
Umsetzung des Housing-First-Konzepts für Frauen* oder eine Peer*-Einbindung.
Schlagworte: Frauen*, Wohnungslosigkeit, Intersektionalität, Geschlechtergerechtigkeit, Housing
First, Peers*
Abstract
This article expounds on the manner in which the Innsbruck-based organization lilawohnt (previously
known as DOWAS für Frauen) addresses the issue of homelessness experienced by women*. The
contribution provides a thorough survey of lilawohnt’s services, their theoretical underpinnings,
and the significance of intersectionality for the organization’s work. The issue of gender equality
is a significant concern within the domain of homelessness services, where the gender of service
users can impose an additional disadvantage in the quest for the fundamental right to housing. The
discussion is accompanied by a historical overview of the development of the organization. Finally,
the article traces recent developments within lilawohnt, such as the implementation of the Housing
First concept for women* and the involvement of peers*.
Keywords: women*, homelessness, intersectionality, gender equality, housing first, peers*
1
Einleitung
Dass Frauen* gegenüber Männern von Benachteiligung betroffen sind, darüber gibt es einen
breiten Konsens (vgl. z.B. Reschenbach 2025: 9). Je nach Betrachtung und Fokus variieren bzw.
verschärfen sich die Ungleichheitskonsequenzen. Global lag der vom World Economic Forum (2025:
5) erhobene Gender-Gap-Wert 2025 bei 68,8%, Geschlechtergerechtigkeit ist demnach zu rund 2/3
erreicht. Vom aktuellen Zeitpunkt aus gerechnet wäre dieses fehlende Drittel im Jahr 2159 aufgeholt.
Österreich zählt nicht zu den Spitzenreitern im globalen Ranking zu Geschlechtergerechtigkeit: Es
hat sich sogar von Platz 49 im Vorjahr auf Platz 56 im Jahr 2025 verschlechtert (vgl. World Economic
Forum 2025: 101). In Österreich ist der Gender-Pay-Gap besonders groß, denn Frauen* verdienen
deutlich weniger als Männer (vgl. Achleitner/Mader 2025: 2) und wenden deutlich mehr Zeit für
Care Arbeit auf (vgl. Reschenbach 2025: 102–103). Diese Verhältnisse sind die Grundlage für
weitere Benachteiligungsstrukturen, denn ökonomische Ungleichheit führt zu Chancenungleichheit.
Welche Auswirkungen dies für Frauen* am Wohnungsmarkt mit sich bringt, wird in folgendem Artikel
erörtert, und dabei besonders auf die Praxis der Organisation lilawohnt eingegangen, einer Non-
profit-Organisation, die spezialisiert ist auf Angebote für Frauen* – mit Kindern und ohne Kinder –,
die von Wohnungslosigkeit und/oder Gewalt betroffen sind.
In der geschriebenen Sprache wird bei lilawohnt der Begriff Frau* mit dem Asterisk
versehen, um das weite Verständnis von Geschlecht sichtbar zu machen: Feminismus wird in der
Organisation queer verstanden. Judith Butler zeigt in Das Unbehagen der Geschlechter (1991),
welche Normierung mit der Geschlechterbinarität und der Heteronormativität einhergeht. Sie
bestimmen gesellschaftliche Diskurse und erzeugen Ausschlüsse (vgl. Butler 2021: 38). Welche
diskriminierenden Konsequenzen dies für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere
Personen hat, beschreiben ausführlich Steckelberg und Eifler (2025: 107–108).
Ausgehend von diesem Wissen über die benachteiligenden Strukturen sieht sich lilawohnt
mit mehreren Spannungsfeldern konfrontiert. In Kapitel 2 wird aufgezeigt, dass Angebote für Frauen*
(mit Kindern und ohne), die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, immer noch unterrepräsentiert
sind (vgl. BAWO 2023b: 1–3). Der Versuch, zeitgemäße Angebote zu etablieren, die möglichst
intersektional auf Herausforderungen der Gegenwart reagieren, hat in der Praxis wenig Vorbilder;
zudem ist das Hilfesystem noch immer stark binär strukturiert (vgl. Steckelberg/Eifler 2025: 109).
Dem will lilawohnt mit dem Asterisk begegnen und im Schriftlichen verdeutlichen, dass Geschlecht
mehr als zweigeschlechtlich und heteronorm zu verstehen ist. Der Stern wird bei lilawohnt ebenso
zur Sichtbarmachung von Personengruppen unterschiedlicher Geschlechter verwendet, z.B.
Systempartner*innen (vgl. Fischer/Wolf 2009: 5).
Der Artikel wird aus der Perspektive der Leitung von lilawohnt geschrieben und liefert damit
Einblicke in die Praxis einer Organisation, die sich selbst als ‚offen für Entwicklung‘ versteht und
dennoch mit Limitierungen konfrontiert ist. Diese beginnen bei den Förderlogiken – hier zeigt sich die
Abhängigkeit von Politik und Verwaltung sowie der Beauftragung von sozialstaatlichen Leistungen
– und geht weiter zur Agilität bzw. Trägheit von Organisationen, die nicht immer in gebotener
Schnelligkeit auf gesellschaftliche Veränderungen und theoretische Weiterentwicklungen praktisch
reagieren können. Im Folgenden werden diese Theorie-Praxis-Entwicklungen und Limitierungen
diskutiert.
2
Im Wettbewerb ‚von Haus aus‘ benachteiligt
Am privaten Innsbrucker Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden, die bezahlbar ist, das gleicht
einem Hürdenlauf mit Bleisäcken an den Beinen. Als alleinerziehende Frau* mit migrantischem
Hintergrund in Innsbruck eine bezahlbare Wohnung zu finden, das gleicht einem Hürdenlauf mit
Bleisäcken an den Beinen; die Hürden, die es dabei zu überspringen gilt, sind dann jedoch so hoch,
dass sie sich häufig nicht überspringen lassen.
So ließen sich die Erfahrungen betroffener Frauen* aus Sichtweise der Fachkräfte unserer
Organisation zusammenfassen. Ein zentraler Faktor für Benachteiligung am Wohnungsmarkt ist das
erforderliche Einkommen. Dieses entscheidet über die Wohn-Qualität und über den Zugang zum und
die Chancen am Markt (vgl. Klosterkamp/Latocha 2024). Damit sind „Wohn- und Lebensumstände
von Frauen* durch gesellschaftliche Machtverhältnisse“ (Heindl 2020: 6) beeinflusst. In Tirol sind
diesbezüglich zwei Faktoren besonders hervorzuheben: sehr hohe Mieten (vgl. Statistik Austria
2025) und die (neben Vorarlberg und Salzburg größte) Einkommensdifferenz zwischen Männern
und Frauen* – sie beträgt bis zu 44% (vgl. Achleitner/Mader 2025: 2). Die weit auseinandergehende
Einkommensschere in Verbindung mit ungleichen Machtverhältnissen entlang der Kategorien
Geschlecht, Herkunft, Familienstand oder soziales Kapital macht es für Frauen* häufig unmöglich,
eine Wohnung zu finden. So beschreibt Domann (2016: 228–229) beispielsweise ausführlich den
Rassismus bei Wohnungsanmietungen und auch in bestehenden Mietverhältnissen.
Die Überkreuzung verschiedener Ausgrenzungsformen, beispielsweise aufgrund von Alter,
Geschlecht, Herkunft, Behinderung oder Einkommen, hat Kimberlé Crenshaw (1989) ausführlich
beschrieben. Ihre Auseinandersetzung mit dem Zusammen- und Wechselwirken benachteiligender
Faktoren gab den Anstoß für die Intersektionalitätsforschung. Diese geht davon aus, dass es meist
mehrere Mechanismen der Unterdrückung und Ausgrenzung sind, die letztendlich „zu Ausschlüssen
führen“ (Klosterkamp/Latocha 2024). Der Begriff der Intersektionalität kann auch zur Analyse sozialer
Ungleichheitenherangezogenwerden(vgl.Winkler/Degele2009:7).WohnungsnotisteineKonsequenz
sozialer Ungleichheiten und das Ergebnis von Machtungleichheit. Wohnungs- und Obdachlosigkeit
gehören zu den extremsten Auswirkungen von Armut und Einkommensbenachteiligung, sie
resultieren aus dem (fehlenden) Zugang zu bezahlbaren Wohnungen (vgl. Musil/Schnell/Dlabaja
2024: 9).
Die Fédération Européenne d’Association nationales Travaillaint avec les Sans-abri
(FEANTSA) (2017) hat in der „Europäischen Typologie für Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und
prekäre Wohnversorgung“ (ETHOS) 13 Kategorien definiert, die zeigen, wie folgenreich der fehlende
Zugang zu bezahlbaren Wohnungen ist und welche Konsequenzen daraus folgen. Frauen* sind
seltener von der ETHOS Kategorie eins – der Obdachlosigkeit – betroffen. Von Wohnungslosigkeit
betroffene Frauen* sind im öffentlichen Raum kaum sichtbar (vgl. Corazza et al. 2020: 5). Sehr
häufig leben Frauen* jedoch in ungesicherten Wohnverhältnissen, weil sie temporär bei Bekannten
unterkommen oder in Beziehungen bleiben, an die die Wohnung geknüpft ist (vgl. Enders-Dragässer/
Huber/Sellach 2004: 30; BAWO 2023b: 1–3). Das bedeutet auch (ETHOS Kategorie zehn), dass sie
von Gewalt in der eigenen Wohnung bedroht bzw. betroffen sein können. Von diesen Formen der
‚verdeckten‘ bzw. ‚unsichtbaren‘ Wohnungslosigkeit sind Frauen* überproportional häufig betroffen.
Die Problematik der Unsicherheit verdoppelt sich aufgrund des Fehlens von spezifischen
Angeboten für Frauen*. 2024 hatten 246 Frauen* und 79 Kinder ihre Hauptwohnsitzbestätigung bei
lilawohnt (vgl. lilawohnt 2024). Aktuell liegen keine validen Statistiken darüber vor, wie viele Personen
in Innsbruck von Wohnungslosigkeit betroffen sind, da es vielfältige Möglichkeiten gibt, sich eine
Hauptwohnsitzbestätigung entsprechend §19a Meldegesetz ausstellen zu lassen. Dass die Zahl
der Betroffenen deutlich höher ist als die offiziellen Statistiken erfassen, davon ist erfahrungsgemäß
auszugehen (vgl. Enders-Dragässer et al. 2004: 4–5; Musil et al. 2024: 29). Werden die Zahlen
anhand der Hauptwohnsitzbestätigungen erhoben, sind Personen in temporären Unterkünften
(Übergangswohnen, Asylunterkünfte, Frauen*häuser etc.) beispielsweise gar nicht erfasst (zur
Datenlage in Österreich und Tirol siehe auch Musil et al. 2024: 30).
Die bestehenden geschlechtsspezifischen Benachteiligungsstrukturen können durch
weitere Differenzkategorien verstärkt werden und zu mehrfachen Diskriminierungen führen. In
einem Feld, das Frauen* noch nicht hinreichend mitdenkt bzw. nicht ausreichend Angebote schafft,
sind „Forschung und Praxis zu Wohnungslosigkeit […], die heteronormative Grundannahmen wie
das Konstrukt der Zweigeschlechtlichkeit infrage [stellen]“ (Steckelberg/Eifler 2025: 105), noch
kaum zu finden – gleichwohl sich in den letzten Jahren international und im deutschsprachigen
Raum erste Verbesserungen feststellen lassen (vgl. ebd.). Steckelberg und Eifler beschreiben
ausführlich die vielfältigen von Diskriminierung von LSBTIQ+i
-Personen und beleuchten, welche
Benachteiligungen am Wohnungsmarkt erfahren werden (vgl. ebd.: 107). Um das Erfordernis
von Angeboten zu verdeutlichen, scheint es an dieser Stelle relevant, die Auswirkungen der
intersektionalen Benachteiligungsstrukturen nachzuzeichnen:
„Die für LSBTIQ+ beschriebenen Benachteiligungen gelten als multifaktorielle
Risikofaktoren, von Wohnungsnot bedroht zu sein. Eingeschränkte Teilhabe
in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen, Erfahrungen von Ausgrenzung und
Diskriminierung im persönlichen Umfeld und auf dem Wohnungsmarkt erhöhen das
Risiko, von Armut betroffen zu sein und wohnungslos zu werden erheblich.“ (Ebd.:
109)
3
Antworten auf das Prekäre: Frauen* und Wohnungslosigkeit
1984 wurde DOWAS für Frauen in Innsbruck gegründet, um eigenständige Angebote für Frauen*
zu schaffen, die von Wohnungslosigkeit betroffen waren. Alles begann Anfang 1986 im Zentrum
Innsbrucks mit einer Wohngemeinschaft für Frauen*. In dieser wohnten vor allem Frauen* nach
einem Haftaufenthalt und Frauen*, die illegale und/oder legalisierte Substanzen konsumierten. Für
die Arbeit mit den Frauen*, ihre Beratung und Begleitung gab es anfangs kaum öffentliche Mittel
(vgl. Sommerauer/Schlosser 2020: 330; lilawohnt 2025).
Dass bereits Anfang der 1980er Jahre und zudem im eher ländlichen Tirol die Etablierung
einer Frauen*organisation in der Form gelungen ist, ist zweifellos bemerkenswert. Bis heute
sind Frauen*angebote mit dieser Spezialisierung rar. Mittlerweile ist die Organisation lilawohnt
stark gewachsen: Es werden fast 40 Mitarbeiterinnen* beschäftigt und die Angebote wurden
systematisch ausgeweitet. Diese umfassen zurzeit mehrere Beratungsstellen, Wohnen mit mobilem
psychosozialem Unterstützungsangebot, Housing First, ein Wohnangebot im Cluster-Wohnen
(bis Ende 2025 als sozialpädagogische Wohngemeinschaft), spezifische Mütter-Kinder-Arbeit, ein
Frauen*haus mit Präventionsarbeit und ein Peer-Angebot (vgl. lilawohnt 2024). Darüber hinaus ist
lilawohnt wirksame Akteur*in in der sozialpolitischen Landschaft (vgl. lilawohnt o.J.).
Die Fokussierung ausschließlich auf Frauen* führt seit den Anfängen der Organisation
beständig zu Adaptionen der Angebote. Beispielsweise hat sich früh herausgestellt, dass ein
Arbeiten mit Frauen* auch ein Arbeiten mit den Kindern der Frauen* umfassen muss. Kinder sind
mitbetroffen von der Situation ihrer Mütter*. In der Praxis leben zwar nicht alle bei ihren Müttern*/
Eltern, das bedeutet aber nicht, dass die Frauen* nicht weiterhin Mütter* sind. Frauen* übernehmen
nach wie vor deutlich mehr Care Aufgaben (vgl. Anger/Kottwitz 2009: 102–109, Statistik Austria
2023: 21) und Kinder sind bzw. bleiben häufiger in Obhut der Mütter* – Buber-Ennser und Herbst
(2023) gehen von 96% aus. Bereits seit 1993 liegt ein Arbeitsschwerpunkt bei lilawohnt deshalb
auch auf der Begleitung und Unterstützung von Müttern* und Kindern (vgl. lilawohnt 2025) – ab
der Entscheidung für eine Schwangerschaft bis zum Zeitpunkt, zu dem bereits Kinder da sind.
Unabhängig davon, ob die Kinder bei der Mutter* leben oder nicht, wird immer mit Mutter* und
Kind(ern) gearbeitet. Das umfasst die Unterstützung zu Themen wie Gesundheit und Erziehung
sowie Informationen zu Mutter*- bzw. Elternschaft oder Bindung und Entwicklung. Ziel war und
ist es, sowohl für die Hauptzielgruppe als auch für mit betroffene Kinder als sekundäre Zielgruppe
Angebote zu schaffen.
2023 folgte die Umbenennung von DOWAS für Frauen in lilawohnt. Seit 2019 gab es
organisationsinterne Debatten darüber, ob angesichts der Nachfrage und dem gesellschaftlichen
Wandel der Begriff ‚Frau‘ noch zeitgemäß und passend ist. Nach langen Überlegungen fiel 2022
die Entscheidung, den Namen der Organisation ganz zu ändern. Die Beratungsstellen wurden (und
werden) von LSBTIQ+-Personen genutzt, ab den 2020er Jahren mehrten sich auch Nachfragen und
Einzüge in die Wohnangebote. Dies führte zu fortlaufenden Gesprächen und organisationsweiten
Diskussionen, deren Resultat war, dass die Angebote von lilawohnt schließlich ausgeweitet wurden.
In der Praxis zeigt sich, dass der Angebotsfokus weiterhin mehrheitlich auf Frauen* und allen, die
sich weiblich identifizieren, liegt. In dem Feld liegt die Kompetenz der Organisation und das spiegelt
sich auch sprachlich wider: Angebote sind großteils zwar theoretisch auch für inter* und non-binäre*
Personen offen, allerdings wird dies in der organisationsinternen und -externen gelebten Sprache
(noch) nicht umgesetzt. lilawohnt ist dahingehend in einem Entwicklungsprozess. Mit der Öffnung
alleine sind noch keine adäquaten Angebote für LSBTIQ+-Personen geschaffen. Die Haltung
innerhalb der Organisation ist, dranzubleiben, offen zu bleiben, aus Fehlern zu lernen, in der Leitung
Entwicklung voranzutreiben und sich als lernende Praxis zu verstehen.
4
Paradigmenwechsel in der Praxis?
In den vier Jahrzehnten, in denen lilawohnt besteht, haben sich Angebote laufend weiterentwickelt.
Solche, wie das in 4.1 beschriebene Housing First, sind international erprobt, in Tirol waren
sie jedoch gänzlich neu bzw. wurden von lilawohnt um einen Frauen*fokus ergänzt. Weitere
Angebotserweiterungen werden in den folgenden Abschnitten beispielhaft präsentiert und als
Hinweise auf einen möglichen Paradigmenwechsel in der Praxis gelesen.
4.1 Housing First als Motor für Weiterentwicklungen
Die Implementierung von Housing First, das seit 2022 Praxisgrundlage der Angebote von lilawohnt
ist, hat diverse inhaltliche Weiterentwicklungen angestoßen. Die Etablierung von Housing First gilt
als Paradigmenwechsel in der Arbeit mit von Wohnungslosigkeit Betroffenen. Im Gegensatz zu
sogenannten Stufenmodellen ist hier das Zur-Verfügung-Stellen einer Wohnung das erste Element
im Unterstützungsprozess. Das Menschenrecht auf Wohnen steht im Vordergrund und Freiwilligkeit
bei der Inanspruchnahme von Unterstützung ist ein zentraler Grundwert des Angebots (vgl. Sowa/
Tissot/Sellner 2023: 60). Mittlerweile gilt Housing First in Europa als zeitgemäße Antwort auf das
Phänomen Wohnungslosigkeit (vgl. Revelli/Paidakaki 2022: 76; Sellner/Hauprich 2025: 670).
Bei lilawohnt wurden mittlerweile Housing-First-Prinzipien und -Standards in andere
Angebotsbereiche übernommen. Dass Housing First auch zu einem organisationalen
Paradigmenwechsel führen kann, diskutiert Susanne Gerull (2023) ausführlich. Sie spricht von einer
neuenOrientierungundgehtdavonaus,dassHousingFirstauchdieHaltungvonSozialarbeiter*innen
grundlegend in Frage stellen kann (vgl. ebd.: 98). Bei lilawohnt zeigt sich das insbesondere an dem
Prinzip der Freiwilligkeit (vgl. Pleace 2016: 12). Dieses hat in andere Bereiche gewirkt, was in der
sozialpädagogischen Wohngemeinschaft von lilawohnt zu einem neuen Zugang bei der Erstellung
von Hausregeln führte: Ursprünglich wurden diese von den Mitarbeiterinnen erstellt und alle
Bewohnerinnen* hatten sich daran zu halten. Im Rahmen von Adaptionen wurden neue ‚Regeln des
Zusammenlebens‘ aufgestellt, und zwar von den Bewohnerinnen selbst, unter Anleitung bzw. durch
Begleitung der Mitarbeiterinnen*. Diese können immer wieder validiert und bei Bedarf angepasst
und verändert werden. Im Zuge dieser Abstimmungen wurde beispielsweise die Häufigkeit von
Unterstützungsgesprächen von fixen Intervallen auf eine bedarfs- und bedürfnisorientierte
Struktur umgestellt. So wurden die Nutzenden aktiv eingebunden, statt ihnen ‚Hausregeln‘ einfach
vorzuschreiben.
Zum Jahresende 2025 erhält lilawohnt neue Räumlichkeiten. An diesem neuen Standort
wird das Konzept der Wohngemeinschaft gänzlich neugestaltet. Bei der Planung wurde darauf
geachtet, zeitgemäße Standards und Forderungen entlang von Housing-First-Prinzipien
umzusetzen. Einer der zehn von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO)
herausgegebenen Grundsätze zur Beendigung von Wohnungslosigkeit lautet: „Das beste Mittel
gegen Wohnungslosigkeit ist eine eigene Wohnung. Ein Leben in Würde und Sicherheit beginnt mit
einem eigenen Zuhause – mit einem eigenen Mietvertrag und einem Schlüssel zum Zusperren.“
(BAWO 2023a: 24)
Im Konzept der Wohngemeinschaft von lilawohnt galt fast vier Jahrzehnte lang der
Grundsatz, dass Frauen* mit Kindern und solche ohne Kinder zusammenleben: von 1986 bis 1989
in einer Wohnung in Innsbrucks Innenstadt, bis 2021 im Westen Innsbrucks in einem adaptierten
Einfamilienhaus und bis Ende 2025 in Amras, ebenfalls in einem für die Zwecke angepassten
Einfamilienhaus (vgl. lilawohnt 2025). Letzteres wurde zuvor schon als Unterkunft für Menschen
mit Behinderung sowie für eine Wohngruppe der Kinder- und Jugendhilfe verwendet. An allen drei
Standorten wurden Badezimmer und Küchen gemeinschaftlich genutzt, was auch eine reduzierte
Privatsphäre und Einschränkungen für die Bewohnenden bedeutete. Darüber hinaus meldeten
Nutzende zurück, dass Frauen*, deren Kinder fremduntergebracht waren, nicht mit anderen
Müttern*/Kindern zusammenleben wollten. Als einschränkend wurde zudem beschrieben, dass
nicht jede Person den gleichen Anspruch auf Sauberkeit und Ordnung stellt. Als Herausforderung
wurde auch empfunden, nicht immer kochen, ausgiebig duschen oder Gäste empfangen zu können.
Insbesondere am Standort im Westen Innsbrucks waren die Zimmer teilweise sehr klein, eng und
dunkel. Frauen*, die aus der Haft entlassen wurden, beschrieben dies als zu beengt und nicht
aushaltbar, weil zu sehr an die Erfahrung in Haft erinnernd.
BeimneuenStandort, derimDezember2025bezogenwird, wirddenobengenanntenBAWO-
Grundsätzen weitgehend entsprochen: Jede Frau* erhält eine eigene kleine Wohnung mit Küche,
Badezimmer und, je nachdem ob der Einzug mit oder ohne Kind(ern) erfolgt, mit getrennten Schlaf-
und Wohnzimmern. Zudem gibt es gemeinschaftlich genutzte Flächen, wie zwei große Küchen,
die auch für gemeinschaftsfördernde Aktivitäten genutzt werden können, ein Spielzimmer und
einen Bewegungsraum sowie einen Garten. Diese Raumaufteilung und -gestaltung orientiert sich
am Cluster-Wohnen (vgl. Prytula/Lutz/Rexroth/May 2020: 9). Dieses Konzept liefert einen Beitrag
zu einer „anpassungsfähigen und nachhaltigen […] Stadtentwicklung“ (ebd.: 8), mit dem Cluster-
Wohnen wird dem „Wunsch nach Individualität und Rückzug, Bedürfnis nach Gemeinschaft, Wunsch
nach Partizipation und Selbstbestimmung“ (ebd.: 9) Rechnung getragen. Die Wohnungstypologie
sieht das Cluster-Wohnen im Bereich einer gemeinschaftlichen räumlichen Organisation und einer
erhöhten sozialen Selbstorganisation (vgl. ebd., insbesondere Abb. 1).
Neben der Weiterentwicklung der Wohngemeinschaft hin zum Cluster-Wohnen hat
Housing First ebenso im Bereich des Betreuten Wohnens – aktuell im begrifflichen Übergang zu
‚Wohnen mit mobiler psychosozialer Begleitung und Unterstützung‘ – zu Veränderungen geführt.
Betreutes Wohnen besteht bereits seit den 1990er Jahren bei lilawohnt und bedeutet, dass die
Nutzenden keinen eigenen Mietvertrag erhalten und dass die Inanspruchnahme der psychosozialen
Unterstützungsangebote eine Bedingung für den Einzug darstellt. Dieses engmaschigere
Konzept bleibt aktuell erhalten, weil damit entsprechende Förderungen und Zuweisungen von
bezahlbaren Wohnungen einhergehen. Dennoch wurde konzeptuell an möglichen Stellschrauben
gedreht, insbesondere hinsichtlich der Art und Intensität der Freiwilligkeit bei Begleit- und
Unterstützungsangeboten. So ersetzen beispielsweise neue Begrifflichkeiten, wie die ‚mobile
Begleitung und Unterstützung‘ den Begriff der ‚Betreuung‘, der von den Nationalsozialist*innen für
den Umgang mit Menschen in Konzentrationslagern verwendet wurde (vgl. Heine 2019: 45). Wie
bei vielen anderen Begriffen auch, wird die Geschichte der Bezeichnung ‚Betreuung‘ im alltäglichen
Sprachgebrauch kaum reflektiert. Die Mitarbeiterinnen* von lilawohnt verwenden diesen Begriff mit
möglichst viel Sorgfalt und Zurückhaltung.
Eine weitere organisationale Entwicklung betrifft die Autonomie der Nutzenden von
lilawohnt. In der Vergangenheit wurden Strom- und Energieverträge, Haushaltsversicherung sowie
die Hauptmiete nicht direkt durch die Nutzenden abgegolten. Die Idee dieser Vorgehensweise
war, im Fall eines Zahlungsverzuges der Frau* sicherzustellen, dass alle Leistungen in Anspruch
genommen werden können. Mittlerweile schließt jede Frau* selbst Strom- und Heizverträge sowie
eine Haushaltsversicherung ab; entsprechende Ausgaben laufen über ihr eigenes Konto. Die
Mitarbeiterinnen* bieten Unterstützung von Ein- bis Auszug und für die Dauer der Untermiete an,
doch obliegt es in hohem Maße der Frau* selbst, ob und wann sie diese Unterstützung in Anspruch
nimmt. Dies führte auch dazu, dass den Nutzenden (mehr) zugetraut wird, wodurch sie in ihrer
Selbstwirksamkeit sowie Resilienz gefördert werden und ihnen als eigenmächtigen Erwachsenen
begegnet wird (vgl. Henderson 2013: 23–26). Insgesamt liegt diesen Entscheidungen auch eine
Anti-Paternalisierung mit dem Ziel der Ent-Paternalisierung (vgl. Steckmann 2014: 192–194) der
Sozialen Arbeit zugrunde. In der Praxis fungieren bei etwaigem Mietzahlungsverzug oder anderen
Beschwerden nicht mehr die Sozialarbeiterinnen* als Überbringende der Informationen. Diese
Kommunikation übernimmt nun die Verwaltung von lilawohnt. So kommen die Sozialarbeiterinnen*
nicht in die Situation, zugleich Überbringende einer womöglich schlechten Botschaft und
Angebotsstellende zur Bearbeitung eines Problems zu sein.
Anhand dieser Beispiele wird deutlich, dass Housing First bzw. Housing-First-Standards
und -Zugänge auch qualitätsvollen Impact auf andere Wirkungsbereiche haben können. Dennoch
führt die Abhängigkeit von Förderungen zu Limitierungen bei der Umsetzung des Housing-First-
Konzepts. In Summe kann für lilawohnt festgehalten werden, dass Housing First ein Katalysator
für inhaltliche und praktische Weiterentwicklungen der Organisation ist. Käte Meyer-Drawe (2012)
beschreibt Lernen als einen Zwischenzustand: „[D]as Alte“ greift nicht mehr, wird „brüchig und das
Neue [ist] noch nicht zur Hand“ (ebd.: 213). Mit diesem Satz lässt sich das Lernen von lilawohnt in
den vergangenen Jahren sehr gut beschreiben. Die „Zwischenzustände“ zwischen Alt und Neu sind
spürbar. Dabei braucht es Irritationen und Herausforderungen, um bisher Gültiges in Frage stellen
und Potentiale für Veränderung entdecken zu können.
4.2 Von Betroffenen zu Beteiligten
Einen weiteren Stein der Veränderung brachte bei lilawohnt die Einführung der Peer*-Arbeit ins
Rollen. „Peers sind (ehemals) Nutzer*innen, die mit ihrem reflektierten Erfahrungswissen nun für
andere Nutzer*innen da sind und diese unterstützen, beraten, entlasten.“ (Pilgerstorfer 2025: 853)
Die professionelle Einbindung von Betroffenen gibt es in England bereits seit den 1990er Jahren im
Gesundheitsbereich. Peers* in der Wohnungslosenarbeit haben selbst Erfahrung mit Wohnungs-
oder Obdachlosigkeit (vgl. ebd.). In Wien hat die Organisation neunerhaus 2018 erstmals Peer*-
Arbeit im Kontext Wohnungslosigkeit nach Österreich gebracht (vgl. ebd.: 857).
Über ein Gleichstellungspaket des Landes Tirols gelang es, Gelder für die Durchführung
einer Peer*-Ausbildung in der Wohnungslosenarbeit zu lukrieren. In Anlehnung an den „Peer
Campus“ von neunerhaus in Wien (vgl. neunerhaus o.J.) wurde ein Lehrgang entwickelt und
um einen feministischen Schwerpunkt ergänzt. Unter dem Titel „Weil ich es selbst erlebt habe“
wurde das Lehrgangskonzept von 2023 bis 2024 für Frauen* pilotiert, die selbst Erfahrung mit
Wohnungslosigkeit gemacht haben. Insgesamt haben sieben Frauen* den Lehrgang begonnen,
fünf Frauen* haben alle Module sowie ein Praktikum absolviert. Vier sind zur Abschlusspräsentation
angetreten und erhielten im Mai 2024 ihr Zertifikat. Damit können sie sich bei Trägerorganisationen
um Peer*-Stellen bewerben. Über eine Basisförderung seitens der Stadt Innsbruck konnte lilawohnt
ab Jänner 2025 eine Peer* einstellen.
DieEinbindungvonPeers*rütteltgrundlegendanLogiken, dielangeZeitalsinSteingemeißelt
galten. Während sich Hilfesuchende und Helfende üblicher Weise gegenüberstehen, wechseln
Peers* die Rolle (vgl. Pilgerstorfer 2025: 854). Im Zentrum steht ihr ‚Erfahrungswissen‘ (vgl. ebd.:
855) bzw. das ‚reflektierte Erfahrungswissen‘ (vgl. neunerhaus o.J.) der Betroffenen. Für lilawohnt
war es wichtig, erst mit einer Ausbildung zu beginnen, um für die Teilnehmenden einen Rahmen zu
schaffen, sich eine Form der Professionalität zu erarbeiten und nicht gänzlich unvorbereitet ihrer
Tätigkeit nachzugehen bzw. lediglich zu Hilfstätigkeiten herangezogen zu werden (vgl. Pilgerstorfer
2025: 854).
Eine ausführliche Diskussion der Peer*-Arbeit kann an dieser Stelle nicht erfolgen, da
die Erfahrungswerte noch wenig aussagekräftig sind. Festgestellt werden kann, dass die Peer*-
Einbindung bei lilawohnt – von der Lehrgangskonzeption bis zur Anstellung im Praxisalltag – einige
Herausforderungen mit sich gebracht hat. Diese zeigten sich gleich zu Beginn bei der Umsetzung
des Lehrgangs. Der gesamte Prozess, also die Erarbeitung von Stellenprofilen, das Formulieren
von Zielen, deren Umsetzung – alles das passierte parallel zueinander. Das erfordert Zeit und
Geduld, denn noch während der Umsetzung muss über die damit einhergehenden Verschiebungen
nachgedacht werden – schließlich werden „[gewohnte] Strukturen […] verändert und Hierarchien
durchbrochen“ (ebd. 859). Hierfür ist auf vielen Ebenen ein Um- und Neulernen in der Organisation
erforderlich und dieser Lernprozess ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit geht es darum, eine erste
Peer* als Kollegin* in das Team und den Organisationsalltag zu integrieren. Ein erster Erfolg ist die
Einbindung der lilawohnt Peer* in den 2025 laufenden Beteiligungsprozess der Stadt Innsbruck zur
Verbesserung der Situation von Menschen, die in Innsbruck von Wohnungs- und Obdachlosigkeit
betroffen sind. Die Peer* ist die Einzige, die aus der Perspektive einer Betroffenen mit „reflektiertem
Erfahrungswissen“ an diesem Prozess teilnimmt.
5
Fazit und Ausblick: Let’s fix the system, not the women
Frauen* sind auf vielfältige Weise von Benachteiligungen betroffen, auch im Kontext von Wohnen
und Wohnungslosigkeit, wo es immer noch zu wenig bedarfsorientierte Angebote gibt. In „Working.
Women. Wohnen“ zitiert Gabu Heindl die Architektin Margarete Schütte-Lihotzky, die bereits
1927 den Appell an Frauen*organisationen richtete, diese sollen sich für Wohnungen für Frauen*
einsetzen (vgl. Heindl 2020: 6). Vor 100 Jahren gab es somit schon ein Bewusstsein für spezifische
Bedarfe von Frauen* und ihre Wohnungen. Und es gab eine Idee davon, dass Organisationen sich
im Interesse der Frauen* für wohnpolitische Belange einsetzen sollten.
Neben der Beratung und Unterstützung geht es in der Praxis von lilawohnt darum, genau
solche Problematiken sichtbar zu machen. Hierzu vernetzen wir uns mit anderen Organisationen
und tragen aktiv Lösungsvorschläge an die Politik heran. Dabei sind schrittweise längerfristige
Veränderungen der Systeme das Ziel. Im Sinne Meyer-Drawes braucht es immer wieder Irritationen,
um Veränderungen anzukurbeln, und auch lilawohnt agiert proaktiv, sobald dies aus Perspektive der
Organisation möglich und nachhaltig ist. Als Organisation, deren Spezialisierung auf Frauen* und
Wohnen mit einem (queer-)feministischen Anspruch liegt, sind bei lilawohnt bereits wichtige Schritte
in Richtung Paradigmenwechsel gesetzt worden, und zwar ausgehend von der Bereitschaft, im Innen
und Außen neue Wege zu beschreiten. So hat sich beispielsweise die Stadt Innsbruck 2025 zu den
„Homeless Bill of Rights“ (vgl. Housing Rights Watch 2025) bekannt und einen Beteiligungsprozess
zur Verbesserung der Situation von Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, begonnen.
Darüber hinaus beteiligt sich Innsbruck erstmalig bei der Aktion „Homelessness Counts“ der
Europäischen Union. Diese Prozesse wurden durch lilawohnt mit angestoßen und die Interessen
von Frauen* und Kindern werden auch weiterhin durch die Organisation bestmöglich vertreten.
Das Alles mit dem Ziel, Systeme dahingehend zu optimieren, dass sie bestmöglich auf drängende
Fragen und Probleme der Gegenwart antworten, im Sinne des „fix[ing] the system[,] not the women“
(Bates 2023).
Verweise
i LSBTIQ+isteinAkronymfürlesbisch, schwul, bi, trans*, interqueer*. Damitwirdversucht, möglichst
viele Identitäten und sexuelle Orientierungen abzubilden. „Das Pluszeichen (+) ist ein Platzhalter für
weitereIdentitätsbeschreibungen, dieheteronormativenVorstellungenwidersprechen.“(Steckelberg
et al. 2025: 107)
Literatur
Achleitner, Sophie/Mader Katharina (2025): Policy Brief. Equal PayDay 2025. Die Lohnlücke
in
Paarhaushalten.
Momentum
Institut.
Anger, Silke/Kottwitz, Anita (2009): Mehr Hausarbeit, weniger Verdienst. In: Wochenbericht des DIW
Berlin, Nr. 6, S. 102–109.
Bates, Laura (2023): Fix the system not the women. London: Simon & Schuster.
BAWO
–
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Bielefeld: Transcript.
Über die Autorin
Dr.in Julia Schratz
Ist Erziehungswissenschafterin, Geschäftsführerin von lilawohnt, Lehrbeauftragte am Management
Center Innsbruck (MCI) für Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Sozialpolitik und selbstständig im
Bereich Gendergerechtigkeit und Bildungs- und Berufsberatung.