Abstract
Die Unterbringung und Versorgung von mittellosen AsylwerberInnen ist gesetzlich mit der Grundversorgung geregelt. Diese kann in Zusammenschau mit den einengenden Regelungen, welche die Lebensbedingungen von AsylwerberInnen bestimmen, anhand von Täubigs (2009) Konzept der organisierten Desintegration betrachtet werden. Davon ausgehend stellen wir den distinktiven und ins europäische Migrationsregime eingelassenen Handlungsrahmen von Sozialer Arbeit in der Grundversorgung zur Diskussion und skizzieren Überlegungen zu einer reflexiven Praxis in diesem Feld.