Julia Schratz. Feministische Soziale Arbeit im Kontext der Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Wie lilawohnt auf intersektionale  
Diskriminierung antwortet und im Feld agiert. soziales_kapital, Bd. 31 (2025). Rubrik: ema. OGSA. Printversion: http://www.  
31. Ausgabe, 2025  
Geschlechtergerechtigkeit  
Feministische Soziale Arbeit im Kontext der  
Vermeidung von Wohnungslosigkeit  
Wie lilawohnt auf intersektionale Diskriminierung antwortet  
und im Feld agiert  
Julia Schratz  
Zusammenfassung  
In diesem Beitrag wird gezeigt, wie die Innsbrucker Organisation lilawohnt (bis 2023 DOWAS für  
Frauen)WohnungslosigkeitvonFrauen*bekämpft.IneinemerstenSchrittwirddargestellt,anwelchen  
Stellen die Angebote von lilawohnt ansetzen, wie sie theoretisch verortet sind und welche Bedeutung  
das Konzept der Intersektionalität für die Arbeit der Organisation hat. Geschlechtergerechtigkeit wird  
dabei als zentraler Anspruch in einem Feld fokussiert, in welchem das Geschlecht der Adressierten  
eine benachteiligende Komponente im harten Kampf um das Grundrecht Wohnen darstellt. Die  
Auseinandersetzung wird gerahmt durch einen Überblick über die historische Entwicklung der  
Organisation. Davon ausgehend werden neuere Entwicklungen nachgezeichnet, beispielsweise die  
Umsetzung des Housing-First-Konzepts für Frauen* oder eine Peer*-Einbindung.  
Schlagworte: Frauen*, Wohnungslosigkeit, Intersektionalität, Geschlechtergerechtigkeit, Housing  
First, Peers*  
Abstract  
This article expounds on the manner in which the Innsbruck-based organization lilawohnt (previously  
known as DOWAS für Frauen) addresses the issue of homelessness experienced by women*. The  
contribution provides a thorough survey of lilawohnt’s services, their theoretical underpinnings,  
and the significance of intersectionality for the organization’s work. The issue of gender equality  
is a significant concern within the domain of homelessness services, where the gender of service  
users can impose an additional disadvantage in the quest for the fundamental right to housing. The  
discussion is accompanied by a historical overview of the development of the organization. Finally,  
the article traces recent developments within lilawohnt, such as the implementation of the Housing  
First concept for women* and the involvement of peers*.  
Keywords: women*, homelessness, intersectionality, gender equality, housing first, peers*  
1
Einleitung  
Dass Frauen* gegenüber Männern von Benachteiligung betroffen sind, darüber gibt es einen  
breiten Konsens (vgl. z.B. Reschenbach 2025: 9). Je nach Betrachtung und Fokus variieren bzw.  
verschärfen sich die Ungleichheitskonsequenzen. Global lag der vom World Economic Forum (2025:  
5) erhobene Gender-Gap-Wert 2025 bei 68,8%, Geschlechtergerechtigkeit ist demnach zu rund 2/3  
erreicht. Vom aktuellen Zeitpunkt aus gerechnet wäre dieses fehlende Drittel im Jahr 2159 aufgeholt.  
Österreich zählt nicht zu den Spitzenreitern im globalen Ranking zu Geschlechtergerechtigkeit: Es  
hat sich sogar von Platz 49 im Vorjahr auf Platz 56 im Jahr 2025 verschlechtert (vgl. World Economic  
Forum 2025: 101). In Österreich ist der Gender-Pay-Gap besonders groß, denn Frauen* verdienen  
deutlich weniger als Männer (vgl. Achleitner/Mader 2025: 2) und wenden deutlich mehr Zeit für  
Care Arbeit auf (vgl. Reschenbach 2025: 102–103). Diese Verhältnisse sind die Grundlage für  
weitere Benachteiligungsstrukturen, denn ökonomische Ungleichheit führt zu Chancenungleichheit.  
Welche Auswirkungen dies für Frauen* am Wohnungsmarkt mit sich bringt, wird in folgendem Artikel  
erörtert, und dabei besonders auf die Praxis der Organisation lilawohnt eingegangen, einer Non-  
profit-Organisation, die spezialisiert ist auf Angebote für Frauen* – mit Kindern und ohne Kinder –,  
die von Wohnungslosigkeit und/oder Gewalt betroffen sind.  
In der geschriebenen Sprache wird bei lilawohnt der Begriff Frau* mit dem Asterisk  
versehen, um das weite Verständnis von Geschlecht sichtbar zu machen: Feminismus wird in der  
Organisation queer verstanden. Judith Butler zeigt in Das Unbehagen der Geschlechter (1991),  
welche Normierung mit der Geschlechterbinarität und der Heteronormativität einhergeht. Sie  
bestimmen gesellschaftliche Diskurse und erzeugen Ausschlüsse (vgl. Butler 2021: 38). Welche  
diskriminierenden Konsequenzen dies für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere  
Personen hat, beschreiben ausführlich Steckelberg und Eifler (2025: 107–108).  
Ausgehend von diesem Wissen über die benachteiligenden Strukturen sieht sich lilawohnt  
mit mehreren Spannungsfeldern konfrontiert. In Kapitel 2 wird aufgezeigt, dass Angebote für Frauen*  
(mit Kindern und ohne), die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, immer noch unterrepräsentiert  
sind (vgl. BAWO 2023b: 1–3). Der Versuch, zeitgemäße Angebote zu etablieren, die möglichst  
intersektional auf Herausforderungen der Gegenwart reagieren, hat in der Praxis wenig Vorbilder;  
zudem ist das Hilfesystem noch immer stark binär strukturiert (vgl. Steckelberg/Eifler 2025: 109).  
Dem will lilawohnt mit dem Asterisk begegnen und im Schriftlichen verdeutlichen, dass Geschlecht  
mehr als zweigeschlechtlich und heteronorm zu verstehen ist. Der Stern wird bei lilawohnt ebenso  
zur Sichtbarmachung von Personengruppen unterschiedlicher Geschlechter verwendet, z.B.  
Systempartner*innen (vgl. Fischer/Wolf 2009: 5).  
Der Artikel wird aus der Perspektive der Leitung von lilawohnt geschrieben und liefert damit  
Einblicke in die Praxis einer Organisation, die sich selbst als ‚offen für Entwicklung‘ versteht und  
dennoch mit Limitierungen konfrontiert ist. Diese beginnen bei den Förderlogiken – hier zeigt sich die  
Abhängigkeit von Politik und Verwaltung sowie der Beauftragung von sozialstaatlichen Leistungen  
– und geht weiter zur Agilität bzw. Trägheit von Organisationen, die nicht immer in gebotener  
Schnelligkeit auf gesellschaftliche Veränderungen und theoretische Weiterentwicklungen praktisch  
reagieren können. Im Folgenden werden diese Theorie-Praxis-Entwicklungen und Limitierungen  
diskutiert.  
2
Im Wettbewerb ‚von Haus aus‘ benachteiligt  
Am privaten Innsbrucker Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden, die bezahlbar ist, das gleicht  
einem Hürdenlauf mit Bleisäcken an den Beinen. Als alleinerziehende Frau* mit migrantischem  
Hintergrund in Innsbruck eine bezahlbare Wohnung zu finden, das gleicht einem Hürdenlauf mit  
Bleisäcken an den Beinen; die Hürden, die es dabei zu überspringen gilt, sind dann jedoch so hoch,  
dass sie sich häufig nicht überspringen lassen.  
So ließen sich die Erfahrungen betroffener Frauen* aus Sichtweise der Fachkräfte unserer  
Organisation zusammenfassen. Ein zentraler Faktor für Benachteiligung am Wohnungsmarkt ist das  
erforderliche Einkommen. Dieses entscheidet über die Wohn-Qualität und über den Zugang zum und  
die Chancen am Markt (vgl. Klosterkamp/Latocha 2024). Damit sind „Wohn- und Lebensumstände  
von Frauen* durch gesellschaftliche Machtverhältnisse“ (Heindl 2020: 6) beeinflusst. In Tirol sind  
diesbezüglich zwei Faktoren besonders hervorzuheben: sehr hohe Mieten (vgl. Statistik Austria  
2025) und die (neben Vorarlberg und Salzburg größte) Einkommensdifferenz zwischen Männern  
und Frauen* – sie beträgt bis zu 44% (vgl. Achleitner/Mader 2025: 2). Die weit auseinandergehende  
Einkommensschere in Verbindung mit ungleichen Machtverhältnissen entlang der Kategorien  
Geschlecht, Herkunft, Familienstand oder soziales Kapital macht es für Frauen* häufig unmöglich,  
eine Wohnung zu finden. So beschreibt Domann (2016: 228–229) beispielsweise ausführlich den  
Rassismus bei Wohnungsanmietungen und auch in bestehenden Mietverhältnissen.  
Die Überkreuzung verschiedener Ausgrenzungsformen, beispielsweise aufgrund von Alter,  
Geschlecht, Herkunft, Behinderung oder Einkommen, hat Kimberlé Crenshaw (1989) ausführlich  
beschrieben. Ihre Auseinandersetzung mit dem Zusammen- und Wechselwirken benachteiligender  
Faktoren gab den Anstoß für die Intersektionalitätsforschung. Diese geht davon aus, dass es meist  
mehrere Mechanismen der Unterdrückung und Ausgrenzung sind, die letztendlich „zu Ausschlüssen  
führen“ (Klosterkamp/Latocha 2024). Der Begriff der Intersektionalität kann auch zur Analyse sozialer  
Ungleichheitenherangezogenwerden(vgl.Winkler/Degele2009:7).WohnungsnotisteineKonsequenz  
sozialer Ungleichheiten und das Ergebnis von Machtungleichheit. Wohnungs- und Obdachlosigkeit  
gehören zu den extremsten Auswirkungen von Armut und Einkommensbenachteiligung, sie  
resultieren aus dem (fehlenden) Zugang zu bezahlbaren Wohnungen (vgl. Musil/Schnell/Dlabaja  
2024: 9).  
Die Fédération Européenne d’Association nationales Travaillaint avec les Sans-abri  
(FEANTSA) (2017) hat in der „Europäischen Typologie für Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und  
prekäre Wohnversorgung“ (ETHOS) 13 Kategorien definiert, die zeigen, wie folgenreich der fehlende  
Zugang zu bezahlbaren Wohnungen ist und welche Konsequenzen daraus folgen. Frauen* sind  
seltener von der ETHOS Kategorie eins – der Obdachlosigkeit – betroffen. Von Wohnungslosigkeit  
betroffene Frauen* sind im öffentlichen Raum kaum sichtbar (vgl. Corazza et al. 2020: 5). Sehr  
häufig leben Frauen* jedoch in ungesicherten Wohnverhältnissen, weil sie temporär bei Bekannten  
unterkommen oder in Beziehungen bleiben, an die die Wohnung geknüpft ist (vgl. Enders-Dragässer/  
Huber/Sellach 2004: 30; BAWO 2023b: 1–3). Das bedeutet auch (ETHOS Kategorie zehn), dass sie  
von Gewalt in der eigenen Wohnung bedroht bzw. betroffen sein können. Von diesen Formen der  
‚verdeckten‘ bzw. ‚unsichtbaren‘ Wohnungslosigkeit sind Frauen* überproportional häufig betroffen.  
Die Problematik der Unsicherheit verdoppelt sich aufgrund des Fehlens von spezifischen  
Angeboten für Frauen*. 2024 hatten 246 Frauen* und 79 Kinder ihre Hauptwohnsitzbestätigung bei  
lilawohnt (vgl. lilawohnt 2024). Aktuell liegen keine validen Statistiken darüber vor, wie viele Personen  
in Innsbruck von Wohnungslosigkeit betroffen sind, da es vielfältige Möglichkeiten gibt, sich eine  
Hauptwohnsitzbestätigung entsprechend §19a Meldegesetz ausstellen zu lassen. Dass die Zahl  
der Betroffenen deutlich höher ist als die offiziellen Statistiken erfassen, davon ist erfahrungsgemäß  
auszugehen (vgl. Enders-Dragässer et al. 2004: 4–5; Musil et al. 2024: 29). Werden die Zahlen  
anhand der Hauptwohnsitzbestätigungen erhoben, sind Personen in temporären Unterkünften  
(Übergangswohnen, Asylunterkünfte, Frauen*häuser etc.) beispielsweise gar nicht erfasst (zur  
Datenlage in Österreich und Tirol siehe auch Musil et al. 2024: 30).  
Die bestehenden geschlechtsspezifischen Benachteiligungsstrukturen können durch  
weitere Differenzkategorien verstärkt werden und zu mehrfachen Diskriminierungen führen. In  
einem Feld, das Frauen* noch nicht hinreichend mitdenkt bzw. nicht ausreichend Angebote schafft,  
sind „Forschung und Praxis zu Wohnungslosigkeit […], die heteronormative Grundannahmen wie  
das Konstrukt der Zweigeschlechtlichkeit infrage [stellen]“ (Steckelberg/Eifler 2025: 105), noch  
kaum zu finden – gleichwohl sich in den letzten Jahren international und im deutschsprachigen  
Raum erste Verbesserungen feststellen lassen (vgl. ebd.). Steckelberg und Eifler beschreiben  
ausführlich die vielfältigen von Diskriminierung von LSBTIQ+i  
-Personen und beleuchten, welche  
Benachteiligungen am Wohnungsmarkt erfahren werden (vgl. ebd.: 107). Um das Erfordernis  
von Angeboten zu verdeutlichen, scheint es an dieser Stelle relevant, die Auswirkungen der  
intersektionalen Benachteiligungsstrukturen nachzuzeichnen:  
„Die für LSBTIQ+ beschriebenen Benachteiligungen gelten als multifaktorielle  
Risikofaktoren, von Wohnungsnot bedroht zu sein. Eingeschränkte Teilhabe  
in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen, Erfahrungen von Ausgrenzung und  
Diskriminierung im persönlichen Umfeld und auf dem Wohnungsmarkt erhöhen das  
Risiko, von Armut betroffen zu sein und wohnungslos zu werden erheblich.“ (Ebd.:  
109)  
3
Antworten auf das Prekäre: Frauen* und Wohnungslosigkeit  
1984 wurde DOWAS für Frauen in Innsbruck gegründet, um eigenständige Angebote für Frauen*  
zu schaffen, die von Wohnungslosigkeit betroffen waren. Alles begann Anfang 1986 im Zentrum  
Innsbrucks mit einer Wohngemeinschaft für Frauen*. In dieser wohnten vor allem Frauen* nach  
einem Haftaufenthalt und Frauen*, die illegale und/oder legalisierte Substanzen konsumierten. Für  
die Arbeit mit den Frauen*, ihre Beratung und Begleitung gab es anfangs kaum öffentliche Mittel  
(vgl. Sommerauer/Schlosser 2020: 330; lilawohnt 2025).  
Dass bereits Anfang der 1980er Jahre und zudem im eher ländlichen Tirol die Etablierung  
einer Frauen*organisation in der Form gelungen ist, ist zweifellos bemerkenswert. Bis heute  
sind Frauen*angebote mit dieser Spezialisierung rar. Mittlerweile ist die Organisation lilawohnt  
stark gewachsen: Es werden fast 40 Mitarbeiterinnen* beschäftigt und die Angebote wurden  
systematisch ausgeweitet. Diese umfassen zurzeit mehrere Beratungsstellen, Wohnen mit mobilem  
psychosozialem Unterstützungsangebot, Housing First, ein Wohnangebot im Cluster-Wohnen  
(bis Ende 2025 als sozialpädagogische Wohngemeinschaft), spezifische Mütter-Kinder-Arbeit, ein  
Frauen*haus mit Präventionsarbeit und ein Peer-Angebot (vgl. lilawohnt 2024). Darüber hinaus ist  
lilawohnt wirksame Akteur*in in der sozialpolitischen Landschaft (vgl. lilawohnt o.J.).  
Die Fokussierung ausschließlich auf Frauen* führt seit den Anfängen der Organisation  
beständig zu Adaptionen der Angebote. Beispielsweise hat sich früh herausgestellt, dass ein  
Arbeiten mit Frauen* auch ein Arbeiten mit den Kindern der Frauen* umfassen muss. Kinder sind  
mitbetroffen von der Situation ihrer Mütter*. In der Praxis leben zwar nicht alle bei ihren Müttern*/  
Eltern, das bedeutet aber nicht, dass die Frauen* nicht weiterhin Mütter* sind. Frauen* übernehmen  
nach wie vor deutlich mehr Care Aufgaben (vgl. Anger/Kottwitz 2009: 102–109, Statistik Austria  
2023: 21) und Kinder sind bzw. bleiben häufiger in Obhut der Mütter* – Buber-Ennser und Herbst  
(2023) gehen von 96% aus. Bereits seit 1993 liegt ein Arbeitsschwerpunkt bei lilawohnt deshalb  
auch auf der Begleitung und Unterstützung von Müttern* und Kindern (vgl. lilawohnt 2025) – ab  
der Entscheidung für eine Schwangerschaft bis zum Zeitpunkt, zu dem bereits Kinder da sind.  
Unabhängig davon, ob die Kinder bei der Mutter* leben oder nicht, wird immer mit Mutter* und  
Kind(ern) gearbeitet. Das umfasst die Unterstützung zu Themen wie Gesundheit und Erziehung  
sowie Informationen zu Mutter*- bzw. Elternschaft oder Bindung und Entwicklung. Ziel war und  
ist es, sowohl für die Hauptzielgruppe als auch für mit betroffene Kinder als sekundäre Zielgruppe  
Angebote zu schaffen.  
2023 folgte die Umbenennung von DOWAS für Frauen in lilawohnt. Seit 2019 gab es  
organisationsinterne Debatten darüber, ob angesichts der Nachfrage und dem gesellschaftlichen  
Wandel der Begriff ‚Frau‘ noch zeitgemäß und passend ist. Nach langen Überlegungen fiel 2022  
die Entscheidung, den Namen der Organisation ganz zu ändern. Die Beratungsstellen wurden (und  
werden) von LSBTIQ+-Personen genutzt, ab den 2020er Jahren mehrten sich auch Nachfragen und  
Einzüge in die Wohnangebote. Dies führte zu fortlaufenden Gesprächen und organisationsweiten  
Diskussionen, deren Resultat war, dass die Angebote von lilawohnt schließlich ausgeweitet wurden.  
In der Praxis zeigt sich, dass der Angebotsfokus weiterhin mehrheitlich auf Frauen* und allen, die  
sich weiblich identifizieren, liegt. In dem Feld liegt die Kompetenz der Organisation und das spiegelt  
sich auch sprachlich wider: Angebote sind großteils zwar theoretisch auch für inter* und non-binäre*  
Personen offen, allerdings wird dies in der organisationsinternen und -externen gelebten Sprache  
(noch) nicht umgesetzt. lilawohnt ist dahingehend in einem Entwicklungsprozess. Mit der Öffnung  
alleine sind noch keine adäquaten Angebote für LSBTIQ+-Personen geschaffen. Die Haltung  
innerhalb der Organisation ist, dranzubleiben, offen zu bleiben, aus Fehlern zu lernen, in der Leitung  
Entwicklung voranzutreiben und sich als lernende Praxis zu verstehen.  
4
Paradigmenwechsel in der Praxis?  
In den vier Jahrzehnten, in denen lilawohnt besteht, haben sich Angebote laufend weiterentwickelt.  
Solche, wie das in 4.1 beschriebene Housing First, sind international erprobt, in Tirol waren  
sie jedoch gänzlich neu bzw. wurden von lilawohnt um einen Frauen*fokus ergänzt. Weitere  
Angebotserweiterungen werden in den folgenden Abschnitten beispielhaft präsentiert und als  
Hinweise auf einen möglichen Paradigmenwechsel in der Praxis gelesen.  
4.1 Housing First als Motor für Weiterentwicklungen  
Die Implementierung von Housing First, das seit 2022 Praxisgrundlage der Angebote von lilawohnt  
ist, hat diverse inhaltliche Weiterentwicklungen angestoßen. Die Etablierung von Housing First gilt  
als Paradigmenwechsel in der Arbeit mit von Wohnungslosigkeit Betroffenen. Im Gegensatz zu  
sogenannten Stufenmodellen ist hier das Zur-Verfügung-Stellen einer Wohnung das erste Element  
im Unterstützungsprozess. Das Menschenrecht auf Wohnen steht im Vordergrund und Freiwilligkeit  
bei der Inanspruchnahme von Unterstützung ist ein zentraler Grundwert des Angebots (vgl. Sowa/  
Tissot/Sellner 2023: 60). Mittlerweile gilt Housing First in Europa als zeitgemäße Antwort auf das  
Phänomen Wohnungslosigkeit (vgl. Revelli/Paidakaki 2022: 76; Sellner/Hauprich 2025: 670).  
Bei lilawohnt wurden mittlerweile Housing-First-Prinzipien und -Standards in andere  
Angebotsbereiche übernommen. Dass Housing First auch zu einem organisationalen  
Paradigmenwechsel führen kann, diskutiert Susanne Gerull (2023) ausführlich. Sie spricht von einer  
neuenOrientierungundgehtdavonaus,dassHousingFirstauchdieHaltungvonSozialarbeiter*innen  
grundlegend in Frage stellen kann (vgl. ebd.: 98). Bei lilawohnt zeigt sich das insbesondere an dem  
Prinzip der Freiwilligkeit (vgl. Pleace 2016: 12). Dieses hat in andere Bereiche gewirkt, was in der  
sozialpädagogischen Wohngemeinschaft von lilawohnt zu einem neuen Zugang bei der Erstellung  
von Hausregeln führte: Ursprünglich wurden diese von den Mitarbeiterinnen erstellt und alle  
Bewohnerinnen* hatten sich daran zu halten. Im Rahmen von Adaptionen wurden neue ‚Regeln des  
Zusammenlebens‘ aufgestellt, und zwar von den Bewohnerinnen selbst, unter Anleitung bzw. durch  
Begleitung der Mitarbeiterinnen*. Diese können immer wieder validiert und bei Bedarf angepasst  
und verändert werden. Im Zuge dieser Abstimmungen wurde beispielsweise die Häufigkeit von  
Unterstützungsgesprächen von fixen Intervallen auf eine bedarfs- und bedürfnisorientierte  
Struktur umgestellt. So wurden die Nutzenden aktiv eingebunden, statt ihnen ‚Hausregeln‘ einfach  
vorzuschreiben.  
Zum Jahresende 2025 erhält lilawohnt neue Räumlichkeiten. An diesem neuen Standort  
wird das Konzept der Wohngemeinschaft gänzlich neugestaltet. Bei der Planung wurde darauf  
geachtet, zeitgemäße Standards und Forderungen entlang von Housing-First-Prinzipien  
umzusetzen. Einer der zehn von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO)  
herausgegebenen Grundsätze zur Beendigung von Wohnungslosigkeit lautet: „Das beste Mittel  
gegen Wohnungslosigkeit ist eine eigene Wohnung. Ein Leben in Würde und Sicherheit beginnt mit  
einem eigenen Zuhause – mit einem eigenen Mietvertrag und einem Schlüssel zum Zusperren.“  
(BAWO 2023a: 24)  
Im Konzept der Wohngemeinschaft von lilawohnt galt fast vier Jahrzehnte lang der  
Grundsatz, dass Frauen* mit Kindern und solche ohne Kinder zusammenleben: von 1986 bis 1989  
in einer Wohnung in Innsbrucks Innenstadt, bis 2021 im Westen Innsbrucks in einem adaptierten  
Einfamilienhaus und bis Ende 2025 in Amras, ebenfalls in einem für die Zwecke angepassten  
Einfamilienhaus (vgl. lilawohnt 2025). Letzteres wurde zuvor schon als Unterkunft für Menschen  
mit Behinderung sowie für eine Wohngruppe der Kinder- und Jugendhilfe verwendet. An allen drei  
Standorten wurden Badezimmer und Küchen gemeinschaftlich genutzt, was auch eine reduzierte  
Privatsphäre und Einschränkungen für die Bewohnenden bedeutete. Darüber hinaus meldeten  
Nutzende zurück, dass Frauen*, deren Kinder fremduntergebracht waren, nicht mit anderen  
Müttern*/Kindern zusammenleben wollten. Als einschränkend wurde zudem beschrieben, dass  
nicht jede Person den gleichen Anspruch auf Sauberkeit und Ordnung stellt. Als Herausforderung  
wurde auch empfunden, nicht immer kochen, ausgiebig duschen oder Gäste empfangen zu können.  
Insbesondere am Standort im Westen Innsbrucks waren die Zimmer teilweise sehr klein, eng und  
dunkel. Frauen*, die aus der Haft entlassen wurden, beschrieben dies als zu beengt und nicht  
aushaltbar, weil zu sehr an die Erfahrung in Haft erinnernd.  
BeimneuenStandort, derimDezember2025bezogenwird, wirddenobengenanntenBAWO-  
Grundsätzen weitgehend entsprochen: Jede Frau* erhält eine eigene kleine Wohnung mit Küche,  
Badezimmer und, je nachdem ob der Einzug mit oder ohne Kind(ern) erfolgt, mit getrennten Schlaf-  
und Wohnzimmern. Zudem gibt es gemeinschaftlich genutzte Flächen, wie zwei große Küchen,  
die auch für gemeinschaftsfördernde Aktivitäten genutzt werden können, ein Spielzimmer und  
einen Bewegungsraum sowie einen Garten. Diese Raumaufteilung und -gestaltung orientiert sich  
am Cluster-Wohnen (vgl. Prytula/Lutz/Rexroth/May 2020: 9). Dieses Konzept liefert einen Beitrag  
zu einer „anpassungsfähigen und nachhaltigen […] Stadtentwicklung“ (ebd.: 8), mit dem Cluster-  
Wohnen wird dem „Wunsch nach Individualität und Rückzug, Bedürfnis nach Gemeinschaft, Wunsch  
nach Partizipation und Selbstbestimmung“ (ebd.: 9) Rechnung getragen. Die Wohnungstypologie  
sieht das Cluster-Wohnen im Bereich einer gemeinschaftlichen räumlichen Organisation und einer  
erhöhten sozialen Selbstorganisation (vgl. ebd., insbesondere Abb. 1).  
Neben der Weiterentwicklung der Wohngemeinschaft hin zum Cluster-Wohnen hat  
Housing First ebenso im Bereich des Betreuten Wohnens – aktuell im begrifflichen Übergang zu  
‚Wohnen mit mobiler psychosozialer Begleitung und Unterstützung‘ – zu Veränderungen geführt.  
Betreutes Wohnen besteht bereits seit den 1990er Jahren bei lilawohnt und bedeutet, dass die  
Nutzenden keinen eigenen Mietvertrag erhalten und dass die Inanspruchnahme der psychosozialen  
Unterstützungsangebote eine Bedingung für den Einzug darstellt. Dieses engmaschigere  
Konzept bleibt aktuell erhalten, weil damit entsprechende Förderungen und Zuweisungen von  
bezahlbaren Wohnungen einhergehen. Dennoch wurde konzeptuell an möglichen Stellschrauben  
gedreht, insbesondere hinsichtlich der Art und Intensität der Freiwilligkeit bei Begleit- und  
Unterstützungsangeboten. So ersetzen beispielsweise neue Begrifflichkeiten, wie die ‚mobile  
Begleitung und Unterstützung‘ den Begriff der ‚Betreuung‘, der von den Nationalsozialist*innen für  
den Umgang mit Menschen in Konzentrationslagern verwendet wurde (vgl. Heine 2019: 45). Wie  
bei vielen anderen Begriffen auch, wird die Geschichte der Bezeichnung ‚Betreuung‘ im alltäglichen  
Sprachgebrauch kaum reflektiert. Die Mitarbeiterinnen* von lilawohnt verwenden diesen Begriff mit  
möglichst viel Sorgfalt und Zurückhaltung.  
Eine weitere organisationale Entwicklung betrifft die Autonomie der Nutzenden von  
lilawohnt. In der Vergangenheit wurden Strom- und Energieverträge, Haushaltsversicherung sowie  
die Hauptmiete nicht direkt durch die Nutzenden abgegolten. Die Idee dieser Vorgehensweise  
war, im Fall eines Zahlungsverzuges der Frau* sicherzustellen, dass alle Leistungen in Anspruch  
genommen werden können. Mittlerweile schließt jede Frau* selbst Strom- und Heizverträge sowie  
eine Haushaltsversicherung ab; entsprechende Ausgaben laufen über ihr eigenes Konto. Die  
Mitarbeiterinnen* bieten Unterstützung von Ein- bis Auszug und für die Dauer der Untermiete an,  
doch obliegt es in hohem Maße der Frau* selbst, ob und wann sie diese Unterstützung in Anspruch  
nimmt. Dies führte auch dazu, dass den Nutzenden (mehr) zugetraut wird, wodurch sie in ihrer  
Selbstwirksamkeit sowie Resilienz gefördert werden und ihnen als eigenmächtigen Erwachsenen  
begegnet wird (vgl. Henderson 2013: 23–26). Insgesamt liegt diesen Entscheidungen auch eine  
Anti-Paternalisierung mit dem Ziel der Ent-Paternalisierung (vgl. Steckmann 2014: 192–194) der  
Sozialen Arbeit zugrunde. In der Praxis fungieren bei etwaigem Mietzahlungsverzug oder anderen  
Beschwerden nicht mehr die Sozialarbeiterinnen* als Überbringende der Informationen. Diese  
Kommunikation übernimmt nun die Verwaltung von lilawohnt. So kommen die Sozialarbeiterinnen*  
nicht in die Situation, zugleich Überbringende einer womöglich schlechten Botschaft und  
Angebotsstellende zur Bearbeitung eines Problems zu sein.  
Anhand dieser Beispiele wird deutlich, dass Housing First bzw. Housing-First-Standards  
und -Zugänge auch qualitätsvollen Impact auf andere Wirkungsbereiche haben können. Dennoch  
führt die Abhängigkeit von Förderungen zu Limitierungen bei der Umsetzung des Housing-First-  
Konzepts. In Summe kann für lilawohnt festgehalten werden, dass Housing First ein Katalysator  
für inhaltliche und praktische Weiterentwicklungen der Organisation ist. Käte Meyer-Drawe (2012)  
beschreibt Lernen als einen Zwischenzustand: „[D]as Alte“ greift nicht mehr, wird „brüchig und das  
Neue [ist] noch nicht zur Hand“ (ebd.: 213). Mit diesem Satz lässt sich das Lernen von lilawohnt in  
den vergangenen Jahren sehr gut beschreiben. Die „Zwischenzustände“ zwischen Alt und Neu sind  
spürbar. Dabei braucht es Irritationen und Herausforderungen, um bisher Gültiges in Frage stellen  
und Potentiale für Veränderung entdecken zu können.  
4.2 Von Betroffenen zu Beteiligten  
Einen weiteren Stein der Veränderung brachte bei lilawohnt die Einführung der Peer*-Arbeit ins  
Rollen. „Peers sind (ehemals) Nutzer*innen, die mit ihrem reflektierten Erfahrungswissen nun für  
andere Nutzer*innen da sind und diese unterstützen, beraten, entlasten.“ (Pilgerstorfer 2025: 853)  
Die professionelle Einbindung von Betroffenen gibt es in England bereits seit den 1990er Jahren im  
Gesundheitsbereich. Peers* in der Wohnungslosenarbeit haben selbst Erfahrung mit Wohnungs-  
oder Obdachlosigkeit (vgl. ebd.). In Wien hat die Organisation neunerhaus 2018 erstmals Peer*-  
Arbeit im Kontext Wohnungslosigkeit nach Österreich gebracht (vgl. ebd.: 857).  
Über ein Gleichstellungspaket des Landes Tirols gelang es, Gelder für die Durchführung  
einer Peer*-Ausbildung in der Wohnungslosenarbeit zu lukrieren. In Anlehnung an den „Peer  
Campus“ von neunerhaus in Wien (vgl. neunerhaus o.J.) wurde ein Lehrgang entwickelt und  
um einen feministischen Schwerpunkt ergänzt. Unter dem Titel „Weil ich es selbst erlebt habe“  
wurde das Lehrgangskonzept von 2023 bis 2024 für Frauen* pilotiert, die selbst Erfahrung mit  
Wohnungslosigkeit gemacht haben. Insgesamt haben sieben Frauen* den Lehrgang begonnen,  
fünf Frauen* haben alle Module sowie ein Praktikum absolviert. Vier sind zur Abschlusspräsentation  
angetreten und erhielten im Mai 2024 ihr Zertifikat. Damit können sie sich bei Trägerorganisationen  
um Peer*-Stellen bewerben. Über eine Basisförderung seitens der Stadt Innsbruck konnte lilawohnt  
ab Jänner 2025 eine Peer* einstellen.  
DieEinbindungvonPeers*rütteltgrundlegendanLogiken, dielangeZeitalsinSteingemeißelt  
galten. Während sich Hilfesuchende und Helfende üblicher Weise gegenüberstehen, wechseln  
Peers* die Rolle (vgl. Pilgerstorfer 2025: 854). Im Zentrum steht ihr ‚Erfahrungswissen‘ (vgl. ebd.:  
855) bzw. das ‚reflektierte Erfahrungswissen‘ (vgl. neunerhaus o.J.) der Betroffenen. Für lilawohnt  
war es wichtig, erst mit einer Ausbildung zu beginnen, um für die Teilnehmenden einen Rahmen zu  
schaffen, sich eine Form der Professionalität zu erarbeiten und nicht gänzlich unvorbereitet ihrer  
Tätigkeit nachzugehen bzw. lediglich zu Hilfstätigkeiten herangezogen zu werden (vgl. Pilgerstorfer  
2025: 854).  
Eine ausführliche Diskussion der Peer*-Arbeit kann an dieser Stelle nicht erfolgen, da  
die Erfahrungswerte noch wenig aussagekräftig sind. Festgestellt werden kann, dass die Peer*-  
Einbindung bei lilawohnt – von der Lehrgangskonzeption bis zur Anstellung im Praxisalltag – einige  
Herausforderungen mit sich gebracht hat. Diese zeigten sich gleich zu Beginn bei der Umsetzung  
des Lehrgangs. Der gesamte Prozess, also die Erarbeitung von Stellenprofilen, das Formulieren  
von Zielen, deren Umsetzung – alles das passierte parallel zueinander. Das erfordert Zeit und  
Geduld, denn noch während der Umsetzung muss über die damit einhergehenden Verschiebungen  
nachgedacht werden – schließlich werden „[gewohnte] Strukturen […] verändert und Hierarchien  
durchbrochen“ (ebd. 859). Hierfür ist auf vielen Ebenen ein Um- und Neulernen in der Organisation  
erforderlich und dieser Lernprozess ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit geht es darum, eine erste  
Peer* als Kollegin* in das Team und den Organisationsalltag zu integrieren. Ein erster Erfolg ist die  
Einbindung der lilawohnt Peer* in den 2025 laufenden Beteiligungsprozess der Stadt Innsbruck zur  
Verbesserung der Situation von Menschen, die in Innsbruck von Wohnungs- und Obdachlosigkeit  
betroffen sind. Die Peer* ist die Einzige, die aus der Perspektive einer Betroffenen mit „reflektiertem  
Erfahrungswissen“ an diesem Prozess teilnimmt.  
5
Fazit und Ausblick: Let’s fix the system, not the women  
Frauen* sind auf vielfältige Weise von Benachteiligungen betroffen, auch im Kontext von Wohnen  
und Wohnungslosigkeit, wo es immer noch zu wenig bedarfsorientierte Angebote gibt. In „Working.  
Women. Wohnen“ zitiert Gabu Heindl die Architektin Margarete Schütte-Lihotzky, die bereits  
1927 den Appell an Frauen*organisationen richtete, diese sollen sich für Wohnungen für Frauen*  
einsetzen (vgl. Heindl 2020: 6). Vor 100 Jahren gab es somit schon ein Bewusstsein für spezifische  
Bedarfe von Frauen* und ihre Wohnungen. Und es gab eine Idee davon, dass Organisationen sich  
im Interesse der Frauen* für wohnpolitische Belange einsetzen sollten.  
Neben der Beratung und Unterstützung geht es in der Praxis von lilawohnt darum, genau  
solche Problematiken sichtbar zu machen. Hierzu vernetzen wir uns mit anderen Organisationen  
und tragen aktiv Lösungsvorschläge an die Politik heran. Dabei sind schrittweise längerfristige  
Veränderungen der Systeme das Ziel. Im Sinne Meyer-Drawes braucht es immer wieder Irritationen,  
um Veränderungen anzukurbeln, und auch lilawohnt agiert proaktiv, sobald dies aus Perspektive der  
Organisation möglich und nachhaltig ist. Als Organisation, deren Spezialisierung auf Frauen* und  
Wohnen mit einem (queer-)feministischen Anspruch liegt, sind bei lilawohnt bereits wichtige Schritte  
in Richtung Paradigmenwechsel gesetzt worden, und zwar ausgehend von der Bereitschaft, im Innen  
und Außen neue Wege zu beschreiten. So hat sich beispielsweise die Stadt Innsbruck 2025 zu den  
„Homeless Bill of Rights“ (vgl. Housing Rights Watch 2025) bekannt und einen Beteiligungsprozess  
zur Verbesserung der Situation von Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, begonnen.  
Darüber hinaus beteiligt sich Innsbruck erstmalig bei der Aktion „Homelessness Counts“ der  
Europäischen Union. Diese Prozesse wurden durch lilawohnt mit angestoßen und die Interessen  
von Frauen* und Kindern werden auch weiterhin durch die Organisation bestmöglich vertreten.  
Das Alles mit dem Ziel, Systeme dahingehend zu optimieren, dass sie bestmöglich auf drängende  
Fragen und Probleme der Gegenwart antworten, im Sinne des „fix[ing] the system[,] not the women“  
(Bates 2023).  
Verweise  
i LSBTIQ+isteinAkronymfürlesbisch, schwul, bi, trans*, interqueer*. Damitwirdversucht, möglichst  
viele Identitäten und sexuelle Orientierungen abzubilden. „Das Pluszeichen (+) ist ein Platzhalter für  
weitereIdentitätsbeschreibungen, dieheteronormativenVorstellungenwidersprechen.(Steckelberg  
et al. 2025: 107)  
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Über die Autorin  
Dr.in Julia Schratz  
Ist Erziehungswissenschafterin, Geschäftsführerin von lilawohnt, Lehrbeauftragte am Management  
Center Innsbruck (MCI) für Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Sozialpolitik und selbstständig im  
Bereich Gendergerechtigkeit und Bildungs- und Berufsberatung.